s/abfüllanlage/Abfallanlage/gi
Feinkoernige Sedimentschlaemme, die mit Schadstoffen belastet sind, stellen fuer herkoemmliche Bodenwaschanlagen ein grosses Problem dar. Boeden, bei denen die Schluffraktion ( kleiner 63 mym) mehr als 30 Prozent betraegt, koennen meist nicht mehr wirtschaftlich in Bodenwaschanlagen behandelt werden. Bislang mussten kontaminierte Feinkornschlaemme deponiert oder verbrannt werden, was mit hohen Kosten verbunden ist. Desweiteren sind weite Transportwege noetig um die Schlaemme zu den Entsorgungsanlagen zu bringen. Kontaminierte Gewaessersedimente oder auch Schlaemme aus Oelabscheidern von Tankstellen und Waschplaetzen weisen jedoch haeufig Schluffanteile von 50 - 70 Prozent auf. Um diese Feinkornschlaemme von den anhaftenden organischen Schadstoffen zu befreien, bedarf es einem effektiven Energieeintrag. Je kleiner die zu reinigenden Partikel werden, desto schwieriger wird es, mechanische Scher- und Reibungskraefte auf die Partikel zu uebertragen. An der Fachhochschule Ostfriesland beschaeftigte man sich daher mit dem Problem der Energieuebertragung auf die Bodenpartikel. Hierbei wurden zwei Wege verfolgt. Als eine Moeglichkeit der Energieuebertragung wurde versucht, die noetigen Energieeintraege mit Druckluft zu realisieren. Dazu wurde ein Reaktor gebaut, in dem der kontaminierte Boden eingebracht und mittels Druckluftkanonen hohe Scherkraefte eingebracht wurden. Bei diesen Verfahren stellte sich aber nicht der gewuenschte Erfolg ein. Desweiteren war mit dieser Methode kein kontinuierlicher Betrieb moeglich. Als zweiter Weg wurde der Energieeintragung durch eine Beschallung mit Ultraschall erprobt. Bei diesem Verfahren stellte sich der gewuenschte Erfolg im Labormassstab ein, so dass in Form einer Pilotanlage das Verfahren in die Praxis umgesetzt wurde. Das Projektteam hat die Impulswaesche in einen handelsueblichen 20-Fuss Rollcontainer eingebaut. Damit ist eine groesstmoegliche Flexibilitaet erreicht worden. Die Behandlung von verunreinigten Boeden kann vor Ort durchgefuehrt werden. Die gereinigten Boeden werden somit gleich wieder vor Ort eingebaut, so dass aufwendige Transporte entfallen.
<p>Das Netto-Abfallaufkommen sank zwischen den Jahren 2000 und 2023 um rund 21 Prozent. Das liegt neben statistischen Effekten hauptsächlich an der konjunkturell bedingten Abnahme der Bau- und Abbruchabfälle. Die Abfälle aus Haushalten blieben im Vergleich zum Vorjahr auf gleichem Niveau. Der Großteil des anfallenden Abfalls wird verwertet.</p><p>Deutschlands Abfall</p><p>Im Jahr 2023 betrug das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Brutto-Abfallaufkommen#alphabar">Brutto-Abfallaufkommen</a> in Deutschland 380,1 Mio. t und ist somit weiterhin rückläufig. Das in diesem enthaltene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Netto-Abfallaufkommen#alphabar">Netto-Abfallaufkommen</a> von 322,9 Mio. t sank im Vergleich zu 2000 um rund 21 %. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf die Abnahme der Bau- und Abbruchabfälle zurückzuführen (siehe Abb. und Tab. „Abfallaufkommen“).</p><p>Bau-, Abbruch-, Gewerbe- und Bergbauabfälle</p><p>Bau- und Abbruchabfällen, Gewerbe- sowie Bergbauabfällen kommt beim Abfallaufkommen eine besondere Bedeutung zu (siehe Abb. und Tab. „Abfallaufkommen“).