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Germany’s municipal sewage treatment plants generate some two million tons of dry sewage sludge annually, with the proportion of thermallytreated sewage sludge increasing from 31.5 per cent in 2004 to more than 54 % in 2011.
Der methodische Teil dieser Bewertungshilfe ist im Juni 2001 als Druckschrift des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV) erschienen. Die 'Bewertungshilfe für Deponien' soll dazu dienen, die Sicherheitselemente einzelner Deponien unter Berücksichtigung der abgelagerten Abfälle hinsichtlich bestehender und potentieller Immissionen im Einzelnen zu beurteilen und daraus ggf. Empfehlungen für weitergehende Prüfungen oder Nachrüstungen abzuleiten. Das Bewertungsverfahren bietet auch die Möglichkeit, für den jeweils zu betrachtenden Planungsraum die Deponien zu benennen, die - einschließlich der jeweiligen Nachrüst- oder Erweiterungsmöglichkeiten - langfristig Deponieabschnitte mit dem erforderlich hohen Sicherheitsniveau bereitstellen könnten. Der 2. Teil des Vorhabens fasst die Ergebnisse der Anwendung der Bewertungshilfe auf die für die Entwicklung des Verfahrens herangezogenen Modelldeponien zusammen. Acht dieser Modelldeponien sind reine Siedlungsabfalldeponien, eine Deponie verfügt sowohl über einen Siedlungsabfall- als auch über einen Sonderabfallbereich, eine Deponie ist eine reine Sonderabfalldeponie. Die Deponien unterscheiden sich ferner in ihrem Alter, in ihren Formen und Größen sowie den Standortverhältnissen. Sie sind gleichmäßig über die fünf Regierungsbezirke Nordrhein-Westfalens verteilt. Das Bewertungsverfahren orientiert sich überwiegend an den Regelanforderungen der TA Abfall und der TA Siedlungsabfall (TA Si). Um besonders günstige Umstände zu berücksichtigen, sind in die Stufung der Bewertung bei einigen Kriterien aber auch Sachverhalte eingegangen, die über diese Anforderungen der TA Si bzw. der TA Abfall hinausgehen. Deshalb und angesichts der Übergangsregelungen in Paragraph 11 TA Si kann aus der formalisierten Bewertung nicht unmittelbar auf das Verhältnis zu den Anforderungen nach diesen Verwaltungsvorschriften geschlossen werden. Entsprechendes gilt für die Abfallablagerungsverordnung und die erst am 1. August 2002 in Kraft getretene Deponieverordnung. Die Anwendung der Bewertungshilfe erfolgte gesondert für die einzelnen, zu verschiedenen Zeiten eingerichteten und betriebenen Abschnitte der Modelldeponien. Insgesamt wurden 36 Deponieabschnitte unterschieden. Die Aggregation der einzelnen Einstufungen ergibt im Hinblick auf die Maßstäbe der Bewertungshilfe für zwei Deponieabschnitte die Bewertungsstufe 'erfüllt' für 11 Deponieabschnitte die Bewertungsstufe 'teilweise erfüllt' und für die übrigen - durchgehend nicht mehr im Ablagerungsbetrieb befindlichen - Abschnitte die Stufe 'unzureichend erfüllt'. Die Immissionen bzw. Immissionsempfindlichkeiten wurden überwiegend positiv bewertet, woraus abzuleiten ist, dass aktuell nur an wenigen Standorten Beeinträchtigungen der Umgebung festzustellen sind.
Die Deponierung unbehandelter biologisch abbaubarer Siedlungsabfälle ist ohne weitere Einschränkungen verboten. Mit dem 31. Mai 2005 ging eine zwölfjährige Übergangsfrist zu Ende, in der sich Kommunen und die Entsorgungswirtschaft auf die Neuregelung der Abfallablagerungsverordnung eingestellt haben.
In Deutschland fallen jährlich etwa zwei Millionen Tonnen Klärschlammtrockensubstanz aus kommunalen Kläranlagen an. Der Anteil von thermisch entsorgten Klärschlämmen stieg von 31,5 % im Jahr 2004 auf über 53 % im Jahr 2010 an. Der Schlamm wird in der Regel verbrannt oder auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht. Klärschlamm enthält eine ganze Reihe von Schadstoffen, die eine Entsorgung mitunter erschweren.
Die Deponieverordnung enthält detaillierte technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen an Errichtung, Beschaffenheit, Betrieb, Stilllegung sowie Nachsorge von Deponien und Langzeitlagern. Diese Anforderungen sind für jeden Anlagenbetreiber unmittelbar rechtsverbindlich. Ökologisch unzulängliche Deponien dürfen ab 2009 nicht mehr weiter betrieben werden. Ziel ist es, die abzulagernde Menge und deren Schadstoffgehalt auf ein für Umwelt und Gesundheit vertretbares Maß zu beschränken. Gemeinsam mit der seit März 2001 geltenden Abfallablagerungsverordnung, die eine Vorbehandlung des auf Deponien abzulagernden Abfalls vorsieht, dient die Deponieverordnung der Umsetzung der EU-Deponierichtlinie (1999/31/EG).
