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Qualitätsbericht - Erhebung der Abfallentsorgung

Jährlich werden Art, Herkunft und der Verbleib der behandelten Abfälle erfragt. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, werden darüber hinaus bestimmte Ausstattungsmerkmale, wie z.B. die Kapazität der Anlage oder bei Deponien, die voraussichtliche Ablagerungsdauer, der Anschnitt des Grundwasserspiegels, die Entsorgung des Sickerwassers sowie die Verwendung und Abgabe des gewonnenen Biogases oder auch die Art der Abgasreinigung und Behandlung von Verbrennungsrückständen bei den befragten Abfallanlagen erhoben. Abfallmengen, die mehrere Anlagen durchlaufen, werden an jeder Anlage gezählt. Dabei kann sich der Abfallschlüssel ändern (z. B. zuerst Siedlungsabfall, später Abfall aus der mechanischen Behandlung von Abfällen). Abfallströme, die außerhalb von genehmigten Abfallbehandlungsanlagen direkt verwertet werden, werden nicht erhoben. Ältere und weitere Qualitätsberichte finden Sie im Bereich Methoden.

Beurteilung der Bioabfallverwertung mit Hilfe der CO2-Äquivalenz unter Einbeziehung weiterer Dünger

Ziel des Projektes war die Ermittlung eines vereinfachten ökobilanziellen Ansatzes zum Emissionsvergleich verschiedener Verwertungs- und Entsorgungsoptionen von Bioabfall. Die Vereinfachung sollte über die CO2-Äquivalente erfolgen, da Kohlendioxid bezüglich der Masse die größten Emissionen darstellt und somit gut als maßgebendes Kriterium herangezogen werden kann. Trotz Reduktion, und der damit zwangsläufig verbundenen ungenaueren Emissionsaussage, sollte es möglich sein, verschiedene biologische Prozesse der Abfallbehandlung miteinander zu vergleichen und zu beurteilen. Ziel war es, ein Handwerkszeug zu schaffen, mit dem schnell, einfach und kostengünstig eine Entscheidungshilfe zum 'günstigsten' Weg des Bioabfalls gegeben werden kann. Bei der Verwertung des Bioabfalls zum Kompost wird, anders als bei der Behandlung zusammen mit Restmüll, die Möglichkeit einer längerfristigen Einbindung des enthaltenen Kohlenstoffs in Boden und Pflanzen gegeben. Dieser wird dem natürlichen Kohlenstoffkreislauf längerfristig entzogen, und trägt somit nicht zum Treibhauseffekt bei. Unter dem Aspekt des Treibhauseffektes ist die Bioabfallverwertung daher eine sinnvolle ökologische Verwertungsoption. So leistet Kompost auf Grund der Gehalte an organischer Substanz einen wichtigen Beitrag zur Bodenverbesserung. Weiterhin kann durch die im Kompost enthaltenen Nährstoffe mineralischer Dünger zum Teil substituiert werden. Das Projekt wird gemeinsam mit Fachgebiet Abfallwirtschaft/Abfalltechnik der Universität GH Essen bearbeitet.

Effizienzsteigerung biologischer Abluftbehandlungsverfahren durch Kombination mit alternativen Verfahren zur Abluftreinigung von biologischen Abfallbehandlungsanlagen sowie mechanisch-biologischen Restabfallbehandlungsanlagen

Abluftemissionen von biologischen Abfallbehandlungsanlagen zum Zweck der Komposterzeugung werden über die TA Luft geregelt. Dabei hat sich die Kombination aus Wäscher und Biofilter zur Abluftbehandlung mit dem Ziel der Staubabscheidung und Geruchsminderung weitgehend bewährt. Hauptsächliches Augenmerk liegt dabei auf der Begrenzung von Geruchsemissionen. Neben Anforderungen an die Begrenzung von geruchsintensiven Stoffen wird die effektive Reduktion aller kritischen organischen Stoffe der Klassen 1 und 2 nach Nr. 3.1.7 TA Luft zur Einhaltung der festgeschriebenen Grenzwerte gefordert. Bei der mechanisch-biologischen Behandlung von Siedlungsabfällen hat sich in Untersuchungen und Praxiserfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass der Biofilter nicht ausreicht, um die Abluft zu reinigen und die Anforderungen der TA Luft an eine effektive Reduktion aller kritischen organischen Stoffe der Klassen 1 und 2 zu erfüllen. Mit in Kraft treten der 30. BImSchV sind für mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlagen weitergehende bzw. alternative Abluftreinigungsverfahren notwendig, so dass sich ein neuer Stand der Technik auf dem Gebiet der Abluftreinigung abzeichnen wird. Untersucht werden alternative Abluftreinigungsverfahren zur Behandlung der Emissionen von biologischen Abfallbehandlungsverfahren sowie mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsverfahren. Das Projekt wird in Kooperation mit einem Industriepartner durchgeführt. Neben der Bilanzierung der quantitativen Emissionen sollen deren potenzielle Umweltauswirkungen auf Basis einer ökobilanziellen Abschätzung ermittelt werden, um die unterschiedlichen Systeme miteinander vergleichen zu können.

