API src

Found 5156 results.

Related terms

Qualitätsbericht - Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm 2024

Diese Erhebung umfasst Mengenangaben über Verwertung und Verbleib des Klärschlamms aus der biologischen Abwasserbehandlung sowie Angaben zur Klärschlammbehandlung. Außerdem werden als sogenannte Bilanzdaten zusätzliche Angaben über Teilmengen des entsorgten Klärschlamms, der in ein anderes Bundesland oder ins Ausland verbracht wurde, erhoben. Darüber hinaus werden Angaben über die Mengen des Klärschlamms erfragt, die im Berichtsjahr von anderen Abwasserbehandlungsanlagen bezogen, an andere Abwasserbehandlungsanlagen abgegeben bzw. zwischengelagert wurden. Dabei können Klärschlammabgaben an bzw. Klärschlammbezug von nichtöffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen enthalten sein. Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der Verwertungs- und Entsorgungswege des Klärschlamms, z.B. im Rahmen einer ökonomischen Nutzung als Düngemittel in der Landwirtschaft und seiner endgültigen Entsorgung soweit wegen Überschreitung von Schadstoffgrenzen eine Nutzung in der Landwirtschaft nicht zulässig ist, z.B. durch Verbrennung. Ältere und weitere Qualitätsberichte finden Sie im Bereich Methoden.

Siedlungsabfälle Abfallbilanzen Abfallbilanz 2022 - Feste kommunale Abfälle Abfallbilanz 2022 - Wertstoffe Abfallbilanz 2022 - Bioabfälle Abfallbilanz 2022 - Nachweispflichtige Abfälle Unterlagen zur Abfallbilanz 2022 und zu Abfallbilanzen der Vorjahre Verpackungen Klärschlamm Bioabfälle

