Zur Loesung von Problemen der Wassererschliessung, des Trinkwasserschutzes, der Abfallagerung und -beseitigung sowie der Ingenieurgeologie werden Tracermethoden und spezielle hydrogeologische Methoden in Poren-, Karst- und Kluftwasserleitern eingesetzt.
Die Eignung von Biopol-beschichteten Papiertueten als Inlets in Vorsortiergefaessen und deren Doppelnutzung als Einkaufstasche sollen in einer Akzeptanzanalyse ueberprueft werden. Hierbei wird vor allem Augenmerk auf die Eignung des Inlets bezueglich Groesse und Beschaffenheit bzw. Funktionalitaet gelegt. Weiterhin werden Fragen der Oeffentlichkeitsarbeit und Preisbildung eroertert sowie des Marktpotentials. In Witzenhausen soll die Kompostierbarkeit der Papiertueten im Praxistest untersucht werden. Weiterhin werden die Auswirkungen auf die Bioabfallsammlung untersucht.
Aufbauend auf bereits vorhandenen Verfahren zur Touren- und Standortplanung wird ein Planungsmodell entwickelt, das wirtschaftliche und betriebliche Aspekte einer regionalen Abfallentsorgung gleichermassen beruecksichtigt. Als Eingangsdaten muessen Angaben ueber Mengen, Art und Anfallort der zu entsorgenden Abfaelle, moegliche Standorte fuer Behandlungs- und Beseitigungsanlagen, Angaben ueber verfuegbare Behaelter- und Transportsysteme sowie die jeweils entstehenden Kosten bekannt sein. Zur Bearbeitung der einzelnen Teilmodelle sollen Nutzen-Kosten-Rechnung, Finanzierungsrechnung und Verfahren des Operations Research eingesetzt werden. Von besonderem Interesse sind die sich ergebenden Interaktionen zwischen einzelnen Teilmodellen (z.B. Deponiestandort-Tourenplanung-Behaelter-/Transportsystem). Waehrend bei frueheren Planungen Standortauswahl, Tourenplanung und Auswahl des Behaeltersystems getrennt bearbeitet wurden, ist im geplanten Modell die konzeptionelle Kopplung dieser Teilplanung vorgesehen. Mit Hilfe des Planungsmodells sollen geeignete Entsorgunssysteme ausgewaehlt werden und mit den jeweils verbundenen Kosten und Nutzen verglichen werden. Ein derartiges Planungsinstrument kann fuer den konkreten Planungsfall aufgrund der gleichzeitigen Beurteilung mehrerer Systemkomponenten als umfassende Entscheidungshilfe sowohl von administrativen, als auch von privaten Entscheidungstraegern eingesetzt werden. Moegliche Anwendungsbereiche sind die Hausmuellentsorgung, die Sondermuellbeseitigung, die Planung von Recyclingsystemen oder auch die Klaerschlammbeseitigung.
