Feinkoernige Sedimentschlaemme, die mit Schadstoffen belastet sind, stellen fuer herkoemmliche Bodenwaschanlagen ein grosses Problem dar. Boeden, bei denen die Schluffraktion ( kleiner 63 mym) mehr als 30 Prozent betraegt, koennen meist nicht mehr wirtschaftlich in Bodenwaschanlagen behandelt werden. Bislang mussten kontaminierte Feinkornschlaemme deponiert oder verbrannt werden, was mit hohen Kosten verbunden ist. Desweiteren sind weite Transportwege noetig um die Schlaemme zu den Entsorgungsanlagen zu bringen. Kontaminierte Gewaessersedimente oder auch Schlaemme aus Oelabscheidern von Tankstellen und Waschplaetzen weisen jedoch haeufig Schluffanteile von 50 - 70 Prozent auf. Um diese Feinkornschlaemme von den anhaftenden organischen Schadstoffen zu befreien, bedarf es einem effektiven Energieeintrag. Je kleiner die zu reinigenden Partikel werden, desto schwieriger wird es, mechanische Scher- und Reibungskraefte auf die Partikel zu uebertragen. An der Fachhochschule Ostfriesland beschaeftigte man sich daher mit dem Problem der Energieuebertragung auf die Bodenpartikel. Hierbei wurden zwei Wege verfolgt. Als eine Moeglichkeit der Energieuebertragung wurde versucht, die noetigen Energieeintraege mit Druckluft zu realisieren. Dazu wurde ein Reaktor gebaut, in dem der kontaminierte Boden eingebracht und mittels Druckluftkanonen hohe Scherkraefte eingebracht wurden. Bei diesen Verfahren stellte sich aber nicht der gewuenschte Erfolg ein. Desweiteren war mit dieser Methode kein kontinuierlicher Betrieb moeglich. Als zweiter Weg wurde der Energieeintragung durch eine Beschallung mit Ultraschall erprobt. Bei diesem Verfahren stellte sich der gewuenschte Erfolg im Labormassstab ein, so dass in Form einer Pilotanlage das Verfahren in die Praxis umgesetzt wurde. Das Projektteam hat die Impulswaesche in einen handelsueblichen 20-Fuss Rollcontainer eingebaut. Damit ist eine groesstmoegliche Flexibilitaet erreicht worden. Die Behandlung von verunreinigten Boeden kann vor Ort durchgefuehrt werden. Die gereinigten Boeden werden somit gleich wieder vor Ort eingebaut, so dass aufwendige Transporte entfallen.
Das Qualitätskriterium für die Müllverbrennung, bzw. für die Ablagerung der Schlacke aus der Thermischen Abfallbehandlung ist der Glühverlust. Im FG Abfalltechnik besteht die begründete Vermutung, dass die Müllverbrennung verändert werden kann, wenn als Qualitätskriterium für eine Ablagerung der Schlacke nicht mehr der Glühverlust verwendet wird, sondern die für die mechanisch-biologisch behandelten Abfälle zu Grunde gelegten Größen Atmungsaktivität und Gasbildungsrate herangezogen werden und dabei in jedem Fall immer noch eine ausreichende Inertisierung erreicht wird. Um dies zu untersuchen soll die in die Müllverbrennung eingesetzte Abfallmenge durch Kurzverbrennungen vergrößert werden. Eine Kurzverbrennung kann durch die Verstärkung der Feuerraumbelastung, sowie die Verkürzung die Verweilzeit des Abfalls im Feuerraum erreicht werden. Den Zuordnungskriterien für Deponien für mechanisch-biologisch vorbehandelten Abfälle liegt der Ansatz zugrunde, dass beim biologischen Teilprozess der MBA der biologisch abbaubare Kohlenstoff weitestgehend abgebaut wird, so dass sich der verbleibende Abfall bei der Ablagerung auf einer Deponie trotz des Vorhandenseins von kohlenstoffhaltigen Bestandteilen inert verhält. Wenn bei der Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen der biologisch abbaubare