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Kreislaufwirtschaft Grundsätze der Kreislaufwirtschaft Entwicklung von der Abfall- zur Kreislaufwirtschaft Reparaturatlas Sachsen-Anhalt Informationen, Veranstaltungen, Termine Initiativen Europäische Union Dokumente

Die wichtigsten Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sind, Abfälle in ihrer Menge so gering wie möglich zu halten sowie die Schädlichkeit von Abfällen zu vermindern. Nicht vermiedene Abfälle sind einer Wiederverwendung zuzuführen, zu recyceln oder anderweitig ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten. Nicht verwertbare Abfälle müssen gemeinwohlverträglich beseitigt werden. In den letzten Jahren hat sich die Abfallwirtschaft zunehmend zu einer Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft weiterentwickelt. Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft wird abgesichert durch die Getrennthaltung der Abfallströme, die Steigerung der verwertbaren Abfallmenge sowie die Etablierung hochwertiger Verfahren und Stoffströme. Mit den Aktionsplänen der Europäischen Union zur Kreislaufwirtschaft, dem Europäischen Grünen Deal für eine nachhaltige und klimafreundliche Wirtschaft sowie dem Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft wurden zentrale Abfallrichtlinien geändert. Anliegen dieser Fortentwicklung ist es, die Abfallvermeidung  zu stärken, das Recycling voran zu bringen sowie einen Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu schaffen. Im Rahmen der Kunststoffstrategie wurde unter anderem die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie erlassen. Diese Regelungen führten zu zahlreichen Änderungen im nationalen Recht. So waren Novellierungen des Kreislaufwirtschafts-, des Batterie- des Elektroaltgeräte- und des Verpackungsgesetzes erforderlich. Wesentliche Änderungen hat das Bundesumweltministerium hier zusammengestellt. Der Reparaturatlas für Sachsen-Anhalt bietet einen Überblick über Reparaturmöglichkeiten in der Region. Gewerbliche und nicht-gewerbliche Reparaturanbieter können ihre Dienstleistungen unter " Wie mitmachen? " anmelden. Mit dem Reparaturatlas möchte das Umweltministerium dazu beitragen, dass künftig mehr defekte Elektro- und Elektronikgeräte instandgesetzt werden und nicht direkt auf dem Müll landen. Denn eine Reparatur schont Ressourcen und den Geldbeutel. Bestätigung der Anspruchsberechtigung nach Einwegkunststofffondsgesetz: Zuständige Behörde, Verfahren, weitere Informationen Tag der Biotonne am 26. Mai 2026: Aus Bioabfällen entsteht hochwertiger Kompost Aktion Biotonne Deutschland: Biotonnen-Challenge Dialog zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie Aktionstage Nachhaltigkeit vom 18. September bis 8. Oktober 2026: Informationen zum Registrieren und Mitmachen Kein Plastik in die Biotonne : Warum Plastiktüten oder Gummibänder nicht in den Bioabfall gehören. Aktion Biotonne: Informationen zur Getrenntsammlung von Bioabfällen Mülltrennung wirkt - eine Initiative der Dualen Systeme für Verpackungsabfälle Nachhaltige abfallarme Sport(groß)veranstaltungen Weniger ist mehr - Kampagne des Bundesumweltministeriums Initiative Recyclingpapier SCIP-Datenbank für besonders besorgniserregende Stoffe Der europäische Grüne Deal Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft European Circular Economy Stakeholder Platform

Entwicklung eines innovativen Sammelsystems mit einer nassen und einer trockenen Restabfalltonne im Stadtgebiet Kassel - Untersuchung der Chancen und Risiken

