This dataset documents field investigations regarding the release of legacy World War I and II munition explosive compounds into marine biota, focusing on munition dumping areas west of the island of Sylt and south west of the island of Heligoland, North Sea. Flatfish Limanda limanda (common dab) was chosen as a sentinel species. Sampling was conducted during the HE635 cruise in March 2024 with the research vessel Heincke of the Alfred Wegener Institute (AWI). Fish were caught using bottom trawls deployed close to the borders of the dumping areas marked on the sea charts. Before dissection, captured fish were transferred to seawater tanks, and only live fish were taken for analysis. Each individual was measured, weighed, and after killing the fish livers were assessed macroscopically. In addition, biometric factors were measured to determine condition factors as indicators of general health. Tissue samples of gills, liver, and muscle, as well as blood, bile, and urine, were taken, immediately frozen in liquid nitrogen, and stored at -20°C before chemical analysis. Sample processing in the laboratory followed established protocols (Bünning et al. 2021). In brief, all samples were homogenized and then extracted using solid phase extraction (SPE). Bile, urine, and blood samples were treated with β-glucuronidase (Helix pomatia), followed by a liquid-liquid extraction step for blood and bile samples before SPE. All samples were analyzed by gas chromatography coupled with triple quadrupole mass spectrometry (GC-MS/MS) for the explosive compound 2,4,6-trinitrotoluene (TNT), its metabolites 2-amino-4,6-dinitrotoluene (2-ADNT) and 4-amino-2,6-dinitrotoluene (4-ADNT), and the explosive by-products 2,4-dinitrotoluene (2,4-DNT) and 1,3-dinitrobenzene (1,3-DNB). Additionally, liquid chromatography coupled with triple quadrupole mass spectrometry (LC-MS/MS) was used to quantify the nitramine explosives hexahydro-1,3,5-trinitro-1,3,5-triazine (RDX) and octahydro-1,3,5,7-tetranitro-1,3,5,7-tetrazocine (HMX). The dataset includes measured compound concentrations and associated sample metadata.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begehrt als Antragsteller vorläufigen Rechtsschutz gegen die Zulassung der Ergänzung eines Abschlussbetriebsplans zum Rückbau und zur Wiedernutzbarmachung der Deponie Brüchau. Er hat sich damit auch in zweiter Instanz durchgesetzt. 1. Sachverhalt und Prozessgeschichte Die Deponie Brüchau, die sich in einem ehemaligen Tontagebau-Restloch befindet, hat eine Ausdehnung von ca. 230 m in Ost-West-Richtung und ca. 100 m in Nord-Süd-Richtung und eine Tiefe von ca. 6 m. Die Deponie diente seit 1972 der Entsorgung von bergbaulichen Abfällen in Form von Feststoffen, Schlämmen und Flüssigkeiten. Darüber hinaus war der VEB Kombinat Erdöl-Erdgas Gommern zwischen 1977 und 1990 nach DDR-Recht verpflichtet, bergbaufremde schädliche oder giftige Abfälle anzunehmen und abzulagern. Es handelte sich um feste und flüssige Abfälle der ehemaligen Giftklassen I (hochgiftige Stoffe) und II (giftige Stoffe) aus dem Bezirk Magdeburg und von 1985 bis 1990 auch aus der übrigen DDR. Die Ablagerung bergbaufremder Abfälle wurde im Jahr 1990 beendet. Fortan wurden bis zum Jahr 2012 auf der Grundlage von Betriebsplänen nur noch bergbauliche Abfälle eingelagert. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (Antragsgegner) gab der Beigeladenen, deren Rechtsvorgängerin die Deponie im Jahr 1990 übernommen hatte, im Jahr 2020 auf, einen Abschlussbetriebsplan zur vollständigen Auskofferung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau zur Zulassung vorzulegen. Mit streitgegenständlichem Bescheid vom 14. August 2025 ließ der Antragsgegner den Abschlussbetriebsplan zur Stilllegung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau mit einer Reihe von Nebenbestimmungen zu und ordnete die sofortige Vollziehung der Zulassung an. Im Anschluss an den sicheren Einschluss der Abfälle seien der Rückbau der technischen Anlagen und