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Import genehmigungspflichtiger Abfälle im Jahr 2007 gestiegen

Umweltbundesamt veröffentlicht Statistik für das Jahr 2007 Deutschland importierte im Jahr 2007 rund 6,2 Millionen Tonnen (Mio. t) genehmigungspflichtige Abfälle. Nach einem zweijährigen Rückgang nahmen die Importe somit wieder zu - trotz des im Jahr 2005 in Kraft getretenen Ablagerungsverbotes für organische Abfälle. Die Menge liegt jedoch immer noch unter dem Rekordwert aus dem Jahr 2004 (damals: 6,5 Mio. t). Der Export ist hingegen mit 1,8 Mio. t leicht zurückgegangen. Für 2008 erwarten die Fachleute keine großen Veränderungen gegenüber dem Jahr 2007. Genehmigungspflichtig sind Abfälle mit gefährlichen Inhaltsstoffen wie Altöl oder bleihaltige Abfälle sowie andere, mit Umweltrisiken behaftete Materialien wie Klärschlamm oder mit Anstrichstoffen behandeltes Holz. Die meisten importierten Abfälle kommen weiterhin aus den Niederlanden (2,3 Mio. t), Italien (1,3 Mio. t), gefolgt von Frankreich, Belgien und Irland mit jeweils rund 380.000 t. Es handelt sich vor allem um Schlacken, Aschen und Filterstäube (1,5 Mio. t), Abfälle aus behandeltem Holz (1,1 Mio. t), Restfraktionen aus Abfallsortieranlagen (600.000 t), Gülle und Klärschlamm (500.000 t), kontaminiertem Boden (370.000 t), Altöl und gebrauchte Lösemittel (240.000 t). Deutschland exportierte vor allem Restfraktionen aus Abfallsortieranlagen, (500.000 t), Abfälle aus behandeltem Holz (230.000 t), Pferdemist (220.000 t), Schlacken, Aschen und Filterstäube (190.000 t) sowie gemischten Hausmüll (160.000 t). Hauptabnehmer waren die Niederlande, Belgien, Frankreich und die Schweiz (je rund 300.000 t) sowie Polen mit 200.000 t. Die meisten nach Deutschland importierten Abfälle werden stofflich verwertet (2,5 Mio. t), verbrannt (1,9 Mio. t) oder auf Deponien abgelagert (780.000 t). 1,2 Mio. t der aus Deutschland exportierten Abfälle wurden stofflich verwertet oder darin enthaltene wertvolle Bestandteile zurück gewonnen, rund 640.000 t wurden verbrannt. Bei den nicht genehmigungspflichtigen Abfällen – vor allem Metallschrott, Altglas, Altpapier, Kunststoff- und Textilabfälle – stieg das Handelsvolumen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls. Der Export liegt nach den vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes bei 19,4 Mio. t, der Import bei 14,1 Mio. t. Haupthandelspartner für Ein- und Ausfuhr sind auch hier die Niederlande mit insgesamt 11 Mio. t.' Wichtigstes nichteuropäisches Ausfuhrland für nicht genehmigungspflichtige Abfälle ist die Volksrepublik China mit 1,4 Mio. t, die dort verwertet werden. Abfall ist ein Wirtschaftgut und Im- und Exporte sind schon lange Realität. Der europäische Binnenmarkt und der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit erlauben den grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfällen ausdrücklich. Ziel dieser Regelung ist, den Abfall dorthin bringen zu können, wo moderne Technik kostengünstig zur Behandlung bereit steht. So ist zum Beispiel das Verwerten des Abfalls im Ausland besser als die bloße Beseitigung im Inland. Allerdings sind zum Schutz der Umwelt wichtige Einschränkungen zu beachten: Für die Ein- und Ausfuhr umweltrelevanter Abfälle sind behördliche Genehmigungen erforderlich. Diese sollen unsachgemäße Abfallentsorgung zu Dumpingpreisen verhindern. Die Ausfuhr gefährlicher Abfälle in Staaten, die nicht als Industrieländer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (⁠ OECD ⁠) angehören, ist verboten. Die Ursachen für den Anstieg der Importmengen über mehr als zehn Jahre sind vielfältig: Zum einen hat Deutschland moderne Entsorgungsanlagen und freie Kapazitäten, die in anderen Staaten fehlen. Auch die Abfallart ist zu betrachten: Zum Beispiel wird Hühnertrockenkot aus den Niederlanden auf den landwirtschaftlichen Flächen Deutschlands als Dünger verwertet, der in den Niederlanden nicht ausgebracht werden kann, weil dort mehr Abfall anfällt, als auf landwirtschaftlichen Flächen sinnvoll zu nutzen wäre. Im grenznahen Bereich sind die kurzen Transportwege zwischen Abfallentstehungs- und Entsorgungsstelle sowohl bei Ein- als auch Ausfuhr eine wichtige Ursache für grenzüberschreitende Transporte. Die derzeit relativ hohe Exportmenge ist weitgehend auf das im Jahr 2005 in Kraft getretene Ablagerungsverbot für organische Abfälle auf Deponien zurückzuführen. Dessau-Roßlau, den 24.07.2008

