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Überblick über die Abfalllogistik an der WWU

Mit diesem Projekt wurden die Grundlagen zu den Folgeprojekten gelegt. Untersuchungsgegenstand war unter anderem: - Rechtliche und Strukturelle Grundlagen, - der hausinterne Abfallentstehungs- und Entsorgungsprozess, - Analyse des entstandenen Abfalls, - Untersuchung der Entsorgungsunternehmen, - Darstellung von Problemfeldern.

Die Regelung von Abfallentsorgungspflichten und -rechten nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und ihre Auswirkungen auf Umwelt und Verkehr

Es sollen zunaechst Hypothesen entwickelt und geprueft werden, wie die Neuregelung der Entsorgungspflichten und -rechte entwickelt und geprueft werden, wie die Neuregelung der Entsorgungspflichten und -rechte durch das KrW-/AbfG (insbesondere Paragraphen 4, 5, 10-18) in die Praxis umgesetzt werden wird, insbesondere ob private Entsorgungstraeger nach dem KrW-/AbfG (Paragraphen 17, 18) gebildet werden und in welcher Weise diese Entsorgungs-Funktionen uebernehmen werden. Diese Neuregelung und ihre zu erwartende Umsetzung sollen diskutiert werden unter den besonderen Aspekten a) inwieweit sie positiv in Richtung Abfallvermeidung/-verwertung wirken, b) ob sie eine Zunahme von Abfalltransporten induzieren oder verstaerken. Schliesslich sollen Vorschlaege zur institutionellen Ausgestaltung kooperativer Ansaetze zur Abfallvermeidung/-entsorgung durch mehrere Unternehmen entsprechend den neuen rechtlichen Moeglichkeiten eroertert werden.

Stark gestiegene Zahl von Anträgen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung – Gesetzliche Neuerungen ab Mai

Die Zahl der Anträge zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung in Sachsen-Anhalt ist im vergangenen Jahr weiter deutlich gestiegen. Das Landesverwaltungsamt (LVwA) verzeichnete im Jahr 2025 insgesamt 228 Anträge , ein erneuter Sprung gegenüber den Vorjahren (2024: 139 Anträge, 2023: 173 Anträge). Bereits in den ersten zwei Monaten dieses Jahres gingen 41 weitere Anträge ein. „Mit Abfällen wird national wie international gehandelt. Jeder Transport, der Ländergrenzen überschreitet und nicht dem vereinfachten Verfahren („grüne Liste“) unterfällt, egal ob Import oder Export, unterliegt einem strengen Notifizierungsverfahren“, erklärt der für den Kreislaufwirtschaftsbereich zuständige Abteilungsleiter des Landesverwaltungsamtes, Michael Wersdörfer. „Die Zahl der Anträge zeigt deutlich, wie dynamisch sich der Markt entwickelt.“ Mit rund 1,1 Mio. Tonnen Siedlungsabfällen pro Jahr, die in privaten Haushalten anfallen, sowie 2,15 Millionen Tonnen gefährlichen Abfällen und rund 8,3 Millionen Tonnen nicht gefährlichen Massenabfällen wird in den kommenden Jahren in Sachsen-Anhalt gerechnet. Erfahrungsaustausch der oberen Abfallbehörden Mitteldeutschlands im LVwA Vor diesem Hintergrund findet derzeit die Konferenz der Abfall-Behörden aus den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt statt. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Vollzugsfragen, der Austausch über praktische Herausforderungen sowie die Vorbereitung auf das vollständige Inkrafttreten der neuen Verordnung (EU) 2024/1157, die ab 21. Mai 2026 verbindlich gilt. Warum betrifft das auch Verbraucherinnen und Verbraucher? Die steigende Anzahl der Abfalltransporte und die novellierten EU‑Vorgaben haben direkte Auswirkungen auf Transparenz, Kontrolle und Sicherheit in der Abfallwirtschaft – und damit letztlich auch auf Umwelt- und Verbraucherschutz. Sachsen-Anhalt ist ein bedeutender Standort der Abfallwirtschaft. Ein Teil der Abfälle wird hier verwertet, darunter auch Stoffe aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland. Seit 2020 wurden zu notifizierten Transporten insgesamt 79 Ordnungswidrigkeiten angezeigt und insgesamt 16 Strafanzeigen gestellt. Die neuen EU‑Regeln sollen sicherstellen, dass Transporte nachvollziehbarer, kontrollierbarer und umweltgerechter durchgeführt werden. Was ändert sich durch die neue EU‑Verordnung? – Die wichtigsten Neuerungen im Überblick Die grenzüberschreitende Abfallverbringung (Import, Export, Transit) ist streng geregelt. Sie erfordert je nach Abfallart (grüne/gelbe Liste) entweder eine allgemeine Informationspflicht oder ein formelles Notifizierungsverfahren mit vorheriger Zustimmung. Ab Mai 2026 gelten neue Vorschriften. Ziel ist ein transparenteres, einheitliches und digitales Verfahren. Die wichtigsten Änderungen: Hintergrund Abfälle können per Straße, Schiene oder Schiff transportiert werden und überschreiten dabei regelmäßig Ländergrenzen. In Sachsen-Anhalt werden rund 380 Anlagen betrieben, die Abfälle aus dem Land selbst, aus anderen Bundesländern und auch aus dem Ausland verwerten. Die neuen EU‑Regelungen sollen sicherstellen, dass Abfalltransporte europaweit nachvollziehbar, sicher und rechtskonform ablaufen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Erfassung, Bewertung und Fortentwicklung der sicheren Beförderung radioaktiver Stoffe

Das Vorhaben hat zum einen das Ziel, die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben und internationalen Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Beförderung radioaktiver Stoffe zu unterstützen. Zum anderen sollen wissenschaftlich-technische Grundlagen, Basisdaten und Methoden bereitgestellt und bewertet werden, mit denen Transportrisiken analysiert werden können. Die Ergebnisse können auch in eine Fortentwicklung des internationalen Regelwerks münden. Das Öko-Institut hat in diesem Projekt die Aufgabe, die oben genannten Aspekte bezogen auf radioaktive Abfälle aus Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Anlagen sowie aus Wissenschaft, Medizin und Technik zu untersuchen.

