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Umweltzone

Als Umweltzone wird das Gebiet innerhalb des S-Bahn-Ringes bezeichnet, in dem nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Die Umweltzone gilt ab 1. Januar 2008.

Reduzierung von n-Hexan-Emissionen im Abgas von Olmühlen

Das Projekt "Reduzierung von n-Hexan-Emissionen im Abgas von Olmühlen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Umwelt & Energie, Technik & Analytik e.V..

Grüne Logistik - Workshops für kleine und mittlere Unternehmen

Das Projekt "Grüne Logistik - Workshops für kleine und mittlere Unternehmen" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: bifa Umweltinstitut GmbH.bifa wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit mit der Durchführung des Projekts IPP als Instrument des betrieblichen Klimaschutzes - eine Anleitung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beauftragt. Im Rahmen dieses Projekts werden u. a. acht Workshops mit Vertretern der Wirtschaft durchgeführt. Der erste Workshop fand bereits im Februar 2010 unter dem Motto Grüne Logistik: Visionen - Chancen - Risiken statt. Es nahmen 13 Unternehmer aus verschiedenen Bereichen der Logistik teil. Nach kurzen Impulsvorträgen zur Integrierten Produktpolitik und Grünen Logistik wurden in drei Arbeitsgruppen Möglichkeiten der Umsetzung von grüner Logistik im eigenen Unternehmen diskutiert und Ansatzpunkte gesucht, wie durch verstärkte Kooperation und Kommunikation die umweltbezogenen Vorteile der grünen gegenüber der normalen Logistik noch weiter ausgeschöpft werden können. Das äußerst heterogene Teilnehmerfeld wurde sehr positiv bewertet. So beschreibt ein Teilnehmer: Da waren ein Unternehmer mit eigenem Fuhrpark, ein kleiner mittelständischer Spediteur, ein großer mittelständischer Spediteur und ich aus der verladenden Wirtschaft. In der abschließenden Diskussion tauchte neben zahlreichen Ansatzpunkten zur Umsetzung immer wieder eine Frage auf: Was ist Green Logistics ? Wie können wir sie messen, was umfasst sie, wer nimmt daran teil und wer bezahlt sie? . Zur Abgrenzung der grünen gegenüber der normalen Logistik müssen Standards geschaffen werden, die den Unternehmen helfen, sich noch intensiver mit Möglichkeiten der Umweltentlastung im Bereich der Logistik auseinanderzusetzen. In einem weiterführenden Workshop im April 2010 setzten sich die Teilnehmer mit diesen Fragestellungen auseinander und erarbeiteten unter dem Titel Grüne Logistik: Standards generieren und umsetzen - aber wie? Vorschläge und Handlungsempfehlungen für die Praxis. Das IPP-Projekt ist für unterschiedliche Wirtschaftszweige von großem Interesse: So wurden weitere Workshops zu Themen wie Reach , Emissionen/ CDM , Bauwirtschaft und Recycling erfolgreich durchgeführt. Methoden: Analyse und Moderation sozialer Prozesse.

RUBIN - PhoTech - VP3 biogene & industrielle Luft, TP3.7: Ingenieurwissenschaftliche Entwicklung und Integration von photonischen Reinigungsmodulen in Lüftungsanlagen

Das Projekt "RUBIN - PhoTech - VP3 biogene & industrielle Luft, TP3.7: Ingenieurwissenschaftliche Entwicklung und Integration von photonischen Reinigungsmodulen in Lüftungsanlagen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: LTC - Lufttechnik Crimmitschau GmbH.

ARTEMIS-Workpakage 1200

Das Projekt "ARTEMIS-Workpakage 1200" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität (TU) Graz, Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik.The emission behaviour of the European vehicle fleet is influenced by a lot of parameters like emission standard, vehicle technology, vehicle weight and of course the driving behaviour. Hence, a large number of vehicle tests are necessary to get statistically reliable data. Above this, it is necessary to use alternative methods to validate the emission data from vehicle and engine tests, and adjust them to real world on-road conditions. The use of street tunnels, which are in fact big laboratories etc.

