'Pegel: Denn / Gewässer: Kesselinger Bach' ist eine Pegel-Messstelle und dient zur Überwachung von Oberflächengewässern in Rheinland-Pfalz. Die Pegelmessstelle Denn (ID: 418) befindet sich am Gewässer Staffelerbach im Flusseinzugsgebiet Ahr. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands. Weiterhin wird der Abfluss an der Messstelle gemessen.
Hitze und Trockenheit haben vielfältige Auswirkungen auf unsere Gewässer. Waren früher die sogenannten Hundstage Anfang August von hohen Temperaturen geprägt, treten Hitzewellen heute immer zeitiger auf - so auch in diesem Jahr. Mit langanhaltender Wärme und sinkenden Abflüssen geraten unsere Flüsse bereits jetzt im Juni unter Druck. Das Landesamt für Umwelt begleitet im Sommer 2026 die Entwicklungen mit umfangreichen Messungen und Untersuchungen. Direkt zu den Informationen: Wassertemperaturen Situationsberichte Fließgewässer Blaualgen (Fließgewässer, Badeseen) FAQs August 2026 Die sommerliche Hitze führt dazu, dass die Temperaturen in unseren Gewässern steigen. Durch den damit verbundenen Sauerstoffmangel kann es zu einer Gefährdung der Lebewesen kommen. Daher greift bei hohen Wassertemperaturen ein mehrstufiges Handlungskonzept des Landes, mit dem Wärmeeinleitungen reduziert werden sollen. In der ersten Handlungsstufe (>25 °C) werden von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen alle bedeutenden rheinland-pfälzischen Wärmeeinleiter angeschrieben und aufgefordert, vorsorgliche Maßnahmen zu ergreifen. Solche Maßnahmen sind beispielsweise: Messung der Gewässertemperatur vor und nach der Einleitung von Kühlwasser sowie eine Prüfung, ob innerhalb des Betriebes andere Kühlmöglichkeiten genutzt werden können. In der zweiten (>27 °C), dritten (>28 °C) und vierten (>29 °C) Handlungsstufe verschärfen sich die Maßnahmen bis hin zu Produktionseinstellungen. Bereits in den Sommern 2018, 2019, 2022 und 2025 wurde die Stufe 2, im Jahr 2018 zudem Stufe 3 ausgerufen, wonach einige Firmen für einige Wochen vor allem ihre Produktionen mit hohem Kühlwasserbedarf stark eingeschränkt und sämtliche alternativen Rückkühlmöglichkeiten genutzt haben. Am 23. Juni 2026 wurde durch das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten (MLWUF) die erste Handlungsstufe ausgerufen (zur Pressemitteilung des MLWUF vom 23. Juni ) und am 26. Juni 2026 wurde die zweite Handlungsstufe ausgerufen (zur Pressemitteilung des MLWUF vom 26. Juni ). Am 30. Juni 2026 informierte das Ministerium über die aktuelle Lage und das Fortbestehen der zweiten Handlungsstufe (zur Pressemitteilung des MLWUF vom 30. Juni ) Das LfU erhebt kontinuierlich die Wassertemperaturen an den großen Flüssen und stellt diese online zur Verfügung: Tagesmittelwerte für Rhein, Mosel, Lahn, Nahe und Saar Wassertemperaturvorhersage Rhein FAQ Sommerliche Hitzewelle – Welches Risiko besteht für Fische, Wirbellose und Pflanzen in unseren Gewässern? Gewässeruntersuchungsstationen ( Karte der Stationen ) Situationsberichte Fließgewässer Situation Unterer Oberrhein und Untere Nahe am 05.08.2026 © LfU / Brunke Nahemündung am 04.08.2026 Zum Fotoprotokoll Situationsbericht zur Gewässerökologie vom 14.07.2026 © LfU Abb.1: Makrophytenbestände im Buhnenfeld von Bacharach © LfU Abb. 2: Massenentwicklung von fädigen Algen © LfU Abb. 3.1: Trockengefallene Exemplare von Dreissena © LfU Abb. 3.2: Corbicula bei Niedrigwasser © LfU Abb. 3.3 Große Flussmuschel © LfU Abb. 4: Tote Muschelkörper Anlässlich des niedrigen Abflusses des Rheins kleiner des MNQ (Pegel Mainz), hat das Referat Gewässerökologie des LfU in KW 29 eine kursorische Untersuchung der Gewässerbiologie des Rheins bei Heidenfahrt (km 513,6; Unterer Oberrhein) und oberhalb Bacharach (km 541,3; Mittelrhein) durchgeführt. Die Wassertemperaturen lagen am Untersuchungstag bei 26,1°C bzw. 25,7°C an den Probestellen im Rhein bei Heidenfahrt und Bacharach. Damit wurden die Temperaturen von über 28°C der Untersuchungen aus KW 27 nicht erreicht, allerdings lag ein deutlich niedriger Wasserstand vor. Neben dem Hitzestress kann nun der Stress durch Niedrigwasser für die aquatische Lebensgemeinschaft ein zunehmender Faktor sein. Floristische Untersuchungen In Heidenfahrt wurden in einem Seitenarm bei Fluss-km 513,7 sehr gut entwickelte Makrophyten-bestände vorgefunden. Es wurden viele der erwartbaren Arten von strömungsberuhigten Fließ-gewässerabschnitten gefunden: Großes Nixkraut ( Najas marina ), Krauses Laichkraut ( Potamogeton crispus ), Kamm-Laichkraut ( Potamogeton pectinatus ), Raues Hornblatt ( Ceratophyllum demersum ), Ähriges Tausendblatt ( Myriophyllum spicatum ), Durchwachsenes Laichkraut ( Potamogeton perfoliatus ), Knoten- Laichkraut ( Potamogeton nodosus ), Quellmoos ( Fontanalis ) und Schmalblättrige Wasserpest ( Elodea nuttalli i). Auch bei Bacharach wurden in stärker eingetieften Buhnenfeldern bei der kursorischen Untersuchung ein vergleichbares Arteninventar vorgefunden (Abbildung 1). Die Makrophyten profitieren aktuell, in moderat durchströmten Bereichen, von der hohen Sonneneinstrahlung und dem klaren Wasser. In flachen oder vom Hauptstrom abgeschnitten Bereichen wurden Massenentwicklungen von fädigen Algen festgestellt (Abbildung 2). In Bereichen welche nicht oder nur wenig durchströmt sind, können sich Nährstoffe anreichern. In Kombination mit erhöhter Sonneneinstrahlung und erhöhten Wassertemperaturen können Massenentwicklungen von fädigen Algen begünstigt werden. Faunistische Untersuchung An beiden Probestellen konnten in durchströmten Bereichen vitale Bestände der Körbchenmuscheln ( Corbicula fluminea ) sowie an größeren Hartsubstraten auch der Quaggamuschel ( Dreissena rostriformis bugensis ), in Heidenfahrt sogar ein Exemplar der Großen Flussmuschel ( Unio tumidus ; Abb. 3.3) gefunden werden. Bei Bacharach sind die dort in hoher Dichte vorkommenden Körbchenmuscheln in den flachen Buhnenfeldern zunehmend im Hitze- und Niedrigwasserstress. Obwohl sie in der Lage sind, sich kriechend fortzubewegen, führen die fallenden Wasserstände dazu, dass sich die Muscheln im Spülsaum in großer Zahl ansammeln, zunehmend trockenfallen (Abb. 3.1) und verenden (Abb. 3.2). In den trockengefallenen Buhnenfeldern wurden bereits viele neue Leerschalen von Körbchenmuscheln gefunden. Das kann also einerseits auf den Hitzestress und auf den gleichzeitig auftretenden Habitatverlust durch Niedrigwasser zurück zu führen sein. Weiterhin wurden bei Bacharach einige tote Muschelkörper ohne Muschelschale an der Wasseroberfläche treibend gesichtet (Abb.4). Dabei handelt es am wahrscheinlichsten um im Spülsaum abgestorbene Individuen, die durch die Wellenbewegungen, verursacht durch vorbeifahrenden Schiffsverkehr in die Flachwasserbereiche verfrachtet wurden. Sollte