eine Rekultivierung vorgesehen. Hiergegen hat der Antragsteller Klage erhoben und beantragt, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen. Der Antragsteller hat zur Begründung vorgetragen, dass vor der Zulassung des Plans eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat sich mit Beschluss vom 8. Juni 2026 dieser Auffassung angeschlossen und zur Begründung ausgeführt, dass es sich bei der Deponie Brüchau um eine Abfallentsorgungseinrichtung der Kategorie A handele, die gefährliche Abfälle enthalte. Nach den einschlägigen Vorschriften des Bundesberggesetzes und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) sei für solche Einrichtungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben. Das Verwaltungsgericht wies die Argumentation des Antragsgegners und des beigeladenen Betreibers zurück, wonach die UVP-Pflicht aufgrund von Überleitungsvorschriften nicht gelten solle. Bei der Zulassung des Abschlussbetriebsplans für die Stilllegung handele es sich um ein eigenständiges Vorhaben, das nicht von der ursprünglichen Zulassung des Deponiebetriebs aus der Zeit vor 1990 erfasst werde. Da die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung weder durchgeführt noch nachgeholt worden sei liege ein Verfahrensfehler vor, der zur voraussichtlichen Rechtswidrigkeit der Zulassungsentscheidung führe. 2. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 15. September 2026 Die hiergegen vom Antragsgegner und der Beigeladenen erhobenen Beschwerden hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 15. September 2026 zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass der Antragsteller klage-und antragsbefugt ist. Der Antragsgegner und die Beigeladene können auch nicht damit durchdringen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht habe durchgeführt werden müssen. Zwar stellt die hier angegriffene 2. Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan kein Vorhaben nach § 1 Nr. 4a UVP-V Bergbau dar. Die 2. Ergänzung des Abschlussbetriebsplans löst dennoch eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung aus, weil er Maßnahmen umfasst, die zu einer wesentlichen Änderung des Vorhabens führen. Die dafür maßgebliche Anwendbarkeit des § 52 Abs. 2c i.V.m. Abs. 2a BBergG setzt voraus, dass ein (Gesamt-)Vorhaben wesentlich geändert wird, das nach § 57c BBergG i.V.m. der UVP-V Bergbau der UVP-Pflicht unterliegt. Da im Rahmen der §§ 52 Abs. 2a, 57c BBergG das Gesamtvorhaben in den Blick zu nehmen ist, ist auch für die Frage, ob ein Änderungsvorhaben vorliegt, die Deponie Brüchau insgesamt in ihrer heutigen Gestalt als Ausgangspunkt zugrunde zu legen. Die 2. Ergänzung des Abschlussbetriebsplans beinhaltet entgegen der Auffassung des Antragsgegners und der Beigeladenen ein Änderungsvorhaben im Sinne des § 2 Abs. 4 Ziffer 2 UVPG, dessen Änderungsbegriff auch hier Anwendung findet. Zwar stellt allein die Stilllegung eines Bergbauvorhabens, insbesondere auch einer dem Bergrecht unterfallenden Deponie, keine Änderung der auf betriebliche Tätigkeiten gerichteten Tat bestände in § 1 Nr. 1 bis 10 UVP-V Bergbau dar, sondern den gesetzlich vorgesehenen Abschluss eines Bergbauvorhabens. Etwas anderes gilt aber dann, wenn – wie hier – das Deponat ausgekoffert, vor Ort zwischengelagert und teilweise konditioniert werden soll, die geologische Barriere umfassend ertüchtigt und technische Basisabdichtungssysteme geschaffen werden sollen sowie Oberflächenabdichtungssysteme, Drainagesysteme und eine Rekultivierungsschicht geschaffen werden sollen, um die Deponie dem Stand der Technik gemäß Anhang 1 der Deponieverordnung (DepV) für eine Deponie der Klasse III anzupassen, um darin Teilmengen des Deponats nunmehr endgültig wiedereinlagern zu können. Dies stellt eine wesentliche Änderung im Sinne des § 52 Abs. 2c BbergG dar. Auf die weiteren von den Beteiligten aufgeworfenen Fragen kommt es mithin nicht an. Angesichts ihrer Komplexität hält es der Senat auch nicht für sachgerecht, im vorläufigen Rechtsschutzverfahren dazu Stellung zu nehmen, zumal die in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren eingenommene Rechtsauffassung unter dem Vorbehalt einer abweichenden Beurteilung in einem Hauptsacheverfahren steht. Der Beschluss ist unanfechtbar. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. September 2026 - 2 M 64/26 Vorinstanz: VG Magdeburg, Beschluss vom 8. Juni 2026 - 3 B 107/26 MD Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: 0391 606-7077 Fax: 0391 606-7029 Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.ovg.sachsen-anhalt.de
