Das Projekt "H2Giga: Recycling - Nachhaltige Ressourcennutzung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Bergakademie Freiberg, Institut für Mechanische Verfahrenstechnik und Aufbereitungstechnik.
Das Projekt "H2Giga: Recycling - Nachhaltige Ressourcennutzung, Teilvorhaben: VerSOC (Verwertungskette SOC-Stack)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungszentrum Jülich GmbH, Institut für Energie- und Klimaforschung (IEK), IEK-1: Werkstoffsynthese und Herstellungsverfahren.
Die wichtigsten Fakten Das Aufkommen von Siedlungsabfällen zeigt im Zeitablauf nur geringe Schwankungen und lag im Jahr 2022 bei 48,6 Millionen Tonnen. Ziel der Umweltpolitik ist die Vermeidung von Abfällen. Bei den Siedlungsabfällen wird dieses Ziel nicht erfüllt. Um den Ressourcenverbrauch zu verringern, müssen die Siedlungsabfälle weiter zurückgehen. Welche Bedeutung hat der Indikator? Um den Rohstoffbedarf der Volkswirtschaft zu reduzieren, verfolgt die Politik verschiedene Strategien. Ein Ansatz ist die Vermeidung von Abfällen. So definiert das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Paragraph 6 eine Abfallhierarchie: Höchste Priorität hat demnach die Abfallvermeidung. Abfälle, die nicht entstehen, erzeugen auch keine Umweltbelastungen, die sonst bei ihrer Sammlung und Sortierung, sowie der weiteren Verwertung oder Deponierung entstehen würden. Das gesamte Abfallaufkommen Deutschlands setzt sich zusammen aus Siedlungsabfälle, Abfälle aus der Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen, übrige Abfälle (insbesondere aus Produktion und Gewerbe), Bau- und Abbruchabfälle sowie Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen. Zwar wird das Abfallaufkommen vor allem von Bauabfällen dominiert, die rund 54 % am Aufkommen ausmachen und bildet somit vor allem die Konjunktur der Bauindustrie ab, doch sollte auch die Relevanz der jeweiligen Abfallströme in Betracht gezogen werden. Der hier verwendete Indikator stellt die Entwicklung des Teilstroms der Siedlungsabfälle dar, die 2022 rund 14,2 % des gesamten Netto-Abfallaufkommens ausmachten. Unter Siedlungsabfällen werden im Wesentlichen die Abfallarten zusammengefasst, die bei kommunalen Abfallwirtschafts-Betrieben anfallen. „Abfallproduzenten“ sind vor allem private Haushalte, Verwaltung und Gewerbe-Betriebe. Das Siedlungsabfallaufkommen bildet somit das Verhalten eines breiten Spektrums von Abfallverursachern ab und wird in nicht gefährliche und gefährliche Abfälle unterteilt. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die Menge der Siedlungsabfälle hat sich im Zeitraum zwischen 2010 und 2021 kaum verändert: Lag sie im Jahr 2010 noch bei 49,2 Mio. t, war der Höhepunkt des Aufkommens im Jahr 2016 bei 52,1 Mio. t erreicht. In den folgenden Jahren verblieb die Siedlungsmenge bei Werten über 50 Mio. Im Jahr 2022 sank das Siedlungsabfallaufkommen mit einem Wert von 48,6 Millionen Tonnen erstmals unter den von 2010 (49,2 Millionen Tonnen). Mit dem Ziel, die Abfallvermeidung zu stärken, hat die Bundesregierung gemäß § 33 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 2013 ein Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder beschlossen und im Jahr 2020 fortgeschrieben. Während das Kreislaufwirtschaftsgesetz die Vermeidung der Entstehung von Abfällen als höchste Priorität ausgibt, wird im Abfallvermeidungsprogramm die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Abfallmenge angestrebt: Die Abfallmenge soll höchstens so schnell wachsen wie die Wirtschaft. Während ein Rückgang der Abfallmengen im betrachteten Zeitraum nicht zu verzeichnen war, kann eine leichte Entkopplung vom Wirtschaftswachstum beobachtet werden: Während die deutsche Wirtschaft zwischen 2010 und 2021 um etwa 15,9 % wuchs ( Statistisches Bundesamt 2023, BIP preisbereinigt ), nahm die Menge der Siedlungsabfälle um lediglich etwa 5,9 % zu. 2022 war erstmalig ein Rückgang der Siedlungsabfälle um 1,4 % gegenüber 2010 zu verzeichnen. Weitere Anstrengungen sind dennoch erforderlich, um die Abfallmengen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette wirksam zu reduzieren. Wie wird der Indikator berechnet? Das Abfallaufkommen wurde bis zum Berichtsjahr 2020 jährlich in der Abfallbilanz des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Ab dem Berichtsjahr 2020 wurde das bisherige Format der Abfallbilanz durch den Statistischen Bericht - Abfallbilanz abgelöst ( Statistisches Bundesamt 2024 ). Die Abfallstatistik basiert auf einer Reihe unterschiedlicher Erhebungen, die zur Abfallbilanz zusammengefasst werden. Weitere Angaben zu den abfallstatistischen Erhebungen sind in den jeweiligen Qualitätsberichten zu finden. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Abfallaufkommen" .