Für das Stadtgebiet Kassel wird derzeit die Ablösung des Tennsystems aus Restabfalltonne, Bioabfalltonne und Gelbem Sack durch ein vereinfachtes Trennsystem diskutiert, in dem nur zwei Fraktionen unterschieden werden. Ein Grund dafür sind die hohen Fehlwurfquoten im Gelben Sack von durchschnittlich 45 Prozent. so dass die Inhalte von Restabfalltonne und Gelbem Sack fast gleich sind. Diese Fehlwürfe verringern die erfassten Wertstoffmengen im Gelben Sack. Ein weiteres Problem sind die nicht erfassten Wertstoffe anderer Herkunft durch den Gelben Sack und die Nichterfassung der Wertstoffe aus dem Restabfall. Ein weiterer Grund für ein vereinfachtes System ist die abnehmende Akzeptanz der Bevölkerung für die getrennte Sammlung von Leichtverpackungen aufgrund fehlender Sauberkeit und mangelndem Komfort. Das für die haushaltsnahe Sammlung zurzeit in Kassel angewandte - und in Deutschland überwiegende - System von Restabfall- und Bioabfalltonne sowie Gelbem Sack soll durch zwei Abfalltonnen, nämlich einer nassen und einer trockenen Restabfalltonne, abgelöst werden. Die Abfälle aus der trockenen Tonne sollen sortiert und verwertet und die Abfälle aus der nassen Tonne einer Vergärung zugeführt werden. Mit diesem System können mehr Wertstoffe aus den Abfällen gewonnen, die Sammelquoten verbessert und der Komfort für die Bürger verbessert werden. Altglas, PPK. Sperrabfall, Baum- und Heckenschnitt 1 Grünabfuhr und Altkleider werden weiterhin separat gesammelt. Bevor dieses System in der Stadt Kassel eingeführt werden kann, sind vor allem Untersuchungen zu der Umsetzung bei der Trennung und der Sammlung, der Verwertung der nassen und trockenen Restabfälle und den Erfolgsaussichten des Systems nötig. Diese Untersuchungen sollen mittels eines lang angelegten Versuches unter wissenschaftlicher Leitung und Begleitung des Fachgebietes Abfalltechnik der Universität Kassel durchgeführt werden. Für die praktische Umsetzung sind Abstimmungen mit den Betreibern der Dualen Systeme vorzunehmen.

Eignung von mit biologisch abbaubarem Kunststoff beschichteten Inlets fuer die Getrenntsammlung organischer Abfaelle

Die Eignung von Biopol-beschichteten Papiertueten als Inlets in Vorsortiergefaessen und deren Doppelnutzung als Einkaufstasche sollen in einer Akzeptanzanalyse ueberprueft werden. Hierbei wird vor allem Augenmerk auf die Eignung des Inlets bezueglich Groesse und Beschaffenheit bzw. Funktionalitaet gelegt. Weiterhin werden Fragen der Oeffentlichkeitsarbeit und Preisbildung eroertert sowie des Marktpotentials. In Witzenhausen soll die Kompostierbarkeit der Papiertueten im Praxistest untersucht werden. Weiterhin werden die Auswirkungen auf die Bioabfallsammlung untersucht.

Maßnahmen zur Information und Motivation

Zielgruppen dieser Untersuchung waren die Studierenden, die Verwaltungs- und Institutsangestellten, die Hausmeister sowie die Reinigungsfirmen. Erarbeitet wurde ein Maßnahmenkatalog, der auf die einzelnen Zielgruppen abgestimmt war. Direkt umgesetzt wurden: - eine Abfallfibel für die Studierenden und Bediensteten der WWU, - eine Internetpräsentation dieser Fibel, - Informationsmaterial für Studienanfänger sowie, - ein Modell für ein finanzielles Anreizsystem.

Simulationen zur Optimierung der Elemente von Altstoffsammelsystemen am Beispiel von Altstoffsammlungen im dichtverbauten Altstadtgebiet Wiens

In diesem Projekt wurde versucht, durch computerunterstuetzte Simulationen der Projektierung und Durchfuehrung von Altstoffsammlungen die Systemelemente wie Behaelterformen, Sammelfahrzeuge, Einsatzgrundsaetze von Sammelfahrzeugen, Entsorgungsfrequenzen, Groesse der Sammelmannschaft etc. zu optimieren. Als groesste Einflussfaktoren auf die spezifischen Sammelkosten stellten sich ueberraschend die gewaehlte Entsorgungsfrequenz und die Wahl der Behaelterform (Dichte der Altstoffe/Anschaffungskosten) heraus. Aus den gewonnenen Ergebnissen konnten wertvolle Erkenntnisse fuer die Optimierung der Sammelorganisation von Altstoffsammlungen generell abgeleitet werden.

