Fachleute aus dem In- und Ausland diskutieren, wie sich die Kohlendioxid-Speicherung auf die marine Umwelt auswirkt Das Programm des Workshops steht als Download bereit unter: Die technische Abscheidung und Speicherung von CO 2 (Carbon Capture and Sequestration, kurz CCS ) ist noch in der Erprobungsphase. Bei den zu erwartenden Größenordnungen des zu speichernden CO 2 sind nationale Regelungen erforderlich, die dafür sorgen, dass vor einer Erteilung von Zulassungen für Speicherprojekte potentielle Umweltwirkungen umfassend geprüft werden. Internationale Meeresschutzübereinkommen stellten in dieser Richtung bereits Weichen. Zudem soll die Integration des CCS in den Emissionshandel dafür sorgen, dass nur dort eingespeichert wird, wo es sicher ist, dass das einmal gespeicherte CO 2 langfristig im Meeresuntergrund bleibt. Für effektiven Klimaschutz hat das UBA eine Anforderung definiert, die ein maximales jährliches Entweichen von 0,01 Prozent CO 2 zulässt. Dieses bedeutet, dass nach 1000 Jahren noch 90 Prozent des eingelagerten CO 2 in den Kavernen vorhanden wären. Auch bleibt die Frage zu klären: Wie viel austretendes CO 2 wäre für die Meeresökosysteme noch akzeptabel? Denn: Sollte das Klimagas aus den Speichern austreten und in das darüber liegende Meerwasser gelangen, führte dies zur Versauerung des Meerwassers und könnte am Meeresboden lebende, kalkbildende Lebewesen - wie Korallen oder Seeigel - schädigen. Bislang ist die tatsächliche Empfindlichkeit der Meereslebewesen gegenüber einer Versauerung ihres Lebensmilieus nur sehr wenig erforscht. Aus diesem Grund schlagen das UBA und die Verfasser der Studie eine Leckagerate unter 0,01 Prozent vor. Das UBA hält die CCS-Technik lediglich für eine Übergangslösung bis andere Klimaschutzmaßnahmen, wie vor allem der Einsatz erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz, hinreichend entwickelt sind.
Unter Carbon Capture and Utilization, kurz CCU, verstehen wir Abscheidung, Transport und anschließende Nutzung von Kohlenstoff. In Klimaschutzdebatten werden CCU–Maßnahmen als schnelle Lösung für eine treibhausgasneutrale Industrie angeführt. Sie werden als vielversprechend erachtet, da sich durch die Substitution fossiler Produkte ein geringerer Ausstoß von Emissionen zu ergeben scheint. Jedoch muss die Klimawirkung des gesamten CCU-Prozesses betrachtet werden. Welche Rolle kann CCU wirklich bei der Transformation und in einem zukünftigen defossilen Wirtschaftssystem spielen? Die vorliegende UBA -Studie systematisiert und bewertet dies nach Aspekten des Klimaschutzes sowie der Rohstoffversorgung. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Aufbereitung von Erdgas in Deutschland: Die der Förderung nachfolgende Gasaufbereitung (Entschwefelung, Trocknung, CnHm-Abscheidung) erfordert überwiegend Prozeßwärme in der Größenordnung von 0,5 % des Energiegehalts des Gasinputs. Die Nutzung des Gases ist bei "trockenen" Feldern (d.h. ohne Öl- oder Wasseranteile) nur die Abscheidung der schweren Kohlenwasserstoffe sowie des Schwefels (H2S, COS usw.) notwendig, bei "nassem" Gas dagegen auch eine Trocknung. Amerikanische Quellen geben als Richtzahlen Werte für den Prozeßenergiebedarf der einzelnen Stufen für die H2S-Entfernung 2,0%, für die Dehydration 1% und für die CnHm-Absorption 0,7% an, jeweils bezogen auf den Heizwert des Gases (vgl. #2). Diese Werte schwanken stark mit der Gaszusammensetzung um etwa den Faktor 2. Bei einem Modellmix von 50 % trockenem und 50 % nassem Gas sowie einer ebenfalls hälftigen Aufteilung für zu entschwefelndes Sauergas und nicht zu entschwefelndes Süßgas (in Anlehnung an #1) ergibt sich als typischer Wert 0,5 % des Gasinputs als Brennstoff für Prozeßwärmebereitstellung. Zur CnHm-Absorption wird eine fortschrittliche Technik unterstellt, die einen Strombedarf von rd. 0,5 %, bezogen auf den Gasheizwert, erfordert. Als direkte Emissionen werden die Methanverluste berachtet, die durch diffuse Leckagen entstehen. Als Größenordnung wird in Anlehnung an #1 eine Leckagerate von 0,075 % angenommen, dies ist knapp die Hälfte der Angaben in #3. Da bei der Aufbereitung Wasser abgeschieden wird, ist kein Wasserbedarf anzusetzen. Informationen zu Abwasserinhaltsstoffen sowie festen Reststoffen fehlen bislang. In #3 werden Hinweise auf Quecksilber-Emissionen (Hg) gegeben. Auslastung: 7000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-fossil-Gase Flächeninanspruchnahme: 100000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2005 Lebensdauer: 20a Leistung: 1000MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Brennstoffe-fossil-Gase
Aufbereitung von Erdgas in Deutschland: Die der Förderung nachfolgende Gasaufbereitung (Entschwefelung, Trocknung, CnHm-Abscheidung) erfordert überwiegend Prozeßwärme in der Größenordnung von 0,5 % des Energiegehalts des Gasinputs. Die Nutzung des Gases ist bei "trockenen" Feldern (d.h. ohne Öl- oder Wasseranteile) nur die Abscheidung der schweren Kohlenwasserstoffe sowie des Schwefels (H2S, COS usw.) notwendig, bei "nassem" Gas dagegen auch eine Trocknung. Amerikanische Quellen geben als Richtzahlen Werte für den Prozeßenergiebedarf der einzelnen Stufen für die H2S-Entfernung 2,0%, für die Dehydration 1% und für die CnHm-Absorption 0,7% an, jeweils bezogen auf den Heizwert des Gases (vgl. #2). Diese Werte schwanken stark mit der Gaszusammensetzung um etwa den Faktor 2. Bei einem Modellmix von 50 % trockenem und 50 % nassem Gas sowie einer ebenfalls hälftigen Aufteilung für zu entschwefelndes Sauergas und nicht zu entschwefelndes Süßgas (in Anlehnung an #1) ergibt sich als typischer Wert 0,5 % des Gasinputs als Brennstoff für Prozeßwärmebereitstellung. Zur CnHm-Absorption wird eine fortschrittliche Technik unterstellt, die einen Strombedarf von rd. 0,5 %, bezogen auf den Gasheizwert, erfordert. Als direkte Emissionen werden die Methanverluste berachtet, die durch diffuse Leckagen entstehen. Als Größenordnung wird in Anlehnung an #1 eine Leckagerate von 0,075 % angenommen, dies ist knapp die Hälfte der Angaben in #3. Da bei der Aufbereitung Wasser abgeschieden wird, ist kein Wasserbedarf anzusetzen. Informationen zu Abwasserinhaltsstoffen sowie festen Reststoffen fehlen bislang. In #3 werden Hinweise auf Quecksilber-Emissionen (Hg) gegeben. Auslastung: 7000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-fossil-Gase Flächeninanspruchnahme: 100000m² gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 1000MW Nutzungsgrad: 100% Produkt: Brennstoffe-fossil-Gase
Die Angabe zum Strombedarf dieses Prozesses zur Abscheidung der Bunztmetalle umfaßt auch die Aufwendungen zur Raffinierung und Trennung der PGM. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Metalle - Edel gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2000 Lebensdauer: 20a Leistung: 1t/h Nutzungsgrad: 0,00583% Produkt: Metalle - Edel
