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5G basierte Steuerungen für intelligente Batteriesysteme in modernen Stromnetzen

Bei der Energieversorgung arbeiten immer mehr Verbundnetzteilnehmer zusammen: Erzeuger, Verbraucher, Speicher. Letztere sollen im Fokus dieses Projekts stehen. Räumlich über weite Entfernung verteilte Batteriespeicher sollen digitalisiert, synchronisiert, miteinander vernetzt und an zentrale Überwachungs- und Steuerungseinheiten angeschlossen werden. Ziel ist eine smarte und barrierefreie Vernetzung der Systeme sowie Echtzeit-Anforderungen auf Basis moderner Cloud- und 5G-Mobilfunktechnologien bereitzustellen. Auf Basis neuerer IKT und Cloud-Services fordern heute die Netzbetreiben von Quartieren und Sektoren, dass die Digitalisierung in den Energieanlagen von Smart Grids zum Einsatz kommt. Mit der Vernetzung der Einrichtungen lassen sich übergeordnet in einer Cloud die Betriebsparameter protokollieren. Der Zugriff ist weltweit auf die laufenden Prozesse möglich. Durch die Orchestrierung aller Geräte in einem smarten Netzwerk, entfallen manuelle Aufgaben wie SW-Updates, Fernwartung und -lenkung im Gerät. Mit der Plattform, die das National 5G Energy Hub (N5GEH) in Deutschland geschaffen hat, können solche Aufgaben durch Cloud-Services für IoT-Devices ausgeführt werden. Eine Hauptaufgabe für den wissenschaftlichen Projektpartner BCM ist, Anlagendaten in Echtzeit zu erfassen, in zentralen Cloud-Systemen zusammenzuführen und die realen Batteriespeicher für Systemdienstleistungen zeitkritisch zu erfassen. Die fusionierten Daten sollen deterministisch mit einem sogenannten digitalen Zwilling verknüpft werden. Dazu ist die IoT-Architektur für harte Echtzeitanforderungen auszulegen, um die Anwendung mit einem parallel ablaufenden Modell interagieren zu lassen. Zur Datenermittlung werden intelligente Sensorik und leistungsfähige Controller integriert, welche die Daten über eigensichere Netzwerke direkt in die Cloud-Systeme übertragen. Die Anbindung und Verwaltung der IoT-Devices in Cloud-Services erlaubt die Überwachung und Anpassung der Batteriesysteme aus der Ferne.

Aktualisierung der für Lärmschutzwände bedeutsamen Regelwerke in den ZTV-Lsw

Die ZTV-Lsw 88 werden derzeit überarbeitet und dem Stand der Technik angepasst. Anhand dieser ZTV und des Entwurfs einer neuen ZTV-Lsw sind alle Zitate und Verweise auf andere Regelwerke zu aktualisieren. Dabei ist in jedem Fall zu prüfen, a) ob der Verweis noch aktuell ist und ggf. überarbeitet werden muss und b) ob es erforderlich ist, neue zusätzliche Verweise aufzunehmen, die bisher nicht in den ZTV-Lsw 88 oder dessen Neuentwurf genannt sind.

Wirksamkeit von Lärmschirmen an 2- und 6-streifigen Straßenquerschnitten

Die Schallpegelmessungen werden gemäß Forschungsprogramm Straßenwesen FA 2.206 nacheinander abgewickelt (Autobahnen in 2001, Straßen in 2002). Es wird jeweils nur an einem Messort und dort an jeweils 7 Messpunkten gleichzeitig gemessen. Das Verkehrsaufkommen wird ebenfalls messtechnisch erfasst. Alle Messwerte werden für die Auswertung elektronisch gespeichert. Die Auswertungen werden nach jeder Messkampagne durchgeführt. Das Ziel der gesamten Messreihen ist es, nachzuweisen, inwieweit die Vernachlässigung der Boden- und Meteorologiedämpfungen bei der Schallausbreitungsberechnung über Schallschirme gerechtfertigt ist.