Recycling von Kunststoffen aus technischen Produkten

Durchfuehrung von Produktanalysen der zu verwertenden Bauteile bzw. Artikel auf deren Recyclingfaehigkeit (Eingesetzte Kunststoffe, Verbindungstechniken, Verschmutzungsgrade, Oberflaechenbehandlungen etc.), Erarbeiten von Demontagekonzepten fuer im Umlauf befindliche Artikel (Handdemontage, Schreddern mit automatischer Trennung, Reinigen von kompletten Bauteilgruppen etc.), Durchfuehrung von Untersuchungen zur Wiederverwertung von gebrauchten Kunststoffen (Rueckfuehrungslogistiken, Aufbereitungstechniken, Beimischungen), Unterstuetzung bei Neuentwicklungen recyclinggerechter Produkte (Verringerung der Sortenvielfalt, Kennzeichnung, Demontagegerechte Konstruktion etc.)

Improving the Livelihood of the Rural Population through the Production of Bushmeat in Ghana

Background: Ghanas transition forests, neighbouring savannahs and timber plantations in the Ashanti region face a constant degradation due to the increased occurrence of fires. In most cases the fires are deliberately set by rural people for hunting purposes. Main target is a cane rat, here called grasscutter (Thryonomys swinderianus), whose bushmeat is highly esteemed throughout the country. The animal is a wild herbivorous rodent of subhumid areas in Africa south of the Sahara. The grasscutter meat is an important source of animal protein. Existing high-value timber plantations (mainly Teak, Tectona grandis) are affected by fires for hunting purposes. Thus resulting in growth reduction, loss of biomass or even complete destruction of the forest stands. It became obvious that solutions had to be sought for the reduction of the fire risk. Objectives: Since 2004 the Institute for World Forestry of the Federal Research Centre for Forestry and Forest Products, Hamburg, Germany is cooperating with a Ghanaian timber plantation company (DuPaul Wood Treatment Ltd.) the German Foundation for Forest Conservation in Africa (Stiftung Walderhaltung in Afrika) and the Center for International Migration with the purpose to improve the livelihood of the rural population in the surroundings of the forest plantation sites and simultaneously to safeguard and improve the timber plantations. The introduction of grasscutter rearing systems to local farmers accompanied by permanent agricultural and agroforestry practices appeared to be a promising approach for the prevention of fires in the susceptible areas. Additionally a functioning grasscutter breeding system could contribute to the improvement of food security, development of income sources and the alleviation of poverty. The following measures are implemented: - Identification of farmers interested in grasscutter captive breeding, - Implementation of training courses for farmers on grasscutter rearing, - Delivery of breeding animals, - Supervision of rearing conditions by project staff, - Development of a local extension service for monitoring activities, - Evaluation of structures for grasscutter meat marketing. Results: After identification of key persons for animal rearing training courses were successfully passed and animals were delivered subsequently. Further investigations will evaluate the effects of the grasscutter rearing in the project region. This will be assessed through the - Acceptance of grasscutter rearing by farmers, - Success of the animal caging, - Reproduction rate, - Meat quality, - Marketing success of meat, - Reduction of fire in the vicinity of the timber plantations, - Improvement of peoples livelihood.

