<b>Öffentliche Bekanntmachung Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes Bek. d. MU v. 28. 3. 2022 — PT-KKE-40311/09/93/30 —</b> Gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.7.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3530), — im Folgenden: AtG — und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 22.12.2016, den Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) gemäß § 7 Abs. 3 AtG gestellt. Der Standort des KKE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Der Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage beinhaltet Folgendes: a) Beantragt wird die Stilllegung der atomrechtlich genehmigten Anlage KKE. b) Beantragt wird die Ergänzung der Regelungen und Gestattungen der Betriebsgenehmigung für das KKE durch eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, wobei die erforderlichen Regelungen und Gestattungen für den Weiterbetrieb von Systemen und Komponenten im Restbetrieb der Anlage unberührt und wirksam bleiben sollen, soweit diese nicht durch Regelungen der beantragten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ersetzt oder geändert werden. c) Beantragt wird die Aufhebung bzw. die Feststellung der Erledigung aller Nebenbestimmungen/Auflagen aus den gültigen atomrechtlichen Genehmigungen, mit Ausnahme der in einer Antragsunterlage einzeln aufgelisteten Nebenbestimmungen/Auflagen, die für Stilllegung und Abbau erforderlich sind. d) Beantragt werden der Restbetrieb und die fortschreitende Veränderung des Restbetriebs. Vor Beginn von Stilllegung und Abbau werden die dafür notwendigen Regelungen in das für das KKE maßgebliche Betriebshandbuch (BHB) integriert. e) Beantragt werden neue Genehmigungswerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe über die Fortluft. f) Beantragt wird der Abbau der zur atomrechtlich genehmigten Anlage KKE gehörenden Anlagenteile (z. B. Systeme, Systembereiche, Komponenten, Hilfseinrichtungen und Gebäude/-strukturen). Dies umfasst sämtliche Maßnahmen einschließlich technischer Veränderungen der Anlage, die erforderlich sind, um die Anlage KKE abzubauen oder ihren Restbetrieb anzupassen sowie sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um Anlagenteile und Gelände aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen zu können. g) Beantragt wird der im Rahmen von Stilllegung und Abbau nach § 7 StrlSchV genehmigungsbedürftige Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die Stilllegung des KKE sowie der Abbau der atomrechtlich genehmigten Anlagenteile bedürfen gemäß § 7 Abs. 3 AtG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Es handelt sich um ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben. Gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — der Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 22.12.2016, — die Kurzbeschreibung „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — der UVP-Bericht „Kernkraftwerk Emsland, Stilllegung und Abbau der Anlage KKE“, ERM GmbH (Stand: 21.3.2022). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i. d. F. vom 20.5.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstraße 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Antrag und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Weg auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines anderen Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Errichtung und den Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) separate Anträge für Baugenehmigungen sowie eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.
Blei ist ein toxisches Schwermetall und infolge seiner vielfältigen industriellen Verwendung allgegenwärtig in der Umwelt verbreitet. Die Eintragsquellen sind nicht nur auf den Bereich von Erzvorkommen beschränkt (vor allem Bleisulfid sowie dessen Oxidationsminerale). Blei wird ebenfalls anthropogen über die Verhüttung von Blei-, Kupfer- und Zinkerzen, die weiträumige Abgasbelastung des Kraftfahrzeugverkehrs (bis zur Einführung von bleifreiem Benzin bis zu 60 % der atmosphärischen Belastung), Recyclinganlagen von Bleischrott, die Verwendung schwermetallhaltiger Klärschlämme und Komposte sowie durch Kohleverbrennungsanlagen in den Boden eingetragen . Für unbelastete Böden wird in Abhängigkeit vom Ausgangsgestein ein Pb-Gehalt von 2 bis 60 mg/kg angegeben. Die durchschnittliche Pb-Konzentration der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 17 mg/kg, der flächenbezogene mittlere Pb-Gehalt für die sächsischen Hauptgesteinstypen liegt bei 20 mg/kg. Die Gesteine Sachsens weisen keine bzw. nur eine geringe geochemische Spezialisierung hinsichtlich des Bleis auf. Im nördlichen bzw. nordöstlichen Teil Sachsens treten in den Oberböden über den Lockersedimenten des Känozoikums (periglaziäre Sande, Kiese, Lehme, Löss) und den Granodioriten der Lausitz relativ niedrige Pb-Gehalte auf. Bei