Auswertung der Abfallbilanzen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiberberichte der Abfallentsorgungsanlagen des Landes M-V (z.B. Darstellung der getrennt erfassten Abfälle zur Verwertung, des Aufkommens an Restabfällen aus privaten Haushaltungen sowie der Zusammensetzung der Abfälle).
Prüfung der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Mitverbrennung eines breiten Spektrums von Abfällen und biogenen Materialien als Ersatzbrennstoffe in kalorischen Kraftvwerken. Klärung von Fragestellungen betreffend Handling und Aufbereitung von Ersatzbrennstoffen, Korrosionsrisiken, Emissionen udgl. Untersuchung der Auswirkungen der Mitverbrennung auf die Eigenschaften von Karftwerksreststoffen (insbesondere von Flugaschen) und auf die Verwertungseignung.
Ziel und erwartete Ergebnisse: In Nordrhein-Westfalen werden derzeit ca. 350 genehmigungsbedürftige Anlagen nach den Nrn. 3.9 Spalte, 3.9 Spalte 2 a) und 3.10 Spalten 1 und 2 des Anhangs zur 4. BImSchV betrieben. Für diese Anlagen wird eine umfassende Erhebung zum Stand der Technik und zu möglichen Maßnahmen der Abfallvermeidung und der Verminderung, einschliesslich Darstellung möglicher Bester Verfügbarer Techniken durchgeführt. Hierzu werden die bei den zuständigen Immissionsschutz- und Wasserbehörden vorliegenden Unterlagen (z.B. Genehmigungsunterlagen, Abfallbilanzen, Einleitungserlaubnisse) gesichtet und ausgewertet; Angaben zum Abfall- und Abwasseranfall nach Abstimmung mit den betreffenden Industrieverbänden durch eine Betreiberabfrage zu aktualisiert, ergänzt und ausgewertet; einzelnen Anlagen zwecks Erstellung einer Prioritätenliste hinsichtlich ihrer Bedeutung bewertet; besonders abfall- und abwasserrelevante Anlagen im Hinblick auf die Anforderungen an eine weitgehende Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser einer eingehenden Vor-Ort-Untersuchung unterzogen. Dabei wird für jede untersuchte Anlage ein detaillierter Prüfbericht zu erstellt. Ziel des Projektes ist die Ermittlung des derzeitigen Status im Hinblick auf Anfall, Aufkommen und Entsorgung von Abfällen und Schmutzwasser der Anlagen insbesondere im Hinblick auf besonders überwachungsbedürftige Abfälle; Ermittlung des Vermeidungspotentials für Abfälle und Abwässer sowie des Verwertungspotentials für Abfälle; Ermittlung des Standes des Vollzuges des Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG; exemplarische Untersuchung von Anlagen im Hinblick auf die Möglichkeit der Umsetzung von dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser; Erarbeitung eines Leitfadens zur Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser. Dabei sind die Musterverwaltungsvorschriften des LAI, Anforderungen der Abwasserverordnung einschließlich der einschlägigen Anhänge, einschlägige technische Regelwerke und die Ergebnisse der exemplarischen Untersuchungen zu berücksichtigen Das Branchenprogramm wird mit den betreffenden Industrieverbänden diskutiert und wichtige Zwischenergebnisse diesen regelmäßig vorgestellt. In einer Projektsteuerungsgruppe bestehend aus Vertretern der Vollzugsbehörden werden Informationen ausgetauscht, Probleme diskutiert, Optimierungsvorschläge eingebracht und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Siedlungsabfälle und daraus produzierte Ersatzbrennstoffe bestehen aus einer in der Regel unbekannten Mischung biogener und fossiler Energieträger. Auf Grund verschiedener EU-Richtlinien sind Betreiber von Müllverbrennungsanlagen (MVA) bzw. industriellen Verbrennungsanlagen, in denen 'gemischte' Abfälle eingesetzt werden, an folgenden Größen interessiert: (a) dem Stromanteil, der aus biogenen Quellen stammt und (b) der Menge an fossilen CO2 Emissionen. Zur Bestimmung dieser beiden Größen waren in der Vergangenheit drei Verfahren bekannt: die Sortieranalyse, die selektive Lösungsmethode, und die sogenannte Radiocarbonmethode. In den letzten Jahren wurde vom Antragsteller ein alternatives Bestimmungsverfahren, die sogenannte Bilanzenmethode (BM), entwickelt. Sie basiert auf einer Kombination von Betriebsdaten der Verbrennungsanlage mit Informationen über die chemische Zusammensetzung biogener und