In Berlin fallen jährlich rund 450.000 t gemischte Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle an. Diese werden nur marginal (3,8 %) stofflich verwertet. Der größte Teil wird energetisch verwertet oder abgelagert. Die Stoffstrom-, Klimagas- und Abfallbilanz des Landes Berlin zeigt deutlich auf, dass bei einer optimierten Behandlung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen und gemischten Bau- und Abbruchabfällen durch eine Steigerung der Separierung von Wertstoffen erhebliche Klimagas- und Umweltentlastungspotentiale bestehen. Mit der am 01.08.2017 in Kraft getretenen Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wurde der bisherige Gleichrang der stofflichen und energetischen Verwertung von Gewerbeabfällen aufgehoben und die fünfstufige Abfallhierarchie des § 6 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz eingeführt (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung – insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung -, Beseitigung). Die neue Verordnung verschärft dazu die Vorgaben an die Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen, die strikt getrennt in verschiedene Abfallfraktionen zu sammeln sind, dann auch getrennt befördert und bestmöglich verwertet bzw. entsorgt werden sollen. An die nur im Ausnahmefall akzeptierte Entstehung von Abfallgemischen werden ebenfalls hohe Anforderungen gestellt. Gleiches gilt für Bau- und Abbruchabfälle, für die die Verordnung weitgehend vergleichbare Anforderungen enthält. Bei gewerblichen Siedlungsabfällen besteht für die Abfallerzeuger und Besitzer die Pflicht zur getrennten Sammlung und stofflichen Verwertung für Papier / Pappe / Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle, Textilien und Holz sowie für weitere mit Haushaltsabfällen vergleichbare Abfälle. Bei Bau- und Abbruchabfällen sind Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel sowie Fliesen/Keramik getrennt zu sammeln und zu verwerten. Die getrennte Sammlung der Abfallarten bereits an der Anfallstelle des Abfalls ermöglicht ein qualitativ hochwertiges Recycling, während dies mit einer nachträglichen Aussortierung aus Abfallgemischen allenfalls für einzelne Wertstoffe mit erheblichem Aufwand und intensiven Kosten möglich ist. Bei Baustellen mit begrenztem Platz bietet die straßenrechtliche Sondernutzung für Baustelleneinrichtungen eine Möglichkeit, zusätzliche Container im öffentlichen Straßenraum aufstellen zu können. Straßenrechtliche Sondernutzung Baustelleneinrichtung Zur Unterstützung der getrennten Sammlung und des Recyclings von Gipskartonplatten sind in Berlin mehrere Annahmestellen eingerichtet worden, die zu einem dichten Netz ausgebaut werden sollen. Nähere Informationen zum Gipsrecycling und die Kontaktdaten der Annahmestellen finden Sie im Flyer. Der selektive Rückbau von zum Abbruch bestimmten Gebäuden trägt durch die Wiederverwendung von Bauteilen und die Getrennthaltung verschiedener Abbruchmaterialien zur Verringerung der Abfallströme bei und ermöglicht eine hochwertige Verwertung. Die Wiederverwendung von Bauteilen kann auch zu einer Kosteneinsparung gegenüber der Abfallentsorgung führen. Ein Rückbau- und Entsorgungskonzepte (RuE-Konzept) ermöglicht eine Erfassung der Abbruchmaterialien und die Planung von Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten. Dieser Leitfaden hilft Bauherrinnen und Bauherren bei der Planung eines Rückbaus. Zum Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes Flachglas ist ein Baustoff, der ideal und wiederholt im Kreislauf geführt werden kann. Mit dem Einsatz von Glasscherben werden nicht nur natürliche Rohstoffe geschont, sondern auch die benötigte Schmelzenergie und die damit verbundenen CO 2 -Emissionen im Herstellungsprozess reduziert. Diese Studie beleuchtet die derzeitige Entsorgungssituation in Berlin und erforscht das Potenzial eines closed-loop Systems für die Stadt. Die Wiederverwendung ist eine zentrale Maßnahme einer