den Lockersedimenten steigt der Pb-Gehalt mit zunehmendem Tongehalt leicht an. Die Verwitterungsböden über den Festgesteinen des Erzgebirges, Vogtlandes und z. T. der Elbezone haben meist deutlich höhere Bleigehalte, die durch eine relative Anreicherung in den Bodenausgangsgesteinen verursacht werden. Das am höchsten mit Blei belastete Gebiet in Sachsen ist der Freiberger Raum. Durch die ökonomisch bedeutenden polymetallischen Vererzungen (Pb-Zn-Ag), die auch flächenhaft relativ weit verbreitet sind, kam es zu einer besonders starken Pb-Anreicherung in den Nebengesteinen und folglich auch bei der Bildung der Böden über den Gneisen. Zusätzlich entstanden enorme anthropoge Belastungen durch die Jahrhunderte währende Verhüttung der Primärerze und in jüngerer Zeit beim Recycling von Bleibatterien. Besonders hohe Pb-Gehalte treten dabei in unmittelbarer Nähe der Hüttenstandorte einschließlich der Hauptwindrichtungen, im Zentralteil der Quarz-Sulfid-Mineralisationen und in den Flussauen auf. Weitere Gebiete mit großflächig erhöhten Pb-Gehalten liegen vor allem im Osterzgebirge, in einem Bereich, der sich von Freiberg in südöstliche Richtung bis an die Landesgrenze im Raum Altenberg erstreckt und in den Erzrevieren des Mittel- und Westerzgebirges, so um Seiffen, Marienberg - Pobershau, Annaberg, Schneeberg, Schwarzenberg und Pöhla. Der Anteil von Pb-Mineralen in den Erzen dieser Regionen ist jedoch deutlich geringer. Durch häufige Vergesellschaftung von Pb und As in den Mineralisationen ist das Verbreitungsgebiet der erhöhten Pb-Gehalte im Osterzgebirge und untergeordnet im Westerzgebirge sowie in den Auen der Freiberger und Vereinigten Mulde der des Arsens ähnlich. Die Auenböden der Freiberger Mulde führen ab dem Freiberger Lagerstättenrevier extrem hohe Bleigehalte, die sich bis in die Auenböden der Vereinigten Mulde in Nordwestsachen fortsetzen. Die Auen der Elbe und der Zwickauer Mulde weisen durch geogene bzw. anthropogene Quellen (Lagerstätten, Industrie) im Einzugsgebiet ebenfalls Bereiche mit höheren Bleigehalten auf. Die Bleigehalte der Böden im Raum Freiberg und in den Auenböden der Freiberger und Vereinigten Mulde überschreiten z. T. flächenhaft die Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Leipzig is the only major German city in which extensive hardwood floodplain forests have been preserved. At present, drying out and a lack of hydrodynamics pose the greatest challenges for the conservation of the floodplain landscape. Restoring typical floodplain hydrological conditions and habitats can sustainably safeguard biodiversity and numerous ecosystem services in the medium term. To this end, the Lebendige Luppe project aim to reactivate typical floodplain hydrodynamics with inundation over large areas, the restoration of old river courses and the conversion of intensively farmed areas into typical floodplain habitats. The Lebendige Luppe project, itself is a joint project of cities of Leipzig and Schkeuditz and the NABU Saxony as implementation partner and the University of Leipzig and the UFZ-Helmholtz Centre (Partner for accompanying natural and social science) (Scholz et al. 2022). The implemented and planned restoration measures are accompanied by long-term scientific monitoring (UFZ and Leipzig University). For this purpose, 60 permanent observation plots were set up in the area of the measures according to the BACI design (Before-After / Control-Impact), on which the diversity of selected indicator groups (vegetation, molluscs, ground beetles) as well as groundwater dynamics, water and material balance in the soil, carbon storage and forest growth are recorded (Scholz et al. 2022). By integrating further landscape ecology and nature conservation data, a comprehensive analysis of the status quo and the changes in site conditions, biodiversity and ecosystem functions of the floodplain resulting from the expected floodplain dynamisation is possible, which goes beyond what has been available to date. The resulting simulation of hardwood forest responses to the changing abiotic environmental variables are already the basis for assessing the impact of the planned measures in the implementation process. This data publication contains the tree inventory data of the scientific accompanying research of the winters 2013/2014 and 2016/2017 (first inventory) and a repeat inventory from the winter of 2020/21. The Leipzig riparian forest distributed on old hardwood riparian forest (main tree population older than 90 years) of the forestry office of the city of Leipzig and Sachsenforst as state forest (Scholz et al. 2022). All stands were identified as Riparian mixed forests of Quercus robur, Ulmus laevis and Ulmus minor, Fraxinus excelsior or Fraxinus angustifolia, along the great rivers (Ulmenion minoris) – Annex I habitat type (code 91F0).
