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Abfallverbringungsgesetz

§ 1(1) Dieses Gesetz gilt für die Verbringung von Abfällen in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes (grenzüberschreitende Verbringung).

Wer macht am meisten Abfall?

Neuer Kartendienst zeigt internationale Abfallströme Deutschland ist ein bedeutendes Importland für Abfall. Ein Grund: Die deutsche Abfalltechnik ist auf einem hohen Niveau, für manche Stoffe gibt es hier die besten Entsorgungsverfahren. Aber auch die geringere Auslastung einzelner Abfallverbrennungsanlagen sorgt dafür, dass Abfall importiert wird. Doch um welche Mengen geht es und wo kommen sie her? Das zeigt ein neuer Kartendienst des Umweltbundesamtes (UBA). Ebenfalls spannend: Interaktive Diagramme zeigen, welche Abfälle in Deutschland pro Kopf in einem Landkreis anfallen. Statistisch betrachtet verursachen Menschen in Deutschland rund 456 Kilogramm Abfall pro Kopf (2012). Dabei zeigen sich regionale Unterschiede. Beispielsweise waren es im Landkreis Mittelsachsen im Jahr 2012 nur 251 Kilogramm pro Kopf. Wichtiger Einflussfaktoren auf die statistische Menge ist unter anderem die Gewerbestruktur: Kommunen, in denen es viele Gewerbebetriebe gibt, die ihren Müll mit dem Hausmüll entsorgen, schneiden daher oft in der Bilanz schlechter ab. Der neue Kartendienst des Umweltbundesamtes visualisiert raumbezogene Daten des Umweltbundesamtes, des Statistischen Bundesamtes und der Länder zum Abfallaufkommen und zur Abfallverbringung von und nach Deutschland. Per Zoom aus der Karte lassen sich nationale und internationale Daten zu Abfallein- und ausfuhren ansehen. Mit Hilfe der Zeitreihen können die Daten einfach verglichen werden. Der Kartendienst erlaubt auch den globalen Vergleich. Bei den notifizierungspflichtigen Abfallein- und -ausfuhren kann man zum Beispiel sehen, dass Ein- und Ausfuhren überwiegend im gemeinsamen europäischen Markt stattfinden. So hat Deutschland 2012 mehr als 81.000 Tonnen aus Schweden importiert. Außereuropäische Staaten spielen nur eine untergeordnete Rolle, beispielsweise wurden 2012 in die Türkei 4.430 Tonnen exportiert sowie aus den USA 7.300 Tonnen und aus Brasilien 130 Tonnen importiert. Erstellt wurde die Anwendung als Beitrag des Umweltbundesamtes zum europäischen Jahr des Abfalls 2014. Nachträgliche Korrektur vom 2.9.2014 - 17:50 Uhr: In der ursprünglichen Pressemitteilung war irrtümlich der Oberbergische Kreis in Nordrhein-Westfalen als Spitzenreiter beim Pro-Kopf-Abfallaufkommen genannt. Das stellte sich im Nachgang als falsch heraus, da in den uns gelieferten Zahlen dem Oberbergischen Kreis fälschlich auch die Abfallmengen des benachbarten Rheinisch-Bergischen Kreises zugeschlagen wurden. Wir haben beide Kreise daher vorerst aus unserer Karte entfernt, bis neue Daten pro Landkreis vorliegen.

