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ATKIS - Digitales Basis Landschaftsmodell Hamburg

Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.

ALKIS - Festlegungen

Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält ausgewählte Daten: Festlegungen (Denkmalschutzrecht, Lämschutzbereiche, Umlegungs- und Sanierungsgebiete, Wasserrecht, Wasser- und Bodenverbände, Überschwemmungsgebiete, Besonderes Vorkaufsrecht, Vorbereitende Untersuchungen städtebauliche Entwicklungsmaßnahme)

LAPRO2009 - Offenhaltung wichtiger Kaltluftabflussbahnen

Kaltluftabflussbahnen stellen wegen ihrer Breite und der geringen Boden Rauigkeit Leitbahnen für die regionale Durchlüftung dar. Die Belüftung korreliert mit großräumigen Luftströmungen und wird nur wirksam, wenn die übergeordnete Hauptwindrichtung parallel zu den Ventilationsbahnen verläuft. In Abhängigkeit von der Dimension der transportierten Luftmassen handelt es sich um Hauptventilationsbahnen (größere Täler), sekundäre oder untergeordnete Ventilationsbahnen. Im Landschaftsprogramm werden die wichtigsten Kaltluftabflussbahnen mit den Auftrag diese offenzuhalten dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 3.2. (Stand Juni 2009)

Geooekologisches Forschungsprojekt im Kali-Gandaki-Tal Nepals

Weniger Papierverbrauch durch leichtes Verpackungsmaterial aus Altpapier

Das Bundesumweltministerium unterstützt die Papierfabrik Palm GmbH bei der Investition in eine neue umweltfreundliche Papiermaschine mit innovativer Trocknungstechnologie. Das Familienunternehmen ist im Bereich der Papier- und Verpackungserzeugung mit Produktionsstandorten in Deutschland und Europa aktiv. Am Stammsitz in Aalen investiert das Unternehmen in eine neue Papierfabrik zur Herstellung von Wellpappenrohpapier für Verpackungen. Erstmals in Europa kann so sehr leichtes Verpackungsmaterial aus Altpapier hergestellt werden. Bei gleicher Festigkeit wie herkömmliches Papier wird ein um 15 Prozent reduziertes Flächengewicht erreicht. Dies wird durch eine Kombination aus Heißlufttrocknung und schonendem Papiertransport ermöglicht. Sie sorgt für eine schnellere und gründlichere erste Trocknungsphase des Papiers, wodurch es ermöglicht wird, dass die Papierbahn stabiler durch die Papiermaschine läuft und weniger Abrisse erfährt. Ein ständiger Abriss der Papierbahnen während der Trocknung wird verhindert. Verpackungen können zukünftig mit Hilfe der innovativen Trocknungstechnologie ressourcenschonender und energieeffizienter hergestellt werden. Bei einer geplanten Jahresproduktion von 700.000 Tonnen Papier können so gut 9.800 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Kunststoff kann zukünftig vermehrt durch Papier als Verpackungsmaterial ersetzt werden. Das Vorhaben setzt einen neuen Standard für die umweltschonende Produktion von Verpackungsmaterial aus Altpapier. Bei erfolgreichem Projektverlauf ist von einer hohen Multiplikatorwirkung innerhalb der Branche auszugehen. Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen gemäß UIG MV – Maßnahmen zur Rettung des gestrandeten Wals in Wismar (März/April 2026)

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 3 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UIG M-V) Zugang zu folgenden Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit der Walstrandung in Wismar Ende März/Anfang April 2026: Gutachten und Expertisen: Kopien aller schriftlichen Stellungnahmen, Gutachten oder fachlichen Einschätzungen (insbesondere des ITAW und anderer herangezogener Experten), auf deren Basis die Entscheidung getroffen wurde, dass eine aktive Rettung oder ein Herausgeleiten des Tieres „biologisch nicht sinnvoll“ oder „technisch unmöglich“ sei. Protokolle der Entscheidungsfindung: Einsicht in die Einsatzprotokolle und Vermerke der Krisenstäbe bzw. der zuständigen Fachabteilungen im Zeitraum der Strandung. Umgang mit Dritt-Hilfe: Dokumentation über die Ablehnung angebotener Hilfeleistungen durch private Unternehmen (z. B. Baggerfirmen) und Experten (z. B. Robert Marc Lehmann) sowie die Begründung für den zeitweisen Abbruchbefehl der privat initiierten Rettungsmaßnahmen. Kommunikation mit NGOs: Schriftverkehr zwischen dem Ministerium und Organisationen wie Greenpeace e.V. bezüglich der Koordination der Rettungsmaßnahmen.

