API src

Found 344 results.

Related terms

Entwicklung eines Pressmuellaufbaus mit 4,5 cbm Inhalt fuer Fahrzeuge mit einem zulaessigen Gesamtgewicht von 4,5 bis 5 t

Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines kleineren Muellentsorgungssystems auf der Basis vorhandener LKW-Fahrgestelle. Das zu entwickelnde Pressmuellverfahren ist technisch weniger aufwendig und damit erheblich kostenguenstiger als das derzeit fuer diese Groessenordnung angewendete Drehtrommelverfahren. Die folgende wirtschaftliche Uebersicht bezieht sich mit ihrer ersten Groesse auf das Drehtrommelfahrzeug und mit der zweiten auf das Pressmuellfahrzeug. Behaelterinhalt: 4,7 m3 - 4,7 m3; Muellverdichtung: 3-5:1 - 3-5:1; Fahrgestell Typ DBLP709/32 - DB L 407/2950; Fahrgestellgewicht: 2640 kg - 1750 kg; Aufbaugewicht: 2260 kg - 1250 kg; zul.Ges.Gewicht: 6500 kg - 4600 kg; Zuladung: 1600 kg - 1600 kg; Fahrgestellpreis: 46.000,- DM - 33.000,- DM; Aufbaupreis: 80.000,- DM - 37.000,- DM; Verkaufspreis: 126.000,- DM - 70.000,- DM

Abfalllogistik an der FH-Münster

Mit diesem Projekt wird der Istzustand bei der Abfalllogistik an der FH-Münster erhoben. Gleichzeitig wird die Einführung eines neuen Abfalltrennsystems begleitet.

Auswirkung einer motivationsfördernden Maßnahme auf die Veränderung des Abfalltrennverhaltens und Analyse der hausinternen Abfalllogistik der WWU

Ziel des Projektes war es festzustellen, ob spezielle Aktionen zu einer Änderung im Abfalltrennverhalten von Studierenden und Mitarbeitern führen. Es wurde eine Aktion begleitet, bei der Hinweise auf die Abfalltrennung auf Esspapier gedruckt wurden. Weiterhin wurde eine Schwachstellenanalyse der hausinternen Abfalllogistik durchgeführt.

Assessing legal compliance with and implementation of the waste acceptance criteria and procedures by the EU-12^Services on Monitoring Retailers' Environmental Action Plan (REAP) commitments^Exemption for the use of cadmium in portable batteries and accumulators intended for the use in cordless power tools in the context of the Batteries Directive 2006/66/EC (Project under framework contract 'Advice and services related to accompanying m^Project under framework contract 'Advice and services related to accompanying measures for implementation of waste legislation'^Study on waste-related issues of newly listed POPs and candidate POPs^Services to support the IMPEL network in connection with joint enforcement actions on waste shipment inspections and to co-ordinate such actions^Services to support the IMPEL network in connection with joint enforcement actions on waste shipment inspections and to co-ordinate such actions, Preparation of implementation reports on waste legislation, including the Waste Shipment Regulation

Greenhouse gas emissions under the Effort Sharing Legislation

The Effort Sharing legislation covers greenhouse gas (GHG) emissions from domestic transport, buildings, agriculture, small industry and waste, and accounts for more than 60 % of total EU GHG emissions. For the period 2013-2020, the Effort Sharing Decision established annual greenhouse gas emission targets for Member States, using global warming potentials (GWPs) from the Fourth Assessment Report (AR4) of the Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) and excluding NF3 emissions. For the period 2021-2030, emissions are regulated by the Effort Sharing Regulation (ESR), including NF3 emissions and with the use of the GWP values of the IPCC AR5. The EEA coordinates the Effort Sharing Legislation review of Member States’ greenhouse gas inventories, so that the European Commission can determine compliance with the annual Effort Sharing Legislation targets on the basis of accurate, reliable and verified emission data. Review reports and final Effort Sharing Legislation emissions are published by the European Commission. The Effort Sharing Legislation emissions for the period 2005–2012 and for the latest year ('Y-1') are estimated by EEA on the basis of national GHG inventory data and ETS emissions.

Nukleare Entsorgung Schweiz

Forschungs-, Untersuchungs- und Projektierungs-Arbeiten im Hinblick auf eine umweltgerechte, sichere und dauernde Endlagerung radioaktiver Abfaelle aus Kernkraftwerken, Medizin, Industrie und Forschung.