Bei akuten Umweltschadensfällen in Nordrhein-Westfalen steht das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) rund um die Uhr für Sondereinsätze bereit. „Jeder Einsatz dient dem Schutz von Mensch und Natur – wir sind zur Stelle, wenn es darauf ankommt“, betont LANUK-Präsidentin Elke Reichert. Auch in Fällen von Umweltkriminalität werde das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima immer häufiger zu einem wichtigen Glied in der Kette der Beweisführung. Mit speziell ausgerüsteten Umweltmesswagen, dem sogenannten Sondereinsatz, werden Ermittlungsbehörden und Einsatzkräfte mit wissenschaftlicher Expertise und modernster Messtechnik direkt vor Ort unterstützt. Diese Expertise hat in Nordrhein-Westfalen einen hohen Stellenwert und bietet eine wichtige Schnittstelle zwischen Umwelt- und Ermittlungsbehörden Die Einrichtung der Vernetzungsstelle Umweltkriminalität im Januar 2024 und die Schulungen, die für die Polizei angeboten werden, haben die fachlichen und analytischen Möglichkeiten des LANUK bei den Einsatzkräften bekannter gemacht. Die Zahl der Einsätze hat als Folge im Jahr 2024 einen historischen Höchstwert von 57 Einsätzen verzeichnet. Das Einsatzspektrum reicht von illegalen Lagerungen und Einleitungen von Chemikalien oder Abfällen bis zu Bränden, Stofffreisetzungen und komplexen Unfällen, bei denen es um den Schutz von Mensch und Umwelt geht. Aktuell war der Sondereinsatz beispielsweise bei mehreren illegalen Boden- und Abfallablagerungen im Kreis Heinsberg und in Erkelenz gefragt. Auch an Untersuchungen zu illegalen Drogenlaboren oder Einleitungen in Gewässer wird der Sondereinsatz immer wieder beteiligt. Durch die interdisziplinäre Kompetenz des LANUK erhalten die Ermittlungsbehörden fachliche Grundlagen für die Beantwortung komplexer Fragestellungen und für daraus folgende Konsequenzen. „Nachhaltiger Umweltschutz ist eine Frage der Wachsamkeit“, erklärte die Präsidentin des LANUK, Elke Reichert. Bei Ereignissen, die Umweltschäden oder Gefahren für Menschen bedeuten können, müsse schnell gehandelt werden. Das könne nur gelingen, wenn die Fachleute und Behörden ohne Umwege eine sichere Einschätzung der Gefährdungslage für gemeinsames weiteres Handeln erhielten. „Oft ist das LANUK die erste Fachinstanz, die mit konkreten Analysen entscheidende Erkenntnisse und damit auch Hinweise für Ermittlungsbehörden liefert.“ Sie unterstreicht: „Für die Ermittlungsarbeit ist es elementar, schnell Klarheit zu schaffen. Mit der mobilen Labortechnik im Sondereinsatz können wir direkt vor Ort gefährliche Substanzen identifizieren und so die Behörden dabei unterstützen, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.“ Elke Reichert macht deutlich: „Unser Ziel ist es, jeden Einsatzort so zu verlassen, dass Menschen und Umwelt bestmöglich geschützt sind“. Die Einsätze beginnen meist mit einem Anruf bei der rund um die Uhr besetzten Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUK. Dort koordinieren die Mitarbeitenden des LANUK alles Weitere – egal, ob die lokale Feuerwehr, die Bezirksregierungen, Kommunen oder Polizei Unterstützung benötigen. Rund ein Drittel der Einsätze wird von Feuerwehren angefordert, ein weiteres Drittel von den Bezirksregierungen, die übrigen von Polizei und anderen Behörden. Die Einsatzgründe variieren: „Bei vielen Einsätzen ist zu Beginn nicht klar, ob es sich um einen Unfall, ein natürliches Phänomen oder einen Fall von Umweltkriminalität handelt“ berichtete LANUK-Präsidentin Elke Reichert. Immer wieder gäbe es Fälle, bei denen durch Ermittlungen im Nachgang auch Umweltkriminalität als Ursache festgestellt werde. Der Sondereinsatz umfasst ein Kernteam aus sechs Fachleuten, zwei Frauen und vier Männern, ergänzt durch 18 weitere Mitarbeitende aus unterschiedlichen naturwissenschaftlichen und technischen Fachbereichen des LANUK. Die beiden LKW des Sondereinsatzes verfügen jeweils über eine eigenständige Stromversorgung. In die Sondereinsatzfahrzeuge installierte und mitgeführte Messtechnik ermöglicht spezialisierte Untersuchungen direkt am Einsatzort. Dazu gehört ein mobiles Massenspektrometer (GC-MS), mit dem mehr als 1000 flüchtige organische und anorganische Stoffe gemessen werden können. An Bord des großen Messwagens steht ebenfalls ein mobiles Rasterelektronen-Mikroskop mit Röntgensonde zur Verfügung. Damit können Proben mehr als 100.000fach vergrößert werden. Form, Größe und elementare Bestandteile von Proben, z. B. von