fossiler Materialien. Derzeit wird die Methode ausschließlich zur rückwirkenden Bestimmung des Biomasseanteils im Abfallinput (Restmüll) von Müllverbrennungsanlagen eingesetzt. Im Fall aufbereiteter Abfälle (Sekundärbrennstoffe) ist eine rückwirkende Brennstoffcharakterisierung zumeist ungenügend, da gesicherte Informationen über die Brennstoffzusammensetzung (z.B. Biomassenanteil) bereits vor der Verbrennung der 'Abfälle' gefordert sind. Durch entsprechende Adaption der Bilanzenmethode ist es dem Antragsteller in Vorarbeiten gelungen die Zusammensetzung von definierten Brennstoffgemischen mit Hilfe eines CHNSO Elementaranalysators zu bestimmen. Das Ziel des gegenständlichen Projektes ist es diese für die Charakterisierung von Ersatzbrennstoffen adaptierte Bilanzenmethode (aBM) anhand weiterer Versuche zu validieren, so dass schlussendlich eine standardmäßige Anwendungsvorschrift für die Bestimmung des Biomasseanteils von Ersatzbrennstoffen abgeleitet werden kann. Die Forschungsfragen, die im Rahmen des Projekts beantwortet werden, lauten: 1. Inwiefern ist die für definierte Brennstoffgemische erarbeitete Methodik geeignet bzw. zu adaptieren, um mithilfe eines Elementaranalysator und der aBM den Biomasseanteil von Ersatzbrennstoffen zu ermitteln? 2. Welchen Einfluss haben Beprobung und insbesondere Probenaufbereitung auf das Resultat der aBM? 3. Wie stark variiert die chemische Zusammensetzung der biogenen und fossilen organischen Substanz in unterschiedlichen Ersatzbrennstoffen? 4. Inwieweit sind die Ergebnisse der aBM vergleichbar mit standardisierten Bestimmungsmethoden (Selektive Lösungsmethode und Radiocarbonmethode)? Die Ergebnisse des Projektes werden einerseits Aufschluss über das Potential und die Zuverlässigkeit der aBM geben; andererseits wird das Projekt konkrete Kriterien (betreffend: Probenahme- und -aufbereitung, Analysenanzahl, Auswertung) für eine standardisierte Anwendung der aBM enthalten.
Deponien sind entsprechend Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Schadstoffsenke ein unentbehrliches Element einer nachhaltigen Abfallwirtschaft für belastete Abfälle, die nicht weiter verwertet werden können. Das Land Berlin setzt langfristig auf eine Abfallentsorgungsstrategie, die maßgeblich durch Verwertung der anfallenden Abfälle und Beseitigung weniger Restabfälle gekennzeichnet ist. Seit dem Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Deponiegesetzgebung im Jahr 2005 können auf Deponien der Klassen I oder II im Wesentlichen nicht gefährliche Abfälle wie mineralische Siedlungs- bzw. Bauabfälle mit sehr geringen bzw. geringen organischen Anteilen, die den Anforderungen der Deponieverordnung entsprechen, abgelagert werden. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die nicht mehr verwertet werden können, kann durch Ablagerung auf Deponien der Klasse DK III in anderen Bundesländern erfolgen. Die Zuweisung von Deponieraum für gefährliche Abfälle erfolgt über die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/ Berlin mbH (SBB). Ablagerung von Abfällen aus dem Land Berlin auf DK I und DK II Deponien Entsprechend Deponieverordnung dürfen auf Deponien der Klasse I oder II nur noch solche Abfälle abgelagert werden, deren organischer Anteil weniger als 5 % beträgt. Weitere Informationen Ablagerung von Abfällen auf DK III Deponien Für die oberirdische Ablagerung gefährlicher Abfälle, wie z.B. Industrieabfälle, steht die Deponieklasse III zur Verfügung. Weitere Informationen Verwertung mineralischer Abfälle aus dem Land Berlin auf ausgewählten Deponien Nach den Regelungen der Deponieverordnung Deponieersatzbaustoffe (§§ 14-17) besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, geeignete Abfälle zur Verwertung in ausgewählten Bereichen von Deponien einzusetzen und damit Primärrohstoffe zu schonen. Weitere Informationen Stand der Stilllegung und Rekultivierung ehemaliger Siedlungsabfalldeponien des Landes Berlin Die ehemals vom Land Berlin zur Ablagerung von Siedlungsabfällen bzw. mineralischen Abfällen (Bauabfällen) genutzten Deponien wurden auf Grund der Regelungen des 2005 geänderten Deponierechts stillgelegt. Weitere Informationen DK I – für nicht gefährliche Abfälle mit sehr gering organischem Anteil , z.B. mineralische Massenabfälle DK II – für nicht gefährliche Abfälle mit gering organischem Anteil, z.B. Restabfall aus der Hausmüllbehandlung DK III – für gefährliche Abfälle, z.B. Industrieabfälle
