Das "ZKI Fire Monitoring System" des DLR liefert aktuelle Waldbrandinformationen für Europa der letzten 31 Tage. Mit dem Ziel, verbrannte Flächen und deren räumliche Entwicklung nahezu in Echtzeit zu überwachen, wurde ein vollautomatisierter Ansatz entwickelt (Nolde et al. 2020, Link zur Publikation https://doi.org/10.3390/rs12132162) und in einer operativen Verarbeitungskette umgesetzt. Um mehrere Aktualisierungen pro Tag zu erreichen, werden Satellitendaten mittlerer Auflösung verwendet. Das Informationssystem ermöglicht eine interaktive Analyse aktueller Waldbrände in jedem von einem Benutzer definierten Interessengebiet. Die täglichen Produkte zeigen die Grenzen der verbrannten Gebiete, Minuten nachdem Satellitenbilder verfügbar sind. Für MODIS erfolgt der Datenempfang über die DLR-Bodenstationen in Neustrelitz und Oberpfaffenhofen (Deutschland) mittels Direktübertragung bei jeder Satellitenüberführung. Für Copernicus Sentinel-3-Daten stützen wir uns auf den Datenverteilungsmechanismus des Sentinel Open Access Hub der Europäischen Weltraumorganisation und das Copernicus Data Integration and Analysis System (DIAS). Die Produkte der verbrannten Fläche werden iterativ und automatisch über einen Zeitraum von 10 Tagen aktualisiert, sobald neue Satellitendaten verfügbar sind. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung der abgeleiteten Brandperimeter, indem der Einfluss von Störfaktoren wie Wolkenbedeckung, Rauchfahnen und Schatten minimiert wird. Neben dem Brandflächenumfang fließen weitere Attribute wie die Brandschwere, die betroffene Fläche sowie die genauen Erkennungszeiten in die Daten ein. Es ist daher möglich, die Entwicklung jedes verbrannten Bereichs in Raum und Zeit zu verfolgen.
Gerüche gehören zu den wichtigen Sinneseindrücken unserer Umwelt, wobei Geruchseindrücke schon bei sehr niedrigen Stoffkonzentrationen und auch durch das Zusammenwirken verschiedener Substanzen hervorgerufen werden können. Geruchsbelästigungen können durch Luftverunreinigungen durch Abgase von geruchsemittierenden Anlagen hervorgerufen werden. Typische geruchemittierende Anlagen sind z. B. Anlagen der Lebensmittelindustrie, Kläranlagen, Tierhaltungsanlagen, Biogasanlagen. Die belästigende Wirkung von Geruchsimmissionen ist stark von der Sensibilität und der subjektiven Einstellung der Betroffenen abhängig. Ein Nachweis durch technische Messverfahren ist in der Regel nicht möglich. Das geeignete "Messinstrument" für Gerüche ist die menschliche Nase. Ortsbegehung von Behördenvertretern, Foto: LANUV/Ralf Both Gerüche in Abgasfahnen werden sowohl bei der staatlichen Überwachung von Betrieben (Anlagen) als auch bereits bei deren Genehmigung durch Behörden berücksichtigt und im Hinblick auf ihre belästigende Wirkung bewertet. Auch im Rahmen der Bauleitplanung wird vorbeugend versucht, spätere Geruchsbelästigungen z.B. in neuen Wohngebieten von vorneherein auszuschließen. Die Ermittlung und Bewertung von Geruchsemissionen und -immissionen ist ein sehr komplexes Feld. Grundlage dafür stellt der Anhang 7 TA Luft dar, der sowohl Messverfahren zur Ermittlung einer Geruchsbelastung als auch Kriterium zur Bewertung enthält. Die Umweltbehörden (Bezirksregierungen, Kreise und Städte) achten auf die Einhaltung der im Anhang 7 TA Luft genannten Kriterien. Hierbei werden sie durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Fachfragen unterstützt. Das LANUV prüft in besonderen Fällen die vorgelegten Geruchsgutachten auf deren Plausibilität. Dies beinhaltet u.a. Stellungnahmen zu Fragen der Planung von Geruchsmessungen, der Technik zur Minderung von Gerüchen an der Quelle, der Durchführung von Immissionsprognosen (Berechnung von Geruchshäufigkeiten), Rastermessungen (Messung von Geruchshäufigkeiten) und der Bewertung von Geruchsimmissionen. Ermittlung von Gerüchen Geruchsimmissionen können sachgerecht und wiederholbar durch Messungen in Form von Probandenbegehungen (Rastermessung) oder auch durch Ausbreitungsrechnungen bestimmt werden. Die Methoden zur Ermittlung der Geruchsbelastungen sind umfassend in verschiedenen VDI-Richtlinien und Normen beschrieben, wurden erstmals in der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) zusammengefasst und im Jahr 2021 in die TA Luft (Anhang 7) integriert. Um die Stärke einer Geruchsquelle zu bestimmen, z. B. für Ausbreitungsrechnungen oder im Rahmen von Überwachungsverfahren, kann die Geruchsstoffkonzentration bzw. der Geruchsstoffstrom über eine Geruchsemissionsmessung (Olfaktometrie) bestimmt werden. Weiterführende Informationen Bewertung von Geruchsimmissionen Nach den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist der Belästigungsgrad durch Gerüchen zu ermitteln, um eine Aussage dazu zu treffen, ob eine Geruchsbelästigung als erheblich einzustufen ist oder nicht. Zur Beschreibung der Geruchsbelästigung wird die Geruchsbelastung (Geruchsimmission) vor Ort herangezogen. Im Gegensatz zu den klassischen Luftschadstoffen erfolgt eine Bewertung der Geruchsimmissionen über das zeitliche Ausmaß des Auftretens von Geruchsimmissionen (Dauer, Häufigkeit) bezogen auf ein ganzes bzw. ein halbes Jahr. Um zu quantifizieren, wann Gerüche eine erhebliche Belästigung darstellen, wurden Immissionsgrenzwerte in Form von Geruchsstundenhäufigkeiten definiert. Werden in einem Wohngebiet in mehr als 10 % der Jahresstunden Geruchswahrnehmungen registriert, ist die Grenze zur erheblichen Belästigung überschritten. In einem Industrie- und Gewerbegebiet sind höhere Geruchsbelastungen zulässig. Hier liegt diese Grenze bei 15 % der Jahresstunden. Geruchsstundenhäufigkeiten unterhalb dieser Immissionswerte des Anhang 7 TA Luft müssen von den Anwohnern hingenommen werden. Weiterführende Informationen
