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Untersuchung zu Belastbarkeit, Regenerationsverhalten und Artendynamik von Schotterrasen

Das Projekt "Untersuchung zu Belastbarkeit, Regenerationsverhalten und Artendynamik von Schotterrasen" wird/wurde gefördert durch: Dr. Clement GmbH & Co. KG / Force Limagrain GmbH - HESA Rasenprodukte / Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Erfurt, Fachbereich Landschaftsarchitektur.Die Bodenversiegelung als Folge anthropogener Flaechennutzung nimmt staendig zu. Innenstaedte und Gewerbegebiete erreichen nicht selten Versiegelungsgrade von mehr als 85 Prozent. Dabei wird die tiefbautechnisch uebliche, an hohen Anforderungen orientierte Befestigung von Parkplaetzen zunehmend kritisch gesehen. Bei nur periodisch oder gering belasteten Parkplaetzen wuerden sich vielfach auch Schotterrasen anbieten, die visuell, kleinklimatisch, oekologisch und kostenmaessig einen guenstige Alternative zu den altbekannten Rasengittersteinen und den in neuerer Zeit vielfach entwickelten Rasenfugenpflaster und Steinsystemen aus haufwerksporigem Beton (Einkornbeton) darstellen koennen. Obwohl Schotterrasen eigentlich eine alte Bauweise sind, entsprechen sie zumeist nicht den heutigen Anforderungen, da in der Vergangenheit keine Weiterentwicklung erfolgt ist. Ein definierter, in Normen oder Richtlinien niedergelegter Stand von Wissenschaft und Technik liegt nicht vor. Alternative Belagsarten wie Schotterdecken und wasserdurchlaessige Pflastersteinsysteme sind zumeist langfristig nicht ausreichend wasserdurchlaessig (wie in einer Dissertation der Universitaet Hannover nachgewiesen wurde) und, zumindest im Fall der Steinsysteme, auch mit erheblich hoeheren Baukosten verbunden. Literatur zu Schotterrasen gibt es generell wenig. In den einschlaegigen Fachbuechern findet sich nur jeweils ein kurzer, zum Teil nicht einmal einseitiger Abschnitt. Zu den Grenzen der Belastbarkeit aus Sicht der Vegetation sind ueberhaupt keine Untersuchungen bekannt. Auf eine aufwendige Kanalisation kann bei Schotterrasenparkplaetzen zumeist verzichtet werden. Sie koennen deshalb zur Entlastung des Kanalnetzes durch Versickerung von Oberflaechenwasser und zur Grundwasserneubildung beitragen. Die Eignung von Schotterrasen als Belag fuer gering belastete Verkehrs- und Stellflaechen fuer den KFZ-Verkehr, z.B. Parkplaetze, Feuerwehrzufahrten, Festplaetze, ist durch die Belastbarkeit und das Regenerationsverhalten der Rasennarbe begrenzt. Waehrend die infrage kommenden Graeser und die fuer eine ausreichende Tragfaehigkeit notwendigen Oberbauten bekannt sind, fehlen Kenntnisse ueber Eignung und Verhalten der Rasennarbe in Abhaengigkeit von unterschiedlichen Bauweisen, Baustoffen, Pflegeintensitaet und -frequenz, die in einem Freilandversuch untersucht werden. Aus den Ergebnissen des Vorhabens sollen Empfehlungen fuer Eignung und Anlage von Schotterrasenflaechen in Abhaengigkeit von der jeweiligen Belastung ableitbar sein. Wo Schotterrasen dann anstelle 'harter' Flaechenbefestigungen geeignet sind, koennen Bau- und Entwaesserungskosten (Abwasserabgabe, Kanalgebuehren) gespart werden. Deshalb sind auch Messungen zu Wasserdurchlaessigkeit und Versickerung, sowie die Erfassung des in das Kanalnetz zu leitenden restlichen Sickerwassers geplant. Der Versuchsplan wurde mit dem Foerdererkreis Landschafts- und Sportplatzbauliche Forschung Giessen e.V. abgestimmt und von diesem befuerwortet.