modernen Kreislaufwirtschaft. Abfälle müssen entsprechend der europäischen Abfallhierarchie vorrangig vermieden oder nach entsprechender Vorbereitung wiederverwendet werden. Ebenso sieht das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder vor, dass auf lokaler Ebene Strukturen geschaffen werden, um die Wiederverwendung und Mehrfachnutzung von Produkten zu fördern. Vor diesem Hintergrund verfolgt das Land Berlin das Leitbild “Zero Waste”. Danach sollen nachhaltige Stoffkreisläufe aufgebaut werden, um die Berliner Abfallwirtschaft in eine moderne Kreislaufwirtschaft zu transformieren. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat daraufhin ein umfassendes Projekt gestartet, um das in Berlin vorhandene Recycling-Potential zu nutzen und den Bereich gewerblicher Abfälle in die neuen Regelungen der Gewerbeabfallverordnung entsprechend dem Leitbild “Zero Waste” einzubinden. Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen sind verpflichtet, die Sammlung und Entsorgung der Abfälle zu dokumentieren. Die Dokumentation ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Hierzu wird die Verwendung der Dokumentationshilfen empfohlen. Die Dokumentationshilfen und Vorlagen sowie die Verzeichnisse der Vorbehandlungsanlagen in Berlin und Brandenburg finden Sie nachfolgend zum Download. Die Hilfestellung zur Ermittlung der Sortier- und Recyclingquote ist in die Abfall-Jahresübersicht für die BImSchG-Behörde aufgenommen worden. Diese Jahresübersicht finden Sie bei den Formularen des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungs- und Bauabfälle sowie Klärschlämme für den Planungszeitraum 2020 bis 2030
Mit Blick auf den morgigen Weltrecyclingtag ruft Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann zu einem noch bewussteren Umgang mit Rohstoffen und Ressourcen auf: „Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Wer auf Mehrwegverpackungen setzt und Produkte auch mal ausleiht oder reparieren lässt, der trägt einen Teil zum Schutz unseres Planeten bei. Überall dort, wo sich Abfälle nicht vermeiden lassen, braucht es konsequentes Recycling, um Rohstoffe und Umwelt zu schonen. Für den notwendigen Wandel von der Wegwerfgesellschaft zur Kreislaufwirtschaft kann jeder seinen Teil leisten. Und wenn viele Menschen im Kleinen etwas tun, dann wird daraus etwas Großes.“ Recycling hat in Sachsen-Anhalt wachsende Bedeutung: Laut Abfallbilanz des Landesamtes für Umweltschutz hat jeder Einwohner 2020 durchschnittlich fast 145 Kilogramm Wertstoffe (ohne Bioabfälle) wie Papier, Leichtverpackungen und Glas getrennt gesammelt – das sind rund vier Kilogramm mehr als 2019. Am höchsten ist das Wertstoffaufkommen in den Landkreisen Stendal (184,1), Harz (183) und Börde (170,1); am geringsten in den kreisfreien Städten Halle (110,3) und Dessau-Roßlau (121,6) sowie im Landkreis Anhalt-Bitterfeld (130,1). Hinzu kommen im Landesschnitt ca. 122 Kilogramm biologisch abbaubare Abfälle. Zum Vergleich: Das Hausmüllaufkommen in Sachsen-Anhalt lag 2020 bei rund 142,6 Kilogramm je Einwohner. Möglich ist Recycling zum Beispiel bei Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Glas sowie bei Papier, Textilien oder Elektrogeräten. Abfälle lassen sich am besten recyceln, wenn sie korrekt getrennt werden und nicht mit anderen Abfällen vermischt im Restabfall landen: Papier und Pappe, egal Werbeprospekt oder Tee-Faltschachtel, gehören in die Blaue Tonne; für Glasverpackungen stehen Altglas-Container und für Leichtverpackungen die Gelbe Tonne oder gelbe Säcke zur Verfügung. Auch defekte Elektro- und Elektronikprodukte sowie leere Batterien sollen vom Restabfall getrennt gesammelt und dann im Handel oder auf Wertstoffhöfen entsorgt werden. Dadurch lassen sich die in den Geräten enthaltenen Rohstoffe zurückgewinnen und für ein „zweites Leben“ nutzen. In der Abfallhierarchie steht Recycling an dritter Stelle. Priorität haben Abfallvermeidung und die Vorbereitung zur Wiederverwendung (u.a. Reparatur); erst an vierter und letzter Stelle steht die thermische Verwertung in Abfallverbrennungsanlagen. Die Abfallhierarchie bietet auch eine gute Orientierung für das eigene Konsumverhalten: In erster Linie sollte das Entstehen von Abfällen soweit wie möglich vermieden werden, etwa durch Verwendung von Mehrwegbehältnissen, verstärktes Mieten oder die Reparatur von Geräten. Wer sich schon beim Kauf für ein langlebiges Produkt entscheidet, schont die Umwelt und das eigene Portmonee. Dies gilt auch, wenn gebrauchte aber noch funktionstüchtige Geräte weitergegeben statt entsorgt werden. Wenn dies alles keine Option mehr ist, steht Recycling auf dem Plan, das künftig weiter gestärkt werden soll. So müssen beispielsweise von 2025 an PET-Getränkeflaschen und ab 2030 alle Einweg-Plastikflaschen zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Kunststoff bestehen. Hintergrund: Der Weltrecyclingtag wurde 2018 ins Leben gerufen, um auf die Bedeutung von Recycling für den Erhalt wertvoller Primärressourcen aufmerksam zu machen. Laut aktuellem Ressourcenbericht des Umweltbundesamtes ist der deutsche Rohstoffkonsum im In- und Ausland in den vergangenen zehn Jahren zwar nahezu konstant geblieben; er liegt jedoch pro Kopf noch immer rund 30 Prozent über dem globalen Durchschnitt. Weltweit hat sich die Rohstoffentnahme in den vergangenen fünf Jahrzehnten mehr als verdreifacht und wird laut Studie ohne entsprechende Gegenmaßnahmen auch künftig weiter ansteigen – und dadurch globale Umweltprobleme wie Klimawandel, Bodendegradation, Wasserknappheit oder Biodiversitätsverlust verschärfen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.
Das Projekt "Ressortforschungsplan 2020, Abschätzung der Potenziale und Bewertung der Techniken des thermochemischen Kunststoffrecycling" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Steinbeis Transferzentrum Ressourcen-Technologie und Management.Thermochemisches Recycling von Kunststoffen stellt eine im europäischen Recht bevorzugte Alternative zur rein energetischen Verwertung von Kunststoffen dar (Abfallhierarchie). Diese Form des Recyclings von Kunststoffen ist deswegen von Interesse, da Kunststoff im Vergleich zu anderen Abfallströmen wie Papier oder Glas relativ geringe Recyclingquoten aufweist und momentan noch zu großen Teilen energetisch verwertet wird. Momentan wird davon ausgegangen, dass die werkstoffliche Verwertung grundsätzlich ökologisch und ökonomisch vorteilhafter ist, da weniger aufwändige Verwertungsverfahren zur Anwendung kommen. Therm.chem. Recycling kommt aber insbesondere für nicht oder schwer werkstofflich verwertbare Kunststoffe (z.B. Sortierreste, gewerbliche Fraktionen) in Betracht. Mit diesem Vorhaben sollen grundsätzlich geeignete Techniken für das thermochem. Recycling von Kunststoffabfällen identifiziert und bewertet werden (insb. Vergasung und Verölung). Dafür sollen für das thermochem. Recycling geeigneten Abfallströme identifiziert und die vorhandenen Mengen abgeschätzt werden. Hierbei muss eine eindeutige Abgrenzung zu den mittels werkstofflichem Recycling ökologisch und ökonomisch sinnvoller zu behandelten Abfällen gezogen werden. Weiterhin sollen bereits existierender Anlagen/Techniken, die für das therm.chem. Recycling grundsätzlich geeignet scheinen, im Detail untersucht und deren Praxistauglichkeit evaluiert werden. Neben den Techniken für das thermochem. Recycling sollen hierbei die notwendigen Vorbehandlungs- und Produktaufreinigungsschritte im Detail betrachtet werden. Anhand verfügbarer Daten sollen dann Energie- und Massenbilanzen für ausgewählte, als sinnvoll erachtete Prozesse erstellt werden. In einem weitern Schritt sollen Kriterien für die Feststellung der ökologischen Vorteilhaftigkeit der Verfahren anhand der detaillierten Energie- und Massenbilanzen abgeleitet werden. Auch die Behandlungs- und Investitionskosten für die im Detail betrachteten Verfahren sollen abgeschätzt werden.