Straßenverkehrslärm in Grün- und Freiflächen 1992

Besonders starke und großräumig wirksame Überschreitungen des nach DIN 18005 angestrebten Orientierungswertes von 55 dB(A) treten im Bereich der Avus auf. In diesem Fall erfolgt die Verlärmung im Wesentlichen durch eine Hauptverkehrsachse. Verursacht durch ein Netz von Hauptverkehrsstraßen wird der Tiergarten, besonders in der Umgebung des Großen Sterns, stark mit Lärm belastet. In beiden Fällen liegt eine freie Schallausbreitung ohne wesentliche Pegelminderungen durch Abschirmungen vor. Auch der Treptower Park wird durch Verkehrslärm großflächig belastet, was mit einer erheblichen Minderung des Erholungswertes verbunden ist. Aufgrund der physikalisch bedingten Ausbreitungseigenschaften von Geräuschen können – insbesondere hinter Abschirmanlagen – schwer verständliche Verläufe der Isophonen auftreten. Bei der Betrachtung und Interpretation sind vor allem folgende Punkte zu beachten: Abschirmeinrichtungen (Lärmschutzwände, geschlossene Häuserzeilen etc.) sind besonders im Nahbereich wirksam. In einigen wenigen Bereichen werden die Grün- und Freiflächen durch vorgelagerte Bebauung vor dem Straßenverkehrslärm geschützt. Obwohl eine geschlossene Straßenrandbebauung mit beidseitig hohen Häusern eine starke Lärmbelastung für den Straßenraum bzw. für die Straßenrandbebauung selbst bedeutet, zeigt sich hier der schalltechnische Vorteil einer geschlossenen Straßenrandbebauung gegenüber einer offenen Bebauung für die dahinter liegenden Grün- und Freiflächen. Durch die geschlossene Straßenrandbebauung mit viergeschossigen Wohnhäusern (das entspricht einer Höhe von 15 bis 20 m) kann die Verlärmung der dahinter liegenden Bereiche weiträumig um bis zu 20 dB(A) gemindert werden (z.B. in der Hasenheide). Lärmschutzwände weisen dagegen verhältnismäßig geringe Wandhöhen von bis zu 5 m auf. Trotzdem können mit diesen Lärmschutzeinrichtungen im Abstand bis zu 300 m von der Straßenmitte noch Pegelminderungen von 10 – 15 dB(A) erreicht werden. Die entfernungsbedingte Pegelabnahme im Abstandsbereich von 50 – 1 000 m von der Achse einer langen Straße beträgt etwa 4 dB(A) pro Entfernungsverdoppelung. Entfernt man sich beispielsweise bei einer Wanderung durch den Grunewald von 50 auf 100 m Abstand von der Mitte der Avus, so sinkt der wahrgenommene Lärmpegel um ca. 4 dB(A). Um eine weitere Minderung des Lärmpegels von 4 dB(A) zu erreichen, muss sich der Wanderer um zusätzlich 100 m von der Avus bis zu einem Abstand von 200 m entfernen. Ein Annähern oder Entfernen von der Autobahn um 100 m im Abstandsbereich von 800 m führt dagegen zu einem Anheben bzw. Absenken des Lärmpegels um ca. 1 dB(A), was als Lautstärkeänderung mit dem menschlichen Ohr kaum wahrzunehmen ist. Aufgrund dieser Ausbreitungsbedingungen liegen die berechneten Isophonen in der Nähe von Straßen dichter beieinander, und in größeren Entfernungen überwiegen gleichförmige Lärmbelastungen, die durch eine gleichbleibende Farbe in der Karte gekennzeichnet sind. Insgesamt wird deutlich, dass die Mehrzahl der innerstädtischen Erholungsflächen und große Teile der als Naherholungsgebiete dienenden Wälder im Außenbereich erheblich durch den Kraftfahrzeuglärm beeinträchtigt sind. Vergleicht man die Lärmwerte mit dem Orientierungswert der DIN 18005 von 55 dB(A), zeigt sich, dass dieser Wert in allen Grünanlagen im Bereich des inneren S-Bahnringes z.T. erheblich überschritten wird. Damit wird die dort ohnehin schlechte quantitative Versorgung mit Grün- und Freiflächen zusätzlich in ihrer Qualität deutlich beeinträchtigt.

