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Abfallüberwachungssystem ASYS im Land Brandenburg

Für eine effektive Überwachung der Abfallentsorgung sind aktuelle, umfassende und verlässliche Informationen zum Entsorgungsgeschehen erforderlich. Darüber hinaus sind diese Informationen so umfangreich, dass die Bereitstellung und Auswertung der erforderlichen Daten den Einsatz moderner Informationstechnologien erfordert. Um ihren Abfallbehörden die benötigten Informationen und EDV-Werkzeuge effektiv bereitstellen zu können, haben die Länder mit Abschluss der Verwaltungsvereinbarung gemeinsame Abfall DV Systeme - GADSYS ¿ eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Die beiden Säulen dieser Zusammenarbeit sind eine gemeinsame Softwareentwicklung und ein intensiver Austausch von Daten und Informationen. Das Abfallüberwachungssystem ASYS bietet dem Anwender aus den Abfallbehörden die Möglichkeit, alle zur Überwachung der Abfallentsorgung notwendigen Daten effizient zu verwalten. Der inhaltliche Rahmen hierzu ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem zugehörigen untergesetzlichen Regelwerk sowie den für den Bereich Abfall maßgeblichen europäischen Richtlinien sowie Verordnungen. Inhaltliche Schwerpunkte von ASYS sind dabei - Stammdatenpflege zu Entsorgern, Beförderern und Erzeugern - die Vorab- und Verbleibskontrolle der Abfallströme - Bearbeitung von Anzeigen und Erlaubnissen zu Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern - die Entsorgungsfachbetriebszertifikate - die grenzüberschreitende Abfallverbringung - funktional bietet ASYS die Möglichkeit, Daten automatisiert auf elektronischem Wege zwischen den ASYS-einsetzenden Behörden und mit den beteiligten Betrieben auszutauschen. Im elektronischen Nachweisverfahren erfolgt der Datenaustausch dabei über die ZKS-Abfall. Die Organisation von ASYS in Brandenburg erfolgt arbeitsteilig zwischen der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) und dem Landesamt für Umwelt (LfU). Darüber hinaus können auch die Landkreise und kreisfreien Städte auf die ASYS-Daten lesend zugreifen. ASYS dient des Weiteren in Brandenburg als Datenbasis für den LUIS-Dienst, der die Öffentlichkeit im Internet mit Informationen zu Entsorgungsanlagen und zugelassenen Beförderern informiert. Durch den Anschluss der ASYS-Datenbank an die Web-Applikation IPA-KON ist es dem BAG (Bundesamt für Güterverkehr) möglich, mobil auf die ASYS-Daten zuzugreifen

Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Daten zu grenzüberschreitenden Abfallverbringungen von und nach Mecklenburg-Vorpommern (Notifizierungen, Mengenströme).

Stark gestiegene Zahl von Anträgen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung – Gesetzliche Neuerungen ab Mai

