<p> <p>In Deutschland fielen im Jahr 2023 17,9 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 5,8 % weniger als im Vorjahr an. 69,4 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Anstieg der Recyclingquote um 0,9 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2022. Insgesamt wurden 97,1 % der Verpackungsabfälle verwertet.</p> </p><p>In Deutschland fielen im Jahr 2023 17,9 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 5,8 % weniger als im Vorjahr an. 69,4 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Anstieg der Recyclingquote um 0,9 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2022. Insgesamt wurden 97,1 % der Verpackungsabfälle verwertet.</p><p> Verpackungen überall <p>Verpackungen gehören unvermeidlich zum Alltag. Ware wird mit Transportverpackungen zu den Händlern geliefert und mit Verkaufsverpackungen angeboten. Auf Um- und Verkaufsverpackungen werden Informationen über die Ware gegeben. Unternehmen nutzten im Jahr 2023 am häufigsten Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton. Danach folgten Verpackungen aus Holz, Kunststoff und Glas (siehe Tab. „Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen“). Die Zahlen der Tabelle beziehen sich auf die Definitionen des Verpackungsgesetztes und unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Zuordnung der Verbundbestandteile geringfügig von den Zahlen entsprechend der Europäischen Verpackungsrichtlinie.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Tab_Entwicklung-Verpackungsaufkommen_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Tab_Entwicklung-Verpackungsaufkommen_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF (72,98 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Tab_Entwicklung-Verpackungsaufkommen_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel (233,40 kB)</a></li> </ul> </p><p> Anfall von Verpackungsabfällen <p>Die Entwicklung seit dem Jahr 1991 zeigt einen leicht schwankenden Verlauf des Verpackungsverbrauchs (siehe Abb. „Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung“). Die Menge des Verpackungsabfalls, die jährlich anfiel, bewegte sich zwischen 13,6 und 19,7 Millionen Tonnen (Mio. t) pro Jahr. Im Jahr 1991 waren es 15,6 Mio. t, 1996 nur noch 13,6 Mio. t. Seitdem gibt es eine steigende Tendenz mit einem Einbruch im Rezessionsjahr 2009 auf 15,1 Mio. t. In den Jahren 2022 und 2023 fiel die Verpackungsabfallmenge wieder und erreichte 2023 17,9,0 Mio. t.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Entwicklung-Verpackungsverbrauch_2026-03-05.png"> </a> <strong> Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Entwicklung-Verpackungsverbrauch_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF (97,87 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Entwicklung-Verpackungsverbrauch_2026-03-05.png">Diagramm als Excel mit Daten (263,56 kB)</a></li> </ul> </p><p> Entwicklungen bei Verpackungsabfällen <p>Die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und somit die Bedürfnisse als Konsumenten und Konsumentinnen verändern sich. Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie von Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Beides hat zur Folge, dass kleinere Füllgrößen und/oder vorportionierte Einheiten gekauft werden, was sich wiederum erhöhend auf den Verpackungsverbrauch auswirkt. Verpackungen übernehmen heute neben dem Schutz des Inhalts auch zunehmend Funktionen wie:</p> <ul> <li>Dosierfunktion,</li> <li>Portionierungsfunktion,</li> <li>Aufbewahrungsfunktion und</li> <li>Handhabungsfunktion.</li> </ul> <p>Neben der Füllgröße wirkt sich auch dies steigernd auf den Verpackungsverbrauch aus (siehe Tab. „Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch“).</p> <p>Daneben haben sich die Verzehr- und Konsumgewohnheiten verändert. Nahrungsmittel, Getränke und Heimtierfutter führten im Jahr 2017 zusammen zu etwa 62,3 % des Verpackungsverbrauchs privater Endverbraucher. Veränderungen bei Verbrauch von Nahrungsmitteln (siehe Abb. „Verbrauch von Nahrungsmitteln“) und Getränken haben damit großen Einfluss auf die Verpackungsmenge. Auch die Zunahme von Vertriebswegen des Außer-Haus-Verbrauchs von Lebensmitteln, beispielsweise Fast Food und sonstige To-Go-Gastronomie (siehe Abb. „Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie“) sowie der steigende Zubereitungsgrad gekaufter Lebensmittel und Fertiggerichte erhöhen den Verpackungseinsatz.</p> <p>Der Versandhandel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich erhöhend auf den Verpackungsverbrauch aus, wenn</p> <ol> <li>zusätzlich zur Primärverpackung weitere Versandverpackungen eingesetzt werden,</li> <li>deren Gewicht höher ist als die Versandverpackungen im Einzelhandel (pro Verkaufseinheit)</li> <li>und dies nicht durch den Wegfall von Tragetaschen kompensiert wird.</li> </ol> <p>Der Verbrauch von Papierverpackungen im Distanzhandel hat von 1996 bis 2017 um 607 % zugenommen (siehe Abb. „Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel“).</p> <p>Verbrauchsmindernd sind konjunkturelle Effekte und die Verringerung der Einzelgewichte von Verpackungen. Bei Kunststoffverpackungen kommen langfristig noch Vermeidung und der Umstieg auf Papier, Papierverbunde und Aluminium hinzu.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_einfluss-fuellgroesse-struktur_2022-02-22.png"> </a> <strong> Tab: Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_einfluss-fuellgroesse-struktur_2022-02-22.png">Bild herunterladen</a> (84,26 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_tab_einfluss-fuellgroesse-struktur_2022-02-22.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (39,42 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_tab_einfluss-fuellgroesse-struktur_2022-02-22.xlsx">Tabelle als Excel</a> (229,39 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_verbrauch-nahrungsmitteln_2022-02-22.png"> </a> <strong> Verbrauch von Nahrungsmitteln </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_verbrauch-nahrungsmitteln_2022-02-22.png">Bild herunterladen</a> (88,49 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_verbrauch-nahrungsmitteln_2022-02-22.pdf">Diagramm als PDF</a> (33,95 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_verbrauch-nahrungsmitteln_2022-02-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (26,64 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_verbrauch-serviceverpack-gastro_2025-06-17.png"> </a> <strong> Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_verbrauch-serviceverpack-gastro_2025-06-17.png">Bild herunterladen</a> (90,79 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_verbrauch-serviceverpack-gastro_2025-06-17.pdf">Diagramm als PDF</a> (40,20 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_verbrauch-serviceverpack-gastro_2025-06-17.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,32 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_abb_verbrauch-ppk-verpack-distanzhandel_2025-06-17.png"> </a> <strong> Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_abb_verbrauch-ppk-verpack-distanzhandel_2025-06-17.png">Bild herunterladen</a> (96,17 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_abb_verbrauch-ppk-verpack-distanzhandel_2025-06-17.pdf">Diagramm als PDF</a> (41,23 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_abb_verbrauch-ppk-verpack-distanzhandel_2025-06-17.