Stellenausschreibung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Wir suchen Sie als Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Abfallentsorgung unter Tage (A 11 LBesO LSA / E 11 TV-L) für das Dezernat 11 „Umweltschutz im Bergbau“ vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen. Einstellungsdatum: Stellenbewertung: Entgelt: Besoldung: Anstellung: Stellenumfang: Arbeitsort: Bewerbungsschluss: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Die Stelle ist nach E 11 TV-L bzw. A 11 LBesO LSA bewertet. E 11 TV-L (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen) A 10 - 11 LBesO LSA (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen) unbefristet Vollzeit (40h/Woche), teilzeitgeeignet Halle (Saale) 11.06.2024 Wer sind wir? Das LAGB ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und deren nachgeordnete Behörden auf den Gebieten der Angewandten Geowissenschaften und Bodenkunde. Für alle öffentlich- rechtlichen Angelegenheiten des Bergbaus, insbesondere in genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Belangen, in Fragen der Sicherheit von Bergbaubetrieben und der Prävention und Abwendung von Gefahren aus bergbaulichen Tätigkeiten für Mensch und Umwelt, ist das LAGB die für Sachsen-Anhalt zuständige Bergbehörde. Das Dezernat 11 des LAGB ist in diesem Rahmen für den Vollzug der umweltrechtlichen Vorschriften, Durchführung von förmlichen Verfahren ausgenommen, zuständig. Es gliedert sich in die Bereiche Immissionsschutz und Strahlenschutz, Abfall und Gefahrstoffe, Wasser und technischer Gewässerschutz sowie Bodenschutz. Was bieten wir? verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem qualifizierten und aufgeschlossenen Team flexible Arbeitszeitregelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, Heimarbeit in begrenztem Umfang und nach Ablauf der Probezeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) zukunftsorientierte und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Fortbildungen (u. a. beim Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt: https://lsaurl.de/afilsa) ergonomischer und mit moderner IT ausgestatteter Arbeitsplatz (u. a. elektr. höhenverstellbarer Schreibtisch, zwei 27-Zoll-Monitore, Laptop, in weiten Teilen papierloses Arbeiten durch den Einsatz innovativer Software) sowie modern ausgestatteter Beratungsräume (u. a. Smartboards, Videokonferenztechnik) einen Arbeitsplatz in einer der ältesten Universitätsstädte Deutschlands sowie der ältesten deutschen wissenschaftlichen Akademie „Leopoldina“ mit attraktiven Angeboten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Freizeit und einer schnellen Anbindung an die benachbarte Metropole Leipzig Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben? Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen in den untertägigen Bergbaubetrieben nach Berg- und Abfallrecht, insbesondere o Vollzug der Verordnung (EG) Nr.1013/2006 und des AbfVerbrG (Entscheidung über die Vorabzustimmung und Zustimmung zu Abfallverbringungen aus dem Ausland) o Bearbeitung von Anzeigen gem. § 35 Abs. 4 KrWG o Zulassungen von Betriebsplänen mit abfallrechtlichem Bezug o Genehmigung von Entsorgungsnachweisen Durchführung der abfallrechtlichen Überwachung von Entsorgern und Erzeugern durch Vor-Ort-Kontrollen über und unter Tage sowie Dokumentenprüfungen, u. a. o Prüfung von (privilegierten) Entsorgungsnachweisen und der Registerführung gem. NachwV in Bezug auf Abfallströme o Kontrolle von Begleitformularen zu erteilten Notifizierungen, o Prüfung der Entsorgungswege (Einhaltung Abfallhierarchie, Getrenntsammlung, AltölV, GewAbfV, VersatzV, usw.) der Erzeuger o Kontrollen der Umsetzung und Einhaltung genehmigter Betriebspläne und Planfeststellungsbeschlüsse o Vollzug der Deponieverordnung o Vollzug der Gefahrstoffverordnung und des zugehörigen technischen o o o o Regelwerks (TRGS) im Zusammenhang mit untertägiger Entsorgung Mitwirkung als zuständige Überwachungsbehörde an der Zertifikatsprüfung von Entsorgungsfachbetrieben Erteilung von Anordnungen zur Herstellung ordnungsgemäßer/ bestimmungsgemäßer Zustände Mitwirkung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren Untersuchung von strafbaren Handlungen, Unfällen und Betriebsereignissen Erstellung von Stellungnahmen u. a. o in berg-, abfall- und