The Effort Sharing legislation covers greenhouse gas (GHG) emissions from domestic transport, buildings, agriculture, small industry and waste, and accounts for more than 60 % of total EU GHG emissions. For the period 2013-2020, the Effort Sharing Decision established annual greenhouse gas emission targets for Member States, using global warming potentials (GWPs) from the Fourth Assessment Report (AR4) of the Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) and excluding NF3 emissions. For the period 2021-2030, emissions are regulated by the Effort Sharing Regulation (ESR), including NF3 emissions and with the use of the GWP values of the IPCC AR5. The EEA coordinates the Effort Sharing Legislation review of Member States’ greenhouse gas inventories, so that the European Commission can determine compliance with the annual Effort Sharing Legislation targets on the basis of accurate, reliable and verified emission data. Review reports and final Effort Sharing Legislation emissions are published by the European Commission. The Effort Sharing Legislation emissions for the period 2005–2012 and for the latest year ('Y-1') are estimated by EEA on the basis of national GHG inventory data and ETS emissions.
Die Zahl der Anträge zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung in Sachsen-Anhalt ist im vergangenen Jahr weiter deutlich gestiegen. Das Landesverwaltungsamt (LVwA) verzeichnete im Jahr 2025 insgesamt 228 Anträge , ein erneuter Sprung gegenüber den Vorjahren (2024: 139 Anträge, 2023: 173 Anträge). Bereits in den ersten zwei Monaten dieses Jahres gingen 41 weitere Anträge ein. „Mit Abfällen wird national wie international gehandelt. Jeder Transport, der Ländergrenzen überschreitet und nicht dem vereinfachten Verfahren („grüne Liste“) unterfällt, egal ob Import oder Export, unterliegt einem strengen Notifizierungsverfahren“, erklärt der für den Kreislaufwirtschaftsbereich zuständige Abteilungsleiter des Landesverwaltungsamtes, Michael Wersdörfer. „Die Zahl der Anträge zeigt deutlich, wie dynamisch sich der Markt entwickelt.“ Mit rund 1,1 Mio. Tonnen Siedlungsabfällen pro Jahr, die in privaten Haushalten anfallen, sowie 2,15 Millionen Tonnen gefährlichen Abfällen und rund 8,3 Millionen Tonnen nicht gefährlichen Massenabfällen wird in den kommenden Jahren in Sachsen-Anhalt gerechnet. Erfahrungsaustausch der oberen Abfallbehörden Mitteldeutschlands im LVwA Vor diesem Hintergrund findet derzeit die Konferenz der Abfall-Behörden aus den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt statt. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Vollzugsfragen, der Austausch über praktische Herausforderungen sowie die Vorbereitung auf das vollständige Inkrafttreten der neuen Verordnung (EU) 2024/1157, die ab 21. Mai 2026 verbindlich gilt. Warum betrifft das auch Verbraucherinnen und Verbraucher? Die steigende Anzahl der Abfalltransporte und die novellierten EU‑Vorgaben haben direkte Auswirkungen auf Transparenz, Kontrolle und Sicherheit in der Abfallwirtschaft – und damit letztlich auch auf Umwelt- und Verbraucherschutz. Sachsen-Anhalt ist ein bedeutender Standort der Abfallwirtschaft. Ein Teil der Abfälle wird hier verwertet, darunter auch Stoffe aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland. Seit 2020 wurden zu notifizierten Transporten insgesamt 79 Ordnungswidrigkeiten angezeigt und insgesamt 16 Strafanzeigen gestellt. Die neuen EU‑Regeln sollen sicherstellen, dass Transporte nachvollziehbarer, kontrollierbarer und umweltgerechter durchgeführt werden. Was ändert sich durch die neue EU‑Verordnung? – Die wichtigsten Neuerungen im Überblick Die grenzüberschreitende Abfallverbringung (Import, Export, Transit) ist streng geregelt. Sie erfordert je nach Abfallart (grüne/gelbe Liste) entweder eine allgemeine Informationspflicht oder ein formelles Notifizierungsverfahren mit vorheriger Zustimmung. Ab Mai 2026 gelten neue Vorschriften. Ziel ist ein transparenteres, einheitliches und digitales Verfahren. Die wichtigsten Änderungen: Hintergrund Abfälle können per Straße, Schiene oder Schiff transportiert werden und überschreiten dabei regelmäßig Ländergrenzen. In Sachsen-Anhalt werden rund 380 Anlagen betrieben, die Abfälle aus dem Land selbst, aus anderen Bundesländern