Kataster des gesamten Schmutzwasserkanalnetzes des Fleckens Langwedel.
Der Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden (WAG) ist Betreiber der vollbiologischen Verbandskläranlage Fröttstädt. Die Abwasserbehandlungsanlage ist auf eine Anschlussgröße von 15.000 Einwohnerwerten begrenzt. Durch die Thüringer Landesregierung wird die Entwicklung einer Industriegroßfläche am Standort Waltershausen Ost/Hörselgau (IG5) forciert. Die geplante Industriegroßfläche befindet sich im Einzugsgebiet der 3 km entfernten Verbandskläranlage Fröttstädt. Die Behandlung des im Bereich des Industriegebietes anfallenden Schmutzwassers ist aufgrund der örtlichen Nähe über die Verbandskläranlage zweckmäßig, jedoch aufgrund des aktuellen Auslastungsgrades nicht möglich. Zur Sicherstellung der Erschließung plant die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) in deren Funktion als Erschließungsträger die Erweiterung der Kläranlage Fröttstädt um 10.000 Einwohnerwerte mit einem finalen Anschlusswert von insgesamt 25.000 Einwohnerwerten im Endausbauzustand. Die Erweiterungsflächen befinden sich am Standort der bestehenden Verbandskläranlage in den Gemarkungen Fröttstädt und Teutleben. Das Erweiterungsvorhaben hat den Neubau eines Belebungsbeckens, je eines Vor- und Nachklärbeckens, eines Faulturms, eines Maschinengebäudes mit Schlammvorlagen, verschiedener Speicheranlagen sowie eines Mess-/Probenahme- und Speicherschachtes zum Gegenstand. Bestandsanlagen wie Sandfang, Phosphat-Fällmittel-Station, Gebläsestation, Betriebsgebäude und Rohrleitungsanlagen sollen umgebaut und erweitert werden. Zusätzlich ist der Ausbau vorhandener Verkehrsflächen, Leitungstrassen sowie die Profilierung des Geländes am Standort vorgesehen. Das gereinigte Schmutzwasser (Klarwasser) soll – wie bisher – dem Vorfluter Hörsel zugeführt werden, die Einleitungsmenge erhöht sich.
Die Firma LEWP Forst Briesnig 3 GmbH & Co. KG, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf den Grundstücken in 03149 Forst (Lausitz), in der Gemarkung Briesnig: Flur 1, Flurstücke 315 und 320; Flur 3, Flurstück 149, Flur 4, Flurstück 37 und in der Gemarkung Bohrau: Flur 1, Flurstück 5, in 03172 Jänschwalde, in der Gemarkung Horno: Flur 2, Flurstücke 447, 466 und 568, in 03185 Heinersbrück, in der Gemarkung Heinersbrück: Flur 2, Flurstück 84 und Flur 3, Flurstücke 183, 186, 192 und 198 vierzehn Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von vierzehn Windkraftanlagen des Typs Vestas V172-7.2 mit einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotordurchmesser von 172 m und einer Gesamthöhe von 261 m. Die Nennleistung beträgt je Anlage 7,2 MW. Zu den Windkraftanlagen gehören auch das Maschinenhaus, Getriebe, Beton-Hybridturm, Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Zur Löschwasserversorgung ist die Errichtung von drei faltbaren Löschwasserzisternen mit einem Löschwasservolumen von je 75 m³ beabsichtigt. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Beantragt ist weiterhin die Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG für Maßnahmen zur Baugrundverbesserung /-vergütung, Maßnahmen zur Tiefgründung, Errichtung der Zuwegungen sowie Errichtung der Löschwasserbehältnisse. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist das Einleiten und Einbringen von Stoffen in das Grundwasser im Zusammenhang mit der Untergrundverdichtung. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren ist ein selbstständiges, parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führendes Verfahren. Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) finden die Verfahrensvorschriften der IZÜV auf das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren Anwendung. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 IZÜV ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Über den Antrag auf die Genehmigung nach § 4 BImSchG entscheidet das Landesamt für Umwelt und über den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach dem WHG der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Untere Wasserbehörde. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für September 2028 vorgesehen.
The Urban Waste Water Treatment Directive concerns the collection, treatment and discharge of urban waste water and the treatment and discharge of waste water from certain industrial sectors. The objective of the Directive is to protect the environment from the adverse effects of the above mentioned waste water discharges. This series contains time series of spatial and tabular data covering Agglomerations, Discharge Points, and Treatment Plants.
Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen) Darstellung nach: - Behandlungsart (mechanisch (x=m), mechanisch-biologisch (x=b), mechanisch-biologisch mit N- oder P-Eliminierung (x=np), mechanisch-biologisch mit N- und P-Eliminierung (x=w)) - Größenklasse - Zeitraum der Inbetriebnahme, letzten Rekonstruktion oder Erweiterung (bis 1990: yy=90 oder ab 1991: yy=91) Unterscheidung im Dateinamen nach Behandlungsart und Zeitraum entsprechend obiger Festlegung: x_yy_v.shp
Die Solvay GmbH (zuvor: Solvay Chemicals GmbH), Hans-Böckler-Allee 20 in 30173 Hannover stellte für ihr Werk in Bernburg, Köthensche Straße 1 in 06406 Bernburg mit Schreiben vom 23. Mai 2023 einen Antrag gemäß § 60 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Errichtung einer neuen Abwasserbehandlungsanlage (Kalkteich 16/17). Gleichzeitig beantragte die Solvay Chemicals GmbH mit Schreiben vom 23. Mai 2023 die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des gereinigten Produktionsabwassers, des Kühlabwassers und des Niederschlagswassers des Standortes Bernburg über mehrere Einleitstellen in die Saale, als Fortsetzung der derzeit gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis des Regierungspräsidiums Dessau vom 13. August 2003 in Form des 18. Änderungsbescheides vom 21. Dezember 2021 ist befristet bis zum 31. Dezember 2023. Die Anträge wurden mit Schreiben vom 30. September 2025 um die Nachtragsunterlagen (N1 - N9) ergänzt.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 4675 |
| Europa | 8 |
| Kommune | 71 |
| Land | 260 |
| Wirtschaft | 7 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 3966 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 235 |
| Daten und Messstellen | 4042 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 735 |
| Gesetzestext | 5 |
| Infrastruktur | 3965 |
| Text | 3868 |
| Umweltprüfung | 108 |
| WRRL-Maßnahme | 31 |
| unbekannt | 106 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 271 |
| offen | 4867 |
| unbekannt | 32 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 5034 |
| Englisch | 4267 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3968 |
| Bild | 3 |
| Datei | 3744 |
| Dokument | 4142 |
| Keine | 642 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 37 |
| Webseite | 4109 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 884 |
| Lebewesen und Lebensräume | 4623 |
| Luft | 756 |
| Mensch und Umwelt | 5170 |
| Wasser | 5065 |
| Weitere | 4978 |