immissionsschutzrechtlichen Verfahren auf den Gebieten des Abfall-, Chemikalien- und Gefahrstoffrechts o Auskunftserteilungen nach UIG, IZG o fachbezogene Mitwirkung in TÖB-Verfahren Wahrnehmung sonstiger Angelegenheiten mit Bezug zum Abfallrecht, wie z. B. Berichtspflichten und Statistiken; Pflege des Abfallüberwachungssystems ASYS Was erwarten wir von Ihnen? Unabdingbar: mindestens einen Bachelor-Abschluss oder Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) in einem naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Studiengang (auch interdisziplinär, z. B. Geoökologie) einen Führerschein Klasse B (gültige Fahrerlaubnis) sowie die Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz sehr gute, verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift körperliche Eignung für die Außendiensttätigkeit, insbesondere Untertagetauglichkeit Verbeamtete Bewerber/-innen müssen neben dem geforderten Abschluss über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 3 LBG LSA in der Laufbahn des Technischen Dienstes verfügen. Weitere wünschenswerte Anforderungen: mindestens 1-jährige Berufserfahrung in der Abfallwirtschaft (z. B. Versatzbergwerk, Untertagedeponie, öffentliche Umweltverwaltung) Welche Unterlagen bzw. Angaben benötigen wir? ein aussagekräftiges Anschreiben einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf die Urkunde und das Zeugnis einschließlich Fächerübersicht des Studienabschlusses Zeugnisse und Nachweise zum bisherigen beruflichen Werdegang Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität sind willkommen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen
Stellenausschreibung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Wir suchen Sie als Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Abfallentsorgung unter Tage (A 11 LBesO LSA / E 11 TV-L) für das Dezernat 11 „Umweltschutz im Bergbau“ vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen. Einstellungsdatum: Stellenbewertung: Entgelt: Besoldung: Anstellung: Stellenumfang: Arbeitsort: Bewerbungsschluss: 01.06.2024 Die Stelle ist nach E 11 TV-L bzw. A 11 LBesO LSA bewertet. E 11 TV-L (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen) A 10 - 11 LBesO LSA (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen) unbefristet Vollzeit (40h/Woche), teilzeitgeeignet Halle (Saale) 20.05.2024 Wer sind wir? Das LAGB ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und deren nachgeordnete Behörden auf den Gebieten der Angewandten Geowissenschaften und Bodenkunde. Für alle öffentlich- rechtlichen Angelegenheiten des Bergbaus, insbesondere in genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Belangen, in Fragen der Sicherheit von Bergbaubetrieben und der Prävention und Abwendung von Gefahren aus bergbaulichen Tätigkeiten für Mensch und Umwelt, ist das LAGB die für Sachsen-Anhalt zuständige Bergbehörde. Das Dezernat 11 des LAGB ist in diesem Rahmen für den Vollzug der umweltrechtlichen Vorschriften, Durchführung von förmlichen Verfahren ausgenommen, zuständig. Es gliedert sich in die Bereiche Immissionsschutz und Strahlenschutz, Abfall und Gefahrstoffe, Wasser und technischer Gewässerschutz sowie Bodenschutz. Was bieten wir? verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem qualifizierten und aufgeschlossenen Team flexible Arbeitszeitregelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, Heimarbeit in begrenztem Umfang und nach Ablauf der Probezeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) zukunftsorientierte und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Fortbildungen (u. a. beim Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt: https://lsaurl.de/afilsa) ergonomischer und mit moderner IT ausgestatteter Arbeitsplatz (u. a. elektr. höhenverstellbarer Schreibtisch, zwei 27-Zoll-Monitore, Laptop, in weiten Teilen papierloses Arbeiten durch den Einsatz innovativer Software) sowie modern ausgestatteter Beratungsräume (u. a. Smartboards, Videokonferenztechnik) einen Arbeitsplatz in einer der ältesten Universitätsstädte Deutschlands sowie der ältesten deutschen wissenschaftlichen Akademie „Leopoldina“ mit attraktiven Angeboten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Freizeit und einer schnellen Anbindung an die benachbarte Metropole Leipzig Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben? Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen in den untertägigen Bergbaubetrieben nach Berg- und Abfallrecht, insbesondere o Vollzug der Verordnung (EG) Nr.1013/2006 und des AbfVerbrG (Entscheidung über die Vorabzustimmung und Zustimmung zu Abfallverbringungen aus dem Ausland) o Bearbeitung von Anzeigen gem. § 35 Abs. 4 KrWG o Zulassungen von Betriebsplänen mit abfallrechtlichem Bezug o Genehmigung von Entsorgungsnachweisen Durchführung der abfallrechtlichen Überwachung von Entsorgern und Erzeugern durch Vor-Ort-Kontrollen über und unter Tage sowie Dokumentenprüfungen, u. a. o Prüfung von (privilegierten) Entsorgungsnachweisen und der Registerführung gem. NachwV in Bezug auf Abfallströme o Kontrolle von Begleitformularen zu erteilten Notifizierungen, o Prüfung der Entsorgungswege (Einhaltung Abfallhierarchie, Getrenntsammlung, AltölV, GewAbfV, VersatzV, usw.) der Erzeuger o Kontrollen der Umsetzung und Einhaltung genehmigter Betriebspläne und Planfeststellungsbeschlüsse o Vollzug der Deponieverordnung o Vollzug der Gefahrstoffverordnung und des zugehörigen technischen Regelwerks (TRGS) im Zusammenhang mit untertägiger Entsorgung o Mitwirkung als zuständige Überwachungsbehörde an der Zertifikatsprüfung von Entsorgungsfachbetrieben o Erteilung von Anordnungen zur Herstellung ordnungsgemäßer/ bestimmungsgemäßer Zustände o Mitwirkung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren o Untersuchung von strafbaren Handlungen, Unfällen und Betriebsereignissen Erstellung von Stellungnahmen u. a. o in berg-, abfall- und immissionsschutzrechtlichen Verfahren auf den Gebieten des Abfall-, Chemikalien- und Gefahrstoffrechts o Auskunftserteilungen nach UIG, IZG o fachbezogene Mitwirkung in TÖB-Verfahren Wahrnehmung sonstiger Angelegenheiten mit Bezug zum Abfallrecht, wie z. B. Berichtspflichten und Statistiken; Pflege des Abfallüberwachungssystems ASYS Was erwarten wir von Ihnen? Unabdingbar: mindestens einen Bachelor-Abschluss oder Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) in einem naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Studiengang (auch interdisziplinär, z. B. Geoökologie) einen Führerschein Klasse B (gültige Fahrerlaubnis) sowie die Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz sehr gute, verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift körperliche Eignung für die Außendiensttätigkeit, insbesondere Untertagetauglichkeit Verbeamtete Bewerber/-innen müssen neben dem geforderten Abschluss über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 3 LBG LSA in der Laufbahn des Technischen Dienstes verfügen. Weitere wünschenswerte Anforderungen: mindestens 1-jährige Berufserfahrung in der Abfallwirtschaft (z. B. Versatzbergwerk, Untertagedeponie, öffentliche Umweltverwaltung) Welche Unterlagen bzw. Angaben benötigen wir? ein aussagekräftiges Anschreiben einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf die Urkunde und das Zeugnis einschließlich Fächerübersicht des Studienabschlusses Zeugnisse und Nachweise zum bisherigen beruflichen Werdegang Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität sind willkommen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen
Das Projekt "WIR! - SmartERZ: Entwicklung und Konzeptionierung eines -SmartERZ Smart Composites Recycling Center, TP5: TRICYCLE - Cotesa" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Cotesa GmbH.
Das Projekt "WIR! - SmartERZ: Entwicklung und Konzeptionierung eines -SmartERZ Smart Composites Recycling Center" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V..
Origin | Count |
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Bund | 67 |
Land | 23 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 38 |
Gesetzestext | 3 |
Text | 29 |
unbekannt | 19 |
License | Count |
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geschlossen | 47 |
offen | 42 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Deutsch | 87 |
Englisch | 8 |
Resource type | Count |
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Dokument | 20 |
Keine | 44 |
Webseite | 41 |
Topic | Count |
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Boden | 60 |
Lebewesen & Lebensräume | 55 |
Luft | 30 |
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Wasser | 31 |
Weitere | 80 |