AlzChem Trostberg GmbH; Wesentliche Änderung der Abfallverbrennungsanlage (AGV) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2005/1(Anlage nach Nr. 8.1.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV)

Die AlzChem Trostberg GmbH beabsichtigt am Standort Trostberg die AGV-Anlage wesentlich zu ändern. Folgende Änderungen sind im Rahmen des Vorhabens konkret geplant: • Errichtung einer selektiven-katalytischen-Reduktion (SCR) - Erweiterung der Rohrleitung zwischen Wärmerückgewinnung und Waschkolonne - Einbau eines für die SCR notwendigen Apparates zum Einsetzten der Katalysatorwaben - Veränderung der Ammoniakrohrleitung zur zusätzlichen Versorgung der SCR • Einbau von zwei Beutelfiltern zur Filtrierung der flüssigen Abfälle • Einleiten von elementaren Wasserstoff aus den Mehrzweckanlagen ohne vorherige Totalinerti-sierung • Bescheidsbereinigung • Anpassung des Bromgrenzwertes an die Anforderungen der TA-Luft mit 15 g/h • Einleiten von Abgasen mit Bestandteilen der Stoffgruppe „Bromalkane“ aus den Produktions-anlagen in die AGV • Im Rahmen des Vorhabens wird neben einer Anpassung der bestehenden Grenzwerte an die novellierte 17. BImSchV ein neuer Grenzwert für Ammoniak beantragt Für das Vorhaben wird mit Schreiben vom 11.06.2024 eine immissionsschutzrechtliche Änderungs-genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Der Antrag ist am 12.06.2024 eingegangen. Bei der bereits bestehenden AGV-Anlage handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage gem. Nr. 8.1.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Für das Änderungsvorhaben ist gem. Nr. 8.1.1.1 der Anlage 1 UVPG i. V. m. § 9 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 4 i. V. m § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.