Siedlungsabfälle Was sind Siedlungsabfälle? Entsorgung von Siedlungsabfällen Sortierhilfe zur Abfalltrennung für ausländische Bürgerinnen und Bürger Bildungsmaterialien für den Unterricht

Siedlungsabfälle sind Abfälle aus privaten Haushalten. Dazu zählen aber auch andere Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus privaten Haushalten ähnlich sind. Zu den kommunalen Siedlungsabfällen gehören u.a. die Abfallarten Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Marktabfälle und Straßenkehricht. Gemischte Siedlungsabfälle fallen als Hausmüll in privaten Haushalten und als hausmüllähnliche Abfälle in Gewerbe, Industrie und öffentlichen Einrichtungen an. Sie werden in den jeweiligen Entsorgungsgebieten in dafür zugelassenen Abfallbehältern regelmäßig erfasst und einer Entsorgung zugeführt. Geschäftsmüll aus dem Kleingewerbe (z.B. Praxen oder Dienstleistungs- und Verwaltungseinrichtungen) wird zusammen mit dem Hausmüll gesammelt und ebenfalls entsorgt. Aufkommen und Entsorgungswege werden in der Siedlungsabfallbilanz (Teil I der Abfallbilanz Sachsen-Anhalt ) erfasst. Die Entsorgung erfolgt durch die Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts als zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Diese können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter oder privater Entsorgungsträger bedienen. Gemäß § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz gilt, dass Abfälle aus privaten Haushalten grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen sind. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder ihre Beauftragten sorgen für die Abholung und umweltgerechte Entsorgung. Dabei sind die Abfälle getrennt zu halten und möglichst stofflich (z.B. Kompostherstellung, Glas- oder Papierrecycling) oder energetisch zu verwerten. Seit dem Juni 2005 dürfen keine unvorbehandelten Siedlungsabfälle mehr auf Deponien abgelagert werden. Nicht verwertbare Restabfälle sind deshalb vor ihrer Deponierung in Müllverbrennungsanlagen oder Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung vorzubehandeln. Ein Flyer bietet die Möglichkeit, über das Funktionieren der Abfalltrennung mehrsprachig und unter Berücksichtigung der regionalen Sammelsysteme zu informieren. Die entsprechende Anwenderhilfe wurde vom Land Rheinland-Pfalz insbesondere für die Zielgruppe der Flüchtlinge entwickelt. Über die Internet-Seite des Landesamts für Umwelt Rheinland-Pfalz kann man sich nach einer Anmeldung kostenfrei die spezifischen Informationen selbst zusammenstellen. Das entstandene Informationsblatt ist als pdf-Datei für eine digitale Veröffentlichung geeignet, aber auch als Druckvorlage nutzbar.