Wasser

Das Referat "Siedlungswasserwirtschaft" ist obere Wasserbehörde und zuständig für die fachtechnische Bewertung von Fragen der Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung. Es besteht aus den drei Sachgebieten: Wasserrecht/ Abgaben/ Fördermittel, Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung/ Wasserbau. Aufgaben: - Festsetzung und Verrechnung der Abwasserabgabe und Wasserentnahmeabgabe - Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft (Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung) - Wasserrechtliche Genehmigungen zu abwassertechnischen Anlagen und Wasserversorgungsanlagen und Bewilligungen - Wassersicherstellung und Notwasserversorgung - Fachaufsicht über die Unteren Wasserbehörden - fachtechnische Vorbereitung der wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren der LMBV in den Braunkohlensanierungsgebieten - fachliche Bewertung der bergrechtlichen Sonderbetriebspläne Grundwasserwiederanstieg - Überwachung des Grundwasser- und Oberflächenwassers im Bereich des Sanierungsbergbaus - Erarbeitung von Grundsätzen und behördliche Begleitung bei der Renaturierung bergbaulich beeinflusster Fließgewässer - Erteilung hydrologischer Auskünfte - Mitwirkung an der Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen - Umsetzung der Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne FGG Elbe - fachtechnische Begleitung von wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach § 31 WHG und sonstige PFV mit Wasserrechtstatbeständen - bautechnische Prüfung, Überwachung und wasserrechtliche Abnahme von planfestgestellten Maßnahmen - Mitarbeit am operativen Hochwasserschutz und fachliche Beratung und Kontrolle der Wasserwehren - Überwachung der Talsperren und Speicher gemäß § 84 (1) SächsWG - fachliche Begleitung der Hochwasserschutzkonzepte an Gewässern II. Ordnung - Teilnahme an Gewässer- und Deichschauen

Potentiale einer am Kreislaufgedanken orientierten Wasserbewirtschaftung in urbanen Oekosystemen

Das Projekt "Potentiale einer am Kreislaufgedanken orientierten Wasserbewirtschaftung in urbanen Oekosystemen" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bochum, Geographisches Institut, Lehrstuhl für Geographie III Physische Geographie,Geoökologie.Die bestehende Stadtentwaesserung ist auf die schnelle Ableitung von Abwaessern inkl. des Niederschlagswassers optimiert. In einem extrem dicht besiedelten und durch vielfaeltige Flaecheninanspruchnahme gekennzeichneten Gebiet wird abgeschaetzt, welches Potential die am Prinzip von Nachhaltigkeit und Kreislauffuehrung von Stoffen orientierten alternativen Vorgehensweisen der Wasserbewirtschaftung besitzen. Dabei werden die Wahrung des Entwaesserungskomforts und die Preisgestaltung beruecksichtigt.

Anlagenbezogener Gewässerschutz, Abwassertechnik

- Vollzug des hamburgischen Abwassergesetzes bzgl. des Sielanschluss- und Benutzungszwangs - Fertigung und Koordinierung von Stellungsnahmen zu baurechtlichen Verfahren nach § 62 HBauO sowie Beratung der Betriebe/Planverfasser/Fachbetriebe über die Entwässerungstechnik - Zulassung von Zertifizierungsorganisationen, Sachverständigenorganisationen und Fachbetrieben - Erhebung der Abwasserabgabe und Beratung der Direkteinleiter zu Sanierungsmaßnahmen und zu Verrechnungsmöglichkeiten mit der Abwasserabgabe - Vollzug des Umweltschutzrechts (Abwasser-, Wasser- und Abfallrecht) durch Zulassungen und Überwachung bei industriellen, gewerblichen und kommunalen Anlagen und Betrieben sowie Beratung zu anlagen- und betriebsbezogenen Gewässerschutzstandards

Erstellung und Weiterentwicklung eines Umwelt-Satellitensystems zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen

Das Projekt "Erstellung und Weiterentwicklung eines Umwelt-Satellitensystems zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen" wird/wurde ausgeführt durch: Statistisches Bundesamt.

