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Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden

Die Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden dient zum Vollzug des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGLG) und zur Anwendung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union in Bezug auf den Standard GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Mooren). Die Karte der Moor- und Anmoorböden zeigt Flächen nach DGLG § 3 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 und 7 sowie nach dem GLÖZ 2 Standard der GAP als orientierende Darstellung. Sie dient der Landwirtschaftsverwaltung beim Vollzug der Regelungen und gibt den Landwirtinnen und Landwirten Auskunft über die zur Prüfung der Anträge verwendeten Unterlagen. Für die Zugehörigkeit zur Kulisse der Moor- und Anmoorböden gelten folgende Mindestanforderungen: Im Boden bis 40cm unter Flur gibt es eine mindestens 10cm mächtige Schicht mit mindestens 15% Humus. Diese Prozentzahl entspricht den bodenkundlichen Kriterien für einen anmoorigen Boden, für Moorböden werden 30% Humus in einer Mächtigkeit von 30cm gefordert. Dabei ist zu beachten, dass sich die humusreiche Schicht entsprechend der Definition nicht zwingend an der Geländeoberfläche befinden muss. Die Karte wurde aus vorhandenen Informationsgrundlagen abgeleitet und durch Beprobung und Laboranalytik abgesichert. Es wird nicht nach Anmoor und Moor und auch nicht nach der Mächtigkeit der humosen Schichten differenziert. Es werden zusammenhängende Flächen >2 ha dargestellt. Ausnahmen gelten für inhaltlich zusammengehörige Flächen, die durch topographische Elemente wie Straßen und Fließgewässer voneinander getrennt vorliegen. Bei ihnen muss die Summe der Einzelflächen >2 ha sein. Die Karte ist nicht auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche beschränkt sondern zeigt die Moore und Anmoore über alle Nutzungsarten.

Moorböden und mooranverwandte Böden (BK50-Moor)

Die bodenkundlichen Informationen in Form der digitalen BK50-Moor weisen Moorböden, mooranverwandte Böden und weitere kohlenstoffreiche Grund- und Stauwasserböden auf Grundlage von Kartiereinheiten der Bodenkundlichen Karte 1 : 50 000 (GeoLa BK50) aus. Durch die Speicherung großer Mengen an organischem Kohlenstoff kommt sowohl den intakten Moorböden als auch den moorähnlichen kohlenstoffreichen Böden eine wichtige Klimafunktion zu. Moorböden erfüllen die natürlichen Bodenfunktionen nach § 2 des Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in besonderem Maße. Als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Filter und Puffer für Schadstoffe übernehmen Moor- und moorähnliche Böden darüber hinaus wichtige Funktionen in den jeweiligen Ökosystemen. Im natürlichen Zustand sind Moorböden zudem Sonderstandorte für naturnahe Vegetation und haben darüber hinaus eine besondere Bedeutung als Archive der Natur- und Kulturgeschichte. Die BK50-Moor stellt eine wichtige Datengrundlage für die Berücksichtigung von Moorböden sowie mooranverwandten Böden bei Planvorhaben in Baden-Württemberg dar. Des Weiteren können diese Daten bei moorschutzfachlichen und moorrelevanten Fragestellungen aus den Bereichen des Natur- und Klimaschutzes sowie der Landwirtschaft zur Identifikation und Abgrenzung der genannten Böden im mittleren Maßstabsbezug genutzt werden. Die moorbodenkundlichen Daten der BK50-Moor stellen eine überarbeitete Fassung der Historischen Moorkarte Baden-Württemberg der LUBW, mit klarem Fokus auf der bodenkundlichen Klassifizierung der entwickelten Bodentypen, dar. Anders als in der Historischen Moorkarte der LUBW umfasst die BK50-Moor die ganze Bandbreite der humosen Grundwasserböden. Sie veranschaulicht die Bodenwasserverhältnisse um den eigentlichen Moor- bzw. überdeckten Torfkörper. Die Legendeinheiten, die nicht klar Hoch- und/oder Niedermooren zugewiesen werden, decken teils eine weitere Spanne von vergesellschafteten Grund- und Stauwasserböden ab. Die Geometriedaten werden mit Angaben zum Bodentyp, zum Ausgangsmaterial der Bodenbildung sowie zusätzlich mit einem PDF-Datenblatt beschrieben.

Ackerlebensraum

Es wird die Vertragsart "Ackerlebensraum" dargestellt. Diese bezieht sich auf alle Ackerflächen auf Mineralböden (also nicht auf Moor- und Anmoorstandorten).

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