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Produktion von Fucosyllactose auf Molke-Basis

Das Projekt "Produktion von Fucosyllactose auf Molke-Basis" wird/wurde ausgeführt durch: OligoScience Biotechnology GmbH.

Produktion von Fucosyllactose auf Molke-Basis, KMU-innovativ -KMUi-BÖ03: ProFaM - Produktion von Fucosyllactose auf Molke-Basis

Das Projekt "Produktion von Fucosyllactose auf Molke-Basis, KMU-innovativ -KMUi-BÖ03: ProFaM - Produktion von Fucosyllactose auf Molke-Basis" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Hamm-Lippstadt, Fachbereich Biomedizinische Technologie, Lehrgebiet Chemie und Bio-Mikrostrukturtechnik.

Abfall und Recycling Hamburg

Depotcontainerstandplätze Depotcontainerstandplätze sind Einrichtungen zur sortenreinen Erfassung von Altpapier, Altglas (braun, grün, weiß), Leichtverpackungen (z. B. Kunststoffe und Metalle) sowie Elektro- und Elektronikkleingeräten (ohne Batterien und Akkumulatoren). Die Depotcontainerstandplätze befinden sich im Straßenraum und stehen allen Bürger:innen kostenlos zur getrennten Entsorgung von Wertstoffen zur Verfügung. Die Nutzungszeiten der Depotcontainer sind werktags (Mo. – Sa.) von 07:00 bis 20:00 Uhr. Nur in diesen Zeiten dürfen insbesondere Altglascontainer genutzt werden. Recyclinghöfe Auf Recyclinghöfen der Stadtreinigung Hamburg können neben Sperrmüll, Metallen, Grünabfall und Alttextilien auch weitere Abfallfraktionen und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Die Recyclinghöfe stehen allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Zur Legitimation bei der Anlieferung ist ein gültiges Ausweisdokument oder eine Meldebescheinigung erforderlich. Firmenkunden und Institutionen (z. B. Vereine) können die Recyclinghöfe nur kostenpflichtig nutzen. Hinweis zur Datenaktualität Die Geo-Daten werden regelmäßig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgt in der Regel monatlich. Kurzfristige baustellenbedingte Umstellungen von Depotcontainern sind daher teilweise nicht enthalten.

Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Straßburger Abfallübereinkommen - CDNI )

Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Abfallübereinkommen CDNI Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 09. September 1996 (BGBl. 2003 II Seite 1799) geändert durch Erste Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme vn Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (1. CDNI-Verordnung - 1. CDNI-VO) vom 16. Dezember 2010 (BGBl. II Seite 1438), Zweite Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (2. CDNI-Verordnung - 2. CDNI-VO) vom 16. Dezember 2010 (BGBl. II Seite 1516), Dritte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (3. CDNI-Verordnung - 3. CDNI-V) vom 09. Februar 2015 (BGBL. II Seite 210), Artikel 121 des Zweiten Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 08. Juli 2016 (BGBl. I Seite 1594), Vierte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (4. CDNI-Verordnung - 4. CDNI-V) vom 22. November 2016 (BGBl. II Seite 1274), Fünfte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (5. CDNI-Verordnung - 5. CDNI-V) vom 15. November 2017 (BGBl. II Seite 1410), Sechste Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (6. CDNI-Verordnung - 6. CDNI-V) vom 17. Juli 2018 (BGBl. II Seite 330), Siebte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme in der Rhein- und Binnenschifffahrt (7. CDNI-Verordnung - 7. CDNI-V) vom 18. Dezember 2020 (BGBl. II Seite 1306), Achte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme in der Rhein- und Binnenschifffahrt (8. CDNI-Verordnung - 8. CDNI-V) vom 16. Dezember 2022 (BGBl. II Seite 691), Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 11. Juni 2024 (BGBl. II Nummer 227), zuletzt geändert durch Neunte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme in der Rhein- und Binnenschifffahrt (9. CDNI-Verordnung - 9. CDNIV) vom 16. Dezember 2024 (BGBl. II Nummer 507). Straßburger Abfallübereinkommen (CDNI) Präambel Allgemeine Bestimmungen (Artikel 1 bis Artikel 2) Besondere Bestimmungen (Artikel 3 bis Artikel 10) Verpflichtungen und Rechte der Beteiligten (Artikel 11 bis Artikel 13) Konferenz der Vertragsparteien (Artikel 14 bis Artikel 15) Sanktionen (Artikel 16) Schlussbestimmungen (Artikel 17 bis Artikel 22) Anlage 1 Geografischer Anwendungsbereich Anlage 2 Anwendungsbestimmungen zu Sammlung, Abgabe und Annahme der relevanten Abfallarten Die Anlage 2 teilt sich in Teile und Anhänge auf mit folgendem Inhalt: Teil A: öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle Teil B: Abfälle aus dem Ladungsbereich sowie Teil C: sonstigen Schiffsbetriebsabfälle Teil D: Übergangsbestimmungen und Abweichungen Anhang I (PDF, intern) Muster für ein Ölkontrollbuch Anhang II Anforderungen an das Nachlenzsystem Anhang III Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Waschwasser mit Ladungsrückständen Anhang IIIa Entgasungsstandards Anhang IV Muster für eine Entladebescheinigung Trockenschifffahrt (PDF, intern) Tankschifffahrt (PDF, intern) Anhang V Grenz- und Überwachungswerte für Bordkläranlagen von Fahrgastschiffen Stand: 01. Januar 2025 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Nach Abfallarten differenzierte erzeugte Abfallmenge Stadt Koeln