</p><p>Siedlungsabfälle / Haushaltstypische Siedlungsabfälle</p><p>Bei einem relativ konstanten Anfall an Siedlungsabfällen von ca. 50 Mio. t pro Jahr stieg das Aufkommen der haushaltstypischen Siedlungsabfälle (in der Abfallbilanz bis 2011 als „Haushaltsabfälle“ bezeichnet) von 37,6 Mio. t im Jahr 2000 auf 43,9 Mio. t im Jahr 2023 stark an. Pro Einwohner waren das im Jahr 2000 noch 458 kg, 2023 waren es 519 kg/Ew. Gleichzeitig stieg der verwertete Anteil. Wurden im Jahr 2000 nur etwa 51 % verwertet, waren es 2023 bereits 98 %, davon 68 % mit stofflicher Verwertung. Das Aufkommen der haushaltstypischen Siedlungsabfälle unterlag den letzten Jahren lediglich geringen Schwankungen und blieb demnach auf relativ konstantem Niveau.</p><p>Das Aufkommen der in den haushaltstypischen Siedlungsabfällen enthaltenen Fraktion „Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle“ sank zwischen 2000 und 2023 von 18,0 Mio. t auf 14,3 Mio. t. Das Aufkommen der getrennt gesammelten Fraktionen - u.a. Glas, Papier, gemischte Verpackungen - stieg in diesem Zeitraum von 13,5 Mio. t auf 16,9 Mio. t (Quelle: <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/Tabellen/abfallbilanz-kurzuebersicht-2019.html">Abfallbilanzen</a> des Statistischen Bundesamtes, siehe auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/ablagerungsquoten-der-hauptabfallstroeme">„Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme“</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/abfall-kreislaufwirtschaft/verwertungsquoten-der-wichtigsten-abfallarten">„Verwertungsquoten der wichtigsten Abfallarten“</a> und Abb. „Zusammensetzung der haushaltstypischen Siedlungsabfälle 2023“).</p><p>Gefährliche Abfälle</p><p>Gefährliche Abfälle werden ab dem Jahr 1999 in der Abfallbilanz lediglich nachrichtlich als Summe ausgewiesen. Rund 6,2 % des Abfallaufkommens gehörten im Jahr 2023 diesem Abfallstrom an. Sie fielen vor allem in der Industrie und dem Baugewerbe an und gingen zu 67 % in die Verwertung.</p><p>Beseitigte Abfälle</p><p>Der nicht verwertbare Anteil des anfallenden Abfalls muss unter Vermeidung von Umweltschäden und Gesundheitsbeeinträchtigungen für die Bürger beseitigt werden. Vor der endgültigen Ablagerung sind organische Abfälle grundsätzlich mechanisch-biologisch oder thermisch zu behandeln. Damit sollen sie unschädlich gemacht (das heißt inertisiert) werden. Ziel ist es, aus Deponien weniger Sickerwässer und Deponiegas freizusetzen. Seit Mitte 2005 ist die Ablagerung (das heißt Deponierung) nicht vorbehandelter organischer Abfälle nicht mehr zulässig. Für Verbrennungsanlagen gelten strenge Standards zur Luftreinhaltung (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/ablagerungsquoten-der-hauptabfallstroeme">„Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme“</a>).</p><p>Abfallintensität</p><p>Die Abfallintensität ist ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> für die Entkopplung des Abfallaufkommens von der Wirtschaftsleistung. Sie sank zwischen den Jahren 2000 und 2023 um 38,2 Prozentpunkte (siehe Abb. „Entkopplung des Abfallaufkommens von der Wirtschaftsleistung“).</p><p>Weitere Informationen gibt es aus der <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/_inhalt.html">Abfallstatistik </a>des Statistischen Bundesamtes.</p><p>Deutschlands Abfallbilanzen ab dem Jahr 2000</p><p>Bei der Interpretation der Daten zu den einzelnen Hauptabfallströmen ist zu beachten, dass die Abfallstatistik nicht auf eine unmittelbare Erfassung des Abfallaufkommens ausgerichtet ist. Erfasst werden seit dem Jahr 1996 in erster Linie die bei den Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen jeweils eingesetzten Abfallmengen.