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (26,57 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Einweg und Mehrweg <p>In Deutschland steht Leitungswasser in der Regel in sehr guter Qualität zur Verfügung, aus Abfallvermeidungs- und Umweltgesichtspunkten ist daher das Leitungswasser einem abgefüllten Wasser vorzuziehen. Dort wo dennoch Getränke gekauft werden, können Mehrwegverpackungen den Anfall von Verpackungsabfällen stark reduzieren. Bei Getränken schneiden Mehrwegflaschen in regionalen Kreisläufen besonders gut ab, da auch die transportbedingten Umweltbelastungen verringert werden. Während das Einwegpfand im Segment Bier den Mehrweganteil auf hohem Niveau stabilisiert hat, ist der Mehrweganteil in den anderen Getränkesegmenten wesentlich niedriger. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 34,5 % der Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt (siehe Abb. „Anteile ausgewählter Packmittel am Verbrauch aller Getränkesegmente 2020 bis 2024“). Bis 2018 erfolgte die Auswertung bei den Getränkeverpackungen nach VerpackV, ab 2019 nach VerpackG.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/8_Abb_Anteile-ausgew-Packmittel_2026-03-05.png"> </a> <strong> Anteile ausgewählter Packmittel am Verbrauch aller Getränkesegmente 2020 bis 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Abb_Anteile-ausgew-Packmittel_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF (68,64 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Abb_Anteile-ausgew-Packmittel_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (39,70 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Plastiktüten werden häufig nur einmalig verwendet. Danach werden sie zu Abfall. Dabei lassen sich viele Plastiktüten vermeiden, wenn schon vor dem Einkauf an die Mitnahme von Tüten, Taschen oder Körben gedacht wird. Keinesfalls sollten Plastiktüten oder andere Abfälle in der Umwelt entsorgt werden. Durch eine Änderung der Verpackungsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch von Plastiktüten bis 2020 auf maximal 90 Stück pro Kopf und Jahr und bis Ende 2025 auf 40 Stück pro Kopf und Jahr zu reduzieren. In Deutschland sollte dieses Ziel zunächst durch eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zwischen dem Handelsverband und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erreicht werden. Handelsunternehmen, die sich an der Vereinbarung beteiligten, erhoben seit dem 01.07.2016 ein Entgelt bei der Abgabe von Kunststofftragetaschen. Der Verbrauch konnte dadurch bereits gesenkt werden. Lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2015 vor Beginn der Maßnahme noch bei 45 Kunststofftragetaschen pro Jahr und das Gesamtaufkommen bei 5,6 Milliarden, fielen im Jahr 2017 nur noch etwa 29 Taschen und im Jahr 2018 nur noch durchschnittlich 24 Taschen aus Kunststoff pro Kopf an. Das entsprach 2018 insgesamt einer Menge von ca. 2,0 Milliarden Taschen (siehe Abb. „Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs“). Allerdings waren sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometern, die in Selbstbedienungszonen (SB) zum Beispiel für Obst und Gemüse abgegeben werden, von der Vereinbarung ausgeschlossen. Für Deutschland wurden früher ausschließlich die Kunststofftragetaschen im Kassenbereich für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen. Die Kunststofftragetaschen im SB-Bereich fallen daher zusätzlich an. Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern (ohne SB-Bereich) sank im Jahr 2020 auf 15 Stück pro Einwohner, im Jahr 2021 auf 11 Stück pro Einwohner, im Jahr 2022 auf 10 Stück pro Einwohner und im Jahr 2023 auf 9 Stück pro Einwohner. Wenn alle Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen werden, lag der pro Kopf-Verbrauch in 2020 bei 45 Kunststofftragetaschen, in 2021 bei 39 Kunststofftragetaschen, in 2022 bei 35 Kunststofftragetaschen und im Jahr 2023 bei 31 Kunststofftragetaschen. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein und lag 2021 bereits unter den Vorgaben die ab dem Jahr 2026 gültig sind. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, sofern diese die übrigen Voraussetzungen nach Artikel 3 Nummer 1d der europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG zuletzt geändert durch (EU) 2018/852) erfüllen. In der Regel werden dadurch aufwendigere Verkaufsverpackungen ersetzt. Die Erhebungen zeigen, dass trotz des Verbotes noch leichte Kunststofftragetaschen abgegeben wurden. Als Gründe nennt die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) in ihrer Erhebung:</p> <ol> <li>Abgabe von Restbeständen (insb. kleine Inverkehrbringer haben in der Vergangenheit aus Kostengründen oder als Folge der Corona-Pandemie sehr hohe bzw. viel zu hohe Stückzahlen bestellt, die über Jahre abverkauft bzw. abgegeben werden)</li> <li>Falsche Interpretation des Kunststofftragetaschenverbots (d.h. die Inverkehrbringer gehen davon aus, dass die Ausgabe sehr leichter Kunststofftragetaschen (< 15 µm) allgemein erlaubt ist, weil die Ausgabe unter bestimmten Bedingungen weiterhin gestattet sei)</li> <li>Einsatz von „Bio-Kunststofftragetaschen“ unter der falschen Annahme, dass das Inverkehrbringen dieser Tragetaschen nicht verboten sei</li> <li>Unwissenheit über das Kunststofftragetaschenverbot</li> <li>Bewusster Verstoß gegen das Kunststofftragetaschenverbot</li> </ol> <p>Wichtig ist, dass das Verpackungsgesetz den Vollzugsbehörden durchaus Mittel in die Hand gibt, die Regelung durchzusetzen. Die Länder können jeden Einzelfall als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 100.000 € sanktionieren.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/9_Abb_Verbrauch-Plastiktueten_2026-03-05.png"> </a> <strong> Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs (ohne Taschen und Beutel in Selbstbedienungszonen) </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_Abb_Verbrauch-Plastiktueten_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF (44,51 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_Abb_Verbrauch-Plastiktueten_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (29,59 kB)</a></li> </ul> </p><p> EU-Vorgaben zur Verwertung werden erhöht <p>Im Jahr 1994 hat die Europäische Union (EU) die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1533736975927&uri=CELEX:01994L0062-20180704">Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a> (Verpackungsrichtlinie) erlassen. Die EU orientierte sich hierbei an der deutschen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) und gab Verwertungsquoten für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten vor. Die Anforderungen wurden mit der Zeit erhöht, so auch durch die Novelle vom 30. Mai 2018 (Richtlinie EU 2018/852). Sie lauten aktuell:</p> <ul> <li>Bis zum 31.12.2025 müssen mindestens 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Folgende Recyclingquoten müssen dabei für die einzelnen Materialien erzielt werden: Von Holz müssen 25 %, von Kunststoffen und Aluminium jeweils 50 %, von eisenhaltigen Metallen und Glas jeweils 70 %, und von Papier, Pappe und Karton müssen 75 % recycelt werden.