Rehabilitation of Degraded Forests in Yunnan (German-Chinese Cooperation for Agrarian Research)

Background: An increasing frequency of massive flooding along the lower Yangtse River in China ended in a disastrous catastrophe in summer 1998 leaving several thousand people homeless, more than 3.600 dead and causing enormous economic damage. Inappropriate land-use techniques and large scale timber felling in the water catchment of the upper Yangtse and its feeder streams were stated to be the main causes. Immediate timber cutting bans were imposed and investigations on land use patterns were initiated by the Chinese Government. The Institute for World Forestry of the Federal Research Centre for Forestry and Forest Products was approached by the Yunnan Academy of Forestry in Kunming to exchange experiences and to cooperate scientifically in the design and application of appropriate afforestation and silvicultural management techniques in the water catchment area of the Yangtse. This cooperation was initiated in 1999 and is based on formal agreements in the fields of agrarian research between the German and Chinese Governments. Objectives: The cooperation was in the first step focussing on the identification of factors which caused the enormous floodings. After their identification measures of prevention were determined and put into practice. In this context experiences made in past centuries in the alpine region of central Europe served as an incentive and example for similar environmental problems and solutions under comparable conditions. Relevant key questions of the cooperation project were: - Analysis of forest related factors influencing the recent floodings of the Yangtse, - Analysis and evaluation of silvicultural management experiences from central Europe for know-how transfer, - Evaluation of rehabilitation measures for successful application in Yunnan, - Dissemination of knowledge through vocational training. Results: - Frequent wild grazing of husbandry is a key factor for forest degeneration beyond unsustainable timber harvests, forest fires and insect calamities leading to increased water run-off in the mountainous region of Yunnan; - Browsing of cattle interrupts succession thus avoiding natural regeneration and leaving a logging ban ineffective; - Mountain pasture in the Alps had similar effects in the past in central Europe. The introduction of controlled grazing has led to an ecologically compatible coexistence of pasture and ecology. Close-to-nature forestry can have positive effects in this sensitive environment. - Afforestation with site adopted broadleaves and coniferous tree species was implemented on demonstration level using advanced techniques in Yunnan.

Ressource.NRW: Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen können in Nordrhein-Westfalen für innovative Projekte, die zur effizienteren Nutzung von Ressourcen und einer modernen Kreislaufwirtschaft beitragen, eine finanzielle Förderung erhalten. Bis zu vier Millionen Euro können pro Vorhaben ausgezahlt werden. Damit können bis zu 60 Prozent der Investition gefördert werden. Das Verfahren zur Bewilligung wurde aktuell vereinfacht. Musste bislang vor der Bewilligung noch die Entscheidung einer Jury abgewartet werden, läuft das Verfahren ab sofort ausschließlich nach den Kriterien der Förderrichtlinie. Dadurch können Fördergelder schneller bewilligt und ausgezahlt werden. Die Förderungen erfolgen durch das Land Nordrhein-Westfalen, kofinanziert von der Europäischen Union. Bis zum 30. Juni können kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Hauptsitz oder eine Niederlassung in NRW haben, Förderanträge stellen. Wichtig ist, dass die geförderten Projekte hier in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Sie müssen innovativ sein, das heißt, dass sie großtechnisch noch nicht angewendet werden. Das Förderprogramm "Ressource.NRW" unterstützt Technologien, die im Vergleich zu einem bestehenden Verfahren netto weniger materielle Ressourcen bei der Erzeugung einer Produktmenge verbrauchen. Auch der Einsatz von recycelten sekundären Rohstoffen anstelle von primären Roh- oder Ausgangsstoffen wird gefördert. Darüber hinaus berücksichtigt das Förderprogramm innovative Ideen zur Reduktion des Abfallaufkommens und Technologien, die die Wiederverwendung von Abfällen vorbereiten. Dazu gehören Investitionen in die Sammlung, Sortierung, Dekontaminierung, Vorbehandlung und Behandlung von Abfällen. Die Laufzeit für die Umsetzung eines geförderten Projekts ist auf drei Jahre begrenzt. Mit dem Förderprogramm soll es einfacher werden, kreative und innovative Ideen zu verwirklichen, mit denen Energie- und Ressourcenverschwendung eingedämmt werden können. Weniger Abfälle und geringere Emissionen helfen, die ambitionierten Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 zu erreichen. Beratung zur Antragstellung gibt´s beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima sowie bei der Effizienzagentur NRW. Informationen zum Förderprogramm „Ressource.NRW“, Kontakte und Links zur Antragstellung: https://www.lanuk.nrw.de/service/foerderprogramme/ressourcenrw Download Pressemitteilung zurück