Unter Carbon Capture and Utilization, kurz CCU, verstehen wir Abscheidung, Transport und anschließende Nutzung von Kohlenstoff. In Klimaschutzdebatten werden CCU-Maßnahmen als schnelle Lösung für eine treibhausgasneutrale Industrie angeführt. Sie werden als vielversprechend erachtet, da sich durch die Substitution fossiler Produkte ein geringerer Ausstoß von Emissionen zu ergeben scheint. Jedoch muss die Klimewirkung des gesamten CCU-Prozesses betrachtet werden. Welche Rolle kann CCU wirklich bei der Transformation und in einem zukünftigen defossilen Wirtschaftssystem spielen? Die vorliegende UBA-Studie systematisiert und bewertet dies nach Aspekten des Klimaschutzes sowie der Rohstoffversorgung. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Unter Carbon Capture and Utilization, kurz CCU, verstehen wir Abscheidung, Transport und anschließende Nutzung von Kohlenstoff. In Klimaschutzdebatten werden CCU-Maßnahmen als schnelle Lösung für eine treibhausgasneutrale Industrie angeführt. Sie werden als vielversprechend erachtet, da sich durch die Substitution fossiler Produkte ein geringerer Ausstoß von Emissionen zu ergeben scheint. Jedoch muss die Klimewirkung des gesamten CCU-Prozesses betrachtet werden. Welche Rolle kann CCU wirklich bei der Transformation und in einem zukünftigen defossilen Wirtschaftssystem spielen? Die vorliegende UBA-Studie systematisiert und bewertet dies nach Aspekten des Klimaschutzes sowie der Rohstoffversorgung. Quelle: www.umweltbundesamt.de
null Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ Beim heutigen Pressegespräch in Stuttgart hat die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg bekannt gegeben, dass es in der Zeit vom 12. April bis zum 9. Mai 2018 an der Messstelle „Stuttgart Am Neckartor“ zu keiner Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für den Tagesmittelwert für Feinstaub PM 10 gekommen ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LUBW hatten Ende Mai bei routinemäßigen Auswertungen der Feinstaubwerte Auffälligkeiten an der Messstation „Stuttgart Am Neckartor“ für die Werte der gravimetrischen Messung von Feinstaub PM 10 und PM 2,5 festgestellt. Daraufhin hat die LUBW die bereits veröffentlichten Daten der gravimetrischen Feinstaubmessung ab dem 01.04.2018 zurückgezogen, um den Sachverhalt näher zu untersuchen. Der Zeitraum der Störung konnte auf die Tage vom 12. April 2018 bis zum 09. Mai 2018 eingegrenzt werden. Ursache für die Unregelmäßigkeiten war der in diesem Frühjahr landesweit aufgetretene ungewöhnlich starke Pollenflug. Die in diesem Zeitraum mit dem gravimetrischen Messverfahren ermittelten Messwerte werden daher ersetzt. Die Datenreihe wurde nun durch die Messwerte des parallel an dieser Messstelle durchgeführten kontinuierlichen Streulichtverfahrens ergänzt. Dafür musste ein auch in anderen Bundesländern übliches Kalibrierungsverfahrens berücksichtigt werden. Damit steht nun fest, dass es im betroffenen Zeitraum keine Überschreitungen der Grenzwerte gegeben hat. Die Messwerte für PM 10 der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ stehen auf der folgenden Webseite zur Verfügung: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/feinstaub-stuttgart?stationId=DEBW118 Hintergrundinformation Feinstaubmessungen an der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ Neben dem gravimetrischen Referenzverfahren zur Messung der Feinstaubkonzentration wird an der Messstelle „Stuttgart Am Neckartor“ seit 2015 parallel auch ein kontinuierliches Messverfahren auf der