Import zustimmungspflichtiger Abfälle erreicht neuen Höchstwert

Umweltbundesamt veröffentlicht Statistik für das Jahr 2008 Die Einfuhr zustimmungspflichtiger Abfälle erreichte im Jahr 2008 mit 6,9 Millionen Tonnen (Mio. t) ein neues Rekordniveau. Der Export ging dagegen zurück und betrug 1,6 Mio. t. Die größten Import-Mengen bildeten behandeltes Holz und belasteter Boden (jeweils 1,1 Mio. t); beim Export hatten 500 000 t aus Restfraktionen der Abfallsortieranlagen den größten Anteil. Zustimmungspflichtig sind insbesondere alle Abfälle mit gefährlichen Inhaltsstoffen. Vor allem die Einfuhr von Abfällen zur Ablagerung auf Deponien nahm stark zu. Sie hat sich im Vergleich zum Jahr 2005 mit einer Menge von 1,0 Mio. t mehr als verdoppelt. Die Abfälle kamen vor allem aus Italien (740 000 t) und Irland (220 000 t) und wurden auf Deponien vor allem in den Bundesländern Sachsen (460 000 t) und Mecklenburg-Vorpommern (250 000 t) verbracht. Es handelte sich dabei nur um anorganisches Material, denn seit 2005 gilt ein Ablagerungsverbot für organische Abfälle. Die Importe von Hausmüll aus Italien, die große Medienaufmerksamkeit bewirkt hatten und sich auf mehrere Bundesländer verteilten, sind mit 160 000 t im Vergleich zum Gesamtaufkommen an Siedlungsabfällen gering. Der Hausmüll aus Italien wurde entweder verbrannt oder mechanisch-biologisch behandelt. Der Transport der oben genannten Abfallmengen wurde von den Behörden der Bundesländer genehmigt und überwacht. Die Behörden überprüfen die betroffenen Entsorgungsanlagen auf ihre Eignung und dokumentieren den Entsorgungsvorgang durch ein Begleitscheinverfahren. Illegale Verbringungen größeren Ausmaßes im Jahr 2008 sind nicht bekannt. Grenzüberschreitende Abfallverbringung ist daher nicht zwangsläufig ein Umweltproblem. Transporte zwischen EU-Staaten sind auch ein Zeichen zunehmender europäischer Integration. Das hohe Niveau der Abfalleinfuhr nach Deutschland geht insbesondere auf die hochwertigen Entsorgungsstrukturen in Deutschland und ökonomische Gründe zurück. Im grenznahen Raum kann der Transport ins Ausland eine ortsnahe Verwertung ermöglichen, die im Inland nur in großer Entfernung zur Verfügung stünde. Gerade kleinere Staaten haben im Inland keine Verwertungsmöglichkeiten für bestimmte Abfälle. Dann bliebe die Abfallbeseitigung als einzige Möglichkeit der Entsorgung im Inland. Für Abfälle zur Beseitigung sind jedoch die Grundsätze der Nähe, des Vorrangs für die Verwertung und der Entsorgungsautarkie auf nationaler Ebene zu berücksichtigen. Das Handelsvolumen unproblematischer und daher nicht genehmigungspflichtiger Abfälle (vor allem Metallschrott, Altglas, Altpapier, Kunststoff- und Textilabfälle) für das Jahr 2007 liegt nach den Daten des Statistischen Bundesamtes bei 21,8 Mio. t, die Einfuhr bei 16,8 Mio. t. Haupthandelspartner sind auch hier die Niederlande mit jeweils 11 Mio. t. für Ein- und Ausfuhr. Wichtigstes nichteuropäisches Ausfuhrland ist die Volksrepublik China mit 1,4 Mio. t. Die Ein- und Ausfuhr von Abfällen ist völkerrechtlich geregelt durch das Basler Übereinkommen und der Verkehr zwischen den EU-Staaten durch die EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen. Dessau-Roßlau, 09.06.2009

