Die Firma BASF Schwarzheide GmbH, Schipkauer Straße 1 in 01986 Schwarzheide, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Schipkauer Straße 1, 01986 Schwarzheide in der Gemarkung Schwarzheide, Flur 6, Flurstück 470 eine Anlage zum Lagern von Abfällen über einen Zeitraum von jeweils mehr als einem Jahr mit einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag zu errichten und zu betreiben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 8.14.2.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach der Nummer 8.9.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Weiterhin fällt das beantragte Vorhaben gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Für das Vorhaben wurde eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Ertüchtigung des bestehenden Gebäudes D266 auf dem Blockfeld D200 auf dem Betriebsgelände der BASF Schwarzheide GmbH und dessen Nutzung als Lageranlage für die Lagerung von Abfällen aus der Herstellung und dem Recycling von Lithiumionen-Batterien, darunter Black Mass (getrocknet oder pyrolysiert) und Abfälle aus der Produktion von kathodenaktiven Materialien (unter anderem Fehlchargen, Filterstäube), mit einer Aufnahmekapazität von 90 Tonnen pro Tag und einer Gesamtlagerkapazität von 4 500 Tonnen. Bei Black Mass handelt es sich um ein pulverisiertes Stoffgemisch, unter anderem bestehend aus Mischoxiden von Nickel, Cobalt, Mangan, Aluminium und Lithium, Metallen (zum Beispiel Kupfer, Eisen und Aluminium), Lithiumsalzen, Graphit sowie Lösungsmitteln und Polymeren, das teilweise als wassergefährdend, störfallrelevant beziehungsweise als Gefahrstoff deklariert ist. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für September 2024 vorgesehen.
Die BNT Chemicals GmbH (BNT) plant am Standort Bitterfeld-Wolfen im Chemiepark Bitterfeld eine im Sinne des BImSchG genehmigungsbedürftige Vakuum-Destillationsanlage zur Aufarbeitung von Abfällen aus ihrer Produktion und Rückgewinnung von Zinn zu errichten und zu betreiben. Bei der Herstellung von Zinnorganischen Verbindungen sind über die letzten Jahre werthaltige Abfälle angefallen, die momentan auf ca. 600 Tonnen beziffert werden können. Die Abfälle entstehen in den Sümpfen der sog. Grignard-Synthese. Dabei handelt es sich um Dibuthylzinndichlorid (DBTC) und Tributhylzinnchlorid (TBTC), welche einen nicht unerheblichen Teil an zurückgewinnbarem Zinn enthalten. Nach Schwierigkeiten den Abfall durch spezialisierte Firmen aufbereiten zu lassen, lagert dieser auf dem Gelände der BNT. Zum Zweck der Abfallreduzierung und Rückgewinnung werthaltiger Stoffe aus den vorhandenen Abfällen, will die BNT einen Vakuum-Destillationsanlage aufstellen und betreiben. Die Anlage soll ausschließlich hauseigene Abfälle aufbereiten. Es soll pro Tag ein Batch von 1200 kg (1500 kg Havariegewicht) der Sümpfe aus DBTC bzw. TBTC der Destillation portioniert zugeführt und verarbeitet werden. Es entstehen durch die thermische Trennung anorganische Pulver (Zinnverbindungen) und Organozinn-Kondensate. Es kommt zu keiner chemischen Reaktion, da es sich ausschließlich um ein unter Vakuum durchgeführtes Trennverfahren handelt. Die gewonnenen anorganischen Pulver sind abfallrechtlich noch einzustufen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass ein gefährlicher Wertstoff vorliegt. Nach Inbetriebnahme wird der Nachweis des „Endes der Abfalleigenschaft“ für diese Pulver angestrebt. Die Destillate werden entweder in die BNT-Prozesse zurückgeführt, oder wie gehabt als gefährlicher Abfall mit dem gleichen Abfallschüssel wie bisher über die vorhandenen Entsorgungswege entsorgt. Die geplante Anlage soll aufgestellt und betrieben sowie die Funktionalität in die BNT-Anlagen integriert werden.
Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Abfallübereinkommen CDNI Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 09. September 1996 (BGBl. 2003 II Seite 1799) geändert durch Erste Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme vn Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (1. CDNI-Verordnung - 1. CDNI-VO) vom 16. Dezember 2010 (BGBl. II Seite 1438), Zweite Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (2. CDNI-Verordnung - 2. CDNI-VO) vom 16. Dezember 2010 (BGBl. II Seite 1516), Dritte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (3. CDNI-Verordnung - 3. CDNI-V) vom 09. Februar 2015 (BGBL. II Seite 210), Artikel 121 des Zweiten Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 08. Juli 2016 (BGBl. I Seite 1594), Vierte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (4. CDNI-Verordnung - 4. CDNI-V) vom 22. November 2016 (BGBl. II Seite 1274), Fünfte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (5. CDNI-Verordnung - 5. CDNI-V) vom 15. November 2017 (BGBl. II Seite 1410), Sechste Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (6. CDNI-Verordnung - 6. CDNI-V) vom 17. Juli 2018 (BGBl. II Seite 330), Siebte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme in der Rhein- und Binnenschifffahrt (7. CDNI-Verordnung - 7. CDNI-V) vom 18. Dezember 2020 (BGBl. II Seite 1306), Achte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme in der Rhein- und Binnenschifffahrt (8. CDNI-Verordnung - 8. CDNI-V) vom 16. Dezember 2022 (BGBl. II Seite 691), Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 11. Juni 2024 (BGBl. II Nummer 227), zuletzt geändert durch Neunte Verordnung zu dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme in der Rhein- und Binnenschifffahrt (9. CDNI-Verordnung - 9. CDNIV) vom 16. Dezember 2024 (BGBl. II Nummer 507). Straßburger Abfallübereinkommen (CDNI) Präambel Allgemeine Bestimmungen (Artikel 1 bis Artikel 2) Besondere Bestimmungen (Artikel 3 bis Artikel 10) Verpflichtungen und Rechte der Beteiligten (Artikel 11 bis Artikel 13) Konferenz der Vertragsparteien (Artikel 14 bis Artikel 15) Sanktionen (Artikel 16) Schlussbestimmungen (Artikel 17 bis Artikel 22) Anlage 1 Geografischer Anwendungsbereich Anlage 2 Anwendungsbestimmungen zu Sammlung, Abgabe und Annahme der relevanten Abfallarten Die Anlage 2 teilt sich in Teile und Anhänge auf mit folgendem Inhalt: Teil A: öl- und fetthaltige Schiffsbetriebsabfälle Teil B: Abfälle aus dem Ladungsbereich sowie Teil C: sonstigen Schiffsbetriebsabfälle Teil D: Übergangsbestimmungen und Abweichungen Anhang I (PDF, intern) Muster für ein Ölkontrollbuch Anhang II Anforderungen an das Nachlenzsystem Anhang III Entladungsstandards und Abgabe-/Annahmevorschriften für die Zulässigkeit der Einleitung von Waschwasser mit Ladungsrückständen Anhang IIIa Entgasungsstandards Anhang IV Muster für eine Entladebescheinigung Trockenschifffahrt (PDF, intern) Tankschifffahrt (PDF, intern) Anhang V Grenz- und Überwachungswerte für Bordkläranlagen von Fahrgastschiffen Stand: 01. Januar 2025 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Das Projekt "Wissens- und Technologietransfer im Bereich der Abwasser- und Abfalltechnik fuer die Laender Polen, Tschechische Republik und Ungarn" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: ATV-DVWK Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall.
Das Projekt "Reallabor: NDRL - Norddeutsches Reallabor, Teilvorhaben: 6.2 Synergie von Power to Gas und Bioabfallbehandlung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadtreinigung Hamburg, Anstalt öffentlichen Rechts, Abteilung Kommunikation und Innovation.
Das Projekt "Kreislaufwirtschaft Bau" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Hochschule Darmstadt, Institut für Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Raumplanung.Entwicklung eines Prognosemodells, das auf der Erhebung und Typisierung von Bauwerken und der Zuordnung charakteristischer Baumassnahmen beruht. Abfallsortieranlagen und wissenschaftliche Begleitung von Abbruch- und Rueckbauten dienen der Kalibrierung des Modells, wodurch das Wissen ueber die Qualitaet und Reinheit bzw. Vermischungsgrad der anfallenden Stoffe im Modell Eingang finden. Das entwickelte Prognosemodell beruht auf der Erhebung und Typisierung von Bauwerken und der Zuordnung charakteristischer Baumassnahmen. Dazu gehoeren auch Erhaltungs- und Modernisierungsmassnahmen, bei denen vor allem nichtmineralische Baustoffe anfallen. Im Zuge der Modellentwicklung wurde ein umfangreicher Gebaeudekatalog erstellt. Um dem ueberaus dynamischen Verhalten der Prozesse des Baugeschehens und den Besonderheiten der Bauwirtschaft gerecht zu werden, wird die Prognose als rechnergestuetztes System ausgefuehrt.
Das Projekt "Market research for anaerobic digestion technologies used in Europe" wird/wurde gefördert durch: Vinci Environnement. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Duisburg-Essen, Fachbereich 10 Bauwesen, Fachgebiet Abfallwirtschaft.