Im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt hat bifa den erstmals 2003 durchgeführten Ökoeffizienzvergleich der Entsorgungsstrukturen Bayerns, Deutschlands und der Schweiz erweitert und aktualisiert. Die Ergebnisse aus dem Jahr 2003 zeigten, dass der bayerische Weg zur Gestaltung der Abfallwirtschaft in seiner Ökoeffizienz im Vergleich mit den Entsorgungsstrukturen der Schweiz und dem deutschen Durchschnitt am besten abschnitt. Nach der, im Rahmen der aktuellen Beauftragung, durchgeführten Datenaktualisierung, der Bilanzierung zusätzlicher Wertstoffströme und der Berücksichtigung des Verbots der Ablagerung nicht vorbehandelter Abfälle rücken die Entsorgungsstrukturen hinsichtlich Ihrer Ökoeffizienz deutlich enger zusammen. Die Entsorgungsstruktur Bayerns weist im Vergleich zur Entsorgungsstruktur Deutschlands zwar noch ein geringfügig besseres ökologisches Gesamtergebnis auf, ist aber gleichzeitig mit leicht höheren Gesamtkosten verbunden. Die Entsorgungsstruktur der Schweiz ist etwas weniger ökoeffizient. Die Ursachen dafür sind eine geringere Umweltentlastung im ökologischen Gesamtergebnis, gepaart mit vergleichsweise hohen Entsorgungskosten. Methoden: Analyse und Moderation sozialer Prozesse, Ökobilanzierung und Systemanalyse, Ökonomie und Managementberatung.
This dataset documents field investigations regarding the release of legacy World War I and II munition explosive compounds into marine biota, focusing on munition dumping areas west of the island of Sylt, north of the island of Spiekeroog, and south of the reference area Borkum Riffgrund, North Sea. Flatfish Limanda limanda (common dab) was chosen as a sentinel species. Sampling was conducted during the HE622 cruise in June 2023 with the research vessel Heincke of the Alfred Wegener Institute (AWI). Fish were caught using bottom trawls deployed close to the borders of the dumping areas marked on the sea charts. Before dissection, captured fish were transferred to seawater tanks, and only live fish were taken for analysis. Each individual was measured, weighed, and after killing of the fish livers were assessed macroscopically. In addition, biometric factors were measured to determine condition factors as indicators of general health. Tissue samples of gills, liver, and muscle, as well as blood, bile, and urine, were taken, immediately frozen in liquid nitrogen, and stored at -20°C before chemical analysis. Sample processing in the laboratory followed established protocols. In brief, all samples were homogenized and then extracted using solid phase extraction (SPE). Bile, urine, and blood samples were treated with β-glucuronidase (Helix pomatia), followed by a liquid-liquid extraction step for blood and bile samples before SPE. All samples were analyzed by gas chromatography coupled with triple quadrupole mass spectrometry (GC-MS/MS) for the explosive compound 2,4,6-trinitrotoluene (TNT), its metabolites 2-amino-4,6-dinitrotoluene (2-ADNT) and 4-amino-2,6-dinitrotoluene (4-ADNT), and the explosive by-products 2,4-dinitrotoluene (2,4-DNT) and 1,3-dinitrobenzene (1,3-DNB). Additionally, liquid chromatography coupled with triple quadrupole mass spectrometry (LC-MS/MS) was used to quantify the nitramine explosives hexahydro-1,3,5-trinitro-1,3,5-triazine (RDX) and octahydro-1,3,5,7-tetranitro-1,3,5,7-tetrazocine (HMX). The dataset includes measured compound concentrations and associated sample metadata.