Kohlenstoffanteil als leicht flüchtiger Anteil zuerst und schnell abgebaut wird, sollte trotz des oben beschriebenen erhöhten Mülldurchsatzes (Kurzverbrennung), die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate für die Schlacke, eingehalten werden können. Es muss überprüft werden, ob der bei der Kurzverbrennung verbleibende fixe Kohlenstoff biologisch nicht abbaubar ist und dadurch die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate nicht erhöht. Die Auswirkungen der Kurzverbrennung auf den Ausbrand sollen in Versuchen in der Technikumsverbrennungsanlage des FG Abfalltechnik durchgeführt werden. Die Kurzverbrennungen sollen durch zum einen die Erhöhung der Rostbelastung und zum anderen die Reduzierung der Verweilzeit umgesetzt werden. Zur Beurteilung des Ausbrandes wird von den Schlacken die Atmungsaktivität und die Gasbildungsrate und zum Vergleich der Glühverlust bestimmt. Die bei den Versuchen gewonnenen Ergebnisse sollen zeigen, dass eine Erhöhung der Mülldurchsatzleistung erreicht und dennoch ein ausreichender Ausbrand unter den Gesichtspunkten der Atmungsaktivität und der Gasbildungsrate gewährleistet werden kann. Unter diesen Bedingungen könnten die Durchsätze in den Müllverbrennungsanlagen vergrößert werden und dadurch eine Möglichkeit, das ab dem 01.06.2005 erwartete Kapazitätsdefizit an Abfallbehandlungsanlagen zu vermindern oder gar auszugleichen, gegeben werden.
Teilprojekt C05 hat zum Ziel, den wichtigen Eintragsweg für Kunststoffe, in Form von Mikroplastik, in die Umwelt aus technischen Anlagen (MP) mechanistisch aufzuklären. Gleichzeitig sollen neue Ansätze verfolgt werden, die zur Vermeidung bzw. Reduktion von MP aus Standardkunststoffen maßgeblich beitragen sollen. Zu diesem Zweck sollen Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol, Nylon, Polyethylenterephthalat, Polyisopren und Polyvinylchlorid durch Beschleuniger (in situ) in ihren Oberflächeneigenschaften für die Biofilmbildung modifiziert und dadurch unter Prozessbedingungen biologisch angreifbar und abbaubar gemacht werden. So können auch Standardkunststoffe umweltverträglicher bezüglich der MP-Partikel Bildung werden. Damit geht TP C05 weit über die bislang üblichen eher deskriptiven Studien zu MP in technischen Anlagen und der Umwelt hinaus. Folgende zentrale Fragen sollen in TP C05 in Hinblick MP-Partikel in technischen Anlagen der Abfall- und Abwasserwirtschaft beantwortet werden: 1. Kommt es in den Anlagen zu spezifischen (biologischen) Abbau- und Degradationsvorgängen? 2. Wie hängen die zu beobachtenden Prozesse von MP-Charakteristika (Materialsorte, Zusammensetzung, Größe, Morphologie, Beschichtung) ab, ? 3. Lassen sich die Vorgänge ('Bioabbaubarkeit') durch gezielte Modifikation der Partikeloberfläche vor oder in den Anlagen beschleunigen? 4. Welche ökologischen Konsequenzen einer Ausbringung der (modifizierten) Partikel in die Umwelt und hier vor allem in den Boden lassen sich postulieren?
Organische Industrie- und Gewerbeabfaelle duerfen zukuenftig nach Vorgaben der TA Siedlungsabfall unbehandelt nicht abgelagert werden. Eigene Behandlungsanlagen sind aus logistischen, technischen und wirtschaftlichen Gruenden haeufig nicht sinnvoll, die Mitbenutzung kommunaler Kompostierungsanlagen dagegen aufgrund rechtlicher oder kapazitiver Zwaenge nicht moeglich. Insofern ergibt sich die Notwendigkeit, fuer einen Abfallstrom Verwertungstrategien und -moeglichkeiten auszuarbeiten und aufzuzeigen.