Liste aller Gammastrahlenquellen in Niedersachsen

Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, In der wortgleichen Anfrage an das Bundesumweltministerium wurde ich an Sie verwiesen. Bitte senden Sie mir eine Liste aller Gammastrahlenquellen in Niedersachsen zu. Dies umfasst: - Prüfstrahler - Medizinische Bestrahlungsgeräte, die mit radioaktiven Quellen arbeiten - Positronen-Emissions-Tomographen - Mobile Gammastrahlenquellen wie z.B. Geräte zur Untersuchung von Containerinhalten des Grenzschutzes - Geräte zur Strahlensterilisation - Kernbrennstoffe, einschließlich in abgeschalteten Reaktoren und Forschungsreaktoren sowie Einrichtungen zur Aktivierung, das heißt zur Herstellung radioaktiver Isotope durch Bestrahlung mit Neutronen - Kernwaffen, das heißt, thermonukleare Fissions- und Fusionswaffen, einschließlich sog. "Neutronenbomben", Vorrichtungen zur Auslösung elektromagnetischer Pulse, soweit sie auf Kernwaffen basieren, sowie radiologische Waffen (sog. dirty bombs), einschließlich Material das von anderen Bundesländern und ausländischen Staaten in Niedersachsen stationiert wurde - Teilchen- und Ionenbeschleuniger - sonstigen Gammastrahlenquellen Ausgeschlossen sind: - Röntgengeräte und Computertomographen, einschließlich DVT-Geräte Bitte geben Sie für jede Quelle jeweils an, soweit die Informationen vorliegen: - Standort (bei mobilen Strahlenquellen gewöhnliche Einsatzorte bzw. Einsatzgebiete) - Art der Abschirmung (Art des Materials und Dicke) - Informationen aus denen hervorgeht, wann die Strahlung abgegeben wird und werden wird, soweit bekannt - Bei allen radioaktiven Elementen und Kernbrennstoffen, einschließlich verbrauchten Kernbrennstoffen, Element und Isotop und chemische Zusammensetzung, soweit relevant aktueller Anreicherungsgrad bzw. bei Kernbrennstoffen ursprünglicher Anreicherungsgrad - Bei Reaktoren den Betriebszustand, bei gepulsten Reaktoren die Betriebszeiten, sowie bei Anlagen zur Aktivierung die Elementarzusammensetzung der aktivierten Stoffe vor und nach der Aktivierung und deren Einsatzzwecke, Lagerorte, Verbringungsorte und Endbestimmung - Bei Teilchen- und Ionenbeschleuniger die Art der beschleunigten Teilchen und Ionen und die Beschleunigungsenergie bzw. Energiespektrum - Bei Kernwaffen zusätzlich die Gesamtmasse des spaltbaren Materials - Sofern Energiespektren vorliegen, den Verlauf des Gammaspektrums (Graphische Darstellung und/oder Tabellen), Ort und Zeit der Messung - bei sonstigen Gammastrahlenquellen alle Informationen, die auf ein Energiespektrum schließen lassen Soweit bekannt ist, dass Informationen bei anderen Landes- oder Bundesbehörden vorliegen, leiten Sie meine Anfrage bitte entsprechend weiter. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Gammastrahlenquellen in Niedersachsen

