Die Abfallwirtschaft ist für den gesamten Abfallkreislauf verantwortlich: von der Abfallvermeidung über die Wiederverwendung und Verwertung bis hin zur Beseitigung. Auch das Sammeln und der Transport von Abfällen, die Sortierung und die Behandlung gehören zu ihren Aufgaben. Abfallwirtschaft in Deutschland Für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist es nahezu selbstverständlich, dass Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Diese Selbstverständlichkeit steht aber am Ende eines langen Entwicklungsprozesses der Abfallwirtschaft, der Abfalltechnik und des Abfallrechts in Deutschland. Erste gesetzliche Grundlagen für die Abfallentsorgung in Deutschland wurden Anfang des 19. Jahrhunderts in einigen Landesteilen entwickelt. Nachdem die Zusammenhänge zwischen fehlender Stadthygiene und weitverbreiteten Krankheiten wie Cholera immer deutlicher wurden, legte man mehr Wert auf eine geordnete Entwässerung und Abfallentsorgung. Auf kommunaler und regionaler Ebene wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen. Die erste bundeseinheitliche rechtliche Regelung wurde 1972 mit dem Erlass des Abfallbeseitigungsgesetzes geschaffen. Bereits 1974 wurden auch auf europäischer Ebene zahlreiche Regelungen erlassen um die Anforderungen an Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in allen EU-Mitgliedsstaaten zu harmonisieren. Die zentrale europäische Vorgabe in diesem Politikbereich ist die 2018 aktualisierte EU-Abfallrahmenrichtlinie . Die aktuelle Grundlage für das Abfallrecht in Deutschland ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das im Jahr 2020 novelliert wurde und die Vorgaben des europäischen Abfallrechts umsetzt. Am 31. Juli 2013 hat das Bundeskabinett das unter der Beteiligung der Länder erarbeitete Abfallvermeidungsprogramm des Bundes verabschiedet. Es erfasst systematisch und umfassend zielführende Ansätze der öffentlichen Hand zur Abfallvermeidung in Form von konkreten Empfehlungen, Instrumenten und Maßnahmen. Es analysiert unterschiedliche abfallvermeidende Maßnahmen in der Produktion, Produktgestaltung, Handel, Gewerbe und dem Gebrauch von Produkten auch unter Beachtung von ökonomischen, sozialen und rechtlichen Kriterien. Mit dem „ Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder: Fortschreibung “ (Oktober 2020) wird der 2013 angestoßene Prozess fortgeführt und erweitert. Nun werden auch Maßnahmen einbezogen, die Bürgern, Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen Abfallvermeidungsmöglichkeiten aufzeigen. Von der Beseitigung zum Kreislauf Die Abfallwirtschaft hat sich in diesem Zeitraum seit 1972 erheblich gewandelt. Der dabei vollzogene Schritt von der Beseitigungswirtschaft zur Kreislaufwirtschaft stellt einen bedeutenden Paradigmenwechsel dar. Ziel ist es nunmehr, natürliche Ressourcen zu schonen und Abfälle umweltverträglich zu bewirtschaften. Dabei spielen die nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Ressourceneffizienz eine wesentliche Rolle. Ein zentraler Grundsatz des Gesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie: Vermeidung von Abfällen Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen Recycling von Abfällen Sonstige Verwertung von Abfällen (energetische Verwertung, Verfüllung von Abgrabungs- oder Abbaustätten, etc.) Beseitigung von Abfällen. Abfälle müssen von Anfang an getrennt gesammelt werden, um die stofflichen Potenziale der verschiedenen Abfallströme möglichst vollständig nutzen zu können. Die getrennte Erfassung der Abfälle ist für die Einhaltung der abfallstromspezifischen Qualitätsanforderungen bei der stofflichen Verwertung grundsätzlich erforderlich. Die haushaltsnah anfallenden Abfallströme Altpapier, Altglas, Kunststoffabfälle und Bioabfälle sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) seit 2015 verpflichtend getrennt zu sammeln. Die Pflicht zur getrennten Sammlung gilt gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz ( §10 Abs. 1 ElektroG ) auch für derartige Geräte sowie laut Batteriegesetz ( §11 Abs. 1 BattG ) für Altbatterien und Akkumulatoren. Das im KrWG verankerte Instrument der Produktverantwortung legt Verantwortlichkeiten entlang des Lebenszyklus von Produkten fest. Es schafft Anreize, langlebige und abfallarme Produkte herzustellen. Die Produktverantwortung soll zudem die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung nach dem Gebrauch sicherstellen. Das Netto-Abfallaufkommen in Deutschland beträgt jährlich etwa 350 Millionen Tonnen. Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) machen mit rund 60 Prozent den Großteil dieses Abfallaufkommens aus. Rund 14 Prozent sind Siedlungsabfälle. Der Anteil der auch als „Sonderabfälle“ bekannten gefährlichen Abfälle beträgt rund fünf Prozent. Weitere Informationen unter Abfallstatistik. Zur Bewältigung dieser Abfallströme stehen eine Reihe hochwertiger Entsorgungsverfahren zur Verfügung, deren Weiterentwicklung das UBA gefördert und begleitet hat. Dabei kommen je nach Abfallart unterschiedliche Abfallbehandlungsverfahren zum Einsatz. Die Abfallwirtschaft in Deutschland ist technologisch hoch entwickelt. Deshalb unterstützt das UBA gezielt den Transfer von Wissen und Technologien. Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abfallverbringungen wurde 1994 im UBA auf Grundlage des Abfallverbringungsgesetzes die Anlaufstelle Basler Übereinkommen eingerichtet. Die Anlaufstelle hat insbesondere die Aufgabe, über den Abfalltransport durch Deutschland zu entscheiden (Erteilung von Transitgenehmigungen), Informationsanfragen zu beantworten sowie Behörden und die Wirtschaft zu beraten. Ferner ist sie Kontaktstelle für andere Anlaufstellen und das Sekretariat der UNEP und der EU-Kommission
Die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sowie das deutsche Tierschutzgesetz verpflichten zu einer konsequenteren Umsetzung des Schutzes von Tieren bei der Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken nach dem 3R-Prinzip. Seit 1959 ist das Ziel des 3R Prinzips nach William Russel und Rex Burch 1. Tierversuche vollständig zu vermeiden (Replacement), 2. die Zahl der Tiere (Reduction) und 3. ihr Leiden (Refinement) in Versuchen auf das unerlässliche Maß zu beschränken.