Lagerfeuer schaden Mensch und Umwelt – Sicherheit geht vor Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten So schön ein Lagerfeuer auch ist: Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollte es vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, beachten Sie bitte folgende Tipps: Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist gesetzlich grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen. Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Informieren Sie sich vorab nach den Bestimmungen Ihrer Gemeinde, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Gewusst wie Ein Lagerfeuer schafft eine gemütliche Atmosphäre, die viele Menschen besonders in der wärmeren Jahreszeit schätzen. Jedoch ist ein Feuer im Freien mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden. Vermeiden Sie offene Feuer: Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei dem Verbrennungsprozess eine Vielzahl von Schadstoffen wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Inhalation auch in den menschlichen Körper gelangen. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Mensch und Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind offene Feuer daher nicht empfehlenswert und sollten möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an. Nur trockenes Holz verwenden: Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie das gespaltene Holz am besten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann. Nur unbehandeltes Holz verwenden: Achten Sie unbedingt darauf, unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige Dioxine und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz). Keine Grünabfälle verbrennen: Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe Hintergrund). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklische Aromatische Kohlenstoffe (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit. Eine gute Alternative für die Entsorgung von Gartenabfällen ist die Kompostierung auf dem eigenen Komposthaufen oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet. Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen: Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick haben, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt. Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten: Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Im Sommer sollte aus Brandschutzgründen auf ein Lagerfeuer ganz verzichtet werden. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.). Glut löschen: Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: Beachten Sie auch Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen, Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden. Aus dem Rauch gehen: Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten. Asche in den Restmüll geben: Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann. Was Sie noch tun können: Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), die zum Anzünden verwendet werden, sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten. Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle). Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger, wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-Gemisch. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen Schaden zufügen. Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Feinstaub- und PAK- Emissionen bei der unvollständigen Verbrennung beeinträchtigt. Hintergrund Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von Feinstaub , Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), die durch unzureichende Verdünnung direkt eingeatmet werden können. Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (PM10) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. . Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten ( Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011 ). Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege, aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arterioskerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt sein. Feinstaub ist krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar. Gesetzeslage: Trotz der klaren Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hinsichtlich des Verwertungsgebots (Vorrang der Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung nach § 7 KrWG) und hinsichtlich der Überlassungspflicht von Abfällen, die im privaten Rahmen nicht verwertet werden können (§ 17 "Überlassungspflichten"), gibt es aufgrund der Ausnahmeregelung nach § 28 Absatz 3 KrWG ("Ordnung der Abfallbeseitigung") keine bundeseinheitlichen Vorgaben zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen. Den Bundesländern ist die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, vom Grundprinzip der Abfallbeseitigung nach § 28 Absatz 1 KrWG Ausnahmen zu regeln, dass und wie bestimmte Abfälle oder auch nur bestimmte Mengen dieser Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen beseitigt werden dürfen. Fast jedes Bundesland, mit Ausnahme von Bremen und Berlin, hat eine entsprechende Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen erlassen. Die Regelungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Einige Bundesländer verbieten das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere Bundesländer machen diese Art der Abfallbeseitigung von bestimmten Faktoren abhängig oder fordern eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Abfallbehörde. Insoweit ist es unumgänglich, sich über die länderspezifischen Bestimmungen vorab zu informieren, um Verstöße, die mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 69 Absatz 1 Nummer 8 KrWG geahndet werden können, zu vermeiden.