Basis eines optischen Streulichtverfahrens eingesetzt. Dieses dient vor allem der zeitnahen Information der Öffentlichkeit, zum Beispiel im Rahmen des Feinstaubalarms. Die Werte aus diesen beiden Messerverfahren unterscheiden sich systembedingt teilweise um wenige Mikrogramm. Entscheidend für die Beurteilung der Luftqualität in Baden-Württemberg sind die Ergebnisse, die auf dem gravimetrischen Referenzverfahren beruhen. (Details zu den unterschiedlichen Messverfahren siehe: Presseservice, FAQ, Nr. 7 ) Kontrollen und Analysen der Werte Die unverhältnismäßig hohe Konzentrationen für verschiedene Staubinhaltsstoffen der Messstation „Stuttgart Am Neckartor“ wurden bei den routinemässigen Auswertungen der Messergebnisse für Feinstaub PM 10 und PM 2,5 , das ein internes Qualitätssicherungsverfahren einschliesst, festgestellt. Insbesondere die Werte für Feinstaub PM 2,5 waren auffällig. Die vor Ort eingesetzten Messgeräte werden online überwacht. Sie zeigten keine Anhaltspunkte für Betriebsstörungen in dem betroffenen Zeitraum. Erst eine nähere Untersuchung der Abscheidevorrichtungen der Staubprobensammler vor Ort zeigte ungewöhnlich starke Ablagerungen unbekannter Herkunft auf den sogenannten Prallplatten. In Folge dieser Ablagerungen war die aerodynamische Abscheidung von großen Partikeln auf den Prallplatten nicht mehr ordnungsgemäß gegeben. Die Abscheidung ist die Grundlage für eine regelkonforme Staubprobennahme. Die Ablagerungen auf den Prallplatten wurden mikroskopisch untersucht. Es handelt sich im Wesentlichen um biologisches Material, für das der im Frühjahr 2018 landesweit aufgetretene starke Pollenflug ursächlich war. Die Analyse der Messergebnisse ergab, dass der Zeitraum der Störung auf den Bereich vom 12. April 2018 bis zum 09. Mai 2018 eingegrenzt werden kann. In diesem Zeitraum sieht die LUBW die Probenahme so stark beeinflusst, dass nicht von einem regelkonformen Betrieb der gravimetrischen Probenahme an der Messstelle „Stuttgart Am Neckartor“ ausgegangen werden kann. Die in diesem Zeitraum mit dem gravimetrischen Messverfahren ermittelten Messwerte wurden zurückgezogen ; dies gilt für beide Feinstaubfraktionen PM 10 und PM 2,5 und die Inhaltsstoffe. Ergänzung der Datenreihe durch Werte der kontinuierlichen Messung Das an der Messstelle parallel eingesetzte kontinuierliche Messgerät ist eignungsgeprüft und wird systembedingt nicht durch Pollenflug beeinträchtigt. Die sich durch das Zurückziehen der gravimetrischen Messwerte vom 12. April bis 9. Mai 2018 ergebende Messlücke konnte somit mit den Messwerten des kontinuierlichen Streulichtverfahrens nach einem auch in anderen Bundesländern üblichen Kalibrierungsverfahren ergänzt werden. Die Messdaten ergeben, dass die Grenzwerte in diesem Zeitraum nicht überschritten wurden. Die oben beschriebene Prozedur der Datenplausibilisierung entspricht in vollem Umfang den Anforderungen des Qualitätsmanagements nach DIN EN 17025, das in regelmäßigen Abständen im Rahmen der Akkreditierung externen Gutachtern vorgestellt wird. Messtechnik - Bedeutung Prallplatten: Bei der Feinstaubmessung von PM 10 bzw. PM 2,5 müssen Partikel größer als 10 µm (Mikrometer) bzw. größer 2,5 µm vorher aus dem angesaugten Luftstrom abgeschieden werden. Dies erfolgt aerodynamisch, indem die Luft angesaugt und der Luftstrom so geführt wird, dass an einer mit Silikonfett beschichteten Prallplatte Partikel größer 10 µm bzw. größer 2,5 µm haften bleiben. Im Mai 2018 ergab die