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Bundestag stimmt der neuen Gewerbeabfallverordnung zu

Der Bundestag stimmte am 30. März 2017 der neuen Gewerbeabfallverordnung zu. Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht sie anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor. Kernstück der neuen Verordnung ist die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist. Die Verordnung setzt bereits beim Abfallerzeuger an und verpflichtet zur Getrennthaltung und zum Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Unvermeidliche Abfallgemische müssen vorbehandelt und aufbereitet werden. Vorbehandlungsanlagen haben in Zukunft anspruchsvolle Anforderungen an die Sortierung der Abfälle zu erfüllen, damit auch Gemische hochwertig verwertet werden können. Da damit deutlich weniger Gewerbeabfälle thermisch verwertet werden dürfen, stehen zukünftig mehr Wertstoffe für das Recycling zur Verfügung, wie Kunststoffe, Holz und Bioabfälle. Auch im Bereich der Bauabfälle soll zukünftig ein höherwertiges Recycling insbesondere von mineralischen Bauabfällen und Gips erfolgen.

Juristisches Gutachten über die Förderung der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektro-Altgeräten im Sinne der zweiten Stufe der Abfallhierarchie

Dieses Gutachten basiert auf einer Bestandsaufnahme der derzeitigen Praktiken im Bereich der Wiederverwendung. Aufbauend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen untersucht es Möglichkeiten zur Förderung der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektroaltgeräten im Sinne der zweiten Stufe der Abfallhierarchie durch deren Institutionalisierung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Bei der Entwicklung eines entsprechenden Modells war es jedoch der Grundgedanke, bestehende Strukturen und Abläufe so weit wie möglich unverändert zu belassen. Es soll möglichst wenig in die unternehmerische Freiheit der Unternehmen eingegriffen werden, die sich bereits als Wiederverwendungseinrichtung betätigen oder dies zu tun gedenken. Daher werden nur solche Normierungen vorgeschlagen, die als Ergänzung zum bestehenden System minimal notwendig sind. Sollte sich die Tätigkeit als Wiederverwendungseinrichtung dennoch nicht wirtschaftlich ausüben lassen, so ist keine spezielle finanzielle Förderung vorgesehen. Veröffentlicht in Texte | 36.

UBA-Kernelemente zur Steigerung des Kunststoffrecyclings und Rezyklateinsatzes

Das Recycling von Kunststoffabfällen und der Einsatz von Kunststoffrezyklaten in Neuprodukten schonen Primärrohstoffe und sparen gegenüber der Produktion aus Rohöl Energie und CO 2 -Emissionen ein. Unter den Verwertungsverfahren ist das Recycling, d.h. die werkstoffliche Verwertung, meist die umweltfreundlichste Entsorgungsvariante. In der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes steht die werkstoffliche Verwertung von Abfällen konsequenterweise an oberster Stelle der Verwertungsoptionen. Dennoch werden Kunststoffabfälle in Deutschland überwiegend energetisch verwertet. Das Recycling von Kunststoffabfällen stagniert seit Jahren auf niedrigem Niveau. Und das, obwohl deutlich mehr Kunststoffe diesen Verwertungsweg gehen könnten. Die Ursachen sind vielfältig. Daher ist auch ein Bündel an Maßnahmen und Instrumenten erforderlich, die auf den Abbau von Hemmnissen und die Förderung des hochwertigen Kunststoffrecyclings und Rezyklateinsatzes abzielen. Welche das aus Sicht des Umweltbundesamtes sein sollten, stellen wir in diesem Papier vor. Veröffentlicht in Position.

Umweltschutzgerechte Verwertung nicht etablierter Stoffströme in Abfallverbrennungsanlagen

In Deutschland führten die gesetzlichen Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft in den beiden letzten Jahrzehnten zu einem Anstieg des stofflichen Recyclings. Mit der fünfstufigen Abfallhierarchie erhält die energetische Verwertung einen nachrangigen Charakter. Daraus kann auf eine entstehende mangelhafte Auslastung und Schließung von Abfallverbrennungsanlagen spekuliert werden. Viele Anlagen sind allerdings mittlerweile als Strom- und Wärmelieferanten regional unverzichtbar geworden. Veröffentlicht in Texte | 18/2016.

Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen für die Erstellung eines bundesweiten Abfallvermeidungsprogramms

Die novellierte EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRl) bestätigt in einer neuen Abfallhierarchie die Abfallvermeidung als prioritäre Maßnahme zum Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit der Erzeugung und dem Umgang mit Abfällen. Die Mitgliedstaaten werden darin u.a. zur Förderung der Abfallvermeidung aufgefordert. Die Planung der Abfallvermeidungsmaßnahmen soll nach Artikel 29 Abs. 1 der AbfRRl in Abfallvermeidungsprogrammen erfolgen, die die Mitgliedstaaten bis zum 12. Dezember 2013 zu erstellen haben. In den Abfallvermeidungsprogrammen sind bestehende Vermeidungsmaßnahmen zu beschreiben und Abfallvermeidungsziele festzulegen. Durch die Vorgabe von zweckmäßigen, spezifischen qualitativen oder quantitativen Maßstäben für verabschiedete Abfallvermeidungsmaßnahmen sind deren erzielte Fortschritte zu überwachen und zu bewerten. Die Programme können in die Abfallbewirtschaftungspläne oder andere umweltpolitische Programme aufgenommen werden. Veröffentlicht in Texte | 59/2010.

Potenziale und Maßnahmen zur Vermeidung und insbesondere zur hochwertigen Verwertung gefährlicher Abfälle

Im Jahr 2014 sind in der Bundesrepublik Deutschland rund 22,3 Mio. Mg als gefährlich eingestufte Abfälle angefallen. Welche Abfälle als gefährlich einzustufen sind, regelt die Abfallverzeichnisverordnung (AVV), die auf entsprechende Gefährlichkeitskriterien des Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) verweist. Insgesamt sind 405 Abfallarten als gefährlich eingestuft, für die das Gebot zum Recycling gemäß der Abfallhierarchie nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ebenso gilt, wie für die ungefährlichen Abfälle. Ziel des Projektes war die Identifizierung von Recyclingpotenzialen für ausgewählte Abfallarten. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens wurden dazu aus den produktionsspezifischen gefährlichen Abfällen, der AVV-Kapitel 1 - 9 und 11 - 16, dann 27 Abfallschlüssel für eine vertiefende Untersuchung der Recyclingpotenziale ausgewählt. Für die Beschreibung zu deren Entstehung, deren Entsorgungs-wegen und der für die gefährlichen Eigenschaften verantwortlichen Inhaltsstoffe wurden Datenbank- und Literaturrecherchen sowie Befragungen von Abfallerzeugern und Betreibern von Abfallbehandlungs- und Entsorgungsanlagen durchgeführt und analysiert. Es schließt sich eine Darstellung von Verfahren zur Zerstörung, Umwandlung oder Separation der gefährlichen Stoffe sowie von geeigneten Verwertungsverfahren an. Die vergleichende Bewertung dieser Verfahren untereinander erfolgte dann mit der zuvor erarbeiteten Bewertungsmethode. Aus den Ergebnissen wurden Handlungsempfehlungen abgeleitet, die dabei helfen sollen, bestehende Hemmnisse zur Ausschöpfung der Recyclingpoten-ziale zu überwinden. Quelle: Forschungsbericht

Identifizierung soziologischer Bestimmungsfaktoren der Abfallvermeidung und Konzipierung einer zielgruppenspezifischen Kommunikation