Wieviel Schadstoffe kommen wirklich aus dem Auspuff? Welche Fahrzeuge tragen besonders zu den Schadstoffbelastungen an Straßen bei? Lassen sich mit Modellen, die in der Luftreinhaltung verwendet werden, die Kfz-Emissionen realistisch berechnen? Um diese Fragen besser beantworten zu können, wurden in Berlin erstmals Schadstoffmessungen direkt in der Abgasfahne von Fahrzeugen im Straßenverkehr mit dem Verfahren „Remote Sensing Detection (RSD)“ durchgeführt. Der wissenschaftliche Bericht zu der RSD-Abgasmessung steht hier zum Download bereit: Die umfangreichen Daten zu dem Bericht können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an Annette.Rauterberg-Wulff@senmvku.berlin.de . Die Abgasmessungen mit kombinierter Kennzeichenerfassung fanden im Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 8. November 2019 im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz statt. Gemessen wurde an der Sonnenallee (Neukölln) stadteinwärts zwischen Mareschstraße und Thiemannstraße sowie Am Seegraben (Alt-Glienicke) stadtauswärts am Abzweig zur A 117. Um den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge zu messen, wurde quer über die Straße eine Lichtschranke aus infrarotem und ultraviolettem Licht installiert und die Schwächung des Lichtstrahls durch die Schadstoffe gemessen. Diese Lichtabsorption ist umso größer, je mehr Schadstoffe in der Abgasfahne sind. Es handelt sich damit um eine berührungslose Fern-Messung (englisch auch als Remote Sensing Detection oder RSD bezeichnet) ohne störende Eingriffe am Fahrzeug oder in die Fahrweise. Neben der Konzentration von Stickstoffoxiden im Abgas wird auch der Ausstoß von Kohlendioxid, Kohlenwasserstoffen, Kohlenmonoxid und Partikeln sowie die Geschwindigkeit und Beschleunigung der Fahrzeuge gemessen. Damit kann der Schadstoffausstoß in Abhängigkeit vom momentanen Kraftstoffverbrauch und der Fahrweise für die verschiedenen Fahrzeuggruppen ausgewertet werden. Wichtig für die Auswertungen sind zudem Daten zum Fahrzeug, d. h. zur Art des Fahrzeugs (Pkw, Nutzfahrzeuge, Busse), zur Antriebsart (Otto-, Dieselmotor, weitere Antriebe), zu seinem Gewicht und zur Abgasnorm, z.B. für einen Vergleich mit Emissionsgrenzwerten. Die Fahrzeugdaten wurden anhand der erfassten Kennzeichen ermittelt. Die Untersuchung ist Teil eines Projektes zur Erarbeitung eines Informationssystems zur aktuellen Luftqualität an Straßen (AkLuSt Berlin). Dieses Projekt wird aus dem “Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020” des Bundes mit einer Fördersumme von insgesamt 155.295 Euro gefördert. Gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Durchführung dieser Untersuchung erfolgte im Rahmen der Förderrichtlinie “Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme”.
null Heizen mit Holz Karlsruhe. Die Temperaturen sinken seit einigen Tagen in Baden-Württemberg unter die Nullgradgrenze. Holzfeuer sorgt nun wieder in zahlreichen Wohnungen für eine behagliche Atmosphäre. Beim Einsatz von Holzöfen kann durch richtiges Verhalten der Ausstoß von Schadstoffen reduziert werden. Die LUBW erinnert an drei wichtige Grundregeln für das „gemütliche Heizen mit Holz“: Richtig trocknen und lagern Im waldfrischen Zustand trägt auch der hohe Wassergehalt von Holz zu vermehrter Rauchbildung bei. Dies führt zu Geruchsbelästigungen. Deshalb muss Holz zunächst richtig getrocknet und gelagert werden. Die Holzfeuchte darf 25 Prozent nicht überschreiten und Holzscheite sollten maximal Armstärke haben. Empfohlene Lagerzeit für frisch geschlagenes Holz: Fichte, Pappel, Tanne: 1 Jahr Birke, Erle, Linde: 1,5 Jahre Buche, Esche, Obstgehölze: 2 Jahre Eiche: 2,5 Jahre Kaminöfen von oben anfeuern Bei allen Kaminöfen ist es grundsätzlich möglich, von oben anzufeuern. Eine entsprechende Anfeuerhilfe wird oben im Holzstapel entzündet, der dann schrittweise von oben nach unten abbrennt – vergleichbar einer Kerze. Die Verbrennung verläuft so über den gesamten Abbrand langsamer und kontrollierter. Es entsteht weniger Rauch. Günstige Verbrennungsbedingungen ergeben sich, wenn der Ofen etwa zu einem Drittel bis zur Hälfte befüllt ist. Wichtig ist beim Nachlegen, nur die vom Hersteller des Ofens angegebene Holzmenge auf die