Bei der weiteren Entwicklung der Immissionsrichtlinien werden unter anderem auch die NOx-Grenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke abgesenkt. Das neue Gesetz schreibt vor, dass bei den Anlagen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen mit einer Feuerungsleistung von mehr als 50 MW, die nach dem 31.12.2012 erstmals in Betrieb genommen oder nach diesem Zeitpunkt einer wesentlichen baulichen Änderung unterzogen werden, ab diesem Zeitpunkt ein Jahresmittelwert von 100 mg/Nm³ tr. NOx (angegeben in NO2, bezogen auf 11 Vol.-% O2) nicht überschritten werden darf. Veröffentlicht in Texte | 71/2011.
Das Gutachten gibt einen Überblick über die Grundlagen der Zementklinkererzeugung, die Rechtsgrundlagen für die Abfallmitverbrennung in Zementwerken, die Verfahren und Techniken zur Emissionsminderung und die Wechselwirkungen zwischen Ressourcenschonung und Klimaschutz bei der Abfallmitverbrennung. Es geht auch kurz auf die erforderliche Qualitätssicherung beim Einsatz abfallbasierter Brennstoffe und die rohstoffliche Verwertung von Abfällen ein. Das Gutachten soll helfen, Informationen zur Abfallmitverbrennung in der Zementindustrie für die interessierte Öffentlichkeit, aber auch für die Presse und andere interessierte Kreise transparent zu machen und Wissenslücken zu schließen. Veröffentlicht in Texte | 202/2020.
Die Mitverbrennung von Abfällen bzw. abfallbasierten Brennstoffen und Rohstoffen stellt eine seit Jahren etablierte und bewährte Maßnahme zur Schonung natürlicher Ressourcen wie fossiler Energieträger oder Primärrohstoffe dar. Zugleich trägt dies auch zur Verringerung des Aufkommens an zu beseitigenden Abfällen bei. Das vorliegende Sachverständigengutachten gibt einen Überblick über die Grundlagen der Zementklinkererzeugung, die Rechtsgrundlagen für die Abfallmitverbrennung in Zementwerken, die Emissionen deutscher Zementwerke, die Verfahren und Techniken zur Emissionsminderung und die Wechselwirkungen zwischen Ressourcenschonung und Klimaschutz bei der Abfallmitverbrennung. Es geht auch kurz auf die erforderliche Qualitätssicherung beim Einsatz abfallbasierter Brennstoffe und die rohstoffliche Verwertung von Abfällen ein. Mit diesem Sachverständigengutachten soll der aktuelle Stand der Abfallmitverbrennung in der deutschen Zementindustrie zusammengefasst, ein Überblick über die gesetzlichen Regelungen und aktuelle Fragen und Perspektiven sowie weitere relevante Aspekte etwa zur Qualitätssicherung beim Abfalleinsatz gegeben werden. Quelle: Forschungsbericht
Die Firma Recyclingpark Brandenburg an der Havel GmbH, August-Sonntag-Straße 3 in 14770 Brandenburg an der Havel beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der August-Sonntag-Straße 3 in 14770 Brandenburg an der Havel, Gemarkung Brandenburg, Flur 102, Flurstück 1333 die Abfallbehandlungsanlage wesentlich zu ändern. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Lagerkapazität zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen von 3 671 Tonnen auf 6 529 Tonnen. Hingegen wird die Lagermenge für Eisen- und Nichteisenschrotte von 1 500 Tonnen auf 938 Tonnen reduziert. Die Lagerfläche für diesen nicht gefährlichen Abfall von 380 qm bleibt erhalten. Die Lagermenge von gefährlichen Abfällen liegt bei 30 Tonnen bis weniger als 50 Tonnen. Die Behandlungskapazität der Gesamtanlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen bleibt mit 313 Tonnen je Tag bestehen. Davon sind mehr als 50 Tonnen täglich zur Herstellung von Abfällen für die Verbrennung beziehungsweise Mitverbrennung vorgesehen. Behandlungsaggregate zur Behandlung nicht gefährlicher Abfälle werden teilweise ausgetauscht. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.11.2.3 GE in Verbindung mit den Nummern 8.11.2.4 V, 8.12.1.2 V, 8.12.2 V und 8.12.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Die Inbetriebnahme der Anlage ist im November 2021 vorgesehen.