Überprüfung der Probenahme an der Messstelle „Stuttgart Am Neckartor“, dass das Silikonfett auf den Prallplatten stark mit organischem Material belegt war. Dadurch war bei der Feinstaubmessung von PM 10 bzw. PM 2,5 die aerodynamische Abscheidung von großen Partikeln nicht mehr regelkonform gegeben. Wird das Silikonfett z. B. durch große Mengen von Pollen oder anderem organischem Material zugesetzt, so wird die Wirkung des Vorabscheiders stark gemindert. Durch diesen Effekt gelangen auch größere Teilchen, die normalerweise zurückgehalten werden, auf die Filter, sodass es dort zu einer deutlichen Mehrbeaufschlagung kommt. Beiträge von Streusalz zu den Partikel PM10-Immissionen in Baden-Württemberg Die routinemäßigen Auswertungen von Streusalzbeiträgen der LUBW haben ergeben, dass die am 19. März 2018 festgestellte Überschreitung des Tagesmittelwertes an der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ auf die Ausbringung von Streusalz zurückzuführen ist. Gemäß der 39. BImSchV [1] ist es zulässig, dass Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ für Partikel PM10, die auf Beiträge aus natürlichen Quellen (z. B. Vulkanausbrüche, Partikel aus Trockengebieten) oder die Ausbringung von Streusalz auf Straßen im Winterdienst zurückzuführen sind, unberücksichtigt bleiben können. Das wurde in den vergangenen Jahren dementsprechend gehandhabt. Unter Berücksichtigung des Streusalzbeitrages am 19. März 2018 und der Pollenproblematik traten in 2018 bisher 16 Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ für Partikel PM10 an der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ auf. [1] Siehe §§ 24 und 25 der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) vom 2. August 2010 (BGBl. I, Nr. 40, S. 1065) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Oktober 2016 (BGBl. I Nr. 48, S. 2244) in Kraft getreten am 31. Dezember 2016
Liebe Leser*innen, sie sind schlecht fürs Klima, oft auch für die Luftqualität und unsere Gesundheit und kosten Deutschland viele Milliarden Euro jährlich: umweltschädliche Subventionen. Wie Deutschland diese abbauen und so auch finanzielle Spielräume für den sozial-ökologischen Wandel gewinnen kann, darum geht es in dieser Ausgabe des Newsletters „UBA aktuell“. Weitere Themen: Wie können Verbraucher*innen mit nur wenigen Maßnahmen ihren CO₂-Fußabdruck halbieren? Wie kann endlich auch der Treibhausgasausstoß des Verkehrssektors reduziert werden? Wie ist die so genannte CCU-Technik zur Abscheidung und Nutzung von Kohlenstoff aus Klimaschutz-Sicht einzuschätzen? Und wie können Wohnen, Arbeiten, Erholung und Mobilität in Stadt und Umland nachhaltiger miteinander verflochten werden? Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Umweltschädliche Subventionen in sozial-ökologische Investitionen umwandeln Der Abbau umweltschädlicher Subventionen schafft finanzielle Freiräume für eine nachhaltige Politik. Quelle: PhotoSG / Fotolia.com Es ist paradox: Der deutsche Staat fördert mit Kaufprämien den Umstieg auf klimafreundlichere Elektroautos – und gleichzeitig über Steuerprivilegien Dieselkraftstoffe und die private Nutzung von Benzin- und Diesel-Dienstwagen. Solche ökonomischen Anreize in gegensätzliche Richtungen konterkarieren wirksamen Klima- und Umweltschutz und kosten uns alle unnötig Geld. Mehr als 65 Milliarden Euro gab Deutschland im Jahr 2018 für Subventionen aus, die sich negativ auf das Klima und häufig auch auf Luftqualität, Gesundheit und