Die Bodenversiegelung als Folge anthropogener Flaechennutzung nimmt staendig zu. Innenstaedte und Gewerbegebiete erreichen nicht selten Versiegelungsgrade von mehr als 85 Prozent. Dabei wird die tiefbautechnisch uebliche, an hohen Anforderungen orientierte Befestigung von Parkplaetzen zunehmend kritisch gesehen. Bei nur periodisch oder gering belasteten Parkplaetzen wuerden sich vielfach auch Schotterrasen anbieten, die visuell, kleinklimatisch, oekologisch und kostenmaessig einen guenstige Alternative zu den altbekannten Rasengittersteinen und den in neuerer Zeit vielfach entwickelten Rasenfugenpflaster und Steinsystemen aus haufwerksporigem Beton (Einkornbeton) darstellen koennen. Obwohl Schotterrasen eigentlich eine alte Bauweise sind, entsprechen sie zumeist nicht den heutigen Anforderungen, da in der Vergangenheit keine Weiterentwicklung erfolgt ist. Ein definierter, in Normen oder Richtlinien niedergelegter Stand von Wissenschaft und Technik liegt nicht vor. Alternative Belagsarten wie Schotterdecken und wasserdurchlaessige Pflastersteinsysteme sind zumeist langfristig nicht ausreichend wasserdurchlaessig (wie in einer Dissertation der Universitaet Hannover nachgewiesen wurde) und, zumindest im Fall der Steinsysteme, auch mit erheblich hoeheren Baukosten verbunden. Literatur zu Schotterrasen gibt es generell wenig. In den einschlaegigen Fachbuechern findet sich nur jeweils ein kurzer, zum Teil nicht einmal einseitiger Abschnitt. Zu den Grenzen der Belastbarkeit aus Sicht der Vegetation sind ueberhaupt keine Untersuchungen bekannt. Auf eine aufwendige Kanalisation kann bei Schotterrasenparkplaetzen zumeist verzichtet werden. Sie koennen deshalb zur Entlastung des Kanalnetzes durch Versickerung von Oberflaechenwasser und zur Grundwasserneubildung beitragen. Die Eignung von Schotterrasen als Belag fuer gering belastete Verkehrs- und Stellflaechen fuer den KFZ-Verkehr, z.B. Parkplaetze, Feuerwehrzufahrten, Festplaetze, ist durch die Belastbarkeit und das Regenerationsverhalten der Rasennarbe begrenzt. Waehrend die infrage kommenden Graeser und die fuer eine ausreichende Tragfaehigkeit notwendigen Oberbauten bekannt sind, fehlen Kenntnisse ueber Eignung und Verhalten der Rasennarbe in Abhaengigkeit von unterschiedlichen Bauweisen, Baustoffen, Pflegeintensitaet und -frequenz, die in einem Freilandversuch untersucht werden. Aus den Ergebnissen des Vorhabens sollen Empfehlungen fuer Eignung und Anlage von Schotterrasenflaechen in Abhaengigkeit von der jeweiligen Belastung ableitbar sein. Wo Schotterrasen dann anstelle 'harter' Flaechenbefestigungen geeignet sind, koennen Bau- und Entwaesserungskosten (Abwasserabgabe, Kanalgebuehren) gespart werden. Deshalb sind auch Messungen zu Wasserdurchlaessigkeit und Versickerung, sowie die Erfassung des in das Kanalnetz zu leitenden restlichen Sickerwassers geplant. Der Versuchsplan wurde mit dem Foerdererkreis Landschafts- und Sportplatzbauliche Forschung Giessen e.V. abgestimmt und von diesem befuerwortet.
Die bestehende Stadtentwaesserung ist auf die schnelle Ableitung von Abwaessern inkl. des Niederschlagswassers optimiert. In einem extrem dicht besiedelten und durch vielfaeltige Flaecheninanspruchnahme gekennzeichneten Gebiet wird abgeschaetzt, welches Potential die am Prinzip von Nachhaltigkeit und Kreislauffuehrung von Stoffen orientierten alternativen Vorgehensweisen der Wasserbewirtschaftung besitzen. Dabei werden die Wahrung des Entwaesserungskomforts und die Preisgestaltung beruecksichtigt.