<p>Abfallmengen<strong> in Tonnen</strong> bezogen auf die Jahre <strong>ab</strong> 2011. Erzeugt in der Stadt Köln.</p> <p>Datenherkunft: <a href="http://www.abfall-nrw.de/aida/glossar.php?id=abila&amp;link=1&amp;rueck=beenden" target="_blank">ABILA </a> - Kommunale Abfallbilanzen<br /> Quelle: <a href="http://www.abfall-nrw.de/aida/" target="_blank">http://www.abfall-nrw.de/aida/</a></p> <p>Unter der angegebenen Quelle finden Sie weitere Daten auch bezogen auf weitere Gebietskörperschaften, Kreise und Städte.</p> <p>Weitere Informationen hierzu finden Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW - <a href="http://www.lanuv.nrw.de/" target="_blank">LANUV</a></p> <p>mit * gekennzeichnete Abfälle sind gefährliche Abfälle</p> <p> </p>

Abfallüberwachungssystem ASYS im Land Brandenburg

Für eine effektive Überwachung der Abfallentsorgung sind aktuelle, umfassende und verlässliche Informationen zum Entsorgungsgeschehen erforderlich. Darüber hinaus sind diese Informationen so umfangreich, dass die Bereitstellung und Auswertung der erforderlichen Daten den Einsatz moderner Informationstechnologien erfordert. Um ihren Abfallbehörden die benötigten Informationen und EDV-Werkzeuge effektiv bereitstellen zu können, haben die Länder mit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung gemeinsame Abfall DV Systeme - GADSYS ¿ eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Die beiden Säulen dieser Zusammenarbeit sind eine gemeinsame Softwareentwicklung und ein intensiver Austausch von Daten und Informationen. Das Abfallüberwachungssystem ASYS bietet dem Anwender aus den Abfallbehörden die Möglichkeit, alle zur Überwachung der Abfallentsorgung notwendigen Daten effizient zu verwalten. Der inhaltliche Rahmen hierzu ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem zugehörigen untergesetzlichen Regelwerk sowie den für den Bereich Abfall maßgeblichen europäischen Richtlinien sowie Verordnungen. Inhaltliche Schwerpunkte von ASYS sind dabei - Stammdatenpflege zu Entsorgern, Beförderern und Erzeugern - die Vorab- und Verbleibskontrolle der Abfallströme - Bearbeitung von Anzeigen und Erlaubnissen zu Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern - die Entsorgungsfachbetriebszertifikate - die grenzüberschreitende Abfallverbringung - funktional bietet ASYS die Möglichkeit, Daten automatisiert auf elektronischem Wege zwischen den ASYS-einsetzenden Behörden und mit den beteiligten Betrieben auszutauschen. Im elektronischen Nachweisverfahren erfolgt der Datenaustausch dabei über die ZKS-Abfall. Die Organisation von ASYS in Brandenburg erfolgt arbeitsteilig zwischen der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) und dem Landesamt für Umwelt (LfU). Darüber hinaus können auch die Landkreise und kreisfreien Städte auf die ASYS-Daten lesend zugreifen. ASYS dient des Weiteren in Brandenburg als Datenbasis für den LUIS-Dienst, der die Öffentlichkeit im Internet mit Informationen zu Entsorgungsanlagen und zugelassenen Beförderern informiert. Durch den Anschluss der ASYS-Datenbank an die Web-Applikation IPA-KON ist es dem BAG (Bundesamt für Güterverkehr) möglich, mobil auf die ASYS-Daten zuzugreifen