Abfallvermeidung als ein zentrales Handlungsfeld der Umweltpolitik steht an erster Stelle der fünfstufigen Abfallhierarchie (UBA 2019a) und ist seit 2013 im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgeschrieben. Der deutschen Bevölkerung wird allgemein ein hohes Umweltbewusstsein attestiert (BMU/UBA 2019). Doch in Deutschland befindet sich das Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen, trotz eines leichten Rückgangs, weiterhin auf einem hohen Niveau (Destatis 2019). Diese Situation bildet den Ausgangspunkt für das Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes "Identifizierung soziologischer Bestimmungsfaktoren der Abfallvermeidung und Konzipierung einer zielgruppenspezifischen Kommunikation". Das Projekt untersuchte mithilfe einer Onlinebefragung und qualitativen Interviews die alltäglichen Praktiken des Konsums mit Blick auf ihre Potenziale der Abfallvermeidung. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass viele Verbraucher/-innen für das Thema Abfall sensibilisiert sind, es ihnen aber schwerfällt, im Alltag neue Praktiken der Abfallvermeidung umzusetzen. Ein wichtiger Faktor sind deshalb neben den individuellen Faktoren auch die Rahmenbedingungen, etwa der Zugang zu Infrastrukturen, die Abfallvermeidung im Alltag ermöglichen. Mithilfe einer Milieuanalyse wurden die unterschiedlichen Potenziale und Herausforderungen für verschiedene soziale Gruppen (soziale Milieus) herausgearbeitet. Darüber hinaus untersuchte das Projekt die kommunikative Anschlussfähigkeit der Themen Abfall und Abfallvermeidung sowie Ansätze der zielgruppenspezifischen Kommunikation, ebenfalls unter Berücksichtigung sozialer Milieus. In den qualitativen Interviews mit Verbraucher/-innen sowie zusätzlich durchgeführten Gruppendiskussionen zeigte sich, dass sich nur wenige von ihnen gezielt zu Abfall und Abfallvermeidung informieren, diese Themen aber bei der Mediennutzung wahrgenommen werden. Eine Analyse bestehender Materialien von Kommunikatoren/-innen und Multiplikatoren/-innen sowie Experten/-inneninterviews mit Kommunikationsakteuren verdeutlichte, dass viele Akteure aktuell ein Gelegenheitsfenster für kommunikative Aktivitäten zum Thema Abfallvermeidung, die im Alltag von Verbraucher/-innen anschlussfähig sind, sehen. Sie verfolgen je-doch selten systematische, zielgruppenspezifische Ansätze, die Handlungsrationalitäten unterschiedli-cher sozialer Milieus berücksichtigen. Auf Grundlage dieser empirischen Ergebnisse wurde eine Hand-reichung für die zielgruppenspezifische Kommunikation zum Thema Abfallvermeidung erarbeitet. Quelle: Forschungsbericht

UBA's key aspects to increase plastic recycling and the use of recyclates

The recycling of plastic waste and the use of recyclates in new products conserve primary raw materials and, unlike the production from crude oil, save energy and reduce CO2 emissions. Recycling (i.e. material recovery) is usually the most environmentally friendly choice among waste management processes. Consequently, material recovery from waste is at the top of the recovery options in the Circular Economy Act̷s waste hierarchy. Nevertheless, plastic waste in Germany is predominantly recovered for energy. The recycling of plastic waste has remained at a low level for years, even though significantly more plastics could be reclaimed in this way. The causes are varied, therefore a range of measures and tools are required aimed at the elimination of barriers and at the promotion of high-quality plastic recycling and use of recyclates. This paper presents the German Environment Agency̷s view as to which measures and tools should be applied. Quelle: Verlagsinformation

Evaluation der ökologischen und ökonomischen Auswirkungen des Wegfalls der Heizwertregelung des § 8 Abs. 3 Satz 1 KrWG

Das Ziel des Vorhabens war, die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen eines Wegfalls der Heizwertregelung für 19 Abfallströme zu evaluieren. Dabei wurde unter Berücksichtigung der aktuellen Entsorgungssituation insbesondere untersucht, inwieweit eine Streichung der Heizwertklausel Auswirkungen auf die Pflichtenstellung der relevanten Abfallerzeuger und -besitzer hätte. Der für die Wirtschaft, die öffentliche Verwaltung sowie für Bürgerinnen und Bürgern entstehende Erfüllungsaufwand für den Fall der Streichung der Heizwertklausel wurde mit der Standardmethodik der Gesetzesfolgenabschätzung ermittelt.

Juristisches Gutachten über die Förderung der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektro-Altgeräten im Sinne der zweiten Stufe der Abfallhierarchie

Dieses Gutachten basiert auf einer Bestandsaufnahme der derzeitigen Praktiken im Bereich der Wiederverwendung. Aufbauend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen untersucht es Möglichkeiten zur Förderung der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektroaltgeräten im Sinne der zweiten Stufe der Abfallhierarchie durch deren Institutionalisierung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Bei der Entwicklung eines entsprechenden Modells war es jedoch der Grundgedanke, bestehende Strukturen und Abläufe so weit wie möglich unverändert zu belassen. Es soll möglichst wenig in die unternehmerische Freiheit der Unternehmen eingegriffen werden, die sich bereits als Wiederverwendungseinrichtung betätigen oder dies zu tun gedenken. Daher werden nur solche Normierungen vorgeschlagen, die als Ergänzung zum bestehenden System minimal notwendig sind. Sollte sich die Tätigkeit als Wiederverwendungseinrichtung dennoch nicht wirtschaftlich ausüben lassen, so ist keine spezielle finanzielle Förderung vorgesehen.<BR>Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/

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