s/abfüllanlage/Abfallanlage/gi
Abluftemissionen von biologischen Abfallbehandlungsanlagen zum Zweck der Komposterzeugung werden über die TA Luft geregelt. Dabei hat sich die Kombination aus Wäscher und Biofilter zur Abluftbehandlung mit dem Ziel der Staubabscheidung und Geruchsminderung weitgehend bewährt. Hauptsächliches Augenmerk liegt dabei auf der Begrenzung von Geruchsemissionen. Neben Anforderungen an die Begrenzung von geruchsintensiven Stoffen wird die effektive Reduktion aller kritischen organischen Stoffe der Klassen 1 und 2 nach Nr. 3.1.7 TA Luft zur Einhaltung der festgeschriebenen Grenzwerte gefordert. Bei der mechanisch-biologischen Behandlung von Siedlungsabfällen hat sich in Untersuchungen und Praxiserfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass der Biofilter nicht ausreicht, um die Abluft zu reinigen und die Anforderungen der TA Luft an eine effektive Reduktion aller kritischen organischen Stoffe der Klassen 1 und 2 zu erfüllen. Mit in Kraft treten der 30. BImSchV sind für mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlagen weitergehende bzw. alternative Abluftreinigungsverfahren notwendig, so dass sich ein neuer Stand der Technik auf dem Gebiet der Abluftreinigung abzeichnen wird. Untersucht werden alternative Abluftreinigungsverfahren zur Behandlung der Emissionen von biologischen Abfallbehandlungsverfahren sowie mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsverfahren. Das Projekt wird in Kooperation mit einem Industriepartner durchgeführt. Neben der Bilanzierung der quantitativen Emissionen sollen deren potenzielle Umweltauswirkungen auf Basis einer ökobilanziellen Abschätzung ermittelt werden, um die unterschiedlichen Systeme miteinander vergleichen zu können.
Die Abfallentsorger werden im DV-System ASYS erfasst und gepflegt. Die Zuständigkeit für die Erfassung und Pflege liegt bei der SBB. Die im Land Brandenburg erfassten Abfallentsorgungsanlagen werden über den LUIS-Dienst veröffentlicht und sind damit öffentlich nutzbar. Die Entsorgungsanlagen können nach unterschiedlichen Klassifizierungsmerkmalen angezeigt werden. Folgen Klassifizierungen sind möglich: - Unterscheidung der Anlagen nach Anlagen zur Verwertung und Anlagen zur Beseitigung - Auswahl der Anlagen in Abhängigkeit von einem zugelassenen Abfall - Ermitteln einer Anlage und der für die Anlage zugelassenen Abfälle - Klassifizierung der Anlagen nach dem Anlagentyp
Feinkoernige Sedimentschlaemme, die mit Schadstoffen belastet sind, stellen fuer herkoemmliche Bodenwaschanlagen ein grosses Problem dar. Boeden, bei denen die Schluffraktion ( kleiner 63 mym) mehr als 30 Prozent betraegt, koennen meist nicht mehr wirtschaftlich in Bodenwaschanlagen behandelt werden. Bislang mussten kontaminierte Feinkornschlaemme deponiert oder verbrannt werden, was mit hohen Kosten verbunden ist. Desweiteren sind weite Transportwege noetig um die Schlaemme zu den Entsorgungsanlagen zu bringen. Kontaminierte Gewaessersedimente oder auch Schlaemme aus Oelabscheidern von Tankstellen und Waschplaetzen weisen jedoch haeufig Schluffanteile von 50 - 70 Prozent auf. Um diese Feinkornschlaemme von den anhaftenden organischen Schadstoffen zu befreien, bedarf es einem effektiven Energieeintrag. Je kleiner die zu reinigenden Partikel werden, desto schwieriger wird es, mechanische Scher- und Reibungskraefte auf die Partikel zu uebertragen. An der Fachhochschule Ostfriesland beschaeftigte man sich daher mit dem Problem der Energieuebertragung auf die Bodenpartikel. Hierbei wurden zwei Wege verfolgt. Als eine Moeglichkeit der Energieuebertragung wurde versucht, die noetigen Energieeintraege mit Druckluft zu realisieren. Dazu wurde ein Reaktor gebaut, in dem der kontaminierte Boden eingebracht und mittels Druckluftkanonen hohe Scherkraefte eingebracht wurden. Bei diesen Verfahren stellte sich aber nicht der gewuenschte Erfolg ein. Desweiteren war mit dieser Methode kein kontinuierlicher Betrieb moeglich. Als zweiter Weg wurde der Energieeintragung durch eine Beschallung mit Ultraschall erprobt. Bei diesem Verfahren stellte sich der gewuenschte Erfolg im Labormassstab ein, so dass in Form einer Pilotanlage das Verfahren in die Praxis umgesetzt wurde. Das Projektteam hat die Impulswaesche in einen handelsueblichen 20-Fuss Rollcontainer eingebaut. Damit ist eine groesstmoegliche Flexibilitaet erreicht worden. Die Behandlung von verunreinigten Boeden kann vor Ort durchgefuehrt werden. Die gereinigten Boeden werden somit gleich wieder vor Ort eingebaut, so dass aufwendige Transporte entfallen.