Hier erhalten sie Informationen zum Aufkommen und zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten in Sachsen-Anhalt. Neben der Abfallbilanz werden spezielle Wertstoffarten detaillierter betrachtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellen jährlich Daten und Informationen über die ihnen überlassenen Siedlungsabfälle zur Verfügung, die durch das Landesamt für Umweltschutz in Sachsen-Anhalt aufbereitet und veröffentlicht werden. Die jährlichen Abfallbilanzen ermöglichen sowohl einen Überblick als auch detaillierte Auskünfte über Aufkommen, Verwertung oder Beseitigung von Siedlungsabfällen und nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Sachsen-Anhalt. Zudem lassen sich im Jahresvergleich Tendenzen und Trends erkennen. Unter dem Begriff feste kommunale Siedlungsabfälle (FKA) werden hier die nachfolgend genannten Abfallarten zusammengefasst: gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushalten (Hausmüll) gemischte Siedlungsabfälle aus Gewerbebetrieben, die den örE überlassen werden (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle) Sperrmüll Straßenkehricht andere Siedlungsabfälle. Das spezifische Aufkommen an festen kommunalen Abfällen ist im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 10 kg pro Einwohner gesunken. Aufkommen insgesamt:                              425.505 Mg einwohnerspezifisches Aufkommen:        194,6 kg/Einwohner Zu den Wertstoffen zählen die Materialfraktionen: Papier, Pappe, Karton (PPK), Glas und Leichtverpackungen (LVP), Kunststoffe, Metalle und Holz, die keine Verpackungen sind, Bekleidung und Textilien und grundsätzlich auch Bioabfälle, welche in der Abfallbilanz in einem eigenen Kapitel ausführlicher betrachtet werden. Auch die Menge der erfassten Wertstoffe ohne Bioabfälle sank im Vergleich zu 2021 erheblich um rund 10 Kilogramm pro Einwohner. Aufkommen insgesamt (ohne Bioabfälle):                             295.773 Mg einwohnerspezifisches Aufkommen (ohne Bioabfälle):       135,3 kg/Einwohner Unter dem Begriff Bioabfälle werden in der Bilanz das über die Biotonnen gesammelte Biogut, Grüngut aus privaten Haushalten sowie Grüngut aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen zusammengefasst. Das spezifische Aufkommen an Bioabfällen insgesamt sank im Jahr 2022 um rund 12 kg/Einwohner. Ein Grund für diesen Rückgang ist die Trockenheit des Jahres 2022, wodurch weniger Bioabfälle angefallen sind. Aufkommen Bioabfälle insgesamt:                        249.966 Mg spezifisches Aufkommen Bioabfälle:                    114,3 kg/Einwohner Neben den Siedlungsabfällen enthält die Abfallbilanz auch Angaben über Aufkommen und Verbleib nachweispflichtiger gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. Die Entsorgung der nachweispflichtigen Abfälle konzentriert sich hauptsächlich auf die Verwertung im Untertageversatz sowie die Beseitigung in chemisch-physikalischen und sonstigen Behandlungsanlagen. Rund 78 % der 2022 in Sachsen-Anhalt entsorgten 2.089.466 Mg gefährlichen Abfälle wurden einer Verwertung zugeführt. Von den aus dem Ausland importierten gefährlichen Abfällen wurden rund 64 % verwertet. Eine detaillierte Zusammenstellung der Informationen zu Aufkommen, Verwertung und Beseitigung von Siedlungsabfällen und nachweispflichtigen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2022 bietet die Abfallbilanz 2022, welche auf dieser Seite zum Download bereitsteht. Weiterleitung zur Abfallbilanz 2022 (PDF, barrierefrei) Weiterleitung zu den Abfallbilanzen der Vorjahre Verpackungen sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil unseres Alltags und kaum noch wegzudenken. Sie bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie zum Beispiel Glas, Papier, Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Holz. Abhängig von den Anforderungen, die die Verpackung erfüllen soll, werden dabei auch Materialien kombiniert. Bei einem jährlichen Aufkommen von über 18 Millionen Tonnen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Mainz, Stand 06/2020) im gesamten Bundesgebiet sind Bürger, Wirtschaft und Politik gleichermaßen gefragt, die Verpackungen nach ihrer mitunter kurzen Lebenszeit richtig zu trennen, zu verwerten und im Idealfall schon vorher zu vermeiden. Tipps zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz . Vor allem Kunststoffabfälle und ihre Auswirkungen auf die