Vorstudie zum 'Abfallwirtschaftskonzept Ruhrtal'

Veranlassung: In den letzten Jahren hat in der Lösung der Umwelt- und Abfallproblematik der integrierte Umweltschutz mehr und mehr an Gewicht gewonnen. Die Lösungsansätze umfassen dabei heute in gleichem Maße die Industrie, die Verbraucher und die entsorgungspflichtigen Körperschaften. Die im Wandel begriffenen Zielsetzungen der Abfallwirtschaft schlagen sich in einer Reihe von Gesetzesnovellen, Verordnungen und technischen Anleitungen nieder. Von besonderer Bedeutung ist hier die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes und jährlich fortzuschreibender Abfallbilanzen für Betriebe, deren jährliches Abfallaufkommen 500 kg (für besonders überwachungsbedürftige Abfälle) bzw. 2000 t (für Massenabfälle) überschreitet. Abgesehen von der Pflicht zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben liegt die Erarbeitung betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte mit dem Ziel der Abfallvermeidung bzw. - minimierung aufgrund der in letzter Zeit drastisch gestiegenen Entsorgungskosten auch im eigenen Interesse der Betriebe. Zur Umsetzung dieser Rahmenbedingungen wurde beispielhaft für den Bereich Wasserbeschaffung der Dortmunder Stadtwerke AG im Ruhrtal mit der Erarbeitung einer betriebsinternen Abfallbilanz als Vorstudie zur Erstellung eines betrieblichen Abfallwirtschaftskonzeptes begonnen. Die Hauptzielsetzungen dieser Vorstudie können wie folgt zusammengefasst werden: - Aufzeigen des gesetzlichen Rahmens; - Betriebsinterne Erfassung der Abfallströme nach Menge, Art und Herkunft; - Ermittlung der Kosten für Weiterverarbeitung, Lagerung, Transport und Entsorgung der anfallenden Abfall- bzw. Reststoffmengen; - Ermittlung von Vermeidungs-, Verminderungs- und Verwertungspotentialen; - Generelle Optimierung des betrieblichen Abfallmanagements Ergebnisse: Zur Bestandsaufnahme und Mengenerfassung wurde für sämtliche Betriebseinheiten systematisch eine mehrjährige, detaillierte Abfallbilanz erarbeitet und daraus praxisnahe Empfehlungen für ein weitergehendes Abfallwirtschaftskonzept abgeleitet.

Entwicklung eines universellen Seitenlader-Müllfahrzeuges

Der Seitenlader soll sowohl mit Mono- als auch Mehrkammerstauraum/-räumen (evt. auch Drehtrommel für Biomüll) auswechselbar arbeiten. Hierdurch sind die optimalen 'Werkzeuge' zur Getrenntsammlung je nach regionalem Bedarf vorhanden bei minimalen Vorhaltekosten.

Abfalllogistik an der FH-Münster

Mit diesem Projekt wird der Istzustand bei der Abfalllogistik an der FH-Münster erhoben. Gleichzeitig wird die Einführung eines neuen Abfalltrennsystems begleitet.

Das Verdichten von Laub in Rundballenpressen

Die Entfernung von Laub aus den Grünflächen ist aus verschiedenen Gründen erforderlich. Hierbei fallen umfangreiche Transportarbeiten an, da das unverdichtete Laub große Ladekapazität erfordert. Zur Verringerung des Transportaufwandes ist die Verdichtung des Laubs ein vorrangiger Gesichtspunkt der Laubsammelmaschinen. Bei den bisher auf dem Markt angebotenen Maschinen wird das Laub nur leicht zusammengepresst. Ziel dieser Arbeit ist es, die Voraussetzungen für die Entwicklung eines geeigneten Verfahrens zur Laubverdichtung zu ermitteln. Das Verfahren muss einerseits Laub einwandfrei verdichten und andererseits in einer kommunalen - d.h. kleinen, wendigen und leichten - Maschine mit geringem Leistungsbedarf integriert werden können. Dazu muss eine systematische Ermittlung von Parametern erfolgen, die einen entscheidenden Einfluss auf die Laubannahme, -verdichtung und die Antriebsleistung haben, um dann Möglichkeiten zur Optimierung dieser Parameter und damit zum einwandfreien Funktionsablauf und zur Reduzierung der spezifischen Antriebsleistung zu suchen.

Auswirkung einer motivationsfördernden Maßnahme auf die Veränderung des Abfalltrennverhaltens und Analyse der hausinternen Abfalllogistik der WWU

Ziel des Projektes war es festzustellen, ob spezielle Aktionen zu einer Änderung im Abfalltrennverhalten von Studierenden und Mitarbeitern führen. Es wurde eine Aktion begleitet, bei der Hinweise auf die Abfalltrennung auf Esspapier gedruckt wurden. Weiterhin wurde eine Schwachstellenanalyse der hausinternen Abfalllogistik durchgeführt.

Arbeitsseminare ueber die Abfallsituation und die Perspektiven in den grenznahen Regionen Brandenburgs, Sachsens, Polens und Tschechiens

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