Auf der Grundlage des § 52 Abs. 2a BBergG i. V. m. §§ 55, 56, 57a und 57b des BBergG und in Verbindung mit § 1 Nr. 1 b) UVP-V Bergbau sowie den §§ 72 bis 78 VwVfG wird der Rahmenbetriebsplan vom 26. Februar 2014 und seine Ergänzungen/Änderungen vom 26. Februar 2015, 2. Juli 2015, 6. August 2018, 12. März 2019, 16. April 2019, und 12. Februar 2020 zum Vorhaben „Neuaufschluss Kaolintagebau Schletta“ der SIBELCO Deutschland GmbH zugelassen. Die Zulassung für die bergbauliche Inanspruchnahme einer Fläche von insgesamt 27,6 ha umfasst insbesondere • den Abbau im Vorhabensgebiet zur Gewinnung von Kaolin auf insgesamt 17,6 ha, • die Errichtung einer Außenhalde zur Zwischenlagerung von Eigenabraum auf insgesamt 3,0 ha, • die Teilverfüllung des Tagebaus mit Eigenabraum und bergbaufremden mineralischen Abfällen zur Verwertung, • Betrieb eines Lagerplatzes für Rohkaolin, • das Anlegen eines Schutzwalles um das Rohkaolinlager, • das Anlegen und Betreiben einer Sedimentationsbeckenanlage, • das Anlegen einer dauerhaften Außensicherung gegenüber Schletta, • Errichtung der Tagebauzufahrt, • Errichtung eines Komplexstandortes für Betriebseinrichtungen (Typencontainer), • Inanspruchnahme einer Verbindungsstraße und die Errichtung einer Ersatzstraße (Entwidmung, Widmung), • Inanspruchnahme eines gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotopes und dessen Ausgleich sowie • die Wiedernutzbarmachung der vom Bergbauvorhaben in Anspruch genommenen Flächen und die damit verbundenen Maßnahmen. Durch diesen PFB wird die Zulässigkeit des Vorhabens in den angegebenen Grenzen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt (Anlage 1). Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf der Gemarkung Schletta der Gemeinde Käbschütztal im Landkreis Meißen. Sie sind in Anlage 1 (Flurstückskarte mit den Grenzen des PFB) dargestellt. Die Zulassung beinhaltet die Gestattung des mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft gemäß § 15 BNatSchG i. V. m. § 10 SächsNatSchG. Die Zulassung beinhaltet die Ausnahme gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG vom Verbot der erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG für das vom Vorhaben betroffene geschützte Biotop „Altbergbaugewässer“ gemäß RBP 2. Planergänzung, Anlage 1. Durch diesen PFB wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt.
Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2a und Abs. 4 Satz 2 Bundesberggesetz (BBergG) i. V. m. § 76 Abs. 3 VwVfG werden die von der Kieswerke Flemmingen GmbH beantragten Änderungen und die Verlängerung vom 8. November 2006 (Planunterlage vom 12.September 2006) zum obligatorischen Rahmenbetriebsplan vom 4. April 1996 welche durch Unterlagen vom 22. Juli 2007 und 28. Juni 2019 ergänzt wurden, mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Änderungen, Ergänzungen und Nebenbestimmungen zugelassen. Diese umfasst insbesondere • den um 6 ha vergrößerten Nassabbau innerhalb der bereits genehmigten Flächeninanspruchnahme, • die Errichtung und Verspülung des Schlammweihers Nr. XVIII, • die Erhöhung des Einsatzes von bergbaufremden mineralischer Abfälle zur Verwertung auf 3,5 Mio m³, • Die Fortführung der Gewinnung und Wiedernutzbarmachung auf einer Fläche von ca. 44 ha über den bisher beantragten Zulassungszeitraum hinaus. Durch diesen PÄB wird die Zulässigkeit des Änderungsvorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf der Gemarkung Niedersteinbach der Gemeinde Penig im Landkreis Mittelsachsen. Sie sind in Anlage 1 (Flurstückskarte mit den Grenzen des PFB) dargestellt. Die Gestattung des mit dem bisherigen Vorhaben verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft gemäß § 15 BNatSchG i. V. m. § 10 SächsNatSchG wird mit diesem Beschluss entsprechend Abschnitt A.1.2 verlängert. Durch diesen PFB wird die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt.