Umwelt finden sich nach wie vor in den Schlagzeilen der aktuellen Diskussionen zu Verpackungsabfällen. Im Ergebnis dieser schon lang anhaltenden Diskussion wurden Hersteller von Produkten und Verpackungen frühzeitig zur Verantwortung gezogen, sodass vor allem Ziele wie Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Sicherstellung des Umweltschutzes erfolgreich umgesetzt werden können. Europaweit gilt, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. In Deutschland wurde die europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle inklusive der Anforderungen an die Hersteller durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) in deutsches Recht umgesetzt. Das VerpackG legt Anforderungen an die Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen fest und bildet damit ein Standbein für eine fortlaufende Wertschöpfung. Weiterhin werden mit dem VerpackG die Rahmenbedingungen zur Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle geschaffen, um die von der EU vorgegebenen Verwertungsquoten für die unterschiedlichen Verpackungsmaterialien zu erfüllen. In der Praxis werden in Deutschland die Sammlung, Sortierung und Verwertung nach den zuvor genannten Rahmenbedingungen von den dualen Systemen organisiert. Sie stimmen sich mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgern der einzelnen Landkreise über die Sammlung ab, teilen die Verpackungsabfälle untereinander auf und sorgen dafür, dass die verschiedenen Verpackungsmaterialien durch moderne Sortier- und Verwertungstechniken im Kreislauf geführt werden können. Derzeit gibt es in Deutschland 10 genehmigte Systeme, die sich den Markt der Verpackungen teilen. Genehmigt werden die dualen Systeme nicht bundesweit, sondern von den einzelnen Bundesländern. In Sachsen-Anhalt ist das LAU die zuständige Genehmigungsbehörde für die dualen Systeme. Im Dezernat 22 werden dazu die Genehmigungsanforderungen nach VerpackG geprüft. Sobald ein System die Anforderungen zur Sammlung und Verwertung erfüllt, wird es genehmigt. Hier können Sie eine Übersicht der in Sachsen-Anhalt genehmigten dualen Systeme als PDF-Datei öffnen . Beabsichtigen Sie selbst ein duales System zu betreiben, finden Sie hier weitere Infos zum Genehmigungsverfahren . Der laufende Betrieb der Systeme wird von der Zentralen Stelle überwacht. Dort werden unter anderem die Mengenströme der Systeme ausgewertet, in denen die Verwertung der Verpackungsabfälle dargelegt wird. Bei der Zentralen Stelle müssen sich außerdem alle Hersteller registrieren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Jährlich müssen diese auch die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen bei der Zentralen Stelle einreichen. Das Herstellerregister ist öffentlich und kann über diesen Link geöffnet werden . Auf der Seite der Zentralen Stelle finden Sie darüber hinaus eine Vielzahl an Informationen, falls Sie selbst Hersteller sind und Verpackungen in Verkehr bringen. Klärschlamm ist der bei der Reinigung von kommunalem Abwasser insbesondere aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen anfallende Schlamm. Er besteht aus Wasser und Feststoffen. In der Kläranlage erfolgt die Behandlung des Schlammes in verschiedenen Verfahrensschritten solange, bis die Beschaffenheit für den jeweiligen Entsorgungsweg erreicht ist. In Sachsen-Anhalt werden 220 öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen (Stand 2020) betrieben und es fallen pro Jahr ca. 53.000 t Trockenmasse (TM) Klärschlamm an. Die Größenklassen (GK) ergeben sich aus den angeschlossenen Einwohnerwerten (EW). An die Abwasserbehandlungsanlagen GK 4b und GK 5 sind mehr als 50.000 EW angeschlossen. Somit sind diese Anlagen von der Änderung der AbfKlärV betroffen. Im Jahr 2020 wurde 26.857 t TM Klärschlamm, der auf öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt angefallen ist, thermisch entsorgt. Dem folgt die Kompostierung des Klärschlamms mit 14.300 t TM Klärschlamm und die direkte Ausbringung in der Landwirtschaft mit 10.057 t TM Klärschlamm. Mit der Novellierung der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 wird die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen in Deutschland in zwei Schritten ab dem 1. Januar 2029 Pflicht. Die Phosphorrückgewinnung geht mit einer umfangreichen Einschränkung der Klärschlammausbringung zu Düngezwecken einher. Im Land Sachsen-Anhalt – wie auch in anderen Bundesländern – werden sich daraus neue Strukturen für die Verwertungswege von Klärschlämmen ergeben. Das Landesamt für Umweltschutz ließ in den Jahren 2021/2022 den aktuellen Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung innerhalb eines Projektes erfassen sowie die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt prognostizieren. Die Ergebnisse werden in dem Bericht „Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt – Stand und Prognose 2022“ vorgestellt. Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) Bei Bioabfällen handelt es sich gemäß der Begriffsbestimmung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) um biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungsmittel- und Küchenabfälle aus privaten Haushaltungen, aus dem Gasstätten-, Kantinen- und Cateringgewerbe, aus Büros und aus dem Groß- und Einzelhandel, mit den genannten Abfällen vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben und vergleichbare Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen. Auch die Bioabfallverordnung (BioAbfV) liefert in § 2 Abs. 1 eine Definition. Danach handelt es sich um Abfälle tierischer und pflanzlicher Herkunft oder aus Pilzmaterialien zur Verwertung, die durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen und Enzyme abgebaut werden können. In Anhang 1 der BioAbfV sind die Abfälle, welche unter die o.g. Definition fallen detailliert aufgelistet. Seit 2015 sind überlassungspflichtige Bioabfälle getrennt zu sammeln. Die Umsetzung dieser Pflicht erfolgt durch die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in den entsprechenden Abfallsatzungen. In Sachsen-Anhalt hat sich bereits die Pflicht-Biotonne weitestgehend etabliert. Eine ausführliche Darstellung der Mengen für Biogut aus der Biotonne, Grüngut aus privaten Haushalten sowie Grüngut aus öffentlichen Garten- und Parkanlagen findet sich in der Abfallbilanz des Landes Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2022 wurden rund 135.000 t an Biogut über die Biotonne gesammelt, daraus ergibt sich ein durchschnittliches Aufkommen von 62 kg Biotonnenabfälle pro Einwohner. Die Verwertung der Bioabfälle erfolgt weitestgehend innerhalb von Sachsen-Anhalt. Bisher werden etwa 64 % der Bioabfälle kompostiert und nur 29 % in Vergärungsanlagen behandelt. Daraus lässt sich rückschließen, dass in Sachsen-Anhalt noch erhebliche Potenziale zur Stärkung der höherwertigen Verwertung (Vergärung mit anschließender Kompostierung der Gärreste) von Bioabfällen bestehen. Durch eine gesteigerte Getrenntsammlung in Kombination mit einer höherwertigen Verwertung von Bioabfällen würde eine konsistente Ausschöpfung der erschließbaren Potenziale zur nachhaltigen Energieerzeugung bewirken. Die höherwertige Verwertung von Bioabfällen durch Vergärung mit anschließender Kompostierung der Gärreste kombiniert die Stärken beider Verfahren und bietet gegenüber der Erfassung der Bioabfälle im Restabfall und der damit (in den meisten Fällen) einhergehenden thermischen Verwertung sowie der reinen Kompostierung, insbesondere in ökologischer Hinsicht, entscheidende Vorteile. Im Vergleich zur herkömmlichen Strategie der Bioabfallbehandlung reduziert sie Treibhausgasemissionen, ermöglicht die Nutzung erneuerbarer Energien, erhält Nährstoffe effizient, fördert den Humusaufbau nachhaltig und schont natürliche Ressourcen. Weiterhin kann eine Steigerung der getrennt gesammelten Bioabfälle in Kombination mit einer höherwertigen Verwertung einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Bioökonomie darstellen. Das Landesamt für Umweltschutz ließ im Jahr 2024 innerhalb des Projektes „Klimaschutz und Ressourcenschonung durch die Steigerung der Verwertung biogener Abfälle in Sachsen-Anhalt –Bioökonomie-“ das Potenzial der getrennt gesammelten Bioabfälle sowie die zukünftige Entwicklung des Aufkommens, der Entsorgung und die ökologischen Aspekte ermitteln. Die Ergebnisse werden in dem Abschlussbericht „Potenziale biogener Abfälle – Steigerung der Verwertung in Sachsen-Anhalt – Bioökonomie“ vorgestellt. Der Bericht dient als Erkenntnisquelle für die zuständigen Institutionen bei der zukünftigen Planung der Bioabfallbehandlung. Hier können Sie den Abschlussbericht „Potenziale biogener Abfälle – Steigerung der Verwertung in Sachsen-Anhalt – Bioökonomie“(pdf-Dokument) öffnen. Letzte Aktualisierung: 19.06.2025

