APVOtechRef
LSA
[LSA Ausbildungs- und PrüfungsVO Technische
Referendariat]
[Verkündungsblatt ausgewertet bis
23.12.2025]
Anlage 6: Text gilt seit 01.11.2016
Sachsen-Anhalt
Anlage 6
(zu § 5 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5, § 14 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1)
Sondervorschriften für die Fachrichtung Umwelttechnik
Teil 1 Gliederung der Ausbildung
1. Ausbildungsabschnitte I bis IV
Die Ausbildungsabschnitte I bis IV des Referendariats sind wie folgt festgelegt:
Ausbildungsabschnitt und
DauerAusbildungsinhalt
I
22 WochenKreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Bodenschutz
II
19 WochenImmissionsschutz und Klimaschutz
III
10 WochenWasserwirtschaft und Gewässerschutz
IV
17 WochenPraktikum/Hospitationen
68 Wochen
2. Allgemeine Seminare und Lehrgänge sowie andere Ausbildungsformen (außerhalb der Ausbildungsabschnitte I bis IV)
Für die Prüfungsfächer 1 und 2 sowie für übergeordnete Ausbildungszeiten sind allgemeine Seminare und Lehrgänge sowie andere
Ausbildungsformen gemäß § 6 Abs. 3 vorzusehen. Hierfür sind insgesamt zwölf Wochen erforderlich, wobei fachbezogene Vertiefungsbedarfe
eingeschlossen sind. Weitere zwölf Wochen werden für die häusliche Prüfungsarbeit, für die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht, für die
mündlichen Prüfungen sowie für Prüfungsvorbereitungen, Arbeitsgemeinschaften und ergänzende Hospitationen benötigt. Die insgesamt 24
Wochen werden formal als „Ausbildungsabschnitt V“ zusammengefasst.
3. Gesamtaufteilung
Das zweijährige technische Referendariat setzt sich wie folgt zusammen:
a)68 Wochen (Nummer 1),
b)24 Wochen (Nummer 2) sowie
c)12 Wochen Erholungsurlaub,
die Gesamtdauer beträgt 104 Wochen.
Teil 2 Sonstige Vorschriften für die Ausbildung
1. Zu den Ausbildungsabschnitten I bis III
Die praktische Ausbildung in den Ausbildungsabschnitten I bis III zielt darauf ab, die Zusammenhänge und Arbeitsabläufe in der Umweltverwaltung
kennenzulernen, zu verstehen und anhand konkreter Einzelfälle anzuwenden. Die Referendarin oder der Referendar lernt die verschiedenen Ebenen
der Umweltverwaltung, die daraus folgenden Aufgabenstellungen und das Zusammenwirken der verschiedenen Ebenen kennen. Sie erfahren unter
anderem, dass nachgeordnete Behörden eines Verwaltungszuges der Fachaufsicht unterliegen, wie Fachaufsicht ausgeübt wird und lernen die
Fachbehörden, die fachspezifische Aufgaben wahrnehmen, kennen.
Im Ausbildungsabschnitt I (22 Wochen) werden Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, Inhalt und Ablauf der Abfallwirtschaftsplanung,
Logistik, Technik der und Anforderungen an die Abfallentsorgung, betriebliche Organisation und Verantwortung, die behördliche Überwachung der
Abfallentsorgung sowie die geltenden Andienungs- und Überlassungspflichten, Produktverantwortung vermittelt. Auch Grundsatzfragen des
Bodenschutzes und die Möglichkeit der Altlastenbearbeitung werden in diesem Abschnitt behandelt.
Im Ausbildungsabschnitt II (19 Wochen) werden verschiedene Produktionstechnologien einschließlich Bio- und Gentechnologie und deren
Umweltauswirkungen intensiv behandelt. Die Referendarin oder der Referendar befasst sich mit technischen Maßnahmen der Abluftreinigung und
Fragen der Luftreinhaltung, dem gebietsbezogenen Immissionsschutz, Lärm und Erschütterungen sowie mit umweltgefährdenden Stoffen. Der
Klimaschutz, Verminderung von Treibhausgasemissionen und Emissionshandel sind ebenso Lernstoff, wie die Auswirkungen des Klimawandels
und Anpassungsmaßnahmen. Weiterhin lernen die Referendarinnen und Referendare die Gewerbeaufsichtsverwaltung und deren Abstimmung mit
den Immissionsschutzbehörden kennen.
Im Ausbildungsabschnitt III (zehn Wochen) erhalten die Referendarinnen oder Referendare Einblick in die Grundlagen der Wasserwirtschaft,
befassen sich mit dem Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers im Spannungsfeld mit den unterschiedlichen
Nutzungsansprüchen. Außerdem werden die technischen Standards und die Technologien der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
vermittelt.