With the introduction of mobile mapping technologies, geomonitoring has become increasingly efficient and automated. The integration of Simultaneous Localization and Mapping (SLAM) and robotics has effectively addressed the challenges posed by many mapping or monitoring technologies, such as GNSS and unmanned aerial vehicles, which fail to work in underground environments. However, the complexity of underground environments, the high cost of research in this area, and the limited availability of experimental sites have hindered the progress of relevant research in the field of SLAM-based underground geomonitoring. In response, we present SubSurfaceGeoRobo, a dataset specifically focused on underground environments with unique characteristics of subsurface settings, such as extremely narrow passages, high humidity, standing water, reflective surfaces, uneven illumination, dusty conditions, complex geometry, and texture less areas. This aims to provide researchers with a free platform to develop, test, and train their methods, ultimately promoting the advancement of SLAM, navigation, and SLAM-based geomonitoring in underground environments. SubSurfaceGeoRobo was collected in September 2024 in the Freiberg silver mine in Germany using an unmanned ground vehicle equipped with a multi-sensor system, including radars, 3D LiDAR, depth and RGB cameras, IMU, and 2D laser scanners. Data from all sensors are stored as bag files, allowing researchers to replay the collected data and export it into the desired format according to their needs. To ensure the accuracy and usability of the dataset, as well as the effective fusion of sensors, all sensors have been jointly calibrated. The calibration methods and results are included as part of this dataset. Finally, a 3D point cloud ground truth with an accuracy of less than 2 mm, captured using a RIEGL scanner, is provided as a reference standard.
Sediment cores were recovered using a hand-held Cobra Pro (Atlas Copco) core drilling system with a 60 mm diameter open corer. One-meter segments were retrieved and assessed in the field for sedimentological features, including estimations of grain size, carbonate content, humus content, and redox features (AG Boden 2005, 2024). Colour descriptions were carried out using the Munsell Soil Color Chart. The exact positions of the drilling points were recorded using a differential GPS device (TOPCON HiPer II). The cores were photographed, documented and sampled at 5–10 cm intervals for subsequent laboratory analyses. Bulk samples from five selected cores (RK1, RK3, RK13, RK15, RK17) were freeze-dried, sieved (2 mm), and weighed. Total carbon (TC), total nitrogen (TN), and total sulfur (TS) contents were measured using a CNS analyzer (Vario EL cube, Elementar). Inorganic carbon (TIC) was determined using calcimeter measurements (Scheibler method, Eijkelkamp). Organic carbon (TOC) was calculated as TOC = TC − TIC. For the grain size analyses, sediment samples were first sieved to <2 mm and subsamples of 10 g were treated with 50 ml of 35% hydrogen peroxide (H₂O₂) and gently heated to remove organic matter. Following this, 10 ml of 0.4 N sodium pyrophosphate solution (Na₄P₂O₇) was added to disperse the particles, and the suspension was subjected to ultrasonic treatment for 45 minutes. The sand fraction was analysed by dry sieving and classified into four size classes: coarse sand (2000–630 µm), medium sand (630–200 µm), fine sand (200–125 µm), and very fine sand (125–63 µm). Finer fractions were determined using X-ray granulometry (XRG) with a SediGraph III 5120 (Micromeritics). These included coarse silt (63–20 µm), medium silt (20–6.3 µm), fine silt (6.3–2.0 µm), coarse clay (2.0–0.6 µm), medium clay (0.6–0.2 µm), and fine clay (<0.2 µm).