</li> <li>Bis zum 31.12.2030 steigt die Recyclingquote für alle Verpackungen auf 70 %. Für die einzelnen Materialien müssen dann folgende Recyclingquoten erzielt werden: Von Holz müssen 30 %, von Kunststoffen 55 %, von Aluminium 60 %, von Glas 75 %, von eisenhaltigen Metallen 80 % und von Papier, Pappe und Karton müssen 85 % recycelt werden.</li> </ul> <p>Die am 12.02.2025 in Kraft getretene Europäische <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=oj:L_202500040">Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a> (PPWR – EU 2025/40) hat diese Recyclingvorgaben übernommen. Deutschland konnte die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie bisher immer leicht erfüllen. Seit dem Berichtsjahr 2020 müssen die Mitgliedsstaaten allerdings eine neue Berechnungsmethode anwenden (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“). Damit müssen die Verluste abgezogen werden, die bei den vorgelagerten Recyclingverfahren bis zur Zuführung in das letzte Recyclingverfahren anfallen.</p> <p>Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2023 (Veröffentlichung erfolgt in Bälde) ermittelt die Daten nach den neuen Vorgaben (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Dazu werden von der Verwertung nach bisheriger Vorgehensweise über Standardverlustquoten Abzüge für die Verluste bis zur Zuführung zum letzten Recyclingverfahren vorgenommen. Nähere Details können dem aktuellen Bericht entnommen werden. Im Bericht sind unter anderem Ergebnisse für unterschiedliche Anfallstellen der Verpackungsabfälle, Materialfraktionen und das Verpackungsaufkommen im Bezugsjahr 2023 dargestellt.</p> <p>Zur Erreichung der Ziele der Verpackungsverordnung muss die Recyclingquote bei Kunststoffen bis 2030 um 2,8 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland werden jährlich im Auftrag des Umweltbundesamtes erhoben und veröffentlicht.</p> <p>Von den im Jahr 2023 in Deutschland angefallenen Verpackungsabfällen sind nach alter Berechnungsmethode 97,1 % stofflich oder energetisch verwertet worden. Die Verwertungsquote aller Verpackungsabfälle ist damit auf einem hohen Niveau geblieben (siehe Tab. „Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 gültigen Quotenschnittstelle)“). Die stoffliche Verwertungsquote der Verpackungsabfälle stieg nach der alten Berechnungsmethode im Jahr 2023 um 1,0 % Prozentpunkte auf 75,6 % (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren (bis 2020 gültige Quotenschnittstelle)“). Das ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten eine sehr gute Quote. </p> <p>Nach der neuen Berechnungsmethode entsprechen die Quoten des Recyclings im Jahr 2023 folgenden Werten (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“):</p> <ul> <li>Holz 30,2 %</li> <li>Kunststoffe 52,2 %</li> <li>Aluminium 68,0 %</li> <li>Glas 80,6 %</li> <li>Papier und Karton 86,6 %</li> <li>Eisenmetalle 86,8 %</li> <li>Insgesamt 69,4 %</li> </ul> <p>Aufgrund der technischen Entwicklung und der fortschrittlichen Abfallwirtschaft in Deutschland sind die Möglichkeiten allerdings bei weitem noch nicht ausgeschöpft.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/10_Tab_Recycling-Verpackungen-neue-Berech-meth_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren ... </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/10_Tab_Recycling-Verpackungen-neue-Berech-meth_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (47,19 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/10_Tab_Recycling-Verpackungen-neue-Berech-meth_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF</a> (37,55 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/10_Tab_Recycling-Verpackungen-neue-Berech-meth_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel</a> (229,73 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/11_Tab_Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 ... </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/11_Tab_Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (77,59 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/11_Tab_Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF</a> (50,97 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/11_Tab_Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel</a> (230,82 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/12_Tab_Stoffliche-Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/12_Tab_Stoffliche-Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (82,35 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/12_Tab_Stoffliche-Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF</a> (50,65 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/12_Tab_Stoffliche-Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel</a> (231,34 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Anspruchsvollere Verwertungsvorgaben durch das Verpackungsgesetz <p>Knapp die Hälfte (47,0 %) aller Verpackungsabfälle fiel im privaten Endverbrauch an. Insgesamt wurden im Jahr 2024 die beim privaten Endverbrauch angefallenen quotierten Verpackungen zu 95,2 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Tab. „Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher“). Für einen Großteil der Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Für die dualen Systeme galten bis 31. Dezember 2018 die Quoten der deutschen Verpackungsverordnung. Der Verordnungsgeber hatte hiermit Vorgaben für die stoffliche Verwertung dieser Verpackungen aus Papier, Glas, Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Verbundstoffen vorgegeben. </p> <p>Am 1. Januar 2019 trat das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) in Kraft und entwickelte die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiter. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8982">Neuerungen des Verpackungsgesetzes</a> umfassen unter anderem eine deutliche Anhebung der Recyclingquoten:</p> <ul> <li>Seit dem Jahr 2019 galten folgende Recyclingquoten für duale Systeme, die sich auf die Beteiligungsmenge beziehen: Verpackungen aus Glas, Aluminium und eisenhaltigen Metallen mussten zu 80 % dem Recycling zugeführt werden, Verpackungen aus Kunststoff zu 58,5 % (werkstoffliche Verwertung), Getränkekartonverpackungen zu 75 %, sonstige Verbundverpackungen zu 55 % und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton zu 85 %.</li> <li>Seit dem 1. Januar 2022 wurden die Recyclingquoten weiter erhöht und liegen für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium und Papier, Pappe und Karton bei 90 %. Getränkekartonverpackungen müssen zu 80 % sowie sonstige Verbundverpackungen zu 70 % dem Recycling zugeführt werden. Bei Kunststoffverpackungen müssen 63 % der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden.</li> <li>Ergänzt werden die Recyclingvorgaben mit einer Recyclingquote von 50 % bezogen auf alle in der Sammlung der Leichtverpackungen erfassten Abfälle.