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Nationale und internationale Abgasgesetzgebung bei Pkw, leichten und schweren Nutzfahrzeugen

Mit der Weiterentwicklung der Abgasgesetzgebung bezüglich der Emissionen im praktischen Betrieb (RDE) und der Weiterentwicklung der Testprozedur (WLTP) sollten deutliche Fortschritte zur Verbesserung des Emissionsverhaltens erzielt werden. Auch in den nächsten Jahren sind dazu weitere Arbeiten zu erwarten. Somit werden beispielweise eine Methodik zu Prüfstandstests bei tiefen Temperaturen erarbeitet und die Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit weiterführend definiert werden. Zur Erreichung anspruchsvoller Luftqualitäts- und Klimaschutzziele ist es jedoch nicht ausreichend die Gesetzgebung nur auf UNECE-Ebene weiterzuentwickeln, sondern es sollten beispielsweise auch weitere Rahmenbedingungen bezüglich der regulierten Schadstoffe und deren Grenzwerte angepasst werden, sowie Anforderungen an die Fahrleistungen, in welchen diese einzuhalten sind, erhöht werden. Ziel des Projektes ist es daher, den Weiterentwicklungsbedarf auf internationaler Ebene (UNECE und EU) sowie nationaler Ebene zu identifizieren und zu konkretisieren. Dazu sind auch entsprechenden Stakeholder (z.B. Umwelt- und Verbraucherschutzverband) in einem begleitenden Prozess im Rahmen von Fachgesprächen einzubeziehen. Anknüpfungspunkte für die Weiterentwicklung sind der RDE-Prozess, die WLTP Phasen II b und II, sowie die zu entwickelnde Euro 7/VII-Gesetzgebung. Forschungsfragen ergeben sich z.B. für die Dauerhaltbarkeit des Abgasnachbehandlungssystems im Kontext der Typgenehmigung und Überprüfung an in Betrieb befindlichen Fahrzeugen sowie der Überprüfung der Produktion, bzgl. technologieneutraler Grenzwerte, der Absenkung der minimalen Partikelgröße, der zukünftig zu regulierenden Schadstoffe, Nebenverbraucher und Bremsabrieb. Zur Bearbeitung der Forschungsfragen sind eigene Messungen vorzusehen, Diskussionspapiere für nationale und internationale Prozesse zu erarbeiten und damit die Weiterentwicklung der Gesetzgebung voranzutreiben.

Globalansatz für ad hoc-Maßnahmen zur Schadstoff- und Geräuschminderung bei Kraftfahrzeugen

A) Problemstellung: B) Handlungsbedarf (BMU, ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Im Rahmen internationaler Verhandlungen über technische Richtlinien im Verkehr (z.B. EU und ECE) besteht die Notwendigkeit, zur Beurteilung dort vorgelegter Vorschläge zur Fortschreibung der Richtlinien und Grenzwerte sowie Methoden der Abgas- und Geräuschmessung und sonstige in den Regelwerken festgelegte Bestimmungen und zur Lösung damit verbundener Einzelprobleme, kurzfristig Messungen und Untersuchungen durchzuführen. C) Die Ergebnisse aus diesen Messungen und Untersuchungen sind grundlegende Voraussetzungen, um eine fachlich abgesicherte Position bei internationalen Verhandlungen vertreten zu können.

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