- Vollzug des hamburgischen Abwassergesetzes bzgl. des Sielanschluss- und Benutzungszwangs - Fertigung und Koordinierung von Stellungsnahmen zu baurechtlichen Verfahren nach § 62 HBauO sowie Beratung der Betriebe/Planverfasser/Fachbetriebe über die Entwässerungstechnik - Zulassung von Zertifizierungsorganisationen, Sachverständigenorganisationen und Fachbetrieben - Erhebung der Abwasserabgabe und Beratung der Direkteinleiter zu Sanierungsmaßnahmen und zu Verrechnungsmöglichkeiten mit der Abwasserabgabe - Vollzug des Umweltschutzrechts (Abwasser-, Wasser- und Abfallrecht) durch Zulassungen und Überwachung bei industriellen, gewerblichen und kommunalen Anlagen und Betrieben sowie Beratung zu anlagen- und betriebsbezogenen Gewässerschutzstandards
Das Referat "Siedlungswasserwirtschaft" ist obere Wasserbehörde und zuständig für die fachtechnische Bewertung von Fragen der Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung. Es besteht aus den drei Sachgebieten: Wasserrecht/ Abgaben/ Fördermittel, Wasserhaushaltssanierung und Wasserbewirtschaftung/ Wasserbau. Aufgaben: - Festsetzung und Verrechnung der Abwasserabgabe und Wasserentnahmeabgabe - Förderung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft (Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung) - Wasserrechtliche Genehmigungen zu abwassertechnischen Anlagen und Wasserversorgungsanlagen und Bewilligungen - Wassersicherstellung und Notwasserversorgung - Fachaufsicht über die Unteren Wasserbehörden - fachtechnische Vorbereitung der wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren der LMBV in den Braunkohlensanierungsgebieten - fachliche Bewertung der bergrechtlichen Sonderbetriebspläne Grundwasserwiederanstieg - Überwachung des Grundwasser- und Oberflächenwassers im Bereich des Sanierungsbergbaus - Erarbeitung von Grundsätzen und behördliche Begleitung bei der Renaturierung bergbaulich beeinflusster Fließgewässer - Erteilung hydrologischer Auskünfte - Mitwirkung an der Erstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen - Umsetzung der Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne FGG Elbe - fachtechnische Begleitung von wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren nach § 31 WHG und sonstige PFV mit Wasserrechtstatbeständen - bautechnische Prüfung, Überwachung und wasserrechtliche Abnahme von planfestgestellten Maßnahmen - Mitarbeit am operativen Hochwasserschutz und fachliche Beratung und Kontrolle der Wasserwehren - Überwachung der Talsperren und Speicher gemäß § 84 (1) SächsWG - fachliche Begleitung der Hochwasserschutzkonzepte an Gewässern II. Ordnung - Teilnahme an Gewässer- und Deichschauen
Ende August 1993 fand bei Dow Deutschland Inc Werk Stade (DDI) durch das Niedersaechsische Landesamt fuer Oekologie (NLOE) eine behoerdliche Abwassereinleiterkontrolle statt, deren Messergebnisse im Kriterium AOX an der Messstelle im Ablauf der biologischen Klaeranlage ('BIOX') vom Ergebnis der Eigenkontrolle des Unternehmens erheblich abwich. Waehrend die Abwassereigenkontrolle von DDI eine Konzentration von 1665 Mikrogramm/l AOX in der 24-h-Mischprobe - und damit Einhaltung des Ueberwachungswerts - signalisierte, wurde seitens der Behoerde eine Konzentration von 3100 Mikrogramm/l AOX gemessen. Auf der Grundlage dieses umstrittenen AOX-Befundes wurde dem Unternehmen fuer das Jahr 1993 eine Abwasserabgabe von mehr als 2 Mio DM auferlegt. Einsprueche des Unternehmens gegen diese Abgabenfestsetzung blieben trotz Hinweise auf die Eigenkontrollergebnisse erfolglos. Deshalb wurde das IWS seitens DDI beauftragt, ein Gutachten zur Plausibilitaet der umstrittenen Messwerte zu erstellen.