Grundglut zu geben. Zu wenig Sauerstoff kann zur Bildung von giftigem Schwelgas oder Kohlenmonoxid führen. Ein solcher Schwelbrand belastet die Umwelt und ist unwirtschaftlich, da für die gleiche Wärmemenge mehr Holz benötigt wird. Außerdem kann die Feuerungsanlage versotten. Das bedeutet, dass Wasser, Teer und Säuren die Mantelsteine des Kamins bzw. des Ofens durchdringen. Dies ist an braunen Flecken am Kamin und unangenehmen Gerüchen zu erkennen. Die Verbrennung läuft nicht optimal ab, wenn sich im Ofen starke Teer- und Rußablagerungen bilden. Der längere Betrieb eines Ofens unter Luftmangel führt zu Rußablagerungen im Kamin, was im schlimmsten Fall einen gefährlichen Kaminbrand auslösen kann. Bei einer optimalen Verbrennung brennt das Holz mit langer, hellgelber Flamme ab, eine feine, weiße Asche entsteht und die Abgasfahne über Ihrem Dach ist nicht oder kaum sichtbar. Kiefernholz sollte nur in geschlossenen Öfen verwendet werden, da sich Funkenflug bildet. Nicht alles, was brennt, darf in den Ofen Nicht alles, was brennbar erscheint, darf verheizt werden. Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, setzt hochgiftige Stoffe wie Schwermetalle, Dioxine und Furane frei. Wird PVC-haltiger Kunststoff verbrannt, entsteht auch Salzsäure, was zur Zerstörung des Ofens führen kann. Deshalb ist es verboten, belastetes Holz zu verbrennen. Der Gesetzgeber hat im Brennstoffkatalog nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen festgelegt, was in einem Ofen verbrannt werden darf. Generell dürfen nur solche Brennstoffe eingesetzt werden, die der Hersteller der Feuerungsanlage in der Bedienungsanleitung als geeignet auflistet. Tipps für die Neuanschaffung von Holzöfen Die LUBW rät, sich vor einer Neuanschaffung im Fachhandel oder vom Schornsteinfeger über die richtige Dimensionierung des Ofens beraten zu lassen. Denn nur bei voller Leistung verfügt der Ofen über ein optimales Ausbrand- und Emissionsverhalten. Er muss so bemessen sein, dass das Zimmer oder die Wohnung nicht überheizt wird. Ausführliche Hinweise sind in den folgenden LUBW-Broschüren zu finden, die in Kooperation mit dem baden-württembergischen Umweltministerium und dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg entstanden sind. Sie können über die Webseite der LUBW bestellt oder als PDF-Dokument direkt heruntergeladen werden: Heizen mit Holz: Was Sie beim Kauf und Einsatz von Kamin- und Einzelöfen wissen sollten Heizen mit Holz: Was Sie beim Kauf und dem Betrieb von Kesselanlagen wissen sollten
null Wenn es im Advent gemütlich wird Holzfeuer gehört für viele zur Adventsgemütlichkeit. Auch zahlreiche Pelletöfen wärmen viele Gebäude in Baden-Württemberg. Heizen mit Holz hat nach wie vor seinen berechtigten Platz im Energiemix. „Holz ist ein nachwachsender Brennstoff aus der Region und ein klimafreundlicher Ersatz für Heizöl und Kohle. Bei idealen Verbrennungsbedingungen entstehen in Holzfeuerungen nur Kohlendioxid, Asche und Wasserdampf“, so Dr. Reiner Wirth, Leiter des Referats Luftreinhaltung der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Er ergänzt: „Sind die Verbrennungsbedingungen nicht ideal, werden vermehrt Feinstaubpartikel, Gerüche und unverbrannte Kohlenwasserstoffe freigesetzt, die als Emission über den Schornstein in die Luft entweichen. Dies hängt im hohen Maße von der richtigen Sauerstoffzufuhr ab.“ Wer sich nun von der kalten Jahreszeit zur Neuanschaffung eines Holzofens inspirieren lässt, dem rät die LUBW, sich zuvor im Fachhandel oder vom Schornsteinfeger über die richtige Dimensionierung passend zur Raumgröße beraten zu lassen. Denn nur bei voller Leistung verfügt der Ofen über ein optimales Ausbrand- und Emissionsverhalten. Er muss so bemessen sein, dass das Zimmer oder die Wohnung nicht überheizt wird. Damit der Feuerzauber im heimischen Kamin auch in diesem Winter möglichst schadstoffarm vonstattengeht, erinnert die LUBW an die wichtigsten Grundregeln beim „Heizen mit Holz“: Richtig lagern Im waldfrischen Zustand trägt auch der hohe Wassergehalt von Holz zu vermehrter Rauchbildung bei, dies führt zu Geruchsbelästigungen. Deshalb muss Holz zunächst richtig getrocknet und gelagert werden. Die Holzfeuchte darf 25 Prozent