Asbest, können damit sichtbar gemacht werden. Zur Bestimmung zahlreicher Stoffe befindet sich weitere mobile Messtechnik an Bord. Als „Umweltfeuerwehr des Landes Nordrhein-Westfalen“ verfügen beide Fahrzeuge über eine Sondersignalanlage (Blaulicht). Die Vernetzung mit der Zentralstelle für Umweltkriminalität bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, den verschiedenen Dienststellen der Kriminalpolizei und dem Landeskriminalamt hat sich als sehr wirksam erwiesen. Die systematische Zusammenarbeit sorgt dafür, dass Schadensfälle am Ort des Geschehens fachlich bewertet werden können – ob Freisetzung von Chemikalien, illegaler Entsorgung von Abfällen oder der Ausbreitung unbekannter Substanzen. Präsidentin Reichert bringt es auf den Punkt: „Wir setzen auf vernetztes Wissen, engagierte Teams und den Anspruch, aus jedem Einsatz zu lernen. Umweltschäden sind oft unsichtbar, aber die Folgen können gravierend sein. Es ist unsere Aufgabe, unser Fachwissen, unsere Möglichkeiten des Messens und Bewertens zu nutzen und damit die Behörden in NRW in der Umsetzung von Maßnahmen zu stärken – für mehr Sicherheit und nachhaltigen Schutz“. zurück
Alte Sofas, Abfallsäcke, Elektrogeräte, Sperrmüll und andere unbrauchbare Dinge – immer wieder sorgt illegal entsorgter Müll am Straßenrand oder in der Landschaft für Verärgerung. Dabei sind die illegalen Müllhaufen nicht nur ein optisches Ärgernis, sie sind auch eine enorme Belastung für die Umwelt und sorgen für zusätzliche Kosten in Millionenhöhe für die Entsorger. „Das Fehlverhalten Einiger führt zu einer enormen Belastung der Umwelt und bezüglich der Entsorgung zu einer Belastung aller. Denn für die Entsorgung illegaler Ablagerungen im öffentlichen Raum ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig. Einen nicht unerheblichen Teil ihrer Arbeitszeit müssen sie für die Beseitigung der Müllberge aufbringen.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Diese Art der Müllentsorgung stößt bei den meisten Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis, denn es gibt flächendeckend Möglichkeiten, seinen Müll loszuwerden. Jeder Haushalt ist an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen, das heißt, Abfälle, die im Haushalt entstehen, können über die hauseigenen Mülltonnen entsorgt werden. Fallen Abfälle an, die nicht in die Mülltonnen passen oder von der Abfuhr ausgeschlossen sind, kann man kostenlos oder gegen kleinere Gebühren die Wertstoffhöfe der Kommunen nutzen. Auch Sperrmüll kann bis zu vier Mal im Jahr kostenlos zur Abholung angemeldet werden. „Es gibt also objektiv keinen Grund, sich seines Mülls illegal zu entledigen. Und dennoch müssen in Sachsen-Anhalt die Kommunen jedes Jahr rund 1.000.000 Euro aufwenden, um unbedacht weggeworfene Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.“, so Pleye weiter. Teuer wird es jedoch nicht nur für die zuständigen Entsorgungsträger. Wer seine Sachen einfach auf der Straße oder in der freien Natur ausmustert und dabei erwischt wird, muss mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für privaten Hausmüll, der rechtswidrig in öffentlichen Papierkörben entsorgt wird. Ein besonders gravierender Aspekt der illegalen Müllentsorgung ist ihre negative Auswirkung auf die Umwelt. Abfälle, die unsachgemäß in der Natur oder in städtischen Bereichen abgelegt werden, können Böden, Gewässer und die Luft verschmutzen. Plastiktüten, Glasflaschen oder Zigarettenstummel vergehen nicht nur über Jahre, sondern können auch Haus- oder Wildtieren schaden. „Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt. Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wir alle haben ein Interesse daran, dass unsere Städte und Wälder sauber und lebenswert bleiben!“, so Pleye abschließend. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Schaffung neuer Lagerflächen zur besseren Getrenntlagerung von Stoffen, Schaffung neuer WHG-Flächen zur Lagerung wassergefährdender, insbesondere tempera-turempfindlicher Stoffe, Schaffung neuer Abstellflächen zum Schutz von Flurförderfahrzeugen, Errichtung und Betrieb neuer Arbeitsbereiche zur Vor- und Nachbereitung von eingehenden und ausgehenden Abfällen bzw. Produkten, Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen Elektronenstrahlofens, Errichtung der notwendigen sanitären Einrichtungen (Sanitärcontainer mit Umkleide- und Pausenraum), Verlagerung der Mitarbeiter- und Gästeparkplätze auf das vorgelagerte Gelände der der Mehrzweckhalle.