<p>Im Jahr 2023 beliefen sich die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern auf 69,5 Milliarden Euro. Den größten Anteil daran hatte die Energiesteuer, gefolgt von der Kraftfahrzeugsteuer und den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel.</p><p>Entwicklung umweltbezogener Steuern</p><p>Von 2005 bis 2023 haben sich die umweltbezogenen Steuern um 26,0 % erhöht, die Steuern insgesamt stiegen jedoch um 102,6 %. Der Anteil umweltbezogener Steuern am gesamten Steueraufkommen beträgt daher nur noch 7,6 %. 2005 waren es noch 12,2 % (siehe Abb. „Aufkommen umweltbezogener Steuern").</p><p>Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 sind die Einnahmen umweltbezogener Steuern in Deutschland deutlich angestiegen. Ein Teil der Steuereinnahmen wurde zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge und zur Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz verwendet (siehe Schaubild „Die ökologische Steuerreform“). Bis zum Jahr 2003 gab es eine mehrstufige Anhebung der Mineralöl- und Stromsteuersätze (siehe Tab. „Energie- und Stromsteuersätze im Rahmen der Ökologischen Steuerreform“). Bis 2010 war das Aufkommen der umweltbezogenen Steuern jedoch leicht rückläufig. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die ökologische Steuerreform in ihrer Lenkungswirkung für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> erfolgreich war und zu einem sparsameren Verbrauch von Energie und Strom geführt hat.</p><p>Wirkung umweltbezogener Steuern</p><p>Der Einsatz umweltbezogener Steuern trägt wirksam dazu bei, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, die sich zum Beispiel aus dem Energie- und Ressourcenverbrauch ergeben: Unternehmen und Haushalte werden über einen höheren Preis dazu angehalten, die Umweltkosten der betreffenden Produkte in ihre Produktions- und Kaufentscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die Unternehmen motiviert, neue umweltfreundlichere Technologien zu entwickeln und haben dadurch die Möglichkeit, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Auch die Erlöse aus der Auktionierung von Emissionsberechtigungen im Emissionshandel werden vom Statistischen Bundesamt zusammen mit den umweltbezogenen Steuern ausgewiesen.</p><p>Umweltbezogene Steuern im internationalen Vergleich</p><p>Das Konzept einer Statistik über umweltbezogene Steuern wurde auf internationaler Ebene von der OECD und dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) erarbeitet. Die umweltbezogenen Steuern in Deutschland haben 2023 mit 4,4 % einen geringeren Anteil an den gesamten Steuern und Sozialabgaben als der EU-27-Durchschnitt von 5,2 %. Auch bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag der Anteil der umweltbezogenen Steuern in Deutschland 2023 mit 1,7 % unter dem EU-27-Durchschnitt von 2,0 % (<a href="https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/ten00141/default/table?lang=de">Eurostat 2025</a>).</p><p>Abfall- und Abwassergebühren</p><p>Von den Umweltsteuern zu unterscheiden sind die umweltbezogenen Gebühren, die in Deutschland für Abfall und Abwasser erhoben werden. Während den geleisteten Steuerzahlungen keine unmittelbare Leistung des Staates gegenübersteht, erbringt die öffentliche Hand für Gebühren eine Gegenleistung. Die Höhe der Abfall- und Abwassergebühren ist durch die jeweiligen Betriebskosten – und damit letztendlich durch die angewandte Technik bei der Abfallbeseitigung und der Abwasserbehandlung – und durch die zu entsorgenden Mengen und Arten an Abfall und Abwasser bestimmt.</p><p>Weiterführende Informationen</p><p>Auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes finden Sie weiterführende Ausführungen zu dem Konzept der Umweltschutzausgaben sowie detaillierte Aufschlüsselungen der Daten. Die Gesetzliche Grundlagen finden Sie im Umweltstatistikgesetz (UStatG):</p><p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ustatg_2005/BJNR244610005.html">Umweltstatistikgesetz (UStatG)</a></p><p><a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/umweltschutzausgaben/_inhalt.html">Statistisches Bundesamt: Umweltschutzausgaben</a></p><p><a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/steuern-weitere-abgaben/Tabellen/gesamtaufkommen-steuern.html">Statistisches Bundesamt: Umweltbezogene Steuereinnahmen</a></p>
Eng verknüpft mit der Entwicklung der Abwasserbeseitigung in Berlin sind die Entwicklung der städtischen Hygiene, der Wassergüte des Grund- und Oberflächenwassers sowie der Nutzungsintensität und -art für die im Stadtgebiet befindlichen Wasserressourcen. Nach der Definition des Wasserhaushaltsgesetzes ist auch Regenwasser, welches aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, Abwasser (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG). Es unterscheidet sich vom Schmutzwasser aus häuslichem und gewerblichem Bereich in seiner Belastung und tritt nur temporär auf. Informationen zum regenwasserbürtigen Abwasser Mitte des letzten Jahrhunderts – dem Beginn der modernen Wasserwirtschaftsgeschichte Berlins – stand die Abwehr epidemiologisch und hygienisch katastrophaler Zustände im Vordergrund; heute ist die Wasserwirtschaft vorrangig der Verbesserung der ökologischen Bedingungen im Grund- und Oberflächenwasser verpflichtet. Die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Abwasserreinigung