In Deutschland fallen jährlich etwa zwei Millionen Tonnen Klärschlammtrockensubstanz aus kommunalen Kläranlagen an. Der Anteil von thermisch entsorgten Klärschlämmen stieg von 31,5 % im Jahr 2004 auf über 53 % im Jahr 2010 an. Der Schlamm wird in der Regel verbrannt oder auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht. Klärschlamm enthält eine ganze Reihe von Schadstoffen, die eine Entsorgung mitunter erschweren. Veröffentlicht in Broschüren.
Aufbauend auf den Forschungsergebnissen zur Klimarelevanz der Abfallwirtschaft im FS Sachsen aus dem Jahr 2003 sind nach Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung die in diesem Zusammenhang praktisch in Betrieb befindlichen Entsorgungssysteme mit entsprechender Anlagentechnik hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und Klimarelevanz zu untersuchen. Ein Systemvergleich ist durchzuführen. Konkrete Vorschläge zur Effizienzverbesserung sind zu erarbeiten. Ferner sind die klimarelvanten Effekte zu bewerten, im Rahmen der Klimaschutzziele des FS Sachsen einzuordnen und Empfehlungen für weitere abfallwirtschaftliche Maßnahmen abzuleiten. Im Modul A wurden im Jahr 2007 methodische und andere vorbereitende Arbeiten umgesetzt. Im Rahmen der Arbeiten zu den Modulen B und C erfolgen im Jahr 2008 umfangreiche Datenerhebungen und -auswertungen.
Aufbauend auf den Forschungsergebnissen zur Klimarelevanz der Abfallwirtschaft im FS Sachsen aus dem Jahr 2003 sind nach Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung die in diesem Zusammenhang praktisch in Betrieb befindlichen Entsorgungssysteme mit entsprechender Anlagentechnik hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und Klimarelevanz zu untersuchen. Ein Systemvergleich ist durchzuführen. Konkrete Vorschläge zur Effizienzverbesserung sind zu erarbeiten. Ferner sind die klimarelevanten Effekte zu bewerten, im Rahmen der Klimaschutzziele des FS Sachsen einzuordnen und Empfehlungen für weitere abfallwirtschaftliche Maßnahmen abzuleiten. Im Modul A sollen zunächst methodische und andere vorbereitende Arbeiten umgesetzt werden. Datenerhebungen und -auswertungen erfolgen dann in nachfolgenden Bearbeitungsmodulen.
A) Problemstellung: Verfahren zur Abfallentsorgung können anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse (Cost-benefit) unterschiedlich bewertet werden. Im zunehmenden Maße werden auf nationaler und europäischer Ebene vereinfachte ökonomische Betrachtungen herangezogen, um umweltpolitisch gewollte aufwändigere Abfallbehandlungsmaßnahmen in Frage zu stellen. Hierbei wird vor allem zugunsten der Abfallablagerung propagiert. B) Handlungsbedarf: Es ist notwendig eine Argumentationskette zu entwickeln, die die sozio-ökonomischen Aspekte der Abfallentsorgung beinhaltet und so aufwändigere Entsorgungsmaßnahmen, wie sie z.B. durch die Abfallablagerungsverordnung gefordert werden, unterstützt. Diese Argumentationshilfe sollte auch als Diskussionsgrundlage auf europäischer Ebene dienen. C) Ziel des Vorhabens: Mit dem Projekt soll die Anwendbarkeit von Kosten-Nutzen-Analysen zur Bewertung von Abfallentsorgungsverfahren überprüft werden. Dazu ist ein Bewertungsschema zu entwickeln, das im Rahmen einer umfassenderen Betrachtung alle Kosten der einzelnen Abfallentsorgungsalternativen ermittelt und dabei neben den reinen Betriebskosten auch die sozio-ökonomischen Aspekte der einzelnen Entsorgungsverfahren erfasst (externe Kosten). Unter sozio-ökonomischen Aspekten werden Effekte verstanden, die sich kostenentlastend (z.B. nachhaltige Energienutzung) oder kostenbelastend (z.B. zusätzliche klimarelevante Gase, Luftemissionen, Flächenverbrauch) auswirken. Die einzelnen Effekte sind dabei zu monetarisieren, um so eine Vergleichbarkeit untereinander zu ermöglichen. Aktuelle Cost-benefit-Untersuchungen und deren Bewertungsansätze, die eine Monetarisierung von Umweltbelastungen zum Inhalt haben, sollen mit der UBA-Methodenkonvention zur Ermittlung externer Kosten verglichen werden. Neben einem umweltbezogenen Systemvergleich, soll auch auf die Berücksichtigung umweltentlastender Effekte des jeweiligen Entsorgungsverfahrens eingegangen werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 27 |
| Land | 4 |
| Wissenschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 17 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 4 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 6 |
| Offen | 20 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 26 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 2 |
| Dokument | 3 |
| Keine | 16 |
| Webseite | 9 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 14 |
| Lebewesen und Lebensräume | 21 |
| Luft | 15 |
| Mensch und Umwelt | 27 |
| Wasser | 13 |
| Weitere | 27 |