Bauabfall

Als Bauabfall werden Abfälle bezeichnet, die bei Baumaßnahmen wie Sanierung, Abriss, Neu- und Umbau von Wohn- und Nichtwohnungsbauten, Straßen, Brücken, Bahntrassen, Wasserstraßen, Ver- und Entsorgungsleitungen etc. anfallen. Hinweis: Bilanzdaten sowie weitere Informationen zu gefährlichen Bauabfällen sind unter Gefährliche Abfälle – Sonderabfall enthalten. Video: Nachhaltigkeit in der Berliner Bauwirtschaft Ersatzbaustoffverordnung Wichtige Anpassungen / Hinweise zur Umsetzung der ErsatzbaustoffV im Land Berlin Anzeigen nach § 22 ErsatzbaustoffV Gleichwertigkeitsregelung für Betreiber von RC-Anlagen für mineralische Abfälle Einstufung von Bauabfällen durch die Behörde Merkblätter zur Entsorgung zum Leitfaden zur Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes Seit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 01.08.2023 gelten erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung, Untersuchung und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen. Im Bestreben eines bundeseinheitlichen Vollzugs erfolgt die Umsetzung in Berlin in Anlehnung an den durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft veröffentlichten Fragen- und Antwort-Katalog (FAQ). Am 26.05.2023 wurde durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall die erste Version eines Fragen- und Antwortenkatalogs (FAQ) zur Ersatzbaustoffverordnung veröffentlicht. Die Aktualisierung mit weiterführenden Fragen und Antworten ist als Version 2 unter folgendem Download abrufbar: Geänderte Einstufungspraxis bzgl. Fußnote 3 Anlage 1 Tabelle 3 ErsatzbaustoffV für BM-0 und BG-0 Im Land Berlin erfolgte bisher die Einstufung von Bodenmaterial BM-0 bzw. Baggergut BG-0 unter Berücksichtigung der Fußnote 3 angelehnt an die LAGA FAQ Version 2 Stand: 13.07.2023 (siehe S. 63 Rd.-Nr. 2). Im Rahmen der weiteren Diskussion auf Länderebene zur Erarbeitung der LAGA FAQ Version 3 wird hinsichtlich der Auslegung der Fußnote 3 aus Anlage 1 Tabelle 3 ErsatzbaustoffV die Einschränkung zur Höhe des betreffenden Eluatwerts auf max. BM-F0* bzw. BG-F0* in der Version 3 gestrichen. Ab sofort gelten bei der Einstufung von Bodenmaterial und Baggergut mit bis zu zehn Volumenprozent mineralischer Fremdbestandteile (BM und BG) in eine Materialklasse nach ErsatzbaustoffV die Eluatwerte der Anlage 1 Tabelle 3 (ErsatzbaustoffV) nur dann, wenn die korrespondierenden Feststoffwerte für BM-0 bzw. BG-0 überschritten sind. Sofern für einen Parameter kein korrespondierender Feststoffwert vorliegt (Beispiel Sulfat) ist der betreffende Eluatwert zur Bewertung heranzuziehen. Schwellenwertüberschreitungen gemäß Vollzugshinweise (s. unten) führen weiterhin zur Einstufung als gefährlicher Abfall (Ausnahmen bestehen zu Parameter pH-Wert bzw. elektrische Leitfähigkeit). Im Land Berlin wird die entsprechende Anpassung zu Fußnote 3 im Gleichklang mit Brandenburg umgesetzt, da die Veröffentlichung der derzeit erarbeiteten FAQ Version 3 erst im 1. Halbjahr 2025 vorgesehen ist. Information zum Umgang mit Abweichungen bei Parameter pH-Wert bzw. elektrische Leitfähigkeit (eLF) Im Regelungsbereich der ErsatzbaustoffV handelt es sich bei den Parametern pH-Wert und eLF um „Stoffspezifische Orientierungswerte“ (vgl. Anlage 1 Tab. 1 Fußnote 1+2 bzw. Tab. 3 Fußnote 4) und nicht um Grenzwerte, so dass diese Parameter bei der Festlegung einer Materialklasse auch bei Bodenmaterial bzw. Baggergut mit bis zu zehn Volumenprozent mineralischer Fremdbestandteile (BM und BG) keine Berücksichtigung finden. Daraus erfolgt keine Umstufung der Materialklasse gemäß ErsatzbaustoffV. Da im Anwendungsbereich der Bundesbodenschutzverordnung niedrige pH-Werte je nach Standortbedingungen zu berücksichtigen sind (vgl. Anlage 1 Tabelle 1 Fußnote 3 bis 6 BBodSchV), ist in diesen Fällen im Vorfeld eines beabsichtigten Einbaus eine Abstimmung