Das Qualitätskriterium für die Müllverbrennung, bzw. für die Ablagerung der Schlacke aus der Thermischen Abfallbehandlung ist der Glühverlust. Im FG Abfalltechnik besteht die begründete Vermutung, dass die Müllverbrennung verändert werden kann, wenn als Qualitätskriterium für eine Ablagerung der Schlacke nicht mehr der Glühverlust verwendet wird, sondern die für die mechanisch-biologisch behandelten Abfälle zu Grunde gelegten Größen Atmungsaktivität und Gasbildungsrate herangezogen werden und dabei in jedem Fall immer noch eine ausreichende Inertisierung erreicht wird. Um dies zu untersuchen soll die in die Müllverbrennung eingesetzte Abfallmenge durch Kurzverbrennungen vergrößert werden. Eine Kurzverbrennung kann durch die Verstärkung der Feuerraumbelastung, sowie die Verkürzung die Verweilzeit des Abfalls im Feuerraum erreicht werden. Den Zuordnungskriterien für Deponien für mechanisch-biologisch vorbehandelten Abfälle liegt der Ansatz zugrunde, dass beim biologischen Teilprozess der MBA der biologisch abbaubare Kohlenstoff weitestgehend abgebaut wird, so dass sich der verbleibende Abfall bei der Ablagerung auf einer Deponie trotz des Vorhandenseins von kohlenstoffhaltigen Bestandteilen inert verhält. Wenn bei der Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen der biologisch abbaubare Kohlenstoffanteil als leicht flüchtiger Anteil zuerst und schnell abgebaut wird, sollte trotz des oben beschriebenen erhöhten Mülldurchsatzes (Kurzverbrennung), die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate für die Schlacke, eingehalten werden können. Es muss überprüft werden, ob der bei der Kurzverbrennung verbleibende fixe Kohlenstoff biologisch nicht abbaubar ist und dadurch die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate nicht erhöht. Die Auswirkungen der Kurzverbrennung auf den Ausbrand sollen in Versuchen in der Technikumsverbrennungsanlage des FG Abfalltechnik durchgeführt werden. Die Kurzverbrennungen sollen durch zum einen die Erhöhung der Rostbelastung und zum anderen die Reduzierung der Verweilzeit umgesetzt werden. Zur Beurteilung des Ausbrandes wird von den Schlacken die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate und zum Vergleich der Glühverlust bestimmt. Die bei den Versuchen gewonnenen Ergebnisse sollen zeigen, dass eine Erhöhung der Mülldurchsatzleistung erreicht und dennoch ein ausreichender Ausbrand unter den Gesichtspunkten der Atmungsaktivität und der Gasbildungsrate gewährleistet werden kann. Unter diesen Bedingungen könnten die Durchsätze in den Müllverbrennungsanlagen vergrößert werden und dadurch eine Möglichkeit, das ab dem 01.06.2005 erwartete Kapazitätsdefizit an Abfallbehandlungsanlagen zu vermindern oder gar auszugleichen, gegeben werden.