</li> </ul> <p>Die Verwertungsvorgaben des Verpackungsgesetzes beziehen sich nur auf Verpackungsabfälle, die in Zuständigkeit der dualen Systeme gesammelt und verwertet werden. Sie zeigen also einen Ausschnitt des Aufkommens und der Verwertung aller Verpackungen, da z.B. Verpackungsabfälle aus Großgewerbe und Industrie, aber auch bepfandete Einweggetränkeverpackungen nicht enthalten sind. Die zugehörigen Daten liegen aufgrund unterschiedlicher Ermittlungswege aktueller vor als jene für alle Verpackungen insgesamt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/13_Tab_Verwertung-Verkaufsverpackungen-pH_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/13_Tab_Verwertung-Verkaufsverpackungen-pH_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF (59,91 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/13_Tab_Verwertung-Verkaufsverpackungen-pH_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel (232,54 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Die Quotenvorgaben wurden im Durchschnitt von den Systemen bis in das Jahr 2021 in der Regel eingehalten. Die Verwertungsquoten der dualen Systeme lagen im Jahr 2021 meist deutlich über den rechtlichen Vorgaben. Seit 2022 sind höhere Quotenvorgaben zu erfüllen, diese stellen für Glas, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen eine Herausforderung für die Systeme dar. So sind in diesen Bereichen noch deutliche Steigerungen nötig. Die gesetzlich vorgegebene Recyclingquote (50,0 %) bezogen auf den Tonnen- bzw. Sackinhalt der LVP-Sammlung wurde im Jahr 2024 mit 52,6 % erreicht. Bei verschiedenen Materialarten gab es Abzüge von den gemeldeten Mengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgrund nicht nachgewiesener tatsächlicher Verwertung; diese sind bei den veröffentlichten Daten bereits berücksichtigt (siehe Tab. „Verwertungsquoten der dualen Systeme 2024“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/14_Tab_Verwertungsquoten-duale-Systeme_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Verwertungsquoten der dualen Systeme 2024 </strong> Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister auf Basis der Mengenstromnachweise der dualen Systeme (anerkannte Mengen nach Prüfung) Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/14_Tab_Verwertungsquoten-duale-Systeme_2026-03-05.png">Tabelle als PDF (85,54 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/14_Tab_Verwertungsquoten-duale-Systeme_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel (20,74 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Vermeiden, Trennen, Verwerten, dies sind die wichtigsten Ratgeber, um die täglich anfallenden Abfallmengen in den privaten Haushalten zu verringern. Schon wenige Tipps helfen: Einkaufstasche statt Plastiktüte, Mehrweg statt Einweg, Lebensmitteleinkauf – besonders bei Obst, Gemüse und Fleisch – richtig einschätzen, Papierverbrauch einschränken sowie aufladbare Batterien verwenden.</p> </p><p>Vermeiden, Trennen, Verwerten, dies sind die wichtigsten Ratgeber, um die täglich anfallenden Abfallmengen in den privaten Haushalten zu verringern. Schon wenige Tipps helfen: Einkaufstasche statt Plastiktüte, Mehrweg statt Einweg, Lebensmitteleinkauf – besonders bei Obst, Gemüse und Fleisch – richtig einschätzen, Papierverbrauch einschränken sowie aufladbare Batterien verwenden.</p><p> Nur geringer Rückgang beim Hausmüll <p>Über den Zeitraum von 2004 bis 2021 stieg das Aufkommen an Haushaltsabfällen von 37,3 Millionen Tonnen (Mio. t) auf 40,3 Mio. t leicht an. In den Jahren 2022 und 2023 sank das Abfallaufkommen hingegen seit 2013 erstmals wieder auf 37 Mio. t. Nach Angaben der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes waren es im Jahr 2023 36,7 Mio. t oder 433 Kilogramm (kg) pro Kopf (siehe Abb. „Haushaltsabfälle 2023, ohne Elektroaltgeräte“). Gleichzeitig stieg der Anteil an Haushaltsabfällen, die verwertet wurden. Wurden im Jahr 2004 etwa 57 % der Haushaltsabfälle verwertet, waren es 2023 bereits 98,3 %.</p> <p>Über die öffentliche Müllabfuhr werden Restabfälle wie nicht gefährlicher Hausmüll und nicht gefährliche hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sowie Sperrmüll eingesammelt. Die Menge dieser Abfälle lag im Jahr 2023 bei rund 15,2 Mio. t oder 179 kg pro Kopf. Im Jahr 2004 waren es hingegen mit 17,0 Mio. t noch deutlich mehr. Damit ging die Menge an Haus- und Sperrmüll um ca. 1,8 Mio. t oder etwa 10 % zurück.</p> <p>Die übrigen, von Haus- und Sperrmüll getrennt eingesammelten Abfälle – das sind Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle sowie Wertstoffe und andere getrennt gesammelte Fraktionen – machten im Jahr 2023 insgesamt ca. 21,3 Mio. t oder 252 kg pro Kopf aus, rund 1,3 Mio. t mehr als im Jahr 2004.</p> <strong> Haushaltsabfälle 2023, ohne Elektroaltgeräte </strong> Quelle: <p>Statistisches Bundesamt, Aufkommen an Haushaltsabfällen, Deutschland, Jahre, Abfallarten; GENESIS-Online Datenbank (30.09.2025)</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_haushaltsabfaelle_2025-10-13.pdf">Diagramm als PDF (248,12 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_haushaltsabfaelle_2025-10-13.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,76 kB)</a></li> </ul> </p><p> Zu viel biologische Abfälle im Restmüll <p>Dies zeigt eine vom Umweltbundesamt beauftragte, repräsentative <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/81249">Analyse von Siedlungsrestabfällen</a> in Deutschland (veröffentlicht im Jahr 2020). Demnach landet viel zu viel Bioabfall in der Restmülltonne; im Schnitt 39,3 %. Diese Abfälle könnten bei sauberer Trennung vollständig recycelt werden. Der Abfall, der tatsächlich in die Restmülltonne gehört, hat laut Studie insgesamt einen Anteil von 32,6 %.</p> <p>Des Weiteren landen noch immer zu viele Wertstoffe, wie zum Beispiel Altpapier, Altglas, Kunststoffe, Alttextilien, Holz und Elektroaltgeräte im Restmüll. Diese sogenannten trockenen Wertstoffe haben einen Anteil von 27,6 % im Restmüll. Problemabfälle kommen zu einem geringen Anteil von 0,5 % vor.</p> <p>In der Studie konnte belegt werden, dass die Wohnsituation einen großen Einfluss auf die Menge und die Zusammensetzung des Restmülls hat. In städtisch geprägten Gebieten mit vielen Mehrfamilienhäusern und gemeinsam genutzten Mülltonnen ist die Restmüllmenge insgesamt höher und es verbleiben mehr Wertstoffe in der Restmülltonne als In ländlichen Gebieten und Vororten.</p> </p><p> Lebensmittelverschwendung und -abfälle stoppen <p>Das Thema „Lebensmittelverschwendung und -abfälle“ ist ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Zurzeit liegen dazu mehrere Studien vor. Es besteht jedoch weiterer Forschungsbedarf, um belastbare Daten zu ermitteln, die aufgrund gleicher Methoden und Definitionen erhoben werden.</p> <p>Die Welternährungsorganisation (FAO) legte 2011 in einer <a href="http://www.fao.org/docrep/014/mb060e/mb060e00.htm">Studie</a> dar, dass weltweit rund ein Drittel aller für den menschlichen Konsum produzierten Nahrungsmittel verloren oder weggeworfen werden. Das entspricht 1,3 Milliarden Tonnen (Mrd. t) pro Jahr. Die Verschwendung dieser großen Lebensmittelmengen ist sowohl aus ethischen als auch ökologischen Gründen nicht zu verantworten. In vielen armen Ländern der Erde ist die Versorgung mit Nahrungsmitteln unter anderem schwierig, weil Ackerflächen für den Lebensmittelexport und damit für unsere Ernährungsgewohnheiten belegt werden. Die enormen Mengen an jährlich vernichteten Nahrungsmitteln durch Verluste und Verschwendung sind letztendlich ein starker Treiber von zunehmender Ressourcenverknappung und Umweltbelastungen, daher müssen sie dringend eingedämmt werden.