2. Zu dem Ausbildungsabschnitt IV
Während die Abschnitte I bis IV von den Fachdezernaten der Ausbildungsbehörden gestaltet werden, erhält die Referendarin oder der Referendar
im Abschnitt V (17 Wochen) die Möglichkeit, externe Organisationen, Körperschaften und andere Behörden kennenzulernen.
3. Zu den allgemeinen Seminaren und Lehrgängen sowie anderen Ausbildungsformen (Ausbildungsabschnitt V)
Zu Beginn der Ausbildung soll ein Einführungslehrgang von etwa zwei Wochen Dauer stehen. Die Ausbildung ist außerdem durch ein
fachbezogenes Verwaltungsseminar (drei Wochen) zu vertiefen. In diesen Lehrveranstaltungen erhält die Referendarin oder der Referendar
umfassende theoretische Kenntnisse über Staats- und Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht und die für den Umweltschutz wichtigen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften. Diese Kenntnisse können auch in einem Fernstudiengang (Verwaltungsrecht und/oder Umweltrecht) erworben werden,
soweit dieser von den Ländern als geeignet eingestuft wird.
Zur Vorbereitung auf Führungsaufgaben und Leitungsfunktionen in der Verwaltung werden in einem gesonderten Führungslehrgang (zwei bis vier
Wochen) die hierzu notwendigen Grundkenntnisse vermittelt.
Teil 3 Ausbildungsplan der Fachrichtung Umwelttechnik
Der nachfolgende Ausbildungsplan der Fachrichtung Umwelttechnik strukturiert als allgemeines Muster die Regelausbildung. Der Ausbildungsplan
wird für jede Referendarin oder jeden Referendar erstellt. Dabei können die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte vertauscht und verschiedene
Ausbildungsabschnitte zeitlich zusammengelegt werden, die in denselben Ausbildungsstellen absolviert werden. Im durch den Ausbildungsplan
vorgegebenen Rahmen sollen dabei individuelle Wünsche und Prioritäten der Referendarin oder des Referendars unter Berücksichtigung der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Ausbildungsabschnitte
und DauerFachgebiet, AusbildungsstellenAusbildungsinhalte
I bis VAllgemein für alle
AusbildungsstellenManagement- und Kommunikationsqualifikation sowie soziale Kompetenz sind in
allen Ausbildungsabschnitten ausbildungsbegleitend in Theorie und Praxis zu
vermitteln. Durch die eigenständige Bearbeitung von Aufgaben oder Projekten sind
die überfachlichen Führungs- und Managementtechniken anzuwenden.
Allgemeine Rechts- und
Verwaltungsgrundlagen
Führungsaufgaben und
Wirtschaftlichkeit
Besonderer Wert ist darauf zu legen, dass die Referendarin oder der Referendar sich
in der Präsentationstechnik, im Vortrag und im Schriftverkehr vervollkommnet. Ihr
oder ihm ist Gelegenheit zur Teilnahme an Terminen, Verhandlungen und Sitzungen
zu geben. Insbesondere sollen die Referendarinnen und Referendare an
Besprechungsrunden von Behördenleitungen und anderen Führungskräften sowie an
der Durchsicht der von Führungskräften zu verteilenden Eingänge (Post, E-Mails)
beteiligt werden. Sie sollen Kurzvorträge halten, Besprechungsrunden moderieren
und Arbeitsergebnisse vorstellen. Dabei sollen Methoden und Techniken in
folgenden Bereichen erlernt werden: Motivation, Gesprächsführung,
Konfliktbewältigung, Rhetorik, Visualisierung, Moderation, Protokollierung,
Delegation, Besprechungsvorbereitung und -durchführung sowie Feedback über die
Ergebniserzielung.
Zum Ende des jeweiligen Ausbildungsabschnittes sollen die Referendarinnen und
Referendare die Ergebnisse ihrer Arbeiten oder aktuelle Themen aus dem
Ausbildungsabschnitt präsentieren.
Betriebswirtschaftliche Kompetenzen, Haushaltsgrundlagen und -bewirtschaftung
sowie Finanzplanungen, Qualifizierung im Bereich Recht, Projektmanagement und
organisatorische Kompetenz sind nach Möglichkeit fachrichtungsübergreifend zu
vermitteln. Dies gilt auch für gesellschaftlich relevante Querschnittsbereiche wie
Umweltverträglichkeit, nachhaltiges Flächenmanagement und Sozialverträglichkeit.