Anguilla anguilla (Linnaeus, 1758) Europäischer Aal Meeresfische und -neunaugen Stark gefährdet

Bei der Verantwortlichkeitseinstufung für den Europäischen Aal wurde berücksichtigt, dass die Art aufgrund massiver Rückgänge in allen Teilen des Areals durch die IUCN aktuell weltweit als vom Aussterben bedroht (Critically Endangered) eingestuft wird (IUCN 2023). Die deutschen Meeresgebiete der Nord- und Ostsee liegen im Hauptareal der Art. Der Bestandsanteil des Europäischen Aals beträgt hier weniger als 10% des Weltbestandes der Art. Deutschland ist insgesamt in besonders hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Art verantwortlich. Bedingt durch das relativ große Verbreitungsgebiet besteht eine gesamteuropäische Verantwortlichkeit zur Erhaltung der Art, was entsprechend in der Europäischen Aalverordnung (VO (EG) 1100/2007) berücksichtigt wurde. In den letzten Jahren erfolgten vermehrt Anstrengungen, auch den gesamten Mittelmeerraum verstärkt in das übergreifende Aalmanagement mit einzubinden. Beim Europäischen Aal, dessen Bestandssituation und Bestandstrends durch Besatz beeinflusst sind, wurde im Rahmen dieser Roten Liste bei der Einschätzung der RL-Kriterien der Besatz ausgeklammert (vgl. Thiel et al. 2013). Während der Anteil im Binnenbereich besetzter Aale in den deutschen Meeresgebieten einen maximalen Anteil von weniger als 10% am Gesamtbestand hat (z.B. Müller 2022) und die Effekte von im Küstenbereich durchgeführten Besatzmaßnahmen regional begrenzt sind (Buck & Kullmann 2020) sowie teilweise einen experimentellen Charakter haben (z.B. Dorow & Schaarschmidt 2014), sind die Bestände des Europäischen Aals im deutschen Binnenland in der Regel deutlich stärker besatzgeprägt, wodurch die Einstufung der RL-Kategorie des Europäischen Aals für die Binnengewässer Deutschlands mit größeren Unsicherheiten behaftet ist (z.B. Thiel et al. 2013). Nur für einen Teil seines Lebenszyklus hält sich der Europäische Aal im Bewertungsgebiet dieser Roten Liste auf, seine Fortpflanzung erfolgt in der Sargassosee und somit in großer Entfernung zu den deutschen Meeres- und Binnengewässern (Thiel et al. 2013). Die auf die deutschen Meeres- und Binnengewässer bezogene Bewertung des Europäischen Aals ist deshalb in ihrer Aussagekraft eingeschränkt, da es sich beim Europäischen Aal für sein gesamtes Verbreitungsgebiet um eine panmiktische, d.h. um eine einzige, das gesamte Verbreitungsgebiet umfassende Population handelt. Bedingt durch den komplexen fakultativ katadromen Lebenszyklus (Tsukamoto et al. 1998), der weiten Verbreitung und die Vielzahl der durch den Aal besiedelten Habitate während der kontinentalen Lebensphase, ist auch eine Gesamtmodellierung des Aalbestands bis heute noch nicht erfolgt. Fehlende Langzeitdatenreihen führen dazu, dass die Datenbasis zur Bestandsbewertung als „datenlimitiert“ eingestuft wird (Brämick et al. 2023, ICES 2024). Die Bewertung der Entwicklung des Gesamtbestands des Europäischen Aals erfolgt daher auf europaweit erfassten Daten zum jährlichen Rekrutierungsaufkommen, die zur Fortschreibung von zwei Glasaal-Indices und einem Gelbaal-Index genutzt werden (ICES 2024). Bezugnehmend auf die beiden Glasaal-Indices ist festzustellen, dass sich diese innerhalb der letzten Jahre auf einem geringen Niveau stabilisiert haben (ICES 2024). Die fehlende Gesamtmodellierung des Bestands erschwert es auch, die Effekte von Besatzmaßnahmen auf den Gesamtbestand bewerten zu können. Eine Einordnung des oft diskutierten Effekts von bestandsfördernden Besatzmaßnahmen vor dem Hintergrund europaweiter Bemühungen (EC 2007) kann daher bisher nicht abschließend vorgenommen werden. Wichtige Gefährdungsursachen des Europäischen Aals sind direkte Auswirkungen der Fischerei, Schadstoffe, Gewässerausbau, Habitatveränderung und -verlust, Wasserkraft- und Kühlwassernutzung sowie der Klimawandel (z.B. Castonguay et al. 1994, Baer et al. 2011, Freese et al. 2016). Zudem ist der mögliche Einfluss des Schwimmblasenparasiten Anguillicoloides crassus zu nennen (Unger et al. 2024). Bedingt durch den komplexen Lebenszyklus der Art sind einzelne Gefährdungsursachen zwar identifiziert, eine Quantifizierung steht aber immer noch aus. Dabei bestehen regionale Unterschiede beim Einfluss der einzelnen bekannten Faktoren. NORDSEE: Nach Einschätzung der OSPAR-Kommission (Status Assessment 2022) für die Region II (Greater North Sea) ist der Zustand des Bestandes des Europäischen Aals schlecht (Poor). Gründe werden im diadromen Wanderverhalten und im komplexen Lebenszyklus der Art gesehen, wodurch sie einer Vielzahl von Belastungen ausgesetzt ist (Jacoby et al. 2015). Für viele dieser Belastungen sind ihre Auswirkungen auf den Aalbestand schwer zu bewerten und weitgehend unbekannt (ICES 2020). Viele Belastungen stehen zudem oft in Wechselwirkung miteinander, was ihre Bewertung zusätzlich erschwert. Beispielsweise kann die Blockierung von Lebensräumen flussaufwärts zur Erhöhung der Dichte des Aalbestandes flussabwärts führen, was Prädation, Fischerei oder Krankheitsübertragung erleichtert. OSTSEE: Durch die HELCOM (2013) wird die Art für die gesamte Ostsee als vom Aussterben bedroht (Critically Endangered) eingestuft. Auf internationaler Ebene wurden in den letzten 10–15 Jahren erhebliche Anstrengungen zum Schutz des Europäischen Aals unternommen. Hervorzuheben ist dabei die im Jahr 2007 verabschiedete Europäische Aalverordnung, die die Mitgliedstaaten der EU zur Umsetzung von Managementmaßnahmen sowie zur Überwachung des Managementerfolgs verpflichtet. In den auf Einzugsgebietsebene umzusetzenden Managementplänen sind teilweise Meeresgebiete in Nord- und Ostsee als Aufwuchsareale für den Europäischen Aal aufgenommen worden. Ausgehend von den Empfehlungen des ICES (ICES Advice 2021, ICES Advice 2022) wurde in den letzten Jahren die Fischerei in den deutschen Küstengewässern weiter beschränkt (Schonzeiten), um die Abwanderung der laichreifen Aale, sogenannte Blankaale, besser zu schützen. Das derzeitige Rekrutierungsaufkommen unterstreicht den kritischen Zustand des Aals und die Notwendigkeit umfassender Maßnahmen, die alle bekannten Einflussgrößen betreffen. Aufgrund des durch die datenlimitierte Ausgangssituation anzuwendenden Vorsorgeansatzes empfiehlt der ICES (2024) in Übereinstimmung mit den Vorjahren eine Schließung der Aalfischerei aller Lebensstadien sowie parallel hierzu unter Verweis auf einen ökosystemaren Managementansatz, dass alle anderen anthropogen bedingten Faktoren komplett eliminiert und umfangreiche habitatverbessernde Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legte in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gemäß Bekanntmachung vom 17.04.2024 (BLE 2024) zum Schutz des Europäischen Aals auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen des ICES und des Thünen-Instituts eine Schonzeit für die Wintersaison 2024/2025 fest. So galt für die deutschen Nordseegewässer und angrenzenden Brackgewässer für den Zeitraum 01.09.2024 bis 28.02.2025 ein Aalfangverbot. Für die deutsche Ostsee galt eine EU-weit einheitliche Schonzeit für den Zeitraum 15.09.2024 bis 15.03.2025 gemäß Europäische Union (2024). Die Freizeitfischerei auf den Europäischen Aal ist nach EU-Recht in allen Meeresgewässern und angrenzenden Brackgewässern weiterhin ganzjährig verboten. Eine verstärkte Berücksichtigung nicht-fischereilicher Maßnahmen stellte der Fitness-Check der Europäischen Aalverordnung heraus (EC 2020). Gleichzeitig wurde hervorgehoben, dass die mit der Europäischen Aalverordnung veranlasste regionale Bewirtschaftung auf Basis von Aaleinzugsgebieten weiterzuführen ist, was auch mit der Entschließung des Europäischen Parlaments in 2023 herausgestellt wurde (Europäisches Parlament 2023).