</p> <p>Im Jahr 2023 wurden entlang der Lebensmittelversorgungskette insgesamt knapp <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Food_waste_and_food_waste_prevention_-_estimates#Amounts_of_food_waste_at_EU_level">elf Millionen</a> Tonnen Lebensmittelabfälle weggeworfen. Das geht aus einem Bericht hervor, den das Umweltbundesamt in 2025 an die EU-Kommission gesendet hat. Der überwiegende Anteil an weggeworfenen Lebensmitteln sowie Schalen, Blätter, Knochen oder Kaffeesatz entstand in privaten Haushalten (rund 58 %). Weitere 16 % Lebensmittelabfälle fielen in Restaurants, der Gemeinschaftsverpflegung oder dem Catering an, gefolgt von etwa 17 % in der Verarbeitung von Lebensmitteln, rund 7 % im Handel und ungefähr 2 % in der Landwirtschaft. </p> <p><a href="https://www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html">Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung</a> verfolgt das Ziel bis 2030 die Lebensmittelabfälle in allen Sektoren zu verringern. Die Bundesregierung will gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich und branchenspezifisch reduzieren. Dazu werden zurzeit konkrete, ambitionierte Maßnahmen entwickelt und konsequent umgesetzt.</p> <p>Mit den jährlichen Berichten kommt Deutschland der in der EU-Abfallrahmenrichtlinie verankerten Pflicht nach, die Lebensmittelabfälle kontinuierlich zu erfassen. Mindestens alle vier Jahre müssen die EU-Mitgliedstaaten eine gründliche Messung der Lebensmittelabfälle vornehmen. Die zur Datenerhebung entwickelte Methodik beruht auf Vorgaben der EU-Kommission. Ausgangspunkt ist die Abfallstatistik. Darauf aufbauend wird mit Hilfe von Sortieranalysen und Befragungen der Abfallwirtschaft ermittelt, wie hoch der Anteil der Lebensmittelabfälle an den in der Statistik erfassten Gesamtabfällen ist. Dabei sind nicht alle der erfassten Lebensmittelabfälle vermeidbar, denn zu ihnen zählen zum Beispiel auch Knochen und Schalen. Ein Vergleich der erhobenen Daten mit der bislang besten Datenlage über Lebensmittelabfälle – der vom Thünen-Institut erstellten Baseline 2015 – ist aufgrund eines wesentlichen Methodenwechsel also nicht möglich.</p> </p><p> Was bedeuten Lebensmittelabfälle für die Umwelt? <p>Zum einen belasten Lebensmittel das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen. Lebensmittelverluste und -abfälle verursachen 8-10 % der weltweiten Treibhausgas-Emissionen - fast das Fünffache der Gesamtemissionen des Luftfahrtsektors. Dies geschieht, während 783 Millionen Menschen hungern und ein Drittel der Menschheit von <a href="https://www.unep.org/resources/publication/food-waste-index-report-2024">Ernährungsunsicherheit</a> betroffen ist.</p> <p>Auch wird für die Erzeugung von Lebensmitteln sehr viel Wasser verbraucht und Fläche in Anspruch genommen. Analysen zeigen, dass Produkte tierischen Ursprungs für die betrachteten Wirkungskategorien höhere potenzielle Umweltwirkungen verursachen als pflanzliche Produkte. Für die Erzeugung tierischer Lebensmittel wird pro Kilogramm Produkt acht Mal mehr Land benötigt, als zur Erzeugung von pflanzlichen Produkten. Auch hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen – sie sind vier Mal so hoch – sind die Unterschiede deutlich.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Teil der Statistik "Erhebung über die Abfallerzeugung"
Raum: Deutschland insgesamt
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik
Erhebung über die Abfallerzeugung (EVAS-Nr. 32161).
1.2 Grundgesamtheit
Grundgesamtheit der Erhebung über die Abfallerzeugung sind
alle Betriebe und sonstige Arbeitsstätten.
1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und
Erhebungseinheiten)
Bundesweit werden höchstens 20 000 Betriebe und sonstige
Arbeitsstätten befragt. Dabei wurde als Auswahlgrundlage
die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl
der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die
Abschneidegrenzen sind je nach Wirtschaftszweigen
unterschiedlich. Die Anzahl der Beschäftigten werden aus
den Angaben im Statistischen Unternehmensregister (URS-Neu)
entnommen.
Abschneidegrenzen:
50 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen (WZ):
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (WZ 01-03)
- Textil- und Bekleidungsgewerbe (WZ 13, 14)
- Ledergewerbe (WZ 15)
- Holzgewerbe (WZ 16)
- Papier- und Druckgewerbe (WZ 17, 18)
- Kokerei und Mineralölverarbeitung (WZ 19)
- Herstellung von chemischen Erzeugnissen (WZ 20)
- Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (WZ 21)
- Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (WZ 22)
- Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von
Steinen und Erden (WZ 23)
- Fahrzeugbau (WZ 29, 30)
- Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten,
Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen
(WZ 31, 32)
- Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
(WZ 33)
100 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen:
- Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erzbergbau, Gewinnung von
Steinen und Erden, sonstiger Bergbau, Erbringung von
Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung
von Steinen und Erden (WZ 06-09)
- Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (WZ 10-12)
- Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von
Metallerzeugnissen (WZ 24,25)
- Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen
und optischen Erzeugnissen sowie von elektrischen
Ausrüstungen (WZ 26, 27)
- Maschinenbau (WZ 28)
- Energieversorgung (WZ 35)
- Wasserversorgung (WZ 36)
500 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen:
- Kohlenbergbau (WZ 05)
- Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
(WZ 45-47) mit Ausnahme von WZ 46.77 (siehe unten)
- Verkehr und Lagerei (WZ 49-53) [1]
- Gastgewerbe (WZ 55, 56) [1]
- Information und Kommunikation (WZ 58-63) [1]
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
(WZ 64-66) [1]
- Grundstücks- und Wohnungswesen (WZ 68) [1]
- Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen, sowie von sonstigen
wirtschaftlichen Dienstleistungen (WZ 69-82) mit Ausnahme
von WZ 78.20 (siehe unten) [1]
- Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
(WZ 84) [1]
- Erziehung und Unterricht (WZ 85) [1]
- Gesundheits- und Sozialwesen (WZ 86-88)
- Kunst, Unterhaltung und Erholung (WZ 90-93) [1]
- Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (WZ 94-96) [1]
[1] In Berichtsjahr 2022 unter Kosten-Nutzen-Aspekten
geschätzt (siehe Kapitel 3.2.)
Nicht befragt werden die Wirtschaftszweige (diese WZ sind
zur Entlastung der Befragten und zur Vermeidung von
Doppelbefragungen ausgenommen worden.):
- Abwasserentsorgung (WZ 37)
- Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen;
Rückgewinnung (WZ 38)
- Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige
Entsorgung (WZ 39)
- Baugewerbe (WZ 41-43)
- Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (WZ 46.77)
- Befristete Überlassung von Arbeitskräften (WZ 78.20)
- Private Haushalte (WZ 97, 98)
- Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (WZ 99).
1.4 Räumliche Abdeckung
Die Ergebnisse der Abfallerzeugung werden vom Statistischen
Bundesamt für das gesamte Bundesgebiet und nach
Bundesländern (nur Gesamtmengen) gegliedert ausgewiesen.