Hitzeperiode länger anhalten, ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen auf die Muscheln weiter zunehmen werden. Eine erneute Untersuchung des Buhnenfelds wird anlassbezogen durchgeführt, um die Entwicklung des Muschel-bestands zu dokumentieren. Neben den Muscheln wurden an beiden Standorten ein der Jahreszeit entsprechendes Artenspektrum von für den Rhein typischen Wirbellosen gefunden. Unter anderem wurden vitale Bestände von Kahnschnecken ( Theodoxus fluviatilis ), Schwämmen ( Ephydatia fluviatilis ), Höckerflohkrebsen ( Dikerogammarus villosus ) und Schlickkrebsen ( Chelicorophium sp. ) nachgewiesen. Bei Bacharach konnten an der Steinschüttung der strömungszugewandten Seite des Buhnenkopfes verschiedene aquatische Insektenlarven gefunden werden (Köcherfliegen: B rachycentrus subnubilus, Hydropsyche cf. bulgaromanorum ), Eintagsfliegenlarven fanden sich in den makrophytenbewachsenen Flachwasserbereichen: Baetis sp. und Epheron virgo ). Die im Rahmen der Untersuchung beobachteten Jungfische machten einen vitalen Eindruck. Es konnten keine Anzeichen für Fischsterben oder gravierende Beeintträchtigungen der Fischfauna festgestellt werden. In den Buhnenfeldern, in denen Wasserflächen bereits von der Strömung abgeschnitten sind, kann es infolge von kritischen Temperaturerhöhungen bzw. Austrocknung zum Verenden von aquatischen Organismen kommen, zu denen auch Jungfische gehören können. Fazit Infolge der angespannten Lage infolge des Niedrigwassers und der episodisch hohen Wassertem-peraturen zeigt die aquatische Biozönose beginnende Verluste (v. a. Muscheln). Diese zeigen momentan noch keine dramatischen Ausmaße. Bei weiter anhaltender Dürrephase ist aber vor allem in den Ufer- und Flachwasserbereichen davon auszugehen, dass festhaftenede bzw. wenig mobile Organismen, wie Muscheln oder auch Wasserpflanzen in größerem Umfang trockenfallen und absterben. In Buhnenfeldern können Wasserflächen durch die sinkenden Wasserstände vom Flusslauf abgetrent werden. Darin eingeschlossenen Organismen (auch Jungfische) können infolge von starker Temperaturerhöhung und weiterer Austrocknung verenden. Situationsbericht zur Gewässerökologie vom 30.06.2026 © Wieczorek, LfU Ahr bei Bad Bodendorf © Wieczorek, LfU Ahr bei Sinzig © Fischer, LfU Nahe bei Dietersheim © Fischer, LfU Nahe bei Gensingen © Fischer, LfU Nahe bei Gensingen © Fischer, LfU Nahemündung bei Bingen © Wieczorek, LfU Rhein bei Bacharach © Wieczorek, LfU Rhein gegenüber Ilmen Aue In der Kalenderwoche 26 und 27 wurde tageweise Wassertemperatur > 28 °C an der Station Mainz, RUST (27.06. - 29.06.2026) und der Station Worms (28.06.2026) erreicht. In Palzem (Mosel) wurden am 27.06. - 28.06.2026 sogar Wassertemperaturen >29 °C erreicht. An der Nahe lagen die Wassertemperaturen im Zeitraum 25.06.-28.06.2026 bei >27 °C. Aufgrund der besonderen Situation hat das Referat Gewässerökologie des LfU die aktuelle Situation der Gewässerbiologie des Rheins und weiteren Flüssen stichpunktartig in dem oben genannten Zeitraum untersucht. Am Rhein bei Bacharach wurden vitale Bestände der üblicherweise erwartbaren Arten (Krebstiere wie z. B. Dikerogammarus; Muscheln der Gattung Corbicula, Schnecken und Fließgewässer-Insekten (z. B. Ephoron) gesichtet. Stichpunktartige Untersuchungen entlang des Rheins und an den Gewässern Nahe und der Ahr zeigten ein starkes Wachstum von Wasserpflanzen die (z. B. Knotiges Laichkraut und Wasserhahnenfuß) sowie abschnittsweise ein erhöhtes Algenwachstum. An den untersuchten Stellen wurden am Ufer vitale Jungfischschwärme gesichtet. Insgesamt können trotz der deutlich erhöhten Wassertemperaturen aktuell keine akuten Schäden bei der Wirbellosen- oder Fischfauna gefunden werden. Allerdings verursachen langandauernde Hitzewellen physiologischen Stress, der das Krankheits- und Infektionsrisiko v. a. bei Fischen erhöhen und die Vitalität der Populationen vermindern kann. Zum Fotoprotokoll Anlässlich des niedrigen Abflusses des Rheins kleiner des MNQ (Pegel Mainz), hat das Referat Gewässerökologie des LfU in KW 29 eine kursorische Untersuchung der Gewässerbiologie des Rheins bei Heidenfahrt (km 513,6; Unterer Oberrhein) und oberhalb Bacharach (km 541,3; Mittelrhein) durchgeführt. Die Wassertemperaturen lagen am Untersuchungstag bei 26,1°C bzw. 25,7°C an den Probestellen im Rhein bei Heidenfahrt und Bacharach. Damit wurden die Temperaturen von über 28°C der Untersuchungen aus KW 27 nicht erreicht, allerdings lag ein deutlich niedriger Wasserstand vor. Neben dem Hitzestress kann nun der Stress durch Niedrigwasser für die aquatische Lebensgemeinschaft ein zunehmender Faktor sein. Floristische Untersuchungen In Heidenfahrt wurden in einem Seitenarm bei Fluss-km 513,7 sehr gut entwickelte Makrophyten-bestände vorgefunden. Es wurden viele der erwartbaren Arten von strömungsberuhigten Fließ-gewässerabschnitten gefunden: Großes Nixkraut ( Najas marina ), Krauses Laichkraut ( Potamogeton crispus ), Kamm-Laichkraut ( Potamogeton pectinatus ), Raues Hornblatt ( Ceratophyllum demersum ), Ähriges Tausendblatt ( Myriophyllum spicatum ), Durchwachsenes Laichkraut ( Potamogeton perfoliatus ), Knoten- Laichkraut ( Potamogeton nodosus ), Quellmoos ( Fontanalis ) und Schmalblättrige Wasserpest ( Elodea nuttalli i). Auch bei Bacharach wurden in stärker eingetieften Buhnenfeldern bei der kursorischen Untersuchung ein vergleichbares Arteninventar vorgefunden (Abbildung 1). Die Makrophyten profitieren aktuell, in moderat durchströmten Bereichen, von der hohen Sonneneinstrahlung und dem klaren Wasser. In flachen oder vom Hauptstrom abgeschnitten Bereichen wurden Massenentwicklungen von fädigen Algen festgestellt (Abbildung 2). In Bereichen welche nicht oder nur wenig durchströmt sind, können sich Nährstoffe anreichern. In Kombination mit erhöhter Sonneneinstrahlung und erhöhten Wassertemperaturen können Massenentwicklungen von fädigen Algen begünstigt werden. Faunistische Untersuchung An beiden Probestellen konnten in durchströmten Bereichen vitale Bestände der Körbchenmuscheln ( Corbicula fluminea ) sowie an größeren Hartsubstraten auch der Quaggamuschel ( Dreissena rostriformis bugensis ), in Heidenfahrt sogar ein Exemplar der Großen Flussmuschel ( Unio tumidus ; Abb. 3.3) gefunden werden. Bei Bacharach sind die dort in hoher Dichte vorkommenden Körbchenmuscheln in den flachen Buhnenfeldern zunehmend im Hitze- und Niedrigwasserstress. Obwohl sie in der Lage sind, sich kriechend fortzubewegen, führen die fallenden Wasserstände dazu, dass sich die Muscheln im Spülsaum in großer Zahl ansammeln, zunehmend trockenfallen (Abb. 3.1) und verenden (Abb. 3.2). In den trockengefallenen Buhnenfeldern wurden bereits viele neue Leerschalen von Körbchenmuscheln gefunden. Das