Bioabfall verwerten und Kompost für den eigenen Garten gewinnen

<p> So verwerten und entsorgen Sie Bioabfall richtig <ul> <li>Kompostieren Sie Ihre Bioabfälle oder geben Sie diese in die "Biotonne" (Braune Tonne).</li> <li>Nutzen Sie Kompost als Dünger und Bodenverbesserer im Garten sowie als Blumenerde.</li> <li>Kaufen Sie Blumenerde, die Kompost statt Torf enthält.</li> </ul> Gewusst wie <p>Die getrennte Sammlung und Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle, Gartenabfälle; kurz: Bioabfall) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge um rund ein Drittel und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Vor allem aber können die in Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe wie Phosphor als Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.</p> <p><strong>Eigene Kompostierung:</strong> Wenn Sie einen Garten haben, empfiehlt sich die Anlage eines Komposters. Auch auf einem Balkon oder sogar in der Küche kann mit Hilfe von "Wurmkisten" eigener Kompost erzeugt werden. Voraussetzung für eine sinnvolle Verwertung ist, dass ausreichend Gartenflächen vorhanden sind, auf denen der selbst erzeugte Kompost genutzt werden kann. Beachten Sie hierzu unsere Hinweise zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>, insbesondere eine gute Durchlüftung ist wichtig zur Vermeidung von Geruchsbildung und besonders klimaschädlichen Methanemssionen. Der eigene Kompost liefert Dünger und Blumenerde und spart damit Kosten.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/bioabfall_animaflorafotolia_87373904_m.jpg"> </a> <strong> Bioabfall kann zum Beispiel zu hochwertigem Kompost werden. </strong> Quelle: animaflora / Fotolia.com <p><strong>Biotonne:</strong> In vielen Kommunen gibt es "Biotonnen" (meist braune oder grüne Tonnen) für Bioabfälle. Wenn Sie keine eigene Kompostierungsmöglichkeit haben, geben Sie Ihre Bioabfälle in die Biotonne. Auch Küchen- und Gartenabfälle, die für die eigene Kompostierung nicht geeignet oder zu viel sind, können über die Biotonne entsorgt werden. Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen können auch für den Gartenkomposter ungeeignete Bioabfälle wie Speisereste oder kranke Pflanzenteile zu hygienisch unbedenklichem Kompost verarbeiten. Achten Sie darauf, dass Sie keine Fremdstoffe in die Biotonne werfen. Verunreinigungen gefährden die landwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung des aus Bioabfällen erzeugten Kompostes. Verunreinigungen sind z.B. Kunststofftüten oder Blumentöpfe.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Nutzen Sie Kompost als Dünger und Bodenverbesserer im Garten sowie als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/blumenerde">Blumenerde</a>.</li> <li>Viele Kompostierungsanlagen bieten Blumenerden mit Kompost aus eigener Produktion an. Nutzen sie dieses Angebot statt Blumenerde mit Torf zu kaufen.</li> <li>Verzichten Sie auf mineralischen Dünger: Dieser erfordert zur Herstellung einen hohen Energieaufwand und gefährdet bei falscher Anwendung das Grundwasser.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/202206_blauerengel_kompostbeutel_bfg_034_blauer_engel_bande_fuer_gestaltung.jpg"> </a> <strong> Die richtige Wahl: kompostierbare Bioabfallbeutel mit Blauem Engel. </strong> Quelle: Blauer Engel / Bande für Gestaltung Hintergrund <p>Die Kompostierung ist das älteste und einfachste Recyclingverfahren der Welt und das wichtigste Behandlungsverfahren für Bioabfälle in Deutschland. Ein Großteil der Bioabfälle wird mit oder ohne vorgeschaltete Vergärung kompostiert. Bislang besitzt etwas mehr als die Hälfte aller deutschen Haushalte eine Biotonne. Dabei bergen die Abfälle aus Küche und Garten zusätzlich ein großes Potenzial als Energiequelle und Dünger. Werden sie vor der Kompostierung vergoren, entsteht Methangas, aus dem sich in Blockheizkraftwerken Strom und Wärme gewinnen lassen. Diese doppelte Nutzung erfolgte 2022 mit etwa 55% der eingesammelten Bioabfälle aus den Haushalten (LAGA 2024).&nbsp;</p> <p>Kompost und Gärrest aus häuslichen Bioabfällen wird vorwiegend in der Landwirtschaft und zunehmend auch im Ökolandbau als Düngemittel und Humuslieferant genutzt. Nährstoffarmer Kompost aus Grünabfällen kann im Garten- und Landschaftsbau sowie in der Erdenherstellung Torf (siehe Beitrag <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/blumenerde">Blumenerde</a>) ersetzen, dessen Abbau schützenswerte Moorgebiete zerstört.</p> <p>In ihren Abfallsatzungen regeln Städte und Landkreise in kommunaler Eigenverantwortung, ob und wie Bioabfälle getrennt gesammelt werden. Die zuständigen Entsorger geben darüber hinaus Auskunft, welche Bioabfälle in die Biotonne dürfen und welche nicht. Sie informieren z.B. auch darüber, ob kompostierbare Kunststoffbeutel zur Sammlung der Bioabfälle zugelassen sind. Seit 1. Januar 2015 sollte laut Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 die Bioabfallsammlung in Deutschland flächendeckend eingeführt sein. Dieses Ziel ist bis jetzt nicht in allen Landkreisen und Städten erreicht worden.</p> <p><strong>Quellen</strong></p> <ul> <li>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠-Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/entsorgung/bioabfallbehandlung">Bioabfallbehandlung</a></li> <li>UBA-Seite "Daten zur Umwelt" <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/bioabfaelle">Bioabfälle</a></li> <li>BMUKN-Themenseite <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/bioabfaelle">Bioabfälle</a></li> <li>LAGA 2024: LAGA-Bericht <a href="https://www.laga-online.de/documents/bericht-laga-ag-getrenntsammlung-bioabfaelle-2022-dez-2024_1746539220.pdf">"Getrenntsammlung von Bioabfällen"</a> (Dezember 2024)</li> </ul> </p><p> So verwerten und entsorgen Sie Bioabfall richtig <ul> <li>Kompostieren Sie Ihre Bioabfälle oder geben Sie diese in die "Biotonne" (Braune Tonne).