Die Firma GSH Green Steam Hürth GmbH, Georg-Brauchle-Ring 52-54, 80992 München hat mit Antrag vom 28.03.2018 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Energieversorgungsanlage auf dem Betriebsgelände in 50354 Hürth, Bertrams-Jagdweg 12, Gemarkung Hürth, Flur 7, Flurstücke 256, 258, 276 und 277 gemäß §§ 4 und 6 BImSchG beantragt. Die Beantragung umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer neuen Energieversorgungsanlage unter Verwendung von Biomasse und Abfällen (Abfallmitverbrennungsanlage) mit einer Feuerungswärmeleistung von 100 MW. Des Weiteren umfasst die Genehmigung die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung von insgesamt 40 Mg Erdgas und schließt folgende behördliche Entscheidungen ein: • Baugenehmigung gemäß § 60 Landesbauordnung (BauO NRW) • Genehmigung gemäß § 4 Abs Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) • Genehmigung gemäß § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) • Erlaubnis gemäß § 18 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für eine Dampfkesselanlage • Eignungsfeststellu ng nach § 63 WHG für die Anlage zum Lagern von Ammoniakwasser Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der 9. BImSchV i. V. m. § 6 UVPG ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Bezirksregierung Köln hat die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Schwerpunkte des Berichts bilden das Einsparpotenzial von Phosphor in Produkten und von phosphathaltigen Produkten sowie die Qualität der Rezyklate und deren Einsatz als Düngemittel in der Landwirtschaft bzw. in der Düngemittelindustrie. Außerdem werden Verfahren zur P-Rückgewinnung identifiziert und bewertet, die Kosten und der Energieaufwand der Verfahren dargestellt sowie mögliche Umstellungen der Kläranlagen in Bezug auf eine erleichterte Phosphorrückgewinnung geprüft. Weitere zentrale Inhalte sind Mengenberechnungen zur Entwicklung der thermischen Klärschlammentsorgung und die Möglichkeit des Landfill Minings sowie die Langzeitlagerung der Klärschlammaschen. Anhand einer Expertenbefragung wurden Aspekte zur Markteinführung der Rezyklate diskutiert. Weiterhin werden bereits durchgeführte Maßnahmen zur Klärschlammentsorgung und P-Rückgewinnung aus dem Ausland dargestellt. Abschließend erfolgt eine Prüfung der rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten, u.a. zur Finanzierung und Subventionierung der P-Rückgewinnung sowie zur Abnahmeverpflichtung der produzierten Rezyklate.
Änderung der bestehenden Energiezentrale (Gas- und Dampfturbinenanlage) durch Zubau einer Abfallmitverbrennungsanlage sowie zwei Großwasserraumkessel gem § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) am Standort Weichertstr. 7, 63741 Aschaffenburg
In Abfallverbrennungsanlagen wird ein breites Spektrum von Abfällen thermisch behandelt. Je nach Art der zu behandelnden Abfälle stehen unterschiedliche Anlagen zur Verfügung. Neben einer Verbrennung von Abfällen in Hausmüll-, Sonderabfall- oder Klärschlammverbrennungsanlagen, können insbesondere heizwertreiche Abfälle in EBS-Kraftwerken energetisch verwertet oder in Zement- bzw. Kraftwerken als Ersatz für Regelbrennstoffe mitverbrannt werden. Thermische Behandlung von Siedlungsabfällen - Hausmüllverbrennung In Nordrhein-Westfalen werden 16 Hausmüllverbrennungsanlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen wie Haus-, Sperrmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle betrieben. Eine Aufbereitung der angelieferten Abfälle ist im Allgemeinen nicht erforderlich. Zur Homogenisierung werden die Abfälle zunächst in einem Müllbunker gemischt und mit Brückenkränen über eine Beschickungseinrichtung in den Feuerraum befördert. Hausmüllverbrennungsanlagen werden in der Regel mit einer Rostfeuerung (u.a. Walzenrost, Vorschubrost) betrieben, bei der die Abfälle während der Verbrennung z.B. über sich langsam drehende Walzen weitertransportiert werden. Am Rostende wird die Schlacke über einen Entschlacker ausgetragen. Da bei der Verbrennung unterschiedliche gas- und partikelförmige Emissionen entstehen, werden die Abgase in einer nachgeschalteten