kann also einerseits auf den Hitzestress und auf den gleichzeitig auftretenden Habitatverlust durch Niedrigwasser zurück zu führen sein. Weiterhin wurden bei Bacharach einige tote Muschelkörper ohne Muschelschale an der Wasseroberfläche treibend gesichtet (Abb.4). Dabei handelt es am wahrscheinlichsten um im Spülsaum abgestorbene Individuen, die durch die Wellenbewegungen, verursacht durch vorbeifahrenden Schiffsverkehr in die Flachwasserbereiche verfrachtet wurden. Sollte Hitzeperiode länger anhalten, ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen auf die Muscheln weiter zunehmen werden. Eine erneute Untersuchung des Buhnenfelds wird anlassbezogen durchgeführt, um die Entwicklung des Muschel-bestands zu dokumentieren. Neben den Muscheln wurden an beiden Standorten ein der Jahreszeit entsprechendes Artenspektrum von für den Rhein typischen Wirbellosen gefunden. Unter anderem wurden vitale Bestände von Kahnschnecken ( Theodoxus fluviatilis ), Schwämmen ( Ephydatia fluviatilis ), Höckerflohkrebsen ( Dikerogammarus villosus ) und Schlickkrebsen ( Chelicorophium sp. ) nachgewiesen. Bei Bacharach konnten an der Steinschüttung der strömungszugewandten Seite des Buhnenkopfes verschiedene aquatische Insektenlarven gefunden werden (Köcherfliegen: B rachycentrus subnubilus, Hydropsyche cf. bulgaromanorum ), Eintagsfliegenlarven fanden sich in den makrophytenbewachsenen Flachwasserbereichen: Baetis sp. und Epheron virgo ). Die im Rahmen der Untersuchung beobachteten Jungfische machten einen vitalen Eindruck. Es konnten keine Anzeichen für Fischsterben oder gravierende Beeintträchtigungen der Fischfauna festgestellt werden. In den Buhnenfeldern, in denen Wasserflächen bereits von der Strömung abgeschnitten sind, kann es infolge von kritischen Temperaturerhöhungen bzw. Austrocknung zum Verenden von aquatischen Organismen kommen, zu denen auch Jungfische gehören können. Fazit Infolge der angespannten Lage infolge des Niedrigwassers und der episodisch hohen Wassertem-peraturen zeigt die aquatische Biozönose beginnende Verluste (v. a. Muscheln). Diese zeigen momentan noch keine dramatischen Ausmaße. Bei weiter anhaltender Dürrephase ist aber vor allem in den Ufer- und Flachwasserbereichen davon auszugehen, dass festhaftenede bzw. wenig mobile Organismen, wie Muscheln oder auch Wasserpflanzen in größerem Umfang trockenfallen und absterben. In Buhnenfeldern können Wasserflächen durch die sinkenden Wasserstände vom Flusslauf abgetrent werden. Darin eingeschlossenen Organismen (auch Jungfische) können infolge von starker Temperaturerhöhung und weiterer Austrocknung verenden. In der Kalenderwoche 26 und 27 wurde tageweise Wassertemperatur > 28 °C an der Station Mainz, RUST (27.06. - 29.06.2026) und der Station Worms (28.06.2026) erreicht. In Palzem (Mosel) wurden am 27.06. - 28.06.2026 sogar Wassertemperaturen >29 °C erreicht. An der Nahe lagen die Wassertemperaturen im Zeitraum 25.06.-28.06.2026 bei >27 °C. Aufgrund der besonderen Situation hat das Referat Gewässerökologie des LfU die aktuelle Situation der Gewässerbiologie des Rheins und weiteren Flüssen stichpunktartig in dem oben genannten Zeitraum untersucht. Am Rhein bei Bacharach wurden vitale Bestände der üblicherweise erwartbaren Arten (Krebstiere wie z. B. Dikerogammarus; Muscheln der Gattung Corbicula, Schnecken und Fließgewässer-Insekten (z. B. Ephoron) gesichtet. Stichpunktartige Untersuchungen entlang des Rheins und an den Gewässern Nahe und der Ahr zeigten ein starkes Wachstum von Wasserpflanzen die (z. B. Knotiges Laichkraut und Wasserhahnenfuß) sowie abschnittsweise ein erhöhtes Algenwachstum. An den untersuchten Stellen wurden am Ufer vitale Jungfischschwärme gesichtet. Insgesamt können trotz der deutlich erhöhten Wassertemperaturen aktuell keine akuten Schäden bei der Wirbellosen- oder Fischfauna gefunden werden. Allerdings verursachen langandauernde Hitzewellen physiologischen Stress, der das Krankheits- und Infektionsrisiko v. a. bei Fischen erhöhen und die Vitalität der Populationen vermindern kann. In den Sommermonaten kommt es in Seen und staugeregelten Fließgewässern wie der Mosel seit einigen Jahren zur so genannten Blaualgenblüte. Blaualgen sind Cyanobakterien, deren Kolonien sich als grüne Schlieren oder schwimmende, grüne Teppiche zeigen. Weil Blaualgen Giftstoffe abgeben können, die beim Kontakt mit den Schleimhäuten zu Reizungen, Bindehautentzündungen der Augen oder Quaddeln auf der Haut führen können, sollten grün gefärbte Bereiche gemieden werden. Beim Verschlucken kann es zu Magen-Darm-Beschwerden kommen. Auch Haustiere sind fernzuhalten. Aktuelle Lage (13.08) Badeseen : Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Situation an den Badegewässern unter www.badeseen.rlp.de Mosel : Beginnend mit dem Jahr 2017 kam es in den Jahren 2018 und 2019 zur stark ausgeprägte Algenblüten die vom LfU und der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz (BfG) untersucht wurden. Die aktuellen Messwerte können unter https://wasserportal.rlp-umwelt.de/auskunftssysteme/chemisch-physikalische-gewaesseruntersuchung/karte-untersuchungsstationen abgefragt werden. Auf der jeweilige Seite der Station sieht man die aktuellen Werte und bei der 30-Tage-Gangline werden die Tagesmittelwerte angezeigt. Weitere Informationen finden Sie unter Blaualgen in der Mosel Gewässer-Untersuchungsstationen FAQ Blaualgen Vor und während der gesetzlich festgelegten Badesaison vom 1. Juni bis 31. August werden die 68 in Rheinland-Pfalz ausgewiesenen EU-Badegewässer von den Gesundheitsämtern der Kreisverwaltungen und dem Landesamt für Umwelt (LfU) untersucht. Die Überwachung der Gewässer erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen der Proben. Während die Gesundheitsämter die Keimbelastung messen, kontrolliert das LfU die chemische, physikalische und biologische Beschaffenheit. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Blaualgenblüten. Ab einem Schwellenwert von 12 Mikrogramm Blaualgen-Chlorophyll a pro Liter Wasser werden Warnhinweise im Internet veröffentlicht und an den Badegewässern selbst aufgehängt. Informationen zu den einzelnen rheinland-pfälzischen Badeseen finden Sie im Badegewässeratlas unter www.badeseen.rlp.de . Daten, Karten und Anwendungen der Wasserwirtschaftsverwaltung Sommerliche Hitzewelle – Welches Risiko besteht für Fische, Wirbellose und Pflanzen in unseren Gewässern? Blaualgen (Cyanobakterien) in Gewässern 2025 2022 2019
'Pegel: Müsch 2 / Gewässer: Ahr' ist eine Pegel-Messstelle und dient zur Überwachung von Oberflächengewässern in Rheinland-Pfalz. Die Pegelmessstelle Müsch 2 (ID: 613) befindet sich am Gewässer Ahr im Flusseinzugsgebiet Ahr. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands.