Die App "Meine Umwelt" ist Ihr persönlicher Umweltassistent Die App liefert Ihnen standortgenau: • Messwerte zu Pegelständen und Luftqualität, • Medungen zu Waldbrandgefahr und Klimadaten, • Umweltdaten aus den Themen Abfall, Boden, Energie, Hochwasser, Landwitschaft, Nachhaltigkeit, Verkehr, Wald und Wirtschaft, • Informationen zu Schutzgebieten, Erlebnisorten und Umweltbeeinträchtigungen Meine Umwelt warnt Sie außerdem per Push-Nachricht vor Umweltgefahren. Sie können mit Meine Umwelt auch selbst aktiv die Umwelt unterstützen, indem Sie Umweltbeeinträchtigungen und Artenfunde mit Ihrem mobilen Endgerät dokumentieren und über die App an uns senden. Folgende Bundesländer stellen ihre Umweltdaten kostenlos zur Verfügung: • Baden-Württemberg • Sachsen-Anhalt • Thüringen • Schleswig-Holstein Funktionen der Meine Umwelt-App: • Luft-, Pegel- und Kartendaten zu Ihrem Standort • Standortbestimmung durch GPS, gezielte Adress- oder Postleitzahleingabe • Darstellung auf hochauflösenden Karten • per Fingertipp z.B. Erlebnisorte oder Schutzgebiete abfragen • lokale Beobachtungen standortgenau mit GPS auch offline erfassen und zu einem späteren Zeitpunkt melden • integrierte Umwelt-Suchmaschine • Push-Nachrichten zu Warnthemen (z.B. Feinstaub oder Hochwasser) Themenbereiche der Meine Umwelt-App Informieren Lernen Sie Ihre Umwelt in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein besser kennen. Entdecken Sie die Attraktionen Ihrer Umgebung von zuhause oder unterwegs. Informieren Sie sich über die Luftqualität und Umweltzonen Ihres Wohnorts oder das Hochwasserrisiko Ihres Gebäudes. Erleben Sie Ihre Umwelt hautnah, indem Sie z. B. auf einfachste Art und Weise feststellen, in welchem Schutzgebiet Sie sich gerade befinden. Abhängig vom ausgewählten Bundesland stehen Ihnen viele weitere Daten wie z. B. die Standorte von Windkraftanlagen, Solardacheignung, Lärmkartierung oder Rettungspunkte im Wald zur Verfügung. Melden Melden Sie in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt Umweltbeeinträchtigungen durch Luftverschmutzung, Lärm, Gewässerverunreinigung, Abfallablagerung oder andere Schäden an Natur und Landschaft. Beteiligen Sie sich an der Verbesserung des Hochwasserschutzes und dokumentieren Sie Hochwasserereignisse in Ihrer Umgebung. Helfen Sie mit bei der Identifizierung der stark allergieauslösenden Pflanze Ambrosia. In Sachsen-Anhalt können zusätzlich gesundheitsgefährdende Riesen-Bärenklau-Vorkommen gemeldet werden. Darüber hinaus können Sie den Artenschutz unterstützen, indem Sie Fundorte von seltenen Tier- und Pflanzenarten melden. Zur Identifikation der Arten stehen Bestimmungshilfen zur Verfügung. Warnungen Lassen Sie sich per Push-Nachricht vor Umweltgefahren wie z.B. Feinstaub oder Hochwasser warnen. Somit können Sie schneller reagieren und rechtzeitig nötige Vorkehrungen treffen.
Zur Kontrolle und Beurteilung der Standsicherheit von Felshohlraeumen werden ueberwiegend in situ-Untersuchungen und Messungen im Gebirge und am Ausbau durchgefuehrt; als Messgeraete werden u.a. Extensiometer, Druckmessdosen und Belastungsgeraete eingesetzt.
Die Frage, wie hochradioaktive Abfaelle langfristig sicher gelagert werden koennen, stellt ein globales Umweltproblem dar und wird von verschiedenen Gruppen unterschiedlich beurteilt. Vertreter der kerntechnischen Industrie erklaeren, das Problem sei mithilfe international vereinter Anstrengungen prinzipiell technisch loesbar, auch wenn es weltweit noch kein Endlager fuer hochradioaktive Abfaelle gibt. Kernenergiekritiker halten die Endlagerung fuer ein grundsaetzlich unloesbares Problem und verweisen auf den Expertenstreit und die Prognoseunfaehigkeit fuer den erforderlichen Langzeitsicherheitsnachweis. In diesem Projekt soll ein Wertbaum erstellt werden, welcher technische, oekonomische, soziale, ethische und oekologische Aspekte zur Beurteilung verschiedener Lagerkonzepte umfasst. Dieser soll Expertengruppen mit unterschiedlichen Zielorientierungen zur systematischen Bewertung vorgelegt werden. Dabei interessiert, welche Aspekte fuer wichtig erachtet und welche von den Gruppen divergent beurteilt werden. Kenntnisse hierueber stellen eine wesentliche Grundlage dar, auf der gesellschaftliche Entscheidungsfindungsprozesse hinsichtlich des langfristigen Umgangs mit hochradioaktiven Abfaellen aufbauen muessen. Ergebnisse sind v.a. fuer den oeffentlichen Diskurs und fuer offizielle Genehmigungsverfahren zu erwarten.