Die MUEG GmbH plant die Umstellung ihrer Anlage zur Kompostierung von Klärschlämmen. Zukünftig soll am Standort Asendorf die Kompostierung von Grünschnitt, die Herstellung von Erden und Substraten und die Behandlung und zeitweilige Lagerung von Abfällen und /Zuschlagstoffen durchgeführt werden. Dabei kommt es zu einer Umstellung der ehemaligen Hauptanalage (HA 01) zur „Kompostierung von Grünschnitt und Klärschlamm“. Die HA 01 wird zukünftig nur die „Kompostierung von Grünschnitt“ durchführen. Des Weiteren wird die Anlage um folgende Nebenanlagen er-weitert: Nebenanalage AN 01.10 „Lagerbereiche Input/Output zur Kompostierung“, Neben-analage AN 02.20 „Lagerbereiche Input/Output“ und Nebenanalage AN 03.30 „Aufberei-tung/Behandlung von Abfällen und Zuschlagstoffen“. Der in der Hauptanlage hergestellte Grünschnittkompost soll aus Ausgangsstoff zur bedarfsgerechten Herstellung von Erden und Substraten für den Garten- und Landschaftsbau dienen. Die Lagerung von Boden und Zuschlagsstoffen sowie das Mischen erfolgt in den Nebenanla-gen und der bereits vorhandenen Anlagentechnik am Standort.
Unter bestimmten Voraussetzungen gelten auch Abfälle als gefährliche Stoffe im Sinne der 12. BImSchV(Störfallverordnung). Gleichzeitig können bei Bränden in Abfalllagern gefährliche Stoffe in Form von Brandgasen, Brandprodukten oder Löschwasser entstehen, wodurch diese Anlagen unter die Störfallverordnung fallen können. Das Treffen von dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Vorkehrungen zur Verhinderung und Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkung von Störfällen sind grundlegende Betreiberpflichten nach § 3 StörfallV. Ziel des Vorhabens ist es, ihre Umsetzung bei der Lagerung von Abfällen zu verbessern. Das geplante Vorhaben soll Anlagen zur Lagerung von (gefährlichen) Abfällen, die unter die 12. BImSchV fallen können, identifizieren, Brandereignisse und deren Ursachen in diesen Anlagen recherchieren und eine Übersicht über das vorhandene Regelwerk zu Anforderungen an die Lagerung von (gefährlichen) Abfällen darstellen. Insbesondere Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes zur Vermeidung der Entstehung von Bränden und der Umgang mit Löschwasser und den damit verbundenen Beeinträchtigungen bei fehlender Rückhaltung oder bei einer Entsorgung von Brandrückständen, sollen Projektinhalt sein. Daraus abgeleitet sollen Handlungsbedarfe aufgestellt und Vorschläge für die Verhinderung von Brandereignissen bzw. die wirksame Begrenzung von Auswirkungen erarbeitet werden. Das geplante Vorhaben soll dazu beitragen, dieses Thema fachlich und wissenschaftlich aufzubereiten. Die Ergebnisse sollen mit der Kommission für Anlagensicherheit, den zuständigen Länderbehörden (Immissionsschutz, Abfall, Brandschutz), den Verbänden der Betreiber, den Umweltverbänden und den Feuerwehrverbänden kommuniziert werden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 296 |
| Land | 65 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
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| Boden | 227 |
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