'Pegel: Bad Bodendorf / Gewässer: Ahr' ist eine Pegel-Messstelle und dient zur Überwachung von Oberflächengewässern in Rheinland-Pfalz. Die Pegelmessstelle Bad Bodendorf (ID: 400) befindet sich am Gewässer Ahr im Flusseinzugsgebiet Ahr. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands. Weiterhin wird der Abfluss an der Messstelle gemessen.
Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (EVAS-Nr. 32121). Bis Berichtsjahr 2024 als "Erhebung über Haushaltsabfälle" geführt. 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständigen Entsorgungsträgern sowie bei Dritten, soweit ihnen Verwertungs- und Beseitigungspflichten übertragen worden sind oder soweit sie mit der Erfüllung dieser Pflichten beauftragt worden sind. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Europäische Union: EU- Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/1004 DER KOMMISSION vom 7. Juni 2019 zur Festlegung der Vorschriften für die Berechnung, die Prüfung und die Übermittlung von Daten über Abfälle gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses C (2012) 2384 der Kommission. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist die Qualität der Erhebung als sehr hoch zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge, einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten ist zu finden unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den örE bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle – einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen – unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des BMUKN, des UBA und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle werden in Hauptabfallströme unterteilt, darunter: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Sperrmüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. Die übrigen Hauptabfallströme sind Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle (Abfälle aus der Biotonne sowie biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle) sowie Elektroaltgeräte. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das UBA, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt unregelmäßig der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des UStatG in Verbindung mit dem BStatG (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder bzw. bei den örE durchgeführt. Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden bei der Erhebung der Haushaltsabfälle angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich bei der Erhebung um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei diesen Erhebungen gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich bei beiden Erhebungen um Statistiken mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse der Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt bei der Erhebung in der Regel 12 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins, kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit In allen Bundesländern werden die gleichen Merkmale bzw. Abfallarten befragt und ausgewiesen. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Für die Erhebung reicht die vorliegende Zeitreihe von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (ElektroG) die Produzenten von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Produzenten Altgeräte zurück. Die örE sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorienbezogenen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Produzenten die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. Berechnung der einwohnerspezifischen Abfallmengen: Die Berechnung der einwohnerspezifischen Abfallmengen (Kilogramm pro Kopf) erfolgte bis zum Berichtsjahr 2023 einheitlich nach dem Bevölkerungsstand zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres. Ab dem Berichtsjahr 2024 wird für die Berechnung der einwohnerspezifischen Abfallmengen (Kilogramm pro Kopf) die durchschnittliche Bevölkerung des jeweiligen Berichtsjahres zugrunde gelegt. Bis einschließlich Berichtsjahr 2010 lagen den Berechnungen die auf Basis der Volkszählung 1987 (Westen) bzw. 1990 (Osten) fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen zugrunde, ab Berichtsjahr 2011 bis einschließlich Berichtsjahr 2023 diejenigen auf Basis des Zensus 2011. Aufgrund der Tatsache, dass die Zensusergebnisse 2011 für alle Bundesländer geringere Bevölkerungszahlen auswiesen, fielen die Pro-Kopf-Werte entsprechend höher aus als bei einer Berechnung mit den Bevölkerungszahlen aus der Fortschreibung auf Basis früherer Zählungen. Ab dem Berichtsjahr 2024 wird für die Berechnung der Pro-Kopf-Abfallmengen die Durchschnittsbevölkerung auf Basis des Zensus 2022 verwendet. Diese durchschnittlichen Bevölkerungszahlen fallen für die meisten Bundesländer geringer aus als die auf Basis des Zensus 2011 bis zum Berichtsjahr 2023 fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres. Die mit diesen durchschnittlichen Bevölkerungszahlen errechneten Pro-Kopf-Abfallmengen fallen für diese Bundesländer daher höher aus als bei einer Berechnung mit den Bevölkerungszahlen aus der Fortschreibung auf Basis früherer Zählungen. Entsprechend sind die Pro-Kopf-Angaben für die Bundesländer, bei denen eine höhere Bevölkerungszahl festgestellt wurde, niedriger als bei einer Berechnung mit den Bevölkerungszahlen aus der Fortschreibung auf Basis früherer Zählungen. Die Bevölkerungszahlen können in GENESIS-Online unter dem Statistik-Code 12411 abgerufen werden. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebung dienen als Input für weitere Berechnungen, z. B. Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung sowie Abfallrahmenrichtlinie. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" (www.regionalstatistik.de) abgerufen werden. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind im Regionalatlas (regionalatlas.statistikportal.de) abrufbar. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder publizieren eigene Ergebnisse für ihr Bundesland bezüglich der Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung. Diese können über die Webseite des jeweiligen Landesamtes abgerufen werden. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2026
Teil der Statistik "Abfallbilanz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Abfallbilanz (EVAS-Nr. 32171). 1.2 Geltungsbereich Die Abfallbilanz stellt das inländische Abfallaufkommen für Deutschland nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist (stoffliche) Verwertungs- und Recyclingquoten auf Bundesebene aus. Zusätzlich werden die Abfallintensität und das Abfallaufkommen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (zweijährlich) ausgewiesen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechensystem handelt, hat sie nur aus der Datenbasis heraus Statistische Einheiten. Die zugrunde liegenden Daten werden aus der Erhebung der Abfallentsorgung (AE), der Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (GV) gewonnen. Bei diesen Erhebungen sind die Statistischen Einheiten die Abfallentsorgungsanlagen (AE), die Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) bzw. die Exporteure (und Importeure) von Abfällen (GV). Die Bundesländer bestimmen die Genehmigungsbehörden, die eine abfallrechtliche Prüfung von Im- und Exportanträgen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung vornehmen. Für die Durchfuhr durch Deutschland ist das Umweltbundesamt zuständig. Das inländische Abfallaufkommen als Darstellungseinheit wird in 1 000 Tonnen berechnet. Die Darstellung der Ergebnisse der Abfall- und Bauabfallintensität werden auf das Bruttoinlandsprodukt bezogen. Als weitere Kennzahlen werden auch das Aufkommen an Siedlungsabfällen sowie an Haushaltstypischen Siedlungsabfällen in Relation zur Durchschnittsbevölkerung auf Basis des Zensus 2022 berechnet. Bis einschließlich Berichtsjahr 2023 basierte die Berechnung auf der fortgeschriebenen Bevölkerungszahl zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres nach dem Zensus 2011. Darüber hinaus wird das Abfallaufkommen nach WZ in 1 000 Tonnen ausgewiesen. 