mit der zuständigen Bodenschutzbehörde/Wasserbehörde notwendig. In diesem Zusammenhang wird auf die Anzeigepflicht gemäß § 6 Absatz 8 BBodSchV für das Auf- und Einbringen von Materialien nach § 7 oder § 8 BBodSchV hingewiesen. Dazu ist im Land Berlin das Formblatt „Vollzugshilfe Musterformular BBodSchV § 6 Abs. 7 und 8“ zur Anwendung empfohlen. Gemäß § 22 ErsatzbaustoffV gelten ab dem 01.08.2023 unter bestimmten Bedingungen Anzeigepflichten für den Einbau der folgenden Ersatzbaustoffe: Sofern das Gesamtvolumen des Einbaus mehr als 250 m³ beträgt, gilt die Anzeigepflicht für Ersatzbaustoffe, für die gemäß § 20 Absatz 1 ErsatzbaustoffV Mindesteinbaumengen vorgegeben sind sowie für Baggergut, Bodenmaterial und Recycling-Baustoffe der Klasse 3 (BG-F3, BM-F3 und RC-3) Unabhängig vom Einbauvolumen gilt die Anzeigepflicht für die Verwendungen von mineralischen Ersatzbaustoffen in festgesetzten Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten (mit Ausnahme der Materialklassen BM-0, BG-0, SKG und GS-0). Bis zur Verfügbarkeit eines neuen bundesweiten, digitalen Ersatzbaustoffkatasters ist der vorgesehene Einbau der Abfallbehörde als katasterführende Behörde vier Wochen vor Beginn des Einbaus elektronisch mittels Voranzeige anzuzeigen. Die tatsächlich eingebauten Mengen und Materialklassen der verwendeten Ersatzbaustoffe sind innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Baumaßnahmen mittels Abschlussanzeige mitzuteilen. Um eine einheitliche Datenstruktur zu gewährleisten, können Verwender für die Erstellung der Anzeigen nach § 22 ErsatzbaustoffV die hier bereitgestellten Formulare im Excel-Format verwenden. Das ausgefüllte Formular ist anschließend der katasterführenden Behörde schriftlich oder digital zu übermitteln. Die Formulare wurden vom Land NRW bereitgestellt. Im Rahmen eines Pilotlaufs bietet die Abfallbehörde als digitale Lösung die Nutzung über den Provider ZEDAL an. ZEDAL-Teilnehmende können die Anzeigen – alternativ zur Verwendung der Excel-Formate – innerhalb der ZEDAL-internen Kommunikation direkt an die katasterführende Behörde übermitteln. ZEDAL-Behördenadresse: 007357@21 Zur Einreichung von Unterlagen ist das allgemeine E-Mail-Postfach der Abfallbehörde Abt. I B 2 bauabfall@senmvku.berlin.de zu nutzen. Am 1. August 2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Kraft. Mit der Verordnung werden die Bewertungsansätze für eine schadlose Verwertung mineralischer Abfälle in Technischen Bauwerken neu geregelt, womit die bisherigen Technischen Regeln der LAGA abgelöst werden. Die ErsatzbaustoffV trifft hinsichtlich der Gefährlichkeit von Abfällen keine Regelungen. Die zwischen den obersten Abfallwirtschaftsbehörden der Länder Brandenburg und Berlin abgestimmten Vollzugshinweise setzen die Regelungen der Abfallverzeichnisverordnung um, welche auch nach Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV weiterhin maßgeblich für die Einstufung von mineralischen Abfällen als nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall ist. Die „Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung“ wurden zum 1. Januar 2023 neu gefasst ( siehe unten ). In Anlage V wurde eine Tabelle zum verdachtsunabhängigen Mindestuntersuchungsumfang für die mineralischen Bauabfälle Boden, Baggergut, Bauschutt und Gleisschotter ergänzt. Seit Inkrafttreten der ErsatzbaustoffV am 01.08.2023 besteht für Betreiber von Recycling-Anlagen für mineralische Abfälle durch die erfolgte Ablösung der Technischen Regeln der LAGA in vielen Fällen durch nicht vergleichbare Elutions-Verfahren eine Diskrepanz zwischen im Genehmigungsbescheid für Inputmaterial festgelegten LAGA-Werten (10:1 Eluat) zu den nach Anlage V Tab. 1 der Vollzugshinweise bei der Annahme vorzulegenden Deklarationsuntersuchungen (2:1 Eluat). Die zuständige Immissionsschutzbehörde Abt. I C