nicht überschreiten. Die Holzscheite sollten auch maximal so dick wie ein Arm sein. Die zur Trocknung empfohlene Lagerzeit für frisch geschlagenes Holz sind: Fichte, Pappel, Tanne: 1 Jahr, Birke, Erle, Linde: 1,5 Jahre, Buche, Esche, Obstgehölze: 2 Jahre, Eiche: 2,5 Jahre. Richtig anfeuern Wichtig ist beim Nachlegen, nur die vom Hersteller des Ofens angegebene Holzmenge auf die Grundglut zu geben. Bei allen Kaminöfen ist es grundsätzlich möglich, von oben anzufeuern. Die Anfeuerhilfe wird oben im Holzstapel entzündet, der dann schrittweise von oben nach unten abbrennt – vergleichbar einer Kerze. Die Verbrennung verläuft so über den gesamten Abbrand langsamer und kontrollierter. Es entsteht weniger Rauch. Günstige Verbrennungsbedingungen ergeben sich, wenn der Ofen etwa zu einem Drittel bis zur Hälfte befüllt ist. Zu wenig Sauerstoff kann zur Bildung von giftigem Schwelgas oder Kohlenmonoxid führen. Ein solcher Schwelbrand belastet die Umwelt und ist unwirtschaftlich, da für die gleiche Wärmemenge mehr Holz benötigt wird. Außerdem kann die Feuerungsanlage versotten. Das bedeutet, dass Wasser, Teer und Säuren die Mantelsteine des Kamins bzw. des Ofens durchdringen. Dies ist an braunen Flecken am Kamin und unangenehmen Gerüchen zu erkennen. Die Verbrennung läuft auch nicht optimal ab, wenn sich im Ofen starke Teer- und Rußablagerungen bilden. Der längere Betrieb eines Ofens unter Luftmangel führt zu Rußablagerungen im Kamin, was im schlimmsten Fall einen gefährlichen Kaminbrand auslösen kann. Eine gute Verbrennung erkennt man daran, dass das Holz mit langer, hellgelber Flamme abbrennt, eine feine, weiße Asche entsteht und die Abgasfahne über Ihrem Dach nicht oder kaum sichtbar ist. Kiefernholz sollte nur in geschlossenen Öfen verwendet werden, da sich Funkenflug bildet. Nicht alles, was brennt, darf in den Ofen Nicht alles, was brennbar erscheint, darf verheizt werden. Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, setzt hochgiftige Stoffe wie Schwermetalle, Dioxine und Furane frei. Wird PVC-haltiger Kunststoff verbrannt, entsteht auch Salzsäure, was zur Zerstörung des Ofens führen kann. Deshalb ist es verboten, belastetes Holz zu verbrennen. Der Gesetzgeber hat im Brennstoffkatalog nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen festgelegt, was in einem Ofen verbrannt werden darf. Generell dürfen nur solche Brennstoffe eingesetzt werden, die der Hersteller der Feuerungsanlage in der Bedienungsanleitung als geeignet auflistet. Ausführliche Tipps sowohl für Kamin- und Einzelöfen also auch für Pelletheizungen im Hinblick auf Kauf und Nutzung sind in den folgenden LUBW-Broschüren zu finden, die in Kooperation mit dem baden-württembergischen Umweltministerium und dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg entstanden sind. Sie können über die Webseite der LUBW bestellt oder als PDF-Dokument direkt heruntergeladen werden: Heizen mit Holz: Was Sie beim Kauf und Einsatz von Kamin- und Einzelöfen wissen sollten Heizen mit Holz: Was Sie beim Kauf und dem Betrieb von Kesselanlagen wissen sollten
Zur Vorsorge gegen schädlicher Umwelteinwirkungen müssen Lage und Höhe von Abgasableiteinrichtungen so festgelegt werden, dass ein ungestörter Abtransport der Abgase mit der freien Luftströmung und eine ausreichende Verdünnung der Abgase gewährleistet ist. Mit Erscheinung der VDI 3781 Blatt 4 (2017) wurden die Begriffe „ungestörter Abtransport“ und „ausreichende Verdünnung“ nach dem Stand der Technik konkretisiert. Die Anforderungen an die Ableitbedingungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen werden in der ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) geregelt. Mit der Änderung dieser Verordnung vom 13.10.2021 werden die Anforderungen der VDI 3781 Blatt 4 erstmals in der ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) aufgegriffen. Für genehmigungsbedürftige Anlagen liefert die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) Vorgaben zur Schornsteinhöhenberechnung. Auch die aktuelle TA Luft führt die Anforderungen der VDI 3781 Blatt 4 in Nr. 5.5.2.1 explizit auf. Bei der Überströmung von Hindernissen (z. B. Gebäuden) bilden sich auf deren Leeseite sogenannte Rezirkulationszonen