<p>Mit knapp 70 Prozent stofflich verwerteten und nahezu 12 Prozent energetisch verwerteten Abfällen, wurden in Deutschland im Jahr 2023 insgesamt knapp 82 Prozent der erzeugten Abfälle verwertet.</p><p>Nachhaltige Abfallvermeidung und –verwertung</p><p>Nachhaltige Entwicklung erfordert die Entkopplung des Ressourcenverbrauchs vom Wirtschaftswachstum. Eine Strategie kann allerdings auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn die durch sie erreichten Effizienzgewinne nicht durch wachsende Produktion und mehr Konsum aufgezehrt werden. Ein Schlüssel hierzu liegt neben der Abfallvermeidung in der verstärkten Verwertung von Abfällen. Zur Verwertung zählen alle Maßnahmen zur Nutzung der im Abfall enthaltenen Wertstoffe bzw. Energiepotentiale. Ziel ist es, die Abfallwirtschaft zu einer Quelle für die Beschaffung von Rohstoffen und für die Produktion von Gütern fortzuentwickeln.<br><br>98 % der Siedlungsabfälle werden verwertet (siehe Abb. „Verwertungsquoten der wichtigsten Abfallarten“). Der größte Teil davon wird stofflich verwertet. Die Recyclingquote der Siedlungsabfälle betrug 2023 68 %. Damit wurde das von der Bundesregierung gesetzte Ziel erreicht, die Recyclingquote bei den Siedlungsabfällen auf 65 % zu steigern (siehe Tab. „Aufkommen, Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Jahr 2023“). Bau- und Abbruchabfälle machen etwa 52 % des (Brutto-) Abfallaufkommens in Deutschland aus (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/abfallaufkommen">„Abfallaufkommen“</a>). Die Verwertung dieser Abfälle bewegt sich seit Jahren auf sehr hohem Niveau.</p><p>Geänderte statistische Erfassung</p><p>Bei der Interpretation der Angaben zu den einzelnen Hauptabfallströmen ist zu beachten, dass im dargestellten Zeitraum mehrere Umstellungen in der Erhebung und Zurechnung der erfassten Mengen zu Abfallarten erfolgten. Erfasst werden seit dem Jahr 1996 in erster Linie die bei den Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen jeweils eingesetzten Abfallmengen.<br><br>Einschränkungen bezüglich der Vergleichbarkeit der Daten ergeben sich in der hier betrachteten Periode durch den Wechsel vom Europäischen Abfallkatalog (EAK) zum Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) im Jahr 2002, was Verschiebungen innerhalb der Siedlungsabfälle sowie zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen zur Folge hatte. Ab dem Jahre 2006 wurde die Abfallbilanz erstmalig nach dem Bruttoprinzip dargestellt. Das bedeutet, Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen (Sekundärabfälle, EAV 19) werden getrennt dargestellt und zum Nettoabfallaufkommen (vergleichbar mit dem bisherigen Gesamtaufkommen) addiert. Gleichzeitig wurden erstmals ab dem Jahr 2006 die gefährlichen Abfälle explizit aufgeführt. Durch die Umstellung auf das Bruttoprinzip entstand ein gravierender Sprung in der Zeitreihe.</p>
Der Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. Nr. 8.1.1.3 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) einen Antrag zur wesentlichen Änderung der Restabfallbehandlungsanlage am Standort im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, 98544 Zella-Mehlis, Am Schießstand 15, Gemarkung Zella-Mehlis. Das geplante Vorhaben besteht im Wesentlichen aus der Erweiterung und Optimierung der Abgasreinigung sowie der Errichtung eines neuen Kalkhydratsilos.