Lacerta bilineata Daudin, 1802 Westliche Smaragdeidechse Reptilien Stark gefährdet

Die rheinland-pfälzischen und badischen Bestände am Kaiserstuhl bilden weit nach Norden vorgeschobene isolierte Vorposten, für die Deutschland in besonderem Maße verantwortlich ist (Steinicke et al. 2002). Die deutschen Vorkommen der überwiegend mediterran verbreiteten Westlichen Smaragdeidechse liegen in wärmebegünstigten Bereichen von Südwestdeutschland. In Rheinland-Pfalz besiedelt sie die südlich exponierten Trockenhänge von Flusstälern, die durch Flussschleifen mit anderen Expositionen voneinander isoliert sind. An der Mosel liegen ca. 18, im Rheintal insgesamt zehn und an der Nahe ca. sieben separate Vorkommen. Ein genetischer Austausch besteht wahrscheinlich noch zwischen den Populationen an der mittleren Nahe sowie zwischen den westlichen Moselpopulationen (Schulte et al. 2016). Es überwiegen jedoch kleine und kleinste, voneinander isolierte Restbestände. Am Kaiserstuhl in BadenWürttemberg lassen sich ca. 14 Vorkommensbereiche abgrenzen, die nur noch zum Teil vernetzt sind. Am nordöstlichen Kaiserstuhl fehlt die Art größtenteils. Etwas abseits liegen die drei Bestände am Tuniberg, wovon zwei recht individuenarm sind. Ein 2003 entdecktes Vorkommen in Hessen (Henf & Alfermann 2004) wurde mittlerweile als allochthon identifiziert. Es handelt sich vermutlich um ausgesetzte Tiere vom Kaiserstuhl (Schulte et al. 2016). Weitere ausgesetzte Vorkommen bestehen z. B. in Bonn, in Stuttgart und bei Tübingen am Spitzberg. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) der autochthonen Vorkommen beträgt 0,29 % und liegt somit in der Kriterienklasse „sehr selten“. Die vor allem in den 1960er bis 1980er Jahren intensivierten Rebflurbereinigungen und der Ausbau der Flüsse verursachten durch die Beseitigung von Böschungen, Trockenmauern, Saum- und Kleinstrukturen die stärksten Bestandsrückgänge (u. a. Gruschwitz 1985 a, Niehuis & Sound 1996, Fritz & Sowig 2007). Frühere Vorkommen im Raum Lörrach sind bereits in der Mitte des vorigen Jahrhunderts erloschen. Insgesamt ist für den langfristigen Bestandstrend ein starker Rückgang anzunehmen. Kurzfristig ist von einer mäßigen Abnahme auszugehen. Gründe dafür sind u.a. die zunehmende Bebauung ehemaliger Weinbauflächen und die fortschreitende Sukzession und Verinselung der Lebensräume. Die an wenigen Standorten etablierten Artenschutzmaßnahmen können diesen Trend nur wenig mildern. Für alle drei rheinland-pfälzischen Vorkommensgebiete zeigten aktuelle Erhebungen im Rahmen