Rauchgasreinigung gereinigt. Die Abscheidung der Luftschadstoffe erfolgt in der Regel in mehrstufigen Verfahrensschritten: Staubabscheidung (z.B. Gewebefilter, Elektrofilter) Abscheidung saurer Schadstoffe (nasse, trockene, quasitrockene Verfahren) Entstickung (SCR-, SNCR-Verfahren) Abscheidung von Schwermetallen, Dioxinen und Furanen (z.B. Aktivkohlefilter) Bei der thermischen Behandlung von Abfällen fallen Rückstände aus der Verbrennung und der Rauchgasreinigung an, die je nach Schadstoffgehalt verwertet oder beseitigt werden. Zur Rückgewinnung von Metallen und Nicht-Eisen-Metallen werden Schlacken aus der Hausmüllverbrennung aufbereitet und können anschließend u.a. im Straßen- und Wegebau verwertet werden. Kesselaschen und Stäube sowie Salze aus der nassen Rauchgasreinigung und feste Reaktionsprodukte werden größtenteils im Untertageversatz verwertet. Beladene Aktivkohle kann durch geeignete Aufbereitungsverfahren regeneriert oder in Verbrennungsanlagen thermisch verwertet werden. Eine effiziente Nutzung der im Abfall enthaltenen Energie wird unter dem Aspekt des Klima- und Ressourcenschutzes immer wichtiger. Hausmüllverbrennungsanlagen wurden in der Vergangenheit vielfach zu sogenannten Waste-to-Energy-Anlagen (WtE-Anlagen) umgerüstet, die Energie in Form von Dampf, Strom und/oder Fernwärme auskoppeln. Die Mehrheit der nordrhein-westfälischen Müllverbrennungsanlagen nutzt die im Abfall enthaltene Energie nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung und erzeugt sowohl elektrische Energie als auch Fernwärme. Sonderabfallverbrennung In NRW werden 11 Sonderabfallverbrennungsanlagen zur thermischen Behandlung von Sonderabfällen oder Rückständen aus industriellen Produktionsprozessen betrieben. Da für die Verbrennung von Sonderabfällen eine höhere Temperatur als bei der Hausmüllverbrennung erforderlich ist, werden in Sonderabfallverbrennungsanlagen Drehrohröfen eingesetzt. Drehrohröfen gewährleisten lange Verweilzeiten und hohe Verbrennungstemperaturen und ermöglichen somit einen möglichst hohen Ausbrand. Ein weiterer Vorteil ist, dass Abfälle unterschiedlicher Konsistenz (fest, pastös oder flüssig) und Zusammensetzung verbrannt werden können. Klärschlammverbrennung Zur Verbrennung kommunaler Klärschlämme oder von Schlämmen aus der industriellen Abwasserreinigung werden in NRW 9 Klärschlammverbrennungsanlagen betrieben. Vor der Verbrennung werden die Klärschlämme entwässert und/oder getrocknet, um den Wassergehalt zu reduzieren. In Klärschlammverbrennungsanlagen kommt in der Regel eine Wirbelschichtfeuerung zum Einsatz, bei der die Verbrennungsluft z.B. durch Düsen am Boden zugeführt wird und mit dem Bettmaterial, z.B. aus Quarzsand und Asche, ein Wirbelbett bildet. Die intensive Durchmischung von Brennstoff, Sand und Asche ermöglicht einen guten Ausbrand der Abfälle. Klärschlämme können auch in Hausmüllverbrennungsanlagen, Kraft- oder Zementwerken mitverbrannt werden. Hierbei werden die Schlämme nach einer Entwässerung anderen Abfällen oder Regelbrennstoffen zugegeben. EBS-Kraftwerke In NRW werden 2 EBS-Kraftwerke zur thermischen Verwertung von Ersatzbrennstoffen betrieben. Ersatzbrennstoffe sind heizwertreiche Abfälle, die gesondert gesammelt oder speziell aufbereitet werden, um sie als Ersatz für Regelbrennstoffe einzusetzen. EBS-Kraftwerke werden meist als Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen an Industriestandorten betrieben, um die erzeugte Energie für energieintensive Prozesse nutzen können. Mitverbrennung von Abfällen Neben den Abfallverbrennungsanlagen tragen auch Kraftwerke und energieintensive Produktionsanlagen wie Zement- und Kalkwerke dazu bei, Abfälle energetisch zu nutzen. Insbesondere heizwertreiche Abfälle wie Altreifen, Altholz und aus Abfällen gewonnene Sekundärbrennstoffe stehen im Blickpunkt der Anlagenbetreiber, da diese Kostenvorteile gegenüber der Nutzung von Primärbrennstoffen (Kohle, Öl, Gas) bieten können. Die für eine Mitverbrennung von Abfällen in Betracht kommenden Anlagen sind in der Regel nicht für die Verbrennung von Abfällen sondern von Primärbrennstoffen konzipiert worden.