Eine Veröffentlichung von hochgerechneten Ergebnissen
erfolgt nicht. Die detaillierten Ergebnisse der
Bundesländer werden teilweise von den Statistischen Ämtern
der Länder veröffentlicht.
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr 2022.
1.6 Periodizität
Die Erhebung wird seit 2006 alle vier Jahre durchgeführt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
Die aktuelle Fassung der nationalen Gesetze finden Sie unter
www.gesetze-im-internet.de
- Europäische Union:
EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November
2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom
09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung.
- Europäische Union:
EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (ABl. EU Nr. L 312
vom 22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland:
Umweltstatistikgesetzes (UStatG) vom 16. August 2005
(BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung.
Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 3 UStatG.
- Bundesrepublik Deutschland:
Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl.
I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung.
Das Bundesstatistikgesetz legt die Arbeitsteilung zwischen
den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder fest.
Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 1
UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Abs. 2 Nr.
1
Buchstabe c UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der
Betriebe auskunftspflichtig. Gemäß § 15 Abs. 6 BStatG haben
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur
Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung.
1.8 Geheimhaltung
1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG
grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich
gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben
übermittelt werden.
Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich
zulässig an:
- öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des
statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer
Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die
Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das
Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)).
- Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z.
B. ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen
Bundesamtes, Rechenzentren der Länder).
Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister
finden Sie unter www.statistikportal.de.
Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen
obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung
gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke
der Planung, jedoch nicht für die Regelung von
Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den
statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen
Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder
nur einen einzigen Fall ausweisen.
Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der
Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG,
soweit es sich um öffentlich-rechtliche
Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch
soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.
Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen
Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen
erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes
und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen
Aufgaben.
Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische
Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem
Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen
insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher
Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur
Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit
statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur
einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von
den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten
des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an
andere Stellen weitergegeben werden. Die
Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit
Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des
Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell
getrennt sein.
Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen
oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger
wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung
wissenschaftlicher Vorhaben
1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so
anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig
großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den
Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können
(faktisch anonymisierte Einzelangaben),
2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des
Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der
Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift
(formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn
wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung
getroffen werden.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die
Einzelangaben erhalten.
1.8.2 Geheimhaltungsverfahren
Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden
grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte
(Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den
Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch
Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre
Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese
gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder
innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch
tabellenübergreifend.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen
Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend
aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder
und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der
Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle
statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den
Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch
und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der
amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der
zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich
Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen
Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B.
Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die
Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können.
Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die
einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz
einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder.
Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen
Berichtspflichtigen obliegt den Statistischen Ämtern der
Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3
"Methodik").
Durch die Vorbelegung der Fragebogen mit Abfallschlüsseln
wurde seit 2010 im Vergleich zur Befragung von 2006 eine
höhere Akzeptanz und eine Erleichterung beim Ausfüllen
seitens der Auskunftspflichtigen erreicht. In der
Fachanwendung zur Erhebung in den Statistischen Ämtern der
Länder werden Vorerhebungsdaten angezeigt und bestimmte
Plausibilitätskontrollen implementiert. Unplausible Angaben
werden von den Statistischen Ämtern der Länder durch
Rückfragen bei den auskunftgebenden Betrieben geprüft. So
konnte die Antwortqualität gegenüber den Vorjahren weiter
gesteigert werden.
1.9.2 Qualitätsbewertung
Die Qualität der Angaben der Auskunftspflichtigen differiert
sehr stark. Größere Betriebe verfügen zum Teil über ein
eigenes Abfallmanagement, kleinere Betriebe können ihre
Angaben teilweise nur schätzen. Besonders schwierig ist die
Angabe von Abfallmengen laut Rückmeldung der Befragten im
Dienstleistungsbereich. Die amtliche Statistik erleichtert
den befragten Betrieben die Zuordnung der anfallenden
Abfallarten zum Abfallartenkatalog durch Vorbelegung für
die Branche typischen Abfallarten im Fragebogen oder durch
Vorbelegung der in der Vorerhebung vom Betrieb gemeldeten
Abfallarten.
Die Erhebung im Berichtsjahr 2022 deckt mit der Auswahl der
Betriebe etwa 0,8% der Betriebe und 27 % der Beschäftigten
in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden
Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten
(ca. 74 %) wesentlich höher als im Bereich der
Dienstleistungen (ca. 18 %).
Der Berichtskreis umfasst nicht alle Wirtschaftszweige. Aus
Kosten-Nutzen-Aspekten und mit Blick auf die Belastung der
Befragten werden Betriebe, die unter der Abschneidegrenze
liegen (siehe 1.3), nicht einbezogen. Somit liefert die
Erhebung kein repräsentatives Abbild des Abfallaufkommens
in Deutschland. Die Erhebung ist so konzipiert, dass die
gewonnenen Daten vollständig den Zweck erfüllen, die aus
der Erhebung der Abfallentsorgung vorliegenden Daten über
Art und Menge der angefallenen Abfälle auf die
verschiedenen Wirtschaftszweige aufzuteilen.
2 Inhalte und Nutzerbedarf
===========================
2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird seit 2006 durch
die Statistischen Ämter der Länder bei höchstens 20.000
Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt und
liefert Aufschlüsse über Art (Abfallartenschlüssel gemäß
Abfallverzeichnisverordnung), Menge und Herkunft der
erzeugten Abfälle. Diese Angaben werden vierjährlich
erfragt. Ziel der Erhebung ist es, ein umfassendes Bild
über die in den Wirtschaftsbereichen erzeugten Abfallmengen
zu erhalten. Sie dient unter anderem als Grundlage für die
Berichterstattung nach der E?U-Abfallstatistikverordnung,
die einen ausführlichen Nachweis des Abfallaufkommens nach
Abfallarten und Herkunft der Abfälle nach
Wirtschaftsbereichen fordert.
2.1.2 Klassifikationssysteme
- Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische
Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der
Abfallverzeichnisverordnung (AVV – Verordnung zur Umsetzung
des Europäischen Abfallverzeichnisses) in der jeweils
gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte
Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel,
Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden
für die Statistik weiter untergliedert.
(www.klassifikationsserver.de)
- Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008.
- Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in
Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter
www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren.
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Bei der Erhebung über die Abfallerzeugung werden die in den
Betrieben bzw. Arbeitsstätten erzeugten Abfallmengen in
Tonnen pro Jahr mittels Fragebogen erfragt. Die Abfälle
werden hierbei nach dem Europäischen Abfallverzeichnis
(EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
klassifiziert. Dieser Abfallartenkatalog ist
herkunftsbezogen, d.h. die Kapitel beschreiben, bei welchem
Prozess bzw. in welcher Branche der Abfall anfällt. So
werden in Kapitel 02 Abfälle aufgeführt, die in der
Landwirtschaft, Gartenbau etc. aufkommen Die Erhebung
erfolgt dezentral, d.h. die Statistischen Ämter der Länder
erteilen den Auskunftspflichtigen in Ihrem Land Zugang zum
Online-Fragebogen, bereiten die Daten zum Landesergebnis
auf und übermitteln dieses an das Statistische Bundesamt.