Die Gewässerzuständigkeiten enthält als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst die Zuständigkeiten der Wasserbehörden für Oberflächengewässer. Es werden verschiedene Grenzen und Zuständigkeiten, welche die häufigsten Aufgabenstellungen abdecken, angegeben. Für andere Fragestellungen wird auf die "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" verwiesen. In diesem Dienst werden fünf Layer bereitgestellt: 1) Schiffbare Gewässer 2) Gültigkeitsbereich des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes 3) Zuständigkeiten für Genehmigungen für das Errichten oder Verändern von Anlagen in, an oder über Gewässern gemäß § 15 HWaG 4) Zuständigkeiten für die Zulassung und Überwachung von Einleitungen in Oberflächengewässer 5) Senatsgewässer Die Layer beruhen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen: Layer 1 beruht auf der Anlage der "Verordnung zur Bestimmung der schiffbaren Gewässer" (SchiffGewBestV HA) vom 5. Mai 1987, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 234). Layer 2 zeigt das Geltungsgebiet des "Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes" (HfVerkG HA) §1 vom 3. Juli 1979, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. April 2019 (HmbGVBl. S. 108) in Kombination mit den Zuständigkeitsgrenzen aus Abschnitt III Absatz 1, Satz 1 "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) Layer 3 und 4 bezieht die Eingruppierungen aus verschiedenen Absätzen der "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) vom 07.04.1987 ein. Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Abschnitte I, III, IX und X geändert durch Artikel 91 der Anordnung vom 29. September 2015 (Amtl. Anz. S. 1697, 1707) Layer 5 : Senatsgewässer nach Abschnitt I Absatz 2 Nr. 2 WasRZustAnO HA (Außenalster mit Langer Zug bis einschließlich Krugkoppel-, Fernsicht-, Feenteich-, Schwanenwik- und Langenzugbrücke, Binnenalster, Kleine Alster, Alsterfleet, Neuerwallfleet, Bleichenfleet, Herrengrabenfleet, Mönkedammfleet und Nikolaifleet)- Zuständigkeit: BUKEA.
Kupfer ist ein für die Ernährung aller Lebewesen essentielles Element, das jedoch bei einem extremen Überangebot zu toxischen Wirkungen führen kann. Der mittlere Cu-Gehalt der Gesteine der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 14 mg/kg. Analog zu Chrom und Nickel ist es vor allem in basischen Gesteinen angereichert (Diabase, Basalte, Metabasite). Die mittleren Cu-Gehalte (Mediane) der sächsischen Haupt-gesteinstypen reichen von 2 bis 67 mg/kg, der regionale Clarke des Erzgebirges/Vogtlandes beträgt 23 mg/kg. Geogene Cu-Anreicherungen sind vor allem im Erzgebirge über den hier weit verbreiteten Mineralisationen zu finden. Chalkopyrit (Kupferkies) ist nahezu in allen Mineralassoziationen als sog. Durchläufermineral verbreitet. Starke anthropogene Cu-Einträge werden vor allem durch die Buntmetallurgie verursacht. Durch die vielfältige Verwendung von Cu, u. a. in der Elektrotechnik, als Legierungsmetall, Rohrleitungsmaterial und Regenrinnen, wird das Element auch verstärkt in das Abwasser eingetragen. Für unbelastete Böden gelten Cu-Gehalte von 2 bis 40 mg/kg als normal. Die regionale Verteilung der Cu-Gehalte im Oberboden wird vor allem durch den geogenen Anteil der Substrate bestimmt. Auf Grund der erhöhten Cu-Gehalte der im Vogtland weit verbreiteten Diabase (58 mg/kg), der punktförmig