Fahrzeug und Plakette

In der Berliner Umweltzone müssen Fahrzeuge mit der grünen Plakette gekennzeichnet sein. Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, benötigen ebenfalls eine grünen Plakette. Die Plakette muss an der Windschutzscheibe angebracht sein und erleichtert die Kontrolle der Umweltzone. Die Plaketten gelten in allen Umweltzonen in Deutschland. Ob Ihr Fahrzeug eine grüne Plakette, ggf. mit Partikelfilternachrüstung, erhält, können Sie für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge der Tabelle unten oder über die Internetdatenbank www.feinstaubplakette.de erfahren. Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen sind in Berlin aufgrund einer Berliner Allgemeinverfügung von der Plakettenpflicht befreit. Im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge können mit einer blauen E-Plakette nach Anlage 3a FZV gekennzeichnet werden und damit in der Umweltzone fahren. Ohne grüne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone zu fahren oder zu parken ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 100 Euro Bußgeld . Rechtliche Grundlage für die Kennzeichnung mit Plaketten ist die 35. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – Kennzeichnungsverordnung , die im Jahr 2007 erlassen wurde. Das System wurde seitdem nicht weiterentwickelt, so dass auch die neusten Fahrzeuge mit dem Abgasstandard Euro 6 nur eine grüne Plakette erhalten. Mehr Informationen zur Kennzeichnungsverordnung finden Sie weiter unten. Wo bekomme ich die Plakette? Läuft die Gültigkeit der Plakette irgendwann ab? Wieviel kostet die Plakette? Was regelt die Kennzeichnungsverordnung? Wie sind die Schadstoffgruppen definiert? Zu welcher Schadstoffgruppe gehört mein Fahrzeug? Wo finde ich meine Schlüsselnummer in den deutschen Fahrzeugpapieren? Zuordnung der Schlüsselnummern zu den Schadstoffgruppen/Plakette Wie werden ausländische Fahrzeuge den Schadstoffgruppen zugeordnet? Ausgabestellen sind die Kfz-Zulassungsbehörde ( Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – LABO ) und die Abgasuntersuchungsstellen wie TÜV, DEKRA, GTÜ, FSP, KÜS und für Abgasuntersuchungen autorisierte Autowerkstätten. Die Ausgabestelle prüft anhand der Fahrzeugpapiere, zu welcher Schadstoffgruppe das Fahrzeug gehört und welche Plakette es erhält. Daher muss das Fahrzeug selbst nicht vorgeführt werden. Plaketten können beim Feinstaubplaketten-Shop der Berliner Kfz-Zulassungsbehörde über folgenden Link online bestellt werden: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/feinstaubplakette/shop.85047.php Für die Ausstellung und Versand der Plakette wird eine Gebühr von 6 Euro berechnet. Durch Bearbeitungszeit und Versandzeiten kann es 7 bis 14 Tage bis zum Erhalt der Plakette dauern. Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind , benötigen eine Plakette. Sie kann z.B. auf der englischsprachigen Web-Site der Kfz-Zulassungsbehörde in Berlin unter folgendem Link https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/feinstaubplakette/shop.86595.en.php bestellt werden, sofern die für die Zuteilung der Plakette notwenigen Angaben aus den Fahrzeugpapieren, z.B. durch eine Herstellerbescheinigung für die Zulassungsbehörde erkennbar hervorgehen. Die erforderlichen Fahrzeugpapiere oder der Fahrzeugschein sind eingescannt als Anhang zur E-Mail beizufügen oder als Kopie per Post zu senden. Insbesondere Touristen und anderen Berlin-Besuchern aus dem Ausland ist zu empfehlen, die Plakette ca. 3 Wochen vor dem Berlin-Aufenthalt zu beantragen, um eine pünktliche Zustellung an den Heimatort zu gewährleisten. Zusammenfassende Informationen für ausländische Touristen sind in einem Flyer erhältlich. Die Gültigkeit der Plakette ist nicht befristet. Sie brauchen jedoch eine neue Plakette, wenn Sie Ihr Fahrzeug ummelden und sich dabei das Kfz-Kennzeichen ändert, denn auf der Plakette muss das aktuelle Kfz-Kennzeichen eingetragen sein. Eine neue Plakette ist auch erforderlich, wenn das eingetragene Kennzeichen nicht mehr lesbar ist, weil z.B. die Farbe verblasst ist. In der Kennzeichnungsverordnung des Bundes oder anderen Bundesvorschriften wurde keine einheitliche Gebühr für die Plakette festgelegt. Privatwirtschaftliche Ausgabestellen können daher frei kalkulieren. Bei der Zulassungsbehörde Berlin kostet die Plakette 5,- €, bei online-Bestellung mit Versand 6,- €. Die “Kennzeichnungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (35. BImSchV)”: http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/BJNR221810006.htmlregelt die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach Schadstoffgruppen mit Plaketten für die Windschutzscheibe sowie Ausnahmen von Fahrverboten. Sie definiert vier Schadstoffgruppen, die sowohl für Pkw als auch für Lkw gelten. Die Verordnung schafft damit die Voraussetzungen für die Einführung von Umweltzonen mit emissionsabhängigen Fahrverboten. Durch die Kennzeichnungsverordnung selbst werden keine Umweltzonen oder Fahrverbote festgelegt. Dies erfolgt durch die zuständigen Behörden in Ländern und Kommunen auf der Grundlage von Luftreinhalteplänen, wenn die Schadstoffgrenzwerte überschritten werden und der Verkehr eine wichtige Ursache ist. Die vier Schadstoffgruppen orientieren sich an den Euro-Normen von Diesel-Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Erstellung der Verordnung im Jahr 2007. Durch Nachrüstung mit einem Partikelfilter können Diesel-Fahrzeuge höhere Schadstoffgruppen erreichen. Für Fahrzeuge mit Otto-Motor (“Benziner”) gibt nur zwei Einstufungen. Im Detail können sich aufgrund der Komplexität der Abgasnormen Abweichungen ergeben. Die Zuordnung eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs zu einer Schadstoffgruppe erfolgt daher anhand seiner Emissionsschlüsselnummer. Die Zuordnung der Plaketten zu einem Fahrzeug ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist; ggf. zusammen mit der Partikelfilternachrüstung. Sie können die Plakette für Ihr Fahrzeug auch in der Internetdatenbank www.feinstaubplakette.de ermitteln. 1) Im Falle von Gasfahrzeugen nach Richtlinie 2005/55/EG (vormals 88/77/EWG) 2) Pkw mit Schlüsselnummer “27” bzw. “0427” und der Klartextangabe “96/69/ EG I” mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) vom mehr als 2500 kg ist nach Anhang 2 Abs. 1 Nr. 4 n) der Kennzeichnungsverordnung eine grüne Plakette zuzuteilen. Dies dann, wenn nachgewiesen wird, dass der Pkw die Anforderungen der Stufe PM 1 der Anlage XXVI StVZO einhält. Fahrzeuge der Euronorm 5 oder 6 sowie Fahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) gehören zur Schadstoffgruppe 4 und erhalten eine grüne Plakette. Spezielle Plaketten für emissionsarme Fahrzeuge, z.B. für Fahrzeuge mit der Euronorm 6, wurden bisher nicht entwickelt. Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen dürfen ohne Plakette in der Berliner Umweltzone fahren. Erläuterungen zu den Partikelminderungsstufen PM und PMK Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) regelt die technischen Anforderungen für die Nachrüstung mit Partikelminderungssystemen. Sie definiert auch die Einteilung in die Partikelminderungsklassen PM 01 bis PM 4 (für Pkw) und PMK 01 bis PMK 4 (für Lkw). Eingebaute Partikelfilter müssen die vorgegebenen Anforderungen erfüllen, damit das Fahrzeug die entsprechende Plakette führen darf. siehe: Fahrzeuge aus dem Ausland Umweltzone: alle Straßen Kostenlose Android App zum Verlauf der Umweltzone Formulare Rechtsvorschriften

