Die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sowie das deutsche Tierschutzgesetz verpflichten zu einer konsequenteren Umsetzung des Schutzes von Tieren bei der Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken nach dem 3R-Prinzip. Seit 1959 ist das Ziel des 3R Prinzips nach William Russel und Rex Burch 1. Tierversuche vollständig zu vermeiden (Replacement), 2. die Zahl der Tiere (Reduction) und 3. ihr Leiden (Refinement) in Versuchen auf das unerlässliche Maß zu beschränken.
Zur Verbesserung der Umsetzung des 3R-Prinzips sind Forschungsaktivitäten notwendig. Dieser Aufgabe stellt sich die 3R-Schulungsplattform für Methodische Ansätze zur Reduktion von Tierversuchen (3R-SMART). Aufgabe des Forschungsverbundes ist es mithilfe des Pilotprojektes 3R-SMART den Aufbau einer Open-Access-Schulungsplattform für 3R-Methoden zu gewährleisten, sowie das 3R-Prinzip verstärkt transparent und sichtbar machen. 3R-SMART ist kompetenzorientiert an die Bedürfnisse von Wissenschaftlern, Studierenden, sowie technischem Personal an Hochschulen, öffentlichen Forschungseinrichtungen und in der Industrie angepasst. Das Teilprojekt widmet sich der Verbesserung der Qualität der allgemein-verständlichen nichttechnischen Projektzusammenfassung (NTP). Die NTP dient dem Zweck A.) die Umsetzung von Alternativmethoden zum Tierversuch nach dem 3R-Prinzip voranzubringen, und B.) objektive Informationen über Tierversuchsprojekte anonym der Bevölkerung zugänglich zu machen. Damit wird die Bevölkerung besser über genehmigte Tierversuche unterrichtet. Gemäß dem deutschen Tierschutzgesetz ist die/der Antragsteller/in eines genehmigten Tierversuches verantwortlich für die Erstellung der NTP. Die NTP informiert darüber, welchem Zweck die Tierversuche dienen, welchen Nutzen sie haben und was für Schäden bzw. Belastungen bei den eingesetzten Tieren erwartet werden. Ferner werden auch die Anzahl und die Art der zur Verwendung vorgesehenen Versuchstiere sowie alle getroffenen Maßnahmen, um 1.) die Verwendung von Tieren im Voraus zu vermeiden (Replacement), 2.) deren Zahl im Versuch zu vermindern (Reduction) oder 3.) ihr Wohlergehen zu verbessern (Refinement) angegeben. Ist das Vorhaben von den zuständigen Behörden genehmigt, übermittelt die zuständige Behörde die NTP an das Bundesinstitut für Risikobewertung zur frei zugänglichen Veröffentlichung gemäß § 41 TierSchVersV im Internet in der Datenbank AnimalTestInfo. Eine erste Auswertung von mehr als 5000 veröffentlichten NTPs in Deutschland zeigt, dass die NTPs aufgrund stilistischer und inhaltlicher Unterschiede der abgefassten Texte unterschiedlich gut in der Lage sind, die Bevölkerung über genehmigte Tierversuche zu unterrichten. Deshalb ist es notwendig, die Antragssteller/innen von Tierversuchsvorhaben zukünftig bei der Erstellung der NTPs zu unterstützen, um die Qualität der NTPs zu verbessern. Hierzu soll im Rahmen von 3R-SMART ein Video-basierter
Schätzungen zufolge birgt das derzeitige Elektroaltgeräteaufkommen in Deutschland ein großes Potenzial, welches einer Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt und damit wieder aus der Abfalleigenschaft herausgeholt werden kann. Gegenstand dieses Forschungsvorhabens war vor diesem Hintergrund, in Vorbereitung auf eine mögliche zukünftige Rechtsetzung, die Informationslage im Hinblick auf die Abfallhierarchie und den bestmöglichen Schutz von Mensch und Umwelt (Optimierungsklausel, § 6 Abs. 2 KrWG) für Elektro- und Elektronik(alt)geräte zu konkretisieren. Dazu wurden zunächst ökologische und Schadstoffexpositionspotenziale einer verlängerten Nutzungsdauer bei Elektro- und Elektronikgeräten untersucht. Grundsätzliche und konkrete Rechtsfragen der Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung - unter anderem zum Beginn und Ende der Abfalleigenschaft von Elektro(alt)geräten - wurden analysiert. Anschließend erfolgte eine grobe Abschätzung von Mengen- und Beschäftigungspotenzialen der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektroaltgeräten in Deutschland. Anhand einer Umfrage wurden Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Bereich der Wiederverwendung bzw. Vorbereitung zur Wiederverwendung erhoben. In den Handlungsempfehlungen wurde schlussendlich ein Konzept zur Erschließung der Potenziale entwickelt. Quelle: Forschungsbericht
Das Vorhaben ermittelt den Status Quo und das Potential für die Umsetzung der zweiten Hierarchiestufe der fünfstufigen Abfallhierarchie nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen soll die Summe aus beiden gemäß § 14 Abs. 2 KrWG spätestens ab dem 01.01.2020 mind. 65 Gewichtsprozent betragen. Für die Vorbereitung zur Wiederverwendung sind weder für Bayern noch für andere Teile Deutschlands Basisdaten zu relevanten Stoffströmen vorhanden. Im Hinblick auf eine Quantifizierung sollen die relevanten Stoffströme ermittelt und charakterisiert werden, der Status Quo ermittelt und Potentiale zur Erhöhung der Stoffströme aufgezeigt werden. Die Menge an Gütern, die für die Wiederverwendung vorbereitet werden, soll zukünftig erhöht werden.