aus. Befindet sich auf einem Gebäude eine Abgasableiteinrichtung, die Abgase in eine solche Rezirkulationszone freisetzt, so gelangen die Abgase nicht unmittelbar in die freie Luftströmung, sondern werden zunächst zum Boden und zum Gebäude hin verfrachtet und können dort zu erhöhten Schadstoffkonzentrationen führen. Um einen ungestörten Abtransport zu gewährleisten, muss die Abluftführung daher außerhalb dieser Rezirkulationszonen erfolgen. Mit der VDI 3781 Blatt 4 wurden für verschiedene Dachformen basierend auf Windkanaluntersuchungen Formeln hergeleitet, die die Höhe und Ausdehnung dieser Rezirkulationszonen bestimmen. Bei der Bestimmung der Mindestschornsteinhöhe für einen ungestörten Abtransport sind nicht nur die Rezirkulationszone des Einzelgebäudes, auf dem sich die Abgasableiteinrichtung befindet, sondern auch vorgelagerte Gebäude zu berücksichtigen. Um die Mindestanforderungen für eine ausreichende Verdünnung zu gewährleisten sollte die Schornsteinhöhe nach VDI 3781 Blatt 4 mindestens eine Höhe von 10 m über Grund haben, sowie Oberkannten von Zuluftöffnungen, Fenstern und Türen im nähern Umkreis um ein gewisses Maß überragen. Um eine ausreichende Verdünnung der Abgase zu gewährleisten ist nach den Vorgaben der TA Luft (2021) Nr. 5.5.2.2 bei genehmigungsbedürftigen Anlagen die Schornsteinhöhe zudem so zu bestimmen, dass die maximale bodennahe Konzentration in einer stationären Ausbreitungssituation die in der TA Luft (2021) festgelegten Konzentrationen nicht überschreitet. Die bodennahe Konzentration ist über eine Ausbreitungsrechnung nach Anhang 2 TA Luft (2021) zu bestimmen. Hierfür werden durch das Umweltbundesamt mit den Programmen Besmin und Besmax Berechnungstools zur Verfügung gestellt. Mit dem Verfahren Besmin wird die Mindesthöhe eines Einzelschornsteins in Abhängigkeit folgender Eingabeparameter bestimmt: Schornsteindurchmesser, Abgastemperatur, Austrittsgeschwindigkeit, Schadstoff, Emissionsmassenstrom, Wasserbeladung. Mit dem Verfahren Besmax wird zudem die Überlagerung von Abgasfahnen aus mehreren Schornsteinen berücksichtigt. Befindet sich im Umfeld der Schornsteine geschlossene Bebauung, geschlossener Bewuchs oder befindet sich der Schornstein in gegliedertem Gelände erhöht sich die Schornsteinhöhe gemäß den Anforderungen der TA Luft (2021) zusätzlich. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458) geändert worden ist Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 1. BImSchV 26. Januar 2010 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen , 14. Juli 2021 Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft), GMBl Nr. 48-54/2021 Richtlinie VDI 3781 Blatt 4: Umweltmeteorologie – Ableitbedingungen für Abgase – Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen, 2017 Tina Pavelt Tel.: 0611 6939 269 Marcel Buchholz Tel.: 0611 6939 262 Schornsteinhöhenberechnung Merkblatt (Stand: 04.07.2023) Leitfaden zur Ermittlung von Schornsteinmindesthöhen und zulässiger maximaler Betriebszeiten durch Immissionsprognosen in Genehmigungsverfahren für Rechenzentren (RZ) mit Notstromdieselmotoranlagen (NDMA). Mit dem 01. Dezember 2021 ist die Neufassung der TA Luft in Kraft getreten. Die in diesem Leitfaden beschriebene Methode zur Schornsteinhöhenermittlung basiert auf der TA Luft 2002 und bis zur Überarbeitung des Leitfadens mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Die Nutzung des Leitfadens als fachliche Erkenntnisquelle ist möglich. Die Verantwortung dafür liegt beim Anwender.
null Wenn die Temperaturen sinken: Holzfeuer schafft eine behagliche Atmosphäre, deshalb werden Kamin- und Einzelöfen immer beliebter. Holz wird auch als Brennstoff für zahlreiche Zentralheizungen in Baden-Württemberg eingesetzt. „Gegenüber den fossilen Brennstoffen Heizöl und Kohle, ist Heizen mit Holz eine klimafreundliche Alternative“, so Dr. Reiner Wirth, Leiter des Referats Luftreinhaltung, Regenerative Energien. „Sobald jedoch die Verbrennungsbedingungen nicht optimal sind, werden vermehrt Feinstaubpartikel, Gerüche und unverbrannte Kohlenwasserstoffe freigesetzt. Diese belasten die Umwelt und die Gesundheit der Bevölkerung.