Allgemeines / Umweltzone – was ist das?

Die Umweltzone ist ein Gebiet, in dem nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Fahrzeuge mit besonders hohen Emissionen müssen draußen bleiben. In Berlin ist die Umweltzone auf das Stadtgebiet innerhalb des S-Bahnringes beschränkt. Seit 1.1.2010 dürfen hier nur Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren. Ohne grüne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone zu fahren oder zu parken ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 80 Euro Bußgeld . Ziel der Umweltzone ist die Modernisierung der Fahrzeugflotte, damit weniger Dieselruß und Stickoxide in die Atemluft gelangen. Damit wird die Luft sauberer und der Gesundheitsschutz verbessert. Umweltzone: alle Straßen Kostenlose Android App zum Verlauf der Umweltzone Formulare Rechtsvorschriften

Saubere (Fahrgast-)Schiffe für Berlin

Binnenschiffe weisen oft einen hohen Schadstoffausstoß (Emission) auf: Ihre Motoren sind oft alt und die EU-weit festgelegten Abgasgrenzwerte waren lange wenig anspruchsvoll. Besonders Fahrgastschiffe können in Berlin in Ufernähe merklich zur Belastung durch Rußpartikel und Stickstoffdioxid beitragen. Denn gerade auf den Strecken in der Innenstadt, z.B. im Bereich der Museumsinsel, herrscht im Sommer reger Betrieb. Ziel der Luftreinhaltepolitik Berlins ist es daher, saubere Schiffe in Berlin zu etablieren. Hierfür wird mit dem Förderprogramm „Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen 2022/23“ der Einbau von Abgasreinigungssystemen und der Umbau auf Elektroantrieb von Fahrgastschiffen gefördert. Bild: SenMVKU Förderprogramm Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen Um den Schadstoffausstoß von Schiffen zu mindern, hat das Land Berlin ein Förderprogramm „Nachhaltige Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen“ aufgelegt. Weitere Informationen Bild: IB Lohmeyer Luftbelastung durch Schiffe in Berlin Wie viel Schadstoffe kommen aus dem Schiffsverkehr in Berlin? Und wie hoch ist die Luftbelastung in Ufernähe? Modellrechnungen und Messungen zeigen die Auswirkungen der Schiffe – insbesondere der zahlreichen Fahrgastschiffe auf die Luftqualität in Berlin. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Sauber durch Technik Selbst Schiffe mit alten Motoren können sauber werden: In zwei Projekten wurde in Berlin die Nachrüstung mit Partikelfiltern und mit Katalysatoren zur Minderung von Stickoxiden erprobt. Weitere Informationen