Zur Verbesserung der Umsetzung des 3R-Prinzips sind Forschungsaktivitäten notwendig. Dieser Aufgabe stellt sich die 3R-Schulungsplattform für Methodische Ansätze zur Reduktion von Tierversuchen (3R-SMART). Aufgabe des Forschungsverbundes ist es mithilfe des Pilotprojektes 3R-SMART den Aufbau einer Open-Access-Schulungsplattform für 3R-Methoden zu gewährleisten, sowie das 3R-Prinzip verstärkt transparent und sichtbar machen. 3R-SMART ist kompetenzorientiert an die Bedürfnisse von Wissenschaftlern, Studierenden, sowie technischem Personal an Hochschulen, öffentlichen Forschungseinrichtungen und in der Industrie angepasst. Das Teilprojekt widmet sich der Verbesserung der Qualität der allgemein-verständlichen nichttechnischen Projektzusammenfassung (NTP). Die NTP dient dem Zweck A.) die Umsetzung von Alternativmethoden zum Tierversuch nach dem 3R-Prinzip voranzubringen, und B.) objektive Informationen über Tierversuchsprojekte anonym der Bevölkerung zugänglich zu machen. Damit wird die Bevölkerung besser über genehmigte Tierversuche unterrichtet. Gemäß dem deutschen Tierschutzgesetz ist die/der Antragsteller/in eines genehmigten Tierversuches verantwortlich für die Erstellung der NTP. Die NTP informiert darüber, welchem Zweck die Tierversuche dienen, welchen Nutzen sie haben und was für Schäden bzw. Belastungen bei den eingesetzten Tieren erwartet werden. Ferner werden auch die Anzahl und die Art der zur Verwendung vorgesehenen Versuchstiere sowie alle getroffenen Maßnahmen, um 1.) die Verwendung von Tieren im Voraus zu vermeiden (Replacement), 2.) deren Zahl im Versuch zu vermindern (Reduction) oder 3.) ihr Wohlergehen zu verbessern (Refinement) angegeben. Ist das Vorhaben von den zuständigen Behörden genehmigt, übermittelt die zuständige Behörde die NTP an das Bundesinstitut für Risikobewertung zur frei zugänglichen Veröffentlichung gemäß § 41 TierSchVersV im Internet in der Datenbank AnimalTestInfo. Eine erste Auswertung von mehr als 5000 veröffentlichten NTPs in Deutschland zeigt, dass die NTPs aufgrund stilistischer und inhaltlicher Unterschiede der abgefassten Texte unterschiedlich gut in der Lage sind, die Bevölkerung über genehmigte Tierversuche zu unterrichten. Deshalb ist es notwendig, die Antragssteller/innen von Tierversuchsvorhaben zukünftig bei der Erstellung der NTPs zu unterstützen, um die Qualität der NTPs zu verbessern. Hierzu soll im Rahmen von 3R-SMART ein Video-basierter
Die derzeit zur Verfügung stehenden statistischen Daten reichen nicht aus, um mit der notwendigen Aktualität und Sicherheit belegen zu können, dass die Bestimmungen der Altölverordnung, insbesondere im Kontext der Abfallhierarchie (Aufbereitungsvorrang und Vermischungsverbot), flächendeckend optimal umgesetzt werden. Mit Blick auf die Fortentwicklung der Ressourcenproduktivität soll insbesondere die Erfassung von noch besseren Altölqualitäten im Rahmen der Sammlung, als Grundvoraussetzung für die Aufbereitung zu hochwertigen Basisölen, hinsichtlich weiterer Optimierungspotentiale im Kontext der Abfallhierarchie einer vertieften Untersuchung unterzogen werden. Dabei soll auch das Statistikmodul zur Berechnung der Altölmengen an die aktuellen Gegebenheiten des Altölentsorgungsmarktes angepasst werden.
Das Vorhaben ermittelt den Status Quo und das Potential für die Umsetzung der zweiten Hierarchiestufe der fünfstufigen Abfallhierarchie nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen soll die Summe aus beiden gemäß § 14 Abs. 2 KrWG spätestens ab dem 01.01.2020 mind. 65 Gewichtsprozent betragen. Für die Vorbereitung zur Wiederverwendung sind weder für Bayern noch für andere Teile Deutschlands Basisdaten zu relevanten Stoffströmen vorhanden. Im Hinblick auf eine Quantifizierung sollen die relevanten Stoffströme ermittelt und charakterisiert werden, der Status Quo ermittelt und Potentiale zur Erhöhung der Stoffströme aufgezeigt werden. Die Menge an Gütern, die für die Wiederverwendung vorbereitet werden, soll zukünftig erhöht werden.