des FFH-Monitorings zwischen 2011 und 2015/16 deutliche Abnahmen insbesondere in randlichen Beständen. Einzig am Kaiserstuhl, wo die Art in den letzten Jahren in die durch großflächige Terrassierungen (1960–1980) neu entstandenen Böschungs- und Saumbereiche wieder eingewandert ist, ist die Bestandsentwicklung kurzfristig stabil, neuerdings eventuell zunehmend. Die Kombination der Kriterien würde zur Kategorie „Vom Aussterben bedroht“ führen. Aufgrund der stabilen und individuenreichen Bestände der Art am Kaiserstuhl ist das Aussterberisiko innerhalb der nächsten zehn Jahre in Deutschland gering. Durch das Vorhandensein dieser stabilen Teilbestände wird die Art deshalb als „Stark gefährdet“ eingestuft. Die Erhaltung der fragmentierten und zum Teil individuenarmen Populationen in Rheinland-Pfalz ist direkt an dauerhafte Naturschutzmaßnahmen gebunden, die ein turnusmäßiges Freistellen bzw. Freihalten der Lebensräume durch extensive mosaikartige Beweidung oder maschinelle Verfahren beinhalten. Auf diese Abhängigkeit wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Der Bestandstrend im Zeitraum der letzten 10 bis 15 Jahre hat sich von der Kriterienklasse „stabil“ (ehemals als „gleich bleibend“ bezeichnet) zu „mäßige Abnahme“ entwickelt. Wegen des Vorhandenseins aktuell stabiler Teilbestände ergibt sich keine Änderung der Rote-Liste-Kategorie. Die Westliche Smaragdeidechse ist vor allem durch folgende Eingriffe oder Entwicklungen gefährdet: Flurbereinigungen und Hangsicherungen in Weinberglagen und Verlust von Trockenmauern, Felsbereichen, Böschungen, Gebüschinseln und Säumen; Beschattung durch Sukzession der Brachen infolge der Aufgabe des Weinbaus bzw. der Folgenutzung; Baumaßnahmen (z. B. Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn, Lärmschutzwände) entlang von Bahnstrecken, die in Tälern oftmals die einzigen Vernetzungslinien darstellen; zunehmende Hang- und Höhenbebauung und touristische Erschließung der Hangbereiche. Die Sicherung der Bestände ist in hohem Maße von einer aufwändigen artgerechten Bewirtschaftung und Pflege der Lebensräume abhängig. Dazu gehört: Sicherstellung naturverträglicher und gleichzeitigrentabler Bewirtschaftungsformen im Weinanbau z. B. durch Förderung des traditionellen kleinparzelligen Terrassenweinbaus; konsequente Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorgaben bei Sanierungsarbeiten im Bereich von Bahnanlagen und entlang von Flüssen; bei touristischer Nutzung der Trockenhänge: Einrichten von Schutzzonen durch Besucherlenkungskonzepte.