Entsorgungsanlagen-Kataster des Landes Brandenburg

Der Datenbestand erfasst die Entsorgungsanlagen im Land Brandenburg. In dieser Datenbank werden Adressen, Betreiber und die Art der Anlage verarbeitet.

Albert Freise GmbH

Kreisverwaltung Lippe Detmold, 25.11.2021 Der Landrat Fachgebiet 702 (Immissionsschutz, Klimaschutz, Energie, Bodenschutz) 32756 Detmold, Felix-Fechenbach Straße 5. Az.: 766.0019/21/8.11.2.3 Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 S. 2-6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG). Die Albert Freise GmbH, Mergelweg 6 in 32832 Augustdorf, beantragt die Genehmigung gemäß §§ 16/6/19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur wesentlichen Änderung einer Gewer-beabfallsortieranlage, am Standort Nord-West-Ring 38a in 32832 Augustdorf. Gemarkung: Augustdorf, Flur: 12, Flurstücke: 548, 669, 708, 710, 712, 714. Das beantragte Vorhaben unterliegt dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvorbehalt nach § 16 des BImSchG i.V.m. mit der Nr. 8.11.2.3 (G) des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV). In einem Bereich der Abfallsortieranlage sollen zeitweilig auch Eisen- oder Nichteisenschrotte gela-gert werden. (Nr. 8.12.3.2 des Anhang 1 der 4. BImSchV) Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen – und Nichteisen-schrotten mit einer Gesamtkapazität von 100 t bis weniger als 1500 t ist in der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-fung – UVPG, Nr. 8.7.1.2 Spalte 2) als Vorhaben genannt, für das eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 2 UVPG auf das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung hin durchzuführen ist.

Grau Recycling GmbH; wesentliche Änderung der Anlage zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen

Die Firma Grau Recycling GmbH plant die wesentliche Änderung der bestehenden Anlage zum Lagern und Behandeln von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Regensburg, Werner-Heisenberg-Str. 6. Das Gelände wird neu überplant und angepasst an die optimierten Betriebsabläufe mit 4 neuen Hallen bebaut. Eine vorhandene Sortierhalle wird rückgebaut. Die Anlage ist unter folgende Nummer des Anhang 1 zur 4.BImSchV eingestuft: Nr. 8.12.1.1, Nr. 8.12.2, Nr. 8.11.2.3, 8.11.2.4 und Nr. 8.12.3.2. Die Gesamtlagerkapazität der gelagerten Eisen- und Nichteisenschrotte ist auf 700 t begrenzt. Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenschrotten sind in der Liste der umweltverträglichkeitspflichtigen Vorhaben in Anlage 1 unter Nr. 8.7.1.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aufgeführt. Daher wurde durch das Umweltamt der Stadt Regensburg gemäß § 1 Abs. 1 Nummer 1 i. V. m. § 9 Abs. 3 und 4 i. V. m. Nr. 8.7.1.2 Spalte 2 Anlage 1 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt.