(Semi-) dezentrales Abwasserbehandlungssystem, TP1.2: Untersuchungen am WWR-System mit Fokus auf der Optimierung des PAK-MBR-Verfahrens

(Semi-) dezentrales Abwasserbehandlungssystem, TP1.3: Entwicklung eines integrativen Wärmerückgewinnungskonzepts

Grenznaher Bau und modellhafte Erprobung einer Abwasserreinigungsanlage in Polen mit bewachsenem Bodenfilter (Pflanzenbeet), integrierter Klaerschlammwaesserung, Kompostierung und Hygienisierung

Entwicklung eines messtechnischen Geraetes zur 'Quasi-Online'-Stickstoffgasmessung fuer Abwasserbehandlungsanlagen

Bepflanzte Bodenfilter (Pflanzenklaeranlagen)

Untersuchung von in der Steiermark vorhandenen bepflanzten Bodenfiltern (Pflanzenklaeranlagen) im Hinblick auf die Frage, warum es bei scheinbar gleich gebauten und gleich belasteten Anlagen unterschiedliche Abbauleistungen gibt.

Entsorgter Klärschlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung: Deutschland, Jahre, Entsorgungsarten des Klärschlamms

Teil der Statistik "Erhebung der öff. Abwasserentsorgung - Klärschlamm" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm (EVAS-Nr. 32214). 1.2 Berichtszeitraum Der Berichtszeitraum war der 1. Januar bis 31. Dezember 2009. 1.3 Erhebungstermin Der Erhebungstermin erstreckte sich von Januar bis Juni 2010. 1.4 Periodizität und Zeitraum, für den eine Zeitreihe ohne Bruch vorliegt Die Erhebung wird jährlich seit 2006 durchgeführt. 1.5 Regionale Gliederung Bundesgebiet, Bundesland, Regierungsbezirk, Kreis. 1.6 Erhebungsgesamtheit und Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten Erfasst werden Einheiten des Wirtschaftszweiges (WZ) 37.00.2 (Kläranlagen) nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008). Einheiten weiterer WZ können in die Erhebung einbezogen werden, wenn diese Aufgaben der öffentlichen Abwasserentsorgung übernommen haben. 1.7 Erhebungseinheiten Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und andere Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung betreiben. 1.8 Rechtsgrundlagen 1.8.1 EU-Recht Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft (86/278/EWG). 1.8.2 Bundesrecht Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist. Erhoben werden die Mengendaten über Verwendung und Verbleib des Klärschlamms nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298). Ermittelt werden die Angaben nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG über Behandlung, Beschaffenheit und die für die Aufbringung genutzte Fläche im Rahmen der Berichtspflichten nach § 7 AbfKlärV als Sekundärdaten bei den für den Vollzug der AbfKlärV fachlich zuständigen Behörden. 1.8.3 Landesrecht Trifft nicht zu. 1.8.4 Sonstige Grundlagen Trifft nicht zu. 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Die Statistischen Ämter der Länder dürfen nach § 16 Absatz 2 UStatG die Ergebnisse veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Eine Übermittlung von Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen. 2 Zweck und Ziele der Statistik ================================ 2.1 Erhebungsinhalte Diese Erhebung umfasst die Mengendaten über Verwertung und Verbleib des Klärschlamms. Außerdem werden als sogenannte Bilanzdaten zusätzliche Angaben über Teilmengen des entsorgten Klärschlamms, der in ein anderes Bundesland oder ins Ausland verbracht wurde, erhoben. Darüber hinaus werden Angaben über die Mengen des Klärschlamms erfragt, die im Berichtsjahr von anderen Abwasserbehandlungsanlagen bezogen, an andere Abwasserbehandlungsanlagen abgegeben bzw. zwischengelagert wurden. Angaben nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG über Behandlung, Beschaffenheit und die für die Aufbringung genutzte Fläche werden im Rahmen der Berichtspflichten nach § 7 AbfKlärV als Sekundärdaten bei den für den Vollzug der AbfKlärV fachlich zuständigen Behörden ermittelt. 2.2 Zweck der Statistik Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der Verwertungs- und Entsorgungswege des Klärschlamms, z.B. im Rahmen einer ökonomischen Nutzung als Düngemittel in der Landwirtschaft und seiner endgültigen Entsorgung soweit wegen Überschreitung von Schadstoffgrenzen eine Nutzung in der Landwirtschaft nicht zulässig ist, z.B. durch Verbrennung. 2.3 Hauptnutzer der Statistik Hauptnutzer dieser Statistik sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), das Umweltbundesamt (UBA), das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) und die Fachbehörden der Länder sowie sonstige private Nutzer. 2.4 Einbeziehung der Nutzer Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: Gewünschte Änderungen an Ausprägungen bestehender Merkmale werden entsprechend dem Stand der Entwicklungen angepasst. Änderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich hingegen auf nationaler wie auch europäischer Ebene nur mittels Gesetzesänderung umsetzen. 