Teilprojekt C05 hat zum Ziel, den wichtigen Eintragsweg für Kunststoffe, in Form von Mikroplastik, in die Umwelt aus technischen Anlagen (MP) mechanistisch aufzuklären. Gleichzeitig sollen neue Ansätze verfolgt werden, die zur Vermeidung bzw. Reduktion von MP aus Standardkunststoffen maßgeblich beitragen sollen. Zu diesem Zweck sollen Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol, Nylon, Polyethylenterephthalat, Polyisopren und Polyvinylchlorid durch Beschleuniger (in situ) in ihren Oberflächeneigenschaften für die Biofilmbildung modifiziert und dadurch unter Prozessbedingungen biologisch angreifbar und abbaubar gemacht werden. So können auch Standardkunststoffe umweltverträglicher bezüglich der MP-Partikel Bildung werden. Damit geht TP C05 weit über die bislang üblichen eher deskriptiven Studien zu MP in technischen Anlagen und der Umwelt hinaus. Folgende zentrale Fragen sollen in TP C05 in Hinblick MP-Partikel in technischen Anlagen der Abfall- und Abwasserwirtschaft beantwortet werden: 1. Kommt es in den Anlagen zu spezifischen (biologischen) Abbau- und Degradationsvorgängen? 2. Wie hängen die zu beobachtenden Prozesse von MP-Charakteristika (Materialsorte, Zusammensetzung, Größe, Morphologie, Beschichtung) ab, ? 3. Lassen sich die Vorgänge ('Bioabbaubarkeit') durch gezielte Modifikation der Partikeloberfläche vor oder in den Anlagen beschleunigen? 4. Welche ökologischen Konsequenzen einer Ausbringung der (modifizierten) Partikel in die Umwelt und hier vor allem in den Boden lassen sich postulieren?
Zur Minimierung der Geruchsemissionen von biologischen Abfallbehandlungsanlagen werden in der Regel sogenannte Flächenbiofilter eingesetzt. Voraussetzung für eine ausreichende Reinigungsleistung ist eine gleichmäßige Durchströmung des Filterbeets. Für die Probennahme zur Geruchsbestimmung auf einem Flächenbiofilter ist die Auswahl von repräsentativen Messstellen notwendig. Um eine qualitativ hochwertige Aussage zur Geruchsemissionssituation eines Flächenbiofilters treffen zu können, müssen sowohl stark als auch schwach durchströmte Bereiche beprobt werden. Zur Festlegung dieser Probennahmestellen ist die Kenntnis der Strömungsverteilung im Biofilter notwendig. Mit der konventionellen Messmethodik zur Überprüfung der Funktionsweise ist nur eine punktuelle und damit stichprobenhafte Erfassung der Messparameter, wie z. B. Strömungsgeschwindigkeit und Temperatur möglich. Es wurde jedoch festgestellt, dass sich Inhomogenitäten in der Durchströmung bereits in der Temperaturverteilung auf der Oberfläche eines Biofilters zeigen und so Rückschlüsse auf die Filterwirksamkeit ermöglichen. Als Messverfahren, das die definierten Anforderungen an zeitgleiche und flächenhafte Erfassung erfüllt, wurde die innovative Methode der Infrarot-Thermographie zur Temperaturmessung identifiziert. Im Rahmen dieses Antrags soll die in Voruntersuchungen festgestellte prinzipielle Eignung genauer untersucht und wissenschaftlich begründet werden. Dabei sollen einerseits die Potenziale der Infrarot-Thermographie zur Überwachung von Flächenbiofiltern aufgezeigt und andererseits die Grenzen und Randbedingungen für einen effektiven Einsatz in der Praxis definiert werden.
Organische Industrie- und Gewerbeabfaelle duerfen zukuenftig nach Vorgaben der TA Siedlungsabfall unbehandelt nicht abgelagert werden. Eigene Behandlungsanlagen sind aus logistischen, technischen und wirtschaftlichen Gruenden haeufig nicht sinnvoll, die Mitbenutzung kommunaler Kompostierungsanlagen dagegen aufgrund rechtlicher oder kapazitiver Zwaenge nicht moeglich. Insofern ergibt sich die Notwendigkeit, fuer einen Abfallstrom Verwertungstrategien und -moeglichkeiten auszuarbeiten und aufzuzeigen.