Gutachten zur Ueberpruefung der Plausibilitaet der vom NLOE am 23.08.1993 gemessenen AOX-Konzentrationen im Ablauf der biologischen Klaeranlage

Das Projekt "Gutachten zur Ueberpruefung der Plausibilitaet der vom NLOE am 23.08.1993 gemessenen AOX-Konzentrationen im Ablauf der biologischen Klaeranlage" wird/wurde gefördert durch: Dow Deutschland Inc., Werk Stade. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V..Ende August 1993 fand bei Dow Deutschland Inc Werk Stade (DDI) durch das Niedersaechsische Landesamt fuer Oekologie (NLOE) eine behoerdliche Abwassereinleiterkontrolle statt, deren Messergebnisse im Kriterium AOX an der Messstelle im Ablauf der biologischen Klaeranlage ('BIOX') vom Ergebnis der Eigenkontrolle des Unternehmens erheblich abwich. Waehrend die Abwassereigenkontrolle von DDI eine Konzentration von 1665 Mikrogramm/l AOX in der 24-h-Mischprobe - und damit Einhaltung des Ueberwachungswerts - signalisierte, wurde seitens der Behoerde eine Konzentration von 3100 Mikrogramm/l AOX gemessen. Auf der Grundlage dieses umstrittenen AOX-Befundes wurde dem Unternehmen fuer das Jahr 1993 eine Abwasserabgabe von mehr als 2 Mio DM auferlegt. Einsprueche des Unternehmens gegen diese Abgabenfestsetzung blieben trotz Hinweise auf die Eigenkontrollergebnisse erfolglos. Deshalb wurde das IWS seitens DDI beauftragt, ein Gutachten zur Plausibilitaet der umstrittenen Messwerte zu erstellen.

EXIST-Forschungstransfer: CeraSleeve

Das Projekt "EXIST-Forschungstransfer: CeraSleeve" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Darmstadt, Ernst-Berl-Institut für Technische und Makromolekulare Chemie.

Abwasser

Eng verknüpft mit der Entwicklung der Abwasserbeseitigung in Berlin sind die Entwicklung der städtischen Hygiene, der Wassergüte des Grund- und Oberflächenwassers sowie der Nutzungsintensität und -art für die im Stadtgebiet befindlichen Wasserressourcen. Nach der Definition des Wasserhaushaltsgesetzes ist auch Regenwasser, welches aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, Abwasser (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG). Es unterscheidet sich vom Schmutzwasser aus häuslichem und gewerblichem Bereich in seiner Belastung und tritt nur temporär auf. Informationen zum regenwasserbürtigen Abwasser Mitte des letzten Jahrhunderts – dem Beginn der modernen Wasserwirtschaftsgeschichte Berlins – stand die Abwehr epidemiologisch und hygienisch katastrophaler Zustände im Vordergrund; heute ist die Wasserwirtschaft vorrangig der Verbesserung der ökologischen Bedingungen im Grund- und Oberflächenwasser verpflichtet. Die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Abwasserreinigung ist im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung eine Schwerpunktaufgabe des Landes Berlin. Im Jahre 2001 wurde dazu ein Abwasserbeseitigungsplan veröffentlicht. Die Abwasserreinigung Berlins erfolgt in sechs Großkläranlagen (Klärwerken) , die sich sowohl im Stadtgebiet als auch im Umland befinden. In Berlin fallen jährlich 220 Millionen Kubikmeter Abwasser aus Gewerbebetrieben, Industrie und Haushalten an. Die Ableitung der Abwässer der ca. 7.000 Industrie- und Gewerbetriebe erfolgt ausschließlich in die Mischkanalisation bzw. Trennkanalisation der Berliner Wasserbetriebe ( Indirekteinleiter ) und fließt so ebenfalls den Großkläranlagen ( Direkteinleiter ) über ein 9.000 km langes Kanalnetz zu. Vor Einleitung des Abwassers in den Kanal bzw. in das Gewässer müssen die Betreiber nachweisen, dass sie den Stand der Technik einhalten. Dazu sind branchenbezogene Anforderungen zu Einsatzstoffen, Verarbeitungstechnologien, Wasserspar- und Rückhaltemaßnahmen sowie zur Abwasserbehandlung einzuhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Festlegungen der Abwasserverordnung des Bundes und den dazugehörigen Anhängen. Weitergehende Informationen zum Thema Abwasser finden Sie im Umweltportal des Landes Berlin. Dort erreichen Sie auch Ausführungen zur Abwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation . Abwasserabgabe An die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer werden Mindestanforderungen gem. § 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. Die jeweiligen Anforderungen werden als Überwachungswerte in Erlaubnisbescheiden festgeschrieben. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Jack Simanzik Abwasserbeseitigung Die abwassertechnische Erschließung der Siedlungsgebiete Berlins ist ein Investitionsschwerpunkt der Berliner Wasserbetriebe in den nächsten Jahren. Zurzeit sind ca. 98 % der Grundstücke in den Siedlungsgebieten an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Abwasserbeseitigungsplan Der vorliegende Abwasserbeseitigungsplan beinhaltet eine aktuelle Bestandsaufnahme des Standes der Sammlung, Aufbereitung und Ableitung des Abwassers im Ballungsraum Berlin, zeigt die Planungen der abwassertechnischen Erschließung und beschreibt den Handlungsbedarf zum Schutz von Spree und Havel. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Direkteinleiter Die gereinigten Abwässer aus kommunalen Großkläranlagen und aus bestehenden Kleinkläranlagen sowie Kühl- und Niederschlagswasser oder gering belastete Ableitungen aus Wasseraufbereitungsanlagen können direkt in ein Gewässer eingeleitet werden. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Jack Simanzik Indirekteinleiter In fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen fällt nach dem Gebrauch von Wasser Abwasser an. Dieses wird nach Herkunftsbereich vorbehandelt und über die öffentliche Kanalisation den Klärwerken der Berliner Wasserbetriebe zur weiteren Behandlung zu- und von dort in Oberflächengewässer eingeleitet. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Klärwerke und andere Abwasserbeseitigungsanlagen Das häusliche, industrielle und gewerbliche Abwasser Berlins einschließlich eines Teiles des Niederschlagswassers wird in sechs Großklärwerken der Berliner Wasserbetriebe gereinigt. Dabei werden die ungelösten und biologisch abbaubaren Stoffe zu 95 Prozent reduziert. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Mischsystem Im Mischsystem werden Schmutzwasser und Regenwasser gemeinsam in einem Kanal abgeleitet. Ein Abwasserpumpwerk fördert das Mischwasser zum Klärwerk. An bestimmten Stellen im Kanalnetz und an den Pumpwerken sind Regenüberläufe angeordnet, die bei starken Niederschlägen Mischwasser zurückhalten. Weitere Informationen Bild: MH - Fotolia.com Kontakte und Zuständigkeiten Wer gibt Auskunft? Weitere Informationen