3 Erhebungsmethodik ==================== 3.1 Art der Datengewinnung Die Angaben werden durch die Auskunftspflichtigen (siehe Rechtsgrundlagen) mittels Papierfragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder übermittelt. 3.2 Stichprobenverfahren Es handelt sich um eine Totalerhebung. Aus diesem Grund werden keine Stichprobenverfahren durchgeführt. 3.3 Saisonbereinigungsverfahren Trifft nicht zu. 3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg Die Daten werden mit einem Fragebogen (7KS) dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder erhoben. Dort werden die Daten erfasst und ein Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle schließt sich an. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse (Summensätze) an das Statistische Bundesamt. Dort werden aus den Länderdaten Bundesergebnisse zusammengestellt. 3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen Da als Basis den auskunftspflichtigen Unternehmen ihre eigenen Verwaltungsunterlagen dienen, dürfte der Aufwand für die Berichtspflichtigen als gering einzuschätzen sein. Eine Reduzierung der Belastung kann nur durch eine Gesetzesänderung (Reduzierung der Merkmale) erfolgen. 4 Genauigkeit ============== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Ergebnisse dieser Erhebung sind, da es sich um eine Totalerhebung handelt, als sehr genau einzustufen. Durch unterschiedliche Begriffsdefinitionen kann es trotzdem zu abweichenden Abgrenzungen einzelner Merkmale zwischen den Bundesländern kommen (siehe auch Erläuterungen zu 4.3.1). 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren eingesetzt und somit können keine stichprobenbedingten Fehler auftreten. 4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler 4.3.1 Fehler durch die Erfassungsgrundlage Erfassungsgrundlage sind alle Erhebungseinheiten, die als Unternehmen der öffentlichen Abwasserentsorgung definiert werden. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art der Fragestellung sowie den Aufbau des Fragebogens ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilisierung entgegengewirkt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.3.2 Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response) Trifft nicht zu. 4.3.3 Antwortausfälle auf Ebene wichtiger Merkmale (Item-Non-Response) Trifft nicht zu. 4.3.4 Imputationsmethoden Es kommen keine Imputationsmethoden zur Anwendung, da es keinen Antwortausfall auf Ebene wichtiger Merkmale gibt. Grundsätzlich wurde bei fehlenden oder unplausiblen Angaben beim Auskunftspflichtigen nachgefragt. 4.3.5 Weiterführende Analysen zum systematischen Fehler Trifft nicht zu. 4.4 Laufende Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 4.5 Außergewöhnliche Fehlerquellen Bei der Erhebung traten keine außergewöhnlichen Fehlerquellen auf. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität vorläufiger Ergebnisse Unter Aktualität einer Statistik versteht man die Zeitspanne zwischen dem Berichtszeitraum und der Veröffentlichung der Ergebnisse. Für die Erhebung wurden keine vorläufigen Ergebnisse erstellt. 5.2 Aktualität endgültiger Ergebnisse Die Zeitspanne zwischen dem Berichtszeitraum und der Veröffentlichung endgültiger, detaillierter Ergebnisse auf Bundesebene betrug 12 Monate. 5.3 Pünktlichkeit Eine Erhebung ist pünktlich, wenn die Ergebnisse zu dem vorab geplanten ggf. bekannt gegebenen Termin veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgte pünktlich. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit =========================================== 6.1 Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit Die Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm wird seit 2006 jährlich durchgeführt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist eine direkte Vergleichbarkeit uneingeschränkt möglich. 6.2 Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben Trifft nicht zu. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen =============================== 7.1 Input für andere Statistiken Trifft nicht zu. 7.2 Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder Ergebnissen Klärschlammbericht nach § 7 Absatz 8 AbfKlärV vom 15. April 1992, jedoch nur hinsichtlich des Klärschlamms, der als Düngemittel Verwendung in der Landwirtschaft findet. 8 Weitere Informationsquellen ============================== 8.1 Publikationen Die Ergebnisse der Erhebung 2009 werden als Tabelle in elektronischer Form veröffentlicht und sind kostenlos unter www.destatis.de im Internet erhältlich. 8.2 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 8950 www.destatis.de/kontakt 8.3 Weiterführende Veröffentlichungen Pressemitteilungen über die Homepage des Statistischen Bundesamtes www.destatis.de. © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011