Von der so genannten Abwasserabgabe profitierte der Burgenlandkreis im Jahr 2025 mit rund 1 Mio. Euro. Mit diesem Geld wurde eine Maßnahme in Waldau realisiert. Im Jahr 2025 verzeichnete das Landesverwaltungsamt Einnahmen aus der Abwasserabgabe in Höhe von 14 Mio. EUR (Stand 31.12.2025). Diese beruhen auf insgesamt ca. 1.800 Bewertungen von Abwassereinleitungen, in deren Ergebnis diese Umweltabgaben verhängt wurden. Im Jahr zuvor wurden 14,1 Mio. EUR eingefordert. Landesweit ist erfreulicherweise ein leichter Rückgang der Anzahl der Schmutzwassereinleitungen zu verzeichnen. „Wer Gewässer durch das Einleiten von Abwasser verschmutzt, muss dafür ein zweckgebundenes Ressourcennutzungsentgelt zahlen. Das ist die Wirkungsweise der so genannten Abwasserabgabe. Sie wurde im Jahre 1976 eingeführt, als erste Umweltabgabe überhaupt.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist vom Verursacher eine Abgabe zu entrichten. Deren Höhe richtet sich nach der Höhe und Schädlichkeit der eingeleiteten Abwasserfracht. Die Abwasserabgabe sorgt dafür, dass für die Nutzung der Gewässer für das Beseitigen von Abwasser eine finanzielle Kompensation gezahlt werden muss. Sie soll den Vorteil abschöpfen, den die Inanspruchnahme dieses öffentlichen Guts für den Einleiter hat. Für die Festsetzung und Erhebung der Abwasserabgabe ist in Sachsen-Anhalt zentral das Landesverwaltungsamt zuständig. Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist im Wesentlichen für den Gewässerschutz zu verwenden und wird so in die heimische Umwelt reinvestiert. Mit diesen Mitteln wurden im Jahr 2025 landesweit 16 Maßnahmen fertiggestellt, für die Fördermittel von ca. 11 Mio. Euro bereitgestellt wurden. Im Jahr 2025 wurden darüber hinaus 10 Maßnahmen mit Zuwendungen von rund 4,7 Mio. EUR aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe neu bewilligt, die sich nun in der Umsetzung befinden. Hintergrund Gewässer durch das Einleiten von Abwasser nutzen zu dürfen: Dies hat einen Preis, einerlei, ob das Einleiten vermeidbar wäre oder nicht. Werden Überwachungswerte überschritten, handelt es sich um eine übermäßige Nutzung - dann ist der Preis entsprechend höher. Das aber kann der Einleiter in aller Regel vermeiden, indem er entsprechende Vorsorge trifft, um seine Anlagen unter allen zu erwartenden Betriebszuständen ordnungsgemäß betreiben zu können. Die Abwasserabgabe flankiert gewissermaßen die Gebote und Verbote des Wasserrechts. Die jährlichen Einnahmen in diesem Bereich schwanken daher naturgemäß. Investiert der Einleiter in seine Anlagen, um die Reinigungsleistung zu verbessern und um zusätzliche Einwohner anzuschließen, kann er solche Aufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen mit seiner Abwasserabgabe verrechnen. Seit einigen Jahren betrifft das ungefähr die Hälfte der landesweit festgesetzten Abwasserabgabe; zuvor war der Anteil noch deutlich höher. Investitionen in den Anlagenbestand werden also prämiert. Die Abwasserabgabe setzt auch insoweit wirtschaftliche Impulse. Das Aufkommen der Abwasserabgabe steht für Maßnahmen des Gewässerschutzes zur Verfügung. In Sachsen-Anhalt sind so seit 1995 rund 250 Mio. EUR in die Abwasserinfrastruktur der kommunalen Aufgabenträger geflossen. Davon haben vor allem die Verbraucher als Gebührenzahler profitiert. Aber ebenso sind Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung oder zur Verbesserung der Gewässergüte zu finanzieren. Gewässerschutz braucht Kontrollen und Förderung Kontrollen sind essenziell für den Gewässerschutz – sie umfassen technische Überwachung, Probenahmen, Genehmigungen und die Kontrolle geförderter Bauprojekte. Ungefähr 750 industrielle und gewerbliche Anlagen unterliegen in Sachsen-Anhalt den speziellen Vorschriften der Industrieemissionsrichtline der Europäischen Union. Dazu gehören beispielsweise Chemieanlagen, Tierhaltungsanlagen und Abfallbehandlungsanlagen. Oft sind dabei auch wasserrechtliche Tatbestände betroffen und müssen regelmäßig u.a. durch die Wasserwirtschaftsingenieure des Landesverwaltungsamtes kontrolliert werden. Bei kommunalen Abwassermaßnahmen, die vom Landesverwaltungsamt bezuschusst werden, wird der Baufortschritt überwacht und Auszahlungsanträge freigegeben. Allein 2025 hat das LVwA aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 28,9 Mio. Euro für 25 wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bewilligt. Hinzu kamen weitere 10 Bewilligungen aus nationalen Mitteln für weitere wasserwirtschaftliche Maßnahmen mit einem Umfang von ca. 4,7 Mio. Euro. Die Zuschüsse sollen dazu beitragen, dass die kommunalen Anlagen auf einem sehr hohen technischen Stand und die Gebühren und Beiträge der Einwohner in einem verträglichen Rahmen bleiben. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 574 |
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| Land | 186 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
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| Chemische Verbindung | 2 |
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| License | Count |
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