Die Zahl der Anträge zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung in Sachsen-Anhalt ist im vergangenen Jahr weiter deutlich gestiegen. Das Landesverwaltungsamt (LVwA) verzeichnete im Jahr 2025 insgesamt 228 Anträge , ein erneuter Sprung gegenüber den Vorjahren (2024: 139 Anträge, 2023: 173 Anträge). Bereits in den ersten zwei Monaten dieses Jahres gingen 41 weitere Anträge ein. „Mit Abfällen wird national wie international gehandelt. Jeder Transport, der Ländergrenzen überschreitet und nicht dem vereinfachten Verfahren („grüne Liste“) unterfällt, egal ob Import oder Export, unterliegt einem strengen Notifizierungsverfahren“, erklärt der für den Kreislaufwirtschaftsbereich zuständige Abteilungsleiter des Landesverwaltungsamtes, Michael Wersdörfer. „Die Zahl der Anträge zeigt deutlich, wie dynamisch sich der Markt entwickelt.“ Mit rund 1,1 Mio. Tonnen Siedlungsabfällen pro Jahr, die in privaten Haushalten anfallen, sowie 2,15 Millionen Tonnen gefährlichen Abfällen und rund 8,3 Millionen Tonnen nicht gefährlichen Massenabfällen wird in den kommenden Jahren in Sachsen-Anhalt gerechnet. Erfahrungsaustausch der oberen Abfallbehörden Mitteldeutschlands im LVwA Vor diesem Hintergrund findet derzeit die Konferenz der Abfall-Behörden aus den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt statt. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Vollzugsfragen, der Austausch über praktische Herausforderungen sowie die Vorbereitung auf das vollständige Inkrafttreten der neuen Verordnung (EU) 2024/1157, die ab 21. Mai 2026 verbindlich gilt. Warum betrifft das auch Verbraucherinnen und Verbraucher? Die steigende Anzahl der Abfalltransporte und die novellierten EU‑Vorgaben haben direkte Auswirkungen auf Transparenz, Kontrolle und Sicherheit in der Abfallwirtschaft – und damit letztlich auch auf Umwelt- und Verbraucherschutz. Sachsen-Anhalt ist ein bedeutender Standort der Abfallwirtschaft. Ein Teil der Abfälle wird hier verwertet, darunter auch Stoffe aus anderen Bundesländern und aus dem Ausland. Seit 2020 wurden zu notifizierten Transporten insgesamt 79 Ordnungswidrigkeiten angezeigt und insgesamt 16 Strafanzeigen gestellt. Die neuen EU‑Regeln sollen sicherstellen, dass Transporte nachvollziehbarer, kontrollierbarer und umweltgerechter durchgeführt werden. Was ändert sich durch die neue EU‑Verordnung? – Die wichtigsten Neuerungen im Überblick Die grenzüberschreitende Abfallverbringung (Import, Export, Transit) ist streng geregelt. Sie erfordert je nach Abfallart (grüne/gelbe Liste) entweder eine allgemeine Informationspflicht oder ein formelles Notifizierungsverfahren mit vorheriger Zustimmung. Ab Mai 2026 gelten neue Vorschriften. Ziel ist ein transparenteres, einheitliches und digitales Verfahren. Die wichtigsten Änderungen: Hintergrund Abfälle können per Straße, Schiene oder Schiff transportiert werden und überschreiten dabei regelmäßig Ländergrenzen. In Sachsen-Anhalt werden rund 380 Anlagen betrieben, die Abfälle aus dem Land selbst, aus anderen Bundesländern und auch aus dem Ausland verwerten. Die neuen EU‑Regelungen sollen sicherstellen, dass Abfalltransporte europaweit nachvollziehbar, sicher und rechtskonform ablaufen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Elektronisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (Pollutant Release an Transfer Register)

DV-System zur jährlichen Datenerfassung, Plausibilitätsprüfung und Veröffentlichung PRTR sowie Berichterstattung zum E-PRTR. Auf der Grundlage des am 21.05.2003 unterzeichneten PRTR-Protokolls der UN-ECE haben sich sowohl die Europäische Gemeinschaft als auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ein Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister einzurichten und zu betreiben. Die EU-Verordnung (EG) Nr.166/2006 vom 18.01.2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters wurde am 04.02.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie regelt die Berichtspflichten und Datenlieferungen an die EU für das Europäisches Schadstoffregister. Erstes Berichtsjahr für die Betreiber ist das Jahr 2007. Das Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 6.6.2007, kurz "SchadRegProtAG" genannt, regelt die nationalen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Verordnung sowie die Einrichtung eines nationalen Registers unter Nutzung der für das europäische Register erhobenen Daten. Die Informationen zur Freisetzung bestimmter Schadstoffe in Luft, Wasser Boden sowie zur Verbringung von Abfällen und Schadstoffen in Abwasser müssen jährlich berichtet und aktualisiert werden. Die registrierten Informationen sollen via Internet der Öffentlichkeit sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zugänglich gemacht werden. Dazu werden elektronische Tools von der Datenerfassung, über Kontrollmechanismen bis zur Präsentation entwickelt. Bei der Entwicklung kann teilweise auf vorhandene Software aufgebaut werden. Gleichzeitig wird in einer Gesamtarchitektur der betrieblichen Berichterstattung die 11. und 13. BImschV integriert. Das Projekt wurde von der UMK mit Beschluss vom 26./27.10.2006 als Vorhaben für den Aktionsplan Deutschland Online benannt und ist im Umsetzungsplan 2008 als eGovernment 2.0 Projekt enthalten (Handlungsfeld Prozessketten). Dies zieht eine erhöhte politische Wahrnehmung des Projektes nach sich. Die eGovernment-Dienstleistung wurde unter Einbeziehung der betroffenen Wirtschaft realisiert. Für den PRTR Prozess, einschließlich der betrieblichen Berichterstattung gemäß 11. und 13. BImSchV und der in diesem Zusammenhang entwickelte Software wird eine IT-Grundschutzzertifizierung nach ISO 17799 und 27001 angestrebt. Für das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) eine Schutzbedarfsfestellung nach den IT-Grundschutzvorgaben des BSI vorgenommen. Als Grundlage für die verwendeten Standards und Architekturen dienen die Vorgaben des SAGA (Standards und Architektur für E-Government-Anwendungen) in der aktuellen Fassung.