Bodenversiegelung

Etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind in Deutschland aktuell versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, asphaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Damit gehen wichtige Bodenfunktionen, vor allem die Wasserdurchlässigkeit und die Bodenfruchtbarkeit, verloren. Mit der Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen nimmt auch die Bodenversiegelung zu. Was ist Bodenversiegelung? Bodenversiegelung bedeutet, dass der Boden luft- und wasserdicht abgedeckt wird, wodurch Regenwasser nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen versickern kann. Auch der Gasaustausch des Bodens mit der ⁠ Atmosphäre ⁠ wird gehemmt. Innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist ein Teil der Böden durch darauf errichtete Gebäude versiegelt. Auch unbebaute Flächen – wie Freiflächen, Betriebsflächen, Erholungsflächen und Verkehrsflächen – sind teilweise mit Beton, Asphalt, Pflastersteinen oder wassergebundenen Decken befestigt und damit ganz oder teilweise versiegelt. Ökologische Auswirkungen Eine übermäßige Bodenversiegelung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Wasserhaushalt: Zum einen kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grundwasservorräte auffüllen. Zum anderen steigt das Risiko zu örtlichen Überschwemmungen, da bei starken Regenfällen die Kanalisation oder die Vorfluter die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen können. Auch das Kleinklima wird negativ beeinflusst: Versiegelte Böden können kein Wasser verdunsten, weshalb sie im Sommer nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Hinzu kommt, dass sie als Standort für Pflanzen ungeeignet sind. Diese fallen somit als Wasserverdunster und als Schattenspender aus. Vor allem wird die natürliche Bodenfruchtbarkeit durch eine Versiegelung der Böden massiv beeinträchtigt: Wenn der Boden dauerhaft von Luft und Wasser abgeschlossen ist, geht die Bodenfauna zugrunde, welche wiederum wichtige Funktionen für den Erhalt und die Neubildung von fruchtbaren Böden erfüllt. Schließlich ist Bodenversiegelung nur schwer und mit hohen Kosten wieder zu beseitigen. Auch im Anschluss an eine Entsiegelung bleibt die natürliche Struktur des Bodens gestört. Häufig bleiben Reste von Fremdstoffen (wie Beton- oder Asphaltbrocken, Kunststoffsplitter oder diverse Schadstoffe) im Boden zurück. Eine neue Bodenfauna bildet sich nur über längere Zeiträume, so dass auch die natürliche Bodenfruchtbarkeit verzögert und oft nicht in der vorherigen Qualität wieder herstellbar ist. Bodenversiegelung in Deutschland Für Deutschland weist die amtliche Flächenstatistik 52.074 Quadratkilometer (km²) Fläche für Siedlung und Verkehr zum Ende des Jahres 2023 aus. Davon waren laut Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder etwa 45 % versiegelt. Bezogen auf die Gesamtfläche beträgt der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche 14,6 % und der Anteil der versiegelten Fläche 6,57 %. Zum Ende des Jahres 1992 lag der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche noch bei 11,5 % (38.669 km²) und der Anteil der versiegelten Fläche bei 5,3 % (17.839 km²) (siehe Abb. „Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche Deutschlands“). Somit hat in den 30 Jahren von 1992 bis 2023 die Bodenversiegelung um insgesamt 5.594 km² zugenommen. Anstieg der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche Während das Tempo in den Jahren bis etwa 2015 aufgrund baukonjunktureller Effekte etwas nachgelassen hat, ist aufgrund des steigenden Bedarfs an neuem Wohnraum zuletzt wieder ein leichter Zuwachs zu erkennen. Dies zeigt sich u.a. auch an der grundlegenden Entwicklung des Anstiegs der Siedlungs- und Verkehrsfläche . Dennoch hat die jährliche Zunahme der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche im Vergleich zur Mitte der 1990er Jahre erheblich abgenommen (siehe Abb. „Zunahme der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche“). Im 4-Jahreszeitraum von 1993 bis 1996 wuchs die versiegelte Fläche um 201,6 km² pro Jahr. Von 2020 bis 2023 lag der Zuwachs der versiegelten Fläche dagegen bei 82,9 km². Die Zunahme versiegelter Flächen ist vor allem auf das stetige Wachstum der Verkehrsflächen zurückzuführen, denn mit 50 bis 70 % weisen Verkehrsflächen einen relativ hohen Anteil versiegelter Fläche auf. Ermittlung der Bodenversiegelung Die Bodenversiegelung in einem Gebiet lässt sich mit Hilfe von Luftbildaufnahmen in guter Näherung ermitteln. Zur weiteren Absicherung der Daten können diese auch mit topographischen Karten, Katasterdaten, Bebauungsplänen oder anderen geographischen Informationen abgeglichen werden. Mit ⁠ Unsicherheit ⁠ behaftet ist dabei vor allem die Bewertung teilversiegelter Flächen – also von Flächen, die mit lose verlegten Platten, Pflastern oder wassergebundenen Decken befestigt sind. In vielen Gemeinden wird inzwischen die Versiegelung von Baugrundstücken erhoben, um