Nach Abfallarten differenzierte entsorgte Abfallmengen Münster

<p>Dieser Datensatz enthält Angaben über die in der Stadt Münster entsorgten Abfallmengen in Tonnen seit 2013.<br /> Die Daten sind aufgeschlüsselt nach Abfallarten (entsprechend Abfallverzeichnis-Verordnung) und nach Entsorger (Name und E-Nr).</p> <p>Die Daten werden immer mit einigen Jahren Verzögerung veröffentlicht.</p> <p>Datenherkunft: ABILA - Kommunale Abfallbilanzen<br /> Quelle: <a href="https://www.abfall-nrw.de/aida">https://www.abfall-nrw.de/aida</a></p> <p>Unter der angegebenen Quelle finden Sie auch Daten zu den zurückliegenden Jahren und auch bezogen auf weitere Gebietskörperschaften, Kreise und Städte.</p> <p>Weitere Informationen hierzu finden Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW - LANUV unter: <a href="https://www.lanuv.nrw.de/themen/kreislaufwirtschaft">https://www.lanuv.nrw.de/themen/kreislaufwirtschaft</a></p> <p>Stichworte: Abfall, Entsorgung, Müllabfuhr</p>

Ewigkeitschemikalien PFAS in Abfällen

In einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) wurden Abfälle auf die langlebigen Chemikalien der Stoffgruppe PFAS untersucht. PFAS wurden in allen Materialien in niedrigen Konzentrationen (0,04 - 5 mg/kg) nachgewiesen. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass Regenjacken und andere eventuell mit PFAS-behandelte Textilprodukte nicht über das normale Textilrecycling entsorgt werden sollten. ⁠ PFAS ⁠ ist eine Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Diese Stoffgruppe umfasst mehr als 10.000 verschiedene Stoffe. PFAS werden aufgrund ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten eingesetzt. Sie sind kaum abbaubar und verbleiben daher für einen sehr langen Zeitraum in der Umwelt. Einige PFAS wirken zudem gesundheitsschädlich auf den Menschen. Bisher gibt es nur wenige Erkenntnisse zum Vorkommen von PFAS in Abfällen. Daher zielte das aktuelle ⁠ UBA ⁠-Forschungsvorhaben darauf ab, erste relevante Abfälle zu identifizieren, deren PFAS-Gehalte zu quantifizieren und zu bewerten. Auf der Grundlage der Ergebnisse sollten Empfehlungen zur Entsorgung PFAS-haltiger Abfälle abgeleitet und weiterer Forschungsbedarf aufgezeigt werden. Im Rahmen der Studie wurden vier Abfallströme als besonders relevant identifiziert, darunter Alttextilien, Altpapiere, Klärschlämme und Bodenaushub. Weiterhin wurden ebenfalls verschiedene Baumarktprodukte auf ihren PFAS-Gehalt untersucht. In der durchgeführten Analyse konnten PFAS in allen untersuchten Materialien nachgewiesen werden. In den untersuchten Proben von Textilien, Papier und Baumarktprodukten konnten PFAS in geringen Konzentrationen von 0,04 bis 1,2 mg/kg nachgewiesen werden. Die Ergebnisse zeigen, dass z. B. mit PFAS-behandelten Textilprodukte (Outdoorbekleidung, Arbeitskleidung oder Markisen), möglichst frühzeitig aussortiert werden müssen, damit diese erst gar nicht in das Textilrecycling gelangen können. Etwas höher belastet waren im Ergebnis der Untersuchung bekanntermaßen PFAS-belastete Böden (bis 3 mg/kg) sowie Klärschlamm aus industriellen Quellen (bis 5 mg/kg). Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass bestimmte Materialien und Abfälle mit PFAS belastet sein können. Besonderes Augenmerk ist auf die frühzeitige Erkennung der PFAS-Belastung zu richten, damit die Abfälle am Ende der Gebrauchsphase so entsorgt werden können, dass es weder zu PFAS-Einträgen Umwelt noch zu einer Anreicherung von PFAS in recycelten Materialien kommt. Im Projekt wurden deshalb konkrete Empfehlungen für die Entsorgung der untersuchten Abfälle abgeleitet. Diese können als Grundlage für weitere Diskussionen herangezogen werden, beispielsweise in die laufenden Untersuchungen im Rahmen der umfassenden PFAS-Beschränkung. Außerdem sehen die Autoren weiteren Forschungsbedarf für die Ableitung von Grenzwerten zur Bewirtschaftung PFAS-haltiger Abfälle.