Abfallnotifizierungen

Bearbeitung von Notifizierungen grenzüberschreitender Abfallverbringung sowie Überwachung und Kontrolle gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und Abfallverbringungsgesetz. Es sind Daten zu den einzelnen Notifizierungen vorhanden (Abfallarten, Mengen, Versandstaaten, etc.).

Dezernat 540 Sonderabfall, grenzüberschreitende Abfallverbringung, Abfallinformationssysteme

Das Dezernat 540 Sonderabfall, grenzüberschreitende Abfallverbringung, Abfallinformationssysteme ist eine Organisationseinheit des LUNG M-V, Abteilung Immissionsschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft.

Abteilung 5 Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (LUNG)

Luftverschmutzung, Geruchs- und Lärmbelästigungen, Fragen der ordnungsgemäßen Abfallverwertung und -beseitigung sowie die der Abfallvermeidung sind dringende Probleme der Gegenwart. Um Verbesserungen in der Umwelt herbeiführen zu können, muss der Ist-Zustand für ausgesuchte Indikatoren erfasst werden. Aus den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen ergeben sich Vorschläge für Maßnahmen, die das Erreichen von weltweit geforderten Qualitätszielen ermöglichen. Daher beschäftigt sich die Abteilung Immissionsschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft sowohl mit dem Umweltmonitoring als auch mit den notwendigen Schritten für eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität. Im einzelnen werden folgende Schwerpunkte bearbeitet: - Fachliche Grundlagenarbeit und Stellungnahmen sowie Studien zu technologischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten - Beratung von Behörden, Betrieben und Bürgern sowie Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben im Rahmen der Zuständigkeiten - Betrieb des Luftmessnetzes Mecklenburg-Vorpommern - Messung der Belastung durch Lärm, Erschütterungen, Licht und nichtionisierende Strahlung und Erstellung von Modellen für Schallimmissions- und Lärmminderungsplanungen - Führung des Emissionskatasters für Mecklenburg-Vorpommern - zentrale Stelle im Rahmen der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben - Knotenstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die grenzüberschreitende Abfallverbringung und die Sonderabfallentsorgung - Auswertung und Veröffentlichung der ermittelten Daten zur Luftgüte, zur Lärmbelastung, zu Emissionen und zur Kreislauf- und Siedlungsabfallwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Fachinformationssystem ¿Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft und Abfall¿

Bewertung besonderer Belastungszustände von Brennelementen und Komponenten während oder nach einer verlängerten Zwischenlagerung

Europaeisches Umweltstrafrecht

In der Funktion des Projektleiters Heine als Sachverstaendiger beim Europarat bei der Erarbeitung einer Konvention zum europaeischen Umweltstrafrecht wurde die Anregung europaeischer Institutionen aufgegriffen, die europaeischen Rechtsetzungsaktivitaeten auf dem Gebiete des strafrechtlichen Umweltschutzes wissenschaftlich zu begleiten. Es geht um die Auslotung von Moeglichkeiten der europaeischen Strafrechtsangleichung, und zwar nicht nur bei einzelnen Deliktsformen, wie z B Abfalltourismus oder grenzueberschreitender Umweltkriminalitaet, sondern auch bei Fragen nach den allgemeinen Voraussetzungen strafrechtlicher Verantwortlichkeit.

Daten zur Abfallwirtschaft

Die Broschüre "Daten zur Abfallwirtschaft" dokumentiert die Entwicklung der Abfallwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern (MV). Neben der Siedlungsabfallbilanz beinhaltet die Broschüre auch eine Auswertung zu gefährlichen Abfällen und zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung.

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