The relevant waste treatment processes have to fulfil requirements set by European and national legislation. With a focus on incineration and co-incineration of waste, the technical requirements are mainly set by the European Waste Incineration Directive and its amendment by the European Industrial Emission Directive (2010/75/EU - IED). The scope of the directive covers all installations for the incineration and co-incineration of waste. Exempted from the scope are incineration and co-incineration plants only treating the following wastes:Vegetable waste from agriculture and forestry;Vegetable...<BR>© www.zkg.de
gefährlich Abfall- schlüsse l Abfallbezeichnung 01 04 09Abfälle von Sand und Ton 01 04 11Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle 01 05 05 * 01 05 07 02 01 07barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen Abfälle aus der Forstwirtschaft 02 01 08 *Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten 02 01 09Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 01 08 fallen 02 02 02Abfälle aus tierischem Gewebe 02 02 04Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung 02 03 03Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln Hinweise MKW aus Daten- Benzo- PCDD/ BTEX (C10- PAK LHKW PCB PCP a-pyren PCDF sammlung C40) auf POP Ablagerung POP auf Deponien x x x x x y y w w x x x 03 01 04 *Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten 03 01 0503 02 05 *Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten 03 03 05De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling 03 03 07mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen 03 03 10Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung x y y Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) 04 02 14 *Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten 04 02 19 *Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 04 02 20Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 19 fallen 05 01 03 *Bodenschlämme aus Tanks 05 01 04 *saure Alkylschlämme 05 01 06 *ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung 05 01 07 *Säureteere 05 01 09 *Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 05 01 10Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 05 01 09 fallen gebrauchte Filtertone LAU 11.2018 w xw yw x x x Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen 04 02 09 05 01 15 * x Papierindustrie -Fluorierte Polymere, Phosphatester von N-EtFOSE, Fluorocarbonharze, Perfluorpolyether(PEPE), PAP’s, polyfluorierte Phosphorsäuren (FTOH, PFOS, PFOA als sekundäre, relevante Verunreinigungen) x x 03 03 11 Industriezweige, die PFC verwenden x x x u u x x x x x x xxy xxy xxy x x Seite 1 von 10 Papierindustrie -Fluorierte Polymere, Phosphatester von N-EtFOSE, Fluorocarbonharze, Perfluorpolyether(PEPE), PAP’s, polyfluorierte Phosphorsäuren (FTOH, PFOS, PFOA als sekundäre, relevante Verunreinigungen) Papierindustrie -Fluorierte Polymere, Phosphatester von N-EtFOSE, Fluorocarbonharze, Perfluorpolyether(PEPE), PAP’s, polyfluorierte Phosphorsäuren (FTOH, PFOS, PFOA als sekundäre, relevante Verunreinigungen) Textilindustrie - Fluorcarbonharze, Fluorpolymere, PFOS, PFOA, FTOH, Telomeracrylate Textilindustrie - Fluorcarbonharze, Fluorpolymere, PFOS, PFOA, FTOH, Telomeracrylate Textilindustrie - Fluorcarbonharze, Fluorpolymere, PFOS, PFOA, FTOH, Telomeracrylate Textilindustrie - Fluorcarbonharze, Fluorpolymere, PFOS, PFOA, FTOH, Telomeracrylate gefährlich Abfall- schlüsse l Abfallbezeichnung 05 06 03 *andere Teere 05 06 99Abfälle a. n. g. 05 07 02schwefelhaltige Abfälle 05 07 99Abfälle a. n. g. 06 01 01 *Schwefelsäure und schweflige Säure 06 03 13 *feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten 06 04 04 *quecksilberhaltige Abfälle 06 04 05 *Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten 06 05 02 *Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 06 05 0306 13 02 *Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 05 02 fallen gebrauchte Aktivkohle (außer 06 07 02) 06 13 04 *Abfälle aus der Asbestverarbeitung 06 13 05 *Ofen- und Kaminruß 06 13 99Abfälle a. n. g. 07 01 01 *wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 01 03 *halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 01 04 *andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 01 08 *andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 01 10 *andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 01 1207 02 03 *Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 01 11 fallen halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 02 04 *andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 02 08 *andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 02 09 *halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 02 10 *andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 02 11 *Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 07 03 03 *halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Hinweise MKW aus Daten- Benzo- PCDD/ BTEX (C10- PAK LHKW PCB PCP a-pyren PCDF sammlung C40) auf POP x x x x x Ablagerung POP auf Deponien v x x x x x x x x x x x x x x x x yyy yyy x x x x x x x x x xx xx x x x x u 07 03 10 *andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 04 07 *halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 04 13 *feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten LAU 11.2018 Industriezweige, die PFC verwenden x x x x Seite 2 von 10 Papierindustrie -Fluorierte Polymere, Phosphatester von N-EtFOSE, Fluorocarbonharze, Perfluorpolyether(PEPE), PAP’s, polyfluorierte Phosphorsäuren (FTOH, PFOS, PFOA als sekundäre, relevante Verunreinigungen) gefährlich Abfall- schlüsse l Abfallbezeichnung 07 05 01 *wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 05 04 *andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 05 07 *halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 05 12Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 05 11 fallen halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 06 03 * 07 06 07 * Hinweise MKW aus Daten- Benzo- PCDD/ BTEX (C10- PAK LHKW PCB PCP a-pyren PCDF sammlung C40) auf POP Ablagerung POP auf Deponien x x y y x andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 06 09 *halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 06 10 *andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien 07 06 11 *Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 07 07 01 *wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 07 03 *halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 07 04 *andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen 07 07 12Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 07 07 11 fallen Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 08 01 19 * uKosmetik-/Reinigungsmittelindustrie -Perfluoralkylethylphosphat, Perfluorpolyether (PFPE), N-ethyl-N-[(heptadecafluoroctyl)-sulfonyl]glycinat x x x x x Lack- und Farbherstellung -PFOS und PFOS-verwandte Substanzen, PFBS, fluorierte Po-lyether, Fluorpolymere – PVDF (Polyvinylidenfluorid – Polymer aus C2H2F2). Lack- und Farbherstellung -PFOS und PFOS-verwandte Substanzen, PFBS, fluorierte Po-lyether, Fluorpolymere – PVDF (Polyvinylidenfluorid – Polymer aus C2H2F2). Lack- und Farbherstellung -PFOS und PFOS-verwandte Substanzen, PFBS, fluorierte Po-lyether, Fluorpolymere – PVDF (Polyvinylidenfluorid – Polymer aus C2H2F2). Lack- und Farbherstellung -PFOS und PFOS-verwandte Substanzen, PFBS, fluorierte Po-lyether, Fluorpolymere – PVDF (Polyvinylidenfluorid – Polymer aus C2H2F2). Lack- und Farbherstellung -PFOS und PFOS-verwandte Substanzen, PFBS, fluorierte Po-lyether, Fluorpolymere – PVDF (Polyvinylidenfluorid – Polymer aus C2H2F2). x Farb- und Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten x wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten x wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthaltenx Abfälle von Beschichtungspulver 08 04 09 *Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 10 01 0110 01 03Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz 10 01 04 *Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung 10 01 14 *Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen LAU 11.2018 x x Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten08 02 01 10 01 15 Kosmetik-/Reinigungsmittelindustrie -Perfluoralkylethylphosphat, Perfluorpolyether (PFPE), N-ethyl-N-[(heptadecafluoroctyl)-sulfonyl]glycinat Kosmetik-/Reinigungsmittelindustrie -Perfluoralkylethylphosphat, Perfluorpolyether (PFPE), N-ethyl-N-[(heptadecafluoroctyl)-sulfonyl]glycinat x 08 01 17 * u x x 08 01 15 * Kosmetik-/Reinigungsmittelindustrie -Perfluoralkylethylphosphat, Perfluorpolyether (PFPE), N-ethyl-N-[(heptadecafluoroctyl)-sulfonyl]glycinat x x 08 01 13 * u halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände 07 06 08 * 08 01 11 * Industriezweige, die PFC verwenden x x x x x x x x x w x x xw xw w Seite 3 von 10 P
Origin | Count |
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Bund | 20 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 13 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 5 |
Umweltprüfung | 3 |
unbekannt | 5 |
License | Count |
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geschlossen | 12 |
offen | 14 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Deutsch | 26 |
Englisch | 6 |
Resource type | Count |
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Dokument | 4 |
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Topic | Count |
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