Plaketten für Baumaschinen

Auf Baustellen der öffentlichen Hand Berlin müssen viele Baumaschinen Umweltanforderungen erfüllen. Die Einhaltung der Anforderungen muss vom Bauunternehmen nachgewiesen werden. Um dies zu vereinfachen, wurde in Berlin die Plakette für Baumaschinen geschaffen. Es handelt sich dabei um ein Umweltzeichen im Sinne des Vergaberechts . Die Plakette zeigt, welchen Abgasstandard eine Baumaschine erfüllt oder ob sie mit einem Partikelfilter ausgestattet ist. Hier für gibt es vier verschiedene Plaketten . Die Differenzierung mit vier Plaketten erfolgt aufgrund bundesweiter Planungen und soll die zukünftige Anerkennung der Plakette auch in anderen Städten, Kommunen und Bundesländern ermöglichen. Die Berliner Umweltschutzanforderungen für Baumaschinen sind in der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) geregelt. Maschinen mit konstanter Motordrehzahl oder festen Drehzahlniveaus benötigen eine grüne Plakette , da für sie ein Partikelfilter gefordert wird. Typische Maschinen sind z.B. Generatoren oder Kompressoren. Alle anderen Maschinen können auf Baustellen der öffentlichen Hand Berlins mit jeder der gezeigten Plaketten eingesetzt werden. Abweichende Anforderungen kann es in anderen Bundesländern, z.B. Baden-Württemberg oder bei anderen Auftraggebern geben. Die Plakette wird vergeben für Baumaschinen, die mit einem Dieselmotor mit einer Leistung von 19 kW bis 560 kW betrieben werden. Der Motor der Maschine muss eine Typgenehmigung nach den Vorschriften der Richtlinie 97/68/EG für mobile Maschinen und Geräte oder einer nach Richtlinie 97/68 Anhang XIII als gleichwertig anerkannten Typgenehmigung haben und die Kriterien einer der vier Plaketten erfüllen. Als Baumaschinen werden hier mobile Maschinen und Geräte sowie sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen verstanden, die nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern auf der Straße bestimmt sind, sondern vorrangig für den Einsatz auf Baustellen einschließlich des Garten- und Landschaftsbaus vorgesehen sind. Die Kennzeichnung von Baumaschinen mit der Plakette erfolgt durch anerkannte Ausgabestellen . Hierbei handelt es sich um technische Dienste, Werkstätten für Baumaschinen oder Vertragshändler, die nach einem Auswahlverfahren nach Kriterien der Fachkunde und Zuverlässigkeit von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt gegeben wurden. Unternehmen, die als Ausgabestelle anerkannt werden möchten, müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Bewerbung als Ausgabestelle Die Kennzeichnung, d. h. die Anbringung der Plakette an der Maschine, erfolgt direkt durch das Personal der Ausgabestelle nach Beurteilung des Emissionsstandards bzw. der Partikelfilterausrüstung. Die Maschine muss also bei der Ausgabestelle vorgeführt werden, oder das Fachpersonal der Ausgabestelle kommt auf die Baustelle oder in den Betrieb. Eine Ausgabe der Plakette allein aufgrund von Dokumenten zur Maschine ist nicht zulässig. Die Kennzeichnung ist nur gültig, wenn in die Plakette die letzten 6 Ziffern der Identifizierungsnummer der Maschinen (gemäß Typenschild oder Lieferschein) und im Fall der Filterausstattung die Filterseriennummer mit einem lichtechten Stift oder Druck mit lichtechter Farbe eingetragen wurden. Bei Maschinen mit dem Motorstandard Stufe IIIA oder IIIB muss zudem die Differenzierung nach “A” oder “B” und die Motorleistung in kW angegeben werden. Die Plakette muss gut sichtbar sein und darf nicht durch Anbauten, Klappen etc. verdeckt werden. Vorzugsweise soll die Plakette am Führerhaus auf der rechten Seite im unteren Bereich angebracht werden, ohne dass eine Sichteinschränkung entsteht. Bei Maschinen ohne Führerhaus soll die Plakette möglichst an der rechten Seite oder neben dem größten Hersteller-Namenszug angebracht werden. Zur Dokumentation der Kennzeichnung der Maschinen erhält der Maschinenbetreiber eine Bescheinigung. Die Plakette ist unbefristet gültig , solange keine Veränderung an Motor oder Maschine erfolgt, die zu einer Einstufung in eine andere Emissionsgruppe führt.

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