und auch aus dem Ausland verwerten. Die neuen EU‑Regelungen sollen sicherstellen, dass Abfalltransporte europaweit nachvollziehbar, sicher und rechtskonform ablaufen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Bei radioaktiven Abfällen handelt sich um radioaktive Stoffe, die nach ihrer Nutzung nicht mehr anderweitig verwendet werden können oder radioaktiv verunreinigte Gegenstände, die nicht gereinigt (dekontaminiert) werden können. Hierzu gehören u.a. Prüfstrahler aus industriellen Messeinrichtungen sowie zahlreiche radioaktive Stoffe aus Laboren, Betrieben oder Krankenhäusern. Die in den Abfällen enthaltenen radioaktiven Isotope können, abhängig von der Art der radioaktiven Isotope, ihrer Konzentration und ihrer Halbwertszeit, eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen, wenn sie nicht ordnungsgemäß behandelt und entsorgt werden. Für die Entsorgung ist die Unterscheidung zwischen schwach- und mittelradioaktiven Abfällen einerseits und hochradioaktiven Abfällen anderseits von Bedeutung. Für die Entsorgung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen sind die Bundesländer gemäß § 9a Absatz 3 Atomgesetz (AtG) verpflichtet, Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle einzurichten. Die Länder können andere Stellen mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragen. Das Land Berlin hat die Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA), eine Unterabteilung der Hauptabteilung Facility Management (FM) des Helmholtz-Zentrums Berlin (HZB) mit der Funktion einer Berliner Landessammelstelle beauftragt. Sie übernimmt schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus verschiedenen Bereichen wie Industrie, Medizin, Forschung und Lehre in Berlin in fester und flüssiger Form. Bevor die Abfälle an ein Endlager des Bundes abgegeben werden können werden sie mit speziellen Verfahren zur Behandlung und Konditionierung in einen sicheren Zustand überführt. Weitere Informationen: Zentralstelle für radioaktive Abfälle des Landes Berlin Für hochradioaktive Abfälle erfolgt eine Zwischenlagerung in speziellen Behältern bis zu ihrer langfristigen Endlagerung in tiefen geologischen Formationen. Dieser Prozess beinhaltet die Konditionierung, den Transport und die Versiegelung der Abfälle. Die Sicherheit wird durch strenge regulatorische Vorschriften und Standards geregelt und überwacht, um die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt über Generationen hinweg zu gewährleisten. Für die Einrichtung der Endlager und Anlagen zur Sicherstellung ist gemäß § 9a Absatz 3 AtG die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) verantwortlich. Weitere Informationen: Bundesgesellschaft für Endlagerung
Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines kleineren Muellentsorgungssystems auf der Basis vorhandener LKW-Fahrgestelle. Das zu entwickelnde Pressmuellverfahren ist technisch weniger aufwendig und damit erheblich kostenguenstiger als das derzeit fuer diese Groessenordnung angewendete Drehtrommelverfahren. Die folgende wirtschaftliche Uebersicht bezieht sich mit ihrer ersten Groesse auf das Drehtrommelfahrzeug und mit der zweiten auf das Pressmuellfahrzeug. Behaelterinhalt: 4,7 m3 - 4,7 m3; Muellverdichtung: 3-5:1 - 3-5:1; Fahrgestell Typ DBLP709/32 - DB L 407/2950; Fahrgestellgewicht: 2640 kg - 1750 kg; Aufbaugewicht: 2260 kg - 1250 kg; zul.Ges.Gewicht: 6500 kg - 4600 kg; Zuladung: 1600 kg - 1600 kg; Fahrgestellpreis: 46.000,- DM - 33.000,- DM; Aufbaupreis: 80.000,- DM - 37.000,- DM; Verkaufspreis: 126.000,- DM - 70.000,- DM
Das Vorhaben hat zum einen das Ziel, die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben und internationalen Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Beförderung radioaktiver Stoffe zu unterstützen. Zum anderen sollen wissenschaftlich-technische Grundlagen, Basisdaten und Methoden bereitgestellt und bewertet werden, mit denen Transportrisiken analysiert werden können. Die Ergebnisse können auch in eine Fortentwicklung des internationalen Regelwerks münden. Das Öko-Institut hat in diesem Projekt die Aufgabe, die oben genannten Aspekte bezogen auf radioaktive Abfälle aus Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Anlagen sowie aus Wissenschaft, Medizin und Technik zu untersuchen.