Die Firma abh Abfallbehandlungsgesellschaft Havelland mbH, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück 14641 Nauen, OT Schwanebeck, Schwanebecker Weg 25 in der Gemarkung Nauen, Flur 24, Flurstück 26 eine Kompostierungsanlage wesentlich zu ändern. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen: - die Erhöhung der Durchsatzleistung der Anlage von 9.900 t/a auf 27.140 t/a Einsatzstoffe nicht gefährliche Abfälle (Bioabfälle) - die Erweiterung der durch die Kompostierungsanlage genutzten Anlagenfläche, im Wesentlichen durch Austausch von Bereichen mit der benachbarten mechanisch- biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) - die Erhöhung der maximalen Lagerkapazität der Anlage inklusive Frischkompost - die Errichtung zusätzlicher Anlagenteile (Annahmehalle mit Logistikbereich, ELT- Schaltanlagengebäude, Trennwand in der Halle, zweiseitige 4 m hohe Anschüttwand im Bereich der BE 3.3 K, Einbau von Schnelllauftoren, Errichtung Ammoniumsulfattank, Errichtung Biofilter und Prozesswasserspeicher mit Vorlageschacht) - den Abriss einer Hallenwand im Bereich der Beschickungshalle der Intensivrotte IR 2 - Abriss des alten Prozesswasserspeichers - die Änderung des Be- und Entlüftungssystems mit baulichen Änderungen, - die Änderung / Errichtung der Abgasreinigungseinrichtung (Biofilter mit vorgeschaltetem saurem Wäscher zur Ammoniakabscheidung) - Änderungen des Bewässerungssystems - Änderung der Entwässerungsanlage bzw. der Ableitung des Prozesswassers Der Betrieb der Kompostierungsanlage erfolgt zukünftig in geschlossener Betriebsweise. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.5.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.4.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Erkenntnissen über die Merkmale des Änderungsvorhabens, die örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und der beantragten Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsminderung sowie der geplanten Ausführung des Vorhabens in geschlossener Betriebsweise keine zusätzlichen erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten. Die Kompostierungsanlage befindet sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplans „Industriegebiet Schwanebecker Weg“ der Stadt Nauen. Die Nachbarschaft ist geprägt durch weitere Anlagen der Abfallwirtschaft und zahlreiche Windenergieanlagen des Windparks „Nauener Platte“. Durch die beantragte Erweiterung wird die überbaute Fläche um 3.924,2 m² erhöht. Bei der in Anspruch zu nehmenden Fläche handelt es sich um derzeit brachliegendes Gelände im Industriegebiet. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt werden durch die Änderungen der Anlage nicht zusätzlich beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung von Erholungsräumen erfolgt nicht; das Landschaftsbild wird nicht erheblich nachteilig beeinträchtigt. Aufgrund der Unterschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte nach Technischer Anleitung Lärm sind keine Gefährdungen, erheblichen Nachteile oder erheblichen Beeinträchtigungen durch Geräusche zu erwarten. Gefährdungen, erhebliche Nachteile oder erhebliche Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffe, insbesondere Gerüche oder Bioaerosole sind nachweislich nicht zu erwarten.
Die MUEG GmbH plant die Umstellung ihrer Anlage zur Kompostierung von Klärschlämmen. Zukünftig soll am Standort Asendorf die Kompostierung von Grünschnitt, die Herstellung von Erden und Substraten und die Behandlung und zeitweilige Lagerung von Abfällen und /Zuschlagstoffen durchgeführt werden. Dabei kommt es zu einer Umstellung der ehemaligen Hauptanalage (HA 01) zur „Kompostierung von Grünschnitt und Klärschlamm“. Die HA 01 wird zukünftig nur die „Kompostierung von Grünschnitt“ durchführen. Des Weiteren wird die Anlage um folgende Nebenanlagen er-weitert: Nebenanalage AN 01.10 „Lagerbereiche Input/Output zur Kompostierung“, Neben-analage AN 02.20 „Lagerbereiche Input/Output“ und Nebenanalage AN 03.30 „Aufberei-tung/Behandlung von Abfällen und Zuschlagstoffen“. Der in der Hauptanlage hergestellte Grünschnittkompost soll aus Ausgangsstoff zur bedarfsgerechten Herstellung von Erden und Substraten für den Garten- und Landschaftsbau dienen. Die Lagerung von Boden und Zuschlagsstoffen sowie das Mischen erfolgt in den Nebenanla-gen und der bereits vorhandenen Anlagentechnik am Standort.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 564 |
| Kommune | 1 |
| Land | 178 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 2 |
| Daten und Messstellen | 24 |
| Förderprogramm | 408 |
| Gesetzestext | 4 |
| Infrastruktur | 1 |
| Text | 156 |
| Umweltprüfung | 75 |
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| License | Count |
|---|---|
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