strebt gegebenenfalls erforderliche Anpassungen von Genehmigungsbescheiden an die neuen Anforderungen im Einvernehmen mit dem Anlagenbetreiber an. Um kostenintensive Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden, sollte der Anlagenbetreiber bis zur erfolgten Umstellung auf die nachfolgende Gleichwertigkeitstabelle zurückgreifen. Diese ermöglicht einen Abgleich der vor einer beabsichtigten Annahme vorzulegenden Deklarationsuntersuchungen mit den gemäß Anlagengenehmigung bestehenden Anforderungen. Mit der Darstellung der Gleichwertigkeit gemäß nachfolgender Tabelle werden die entsprechenden Materialklassen jeweils einer Zeile als gleichwertig angesehen. Auf die Vorlage zusätzlicher LAGA-Untersuchungen sollte weitestgehend verzichtet werden. Zur Erfüllung der Anforderungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AwSW als „nicht wassergefährdend“ (nwg) sollte – in Ermangelung einer an die ErsatzbaustoffV angepassten AwSV – die nachfolgende „Vollzugshilfe zur Umsetzung von § 10 Abs. 1 AwSW in Bezug auf die ErsatzbaustoffV“ der Wasserbehörde Anwendung finden. Bei Vorlage von Deklarationsuntersuchungen gemäß der im Land Berlin geltenden Vollzugshinweise kann so bei Einhaltung der auf S. 2/3 der Vollzugshilfe formulierten Anforderungen für Recycling-Baustoffe der Nachweis „nicht wassergefährdend“ (ehemals Z 1.1. nach LAGA) erbracht werden. Die Förderung des Recyclings und der stofflichen Verwertung stellen für den in Berlin dominierenden Bauabfallbereich eine zentrale Anforderung dar. In der Gewerbeabfallverordnung sind entsprechende Regelungen der Abfalltrennung rechtsverbindlich festgelegt; die abfallbehördlichen Verfahren wurden daran angepasst. Zu den aktuellen Anforderungen geben wir nachfolgend einen Überblick. Veränderungen gegenüber früheren Berliner Regelungen werden damit transparent dargestellt. Verbindlich gültig sind jeweils die in den Merkblättern dargestellten Verfahrensweisen. Die verbindlichen Abfalleinstufungen erfolgen durch die Abfallwirtschaftsbehörde nur in zu begründenden Einzelfällen bzw. auf vorherige Anforderung der Behörde. Außerdem kann die Abfallwirtschaftsbehörde bei speziellen Abfallfragen bzw. in Streitfällen für eine abfallbehördliche Einstufung oder zur sonstigen Klärung hinzugezogen werden. Gemäß Merkblatt 1 sind Bauherren verpflichtet bereits im Vorfeld einer Baumaßnahme ein unabhängiges, fachkundiges Ingenieurbüro einzubinden , welches den Bauherrn/ Abfallerzeuger bei seinen Aufgaben gemäß KrWG, insbesondere bei der Untersuchung und Bewertung der anfallenden Abfälle unterstützt. Aktuelle Hinweise zur Beantragung und Durchführung von Rasterfelduntersuchungen sind dem überarbeiteten Merkblatt 7 zu entnehmen. Eine wesentliche Änderung der Verfahrensweise gegenüber früheren Regelungen ist, dass Abfalleinstufungen nun durch das mit der Planung der Rasterfeldbeprobung zu beauftragende, fachkundige Ingenieurbüro erfolgen und der Abfallbehörde relevante, damit verbundene, Unterlagen zur Kenntnis vorzulegen sind. Abfalltechnische Untersuchungen sind dabei unter Einhaltung der Anforderungen des im Land Berlin geltenden Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau (Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin sowie der Merkblätter in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen. Die Probenahmen haben durch einen akkreditierten Probenehmer zu erfolgen . Der Abfallwirtschaftsbehörde ist vier Wochen vor Beginn einer Baumaßnahme unaufgefordert das Anzeigeformular (siehe Merkblatt 4 ) ausgefüllt und vom Bauherrn unterzeichnet einzureichen. Anfragen und Anträge sind über das allgemeine Postfach bauabfall@senmvku.berlin.de einzureichen. Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde werden nachfolgende Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen im Land Berlin bereitgestellt:

Clara-Grunwald-Grundschule

In der Montessori-Grundschule liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der nachhaltigen Entwicklung. Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Schulalltag auf vielfältige Weise Zugang zu der Thematik des Umwelt- und Klimaschutzes. Die Clara-Grunwald-Grundschule trägt das Siegel „Faire Schule“, welches dem Lernort Fairness zur Umwelt und Klima, Fairness im Umgang miteinander sowie Fairness zu Menschen rund um den Globus bescheinigt. Klimafreundliche Ernährung im Schulcafé Das Schulcafé wird von den Kindern und Erwachsenen gleichermaßen betrieben. Im Schuljahr 2017/2018 befassten sich die Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Wettbewerbs mit klimafreundlicher Ernährung. Im Zuge des Projekts, welches einen vierten Preis gewann, wurden unter anderem Kriterien zum Einkauf von Lebensmitteln für das Schulcafé bestimmt, welche bis heute eingehalten werden. So werden dort vornehmlich regionale und biologische Produkte angeboten, die Tier- und Umweltschutzstandards entsprechen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Projekts setzten sich intensiv mit dem Zusammenhang zwischen Ernährung und Klima auseinander. In breit angelegten Workshops wurden die Klimabilanzen verschiedener Nahrungsmittel miteinander verglichen. Zudem organisierte die Schule einen veganen Kochtag mit den Eltern. Das Projekt setzte somit nicht nur die Weichen für eine möglichst klimafreundliche Ernährung in der Schule, sondern vermittelte jedem einzelnen die Möglichkeiten, den eigenen CO 2 -Fußabdruck mit einfachen Maßnahmen zu verringern. Die Relevanz eines bewussten Konsums für den Klimaschutz wird den Schülerinnen und Schülern der Clara-Grunwald-Grundschule auf vielfältige Weise nähergebracht. In diversen, gezielten Projekten befassten sich die verschiedenen Schulklassen mit relevanten Teilaspekten der Wirkung des menschlichen Konsumverhaltens auf Umwelt und Klima – etwa dem Thema des virtuellen Wassers, der Verschmutzung der Gewässer oder des Fleischkonsums. 2020 entwickelten die Schülerinnen und Schüler durch ihr angeeignetes Wissen zwölf Klimatipps zum Klimaschutz durch weniger Konsum im Schulalltag. Das Projekt ist mit der Ausformulierung der Klimaschutz-Tipps jedoch keinesfalls abgeschlossen: Vielmehr sollen die Erkenntnisse von allen verinnerlicht und sowohl im Schulalltag als auch im privaten Leben möglichst umgesetzt werden. Durch selbstständige Annäherung an diesen zentralen Klimaschutzansatz verinnerlichen die Schülerinnen und Schüler die Prinzipien und fungieren in ihrem eigenen Umfeld als Multiplikatoren. Die Schülerinnen und Schüler der Clara-Grunwald-Grundschule engagieren sich für die Artenvielfalt in der Hauptstadt – und dies nicht nur auf dem eigenen Schulhof, sondern ebenfalls in der unmittelbaren Nachbarschaft der Schule. So säen die Kinder der Grundschule etwa alle drei Jahre insekten- und bienenfreundliche Wildblumensamen auf dem Ida-Wolff-Platz. Auf dem Schul- und Hortgelände wurden zudem zwei Blumen- und Naschgärten angelegt. Kirsch- und Apfelbäume sowie Weinreben und Johannisbeersträucher sind ebenfalls auf dem Schulgelände zu finden. Direkt neben der Schule befindet sich zudem das Robinienwäldchen. Der rund 5.500 Quadratmeter große Naturerfahrungsraum bietet weitestgehend naturbelassene Flächen, welche Kindern zum spielen und erkunden viel Freiraum lassen. Mitunter verlagert sich der Unterricht in das anliegende Wäldchen, auf den Schulhof oder den bepflanzten Ida-Wolff-Platz. Die Kinder der Clara-Grunwald-Grundschule erhalten somit auf vielfältige Art und Weise Zugang und Bindung zur Natur. Auf dem gesamten Schulgelände wird der Abfall getrennt. Zudem werden die Kinder durch regelmäßige Müll-Sammelaktionen auf den Grünflächen Berlins für den respektvollen Umgang mit der Natur durch Sauberkeit sensibilisiert. Die enorme Belastung der Umwelt durch die massive Abfallproduktion des menschlichen Konsums wird darüber hinaus in diversen Projekten hervorgehoben. Ökologisches Schulessen | Abfalltrennung | Schulgarten | Schulprogramm | Projekte Die Clara-Grunwald-Grundschule ist eine öffentliche Halbtagsgrundschule, welche ergänzende Betreuungsangebote am Nachmittag bietet. Rund 300 Kinder werden in der Kreuzberger Schule von 33 Lehrkräften betreut und unterrichtet. Die Bildungsvermittlung stützt sich auf die Montessori-Pädagogik. Die Schülerinnen und Schüler der Clara-Grunwald-Grundschule lernen jahrgangsübergreifend. In jeder Lerngruppe finden sich drei Jahrgänge wieder (1, 2 und 3 oder 4, 5 und 6). Durch die altersgemischten Gruppen lernen die Kinder voneinander, wiederholen Erlerntes und finden sich mitunter selbst in der Rolle des Wissensvermittlers wieder. Weiteres Kernstück der Bildungsarbeit in der Grundschule ist – der Montessori-Pädagogik folgend – die tägliche, zweistündige Freiarbeit. In dieser Zeit lernen die Kinder selbstständig und frei. 3. Platz beim Wettbewerb Berliner Klima Schulen 2018 Siegel Faire Schule seit 2018 4. Platz beim Wettbewerb Berliner Klima Schulen 2017 Bild: ridofranz/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg Übersicht: Diese Friedrichshainer und Kreuzberger Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Goodluz/Depositphotos.com Handlungsfelder im Klimaschutz Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen um nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen

Oekologisches Cafe an der Fachhochschule fuer Wirtschaft

Wie jedes Cafe hat auch das Cafe Geschmacklos mit vielen Problemen zu kaempfen: riesige Abfallmengen, Diebstahl von Tassen und Glaesern, Beteiligung der Kundschaft an oekologischen Projekten etc. Seit 1991 arbeitet das Cafe Geschmacklos mit einem Pfandmarkensystem fuer Tassen und Glaeser. Durch die Mitgliedschaft im Verein KommFoer (einmalige Aufnahmegebuehr 5; DM) ist jedes Mitglied berechtigt, mit einer Pfandmarke ein Glas oder eine Tasse auszuleihen. Bei der Abgabe wird diese Pfandmarke zurueckgegeben (auch wenn die Tasse/das Glas unverschuldet beschaedigt wurde), wodurch ein Ruecklauf von nahezu 100 Prozent entsteht und der Abfall erheblich reduziert wurde. Weiterhin werden in diesem oekologisch ausgerichteten Cafe ausschliesslich Pfandflaschen verwendet, Abfall getrennt (Papier, Gruener Punkt, Sonstiges) sowie Kaffee und Tee aus Dritte-Welt-Laendem (aus weitgehend sozialoekologischem Anbau) ausgeschenkt. Allein die Kompostierung entsprechender Abfaelle (speziell der Kaffee-Filter) ist noch nicht zufriedenstellend geloest.

Aufbereitung und Weiterverwendung von Hausmuell

Mit der Studie wurde erst begonnen. Es soll ein Weg gefunden werden, Hausmuell nach einer Vorbehandlung wie z.B. Rotte, Verbrennung, nach verschiedenen Komponenten zu sichten und diese Komponenten als Werkstoffe dem Bauwesen zuzufuehren.

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