LSG Arendsee Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge Verschiedenes

Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Westliche Altmarkplatten. Es umfaßt im wesentlichen den Arendsee, der mit 514 ha rund 77,5 % der LSG-Fläche einnimmt. Ein relativ schmaler Uferstreifen rings um den See vervollständigt das LSG. Im Süden grenzt die Ortschaft Arendsee mit ihrer Uferpromenade unmittelbar an das Gebiet. Der rundovale, buchtenlose Arendsee ist fast völlig von Wald umgeben. Er wird oftmals als ”Perle der Altmark” bezeichnet. Lediglich im Südosten grenzen die Bebauung der Stadt Arendsee und am Nordufer Felder und Wiesen bei Zießau an den See. Das Waldgebiet besteht vorwiegend aus forstlich geprägten reinen Kiefernbeständen. Es bildet im Süden und im Westen einen nur 150 bis 200 m breiten Gürtel, wogegen es im Osten und Nordosten weitflächiger ist. Die waldbestandenen Uferpartien im Süden und Westen sind steil ausgeprägt und erreichen mit den Sand-Bergen eine Höhe von 38,9 m über NN, während der Seespiegel bei 23 m über NN liegt. Am Hangfuß verläuft bei Arendsee die mit Linden und Eichen bestandene Uferpromenade, ein anschließender schmaler Uferstreifen ist mit Laubgehölzen bestanden. Er verbreitert sich westlich der Ortslage Arendsee und ist parkartig gestaltet. Das Nordufer des Sees ist flach. Kleine Ackerflächen und die sogenannte ”Försterwiese” als Grünland sind dort in das LSG einbezogen. Der am See vorhandene Schilfgürtel ist durch den Bau zahlreicher Bootsstege und durch die Schaffung von Zufahrten ebenso beeinträchtigt wie der Gehölzbestand an der Wochenendsiedlung und dem ehemaligen Zeltplatz. Der Arendsee wurde im Jahr 822 zum ersten Mal genannt. Dabei wird berichtet, daß die Landschaft um den Arendsee zum Land der Sachsen gehörte und dem Gebiet der Slawen benachbart lag. Im 9. und 10. Jahrhundert ließen sich die Slawen dann auch in der Umgebung des Arendsees nieder. 1184 wurde mit dem Bau eines Benediktiner-Nonnenklosters begonnen, das bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts existierte. 1457 erhielt der Ort Arendsee Stadtrecht. Neben Handel und Handwerk bildeten Land- und Forstwirtschaft die wirtschaftliche Grundlage. Die ursprünglich in der Altmark vorhandenen großen Wälder wurden teilweise bereits zwischen dem 8. und 14. Jahrhundert, also in der Zeit der Landnahme bis zur Kolonisation, besonders auf den leicht zu bewirtschaftenden Sandböden gerodet und zu Acker umgenutzt. Die verbliebenen Wälder wurden beweidet. Es gab Zeiten, in denen sich die Wälder durch Nichtnutzung wieder ausdehnten, zum Beispiel im Dreißigjährigen Krieg. Auch die Zeit von 1750 bis 1850 war eine Flurwüstungsperiode. Ausgedehnte sogenannte ”Wölbackerfluren” unter Wald künden von dieser Zeit. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts erfolgten auch Aufforstungen, jedoch vorwiegend nur mit Kiefer. Durch Schafhutung entstanden nutzungsbedingt auch größere Heideflächen. Der Arendsee selber wird aufgrund seines Fischreichtums seit langer Zeit fischereilich genutzt, in der jüngst zurückliegenden Zeit sogar recht intensiv. Industrie ist im unmittelbaren Umland nicht zu finden, an dem See hat sich zunehmend eine Erholungsnutzung entwickelt. Der Arendsee befindet sich geologisch gesehen im Bereich der Nordöstlichen Altmark-Scholle, die zur Norddeutschen Senke gehört. Der variszisch (vor ca. 325 Millionen Jahren) gefaltete altpaläozoische Untergrund ist entlang der herzynisch (von Südost nach Nordwest) verlaufenden Störungszonen zerblockt und abgesenkt worden, so daß er sich heute unter der permischen, mesozoischen und känozoischen Senkenfüllung in ca. 5 500 m Tiefe befindet. Die Senkenfüllung besteht im wesentlichen aus Bildungen des Tafeldeckgebirges, das vor zirka 250 Millionen Jahren im oberen Perm mit den Zechsteinschichten begann. Diese enthielten primär ca. 500-600 m mächtige Stein- und Kalisalze, die für das nachfolgende Strukturbild in der Altmark verantwortlich sind. Die tektonischen Bewegungen führten ab der Keuperzeit zur weiteren Zerblockung des postsalinaren Deckgebirges und zur Entstehung von Schwächezonen, insbesondere im Kreuzungsbereich der Störungen. Da die Zechsteinsalze plastisch reagieren, wanderten sie mit der zunehmenden Mächtigkeit des postsalinaren Deckgebirges aus Gebieten hoher Druckbeanspruchung zu den Schwächezonen ab, wo sie sich mit hohen Mächtigkeiten von zirka 3 000 m sammelten. Entlang einer rheinisch (von Südwest nach Nordost) verlaufenden Störungszone reihen sich die Salzstrukturen Jahrstedt-Ristedt, Poppau, Apenburg, Lüge und Arendsee ein, die ab dem Keuper aufstiegen. Nach dem Durchbruch der Salzstrukturen am Anfang der Kreide (Wealden) sind viele später mit Ablagerungen der Kreide, des Tertiärs und des Quartärs wieder bedeckt worden. Andere, wie zum Beispiel der Salzstock Arendsee, blieben weiterhin aktiv. Durch die anhaltende Aufwölbung an der Spitze des Salzstockes wurden jüngere Deckschichten immer wieder abgetragen. Im Pleistozän wurden die Salzbewegungen insbesondere während der Warmzeiten durch Druckentlastung nach dem Abschmelzen des Eises verstärkt. Eine Folge von periodischen Hebungen an der Spitze war die weitere Abtragung der Schichten, so daß die löslichen Salze ungeschützt nahe der Oberfläche dem Wasser ausgeliefert waren. Die Auslaugung der Salze ist wahrscheinlich in der Weichselkaltzeit durch mehrmaliges Auftauen des Dauerfrostbodens verstärkt worden, an der Spitze des Salzstockes bildete sich ein Gipshut mit Kavernen und