Eine Liste aller Gammastrahlenquellen in Niedersachsen wie: - Prüfstrahler - Medizinische Bestrahlungsgeräte die mit radioaktiven Quellen arbeiten - Positronen-Emissions-Tomographen - Mobile Gammastrahlenquellen wie z.B. Geräte zur Untersuchung von Containerinhalten des Grenzschutzes - Geräte zur Strahlensterilisation - Kernbrennstoffe, einschließlich in abgeschalteten Reaktoren und Forschungsreaktoren sowie Einrichtungen zur Aktivierung, das heißt zur Herstellung radioaktiver Isotope durch Bestrahlung mit Neutronen - Kernwaffen, das heißt, thermonukleare Fissions- und Fusionswaffen, einschließlich sog. "Neutronenbomben", Vorrichtungen zur Auslösung elektromagnetischer Pulse, soweit sie auf Kernwaffen basieren, sowie radiologische Waffen (sog. dirty bombs), einschließlich Material das von anderen Staaten in Niedersachsen stationiert wurde - Teilchen- und Ionenbeschleuniger - sonstigen Gammastrahlenquellen Ausgeschlossen sind: - Röntgengeräte und Computertomographen, einschließlich DVT-Geräte Bitte geben Sie für jede Quelle jeweils an, soweit die Informationen vorliegen: - Standort (bei mobilen Strahlenquellen gewöhnliche Einsatzorte bzw. Einsatzgebiete) - Art der Abschirmung (Art des Materials und Dicke) - Informationen aus denen hervorgeht, wann die Strahlung abgegeben wird und werden wird, soweit bekannt - Bei allen radioaktiven Elementen und Kernbrennstoffen, einschließlich verbrauchten Kernbrennstoffen, Element und Isotop und chemische Zusammensetzung, soweit relevant Anreicherungsgrad bzw. ursprünglicher Anreicherungsgrad - Bei Reaktoren den Betriebszustand, bei gepulsten Reaktoren die Betriebszeiten, sowie bei Anlagen zur Aktivierung die Elementarzusammensetzung der aktivierten Stoffe vor und nach der Aktivierung und deren Einsatzzwecke und Verbringungsorte - Bei Teilchen- und Ionenbeschleuniger die Art der beschleunigten Teilchen und Ionen und die Beschleunigungsenergie - Bei Kernwaffen zusätzlich die Gesamtmasse des spaltbaren Materials - Sofern Energiespektren vorliegen, den Verlauf des Gammaspektrums (Graphische Darstellung und/oder Tabellen), Ort und Zeit der Messung - bei sonstigen Gammastrahlenquellen alle Informationen, die auf ein Energiespektrum schließen lassen Soweit bekannt ist, dass Informationen bei anderen Landes- oder Bundesbehörden vorliegen, leiten Sie meine Anfrage bitte entsprechend weiter.

Inhaltsverzeichnis

Lärmaktionsplan Weißenfels Hauptverkehrsstraßen (Stufe 4) Stand: 13. Mai 2024 Impressum Herausgeber Stadt Weißenfels Stadtverwaltung erstellt von INVER – Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH Maximilian-Welsch-Straße 2a 99084 Erfurt Telefon (0361) 2238-0 Telefax (0361) 2238-101 E-Mail: info@inver-erfurt.de Internet: www.inver-erfurt.de im Auftrag und Zusammenarbeit mit Stadtverwaltung Weißenfels Markt 1 06667 Weißenfels Telefon (03443) 370 - 0 Telefax (03443) 370 - 212 E-Mail: stadtverwaltung@weissenfels.de Internet: www.weissenfels.de Lärmaktionsplan Weißenfels - Hauptverkehrsstraßen (Stufe 4) Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 2 3 Allgemeines ........................................................................................................... 6 1.1Aufgabenstellung und Zielsetzung ......................................................................... 6 1.2Rechtlicher Hintergrund ......................................................................................... 7 1.3Geltende Grenzwerte ............................................................................................. 9 1.4Auslösewerte ....................................................................................................... 10 1.5Zuständigkeiten ................................................................................................... 11 Lärmkartierung .................................................................................................... 11 2.1Hauptlärmquellen ................................................................................................. 11 2.2Kartierungsumfang............................................................................................... 13 2.3Berechnungsgrundlagen ...................................................................................... 17 2.4Betroffenheiten .................................................................................................... 18 2.4.1 Lärmbelastete Flächen ........................................................................................18 2.4.2 Lärmbelastete Einwohner ....................................................................................19 2.4.3 Lärmbelastete Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser ............................20 2.4.4 Lärmkennziffern ....................................................................................................21 2.4.5 Konfliktpotentiale...................................................................................................22 Lärmaktionsplanung ........................................................................................... 23 3.1Planungsgrundsätze ............................................................................................ 23 3.2Bereits realisierte Lärmminderungsmaßnahmen .................................................. 25 3.3Untersuchte Lärmminderungsmaßnahmen .......................................................... 26 3.3.1 Allgemeines ...........................................................................................................26 3.3.2 B 87 OU Weißenfels (Südtangente) ..................................................................28 3.3.3 Abschirmeinrichtungen ........................................................................................30 3.3.4 Lärmmindernde Straßenoberflächen .................................................................33 3.3.5 Geschwindigkeitsreduzierungen ........................................................................35 3.3.6 Passive Schallschutzmaßnahmen .....................................................................36 3.3.7 Maßnahmenübersicht ..........................................................................................37 4Schutz ruhiger Gebiete ....................................................................................... 38 5Öffentlichkeitsbeteiligung .................................................................................. 39 6Zusammenfassung und Ausblick ...................................................................... 40 INVER – Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH Stand: 13. Mai 2024