Rohstoffverbrauch auswirken, so die neuesten Zahlen des UBA. Fast die Hälfte (47 Prozent) entfielen auf den Verkehrsbereich, weitere 39 Prozent auf Energiebereitstellung und -nutzung, wie etwa die Energiesteuervergünstigungen für die Wirtschaft. Allein durch die Änderung nationaler Regelungen könnte Deutschland beim Abbau umweltschädlicher Subventionen Mehreinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich generieren, die dann für sozial-ökologische Investitionen genutzt werden könnten. Zum Beispiel, um Unternehmen beim Umstieg auf treibhausgasneutrale Produktionsweisen zu helfen oder für einen gut ausgebauten und kostengünstigen Bus- und Bahnverkehr zu sorgen. Bei manchen umweltschädlichen Subventionen ist der Abbau auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit geboten. Ein Beispiel ist die private Nutzung von Dienstwagen, die der Staat mit mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr subventioniert. „Davon profitieren überwiegend Haushalte mit hohen Einkommen. Diese Subvention ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch sozial ungerecht. Sie gehört abgeschafft“, so UBA-Präsident Dirk Messner. Das UBA hat konkrete Reformvorschläge vorgelegt, die sowohl den Umwelt- und Klimaschutz voranbringen als auch soziale Ziele berücksichtigen. Grundsätzlich sollten nur noch Subventionen gewährt werden, die in Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Umweltschädliche Subventionen Auswahl der Medienberichte zur UBA-Studie "Umweltschädliche Subventionen in Deutschland" "Jede und jeder Einzelne kann tonnenweise CO₂ einsparen" Elf Tonnen CO₂ verursacht ein durchschnittlicher Bewohner Deutschlands derzeit pro Jahr. Mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar wäre eine Tonne. UBA-Experte Michael Bilharz im Gespräch bei ZEIT ONLINE über das, was der Einzelne beitragen kann, und wo persönliches Engagement an seine Grenzen stößt. Ameisensäure in Reinigungsmitteln vermeiden ZDF WISO über Ameisensäure in Reinigungsmitteln, u.a. mit UBA-Experte Marcus Gast. UBA-Zahl des Monats: Oktober 2021 Quelle: Elisabeth Lena Aubrecht / UBA Wie wir uns ernähren, hat Einfluss auf das Klima. Pro Kilogramm Kuhmilch werden Treibhausgase mit einer Klimawirkung von etwa 1,4 Kilogramm CO₂ (so genannte CO₂-Äquivalente) ausgestoßen. Für die gleiche Menge Haferdrink nur 0,3, also etwa nur ein Fünftel. Mehr Zahlen finden Sie in der Publikation "Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland", die im Rahmen einer vom UBA mit geförderten Studie entstand.
Die RWE Eemshaven Holding II B.V. betreibt in Eemshaven ein Steinkohlekraftwerk. Zur Erreichung der Klimaschutzziele nach dem niederländischen Klimaschutzgesetz für den Bereich Produktion von Strom und Wärme strebt die RWE die Nutzung der RWE Strategie "Biobased Energy, Carbon Capture, Utilisation & Storage (BECCUS)" an. Vorhabenziel ist die Erhöhung der Einsatzmenge an Biomasse und die Abscheidung von CO2. Die Menge der eingesetzten Biomasse (Primärbrennstoff und Abfälle) soll von derzeit 1,6 Mio Tonnen/Jahr auf 5 - 6 Mio Tonnen/Jahr (Heizwertabhängig) erhöht werden. Auf Steinkohle wird dann ab 2030 vollständig verzichtet. Das abgeschiedene CO2 aus der Verbrennung wird behandelt und per Schiff oder Pipeline abtransportiert. Die Nutzung und unterirdische Lagerung von CO2, d.h. der Teil "Utilisation & Storage" ist nicht Bestandteil des hier geplanten Projektes.
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