Wesentliche Änderung des Kraftwerks (Anlage 80) durch Errichtung und Betrieb eines Wärmeübertragers im Abgaspfad des Kombiblocks (Kessel 2 und Gasturbine) sowie Ableitung der Abgase über einen neuen Kamin
Das Projekt "Transformation von partikelförmigen Kraftfahrzeugemissionen und deren Vorläufern im Nahfeld der Quelle" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für Troposphärenforschung e.V..Es soll die Verdünnung des Abgases von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr und besonders die dabei erfolgende Transformation der Aerosolpartikel unter atmosphärischen Bedingungen untersucht werden. Um dieses Ziel zu realisieren, wird ein Kofferanhänger mit den notwendigen Messgeräten ausgestattet und von den zu untersuchenden Fahrzeugen gezogen. Der Aerosoleinlass an diesem Anhänger wird variabel angebracht sein, um Messungen in verschiedenen Abständen vom Auspuffrohr zu ermöglichen. Ziel ist es, gemessene Unterschiede zwischen Immissions- und Emissionsmessungen zu quantifizieren und damit beobachtete Differenzen zwischen Messungen am Motorprüfstand und solchen an einem Standort an der Straße soweit wie möglich zu erklären. Weiterhin soll der Einfluss der äußeren Bedingungen, wie meteorologische Parameter (Temperatur, relative Feuchte, etc.) und der Geschwindigkeit des Fahrzeuges quantifiziert werden. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei auch die Charakterisierung der Mischungs- und Verdünnungsprozesse zwischen Auspuff und Probennahme. Diese soll mit zeitlich hochaufgelösten Messungen von Temperatur, Geschwindigkeit und Feuchte der Luft realisiert werden. Zusätzlich zu diesen experimentellen Arbeiten soll, wenn sinnvoll, im weiteren Verlauf des Projektes die Transformation der Partikel mit einem Modell simuliert werden.
Das Projekt "Untersuchung von Quellen umweltschaedigender Emissionen mit kernphysikalischen Methoden (z.B. Moessbauereffekt)" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Wien, Institut für Experimentalphysik.Problemstellung: Luftverschmutzung durch ultrafeine (Staub)Teilchen verschiedenster Herkunft (Strassenverkehr, Hausbrand, Industrie). Zielsetzung: Identifikation dieser verschiedenen umweltbelastenden Quellen. Methoden: 57Fe Moessbauereffekt, eventuell Neutronenaktivierungsanalyse (Atominstitut der oesterreichischen Universitaeten). Ergebnisse: Studien an folgenden Proben: Strassenstaub variabler Teilchengroesse, Flugaschen verschiedenster Herkunft, Autoauspuffsystemen; Vergleiche mit NBS Standardproben; Identifikation charakteristischer Eisenverbindungen (Fe2O3, Fe3O4, Fe(OH)x) in den Proben sowie ultrafeiner (1O nm) Fe2O3 - Teilchen.
Kontinuierliche Emissionsmessungen erfolgen zur Überwachung der Einhaltung von Emissionsgrenzwerten unter Verwendung von automatischen Messeinrichtungen, die in der Abgasleitung der zu überwachenden Anlage stationär installiert sind. Die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften sehen dies für Anlagen mit größeren Emissionsmassenströmen für bestimmte Schadstoffe vor. Die dabei eingesetzten Messeinrichtungen müssen für diese Messaufgabe eine Eignungsprüfung nach der Norm DIN EN 15267 Blatt 3 erfolgreich bestanden haben, ihre Eignung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht sein. Eine Datenbank für alle bekannt gegebenen Messeinrichtungen wird vom Umweltbundesamt geführt. Zur Zeit stehen eignungsgeprüfte Messeinrichtungen für die Schadstoffe CO,CO 2 , CH 4 , Formaldehyd, Phenol, SO 2 , NO x , N 2 O, Staub, H 2 S, HCl, HF, Summe organischer Stoffe, NH 3 , Hg und für die Abgasparameter Sauerstoff, Volumenstrom und Feuchtegehalt zur Verfügung. Die automatischen Messeinrichtungen müssen während ihres Betriebes in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob sie bestimmten Qualitätsanforderungen genügen. Dazu gehören die von nach § 29b i. V. m. § 26 BImSchG bekanntgegebenen Prüfinstituten durchzuführenden jährlichen Funktionsprüfungen sowie die Kalibrierung der Messeinrichtungen alle drei Jahre (s. a. DIN EN 14181). Hierbei erfolgt ein Abgleich der Messgeräteanzeige mit Messergebnissen, die parallel mit dem für den jeweiligen Schadstoff zutreffenden Standard-Referenzmessverfahren durch Einzelmessungen ermittelt werden. Mit Hilfe einer eignungsgeprüften Auswerteeinrichtung müssen im laufenden Betrieb der Messeinrichtung die aus den Messergebnissen gebildeten Halbstunden- und Tagesmittelwerte registriert, validiert, klassiert, ausgewertet und gespeichert werden. Die Regelungen sind in der Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen (RdSchr. d. BMUB v. 31.07.2023 – AG C I 2 – 5025/001-2023.0001) enthalten. Eine detaillierte Darstellung von Vorgaben zur Statuskennung und Klassierung kann als Interpretationshilfe der Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung der Emissionen herangezogen werden. Der Anlagenbetreiber berichtet der zuständigen Behörde über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen eines Kalenderjahres innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres.