1.4 Räumliche Abdeckung Deutschland. Die Angaben beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Die vorliegende Abfallbilanz bezieht sich auf die vom Statistischen Bundesamt berechneten Bundesergebnisse. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtsjahr ist das Kalenderjahr 2024. 1.6 Periodizität Die Abfallbilanz wird jährlich erstellt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: § 6 Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394). - Für die Erstellung des Abfallaufkommens nach WZ ist das "Handbuch zur Abfallstatistik – Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung" von Eurostat maßgeblich. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine Ausnahme bilden Einzelangaben, die dem Befragten nicht zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten (Tabellen). Bei den Umweltstatistiken wird die grundsätzliche Geheimhaltung zusätzlich in § 16 UStatG geregelt. Die Abfallbilanz weist nur stark aggregierte Ergebnisse aus. Die Tabellen weisen keine Merkmale aus, anhand derer Merkmalsträger identifiziert werden können. Daher greifen diese Bestimmungen hier nicht. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die Geheimhaltung ist bei einem Rechensystem wie der Abfallbilanz im Allgemeinen unproblematisch. Verwendet werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen Statistiken veröffentlicht wurden. Durch das Einbeziehen von mehreren Erhebungen und das Zusammenfassen von mehreren Abfallarten entsteht eine Aggregationsebene, bei der keine Rückschlüsse auf einzelne Betriebe gezogen werden können. Daher muss kein zusätzliches Geheimhaltungsverfahren angewandt werden. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Datenaufbereitung und Veröffentlichung werden unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Datenqualität beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an verschiedenen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Zu diesen standardisierten Methoden zählt auch dieser Qualitätsbericht, in dem alle wichtigen Informationen zur Datenqualität zusammengetragen sind. Die Qualität der Abfallbilanz hängt entscheidend von der Datenqualität der verwendeten Basisstatistiken ab. Diesbezüglich wird auf die Qualitätsberichte der Erhebungen AE und BS verwiesen, sowie auf die weiterführenden Informationen des Umweltbundesamtes zur grenzüberschreitenden Abfallstatistik der notifizierten Abfälle (www.umweltbundesamt.de). Zusätzlich werden die Daten der Abfallbilanz jeweils mit den Ergebnissen des Vorjahres verglichen. So können Ausreißer identifiziert und bei der Erhebung der zugrundeliegenden Basisstatistiken bei den Auskunftsgebenden rückgefragt und verifiziert werden. Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. 1.9.2 Qualitätsbewertung Insgesamt weist die jährliche Abfallbilanz, erstellt aus Daten der Basisstatistiken, eine sehr hohe Qualität auf. Da die Basisdaten aus qualitätsgesicherten Vollerhebungen resultieren, ist von einer hohen Genauigkeit der Daten auszugehen. Die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Abfallverbringungen werden dem Statistischen Bundesamt vom UBA übermittelt. Dabei werden alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen, welche gemäß der Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen (VVA) dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen, vom UBA erfasst und an das Statistische Bundesamt übermittelt. Somit ist hier von einer hohen Datenqualität auszugehen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Abfallbilanz stellt jährlich das inländische Abfallaufkommen für Deutschland (Bundesebene) nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist (stoffliche) Verwertungs- und Recyclingquoten aus. Zusätzlich werden auch Abfallintensitäten veröffentlicht. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, wird zusätzlich das Abfallaufkommen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige ermittelt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Dieses Verzeichnis legt seinen Schwerpunkt auf die Erfassung der branchenbezogenen Herkunft der Abfälle. Für den auf europäischer Ebene geforderten Ausweis des Abfallaufkommens nach WZ wird der European Waste Catalogue (EWC) verwendet. Hierbei handelt es sich um eine stoffbezogene statistische Abfallnomenklatur. Die Äquivalenztabelle zu dem durch die Entscheidung 200/532/EG eingeführten EAV ist in Anhang III der Abfallstatistikverordnung (VO (EG) Nr. 2150/2002 zu finden. Die Darstellung der WZ erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Mit der Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393, S. 1) zur Einführung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die nationale Abfallbilanz für Deutschland besteht aus den im Abschnitt 1.2 "Geltungsbereich" genannten Tabellen. Ziel der Abfallbilanz ist eine vollständige Bilanzierung der Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen, die das Abfallaufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der Hauptabfallströme darstellt. Dieses Abfallaufkommen ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstellen zweijährlich in den geraden Jahren Statistiken über das Abfallaufkommen der von allen WZ und Haushalten erzeugten Abfälle (18 Kategorien der WZ und Haushalte gemäß Anhang I der Verordnung), gegliedert nach 51 Abfallkategorien. Bei der Erstellung der Statistiken ist die im Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wiedergegebene vorwiegend substanzbezogene statistische Nomenklatur (EWC-Stat) zu verwenden. Die Grundlage für das Rechensystem zur Abfallbilanz bilden die einheitliche Definition und Verschlüsselung der an den Behandlungs- und Entsorgungsanlagen erfassten Abfallarten. Diese Funktion erfüllt das EAV. Dieses gliedert sich in Abfallkapitel (EAV-2-Steller), Abfallgruppen (EAV-4-Steller) und Abfallarten (EAV-6-Steller) und Abfallarten, die systematisch - überwiegend nach der Herkunft - verschlüsselt sind. Sämtliche Zuordnungen in der Abfallbilanz erfolgen anhand der primär bei den Anlagenbetreibern erfragten Abfallarten. Gefährliche Abfälle sind die mit einem Sternchen "*" versehenen Abfallarten. Sie werden in der Abfallbilanz jeweils als zusammengefasste Größe dargestellt. In Anhang 1 des Statistischen Berichtes zur Abfallbilanz (siehe Tabellenblatt "32171-Anhang-01) werden für alle in der Bilanz dargestellten Abfallströme die jeweils zugeordneten Abfallschlüssel (lt. EAV) aufgelistet. Die EAV-Kataloge ab Berichtsjahr 2012 sind im Klassifikationsserver der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Internet (www.klassifikationsserver.de) abrufbar. Alle Angaben beziehen sich auf das Feuchtgewicht (Feuchtmasse) der Abfälle. Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgt die Bilanzierung des Abfallverbleibs anhand des Entsorgungsverfahrens der Anlagen (D-Verfahren/Beseitigungsverfahren und R-Verfahren/Verwertungsverfahren gemäß Anlagen 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes). Alle in einer Entsorgungsanlage angenommenen Abfälle erhalten den Verfahrenscode der jeweiligen Anlage. Detaillierte Angaben, Beschreibungen und Begriffsdefinitionen zu den jeweiligen Abfallbilanzen, Zeitreihen, Abfallintensitäten und dem Abfallaufkommen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige sind im Statistischen Bericht der Abfallbilanz (www.destatis.de) abrufbar. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts "Umwelt", "Wirtschaft" und "Landwirtschaft", das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfallbilanzdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus der für die Abfallbilanz genutzten Erhebungen, lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt unregelmäßig der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Für die Berechnung der Abfallbilanz werden die Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen nach § 3 (1), § 4 Nr. 2 und § 5 (1) Umweltstatistikgesetz mit Hilfe eines Rechenmodells zusammengeführt. Die übrigen Erhebungen werden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen in der Bilanzrechnung nicht berücksichtigt, weil davon auszugehen ist, dass die hierbei erfassten Abfälle früher oder später als Input einer Entsorgungsanlage berichtet werden. Im Falle der zweijährlich durchzuführenden Erhebung bei den Anlagen zur Aufbereitung von Bauabfällen werden in den ungeraden Bilanzjahren die Ergebnisse aus dem vorherigen Erhebungsjahr übernommen. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Bei der Abfallbilanz handelt es sich um ein Rechensystem. Die Berechnung erfolgt ab dem Berichtsjahr 2006 nach dem Bruttomengenprinzip. Ausgehend vom Input aller registrierten Abfallentsorgungsanlagen werden die entsorgten Abfallmengen, aufgeschlüsselt nach im Inland erzeugten Abfallarten, zusammengefasst. Grundlage hierfür ist der Input der Inlandsmenge aller Abfallentsorgungsanlagen (einschließlich Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen) zuzüglich der Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Mehrfach behandelte Abfallströme erhöhen dabei in gewissem Umfang das Abfallaufkommen. Deshalb werden die erneut behandelten Sekundärabfälle, die bereits aus einer Abfallbehandlung entstanden sind, separat ausgewiesen. Die Recyclingquoten in der Abfallbilanz werden nach den Input-Mengen aller mit dem Verfahren "Stoffliche Verwertung" eingestuften Behandlungsanlagen berechnet (input-orientierte Recyclingquote). Hier sind Materialien, die im weiteren Verlauf des Abfallbehandlungsprozesses abgeschieden und entweder verbrannt oder abgelagert werden, noch mit enthalten. Eine Vergleichbarkeit der Input-Recyclingquoten in der Abfallbilanz mit den an die EU zu berichtenden output-orientierten Recyclingquoten ist daher nicht gewährleistet. Bis einschließlich des Berichtsjahres 2023 wurde in der Abfallbilanz das Verwertungsverfahren Verfüllung in die ausgewiesene Recyclingquote einbezogen. Bei der Verfüllung handelt es sich jedoch nicht um Recycling im engeren Sinne, sondern um ein stoffliches Verwertungsverfahren, bei dem ungefährliche Abfälle als Ersatz für andere Materialien genutzt und Abfälle zum Beispiel aus sicherheitstechnischen Gründen, zum Neigungsausgleich oder zur landschaftlichen Gestaltung in Aushubbereiche (z. B. Tiefbau- oder Kiesgruben) eingebracht werden. Ab dem Berichtsjahr 2024 werden die Recyclingquoten in der Abfallbilanz unter Ausschluss der Verfüllung ausgewiesen. Damit wird eine klarere Abgrenzung zwischen Recycling und anderen Formen der Abfallverwertung vorgenommen und die Vergleichbarkeit mit den unionsrechtlichen Begriffsbestimmungen verbessert. Bis zum Jahr 2020 war es nach den damals geltenden EU-Vorgaben zulässig, Verfüllungsmaßnahmen bei der Erreichung der Recyclingziele zu berücksichtigen. Die geänderte Ausweisung ab dem Berichtsjahr 2024 stellt somit eine methodische Anpassung dar und ist bei Zeitreihenvergleichen zu berücksichtigen. 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden nicht preis- oder saisonbereinigt. Die Abfallbilanz stellt ausschließlich Jahresergebnisse bereit. Bei der Darstellung der Abfallintensität des Abfallnettoaufkommens, des Abfallbruttoaufkommens sowie der Bau- und Abbruchabfälle werden zusätzlich im Nenner jeweils die aktuellen, rückgerechneten Angaben des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes verwendet. Aufgrund dieser rückwirkenden Anpassungen können Abweichungen gegenüber den in früheren Berichtsjahren ausgewiesenen Werten auftreten. 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechenmodell handelt, in dem bereits vorliegende Daten von abfallstatistischen Erhebungen zusammengeführt werden, findet keine Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Qualität der Abfallbilanz hängt maßgeblich von der Qualität der Basisstatistiken ab. Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebungen als genau einzustufen, da es sich bei den im Statistischen Verbund durchgeführten Erhebungen um Vollerhebungen handelt. Zudem werden die Ausgangsstatistiken bereits einer Qualitätskontrolle unterzogen. So wird Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Bei der GV handelt es sich um Verwaltungsdaten, welche das Statistische Bundesamt vom UBA zur Verfügung gestellt bekommt (siehe Punkt 1.9.2). Zur Gesamtmenge der Abfallbilanz trägt die GV nur geringfügig (ca. 10%) bei. Illegale Verbringungen müssen vom Verursacher rückabgewickelt werden. Dieser hat die Kosten für die Rückführung und eine umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle im Versandstaat zu tragen. Daher ist davon auszugehen, dass auch diese Daten, welche außerhalb der amtlichen Statistik produziert wurden, ebenfalls eine gute Qualität aufweisen. 4.2 Qualität der Datenquellen Für die Abfallbilanz werden Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallentsorgung (§ 3 Absatz 1 UStatG), der grenzüberschreitenden Verbringung von notifizierungspflichtigen Abfällen gemäß dem Basler Übereinkommen (§ 4 Nr. 2 UStatG) und der Entsorgung bestimmter Abfälle, wie Bau- und Abbruchabfälle (§ 5 Absatz 1 UStatG). 4.3 Revisionen 4.3.1 Revisionsgrundsätze Die Abfallbilanz veröffentlicht sowohl vorläufige als auch endgültige Daten. Da die Basisdaten u. a. aus dezentralen (in den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführten) Erhebungen entstammen, kann es zu nachträglichen Korrekturen kommen. Auch die im Statistischen Bundesamt erstellten Tabellen für die Abfallbilanz können Korrekturen aufweisen. Da im Rahmen der Hauptmeldung (Statistischer Bericht und GENESIS-Online) ausschließlich endgültige Ergebnisse veröffentlicht werden, finden Revisionen regulär nicht statt. Lediglich für die Berechnung der Abfallintensitäten werden im Nenner ggf. revidierte Ergebnisse für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verwendet. Die Zeitreihe für die Abfallintensität wird daher in Folgejahren ebenfalls revidiert. 4.3.2 Revisionsverfahren Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 4.3.3 Revisionsanalysen Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnissen der Abfallbilanz erfolgt spätestens 16 Monate nach Ende des aktuellen Berichtsjahres. Die endgültigen Ergebnisse werden gemäß UStatG § 6 (2) spätestens 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Im Regelfall werden alle angekündigten Veröffentlichungstermine eingehalten. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Das Modell zur Berechnung der Abfallbilanz basiert auf einer Aggregation des Abfallinputs über alle statistisch erfassten Abfallentsorgungsanlagen hinweg. Es handelt sich also um eine rein entsorgungsseitige Betrachtung der Abfallströme. Die regionale Herkunft der entsorgten Abfälle wird dabei nicht nach einzelnen Gemeinden differenziert; diese Information dürfte den befragten Betrieben auch nicht bekannt sein und wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beschaffen. Die Berechnung von Abfallbilanzen und daraus abgeleiteten Recyclingquoten auf kommunaler Ebene sind folglich mit den vorliegenden Daten nicht möglich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegenden Zeitreihen des Abfallaufkommens reichen von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings gibt es Brüche in den Zeitreihen. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschlüsseln, da den Erhebungen in den Jahren vor 1999 noch der Abfallkatalog der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum EAV 2002. Vor dem Berichtsjahr 2004 waren die gefährlichen Abfälle nicht vollständig in den Daten enthalten. Ein weiterer Bruch in der Zeitreihe erfolgte durch die Einführung des Bruttomengenprinzips in 2006. Das Nettoabfallaufkommen enthält keine Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, ist jedoch seit 1996 vergleichbar. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Statistikextern besteht zu anderen Abfallstatistiken Kohärenz bezüglich der Verwendung der gleichen Klassifikationen und der Darstellung der gleichen Berichtsjahre. Lediglich für die zweijährliche Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen liegen in den ungeraden Jahren keine Ergebnisse vor (Nutzung der Ergebnisse der geraden Jahre). Bei der Abfallbilanz werden ebenso wie bei den anderen Abfallstatistiken entsorgte Abfallmengen in Tausend Tonnen dargestellt. Eine Inkohärenz besteht zur Erhebung der Abfallerzeugung insofern, dass zwar in beiden Erhebungen Angaben für eine Abfallerzeugung bzw. ein Abfallaufkommen in Deutschland dargestellt werden. Allerdings werden bei der Erhebung der Abfallerzeugung nicht alle WZs und nicht alle Betriebe in Deutschland befragt, da entsprechende Informationen (Verteilung des Abfallaufkommens nach dessen Herkunft für Zwecke der EU-Berichterstattung) aus anderen Quellen gezogen werden. Die Erhebung der Abfallerzeugung zeichnet daher kein vollständiges Bild. Daher ist auch keine Hochrechnung mit Aussagekraft für Deutschland möglich. Diese würde aufgrund der unterschiedlichen Berichtskreise und Methodik andere Ergebnisse als die Abfallbilanz ergeben. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse innerhalb der Statistik (statistikintern) sind vergleichbar, da die Modellierung des Abfallaufkommens für alle Abfallströme und Verbleibswege durch die gleiche Methodik erfolgt. Die statistikinterne Kohärenz ist somit seit dem Berichtsjahr 2006 (berechnet nach dem Bruttomengenprinzip) gegeben. 7.3 Input für andere Statistiken Die Abfallbilanz dient auf internationaler Ebene als Grundlage für weitere Berechnungen bzw. Berichterstattungen, für die Ermittlung von Indikatoren (SDG 11.6.1 Siedlungsabfälle, 12.5.1 Stoffliche Verwertung, 12.4.2 gefährliche Abfälle) sowie für EU-Berichterstattungen (Joint Questionnaire zu den Siedlungsabfällen, Deponierichtlinie). Auf nationaler Ebene bildet die Abfallbilanz den Input für weitere Berechnungen, z. B. für die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) des Statistischen Bundesamtes, sowie für die UGR der Länder und das Bauabfällemonitoring des Bundesverbandes Baustoffe. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz für Deutschland werden jährlich veröffentlicht. Die vorläufigen Jahresergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt in der Regel in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden außerdem im Statistischen Bericht "Abfallbilanz" veröffentlicht (www.destatis.de). Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32171 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Kein Zugang zu Mikrodaten vorhanden. Sonstige Verbreitungswege: Weitere Informationen zur Abfallbilanz (Pressemitteilungen, Grafiken, Publikationen) stehen auf www.destatis.de zur Verfügung. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - Weitere Informationen und Erläuterungen zur Methodik enthält der Statistische Bericht für die Abfallbilanz. Der Statistische Bericht kann kostenlos unter www.destatis.de -> Themen -> Gesellschaft und Umwelt -> Umwelt -> Abfallwirtschaft -> Publikationen -> Abfallbilanz abgerufen werden. - Weitere Informationen, insbesondere zur Methodik der Abfallbilanz, finden Sie in unserem separaten PDF-Dokument "Erläuterungen zur Abfallbilanz". Dieses wird nur auf Anfrage herausgegeben. Bei Interesse fordern Sie bitte die "Erläuterungen zur Abfallbilanz" über das Kontaktformular (www.destatis.de) an. - Handbuch zur Abfallstatistik (Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung) von Eurostat (ec.europa.eu/eurostat). 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Die Abfallbilanz wird nicht im Veröffentlichungskalender nachgewiesen. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2026
Neue Fassung der Roten Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz veröffentlicht – Mehr Brutvogelarten als je zuvor gefährdet – Es gibt aber auch positive Entwicklungen „Über die Hälfte aller Brutvogelarten in Rheinland-Pfalz gilt als gefährdet. Fast jede fünfte Art muss als vom Aussterben bedroht eingestuft werden. Das ist ein spürbarer Verlust an Artenvielfalt. Grund für diesen Verlust ist unter anderem der Klimawandel, zum Beispiel beim vom Aussterben bedrohten Kiebitz. Starkregenereignisse können zum Verschlammen der Nester des Bodenbrüters führen und damit zum Totalausfall seiner Gelege. Wir führen deshalb zum Beispiel ein Projekt zum Schutz des vom Aussterben bedrohten Kiebitzes durch. Die Rote Liste ist also auch eine Handlungsaufforderung an uns“, sagte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Seit 1976 stellen Rote Listen den Bestand der Brutvögel in Rheinland-Pfalz dar. Sie bieten die Basis für die Naturschutzpolitik des Landes. Die letzte Rote Liste der Brutvögel wurde 2014 veröffentlicht. Für die Rote Liste der Brutvögel von diesem Jahr haben mehrere Hundert ehrenamtliche Ornithologinnen und Ornithologen unter der Leitung der Vogelschutzwarte des Landesamts für Umwelt (LfU) die Situation von Brutvögeln in Rheinland-Pfalz von 2017 bis 2022 beobachtet. Für die Untersuchungen wurden Bestandserfassungen, Kartierungen, Experteneinschätzungen und Auswertungen wissenschaftlicher Publikationen kombiniert. Der vom Klimaschutzministerium finanzierte Auf- und Ausbau standardisierter Vogelmonitoring-Programme hat zu einer deutlichen Verbesserung der Datengrundlage dieser Roten Liste gegenüber den vergangenen geführt. „Rote Listen sind unser Frühwarnsystem und eine wichtige Voraussetzung für unsere Fachplanungen. Sie zeigen uns auch, ob Schutzprogramme wirken, und helfen bei der Einrichtung von Schutzgebieten. Das LfU hat mittlerweile Rote Listen für 14 Organismengruppen und für Biotoptypen erarbeitet. Zuletzt erschien 2023 die Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen“, erläuterte Dr. Dirk Grünhoff, Präsident des Landesamtes für Umwelt. Ergebnisse Insgesamt wurden 174 regelmäßig in Rheinland-Pfalz brütende Vogelarten untersucht. Rund 55 Prozent davon, das heißt 95 Arten, sind in ihrem Bestand bedroht. Das sind 15 Prozent mehr als 2014 und mehr als je zuvor. Knapp 38 Prozent, das heißt 66 Arten, sind ungefährdet. 