2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählt insbesondere das
Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Weitere
Nutzer sind auch die Bundes- bzw. Länderministerien,
insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt
und die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Daneben zählen
auch Wirtschaftsverbände, Medien, Wissenschaft (Hochschulen
und Forschungsinstitute) und die interessierte
Öffentlichkeit zu den Nutzern dieser Statistik.
2.3 Nutzerkonsultation
Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten
Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf
nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels
Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die
Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die
Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im
Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das
Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät.
Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit
der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen
(UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige
Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc.
eingeladen werden.
Das Statistische Bundesamt ist in der jährlich bei Eurostat
stattfindenden Sitzung "Expert Group on waste statistics"
vertreten. Dort werden unter anderem die
EU-Abfallstatistikverordnung betreffende Methodenänderungen
besprochen, zu denen die vorliegende Erhebung Daten
liefert.
3 Methodik
===========
3.1 Konzept der Datengewinnung
Die Erhebungsmerkmale sind in § 3 Abs. 3 UStatG festgelegt.
Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche
Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit
§ 15 BStatG.
Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der
Länder als Primärerhebung mittels Online-Fragebogen bei den
ausgewählten Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten
durchgeführt. Da es sich um eine Teilerhebung handelt,
werden keine Stichprobenverfahren angewendet. Der
Berichtskreis von ca. 20.000 Betrieben ist nicht
repräsentativ, es werden vielmehr die größten Betriebe
befragt (vgl. 1.3 Statistische Einheiten). Die Größe eines
Betriebes wird in vorliegendem Fall durch die Anzahl der im
jeweiligen Betrieb sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten, welche aus dem URS stammt, definiert. Je
nach Wirtschaftszweig variiert die Abschneidegrenze. Die
Erhebung deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8 % der
Betriebe und ca. 27% der Beschäftigten in Deutschland ab.
Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad
der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (durchschnittlich
fast 74%) wesentlich höher als im Bereich der
Dienstleistungen (durchschnittlich 18%).
3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung
Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Ämtern
der Länder durchgeführt. Mittels Online-Fragebogen (IDEV)
übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für
sie zuständigen Statistischen Ämter, die daraus ein
Länderergebnis erstellen. Aus den Länderergebnissen stellt
das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis
zusammen.
Die Gestaltung der Fragebogen erfolgt nach den Standards für
Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit
der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt.
Bei der Gestaltung der Online-Fragebogen wird auf
größtmögliche Berücksichtigung von Barrierefreiheit
geachtet.
Vor der eigentlichen Erhebung wird in manchen Ländern den im
Berichtskreis vorgesehenen Betrieben bereits eine
Vorabinformation zur Erhebung mit Muster-Fragebogen
übersendet.
Für die Durchführung der Befragung können die Fragebogen mit
ausgewählten Abfallschlüsseln vorbelegt werden. Hier
entscheiden die Länder individuell über die Art und den
Umfang der Vorbelegung.
Für das Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Gründen,
zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des
Aufwands in den Statistischen Ämter der Länder ein Großteil
der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der
Dienstleistungen nicht befragt. Die Abfallmengen für diese
Wirtschaftszweige wurden auf der Grundlage von
Vorerhebungsergebnissen geschätzt. Grundlage für die
Schätzung waren die von den Dienstleistungsbetrieben im
Berichtsjahr 2018 gemeldeten Abfallmengen. Für die sowohl
im Berichtsjahr 2022 als auch im Berichtsjahr 2018 zum
Berichtkreis gehörenden Dienstleistungsbetriebe wurden die
Abfallmengen anhand der Veränderungsraten der Abfallmengen
zwischen den beiden genannten Berichtsjahren ermittelt. Die
Veränderungsraten orientieren sich je Abfallschlüssel an
der Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung
sowie der Erhebung der Abfallentsorgung.
3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung)
Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen
Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge
von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen
durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in
der Phase der Aufbereitung durch gründliche
Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie
maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt.
Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben
bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich
mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für
fehlerhafte Daten liefern.
Ziel der Erhebung ist es nicht, einen Wert für das
Abfallaufkommen in Deutschland zu generieren, dieser liegt
schon im Rahmen der Abfallbilanz vor. Ziel der Erhebung ist
es vielmehr die Verteilung der ungefährlichen Abfallarten,
für welche keine anderen Informationen vorliegen, zu
erheben. Der Auswahlsatz ist entsprechend nicht für eine
belastbare Hochrechnung des Abfallaufkommens in Deutschland
über alle Wirtschaftszweige geeignet.
3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei
dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und
somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren
angewandt.
3.5 Beantwortungsaufwand
Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für
diese Primärerhebung im Berichtsjahr 2018 einen
Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 120 Minuten je
Befragten ermittelt. Durch die mögliche Vorbelegung mit
Abfallschlüsseln kann eine Entlastung der Betriebe
stattfinden, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln
auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog
durchsuchen müssen.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
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4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Durch die medienbruchfreie Übernahme der Daten aus dem
Online-Fragebogen werden Erfassungsfehler in den
Statistischen Ämtern der Länder minimiert. Auch
Erfassungsfehler beim Meldenden werden minimiert. So lässt
beispielsweise der Online-Fragebogen nur die Angabe von
Abfallarten des Abfallartenkatalogs zu.
Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch
gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur
Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche
durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den
jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden.
Für den Zweck der Verteilung der Abfallarten nach Herkunft
der Wirtschaftszweige für die Berichterstattung der
Abfallstatistikverordnung sowie der Berichterstattung zu
den Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission ist
die Genauigkeit der Erhebung ausreichend.
4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Trifft nicht zu.
4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler
Die Abgrenzung des Berichtskreises durch die Wahl bestimmter
Abschneidegrenzen zielt auf eine möglichst geringe
Fehlerquote ab. Als problematisch können sich Betriebe mit
ausschwärmendem Personal, d. h. Betriebe ohne eigene feste
Arbeitsstätte für das Personal, sondern bei dem sich das
Personal an die verschiedenen Arbeitsorte verteilt (z. B.
Reinigungsfirmen) oder Mieter von Objekten erweisen, die
nur eingeschränkt Angaben über Art und Menge der
angefallenen Abfälle liefern können.
Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS).
Auswahlmerkmal ist die Anzahl der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Entscheidend
für die Aktualität und Vollständigkeit des Berichtskreises
ist daher die Aktualität bzw. Qualität des Registers in den
einzelnen Statistischen Ämtern der Länder.
Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten.
Antwortausfälle werden durch Rückfragen bei nicht
antwortenden Betrieben geringgehalten.
Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass die Qualität
der Abfallstatistik auf der richtigen und vergleichbaren
Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem
Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine
Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu
Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen
nur bedingt möglich. Die Statistischen Ämter der Länder
pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den
Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen und
maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad
erreicht wird.
4.4 Revisionen
Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
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5.1 Aktualität
Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse werden ca. 18
Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht.