Stoffstromorientierte Lösungsansätze für eine hochwertige Verwertung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen

Das Projekt untersucht mittels ökobilanzieller Methoden, wie sich eine stärker an der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ausgerichtete Entsorgung von ca. 6 Mio. Mg/a gemischter gewerblicher Siedlungsabfälle auf verschiedene umweltbezogene Wirkungskategorien auswirkt. Auf der Grundlage von durchgeführten Sortieranlagenbilanzierungen werden drei Untersuchungsvarianten erstellt, bei denen die aussortierten Wertstoffmengen und der damit verbundene Aufbereitungsaufwand ansteigt.<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de/

Trockenstabilat-Anlage GmbH & Co. KG, MBA Aßlar (2013)

Berichtsjahr: 2013 Adresse: Am Grauen Stein - 35614 Aßlar Bundesland: Hessen Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Trockenstabilat Anlage Aßlar GmbH&Co.KG Haupttätigkeit: Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle > 50 t/d

Abfallsortieranlage Ludwigslust MUT (2009 - 2020)

Berichtsjahr: 2020 Adresse: Alt Karstädter Straße - 19288 Ludwigslust Bundesland: Mecklenburg-Vorpommern Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: MUT Umwelttechnik GmbH Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d

Recycling: Verbesserungsbedarf bei Kunststoffabfällen

Recycling: Verbesserungsbedarf bei Kunststoffabfällen Abfallvermeidung, Mülltrennung, Recycling und Einsatz von Rezyklaten: Beim Umgang mit Kunststoffen gibt es Verbesserungspotenziale. Angefallene Abfälle richtig zu entsorgen und vor allem richtig zu trennen ist die wichtigste Voraussetzung, um Kunststoffe im Kreislauf zu führen. So können wir Ressourcen schonen und verhindern, dass Kunststoffe in die Umwelt gelangen. Die gesamte Kunststoffproduktion in Deutschland betrug im Jahr 2017 14,4 Millionen Tonnen. In den deutschen Markt gelangten davon 11,8 Millionen Tonnen in Form von Kunststoffprodukten, zum Beispiel als Verpackungen (26,5 Prozent), Bauprodukte (22,4 Prozent) oder in Fahrzeugen (9,3 Prozent) und Elektrogeräten (8,0 Prozent). Als Abfall kamen 6,15 Millionen Tonnen Kunststoffabfälle zurück, davon waren 5,2 Millionen Tonnen Post-Consumer-Abfälle, also Abfall, der bei Verbraucherinnen und Verbrauchern entsteht. Diese Abfälle stehen beispielsweise für eine Verwertung zu Post-Consumer-Rezyklat, das als Rohstoff für die Kunststoffproduktion verwendet werden kann, zur Verfügung. Die Einsatzquote von Post-Consumer-Rezyklat an der gesamten Kunststoffproduktion in Deutschland beträgt 5,6 Prozent. Zusammen mit den Rezyklaten, die beim Recycling von Herstellungsabfällen aus der Industrie entstehen, ergeben sich insgesamt 12,3 Prozent Rezyklateinsatz. Kunststoffabfälle sind ein Wirtschaftsgut und werden als solche sowohl importiert als auch exportiert. Der Großteil der Exportmengen besteht aus Kunststoffabfällen aus dem gewerblichen und industriellen Bereich. Kunststoffabfälle aus dem gelben Sack oder der gelben Tonne werden nur zu geringen Anteilen zu Recyclingzwecken exportiert. 2017 entfielen von den 11,8 Millionen Tonnen der in Deutschland auf den Markt gebrachten Kunststoffprodukte 3,1 Millionen Tonnen auf Verpackungen. Davon wurden 2016 49,6 Prozent dem werkstofflichen Recycling zugeführt. 10,6 Prozent der Kunststoffverpackungsabfälle wurden exportiert. Ein Teil der Kunststoffverpackungen fällt typischerweise bei privaten Endverbrauchern (dazu wird auch Abfall aus u.a. Schulen, Kantinen oder Krankenhäusern gezählt) als Abfall an. Für diese Verpackungsabfälle sind im neuen Verpackungsgesetz Quoten enthalten, die festlegen welche prozentualen Anteile der bei den dualen Systemen beteiligten Verpackungen (in Gewicht) dem Recycling zuzuführen sind. Seit dem 1. Januar 2019 gilt für Kunststoffverpackungen eine Quote von 58,5 Prozent, ab 2022 sogar von 63 Prozent Zuführung zur