</li> <li>Nutzen Sie Kompost als Dünger und Bodenverbesserer im Garten sowie als Blumenerde.</li> <li>Kaufen Sie Blumenerde, die Kompost statt Torf enthält.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Die getrennte Sammlung und Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle, Gartenabfälle; kurz: Bioabfall) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge um rund ein Drittel und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Vor allem aber können die in Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe wie Phosphor als Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.</p> <p><strong>Eigene Kompostierung:</strong> Wenn Sie einen Garten haben, empfiehlt sich die Anlage eines Komposters. Auch auf einem Balkon oder sogar in der Küche kann mit Hilfe von "Wurmkisten" eigener Kompost erzeugt werden. Voraussetzung für eine sinnvolle Verwertung ist, dass ausreichend Gartenflächen vorhanden sind, auf denen der selbst erzeugte Kompost genutzt werden kann. Beachten Sie hierzu unsere Hinweise zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>, insbesondere eine gute Durchlüftung ist wichtig zur Vermeidung von Geruchsbildung und besonders klimaschädlichen Methanemssionen. Der eigene Kompost liefert Dünger und Blumenerde und spart damit Kosten.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/bioabfall_animaflorafotolia_87373904_m.jpg"> </a> <strong> Bioabfall kann zum Beispiel zu hochwertigem Kompost werden. </strong> Quelle: animaflora / Fotolia.com </p><p> <p><strong>Biotonne:</strong> In vielen Kommunen gibt es "Biotonnen" (meist braune oder grüne Tonnen) für Bioabfälle. Wenn Sie keine eigene Kompostierungsmöglichkeit haben, geben Sie Ihre Bioabfälle in die Biotonne. Auch Küchen- und Gartenabfälle, die für die eigene Kompostierung nicht geeignet oder zu viel sind, können über die Biotonne entsorgt werden. Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen können auch für den Gartenkomposter ungeeignete Bioabfälle wie Speisereste oder kranke Pflanzenteile zu hygienisch unbedenklichem Kompost verarbeiten. Achten Sie darauf, dass Sie keine Fremdstoffe in die Biotonne werfen. Verunreinigungen gefährden die landwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung des aus Bioabfällen erzeugten Kompostes. Verunreinigungen sind z.B. Kunststofftüten oder Blumentöpfe.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Nutzen Sie Kompost als Dünger und Bodenverbesserer im Garten sowie als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/blumenerde">Blumenerde</a>.</li> <li>Viele Kompostierungsanlagen bieten Blumenerden mit Kompost aus eigener Produktion an. Nutzen sie dieses Angebot statt Blumenerde mit Torf zu kaufen.</li> <li>Verzichten Sie auf mineralischen Dünger: Dieser erfordert zur Herstellung einen hohen Energieaufwand und gefährdet bei falscher Anwendung das Grundwasser.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/202206_blauerengel_kompostbeutel_bfg_034_blauer_engel_bande_fuer_gestaltung.jpg"> </a> <strong> Die richtige Wahl: kompostierbare Bioabfallbeutel mit Blauem Engel. </strong> Quelle: Blauer Engel / Bande für Gestaltung </p><p> Hintergrund <p>Die Kompostierung ist das älteste und einfachste Recyclingverfahren der Welt und das wichtigste Behandlungsverfahren für Bioabfälle in Deutschland. Ein Großteil der Bioabfälle wird mit oder ohne vorgeschaltete Vergärung kompostiert. Bislang besitzt etwas mehr als die Hälfte aller deutschen Haushalte eine Biotonne. Dabei bergen die Abfälle aus Küche und Garten zusätzlich ein großes Potenzial als Energiequelle und Dünger. Werden sie vor der Kompostierung vergoren, entsteht Methangas, aus dem sich in Blockheizkraftwerken Strom und Wärme gewinnen lassen. Diese doppelte Nutzung erfolgte 2022 mit etwa 55% der eingesammelten Bioabfälle aus den Haushalten (LAGA 2024).&nbsp;</p> <p>Kompost und Gärrest aus häuslichen Bioabfällen wird vorwiegend in der Landwirtschaft und zunehmend auch im Ökolandbau als Düngemittel und Humuslieferant genutzt. Nährstoffarmer Kompost aus Grünabfällen kann im Garten- und Landschaftsbau sowie in der Erdenherstellung Torf (siehe Beitrag <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/blumenerde">Blumenerde</a>) ersetzen, dessen Abbau schützenswerte Moorgebiete zerstört.</p> <p>In ihren Abfallsatzungen regeln Städte und Landkreise in kommunaler Eigenverantwortung, ob und wie Bioabfälle getrennt gesammelt werden. Die zuständigen Entsorger geben darüber hinaus Auskunft, welche Bioabfälle in die Biotonne dürfen und welche nicht. Sie informieren z.B. auch darüber, ob kompostierbare Kunststoffbeutel zur Sammlung der Bioabfälle zugelassen sind. Seit 1. Januar 2015 sollte laut Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 die Bioabfallsammlung in Deutschland flächendeckend eingeführt sein. Dieses Ziel ist bis jetzt nicht in allen Landkreisen und Städten erreicht worden.</p> <p><strong>Quellen</strong></p> <ul> <li>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠-Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/entsorgung/bioabfallbehandlung">Bioabfallbehandlung</a></li> <li>UBA-Seite "Daten zur Umwelt" <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/bioabfaelle">Bioabfälle</a></li> <li>BMUKN-Themenseite <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/bioabfaelle">Bioabfälle</a></li> <li>LAGA 2024: LAGA-Bericht <a href="https://www.laga-online.de/documents/bericht-laga-ag-getrenntsammlung-bioabfaelle-2022-dez-2024_1746539220.pdf">"Getrenntsammlung von Bioabfällen"</a> (Dezember 2024)</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Siedlungsabfälle Was sind Siedlungsabfälle? Entsorgung von Siedlungsabfällen Sortierhilfe zur Abfalltrennung für ausländische Bürgerinnen und Bürger Bildungsmaterialien für den Unterricht

Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten. Dazu zählen aber auch andere Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus privaten Haushalten ähnlich sind. Zu den kommunalen Siedlungsabfällen gehören u.a. die Abfallarten Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Marktabfälle und Straßenkehricht. Gemischte Siedlungsabfälle fallen als Hausmüll in privaten Haushalten und als hausmüllähnliche Abfälle in Gewerbe, Industrie und öffentlichen Einrichtungen an. Sie werden in den jeweiligen Entsorgungsgebieten in dafür zugelassenen Abfallbehältern regelmäßig erfasst und einer Entsorgung zugeführt. Geschäftsmüll aus dem Kleingewerbe (z.B. Praxen oder Dienstleistungs- und Verwaltungseinrichtungen) wird zusammen mit dem Hausmüll gesammelt und ebenfalls entsorgt. Aufkommen und Entsorgungswege werden in der Siedlungsabfallbilanz (Teil I der Abfallbilanz Sachsen-Anhalt ) erfasst. Die Entsorgung erfolgt durch die Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts als zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Diese können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter oder privater Entsorgungsträger bedienen. Gemäß § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz gilt, dass Abfälle aus privaten Haushalten grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen sind. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder ihre Beauftragten sorgen für die Abholung und umweltgerechte Entsorgung. Dabei sind die Abfälle getrennt zu halten und möglichst stofflich (z.B. Kompostherstellung, Glas- oder Papierrecycling) oder energetisch zu verwerten. Seit dem Juni 2005 dürfen keine unvorbehandelten Siedlungsabfälle mehr auf Deponien abgelagert werden. Nicht verwertbare Restabfälle sind deshalb vor ihrer Deponierung in Müllverbrennungsanlagen oder Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung vorzubehandeln. Ein Flyer bietet die Möglichkeit, über das Funktionieren der Abfalltrennung mehrsprachig und unter Berücksichtigung der regionalen Sammelsysteme zu informieren. Die entsprechende Anwenderhilfe wurde vom Land Rheinland-Pfalz insbesondere für die Zielgruppe der Flüchtlinge entwickelt. Über die Internet-Seite des Landesamts für Umwelt Rheinland-Pfalz kann man sich nach einer Anmeldung kostenfrei die spezifischen Informationen selbst zusammenstellen. Das entstandene Informationsblatt ist als pdf-Datei für eine digitale Veröffentlichung geeignet, aber auch als Druckvorlage nutzbar.