Pilotprojekt 'Sack im Behälter' (SiB)

Das Projekt "Pilotprojekt 'Sack im Behälter' (SiB)" wird/wurde ausgeführt durch: Lobbe Entsorgung GmbH.Rund 10.000 Einwohner eines Teilgebietes im Iserlohner Ortsteil Letmathe nehmen über die Dauer eines Jahres an diesem bundesweit einmaligen Modellversuch teil. Die Beteiligten erwarten nach Abschluss des Versuches belastbare Ergebnisse, die einen technischen und wirtschaftlichen Vergleich mit dem bestehenden Entsorgungssystem zulassen. Hinter dem Begriff SiB steht ein ebenso einfaches wie innovatives Entsorgungssystem: Über lediglich einen Behälter werden verschiedene Abfallarten, die bereits im Haushalt in farblich unterschiedlichen, hochreißfesten Spezialsäcken gesammelt wurden, erfasst. Nach dem Transport in eine Sortieranlage werden anhand der Sackfarben die Wertstoffe wieder aussortiert und zur Verwertung weitergeleitet, der Restabfall geht von dort in das Müllheizkraftwerk. Beim Pilotprojekt SiB in Iserlohn-Letmathe betrifft dies die Abfallarten Restabfall (grauer Sack), Leichtverpackungen Grüner Punkt (gelber Sack) sowie Papier/Pappe (blauer Sack). Anstelle der grauen Restmülltonne und der gelben Wertstofftonne werden die am Modellversuch teilnehmenden Haushalte in den Abfuhrrevieren 7und 9 mit Behältern ausgestattet, die durch einen silberfarbenen Deckel als SiB-Behälter gekennzeichnet sind. Die Abfuhr dieser Behälter erfolgt wöchentlich. Die Projektverantwortlichen erhoffen sich durch den Versuch positive Ergebnisse mit Blick auf eine Verbesserung der Qualität von Wertstoffen bei gleichzeitiger Erfassung mehrerer Abfallarten. Im Vergleich zu anderen in der Öffentlichkeit intensiv diskutierten Sortierversuchen liegt ein wesentlicher Vorteil des SiB-Systems auf der Hand: Vorher vermischte Restabfälle und Wertstoffe müssen nicht nachträglich mit erheblichem verfahrenstechnischen Aufwand wieder aussortiert werden. Die für eine Wiederverwertung notwendige Qualität der Wertstoffe wird bei SiB durch die bereits im Behälter erfolgte Trennung nicht beeinträchtigt. (...)Wissenschaftlich begleitet und ausgewertet wird der Pilotversuch von zwei renommierten Instituten, dem Institut für Entsorgung und Umwelttechnik gGmbH (IFEU) in Iserlohn sowie dem Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (INFA) in Ahlen. Erste Ergebnisse werden im August 2007 erwartet.

Erfassung von Abfaellen und Rueckstaenden aus der gewerblichen Wirtschaft im kommunalen Raum

Das Projekt "Erfassung von Abfaellen und Rueckstaenden aus der gewerblichen Wirtschaft im kommunalen Raum" wird/wurde gefördert durch: Landesamt für Wasser und Abfall Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Kommunalverband Ruhrgebiet.Nach den Abfallgesetzen des Bundes und des Landes NW ist die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis verpflichtet, die Beseitigung aller in ihrem Raum anfallenden Abfaelle zu besorgen. Die Gesetze lassen zwar Ausnahmeregelungen zu, die jedoch vom zustaendigen Regierungspraesidenten genehmigt werden muessen. In diesen Faellen obliegt es der beseitigungspflichtigen Koerperschaft, den ortsansaessigen Gewerbe- und Industriebetrieben die Unterbringung ihrer Problemstoffe in regionalen oder ueberregionalen Anlagen zu vermitteln.

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