werkstofflichen Verwertung. Diese Quoten berücksichtigen Exporte nur dann, wenn das Recycling nachgewiesen wird und es unter Bedingungen erfolgt, die im Wesentlichen denen innerhalb der EU entsprechen. Zum Beispiel können PET-Flaschen aus Deutschland, die im Ausland zur Herstellung eines Fleece-Pullovers verwendet werden, als recycelt gezählt werden. Dennoch muss das Ziel natürlich auch darin bestehen, mehr in Deutschland und der EU zu recyceln. Die Messung des Recyclingerfolgs findet bei Kunststoffverpackungsabfällen aus den Gelben Säcken oder Gelben Tonnen entsprechend der europäischen Verpackungsrichtlinie statt. Diese Abfälle werden in Deutschland in Sortieranlagen in verschiedene Fraktionen sortiert. An dieser Stelle des Verwertungsprozesses ist auch klar, welche Ballen in die energetische Verwertung und welche in die werkstoffliche Verwertung gehen. Aufgrund von Verunreinigungen und weil die Sortierprozesse keine 100-prozentige Sortierung ermöglichen, bestehen die Ballen aber nicht nur aus dem Zielmaterial. So befinden sich zum Beispiel in einem sortierten Ballen des Kunststoffs Polypropylen (PP) neben PP-Verpackungen beispielsweise auch PP-Nichtverpackungen (also andere Produkte aus dem gleichen Kunststoff, wie bspw. Spielzeug), Produktanhaftungen, Feuchtigkeit und Fehlsortierungen. Dies ist allen Abfallexperten klar und wurde vom Umweltbundesamt immer kommuniziert. In der Studie für das Erhebungsjahr 2013 wurden in einem eigenen Kapitel (8.6) die Gründe und Auswirkungen von alternativen Berechnungsmethoden, die zum Beispiel auf den Output des Recyclingprozesses abstellen, diskutiert. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang vor allem Schwierigkeiten der Zuordnung von Recyclingprodukten oder -verlusten auf einzelne Abfälle im Input, also den Abfällen, die dem Recycling zugeführt werden. Hier können nur durchschnittliche Verluste im Recycling Ergebnisse für die einzelnen Abfallfraktionen liefern, was sich aber negativ auf die Datenqualität auswirkt. Auf der anderen Seite würde eine Umstellung auf die Bemessung am Output des Recyclings niederwertigere Verfahren bevorteilen. Würden beispielsweise Mischkunststoffe zu dickwandigen Holz- oder Betonersatzprodukten recycelt, wäre die Recyclingquote höher, als wenn die Fraktionen soweit aufbereitet und von Störstoffen befreit würden, dass ⁠ Rezyklate ⁠ hergestellt werden können, die wieder Kunststoffneumaterial ersetzen. Neben dem werkstofflichen Recycling stellt im europäischen Recht das chemische Recycling von Kunststoffen eine bevorzugte Alternative zur rein energetischen Verwertung von Kunststoffen dar, also der Verbrennung der Abfälle mit Energierückgewinnung. Es basiert auf der Zerlegung des Kunststoffes in seine Grundstoffe (z.B. Öle) und kommt insbesondere für nicht oder schwer werkstofflich verwertbare Kunststoffe (z.B. Sortierreste, gewerbliche Fraktionen) in Betracht. . Bisher wurde eine Vielzahl an verschiedenen Verfahren für das chemische Recycling im Rahmen von Pilotanlagen getestet; auf dem europäischen Markt hat sich jedoch noch kein Verfahren dauerhaft großtechnisch durchsetzen können. Die werkstoffliche Verwertung ist grundsätzlich ökologisch und ökonomisch vorteilhafter, da die hierzu notwendigen Prozesse weniger aufwändig sind als die Herstellung von Kunststoffen aus Rohstoffen beim chemischen Recycling. Dies setzt allerdings ein Inputmaterial mit hohem Reinheitsgrad voraus. Aus Sicht des Umweltbundesamtes fällt das chemische Recycling nicht unter die Definition der werkstofflichen Verwertung unter dem Verpackungsgesetz, da das Material „Kunststoff“ nicht erhalten bleibt, sondern in andere Stoffe (z.B. Monomere) umgewandelt wird. Für die Erreichung der Verwertungsquoten unter dem Verpackungsgesetz brauchen wir daher vermehrte Anstrengungen für ein werkstoffliches Recycling. Mit dem Bau von weiteren Sortieranlagen hat die Wirtschaft die Umsetzung der neuen Anforderungen aus dem Verpackungsgesetz auch schon in Angriff genommen. Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Verpackungsgesetz und seinen ambitionierten Recyclingquoten einen wichtigen Schritt zu einer ökologischeren Verpackungsentsorgung in Deutschland gemacht. Das Gesetz hilft, mehr wertvolle Ressourcen im Kreislauf zu führen. Für Hersteller lohnt es sich nun auch finanziell, Verpackungen recyclinggerechter und ressourcenschonender zu gestalten und bei der Produktion Rezyklate einzusetzen. Gleichzeitig sind ohne Zweifel deutlich mehr Anstrengungen notwendig, um mehr Kunststoffe vor allem werkstofflich zu recyceln und die so gewonnenen Rezyklate in möglichst hochwertigen Anwendungen wieder einzusetzen. Darauf hat das Umweltbundesamt in der Publikation seiner Schwerpunkte im Dezember 2018 hingewiesen. Nicht nur bei Kunststoffverpackungen müssen das Recycling und der Einsatz von Rezyklaten gesteigert werden, auch bei anderen Anwendungsbereichen von Kunststoffen wie Bauprodukten und Elektrogeräten ist es dringend erforderlich zu handeln. Es ist notwendig das Recycling auch über eine Steigerung der Nachfrage nach recycelten Kunststoffen (Rezyklaten) in allen Branchen zu fördern. Anspruchsvolle Recyclingquoten allein genügen nicht, um die Kreisläufe zu schließen. In der Verpackungsbranche verlangt das Verpackungsgesetz daher nun von den dualen Systemen, dass sie auch den Rezyklateinsatz in Verpackungen finanziell belohnen. Ergänzend wird das Bundesumweltministerium im Rahmen einer Rezyklat-Initiative mit Herstellern und Recyclern Lösungen zu einer Erhöhung des Rezyklateinsatzes in Kunststoffprodukten suchen – und damit Stoffkreisläufe schließen. Eine wichtige Stellschraube ist auch die öffentliche Beschaffung, bei der Einsatz von Rezyklaten in den Vordergrund rücken muss. Wenn diese Aktivitäten jedoch keine ausreichende Verbesserung erreichen, müssen auch zwingende Rezyklateinsatzquoten folgen – für Verpackungen speziell sind solche nur auf europäischer Ebene regelbar. Ein Anfang wurde vor kurzem bei der Richtlinie zur Vermeidung von Einwegprodukten aus Kunststoffen gemacht. Alle Mitgliedstaaten haben sich auf europäischer Ebene auf Rezyklateinsatzquoten bei PET-Flaschen verständigt, zunächst auf 25 Prozent. Verpackungen und andere Einwegprodukte sind meist kurzlebig und fallen nach dem Kauf zeitnah als Abfall an. Es ist daher wichtig unnötige Verpackungen und Einwegprodukte in erster Linie zu vermeiden, wo es geht oder durch wiederverwendbare Mehrwegverpackungen und -produkte zu ersetzen. Wenn es denn Einweg sein muss, sollten die Verpackungen und Produkte möglichst gut recyclingfähig sein und – wenn möglich – Rezyklate enthalten. Damit das Recycling von Verpackungsabfällen auch tatsächlich erfolgen kann, sind neben den Herstellern auch die Verbraucherinnen und Verbraucher gefragt, denn Abfalltrennung betrifft uns alle. Indem wir Abfälle ordnungsgemäß entsorgen und richtig trennen, tragen wir zum Umweltschutz und der Ressourcenschonung bei. So ist es zum Beispiel wichtig, dass speziell Verpackungsabfälle je nach Material separat in der Altglas- und Altpapiersammlung beziehungsweise im gelben Sack oder der gelben Tonne entsorgt werden, damit sie ins Recycling gelangen. Materialflüsse als Kreislauf und Abfälle als Rohstoff zu verstehen, hat zweifellos viele Vorteile für die Umwelt. Oberste Priorität muss aber immer sein, Abfälle von vornherein zu vermeiden. Mehrweglösungen stellen eine gute Alternative dar, wenn auf eine Verpackung nicht verzichtet werden kann. Der ökologische Nutzen steigt dabei mit jeder weiteren Verwendung. Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling dienen – neben der flächendeckenden geordneten Sammlung –  letztlich auch dem wichtigen Ziel: dass Kunststoffe nicht in der Umwelt landen.