ist im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung eine Schwerpunktaufgabe des Landes Berlin. Im Jahre 2001 wurde dazu ein Abwasserbeseitigungsplan veröffentlicht. Die Abwasserreinigung Berlins erfolgt in sechs Großkläranlagen (Klärwerken) , die sich sowohl im Stadtgebiet als auch im Umland befinden. In Berlin fallen jährlich 220 Millionen Kubikmeter Abwasser aus Gewerbebetrieben, Industrie und Haushalten an. Die Ableitung der Abwässer der ca. 7.000 Industrie- und Gewerbetriebe erfolgt ausschließlich in die Mischkanalisation bzw. Trennkanalisation der Berliner Wasserbetriebe ( Indirekteinleiter ) und fließt so ebenfalls den Großkläranlagen ( Direkteinleiter ) über ein 9.000 km langes Kanalnetz zu. Vor Einleitung des Abwassers in den Kanal bzw. in das Gewässer müssen die Betreiber nachweisen, dass sie den Stand der Technik einhalten. Dazu sind branchenbezogene Anforderungen zu Einsatzstoffen, Verarbeitungstechnologien, Wasserspar- und Rückhaltemaßnahmen sowie zur Abwasserbehandlung einzuhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Festlegungen der Abwasserverordnung des Bundes und den dazugehörigen Anhängen. Weitergehende Informationen zum Thema Abwasser finden Sie im Umweltportal des Landes Berlin. Dort erreichen Sie auch Ausführungen zur Abwassereinleitung in die öffentliche Kanalisation . Abwasserabgabe An die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer werden Mindestanforderungen gem. § 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. Die jeweiligen Anforderungen werden als Überwachungswerte in Erlaubnisbescheiden festgeschrieben. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Jack Simanzik Abwasserbeseitigung Die abwassertechnische Erschließung der Siedlungsgebiete Berlins ist ein Investitionsschwerpunkt der Berliner Wasserbetriebe in den nächsten Jahren. Zurzeit sind ca. 98 % der Grundstücke in den Siedlungsgebieten an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Abwasserbeseitigungsplan Der vorliegende Abwasserbeseitigungsplan beinhaltet eine aktuelle Bestandsaufnahme des Standes der Sammlung, Aufbereitung und Ableitung des Abwassers im Ballungsraum Berlin, zeigt die Planungen der abwassertechnischen Erschließung und beschreibt den Handlungsbedarf zum Schutz von Spree und Havel. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Direkteinleiter Die gereinigten Abwässer aus kommunalen Großkläranlagen und aus bestehenden Kleinkläranlagen sowie Kühl- und Niederschlagswasser oder gering belastete Ableitungen aus Wasseraufbereitungsanlagen können direkt in ein Gewässer eingeleitet werden. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Jack Simanzik Indirekteinleiter In fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen fällt nach dem Gebrauch von Wasser Abwasser an. Dieses wird nach Herkunftsbereich vorbehandelt und über die öffentliche Kanalisation den Klärwerken der Berliner Wasserbetriebe zur weiteren Behandlung zu- und von dort in Oberflächengewässer eingeleitet. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Klärwerke und andere Abwasserbeseitigungsanlagen Das häusliche, industrielle und gewerbliche Abwasser Berlins einschließlich eines Teiles des Niederschlagswassers wird in sechs Großklärwerken der Berliner Wasserbetriebe gereinigt. Dabei werden die ungelösten und biologisch abbaubaren Stoffe zu 95 Prozent reduziert. Weitere Informationen Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath Mischsystem Im Mischsystem werden Schmutzwasser und Regenwasser gemeinsam in einem Kanal abgeleitet. Ein Abwasserpumpwerk fördert das Mischwasser zum Klärwerk. An bestimmten Stellen im Kanalnetz und an den Pumpwerken sind Regenüberläufe angeordnet, die bei starken Niederschlägen Mischwasser zurückhalten. Weitere Informationen Bild: MH - Fotolia.com Kontakte und Zuständigkeiten Wer gibt Auskunft? Weitere Informationen
Im Jahr 2017 wurde die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) neu gefasst. Dabei wurde festgeschrieben, dass ab 2029 die Rückgewinnung von Phosphor (P) aus Klärschlamm für alle Kläranlagen verpflichtend ist. Als ein Hemmnis für die fristgerechte Umsetzung von Maßnahmen zur P-Rückgewinnung wurde die Umlagefähigkeit von Kosten auf die Abwassergebühren identifiziert.Primäres Ziel des vorliegenden Sachverständigengutachtens war es daher zu prüfen, in wie weit und zu welchem Zeitpunkt die Anforderungen aus der AbfKlärV gebührenrechtlich ansatzfähig sind. Das Gutachten beantwortet Fragen zur Gebührenfähigeit von Maßnahmen zur P-Rückgewinnung, insbesondere auch von solchen, die vor 2029 anfallen.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 154 |
Kommune | 1 |
Land | 84 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 117 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 63 |
Umweltprüfung | 14 |
WRRL-Maßnahme | 2 |
unbekannt | 36 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 100 |
offen | 120 |
unbekannt | 13 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 229 |
Englisch | 16 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Bild | 2 |
Datei | 4 |
Dokument | 29 |
Keine | 139 |
Unbekannt | 3 |
Webseite | 78 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 127 |
Lebewesen und Lebensräume | 143 |
Luft | 78 |
Mensch und Umwelt | 233 |
Wasser | 199 |
Weitere | 221 |