Entsorgung

Bei radioaktiven Abfällen handelt sich um radioaktive Stoffe, die nach ihrer Nutzung nicht mehr anderweitig verwendet werden können oder radioaktiv verunreinigte Gegenstände, die nicht gereinigt (dekontaminiert) werden können. Hierzu gehören u.a. Prüfstrahler aus industriellen Messeinrichtungen sowie zahlreiche radioaktive Stoffe aus Laboren, Betrieben oder Krankenhäusern. Die in den Abfällen enthaltenen radioaktiven Isotope können, abhängig von der Art der radioaktiven Isotope, ihrer Konzentration und ihrer Halbwertszeit, eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen, wenn sie nicht ordnungsgemäß behandelt und entsorgt werden. Für die Entsorgung ist die Unterscheidung zwischen schwach- und mittelradioaktiven Abfällen einerseits und hochradioaktiven Abfällen anderseits von Bedeutung. Für die Entsorgung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen sind die Bundesländer gemäß § 9a Absatz 3 Atomgesetz (AtG) verpflichtet, Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle einzurichten. Die Länder können andere Stellen mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragen. Das Land Berlin hat die Zentralstelle für radioaktive Abfälle (ZRA), eine Unterabteilung der Hauptabteilung Facility Management (FM) des Helmholtz-Zentrums Berlin (HZB) mit der Funktion einer Berliner Landessammelstelle beauftragt. Sie übernimmt schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus verschiedenen Bereichen wie Industrie, Medizin, Forschung und Lehre in Berlin in fester und flüssiger Form. Bevor die Abfälle an ein Endlager des Bundes abgegeben werden können werden sie mit speziellen Verfahren zur Behandlung und Konditionierung in einen sicheren Zustand überführt. Weitere Informationen: Zentralstelle für radioaktive Abfälle des Landes Berlin Für hochradioaktive Abfälle erfolgt eine Zwischenlagerung in speziellen Behältern bis zu ihrer langfristigen Endlagerung in tiefen geologischen Formationen. Dieser Prozess beinhaltet die Konditionierung, den Transport und die Versiegelung der Abfälle. Die Sicherheit wird durch strenge regulatorische Vorschriften und Standards geregelt und überwacht, um die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt über Generationen hinweg zu gewährleisten. Für die Einrichtung der Endlager und Anlagen zur Sicherstellung ist gemäß § 9a Absatz 3 AtG die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) verantwortlich. Weitere Informationen: Bundesgesellschaft für Endlagerung

Erfassung, Bewertung und Fortentwicklung der sicheren Beförderung radioaktiver Stoffe

Das Vorhaben hat zum einen das Ziel, die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben und internationalen Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Beförderung radioaktiver Stoffe zu unterstützen. Zum anderen sollen wissenschaftlich-technische Grundlagen, Basisdaten und Methoden bereitgestellt und bewertet werden, mit denen Transportrisiken analysiert werden können. Die Ergebnisse können auch in eine Fortentwicklung des internationalen Regelwerks münden. Das Öko-Institut hat in diesem Projekt die Aufgabe, die oben genannten Aspekte bezogen auf radioaktive Abfälle aus Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Anlagen sowie aus Wissenschaft, Medizin und Technik zu untersuchen.

Vorstudie zum 'Abfallwirtschaftskonzept Ruhrtal'

Veranlassung: In den letzten Jahren hat in der Lösung der Umwelt- und Abfallproblematik der integrierte Umweltschutz mehr und mehr an Gewicht gewonnen. Die Lösungsansätze umfassen dabei heute in gleichem Maße die Industrie, die Verbraucher und die entsorgungspflichtigen Körperschaften. Die im Wandel begriffenen Zielsetzungen der Abfallwirtschaft schlagen sich in einer Reihe von Gesetzesnovellen, Verordnungen und technischen Anleitungen nieder. Von besonderer Bedeutung ist hier die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes und jährlich fortzuschreibender Abfallbilanzen für Betriebe, deren jährliches Abfallaufkommen 500 kg (für besonders überwachungsbedürftige Abfälle) bzw. 2000 t (für Massenabfälle) überschreitet. Abgesehen von der Pflicht zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben liegt die Erarbeitung betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte mit dem Ziel der Abfallvermeidung bzw. - minimierung aufgrund der in letzter Zeit drastisch gestiegenen Entsorgungskosten auch im eigenen Interesse der Betriebe. Zur Umsetzung dieser Rahmenbedingungen wurde beispielhaft für den Bereich Wasserbeschaffung der Dortmunder Stadtwerke AG im Ruhrtal mit der Erarbeitung einer betriebsinternen Abfallbilanz als Vorstudie zur Erstellung eines betrieblichen Abfallwirtschaftskonzeptes begonnen. Die Hauptzielsetzungen dieser Vorstudie können wie folgt zusammengefasst werden: - Aufzeigen des gesetzlichen Rahmens; - Betriebsinterne Erfassung der Abfallströme nach Menge, Art und Herkunft; - Ermittlung der Kosten für Weiterverarbeitung, Lagerung, Transport und Entsorgung der anfallenden Abfall- bzw. Reststoffmengen; - Ermittlung von Vermeidungs-, Verminderungs- und Verwertungspotentialen; - Generelle Optimierung des betrieblichen Abfallmanagements Ergebnisse: Zur Bestandsaufnahme und Mengenerfassung wurde für sämtliche Betriebseinheiten systematisch eine mehrjährige, detaillierte Abfallbilanz erarbeitet und daraus praxisnahe Empfehlungen für ein weitergehendes Abfallwirtschaftskonzept abgeleitet.

Entwicklung eines universellen Seitenlader-Müllfahrzeuges

Der Seitenlader soll sowohl mit Mono- als auch Mehrkammerstauraum/-räumen (evt. auch Drehtrommel für Biomüll) auswechselbar arbeiten. Hierdurch sind die optimalen 'Werkzeuge' zur Getrenntsammlung je nach regionalem Bedarf vorhanden bei minimalen Vorhaltekosten.

1 2 3 4 533 34 35