Toter Säugling in Müllsortieranlage gefunden (2. Ergänzung) Wanzleben, Bördekreis

Polizeidirektion Halberstadt - Pressemitteilung Nr.: 298/03 Polizeidirektion Halberstadt - Pressemitteilung Nr.: 298/03 Magdeburg, den 4. Dezember 2003 Toter Säugling in Müllsortieranlage gefunden (2. Ergänzung) Wanzleben, Bördekreis 2. Ergänzungsmeldung zur Pressemitteilung v. 24.11.03 Der am 24.11.03 in Wanzleben gefundene Säugling vermutlich tot geboren wurden Die am Institut für Rechtsmedizin der Otto v. Guericke Universität Magdeburg durchgeführte Obduktion hat ergeben, dass der im Müll einer Recyclingfirma in Wanzleben gefundene Junge, vermutlich tot zur Welt gekommen ist. Die Untersuchungen haben ergeben, dass der Junge ausgereift war. Es besteht die Vermutung, dass der Geburtsvorgang nicht ohne Komplikationen für die Mutter über einen längeren Zeitraum ablief. Die Geburt erfolgte im Zeitraum der 36. – 40. Schwangerschaftswoche. Auf Grund des vorliegenden Untersuchungsbefundes besteht der Anfangsverdacht einer fahrlässigen Tötung gegen die Kindesmutter. Die feingeweblichen Untersuchungen begründen die Annahme, dass die Mutter sehr stark geraucht hat, Kaffee zu sich nahm und kakaohaltige Lebensmittel in größerem Umfang über einen längeren Zeitraum zu sich nahm. Diese Lebensgewohnheiten hatten auf die Entwicklung des ungeborenen Babys Einfluss. Auf Grund der Gesamtumstände und der Untersuchungsergebnisse besteht die Möglichkeit, dass es bei der Kindesmutter zu gesundheitlichen Problemen bzw. Komplikationen nach der Geburt kommen ist bzw. noch kommen könnte. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt konnte die Kindesmutter noch nicht ermittelt werden. Im Landeskriminalamt Sachsen - Anhalt laufen weitere Spezialuntersuchungen, über deren Ergebnis nachberichtet wird. Um dem Jungen eine würdige Bestattung zu geben, bitten wird die Kindesmutter sich bei der Polizei zu melden. Die Ermittler wenden sich erneut an die Öffentlichkeit mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1.   Wer kann Angaben zu einer Frau machen, die bis ca. Mitte November schwanger war und jetzt kein Baby hat ? Darüber hinaus müsste diese Frau eine sehr starke Raucherin sein, sehr viel Kaffe trinken und sehr viel kakaohaltige Produkte ( Schokolade, Pralinen), weit über das normale Maß hinaus, zu sich nehmen. 2.   Welcher Mediziner hat im November diesen Jahres eine Frau behandelt, die gesundheitliche Probleme nach einer Entbindung hatte oder zur Zeit hat ? Sachdienliche Hinweise, die auf Wunsch auch vertraulich behandelt werden, nimmt die Polizeidirektion Halberstadt, unter der Tel. Nr. 03941-590 291, oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Impressum: Polizeidirektion Halberstadt Pressestelle Theaterstraße 6 38820 Halberstadt Tel: 03941/590-204 oder -208 Fax: 03941/590-260 Mail: pressestelle@hbs.pol.lsa-net.de Impressum: Polizeirevier Harz Pressestelle Theaterstraße 6 38820 Halberstadt Tel: 03941/590 - 208 o. 204 Fax: 09341/ 590 - 260 Mail: pressestelle@hbs.pol.lsa-net.de

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