Abfallentsorgung: Deutschland, Jahre, Anlagenart,Abfallarten

Teil der Statistik "Erhebung der Abfallentsorgung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der Abfallentsorgung (EVAS-Nr. 32111). 1.2 Grundgesamtheit Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Abfallentsorgungsanlagen (Deponien, thermische Abfallbehandlungsanlagen, Feuerungsanlagen mit energetischer Verwertung von Abfällen, mechanisch(-biologische) Abfallbehandlungsanlagen, Bodenbehandlungsanlagen, chemisch- physikalische Behandlungsanlagen, biologische Behandlungsanlagen, Schredderanlagen/Schrottscheren, Sortieranlagen, Anlagen zur Zerlegung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, Demontagebetriebe für Altfahrzeuge, Anlagen zur stofflichen Verwertung von Altöl, Anlagen zur Entsorgung von bergbaulichen Abfällen, Untertägige Abbaustätten, Übertägige Abbaustätten, Klärschlammfaulbehälter mit Co-Vergärung, sonstige Behandlungsanlagen). 1.4 Räumliche Abdeckung Statistisches Bundesamt: Bundesgebiet und Bundesländer; statistische Ämter der Länder: zusätzlich Regierungsbezirke und Kreise 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 1996 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen oder wenn die Auskunftgebenden eingewilligt haben, dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z.B. die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (EuroStat)). - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z.B. ITZBund, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG, soweit es sich um öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen anonymisierten Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG dürfen an das Umweltbundesamt zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland zur Emissionsberichterstattung, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger statistischen Ämter der Länder, sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z. B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den einzelnen statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Da es sich um eine Totalerhebung handelt, wird die Qualität der Ergebnisse als sehr hoch bewertet. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Jährlich werden Art, Herkunft und der Verbleib der behandelten Abfälle erfragt. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, werden darüber hinaus bestimmte Ausstattungsmerkmale, wie z.B. die Kapazität der Anlage oder bei Deponien, die voraussichtliche Ablagerungsdauer, der Anschnitt des Grundwasserspiegels, die Entsorgung des Sickerwassers sowie die Verwendung und Abgabe des gewonnenen Biogases oder auch die Art der Abgasreinigung und Behandlung von Verbrennungsrückständen bei den befragten Abfallanlagen erhoben. Abfallmengen, die mehrere Anlagen durchlaufen, werden an jeder Anlage gezählt. Dabei kann sich der Abfallschlüssel ändern (z. B. zuerst Siedlungsabfall, später Abfall aus der mechanischen Behandlung von Abfällen). Abfallströme, die außerhalb von genehmigten Abfallbehandlungsanlagen direkt verwertet werden, werden nicht erhoben. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnis- verordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten (www.klassifikationsserver.de). Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Ziel der Erhebung ist es, das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen zu dokumentieren. Der erfasste Abfallstrom fließt ein in die jährliche Berechnung des gesamten Abfallaufkommens. Dieses ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels Online-Meldeverfahren übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für sie zuständigen statistischen Ämter, wo die Daten zu einem Länderergebnis zusammengetragen werden. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Da es sich um eine Vollerhebung handelt, entfallen Hochrechnungsverfahren. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für diese Primärerhebung einen Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 92 Minuten pro Fall ermittelt. Dieser variiert stark, abhängig von der Struktur der Anlage: es gibt Anlagen mit nur einer Abfallart, aber auch solche mit über 100 Abfallarten. Durch die Vorbelegung mit Abfallschlüsseln findet eine Entlastung der Betriebe statt, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog durchsuchen müssen. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die Inhaber oder Leitungen der Anlagen auskunftspflichtig. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen und zur Verkleinerung des Berichtskreises werden seit 1996 nicht mehr die Abfallerzeuger, sondern die Abfallentsorger befragt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als genau einzustufen, da es sich um eine Totalerhebung handelt. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Eine Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung des Berichtskreises. Im Wesentlichen maßgebend für die Befragung von Entsorgungsanlagen ist deren Genehmigung nach Abschnitt 8 der 4. Bundesimmissionsschutzverodnung (4.BImSchV). Dazu kommen Entsorgungsanlagen, die auf Grund länderspezifischer Genehmigungsgrundlagen zu befragen sind. In der Regel gibt es in den Bundesländern eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den statistischen Landesämtern und den Genehmigungsbehörden. Als weitere Quellen werden Verbandsangaben und Internetangebote genutzt, so dass der Berichtskreis als recht vollständig einzuschätzen ist. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Je nach den Umständen des Einzelfalls entscheiden die Bundesländer über das Verfahren. Die Qualität der Abfallstatistik basiert auf der richtigen und vergleichbaren Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV). Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die statistischen Landesämter pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen, Vorjahresvergleiche und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Erhebungsunterlagen werden im ersten Quartal des Folgejahres des jeweiligen Berichtsjahres von den statistischen Landesämtern versendet. Der hohe Prüfaufwand bedingt die Übermittlung der vorläufigen Länderergebnisse ca. 11 Monate nach Ende des Berichtszeitraums. Die vorläufigen Bundesergebnisse werden ca. 2 Monate später veröffentlicht. Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden 15 - 16 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung der Abfallentsorgung wird in allen Bundesländern nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher räumlich vergleichbar. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings liegen einige Brüche in den Zeitreihen vor. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschlüsseln, da in den Jahren vor 1999 noch der Abfallkatalog der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) den Erhebungen zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) 2002. Vor dem Berichtsjahr 2004 waren die gefährlichen Abfälle nicht vollständig in den Daten enthalten. Zudem wurden für die Berichtsjahre 2003 und 2008 die Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation). Im Jahr 2004 wurden die Anlagen von Betrieben außerhalb der Entsorgungswirtschaft erstmals losgelöst vom Gesamtbetrieb als eigenständige Anlagen betrachtet. Die Abfallentsorgung des Gesamtbetriebs wird nicht mehr berücksichtigt. Damit kann die Abfallentsorgung in Anlagen besser dargestellt werden, gut vergleichbar sind die Daten seit 2004. Für die Vorjahre gilt, je mehr ins Detail gegangen wird, umso schwieriger die Vergleichbarkeit. Ab dem Berichtsjahr 2020 wurde die Unterteilung im Output-Bereich des Fragebogens und der anschließenden Veröffentlichung erweitert bzw. geändert und ist somit nur eingeschränkt mit Vorjahren vergleichbar. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Den Schritt vor der Behandlung, die Einsammlung, erfassen die Erhebungen über das Einsammeln von Hausmüll u.ä. im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr (§3(2) UStatG) und der getrennten Einsammlung von Verpackungen (§5(2) UStatG). Um etwas über die Erzeuger der Abfälle zu erfahren, wird im 4-jährlichen Rhythmus die Erhebung der Abfallerzeugung durchgeführt (§3(3) UStatG) und jährlich die Auswertung der Abfallbegleitscheine der transportierten gefährlichen Abfälle (§4 UStatG) vorgenommen. Voll additionsfähig zur Erhebung der Abfallentsorgung ist die Erhebung der Bau- und Abbruchabfälle (5(1) UStatG). Die genannten Erhebungen nutzen die gleiche Abfallsystematik. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die Abfallentsorgung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, z.B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Klimaschutzberichterstattung, Altfahrzeugmonitoring und Eurostat-Datenbanken, Recyclingquoten, Baustoffrecyclingbericht, Elektroaltgerätemonitoring, Abfallintensität. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Unregelmäßig. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallentsorgung werden im Internet auch als vorläufige Ergebnisse unter www.destatis.de und als endgültige Werte in der Datenbank GENESIS-Online bereitgestellt. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32111 abgerufen werden. Länderergebnisse finden Sie im gemeinsamen Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (www.statistikportal.de). Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Statistischen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank Deutschland" (www.regionalstatisik.de) abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder publizieren jeweils eigene Ergebnisse für ihr Bundesland. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2026

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