</p><p>Das Statistische Bundesamt führte bis zum Jahr 2005 diese Abfallmengen mit Hilfe eines Rechenmodells zum Gesamtabfallaufkommen – der Abfallbilanz – zusammen. Das Bundesamt zog vom gesamten Input an Abfallentsorgungsanlagen den Output zur Abfallverwertung und Abfallbeseitigung im Inland ab. Fachleute sprechen hier vom Nettoprinzip. Dabei konnten Doppelzählungen nicht gänzlich vermieden werden.</p><p>Seit dem Jahr 2006 gilt daher das Bruttoprinzip. Das Statistische Bundesamt zieht seitdem Sekundärabfälle – also Abfälle, die bereits in anderen Abfallentsorgungsanlagen behandelt wurden – nicht mehr vom Input der Anlagen ab. Diese Sekundärabfälle (siehe Europäisches Abfallverzeichnis / EAV 19) werden nun getrennt ausgewiesen.</p><p>Geänderte statistische Erfassung</p><p>Die Abfallbilanzen sind über die Jahre nicht direkt vergleichbar, weil sich die Erfassung der Abfälle mehrfach änderte:</p>
Der Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. Nr. 8.1.1.3 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) einen Antrag zur wesentlichen Änderung der Restabfallbehandlungsanlage am Standort im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, 98544 Zella-Mehlis, Am Schießstand 15, Gemarkung Zella-Mehlis. Das geplante Vorhaben besteht im Wesentlichen aus der Erweiterung und Optimierung der Abgasreinigung sowie der Errichtung eines neuen Kalkhydratsilos.
Im Landkreis Göttingen werden folgende Deponiearten betrieben: Breitenberg: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Herzberger Straße 999, 37115 Duderstadt Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - Unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektroschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Deiderode (EAZD): mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) und Recyclinghof Adresse: Auf dem Mittelberge 1, 37133 Friedland Annahme von: - Restabfällen - Sperrmüll - hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zusätzlich von Privathaushalten: kleine Mengen an Altmetallen, Altpapier, Baumschutt, Baum- und Strauchschnitt, Elektroschrott und Schadstoffe Dransfeld: Deponie für Boden und Bauschutt, Kompostanlage und Recyclinghof Adresse: Imbser Weg 999, 37127 Dransfeld Annahme von: - Bauschutt unbelastet, nicht verwertbar - unbelastetem Boden - Boden vermischt mit unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch - Straßenaufbruch, unbelastet, teerölhaltig und bituminös - Dämmmaterial - Asbestzementabfälle Kompostanlage Annahme von: - Park- und Gartenabfall, kompostierbar - Baum- und Strauchschnitt - Rinden - Sägemehl, unbelastet Recyclinghof Annahme von: - Elektronikschrott - Altmetall - Altpapier - Altkleidern - Haus- und Sperrmüll - Altholz Hattorf am Harz: Deponie für Boden, Bauschutt und andere mineralische Abfälle Annahme von u.a.: - vorzubehandelnde Abfälle - Boden und Bauschutt - Straßenaufbruch - Asbestzementabfälle - Dämmmaterial - Park- und Gartenabfälle - Rasenschnitt - Strauchschnitt - Kleinmengen an Rest- und Sperrmüll, Altholz, Elektronikschrott, Altmetall und Papier/Pappe Benutzerordnung: Für gefährliche Abfälle wird bundesweit das elektronische Nachweisverfahren angewendet. Entsorgungsnachweise und Begleitscheine müssen vom Abfallerzeuger in elektronischer Form erstellt, signiert und versendet werden.