Die Aurubis AG (ehemals Norddeutsche Affinerie AG) ist Europas größter Kupferproduzent und der weltweit größte Kupferrecycler. Am Standort Hamburg gewinnt das Unternehmen u.a. Kupfer aus Kupfererzkonzentraten, Altkupfer und Recycling-stoffen und verarbeitet dies in eigenen Anlagen zu Halbzeug wie beispielsweise Draht weiter. In der Sekundärhütte (RWN) werden komplexe sekundäre Rohstoffe (kupfer-, edelmetall-, blei- und nickelhaltige Hüttenzwischenprodukte, Recyclingmaterialien und Abfälle zur Verwertung) verarbeitet, die weltweit eingekauft oder von der Aurubis AG selbst produziert werden. Die Halle, in der sich die Produktionsanlagen befinden, ist etwa 80 Meter lang und schloss sich vor dem Projekt an einen offenen Zwischenproduktplatz an. Beim Ein- und Ausgießen des geschmolzenen Materials treten staub- und schwer-metallhaltige Emissionen auf, die früher nur ungenügend abgesaugt und gereinigt werden konnten. Die Folge waren Belastungen der Innenluft und der Austritt von Emissionen über das Hallendach in die Außenluft. Das Absaugen der gesamten Halle war technisch und ökologisch nicht sinnvoll. Ziel des Fördervorhabens war es, ein neues Verfahren in die Anwendung zu bringen, um die diffusen staub- und schwermetallhaltigen Emissionen zu erfassen und abzuscheiden. Um ein wirkungsvolles Erfassen mit möglichst minimalem Absaugvolumen zu erreichen, wurden die Produktionsanlagen nach dem sogenannten "Haus-in-Haus-Konzept" kleinräumig umbaut. Absaugvorrichtungen erfassen und reinigen die diffusen Emissionen nun direkt an der Quelle. Die erforderliche Absaugmenge wurde regeltechnisch optimiert. Das Absaugen erfolgt zielgerichtet und wird angepasst an den Produktionsablauf gesteuert. Über den gesamten Zwischenproduktplatz wurde die Konverterhalle so verlängert, dass alle festen Stoffe innerhalb des Hallendachs umgeschlagen werden können. Des Weiteren verlegte man die Gießvorgänge des schmelzflüssigen Materials unter Hauben und kann sie nun von außen steuern. Die Reinigung der erfassten Haubenabgase erfolgt mit Hilfe von Gewebefilteranlagen. Die bisher auftretenden Emissionen an Fein- und Metallstäuben in die Außenluft konnten durch die Einhausung und das zielgerichtete Absaugen erheblich vermindert werden. Die Überdachung des Zwischenproduktplatzes bewirkt, dass die beim Lagern und beim Umschlag auftretenden Emissionen in die Umgebungsluft weitgehend vermieden werden. Insgesamt werden durch die Installation optimierter und angepasster Erfassungsanlagen stündlich 200.000 Kubikmeter Hallenluft abgesaugt. Dies ist etwa ein Viertel des Abluftvolumenstromes, der bei einer vollständigen Hallenabsaugung anfallen würde. Die gezielten Einhausungsmaßnahmen sparen somit gegenüber der Alternative einer vollständigen Hallenabsaugung große Mengen an Energie. Im Vergleich zum Ausgangszustand ist der jährliche Energiebedarf durch die zusätzlichen Absaugeinrichtungen jedoch um 1.600 Megawattstunden angestiegen. Der im Gewebefilter abgeschiedene und im Staubsammelbunker anfallende Staub ist ein Zwischenprodukt für die Metallgewinnung. Er wird direkt in der Hütte weiterverarbeitet. Gleiches gilt genauso für die metallhaltige Schlacke, das Werkblei und den Kupferbleistein. Abfälle fallen in Form verbrauchter Filtermaterialien an. Die Arbeitsplatzsituation für die Mitarbeiter konnte deutlich verbessert werden, denn die Arbeitsplatzbelastung durch Cadmium und Arsen im Schwebstaub ist deutlich vermindert. Aufgrund der verminderten Emissionen kann die Anlage die ab 2012 geltenden Zielwerte der Luftqualitätsrichtlinie der EU (Immissionsbelastung) für Cadmium (5 Nanogramm/Kubikmeter) und Arsen (6 Nanogramm/Kubikmeter) schon jetzt einhalten. Das Pilotprojekt zeigt, mit welchen Maßnahmen die Hüttenindustrie staub- und schwermetallhaltige Emissionen deutlich vermindern kann, um die künftige EU-Luftqualitätsrichtlinie zu erfüllen. Die Maßnahmen sind auf verschiedene Anlagenarten mit Schmelzprozessen übertragbar und wurden daher auch bei der Bearbeitung des BVT-Merkblattes der Nichteisen-Metallindustrie berücksichtigt. Branche: Metallverarbeitung Umweltbereich: Luft Fördernehmer: Norddeutsche Affinerie AG/Aurubis AG Bundesland: Hamburg Laufzeit: 2003 - 2005 Status: Abgeschlossen
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 76 |
| Europa | 4 |
| Land | 15 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 3 |
| Wissenschaft | 14 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 76 |
| Text | 6 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 9 |
| Offen | 76 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 77 |
| Englisch | 22 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Dokument | 4 |
| Keine | 56 |
| Webseite | 29 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 58 |
| Lebewesen und Lebensräume | 76 |
| Luft | 36 |
| Mensch und Umwelt | 87 |
| Wasser | 29 |
| Weitere | 88 |