13 Arten beziehungsweise 7,5 Prozent befinden sich auf der sogenannten Vorwarnliste, das heißt sie verzeichnen merkliche Rückgänge, sind aber aktuell noch nicht bedroht. Besonders bedenklich ist, dass fast jede fünfte Art als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft werden muss. 36 Arten haben sich im Vergleich mit der Roten Liste von 2014 hinsichtlich ihrer Kategorisierung verschlechtert. Stark gefährdet ist zum Beispiel die Zippammer. Sie ist als eine Art der trockenwarmen offenen bis lichten Hanglagen mit Geröll und Mauern ein typischer Bewohner unserer Weinanbaugebiete an Rhein, Mosel, Ahr und Nahe. Rund 75 Prozent ihres deutschen Bestandes leben in Rheinland-Pfalz. Damit kommt Rheinland-Pfalz eine besondere Verantwortung für ihren Schutz zu. Das Umweltministerium investiert daher in Datenerhebungen, um gezielte Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Eine Neuerung bei der Roten Liste von diesem Jahr ist die Einteilung der Brutvögel nach Lebensräumen. Sie ermöglicht eine detailliertere Erfassung der Gründe für die Gefährdung und dann eine gezieltere Bekämpfung. Unterschieden werden Agrarlandschaft, Feuchtgebiete, Gesteinsbiotope, Kleingehölze, Siedlungsraum und Wälder. Den größten Anteil gefährdeter Arten (85 Prozent) verzeichnen die Vögel, die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen leben. Hierzu zählen zum Beispiel die vom Aussterben bedrohten Arten Braunkehlchen und Wiesenpieper sowie das Rebhuhn und die Feldlerche. Intensivierung und Industrialisierung der Landwirtschaft lassen Insektenlebensräume und damit Nahrungsquellen verschwinden. Sie verschlechtern außerdem die Brutbedingungen von Wiesenbrütern. Im Westerwald beispielsweise gibt es daher ein vom Klimaschutzministerium finanziertes Projekt, in dem Landwirtschaft und Naturschutz zusammenarbeiten. Der Klimawandel gefährdet viele Vogelarten. Denn anhaltende Trockenheit führt dazu, dass Wasserquellen in allen Lebensräumen wegfallen und damit Brut- und Nahrungsplätze. Die Rote Liste der Brutvögel zeigt auch positive Entwicklungen. Sechs Arten werden aktuell in einer niedrigeren Gefährdungskategorie geführt als 2014. Dazu zählen der Gänsesäger und die Bartmeise, die sich neu in Rheinland-Pfalz etabliert haben. „Die Ansiedlung zweier neuer Brutvogelarten zeigt: Erhalt und Wiederherstellung von Lebensräumen zahlen sich aus. Wir werden uns auch künftig mit Naturschutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft dafür einsetzen, den Lebensraum von Brutvögeln zu erhalten und damit unsere Natur und unser Klima zu schützen. Ich danke allen Ehrenamtlichen für ihre wertvolle Arbeit, ohne die eine wirksame Naturschutzpolitik nicht möglich wäre“, schloss Katrin Eder. Die Rote Liste der Brutvögel ist hier einsehbar. Ein Video zur Roten Liste der Brutvögel gibt es hier .
Four sediment cores from the Mayschoß floodplain (Ahr) were analysed for grain size, carbonates and soil organic parameters. For this purpose, the freeze-dried samples were sieved (2 mm) to remove large organic matter and the samples were separated into fine (< 2mm) and coarse (> 2 mm) fractions. For the grain size analysis, the fine fraction (< 2 mm), sieved samples (10 g) were left overnight in 35% hydrogen peroxide (H2O2). The samples were then heated to remove organic matter. In addition, the samples were dispersed by a 10 ml solution of 0.4 N sodium pyrophosphate (Na4P2O7) and ultrasonicated (45 min). The sand fraction was separated by dry sieving (classes: coarse sand: 2000 - 630 µm, medium sand: 630 - 125 µm, find sand: 200 - 125 µm and finest sand: 125 - 63 µm). X-ray granulometry (XRG, SediGraph III 5120, Micromeritics) was used to measure the fine fraction (coarse silt: 63 - 20 µm, medium silt: 20 - 6.3 µm, fine silt: 6.3 - 2.0, coarse clay: 2.0 - 0.6 µm, medium clay: 0.6 - 0.2 and fine clay < 0.2 µm). The coarse fraction was divided into two classes (2-10 mm, > 10 mm) by dry sieving. The roundness of gravels (> 10 mm) was also determined (> 10 mm rounded, > 10 mm sub-rounded, > 10 mm angular). The carbonate content of the fine fraction was determined using the Scheibler method. A pre-test is therefore carried out to determine the sample quantity. The more carbonate is contained, the smaller the required sample quantity. During the measurement, a defined amount of 10 % hydrochloric acid (HCL) is then added to the sample and the outgassing of the resulting CO2 is measured. The amount of HCL can be used to calculate the amount of dissolved calcium carbonate (CaCO3). For further geochemical analysis, the samples were pulverised and homogenised using the Retsch vibrating mill MM 200. The content of total carbon, nitrogen and sulphur of the fine fraction was analysed using the vario EL cube (Elementar). For this purpose, the ground fine soil sample was mixed with tungsten oxide (WO3) in a ratio of 1:3 and wrapped in tin foil for analysis. Due to the higher accuracy, the sulphur values of the X-ray fluorescence spectrometry (XRF) were included in the data set. The samples (8 g) were pressed into uniform pills with a carbon-based binder using a Vaneox press at 20 t for 2 min. Elemental analysis was performed in a He atmosphere using a Spectro Xepos energy dispersive XRF spectrometer. The complete XRF dataset including errors, reproducibility and security of the measurement is also available on Pangaea. Finally, the inorganic and organic carbon as well as the C/N and C/S ratios were calculated. The surface elevation was extracted from Brell et al. (2023).
Sonderbefliegung des Ahrtals im Zusammenhang mit dem Hochwasser (Befliegungsdatum 24., 28. und 29. Juli 2021). 40 cm Bodenauflösung.
'Pegel: Kirmutscheid / Gewässer: Trierbach' ist eine Pegel-Messstelle und dient zur Überwachung von Oberflächengewässern in Rheinland-Pfalz. Die Pegelmessstelle Kirmutscheid (ID: 473) befindet sich am Gewässer Trierbach im Flusseinzugsgebiet Ahr. Die Messstelle dient zur Messung des Wasserstands. Weiterhin wird der Abfluss an der Messstelle gemessen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 171 |
| Kommune | 4 |
| Land | 115 |
| Weitere | 107 |
| Wirtschaft | 5 |
| Wissenschaft | 24 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 54 |
| Förderprogramm | 32 |
| Gesetzestext | 4 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Infrastruktur | 4 |
| Taxon | 3 |
| Text | 134 |
| Umweltprüfung | 16 |
| WRRL-Maßnahme | 64 |
| unbekannt | 79 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 190 |
| Offen | 175 |
| Unbekannt | 17 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 368 |
| Englisch | 115 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 34 |
| Bild | 6 |
| Datei | 58 |
| Dokument | 124 |
| Keine | 164 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 124 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 148 |
| Lebewesen und Lebensräume | 364 |
| Luft | 121 |
| Mensch und Umwelt | 318 |
| Wasser | 178 |
| Weitere | 346 |