Die Firma abh Abfallbehandlungsgesellschaft Havelland mbH, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück 14641 Nauen, OT Schwanebeck, Schwanebecker Weg 25 in der Gemarkung Nauen, Flur 24, Flurstück 26 eine Kompostierungsanlage wesentlich zu ändern. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen: - die Erhöhung der Durchsatzleistung der Anlage von 9.900 t/a auf 27.140 t/a Einsatzstoffe nicht gefährliche Abfälle (Bioabfälle) - die Erweiterung der durch die Kompostierungsanlage genutzten Anlagenfläche, im Wesentlichen durch Austausch von Bereichen mit der benachbarten mechanisch- biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) - die Erhöhung der maximalen Lagerkapazität der Anlage inklusive Frischkompost - die Errichtung zusätzlicher Anlagenteile (Annahmehalle mit Logistikbereich, ELT- Schaltanlagengebäude, Trennwand in der Halle, zweiseitige 4 m hohe Anschüttwand im Bereich der BE 3.3 K, Einbau von Schnelllauftoren, Errichtung Ammoniumsulfattank, Errichtung Biofilter und Prozesswasserspeicher mit Vorlageschacht) - den Abriss einer Hallenwand im Bereich der Beschickungshalle der Intensivrotte IR 2 - Abriss des alten Prozesswasserspeichers - die Änderung des Be- und Entlüftungssystems mit baulichen Änderungen, - die Änderung / Errichtung der Abgasreinigungseinrichtung (Biofilter mit vorgeschaltetem saurem Wäscher zur Ammoniakabscheidung) - Änderungen des Bewässerungssystems - Änderung der Entwässerungsanlage bzw. der Ableitung des Prozesswassers Der Betrieb der Kompostierungsanlage erfolgt zukünftig in geschlossener Betriebsweise. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.5.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.4.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Erkenntnissen über die Merkmale des Änderungsvorhabens, die örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und der beantragten Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsminderung sowie der geplanten Ausführung des Vorhabens in geschlossener Betriebsweise keine zusätzlichen erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten. Die Kompostierungsanlage befindet sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplans „Industriegebiet Schwanebecker Weg“ der Stadt Nauen. Die Nachbarschaft ist geprägt durch weitere Anlagen der Abfallwirtschaft und zahlreiche Windenergieanlagen des Windparks „Nauener Platte“. Durch die beantragte Erweiterung wird die überbaute Fläche um 3.924,2 m² erhöht. Bei der in Anspruch zu nehmenden Fläche handelt es sich um derzeit brachliegendes Gelände im Industriegebiet. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt werden durch die Änderungen der Anlage nicht zusätzlich beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung von Erholungsräumen erfolgt nicht; das Landschaftsbild wird nicht erheblich nachteilig beeinträchtigt. Aufgrund der Unterschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte nach Technischer Anleitung Lärm sind keine Gefährdungen, erheblichen Nachteile oder erheblichen Beeinträchtigungen durch Geräusche zu erwarten. Gefährdungen, erhebliche Nachteile oder erhebliche Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffe, insbesondere Gerüche oder Bioaerosole sind nachweislich nicht zu erwarten.
Die seit 10 Jahren erfolgreich betriebene Biogasanlage von Herrn Weitz soll konzeptiert und erweitert werden. Neben der Gewinnung von Biogas aus Schweineguelle ist eine Verwertung organischer regionaler Abfaelle geplant. Das Ziel ist die Untersuchung eines optimierten Verfahrensablaufes und die Zusammensetzung der Zuschlagstoffe, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermoeglichen.