den Eigentümern bei der Berechnung der Abwassergebühren die Beseitigung von nichtversickertem Regenwasser anlasten zu können. Die diesbezüglichen Informationen verbleiben allerdings bei den Abwasserbetrieben und sind nicht öffentlich zugänglich. Eine flächendeckende, detaillierte Erfassung der Bodenversiegelung in Deutschland oder einzelnen Bundesländern gibt es daher nicht. Lediglich im Rahmen von diversen Forschungsvorhaben wurde in einigen ausgewählten Regionen die Bodenversiegelung flächendeckend in unterschiedlichem Detaillierungsgrad erfasst. Um dennoch eine Aussage über die Bodenversiegelung in Deutschland treffen zu können, hat der Länderausschuss für Bodenschutz (LABO) einen Arbeitskreis eingerichtet. In diesem haben Fachleute auf der Basis der vorliegenden Regionaldaten zur Bodenversiegelung ein Rechenmodell entwickelt, mit dem sich überschlägig die Bodenversiegelung innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche berechnen lässt. Dem Rechenmodell liegt die Beobachtung zugrunde, dass der Versiegelungsgrad innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche umso höher ist, je stärker die Region besiedelt ist. Mit anderen Worten: Je stärker die Besiedelung, desto knapper ist der Raum und desto intensiver sind die Bebauung und die Versiegelung der genutzten Flächen. Beispielsweise ist im dicht besiedelten Stadtstaat Berlin etwa 70 % der Verkehrsfläche versiegelt, während im dünn besiedelten Mecklenburg-Vorpommern nur etwa 50 % der Verkehrsfläche versiegelt ist. Zur Verkehrsfläche zählen unter anderem Straßen, Wege, Plätze und Eisenbahnen, aber auch Böschungen, Seiten- und Mittelstreifen und sonstigen Nebenflächen. Entsprechendes gilt auch für Gebäude- und Freiflächen, bei denen der Versiegelungsgrad zwischen 55 % in den Stadtstaaten und 45 % in den dünnbesiedelten Flächenländern variiert (siehe Tab. „Eckwerte und resultierende Parameter für die Berechnung der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche“). Die hier angegebenen Werte für das Jahr 2011 wurden auf Basis dieser Methode berechnet. Seit einiger Zeit weisen auch die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL) Daten zu Versiegelungsanteilen der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf Ebene der Bundesländer aus. Auch hier wird ein entsprechendes Schätzverfahren angewendet, welches im Methodenbericht auf den Internetseiten der UGRdL dokumentiert ist. Die hier angegebenen Werte für das Jahr 2023 greifen auf die UGRdL zurück. Exkurs 1: Wie wird der Anteil versiegelter Siedlungs- und Verkehrsfläche nach LABO berechnet? Die Berechnung des Anteils der versiegelten Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Bundesländern in einem bestimmten Jahr in Abhängigkeit von der Nutzungsart erfolgt nach der Formel: P n,b (t) = A1 n * D b (t) + A0 n Dabei sind t: das Bezugsjahr n: die Nutzungsart b: das Bundesland D b : der Anteil der SuV-Fläche im jeweiligen Bundesland in % (Siedlungs- und Verkehrsfläche/Landesfläche*100) P n,b : der Prozentsatz der versiegelten Fläche in Abhängigkeit von Bundesland und Nutzungsart A1 n , A0 n : Parameter, die so gewählt sind, dass für das Jahr 2000 in den Bundesländern mit der höchsten bzw. geringsten Dichte (Berlin (BE) und Mecklenburg-Vorpommern (MV)) für die Versiegelungsanteile bestimmte Eckwerte eingehalten werden. Exkurs 2: Wie ist die Daten- und Berechnungsqualität einzuschätzen? Eine regelmäßige amtliche Erfassung des Versiegelungsgrades wird bislang nicht durchgeführt, weshalb die hier angegebenen Versiegelungsgrade anhand von Schätzverfahren ermittelt wurden. Insgesamt ist festzustellen, dass die Methoden nur eine ungefähre Abschätzung der Bodenversiegelung abbilden können. Die Ergebnisse sind für einen räumlichen Vergleich der Bundesländer geeignet. Die zeitliche Vergleichbarkeit ist allerdings durch die methodische Umstellung in der Flächenerhebung zum Berichtsjahr 2016 eingeschränkt.

Direkteinleiter

Die gereinigten Abwässer aus kommunalen Großkläranlagen und aus bestehenden Kleinkläranlagen sowie Kühl- und Niederschlagswasser oder gering belastete Ableitungen aus Wasseraufbereitungsanlagen können direkt in ein Gewässer eingeleitet werden. An diese Einleitungen werden besondere gesetzliche Anforderungen gestellt. Die Erlaubnis für eine direkte Einleitung in ein Gewässer wird durch die Wasserbehörde gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. der Abwasserverordnung und dem Berliner Wassergesetz erteilt. Rechtsgrundlagen für die Erlaubnis zur direkten Einleitung von Abwässern finden Sie im Wasserhaushaltsgesetz , der Abwasserverordnung , dem Berliner Wassergesetz und der Reinhalteordnung. Die Festsetzung der Abwasserabgabe – grundsätzlich muss jeder Direkteinleiter Abwasserabgabe entrichten – erfolgt nach dem Abwasserabgabengesetz . Folgende Merkblätter stehen unter Publikationen, Merkblätter und Hinweise und nachfolgend zur Verfügung:

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