Das Projekt "Modellierung der Ausbreitung von Mikroorganismen aus Abfallbehandlungsanlagen" wird/wurde gefördert durch: GEO CONSULT. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung II, Professur für Biometrie und Populationsgenetik.Abfallbehandlungsanlagen sind Emitenten von Schadstoffen, Geruchsstoffen aber auch von Mikroorganismen, die entweder schaedlich oder doch zumindest laestig sind. In der aktuellen Diskussion um die Unbedenklichkeit von Kompost- oder Muelltrennungsanlagen spielt die Frage eine Rolle, inwieweit Anwohner durch eine Mikroorganismenausbreitung von entsprechenden Anlagen betroffen sind. Bei der Erstellung von Gutachten zu dieser Frage zeigte sich, dass neben einer Verbesserung der Messmethodik auch die Prognose der Mikroorganismenimmission noch optimiert werden kann. Aus diesem Grund wurden erste Modellanpassungen vorgenommen. Zeitgleich wurde eine ausfuehrliche Literaturrecherche als Diplomarbeit durchgefuehrt, mit der gezeigt werden konnte, dass der gesamte Bereich der Mikroorganismenemission weiter erforscht werden muss. Ein Vergleich verschiedener Modellvarianten ist vorgesehen und soll im Rahmen eines Verbundprojekts (mit Herrn Prof. Kaempfer - Uni Giessen, Herrn Dr. Martins - GEO Consult) beim Umweltbundesamt beantragt werden.
Das Projekt "Gemeinsame Behandlung von Klaerschlamm, Bioabfall und Gruenabfall in einer Kompostieranlage im laendlichen Raum" wird/wurde gefördert durch: Oswald-Schulze-Stiftung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Hochschule Aachen, Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft.Auch in Zukunft wird die zu entsorgende Menge an Klaerschlamm weiter wachsen. Da der Klaerschlamm nach TASI spaetestens ab dem Jahre 2005 nicht mehr deponiert werden darf, muessen alternative Verwertungs- bzw. Entsorgungswege betrachtet werden. Eine Moeglichkeit der stofflichen Verwertung ist die Mitbehandlung von Klaerschlamm in Kompostierungsanlagen. Ziel des Vorhabens war es, zu pruefen, inwieweit sich Klaerschlamm gemeinsam mit Bioabfaellen sowie Gruenabfaellen ueber eine gezielte Kompostierung in einen einsatzfaehigen Sekundaerrohstoffduenger umsetzen laesst. Dabei wurden die Versuche nur mit Klaerschlaemmen durchgefuehrt, die hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe zur Kompostierung geeignet waren. Die Untersuchungen teilten sich in Vorversuche im Labor und Versuche in halbtechnischem Massstab. Ziel der Vorversuche war es, in Phase I mit den Rotteausgangsstoffen Klaerschlamm, Gruenschnitt/Holzhaecksel und Bioabfall ein optimales Mischungsverhaeltnis im Hinblick auf den erforderlichen Wassergehalt abzuschaetzen. Es wurden drei Rotteansaetze mit verschiedenen Klaerschlammarten zusammengestellt, in denen der Rotteverlauf ueber die Temperatur in Abhaengigkeit vom Wassergehalt beobachtet und aufgezeichnet wurde. Hinsichtlich der Bewertung wertgebender Eigenschaften wurden die untersuchten Bioabfall/Klaerschlammkomposte mit anderen Bioabfallkomposten verglichen. Der Bioabfall-/Klaerschlammkompost erfuellt dabei ebenso wie der Bioabfallkompost weitestgehend die Anforderungen des LAGA Merkblattes M 10. Der erzeugte Bioabfall-/Klaerschlammkompost stellt einen qualitativ hochwertigen Kompost dar, der gut landwirtschaftlich verwertet werden koennte. Da auch in Zukunft neue Verwertungswege sowohl fuer Bioabfall als auch fuer Klaerschlamm gesucht werden muessen, bietet die gemeinsame Kompostierung von Bioabfall und Klaerschlamm eine sicherlich vorteilhafte Alternative zu den herkoemmlichen Verfahren.
Das Projekt "Entwicklung der flexiblen Erzeugung inklusive dem Qualitäts- und Abfallmanagement theranostischer Radionuklide, TP1.3: Radiologische Bewertung und Entsorgung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Strahlenschutz, Analytik & Entsorgung Roßendorf e.V..
Origin | Count |
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Bund | 574 |
Land | 147 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 404 |
Gesetzestext | 5 |
Messwerte | 2 |
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Umweltprüfung | 65 |
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License | Count |
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offen | 443 |
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Language | Count |
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Englisch | 44 |
Resource type | Count |
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Keine | 483 |
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Topic | Count |
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Boden | 408 |
Lebewesen & Lebensräume | 457 |
Luft | 335 |
Mensch & Umwelt | 721 |
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