Greenpeace: EU-Beschwerde gegen den Castortransport aus Jülich

Greenpeace legte am 9. Juni 2015 Beschwerde bei der Europäischen Kommisson gegen den Transport von hochradioaktivem Müll aus dem AKW Jülich in die USA ein. Die EU-Beschwerde richtet sich gegen das Verhalten der beteiligten Bundesministerien, Bundesämter sowie gegen das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalens. Nach Auffassung der Umweltorganisation stellt die geplante Verbringung von 152 Castorbehältern mit Brennelementekugeln aus dem Zwischenlager des FJZ zur Wiederaufbereitungsanlage Savannah River Site und – nach deren Aufbereitung – der Verbleib der Abfälle in den USA, eine Verletzung von Art. 4 (4) der Richtlinie 2011/70/EURATOM dar. Denn EURATOM genehmigt nur den Export von Atommüll aus der Forschung. Der AVR-Reaktor in Jülich speiste jedoch als Prototyp von 1967 bis 1988 rund 1,5 Milliarden Kilowattstunden Strom ins öffentliche Netz ein und könne aus diesem Grund nicht als Forschungsreaktor bezeichnet werden. AVR steht für Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich – ein Zusammenschluss vor allem kommunaler Stromversorger.

Transboundary waste shipments and the new plastic inputs

Against the background of the new entries for plastic waste, as implemented into EU-law since 1.1.2021, this implementation guide is aimed at all companies or institutions that deal with plastic waste on a crossborder basis. In particular, this includes waste producers, waste handlers such as sorters and recyclers, transporters and enforcement and control authorities. It is an aid to the correct classification of the new plastic entries in accordance with the VVA and the handling in practice of the definitions explained in more detail in Correspondents’ Guidelines No. 12. Veröffentlicht in Broschüren.

Transboundary shipment of waste electrical and electronic equipment / electronic scrap

At present, significant quantities of used electrical and electronic equipment (hereafter referred to as UEEE) are being exported from Germany. Notified exports (i.e. those with consent by au-thorities) of waste electrical and electronic equipment (hereafter referred to as WEEE) to coun-tries outside the European Union (EU) have not taken place in any appreciable volume in the past years. The condition and quality of the exported UEEE, however, give rise to the suspicion that a significant percentage of this equipment is not fully functional, or can only be used in the countries of destination as a source of spare parts, or has only a short remaining service life. Veröffentlicht in Texte | 22/2010.

Contributions to the further development of the EC Waste Shipment Regulation

The application and enforcement of Regulation (EC) No 1013/2006 of the European Parliament and of the Council of 14 June 2006 on shipments of waste (“WSR”) rise to special challenges for economic agents and competent authorities.  The classification of waste in one of the annexes of the WSR, and therefore the crucial position for the applicable procedure, is rather complex. During the project the enforcement of the WSR in Germany was analyzed in relation to specific parts of the regulation and proposals were elaborated for: a. better combating illegal traffic b. a more efficient enforcement c. strengthening circular economy. The results of this study shall be integrated in flow with the revision of the WSR at EU level. Veröffentlicht in Texte | 13/2021.

Interpretation of the new entries for plastic waste in transboundary waste shipments

This report contains information that contributes to the description of plastic waste qualities in transboundary waste shipment. These support the interpretation of the new entries for plastic waste under the Basel Convention, implemented into EU-law since 1.1.2021. The technical foundations for the description of plastic waste qualities as well as relevant specifications, standards and regulations were researched, combined with interviews and workshops. In addition to the information from stakeholders, the focus was on how the stakeholders should deal with the imprecise legal terms, especially in the areas of sampling and control. The perspective of the sorting and processing plants was also considered. Veröffentlicht in Texte | 24/2023.

Millionenstrafe für Trafigura

Am 23. Juli 2010 verurteilte ein Amsterdamer Gericht das multinationale Unternehmen Trafigura zu einer Geldstrafe von einer Million Euro wegen Verstoß gegen das Europäische Abfallrecht. Das Unternehmen hatte im Juli 2006 an Bord des Frachtschiffs Probo Koala 500 Tonnen Giftmüll über Amsterdam nach Abidjan transportiert. Das von Trafigura gecharterte Schiff sollte ursprünglich den Schiffsabfall im Amsterdamer Hafen entsorgen. Da die Kosten für eine ordnungsgemäße Entsorgung zu hoch waren, fuhr die Probo Koala an die Elfenbeinküste. Dort wurde der giftige Müll im August 2006 auf offenen Deponien verkippt. Nach Angaben eines UN- Berichtes führte die Lagerung des giftigen Mülls zu 15 Todesfällen und bei tausenden Menschen zu Vergiftungserscheinungen.