5.2 Pünktlichkeit
Bedingt durch die im Berichtsjahr 2022 hohe Anzahl von
Lieferverpflichtungen sowie geringeren Personalressourcen
und Bearbeiterwechsel in den Statistischen Ämtern der
Länder (StLÄ) kam es in Einzelfällen zu Terminverzögerung
bei der Datenlieferung der StLÄ. Zudem wurden für BJ 2022
für einzelne Wirtschaftszweige aus dem
Dienstleistungsgewerbe die Daten nicht erhoben, sondern auf
der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen
Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). Daher war beim
StBA nach dem Eingang der Einzeldatensätze der StLÄ mehr
Arbeitsaufwand als in den Vorjahren notwendig. Die
GENESIS-Quader der Erhebung über die Abfallerzeugung 2022
wurden etwa 21 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres
veröffentlicht.
6 Vergleichbarkeit
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6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland
nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse
der Bundesländer sind vergleichbar.
Eine Vergleichbarkeit der Erhebung der Abfallerzeugung
direkt mit Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten ist
nicht möglich. Von dieser Erhebung sind einzelne
Wirtschaftszweige ausgenommen. Diese Erhebung ist nicht
darauf ausgelegt, das nationale Gesamtabfallaufkommen zu
ermitteln, dies geschieht bereits im Rahmen der
Abfallbilanz.
In den Mitgliedsstaaten bestehen verschiedene
Erhebungskonzepte, um der Datenlieferung im Rahmen der
Abfallstatistikverordnung gerecht zu werden. Das Ergebnis,
das für Deutschland im Rahmen der Abfallstatistikverordnung
unter zu Hilfenahme der Ergebnisse der Abfallerzeugung
ermittelt wird, ist jedoch wiederum vergleichbar mit den
Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten.
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Eine längere Zeitreihe in GENESIS-Online liegt ab dem
Berichtsjahr 2010 vor. In den Erhebungen der folgenden
Jahre wurden aus Erfahrungen vorheriger Erhebungen
Verbesserungen aufgenommen, die sich auch auf die
Datenqualität auswirken.
Ergebnisse für das Berichtsjahr 2006 liegen im
Ergebnisbericht Erhebung über die Abfallerzeugung 2006 vor
(abrufbar in der Statistischen Bibliothek über
www.statistischebibliothek.de).
Die Daten sind grundsätzlich vergleichbar; Änderungen der
Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008 ab Berichtsjahr
2010, für Berichtsjahr 2006 wurde die WZ 2003 angewendet)
können zur Einschränkung der Vergleichbarkeit führen.
Während 2006 lediglich Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes,
der Energie- und Wasserversorgung sowie der
Dienstleistungsbereiche berücksichtigt wurden, wurde das
Spektrum der Wirtschaftsbereiche seit dem Jahr 2010 um die
Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
ausgeweitet.
Einmalig im Berichtsjahr 2022 wurde aus
Kosten-Nutzen-Aspekten, zur Entlastung der Befragten sowie
zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämtern
der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den
Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt,
sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus
anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2).
7 Kohärenz
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7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Die Erhebung der Abfallerzeugung liefert Angaben über die in
einem Teil der inländischen Betriebe erzeugten Abfälle. Zum
einen werden nicht alle Wirtschaftszweige erfasst, zum
anderen sind die kleinen Betriebe nicht enthalten. Die
privaten Haushalte werden vollkommen ausgeschlossen, ebenso
wie die Wirtschaftsbereiche Bau, Abfallwirtschaft und
Beseitigung von Umweltverschmutzungen.
Die Erhebung der Abfallerzeugung wird durchgeführt, um etwas
über die Erzeuger der Abfälle bzw. die Herkünfte der
Abfälle zu erfahren, nicht jedoch, um die Informationen
über die Gesamtmenge des Abfallaufkommens zu erheben. Das
Ergebnis der Abfallbilanz liefert das inländische
Abfallaufkommen für alle Wirtschaftszweige sowie auch für
die privaten Haushalte. Allerdings werden hier die
Abfallmengen nicht über die Erzeuger, sondern über die
Abfallbehandlungsanlagen erfasst.
7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Erhebung über die Abfallerzeugung ist intern kohärent.
7.3 Input für andere Statistiken
Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere
Berechnungen, insbesondere für den Anhang I gemäß
Abfallstatistikverordnung, der alle zwei Jahre an Eurostat
zu liefern ist, sowie für die jährliche Bereitstellung des
potenziellen Aufkommens an Lebensmittelabfällen nach Stufen
der Lebensmittelkette gemäß dem Delegierten Beschluss (EU)
2019/1597 für die zuständige Behörde, die für die
EU-Lebensmittelabfallberichterstattung verantwortlich ist.
8 Verbreitung und Kommunikation
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8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen:
Die Statistischen Ämter der Länder verbreiten die
Landesergebnisse teilweise in Pressemeldungen.
Veröffentlichungen:
Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallerzeugung werden
im Internet in der Datenbank GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) bereitgestellt.
Den Ergebnisbericht der Erhebung über die Abfallerzeugung
2014 finden Sie unter www.destatis.de > Umwelt >
Abfallwirtschaft > Publikationen > Abfallerzeugung.
Ältere Ergebnisberichte finden Sie in der Statistischen
Bibliothek (www.statistischebibliothek.de) (Suchbegriff
"Abfallerzeugung Ergebnisbericht").
Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Zahlen dieser Erhebung
nur noch über GENESIS-Online verbreitet.
Online-Datenbank:
Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32161
abgerufen werden.
Zugang zu Mikrodaten:
Mikrodaten stehen nicht zur Verfügung.
Sonstige Verbreitungswege:
Die Statistischen Ämter der Länder veröffentlichen teilweise
ihre Länderergebnisse in eigenen Publikationen.
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
Methodenpapiere liegen nicht vor.
8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender:
Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender.
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender:
Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender.
Zugangsmöglichkeiten:
Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur
Verfügung.
8.4 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Telefon: +49 (0) 611 / 75 8950
www.destatis.de/kontakt
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024
Kommunales Abfallaufkommen in Stuttgart seit 1990 nach Art der Entsorgung.
Dieser Datensatz wird ab 2025 nicht mehr aktualisiert. Ein aktueller und erweiterter Datensatz wird bereitgestellt unter "Abfallaufkommen nach Art der Entsorgung und Abfallart".
In relativ kurzer Zeit wurde es unmoeglich, Klaerschlamm landwirtschaftlich zu verwerten. Die Entwaesserung und Verbringung von Klaerschlamm auf Deponien wuerde das gesamte zur Verfuegung stehende Deponievolumen beanspruchen, die flaechendeckende Entwaesserung, Verbringung und Inertisierung (Veraschung und Herstellung einer wasserunloeslichen Schlacke) waere mit sehr hohen Kosten verknuepft und wuerde auch noch ca 20 Prozent des derzeitigen Deponievolumens beanspruchen. Klaerschlamm faellt jedoch wegen der Verpflichtung zur Abwasserreinigung weiter an und muss wegen der Massenerhaltung irgendwohin verfrachtet werden. Um diesen vielfach vernetzten Fragenkreis zu klaeren, wurde eine Studie initiiert, die gemeinsam mit der Universitaet fuer Bodenkultur abgewickelt wird.
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