auftretenden tertiären Basaltoide (60 mg/kg) und der lokal eingelagerten Amphibolite (46 mg/kg) des metamorphen Grundgebirges, kommt es zu anomal hohen Cu-Gehalten in den Verwitterungsböden über den genannten Festgesteinen. Durch eine verstärkte Lössbeeinflussung (mit relativ niedrigen Cu-Gehalten von ca. 12 mg/kg), kann es über Cu-reichen Substraten, je nach Lössanteil, zu einem "Verdünnungseffekt" kommen (z. B. über den Monzonitoiden bei Meißen). Extrem niedrige Cu-Konzentrationen sind in den Verwitterungsböden über sauren Magmatiten (Granit von Ei-benstock, Teplice-Rhyolith), Metagranitoiden (Erzgebirgs-Zentralzone), Sandsteinen (Elbsandstein- und Zittauer Gebirge) und bei Bodengesellschaften aus periglaziären sandigen Decksedimenten in Nordsachsen zu beobachten. Bedeutende regionale Anomalien befinden sich vor allem im Freiberger Raum, dem wichtigsten früheren Standort des Bergbaus und der Verhüttung polymetallischer Erze. Die anthropogenen Einträge sind aber i. W. auf die unmittelbare Umgebung der Hüttenstandorte beschränkt. Dabei kommt es zu Überlagerung mit geogenen Anteilen im Boden, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Verbreitung von Kupferkies führenden Mineralassoziationen stehen. Analoge Verhältnisse finden sich, wenn auch in abgeschwächter Form, im Raum Schneeberg - Schwarzenberg - Annaberg-Buchholz - Marienberg. Besonders hohe Cu-Gehalte weisen die Auenböden der Freiberger Mulde auf. Nach Eintritt der Freiberger Mulde in das Freiberger Bergbau- und Hüttenrevier kommt es zu einer nachhaltigen stofflichen Belastung der Auenböden, die über die Aue der Vereinigten Mulde bis an die nördliche Landesgrenze reicht. Erhöhte Cu-Gehalte, jedoch auf deutlich niedrigerem Niveau, treten auch in den Auenböden der Zwickauer Mulde auf, wo sich im Einzugsgebiet die polymetallischen Vererzungen des Westerzgebirges befinden. Infolge der beschriebenen geogenen und anthropogenen Prozesse werden in den Auenböden der Freiberger und der Vereinigten Mulde die Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Grünlandnutzung (Schafhaltung) teilweise überschritten.
Zahlreiche Altlasten lagern in ehemaligen Kiesgruben und Talauen. Die Sanierung derartiger Deponiestandorte bringt durch den stetig schwankenden Grundwasserspiegel sowie durch episodische Hochwaesser erhebliche Probleme mit sich. In diesem Projekt sollen Modellvorstellungen zur Sanierung der Altlasten entwickelt werden.
Fortlaufendes Forschungsprojekt zur Auenoekologie; Bedeutung von Stoerungen in Oekosystemen, Auswirkungen des menschlichen Einflusses auf gefaehrdete und sich ausbreitende Pflanzenarten (Neophyten), Grundlagen fuer Naturschutz und Auenrenaturierung.
Der Kartendienst (WMS) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Oberflächengewässer und Auen dar.:Die Ackernutzung in den Talauen ist sowohl aus Erosionsschutzgründen als auch auf Grund des Nährstoffeintrages ein Konfliktbereich an Fließgewässern. Das Landschaftsprogramm Saarland liefert Hinweise auf Ackerflächen in den Auen. Eine Umwandlung dieser Flächen in Dauergrünland ist aus Sicht des Naturschutzes anzustreben. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 5.7
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Kommune | 91 |
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Text | 1030 |
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