“ Deshalb sind beim Neukauf und der Nutzung von Holzöfen ein paar Regeln zu beachtet. Tipps für die Neuanschaffung von Holzöfen Die LUBW rät, sich vor einer Neuanschaffung im Fachhandel oder vom Schornsteinfeger über die richtige Dimensionierung des Ofens beraten zu lassen. Denn nur bei voller Leistung verfügt der Ofen über ein optimales Ausbrand- und Emissionsverhalten. Er muss so bemessen sein, dass das Zimmer oder die Wohnung nicht überheizt wird. Ausführliche Hinweise sind in den folgenden LUBW-Broschüren zu finden, die in Kooperation mit dem baden-württembergischen Umweltministerium und dem Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Baden-Württemberg entstanden sind. Sie können über die Webseite der LUBW bestellt oder als PDF-Dokument direkt heruntergeladen werden: Heizen mit Holz: Was Sie beim Kauf und Einsatz von Kamin- und Einzelöfen wissen sollten Heizen mit Holz: Was Sie beim Kauf und dem Betrieb von Kesselanlagen wissen sollten Tipps für den Alltag Beim Einsatz von Holzöfen kann auch durch richtiges Verhalten der Ausstoß von Schadstoffen reduziert werden. Die LUBW erinnert an drei wichtige Grundregeln für das „Heizen mit Holz“: Richtig lagern Im waldfrischen Zustand trägt auch der hohe Wassergehalt von Holz zu vermehrter Rauchbildung bei. Dies führt zu Geruchsbelästigungen. Deshalb muss Holz zunächst richtig getrocknet und gelagert werden. Die Holzfeuchte darf 25 Prozent nicht überschreiten und die Holzscheite sollten maximal Armstärke haben. Empfohlene Lagerzeit für frisch geschlagenes Holz: Fichte, Pappel, Tanne: 1 Jahr Birke, Erle, Linde: 1,5 Jahre Buche, Esche, Obstgehölze: 2 Jahre Eiche: 2,5 Jahre Richtig anfeuern Bei allen Kaminöfen ist es grundsätzlich möglich, von oben anzufeuern. Eine entsprechende Anfeuerhilfe wird oben im Holzstapel entzündet, der dann schrittweise von oben nach unten abbrennt – vergleichbar einer Kerze. Die Verbrennung verläuft so über den gesamten Abbrand langsamer und kontrollierter. Es entsteht weniger Rauch. Günstige Verbrennungsbedingungen ergeben sich, wenn der Ofen etwa zu einem Drittel bis zur Hälfte befüllt ist. Wichtig ist beim Nachlegen, nur die vom Hersteller des Ofens angegebene Holzmenge auf die Grundglut zu geben. Zu wenig Sauerstoff kann zur Bildung von giftigem Schwelgas oder Kohlenmonoxid führen. Ein solcher Schwelbrand belastet die Umwelt und ist unwirtschaftlich, da für die gleiche Wärmemenge mehr Holz benötigt wird. Außerdem kann die Feuerungsanlage versotten. Das bedeutet, dass Wasser, Teer und Säuren die Mantelsteine des Kamins bzw. des Ofens durchdringen. Dies ist an braunen Flecken am Kamin und unangenehmen Gerüchen zu erkennen. Die Verbrennung läuft auch nicht optimal ab, wenn sich im Ofen starke Teer- und Rußablagerungen bilden. Der längere Betrieb eines Ofens unter Luftmangel führt zu Rußablagerungen im Kamin, was im schlimmsten Fall einen gefährlichen Kaminbrand auslösen kann. Bei einer optimalen Verbrennung brennt das Holz mit langer, hellgelber Flamme ab, eine feine, weiße Asche entsteht und die Abgasfahne über Ihrem Dach ist nicht oder kaum sichtbar. Kiefernholz sollte nur in geschlossenen Öfen verwendet werden, da sich Funkenflug bildet. Nicht alles, was brennt, darf in den Ofen Nicht alles, was brennbar erscheint, darf verheizt werden. Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, setzt hochgiftige Stoffe wie Schwermetalle, Dioxine und Furane frei. Wird PVC-haltiger Kunststoff verbrannt, entsteht auch Salzsäure, was zur Zerstörung des Ofens führen kann. Deshalb ist es verboten, belastetes Holz zu verbrennen. Der Gesetzgeber hat im Brennstoffkatalog nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen festgelegt, was in einem Ofen verbrannt werden darf. Generell dürfen nur solche Brennstoffe eingesetzt werden, die der Hersteller der Feuerungsanlage in der Bedienungsanleitung als geeignet auflistet. Stuttgart: Verhalten bei Feinstaubalarm Zu beachten ist, dass Komfort-Kamine bei Feinstaubalarm in Stuttgart nicht betrieben werden dürfen. Bitte informieren Sie sich vor dem Anfeuern tagesaktuell über die entsprechende Internetseite der Stadt Stuttgart . Nähere Informationen hierzu liefern Ihnen die Fragen und Antworten zum Kaminofen-Verbot bei Feinstaubalarm des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.