Gewässergüte (Chemie) 1991

Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Ausgewertet wurden in dem betrachteten Sommerhalbjahr (1. Mai bis 31. Oktober) die Untersuchungsergebnisse von 90 der rund 170 vorhandenen Messstellen. Für Phosphat, Ammonium und Sauerstoff-Sättigungsindex sind die Mittelwerte, für Sauerstoff-Minimum und Titer für Escherichia coli die ungünstigsten Einzelwerte des Sommerhalbjahres dargestellt. 02.01.1 Qualität der Oberflächengewässer Weitere Informationen Ausgewertet wurden in dem betrachteten Sommerhalbjahr (1. Mai bis 31. Oktober) die Untersuchungsergebnisse von 57 der rund 170 vorhandenen Messstellen. Dargestellt sind Maximum und Minimum des Sommerhalbjahres, Mittelwerte unterschiedlicher Zeiträume der Chlorophyll-a-Gehalte sowie die Sichttiefe und der Lindanwert im Sediment. 02.01.2 Chlorophyll-a in Oberflächengewässern Weitere Informationen Ausgewertet wurden die Untersuchungsergebnisse von 461 Sediment-Probenahmen (1989 – 1991) sowie 578 Aal-Untersuchungen (1989 – 1992). Dargestellt sind die Vorkommen von Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT), Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Lindan im Sediment sowie im Aal. 02.01.3 Pestizide und PCB im Sediment und im Aal 1989-1992 Weitere Informationen Ausgewertet wurden die Untersuchungsergebnisse von insgesamt 85 Sediment-Probenahmen. Dargestellt sind die gemittelten Einzelwerte der Messergebnisse von Kupfer, Zink, Cadmium, Blei, Nickel und Chrom des jeweiligen Gewässerabschnitts. 02.01.4 Schwermetalle im Sediment Weitere Informationen

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 7142 Deggendorf

Blatt Deggendorf wird von den kristallinen Gesteinen der Böhmischen Masse dominiert. Sedimentgesteine des Känozoikums finden sich nur vereinzelt und fast ausschließlich in den Flusstälern von Donau, Chamb, Radbuza, Wottawa und Uhlava. Auch die Vorkommen paläozoischer Sedimentgesteine sind regional eng begrenzt, wie z. B. im nördlich gelegenen Merlinbecken (limnisch-fluviatile Ablagerungen des Oberkarbons). Einen Großteil des Kartenausschnitts nehmen Bayerischer Wald und Böhmerwald ein, die zum Moldanubikum der Varisziden zählen. Ihre metamorphen Gesteine werden großflächig von paläozoischen Magmatitmassiven durchsetzt, wie z. B. dem Moldanubischen und Mittelböhmischen Pluton. Charakteristisch für das Kartenblatt sind eine Vielzahl von Störungszonen. Die große Scheerzone des Bayrischen Pfahls durchzieht das Gebiet von Nordwesten nach Südosten. Parallel dazu verläuft die Rundinger Zone. Im Nordwest-Teil des Kartenblattes erstrecken sich Böhmischer Pfahl und Marienbader Bruch von Nordnordwest nach Südsüdost. Beide werden in ihrer südlichen Begrenzung vom basischen Plutonitmassiv des Hohen Bogens bei Furth im Wald abgeschnitten. Vom Böhmischen Pfahl im Westen und dem Mittelböhmischen Pluton im Süden und Osten begrenzt, sind im nördlichen Teil der Karte präkambrische Kristallingesteine des Barrandiums (Phyllite, Grauwacken, Hornfelse) und des Tauser Kristallins (Gneise, Glimmerschiefer, Hornfelse) aufgeschlossen. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, stellt eine tektonische Übersichtskarte die geologischen Großeinheiten anschaulich dar. Große Störungszonen wurden herausgehoben und mit Kleinbuchstaben gekennzeichnet (a - Bayrischer Pfahl, b - Böhmischer Pfahl, c - Zentralböhmische Scheerzone, d - Marienbader Bruch, e - Rundinger Zone, f - Donaurandbruch). Zwei geologische Schnitte, beide auf böhmischem Gebiet gelegen, gewähren zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Im Nordost-Teil der Karte wird im Schnittverlauf von Nordwesten nach Südosten das Barrandium, der Mittelböhmische Pluton und das Moldanubikum angeschnitten. Im nordwestlichen Kartenteil beginnt ein kürzerer, Südwest-Nordost-gerichteter Schnitt im Moldanubikum des Böhmerwaldes und reicht über die Störungszone des Böhmischen Pfahls bis zum Barrandium.

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