Einzelmessungen kommen zur Anwendung, wenn die erforderlichen Massenströme unterschritten werden oder für den zu überwachenden Schadstoff keine kontinuierlich arbeitende automatische Messeinrichtung an der Anlage zur Verfügung steht. Die Einzelmessungen dienen zur zeitlich begrenzten stichprobenartigen Feststellung des Emissionsverhaltens der Anlage und sollen im Betriebszustand der höchsten von der Anlage ausgehenden Schadstoffemission durchgeführt werden. Einzelmessungen müssen i. d. R. im Abstand von drei Jahren durchgeführt werden. Als Probenahmezeit sind in der Regel 30 min vorgesehen. Es werden drei bis sechs Proben gezogen. Ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Emissionsüberwachung mit Hilfe von in der Abgasleitung der zu überwachenden Anlage fest eingebauten kontinuierlich arbeitenden automatischen Messeinrichtungen besteht im geringeren messtechnischen Aufwand. Nachteilig ist die geringere, weil nur stichprobenartige Überwachungsdichte. Prinzipiell wird bei Einzelmessungen dem Abgas ein repräsentativer Teil mit Hilfe einer Entnahmesonde entnommen. Das über die Entnahmesonde entnommene Gas wird bei den sogenannten manuellen Verfahren über ein Medium, das den zu bestimmenden Schadstoff quantitativ zurückhält, geleitet. Je nach Schadstoff kann dieses Medium z. B. ein Filter, ein flüssiges oder ein festes Adsorptionsmittel sein. Das Medium muss nach der Probenahme aufgearbeitet und die Menge der enthaltenen, zu bestimmenden Stoffe im Labor analysiert werden. Ein Messwert für die Emissionskonzentration steht also nicht unmittelbar vor Ort zur Verfügung. Einige wenige Schadstoffkomponenten können vor Ort mit mobilen automatischen Messeinrichtungen direkt gemessen werden (sogenannte kontinuierliche Messverfahren). Bei den Einzelmessungen werden neben den eigentlichen Schadstoffkomponenten die Abgasrandbedingungen, wie Abgasgeschwindigkeit, Temperatur, Druck, Feuchtegehalt und ggf. Sauerstoffgehalt, des Abgases der Emissionsquelle mit bestimmt. Mit diesen Messparametern werden Abgasvolumenstrom und Emissionsmassenstrom berechnet und Umrechnungen auf Normbedingungen bzw. einen vorgegebenen Sauerstoffgehalt des Abgases vorgenommen. Damit repräsentative und untereinander vergleichbare Ergebnisse gewonnen werden, müssen wichtige Voraussetzungen erfüllt sein: Durchführung der Messung durch kompetente Messinstitute, eine Messstrecke und ein Messplatz, die die Entnahme einer repräsentativen Probe erlauben, sind an geeigneter Stelle in der Abgasleitung vorhanden, die Messaufgabe und ein Messplan sind vor Beginn der Messungen verfügbar, eine der Messaufgabe angemessene Probenahmestrategie wird angewandt, die Schadstoffkomponenten und Bezugsgrößen werden mit Messverfahren ermittelt, die dem Stand der Messtechnik entsprechen und es wird ein Bericht über die Ergebnisse der Messungen erstellt, der alle relevanten Informationen enthält. Grundlegende Anforderungen an Messstrecken und Messplätze, die Messaufgabe, den Messplan und den Messbericht bei Einzelmessungen sind in der DIN EN 15259 enthalten.
Die messtechnische Ermittlung der Emissionen erfolgt je nach Anlagenart, Anlagengröße und Schadstoff in regelmäßigen, genau festgelegten Zeitabständen (i. d. R. alle drei Jahre) mit mobiler Messtechnik in Form sogenannter Einzelmessungen oder insbesondere bei größeren Anlagen kontinuierlich mit Hilfe von in der Abgasleitung stationär eingebauten automatischen Messeinrichtungen, sofern diese für die zu überwachenden Messkomponenten zur Verfügung stehen. Die stationär eingesetzten automatischen Messeinrichtungen unterliegen einer aufwändigen Qualitätssicherung und müssen in regelmäßigen Abständen funktionsgeprüft und durch Vergleichsmessungen mit den auch bei Einzelmessungen eingesetzten standardisierten Verfahren kalibriert werden. Zur Überprüfung von Auflagen zur Emissionsbegrenzung müssen die von einer Anlage ausgehenden Schadstoffemissionen messtechnisch so ermittelt werden, dass die Ergebnisse repräsentativ und untereinander vergleichbar sind, einheitlich ausgewertet werden können und eine Überwachung der Emissionsbegrenzungen ermöglichen. Um die Vergleichbarkeit von Messergebnissen zu gewährleisten, kommen bei Ermittlungen zur Überwachung der Emissionen von Luftschadstoffen standardisierte Messverfahren zum Einsatz. Die Durchführung der gesetzlich geforderten Emissionsmessungen oder qualitätssichernder Maßnahmen an automatischen Emissionsmessgeräten erfolgt in Deutschland durch private Messinstitute, die dafür besonders qualifiziert sind, sich mit Erfolg einem Akkreditierungsverfahren nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 unterzogen haben und für definierte Prüfbereiche bekannt gegeben sind.