Das Projekt "Messung von Schiffsabgasen in der marinen Troposphäre (MeSMarT)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen, Institut für Umweltphysik durchgeführt. Das Projekt MeSMarT ist eine 2012 geschlossene Kooperation zwischen dem Institut für Umweltphysik (IUP) der Universität Bremen und dem Bundesamt für Seeschiff-fahrt und Hydrographie (BSH), die von dem Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) und dem Institut für Umwelt-physik der Universität Heidelberg unterstützt wird, um den Einfluss von Schiffsemissionen auf die Chemie in der marinen Troposphäre zu untersuchen. Ziel der ersten Phase des Projektes (2012-2015) war die Erprobung verschiedener Messtechniken zur Bestimmung der zeitlichen und räumlichen Variabilität von gasförmigen und partikulären Luftschadstoffen aus Schiffsabgasen. Dabei wurden die Spurengaskonzentrationen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2), Kohlendioxid (CO2) und Ozon (O3) mit verschiedenen in-situ Messtechniken an ortsfesten Landstationen (Wedel, Neuwerk) und auf einem Forschungsschiff (Celtic Explorer) gemessen. Weiterhin wurden an diesen Messorten und von einem Flugzeug aus SO2 und NO2 mit Fernerkundungsmethoden unter Anwendung der DOAS-Technik (engl. differential optical absorption spectroscopy) gemessen. Aerosole in der marinen Troposphäre wurden auf Filtern gesammelt und auf Sulfat, Nitrat und organische Komponenten untersucht. Der gewonnene Datensatz diente als Basis für die Modellierung von physikalischen und chemischen Ausbreitungs- und Umwandlungsprozessen in der Troposphäre, um den Einfluss von Schiffsemissionen auf die Küstengebiete und die marine Troposphäre zu verstehen. Bei der Erprobung der ver-chiedenen Messtechniken stellte sich heraus, dass einige Methoden dazu geeignet sind, die Abgasfahnen einzelner Schiffe zu messen und individuell zuzuordnen. Dies kann für eine Unterstützung der Verfolgung von Regelverstößen nach der seit 01.01.2015 verschärften EU-Schwefelrichtlinie für Schiffskraftstoffe und Verstößen nach MARPOL Anlage VI genutzt werden. Aus diesem Grund wird in Phase 2 des MeSMarT Projektes (2015-2018) der Fokus auf die Weiterentwicklung und Automatisierung der in-situ und DOAS Mess- und Analysemethode gelegt. Außerdem wurde an der Messstation Wedel ein aktives Langpfad-DOAS Messsystem installiert, um auch bei schlechten Lichtverhältnissen und ungünstigen Windbedingungen präzise Messungen durchführen zu können.
Das Projekt "Charakterisierung von Schiffsemissionen und ihr Eintrag ins Meer" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Forschungsgemeinschaft durchgeführt. PlumeBaSe beschäftigt sich mit der detaillierten Analyse der Zusammensetzung organischer Aerosole, freigesetzt während der Verbrennung fossiler Treibstoffe durch Schiffe, und deren weiterem Weg in der marinen Umwelt. Durch die hochaufgelöste Beprobung der Aerosole und ihrer Transformationsprodukte vom Schiffsschornstein bis in die Ostsee wird eine Brücke zwischen Atmosphären- und Meeresforschung geschlagen. Der zunehmende globale Warentransport auf dem Wasserweg erhöht den Druck auf marine Ökosysteme. Große Schiffe emittieren, zusätzlich zu gasförmigen Schadstoffen, große Mengen an Partikeln reich an Spurenmetallen und organischen Schadstoffen zunächst in die Atmosphäre von wo aus die Schadstoffe ins Meer gelangen. Negative Auswirkungen saurer Oxide und organischer Schadstoffe sind bekannt, weniger hingegen wurde bisher die Deposition der Schiffsaerosole und deren Beitrag zur Meeresverschmutzung untersucht. Besonders lückenhaft ist das Verständnis für die Alterungsprozesse während des atmosphärischen Transports sowie in der Wassersäule, beispielweise durch UV-Strahlung oder reaktive Sauerstoffspezies, obwohl die Transformationsprodukte sehr unterschiedliche Auswirkungen auf Biota haben und die Molekülstruktur den weiteren Weg in der Umwelt maßgeblich beeinflussen können.Um diese Wissenslücken zu schließen, soll in PlumeBaSe durch eine vielschichtige Umweltbeprobung eine neuartige, umfassende Erhebung des Emissionstransports und der Aerosolalterung erreicht werden. Die Projektpartner des Leibniz Instituts für Ostseeforschung Warnemünde (IOW), der Universität Rostock (UR) und der Karls-Universität Prag (CU) befassen sich mit den folgenden zentralen Hypothesen: (H1) Schiffsemissionen tragen signifikant zur Verschmutzung des Oberflächenwassers bei, der Eintrag ist besonders hoch entlang der Hauptschifffahrtsrouten. (H2) Während des atmosphärischen und marinen Transports ändern sich die physikalischen (Partikelgrößenverteilung) und chemischen (molekulare Profile) Eigenschaften der emittierten Aerosole, was ihren weiteren Weg in der Umwelt beeinflusst. (H3) Die Veränderungen auf molekularer Ebene können verfolgt und genutzt werden um Schadstoffeinträge über die Atmosphäre von den über Nassabscheider eingebrachte Verschmutzungen zu unterscheiden.Diese angestrebten Zielsetzungen werden in drei Arbeitspaketen adressiert via I. Zeitlich und räumlich hochaufgelöster Analyse von Partikelgrößenverteilungen direkt in den Abgasfahnen der Schiffe unter Nutzung eines unbemannten Luftschiffes, kombiniert mit hochsensitiven gerichteten und ungerichteten chemischen Analysen der II. atmosphärischen Schadstoffe in Partikeln unterschiedlicher Größe, sowie der III. Schadstoffe im Meerwasser. Die Ostsee stellt durch die hohe Schiffsverkehrsdichte, gute Erreichbarkeit und Regulation der Schiffsemissionen ein ideales Untersuchungsgebiet dar, welches sich auch als Modellsystem für die Beeinflussung küstennaher Ozeane durch Schiffsverkehr weltweit eignet.
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