AEROSTA - Aerogele stationäre und semi-stationäre Abschirmsysteme, Teilvorhaben: Umsetzung und Integration aerogeler Verbundwerkstoffe in stationäre und semi-stationäre Anwendungen

Die Entwicklung von Abgasnachbehandlungssystemen steht aufgrund neuer Abgasnormen und Kostensensibilität vor technischen und ökonomischen Herausforderungen. Zur Steigerung der Abgastemperatur, und damit zur Verbesserung der temperaturabhängigen Reaktionskinetik der heterogenen Katalyse ohne direkten Eingriff in die Systeme, werden eine Reihe unterschiedlicher Aerogele zur hocheffizienten thermischen Kapselung der Abgasnachbehandlung und anliegender Komponenten im Bereich von 400 bis 600 Grad Celsius untersucht. Eine Verbesserung der thermischen Isolation (beispielsweise der Katalysatoren) reduziert die Temperaturverluste und senkt den Bedarf zusätzlicher Energie. Dies wirkt sich direkt positiv auf den Kraftstoffverbrauch und folglich die Emissionen verbrennungsmotorischer Systeme aus.

Teilvorhaben: Thermodynamische Simulation des Thermomoduls mit Integration in das Fahrzeug^Thermisch optimierter Range Extender - ThoREx^Teilvorhaben: ThoRex-Testing, Teilvorhaben: Thorex-Engine

Das vorliegende Verbundvorhaben definiert die folgenden übergeordneten Zielsetzungen:Sicherung verbrennungsmotorischer Abwärme im Temperaturbereich größer als 300 Grad C,Integration eines thermoelektrischen Generators in das Abschirmsystem eines verbrennungsmotorischen Systems sowie Bauraumoptimierte 'Heat-to-Cool'-Technologie. Durch die Kombination dieser technologischen Ansätze kann die im als Verbrennungsmotor ausgeführten Range Extenders anfallende Abwärme zu jedem Zeitpunkt variabel gewandelt und/oder gespeichert werden. Der Gesamtwirkungsgrad des angestrebten seriellen Range Extender Hybridfahrzeugs wird so zu jedem Zeitpunkt optimiert. In Absprache mit den 'Simulationsteams' müssen die nötigen Eingangsbedingungen für Ihre Modelle besprochen werden. Dazu gehören teilweise geometrische Werte, Stoffströme, Temperaturen, Drücke, Leistungen usw. Im Anschluss muss überprüft werden, in wie weit diese geforderten Größen ermittelt werden können. Dazu gehört eine Analyse der vorhandenen bzw. beschaffbaren Messtechnik. Diese muss insoweit bewertet werden, dass eine ungefähre Fehlerabschätzung errechenbar ist. Die Positionen der Messelemente am Verbrennungsmotor und an dessen Peripherie müssen definiert werden. Dies findet wieder in Zusammenarbeit mit den 'Simulationsteams' statt. Die Positionen werden so gewählt, sodass der äußere Einfluss bzw. die Fehleranfälligkeit minimal ist. Während der Planung des Messprogramms werden mitunter den geplanten Simulationsszenarien Beachtung geschenkt.

AEROSTA - Aerogele stationäre und semi-stationäre Abschirmsysteme, Teilvorhaben: Aerogelsynthese und - charakterisierung

Die Entwicklung von Abgasnachbehandlungssystemen steht aufgrund neuer Abgasnormen und Kostensensibilität vor technischen und ökonomischen Herausforderungen. Zur Steigerung der Abgastemperatur, und damit zur Verbesserung der temperaturabhängigen Reaktionskinetik der heterogenen Katalyse ohne direkten Eingriff in die Systeme, werden eine Reihe unterschiedlicher Aerogele zur hocheffizienten thermischen Kapselung der Abgasnachbehandlung und anliegender Komponenten im Bereich von 400 bis 600 Grad Celsius untersucht. Eine Verbesserung der thermischen Isolation (beispielsweise der Katalysatoren) reduziert die Temperaturverluste und senkt den Bedarf zusätzlicher Energie. Dies wirkt sich direkt positiv auf den Kraftstoffverbrauch und folglich die Emissionen verbrennungsmotorischer Systeme aus.

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