Basler Übereinkommen

In Basel (CH) wurde das so genannte Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung beschlossen. Das Übereinkommen strebt weltweit ein umweltgerechtes Abfallmanagement und die Kontrolle grenzüberschreitender Transporte gefährlicher Abfälle an und ist am 5. Mai 1992 in Kraft getreten. Die EU hat das Basler Übereinkommen in der EG-Abfallverbringungsverordnung für alle Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich umgesetzt (Inkrafttreten 1993).

Import zustimmungspflichtiger Abfälle weiterhin auf hohem Niveau

Umweltbundesamt veröffentlicht Statistik für das Jahr 2009 Die Einfuhr zustimmungspflichtiger Abfälle war auch im Jahr 2009 hoch - wie schon in den Jahren zuvor. Sie betrug 7,6 Millionen Tonnen (Mio. t) und nahm vor allem wegen einer Großbaustelle im deutsch-österreichischen Grenzgebiet deutlich zu (Abbildung 1). Der Export hingegen ging um rund 20 Prozent zurück und betrug nur noch 1,2 Mio. t. Auch der Anteil gefährlicher Abfälle ging zurück. Die Ausfuhr betrug nur noch 160.000 t (Rückgang um 30 Prozent), die Einfuhr drei Mio. t (sieben Prozent niedriger als 2008). Für das Jahr 2009 sind keine bedeutenden illegalen Verbringungen bekannt. Auf der Großbaustelle – ein 6.700 m langer Autobahntunnel bei Bregenz in Österreich – entstanden 1,6 Mio. t Abraummaterial, die in Deutschland bei der ⁠ Rekultivierung ⁠ ehemaliger Kiesgruben eine angemessene Verwendung fanden. Die Transportentfernung betrug hier rund 20 km. Bei den importierten gefährlichen Abfällen handelt es sich vor allem um belasteten Boden (400.000 t), asbesthaltige Abfälle (300.000 t), Altholz mit gefährlichen Inhaltsstoffen (270.000 t) und Rückstände aus Abfallverbrennungslagen (280.000 t). Exportiert wurden vor allem Restfraktionen aus der Abfallsortierung (410.000 t). Das Handelsvolumen unproblematischer und daher nicht zustimmungspflichtiger Abfälle (vor allem Metallschrott, Altglas, Altpapier, Kunststoff- und Textilabfälle) hat nach den vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes abgenommen. Es liegt für das Jahr 2009 bei der Einfuhr mit etwa 11 Mio. t um 20 Prozent und bei der Ausfuhr mit rund 18 Mio. t um sieben Prozent unter den Werten des Vorjahres. Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen ist völkerrechtlich geregelt durch das Basler Übereinkommen. Den Verkehr zwischen den EU-Staaten regelt die EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen. Dazu gehört auch die Überprüfung der betroffenen Entsorgungsanlagen auf ihre Eignung und die Dokumentation des Entsorgungsvorgangs durch ein Begleitformularverfahren. Seit Beginn der statistischen Beobachtung ist der Import zustimmungspflichtiger Abfälle stark angestiegen – im Vergleich zum Abfallaufkommen in Deutschland ist die grenzüberschreitende Verbringung hingegen relativ gering. Bei Hausmüll und Bauschutt lag sie im Jahr 2007 bei einem Anteil von deutlich unter einem Prozent. Der Anteil gefährlicher Abfälle betrug beim Export zwischen ein und zwei Prozent und beim Import rund 15 Prozent. Relativ hohe Außenhandelsquoten gibt es bei einigen zustimmungsfreien Abfällen wie zum Beispiel Metallschrott und Altpapier (siehe Abbildung 2). Dessau-Roßlau, 11.06.2010

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