Veranlassung: In den letzten Jahren hat in der Lösung der Umwelt- und Abfallproblematik der integrierte Umweltschutz mehr und mehr an Gewicht gewonnen. Die Lösungsansätze umfassen dabei heute in gleichem Maße die Industrie, die Verbraucher und die entsorgungspflichtigen Körperschaften. Die im Wandel begriffenen Zielsetzungen der Abfallwirtschaft schlagen sich in einer Reihe von Gesetzesnovellen, Verordnungen und technischen Anleitungen nieder. Von besonderer Bedeutung ist hier die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes und jährlich fortzuschreibender Abfallbilanzen für Betriebe, deren jährliches Abfallaufkommen 500 kg (für besonders überwachungsbedürftige Abfälle) bzw. 2000 t (für Massenabfälle) überschreitet. Abgesehen von der Pflicht zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben liegt die Erarbeitung betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte mit dem Ziel der Abfallvermeidung bzw. - minimierung aufgrund der in letzter Zeit drastisch gestiegenen Entsorgungskosten auch im eigenen Interesse der Betriebe. Zur Umsetzung dieser Rahmenbedingungen wurde beispielhaft für den Bereich Wasserbeschaffung der Dortmunder Stadtwerke AG im Ruhrtal mit der Erarbeitung einer betriebsinternen Abfallbilanz als Vorstudie zur Erstellung eines betrieblichen Abfallwirtschaftskonzeptes begonnen. Die Hauptzielsetzungen dieser Vorstudie können wie folgt zusammengefasst werden: - Aufzeigen des gesetzlichen Rahmens; - Betriebsinterne Erfassung der Abfallströme nach Menge, Art und Herkunft; - Ermittlung der Kosten für Weiterverarbeitung, Lagerung, Transport und Entsorgung der anfallenden Abfall- bzw. Reststoffmengen; - Ermittlung von Vermeidungs-, Verminderungs- und Verwertungspotentialen; - Generelle Optimierung des betrieblichen Abfallmanagements Ergebnisse: Zur Bestandsaufnahme und Mengenerfassung wurde für sämtliche Betriebseinheiten systematisch eine mehrjährige, detaillierte Abfallbilanz erarbeitet und daraus praxisnahe Empfehlungen für ein weitergehendes Abfallwirtschaftskonzept abgeleitet.
Der Seitenlader soll sowohl mit Mono- als auch Mehrkammerstauraum/-räumen (evt. auch Drehtrommel für Biomüll) auswechselbar arbeiten. Hierdurch sind die optimalen 'Werkzeuge' zur Getrenntsammlung je nach regionalem Bedarf vorhanden bei minimalen Vorhaltekosten.
Mit diesem Projekt wird der Istzustand bei der Abfalllogistik an der FH-Münster erhoben. Gleichzeitig wird die Einführung eines neuen Abfalltrennsystems begleitet.
Mit diesem Projekt wurden die Grundlagen zu den Folgeprojekten gelegt. Untersuchungsgegenstand war unter anderem: - Rechtliche und Strukturelle Grundlagen, - der hausinterne Abfallentstehungs- und Entsorgungsprozess, - Analyse des entstandenen Abfalls, - Untersuchung der Entsorgungsunternehmen, - Darstellung von Problemfeldern.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 304 |
| Europa | 25 |
| Land | 32 |
| Weitere | 14 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 43 |
| Zivilgesellschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 233 |
| Text | 56 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 49 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 92 |
| Offen | 241 |
| Unbekannt | 11 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 309 |
| Englisch | 49 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 50 |
| Keine | 225 |
| Multimedia | 3 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 74 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 159 |
| Lebewesen und Lebensräume | 257 |
| Luft | 153 |
| Mensch und Umwelt | 338 |
| Wasser | 116 |
| Weitere | 344 |