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Mit dem Ziel, die Pflege der Landschaft durch angepaßte Wirtschaftsweisen in den regulären Bewirtschaftungsrhythmus zu integrieren, erfolgt die Pflege im Biosphärenreservat so weit als möglich durch Pflege im Rahmen extensiver Nutzungen durch Integration von Naturschutz und Landwirtschaft (pflegliche Nutzung). Demgegenüber beschränkt sich die "klassische "Biotoppflege im wesentlichen auf naturschautzfachlich besonders wertvolle Einzelflächen, die spezifische Artenschutzmaßnahmen erfordern. Die Biotop- und Landschaftspflege umfaast dabei - Grünlandpflege - Heidepflege (Anwendung verschiedener Methoden zur Erhaltung und Pflege von Zwergstrauchheiden) - Offenlandprojekte (Sukzessionsverminderung durch Elche, Konik, Ziegen, Schafe). Rechtlicher Bezug: Agrarumweltmaßnahmen (RL AuW): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre Landschaftspflege (RL NE): Verpflichtungszeitraum 5 Jahre bzw. bis 2013/2014 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen und der ökologischen Waldmehrung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung – RL AuW/2007)
Förderkulisse für die Agrarumweltmaßnahme für den Wasserrückhalt in der Landschaft, Teil II C der Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vom 24. Januar 2023. Zweck der Förderung ist die Wiederherstellung, Schaffung und Bereitstellung von Wasserretentionsflächen entlang von Gewässern bzw. innerhalb ausgewiesener Gewässereinzugsgebiete (z. B. auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Einzugsgebieten von Entwässerungsgräben). Auf den Wasserretentionsflächen kann sich Hochwasser ausbreiten und ansammeln, Niederschlagswasser im Boden zwischengespeichert und die Grundwasserneubildung durch langsamere Gebietsabflüsse unterstützt werden. Durch den Wasserrückhalt soll möglichst viel Wasser möglichst lange in der Fläche gehalten werden, um die Entstehung von Niedrig- und Hochwasserereignissen zu vermeiden und deren Auswirkungen zu vermindern. Die Wasserretentionsflächen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel, insbesondere im Hinblick auf verändernden Niederschlagsereignisse und zunehmenden Trockenperioden (Niedrigwasservorsorge). Förderkulisse für die Agrarumweltmaßnahme für den Wasserrückhalt in der Landschaft, Teil II C der Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Wasserqualität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vom 24. Januar 2023. Zweck der Förderung ist die Wiederherstellung, Schaffung und Bereitstellung von Wasserretentionsflächen entlang von Gewässern bzw. innerhalb ausgewiesener Gewässereinzugsgebiete (z. B. auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Einzugsgebieten von Entwässerungsgräben). Auf den Wasserretentionsflächen kann sich Hochwasser ausbreiten und ansammeln, Niederschlagswasser im Boden zwischengespeichert und die Grundwasserneubildung durch langsamere Gebietsabflüsse unterstützt werden. Durch den Wasserrückhalt soll möglichst viel Wasser möglichst lange in der Fläche gehalten werden, um die Entstehung von Niedrig- und Hochwasserereignissen zu vermeiden und deren Auswirkungen zu vermindern. Die Wasserretentionsflächen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel, insbesondere im Hinblick auf verändernden Niederschlagsereignisse und zunehmenden Trockenperioden (Niedrigwasservorsorge).
Die vorliegende Gewässerrandflächenkulisse stellt die Maßnahmenkulisse für die Beantragung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) in der Förderperiode ab 2023 dar und dient der Umsetzung des WRRL-Maßnahmenprogramms. Enthalten sind gewässerrelevante Pufferstreifen ohne einen Bezug zum Feldblock.