Das Projekt "Legionellen in landwirtschaftlichen Abluftreinigungsanlagen, Teilprojekt 2" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität München, Institut für Wasserchemie und Chemische Balneologie, Lehrstuhl für Analytische Chemie und Wasserchemie.
Das Projekt "Modellierung und Entwicklung der Dekarbonisierung einer Abfallverbrennungsanlage durch Rauchgasaufbereitung mit CO2-Bereitstellung, Teilvorhaben: Experimentelle Entwicklung des Verbundes Verbrennung - Gasreinigung - Gasaufbereitung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Clausthal - CUTEC Clausthaler Umwelttechnik Forschungszentrum.
Anders als früher ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger in seinem (Kehr-)Bezirk nicht mehr für alle Schornsteinfegerarbeiten allein zuständig, sondern nur noch für einige hoheitliche Aufgaben, insbesondere Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid und Bauabnahmen. Hinzu kommt die Aufgabe, das Kehrbuch für den Bezirk zu führen und das fristgemäße Einhalten der Eigentümerpflichten zu prüfen. Zur besseren Auffindbarkeit des/der jeweils zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/-fegerin für die hoheitlichen Aufgaben stellt dieser Dienst die Gebiete und Grenzen der rund 1.400 bayerischen Bezirke dar. Die Erreichbarkeitsdaten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und -fegerinnen sind ebenfalls abrufbar. Die Daten stehen kostenfrei und zugangsfrei im Internet zur Verfügung. Hinweis: Für die nicht hoheitlichen Aufgaben hat am 01.01.2013 der Wettbewerb begonnen. Sie können durch jeden Betrieb durchgeführt werden, der handwerksrechtlich zur Ausübung von Schornsteinfegertätigkeiten in Deutschland berechtigt ist. Der Geodatendienst und die Inhalte befinden sich derzeit noch im Aufbau.
Die AlzChem Trostberg GmbH beabsichtigt am Standort Trostberg die Cyanamid-Anlage wesentlich zu ändern und die Produktionskapazität durch verschiedene Optimierungsmaßnahmen zu erhöhen. Beantragt sind folgende Änderungsmaßnahmen: Erhöhung der bisherigen Produktionskapazität für reines Cyanamid durch Optimierungsmaß-nahmen, insbesondere o Leistungserhöhung dreier Pumpen o Umstellung der Leitungsführung an der Kühlerbatterie von Reihen- auf Parallelbetrieb (nur maischeseitig) o Ausstattung einiger Pumpen mit einem Frequenzumrichter o Optimierung der Dosierung des Ka-Stoffes in den Maischetrichter o Änderung der Leitungsführung inkl. Funktionstausch zur Kühlung des Maischebehälters o Ableitung der Abgase aus zwei Behältern neu zur TNV o Einbau einer CO2- / Acetylen-Lasermessung im Reaktor o Einbau einer Acetylen-Lasermessung am Maischebehälter Erhöhung der Lagermenge an CyF1000 Erhöhung der Lagermenge an Cyanamid-Lösung (CyL 500) in den Lagertanks Für das Vorhaben wird mit Schreiben vom 26.08.2022 eine immissionsschutzrechtliche Änderungs-genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Der Antrag ist am 29.08.2022 eingegangen. Bei der bereits bestehenden Cyanamid-Anlage handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage gem. Nr. 4.1.4, 4.2, 4.1.12, 9.3.1, 9.3.2 und 9.37 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Für das Änderungsvorhaben ist gem. Nr. 4.2, 9.3.2 und 9.4.2 der Anlage 1 UVPG i. V. m. § 9 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 165 |
Land | 37 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 156 |
Text | 12 |
Umweltprüfung | 26 |
unbekannt | 8 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 41 |
offen | 161 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 198 |
Englisch | 13 |
Resource type | Count |
---|---|
Dokument | 26 |
Keine | 118 |
Unbekannt | 2 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 58 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 162 |
Lebewesen & Lebensräume | 158 |
Luft | 179 |
Mensch & Umwelt | 202 |
Wasser | 147 |
Weitere | 192 |