Zur Stärkung der EU-Kompetenz sind Aspekte über Entscheidungsprozesse auf EU-
Ebene, Initiierung und Begleitung von EU-Fördermaßnahmen sowie fachpolitische
Strategien in die einzelnen Ausbildungsabschnitte aufzunehmen.
Selbständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen.
In den Abschnitten I bis III sind jeweils auch Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
(zum Beispiel Management, Mitarbeiterführung, Planung, Entscheidung, Rhetorik,
Gesprächsführung) zu vermitteln.
I
Kreislaufwirtschaft,
Abfallbeseitigung,
Bodenschutz,
Chemikaliensicherheit
Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft, Abfallwirtschaftsplanung und
Abfall-, Bodenschutz- und
Chemikaliensicherheitsbehörden, Abfallvermeidungsprogramm, Zulassung von Entsorgungsanlagen (Anlagen nach
dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und Deponien), Abfallbehandlung,
Landesanstalt für
Altlastenfreifreistellung[1]
Abfallbeseitigung, Überwachung der Abfallentsorgung, Abfallarten und -deklaration,
Stoffstromkontrollen, Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln mit Abfällen;
(22 Wochen)
Rücknahme-, Rückgabepflichten und freiwillige Rücknahmen; Fachbetriebe,
Betriebsbeauftragte, auditierte Standorte, Sanktionsvorschriften; Bodenschutz,
davon
Altlasten,
Obere Abfall- und
Bodenschutzbehörde, obere
Chemikaliensicherheit
Chemikaliensicherheitsbehörde
Vollzug von Rechtsvorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
(10 Wochen)
Selbständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen, unter anderem auch Teilnahme an
Untere Abfall- und
Messungen, Untersuchungen, Probeentnahmen, Außendienst, Überwachung von
Bodenschutzbehörde
Anlagen
(8 Wochen)
Landesanstalt für
Altlastenfreistellung
(4 Wochen)
II
Immissionsschutz und
Klimaschutz
Immissionsschutzbehörden und
Fachbehörde
(19 Wochen)
davon
Immissionsschutz, Genehmigungsverfahren, Produkttechnologien und
Auswirkungen, Lärm; Erschütterungen, Luftreinhaltung, Abgasreinigung,
umweltgefährdende Stoffe, Klimaschutz
Vollzug von Rechtsvorschriften des Immissionsschutzrechts
Obere Immissionsschutzbehörde
oder untere
Immissionsschutzbehörde
(12 Wochen)
Landesamt für Umweltschutz
(LAU)
(6 Wochen)
Landesamt für
Verbraucherschutz
Selbständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen, unter anderem auch Teilnahme an
Messungen, Untersuchungen, Probeentnahmen, Außendienst, Überwachung von
Anlagen
Organisation und Aufgaben der Gewerbeaufsicht
(1 Woche)
III
Wasserwirtschaft und
Gewässerschutz
(10 Wochen)Grundlagen der Wasserwirtschaft, Oberirdische Gewässer, Gewässerüberwachung,
Gewässernutzungen, Einleiter-Überwachung, Abwasserbeseitigung,
Abwasserabgabe, Wasserversorgung, Grundwasser, wassergefährdende Stoffe,
Hochwasserschutz, Wasserrahmenrichtlinie
davonVollzug wasserrechtlicher Vorschriften
Wasserbehörden und
Fachbehörden
Obere oder untere
Wasserbehörde
(5 Wochen)
Landesamt für Umweltschutz
oder Landesbetrieb für
Hochwasserschutz (LHW)
(5 Wochen)
In den
Ausbildungsabschnitten
I bis III
Organisation, Aufbau und Aufgaben des Landesbetriebs für Hochwasserschutz bzw.
des LAU
Selbständige Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen, unter anderem auch Teilnahme an
Messungen, Untersuchungen, Probeentnahmen, Außendienst, Überwachung von
Anlagen
Kommunalverwaltung (1 Woche) Organisation und Aufbau von Kommunen, Selbstverwaltung, Aufgaben im eigenen
und im übertragenen Wirkungskreis, Daseinsvorsorge, Politische Willensbildung,
Kommunale Planungen, Haushalts- und Rechnungswesen, Vollzug umweltrechtlicher
Vorschriften
LAU
Organisation, Aufbau und Aufgaben, Gutachten und Stellungnahmen (für
Genehmigungs- oder Gerichtsverfahren)
Fachplanungen, Messungen, Untersuchungen, Bekanntgabe von Stellen, Erarbeitung
von Jahresberichten, Statistiken