Die Einsaat der Flächen für die AUK Maßnahme „GL 2b – Neues Dauergrünland aus Ackerland in Überflutungsauen und auf Moorflächen“ ist ein Angebot im Rahmen der Nachfolgerichtlinie zur RL NE/2014. Fördervoraussetzung ist die Umwandlung der vormals als Ackerland genutzten Flächen, welche sich innerhalb eines bereits vorhandenen Feldblockes der Bodennutzungskategorie Ackerland (AL) befanden. Zudem müssen die Flächen innerhalb der hier einsehbaren Auen- und Moorkulisse liegen. Die Kulisse stellt eine Potentialkulisse dar. Im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Förderung über die RL NE/2023 wird im Einzelfall für die konkrete Fläche betrachtet, ob der Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Artenschutzanforderungen oder andere fachliche Belange entgegenstehen. In diesem Fall können die investive Maßnahme zur Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland und in der Folge auch die GL 2b Maßnahme nicht in Anspruch genommen werden. Weiterführende Informationen, auf welchen Flächen dieses Förderangebot genutzt werden kann, und zur AUKM GL 2b erhalten Sie bei den C.1-Naturschutzqualifizierern in Ihrer Region bzw. bei den für Sie zuständigen Sachgebieten Naturschutz der FBZ.
Die Wiesenbrüterkulisse umfasst Flächen, die von Wiesenbrütern für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Wiesenbrüterlebensraum zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Wiesenbrüterkulisse wird eine Bewirtschaftung im Rahmen des bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms bevorzugt angestrebt. Zusätzlich bildet die Wiesenbrüterkulisse eine fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.
Die Arbeitsschwerpunkte im Bereich Ausgleichsleistungen umfassen: Fördervollzug Auszahlungsverfahren Direktzahlungen (DIZ) (Basisprämie, Greening, Junglandwirteprämie, Umverteilungsprämie) Verwaltung der Zahlungsansprüche, Agrarumweltmaßnahmen RL AUK, TWN, ÖW, AuW und UL, Abrechnung der Investitionsförderung und sonstigen Beihilfen für Landwirte
Die Arbeitsschwerpunkte im Bereich Ausgleichsleistungen umfassen: Fördervollzug (Auszahlungsverfahren Betriebsprämie, gekoppelte Zahlungen für Energie- und Eiweißpflanzen, Verwaltung der Zahlungsansprüche, Agrarumweltmaßnahmen "Umweltgerechte Landwirtschaft", Abrechnung der Investitionsförderung und sonstigen Beihilfen für Landwirte, Förderung der Erstaufforstung)
Die Arbeitsschwerpunkte im Bereich Ausgleichsleistungen umfassen: Fördervollzug Auszahlungsverfahren Direktzahlungen (DIZ) (Basisprämie, Greening, Junglandwirteprämie, Umverteilungsprämie) Verwaltung der Zahlungsansprüche, Agrarumweltmaßnahmen RL AUK, TWN, ÖW, AuW und UL, Abrechnung der Investitionsförderung und sonstigen Beihilfen für Landwirte
Die Arbeitsschwerpunkte im Bereich Ausgleichsleistungen umfassen: Fördervollzug Auszahlungsverfahren Direktzahlungen (DIZ) (Basisprämie, Greening, Junglandwirteprämie, Umverteilungsprämie) Verwaltung der Zahlungsansprüche, Agrarumweltmaßnahmen RL AUK, TWN, ÖW, AuW und UL, Abrechnung der Investitionsförderung und sonstigen Beihilfen für Landwirte
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 108 |
| Europa | 5 |
| Kommune | 1 |
| Land | 74 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 25 |
| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 83 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 51 |
| unbekannt | 32 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 58 |
| Offen | 93 |
| Unbekannt | 16 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 161 |
| Englisch | 35 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 8 |
| Bild | 10 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 27 |
| Keine | 75 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 71 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 95 |
| Lebewesen und Lebensräume | 156 |
| Luft | 55 |
| Mensch und Umwelt | 167 |
| Wasser | 72 |
| Weitere | 150 |