Entwicklung eines Prognosemodells, das auf der Erhebung und Typisierung von Bauwerken und der Zuordnung charakteristischer Baumassnahmen beruht. Abfallsortieranlagen und wissenschaftliche Begleitung von Abbruch- und Rueckbauten dienen der Kalibrierung des Modells, wodurch das Wissen ueber die Qualitaet und Reinheit bzw. Vermischungsgrad der anfallenden Stoffe im Modell Eingang finden. Das entwickelte Prognosemodell beruht auf der Erhebung und Typisierung von Bauwerken und der Zuordnung charakteristischer Baumassnahmen. Dazu gehoeren auch Erhaltungs- und Modernisierungsmassnahmen, bei denen vor allem nichtmineralische Baustoffe anfallen. Im Zuge der Modellentwicklung wurde ein umfangreicher Gebaeudekatalog erstellt. Um dem ueberaus dynamischen Verhalten der Prozesse des Baugeschehens und den Besonderheiten der Bauwirtschaft gerecht zu werden, wird die Prognose als rechnergestuetztes System ausgefuehrt.
Abluftemissionen von biologischen Abfallbehandlungsanlagen zum Zweck der Komposterzeugung werden über die TA Luft geregelt. Dabei hat sich die Kombination aus Wäscher und Biofilter zur Abluftbehandlung mit dem Ziel der Staubabscheidung und Geruchsminderung weitgehend bewährt. Hauptsächliches Augenmerk liegt dabei auf der Begrenzung von Geruchsemissionen. Neben Anforderungen an die Begrenzung von geruchsintensiven Stoffen wird die effektive Reduktion aller kritischen organischen Stoffe der Klassen 1 und 2 nach Nr. 3.1.7 TA Luft zur Einhaltung der festgeschriebenen Grenzwerte gefordert. Bei der mechanisch-biologischen Behandlung von Siedlungsabfällen hat sich in Untersuchungen und Praxiserfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass der Biofilter nicht ausreicht, um die Abluft zu reinigen und die Anforderungen der TA Luft an eine effektive Reduktion aller kritischen organischen Stoffe der Klassen 1 und 2 zu erfüllen. Mit in Kraft treten der 30. BImSchV sind für mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlagen weitergehende bzw. alternative Abluftreinigungsverfahren notwendig, so dass sich ein neuer Stand der Technik auf dem Gebiet der Abluftreinigung abzeichnen wird. Untersucht werden alternative Abluftreinigungsverfahren zur Behandlung der Emissionen von biologischen Abfallbehandlungsverfahren sowie mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsverfahren. Das Projekt wird in Kooperation mit einem Industriepartner durchgeführt. Neben der Bilanzierung der quantitativen Emissionen sollen deren potenzielle Umweltauswirkungen auf Basis einer ökobilanziellen Abschätzung ermittelt werden, um die unterschiedlichen Systeme miteinander vergleichen zu können.
Ziel des skizzierten Projekts ist die Definition neuartiger Kriterien für den Rührerfolg in Abwasser- und Abfallbehandlungsanlagen basierend auf messbaren Prozessparametern und die Entwicklung von Technologien, die die energetische Optimierung in diesen Anlagen über den Stand der Technik hinaus ermöglichen. Die zu entwickelnden technologischen Komponenten umfassen ein qualifiziertes, multiparametrisches Messwerkzeug zur räumlichen Charakterisierung von Rührvorgängen in Großanlagen ein auf die Prozessverhältnisse im Behälter angepasstes und strömungstechnisch optimiertes Rührwerkspropeller, ein webbasiertes Auslegungs- und Optimierungswerkzeug für Biogas- und Faulbehälter. Weiteres Projektziel ist die Vorbereitung technischer Richtlinien für einen verfahrenstechnisch und energetisch optimierten Betrieb in biologischen Abwasser- und Reststoffbehandlungsanlagen. Drei spezifische Anwendungsfelder sollen untersucht werden, nämlich Belebungsbecken, Biogasreaktoren und Faulbehälter. Im Ergebnis des Projektes wird eine Minimierung des zur Durchmischung bei der Abwasserbehandlung und Bioabfallverwertung erforderlichen Energieaufwandes um circa 20 % angestrebt.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 566 |
| Kommune | 2 |
| Land | 179 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 2 |
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| Boden | 400 |
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