Ablagerung von Myzelschlaemmen auf Abfalldeponien. Einsatz von Restmelasse aus der Zitronensaeureproduktion als Duengemittel und deren Wirkung auf mikrobielle Prozesse im Boden. Verwertung von Fermentationsabfaellen als Ausgangsmaterial fuer weitere Prozesse von industrieller Bedeutung.
Das Qualitätskriterium für die Müllverbrennung, bzw. für die Ablagerung der Schlacke aus der Thermischen Abfallbehandlung ist der Glühverlust. Im FG Abfalltechnik besteht die begründete Vermutung, dass die Müllverbrennung verändert werden kann, wenn als Qualitätskriterium für eine Ablagerung der Schlacke nicht mehr der Glühverlust verwendet wird, sondern die für die mechanisch-biologisch behandelten Abfälle zu Grunde gelegten Größen Atmungsaktivität und Gasbildungsrate herangezogen werden und dabei in jedem Fall immer noch eine ausreichende Inertisierung erreicht wird. Um dies zu untersuchen soll die in die Müllverbrennung eingesetzte Abfallmenge durch Kurzverbrennungen vergrößert werden. Eine Kurzverbrennung kann durch die Verstärkung der Feuerraumbelastung, sowie die Verkürzung die Verweilzeit des Abfalls im Feuerraum erreicht werden. Den Zuordnungskriterien für Deponien für mechanisch-biologisch vorbehandelten Abfälle liegt der Ansatz zugrunde, dass beim biologischen Teilprozess der MBA der biologisch abbaubare Kohlenstoff weitestgehend abgebaut wird, so dass sich der verbleibende Abfall bei der Ablagerung auf einer Deponie trotz des Vorhandenseins von kohlenstoffhaltigen Bestandteilen inert verhält. Wenn bei der Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen der biologisch abbaubare Kohlenstoffanteil als leicht flüchtiger Anteil zuerst und schnell abgebaut wird, sollte trotz des oben beschriebenen erhöhten Mülldurchsatzes (Kurzverbrennung), die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate für die Schlacke, eingehalten werden können. Es muss überprüft werden, ob der bei der Kurzverbrennung verbleibende fixe Kohlenstoff biologisch nicht abbaubar ist und dadurch die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate nicht erhöht. Die Auswirkungen der Kurzverbrennung auf den Ausbrand sollen in Versuchen in der Technikumsverbrennungsanlage des FG Abfalltechnik durchgeführt werden. Die Kurzverbrennungen sollen durch zum einen die Erhöhung der Rostbelastung und zum anderen die Reduzierung der Verweilzeit umgesetzt werden. Zur Beurteilung des Ausbrandes wird von den Schlacken die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate und zum Vergleich der Glühverlust bestimmt. Die bei den Versuchen gewonnenen Ergebnisse sollen zeigen, dass eine Erhöhung der Mülldurchsatzleistung erreicht und dennoch ein ausreichender Ausbrand unter den Gesichtspunkten der Atmungsaktivität und der Gasbildungsrate gewährleistet werden kann. Unter diesen Bedingungen könnten die Durchsätze in den Müllverbrennungsanlagen vergrößert werden und dadurch eine Möglichkeit, das ab dem 01.06.2005 erwartete Kapazitätsdefizit an Abfallbehandlungsanlagen zu vermindern oder gar auszugleichen, gegeben werden.
Zielsetzung: Verwertung der anfallenden Abfallprodukte a) als Zusatz- oder Zuschlagmittel fuer Baustoffe, b) zur gefahrlosen Lagerung auf Deponien. Vorgehensweise: a) Charakterisierung der Abfaelle (chemisch, physikalisch, Mineralanalyse, thermisches Verhalten), b) Herstellung unterschiedlicher Mischungen und Verwendung von Zementen (Variation der Parameter wie W/Z-Wert, Kornaufbau usw.), c) Untersuchungsmethoden: in Anlehnung an bestehende entsprechende DIN-Normen, noetigenfalls Entwicklung neuer Pruefmethoden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 271 |
| Europa | 2 |
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| Land | 96 |
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| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 5 |
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| Förderprogramm | 258 |
| Gesetzestext | 2 |
| Taxon | 1 |
| Text | 48 |
| Umweltprüfung | 19 |
| unbekannt | 32 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 91 |
| Offen | 267 |
| Unbekannt | 6 |
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|---|---|
| Deutsch | 333 |
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| Archiv | 5 |
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| Dokument | 64 |
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|---|---|
| Boden | 271 |
| Lebewesen und Lebensräume | 293 |
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| Mensch und Umwelt | 360 |
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