Hohlräumen. Im Nordteil des heutigen Sees entstand im Spätglazial ein Einsenkungssee, der als ”Wendischer See” bekannt war. Darin lagerte sich ab der Allerödzeit Seekreide ab, die heute am Nordufer noch als weißer Streifen unter dem Wasser erkennbar ist. Das Einbrechen der restlichen Deckschichten über Hohlräumen führte zur Erweiterung des Sees im Holozän. Als Auslöser des ersten historisch erwähnten Einbruches wird ein Erdbeben im Jahre 815 im nördlichen Deutschland vermutet. Es folgten weitere große Erdfälle von 820 und 1685, die zur Vergrößerung der Seefläche und zu örtlichen trichterförmigen Vertiefungen (bis zu 50 m) in dem sehr unebenen Seeboden führten. Die Salzbewegungen beschränken sich heute nur auf den westsüdwestlichen Teil des Salzstockes. Die aufsteigenden Salze heben die Deckschichten, die hier das markante Steilufer bilden, weiter nach oben. Im Ort Arendsee und am Südwestufer (zum Teil unter den Dünen) sind saalekaltzeitliche Geschiebemergel und am Westufer miozäne kohleführende Sande an steilen Hängen zu beobachten. Dagegen versumpfen die flachen Seeufer im Norden und Nordosten und weisen damit auf eine relative Absenkung dieser Bereiche hin. Die Versumpfung wird allerdings durch die Anwehung der Dünensande von Nordosten begrenzt. Der Arendsee liegt auf der Westlichen Arendsee-Platte. Im Nordwesten grenzt er an die Niederung der östlichen Altmark, im Nordosten an die Lüchower Niederung. Der Ufersaum beinhaltet Gleye und teilweise humusreiche Gleye aus Sand. Im Bereich der Niederterrassen kommen hierzu lokal Niedermoore aus Torf und aus Torf über Mudde, inselhaft sind hier die Vorkommen der Podsol-Gley-Braunerden aus Flugsand über Niederungssand. In den Dünenbereichen der Lüchower Niederung und der westlichen Arendsee-Platte sind Eisenhumuspodsole bis Regosole aus Flugsand entwickelt. Auf der Arendsee-Platte dominieren im Randbereich des Sees Sandböden: Podsole bis Braunerde-Podsole aus Flugsand über tertiärem Sand und podsolige Braunerden bis Podsol-Braunerden aus periglaziärem Sand über Schmelzwassersand. Gering verbreitet sind Braunerde-Fahlerden bis Podsol-Fahlerden aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm. Auf der Arendsee-Platte dominieren im Randbereich des Sees Sandböden: Podsole bis Braunerde-Podsole aus Flugsand über tertiärem Sand und podsolige Braunerden bis Podsol-Braunerden aus periglaziärem Sand über Schmelzwassersand. Gering verbreitet sind Braunerde-Fahlerden bis Podsol-Fahlerden aus Geschiebedecksand über Geschiebelehm. In der gewässerarmen Landschaft der Altmark bildet der 514 ha große und durchschnittlich 29 m (max. 48,7 m) tiefe Arendsee das einzige größere Gewässer. Neben seiner großen Tiefe und einem geringen oberirdischen Zufluß wird er durch eine überaus lange Verweilzeit des Wassers von 114 Jahren gekennzeichnet. Seine Wasserbeschaffenheit ist eutroph, verursacht durch die Einleitung kommunaler Abwässer der Stadt Arendsee. Trotz Bau und Betrieb einer zentralen Abwasserbehandlungsanlage und durchgeführter Sanierungsmaßnahmen, wie Tiefenwasserableitung (seit 1976) und Zuführung von seeigener Kreide vom Nordufer (1995), hat sich der Trophiegrad noch nicht durchgreifend verbessert. Es ist sogar eine Zunahme der Phosphatbelastung festzustellen, die auf die starke Kotzufuhr durch die Scharen überwinternder Gänse zurückgeführt wird. Die beiden dem Arendsee zufließenden kleinen Fließgewässer, der Werftgraben aus Richtung Heiligenfelde-Gestien und der von Genzien kommende Kanal, sind verrohrt. Ein Abfluß erfolgt über das Tiefenrohr in den Mühlengraben bei Schrampe. Klimatisch liegt das Gebiet um den Arendsee im Übergangsbereich zwischen dem atlantischen Seeklima und dem mitteldeutschen Binnenklima, wobei die große Wasserfläche kleinklimatisch eine temperaturausgleichende Wirkung ausübt. Mit 578 mm durchschnittlichem Jahresniederschlag weist das Gebiet die höchste Niederschlagsmenge der Altmark auf. Die Jahresmitteltemperaturen betragen ca. 8,5 o C (Mittel: Juli 17,5 o C, Januar 0 o C). Neben der Wasservegetation ist für das Gebiet um den Arendsee der Hainsimsen-Rotbuchenwald als potentiell natürliche Vegetation anzusehen. Von Nordwesten her erreichten die Erlen-Bruchwälder der Lüchower Niederung das Seegebiet. Die forstliche Überprägung der Wälder bewirkte jedoch ein Überwiegen der reinen Kiefernforste, so daß diese Baumart zu rund 75 Prozent die Baumartenzusammensetzung bestimmt. Zu einem geringen Anteil finden sich Schwarz-Erle vermischt mit Weiden- und Pappelarten sowie Birke und Aspe in einem kleinen bruchartigen Gebiet zwischen See und Seeuferweg. Das Grünland ist als Wirtschaftsgrünland ausgebildet, lediglich die ”Försterwiese” ist artenreicher. In der Uferzone des Sees stockt ein Binsengürtel, vorwiegend aus Flatter-Binse bestehend. In flachen Wasserzonen kommen Wasserschlauch und Froschbiß vor. Das Röhricht wird aus Schilf sowie Breit- und Schmalblättrigem Rohrkolben gebildet, in seinen Randzonen wachsen Gemeiner Froschlöffel, Ästiger Igelkolben und Pfeilkraut. Die Sumpf-Sitter, eine selten gewordene Wiesenorchidee, wächst in einer Wiese an der Fischerei Kagel. Die Tierwelt wird bestimmt durch die Vogelwelt, von der besonders die Wasservögel sowohl als Brutvögel als auch als Durchzügler und Wintergäste auftreten. Vor allem Saat- und Bleßgänse in großer Zahl und Singschwäne überwintern im Gebiet und nutzen den See, solange er eisfrei ist, als Schlafgewässer. Stockente, Höckerschwan, Bleßralle, Wasserralle, Rohrweihe, Schilf- und Teichrohrsänger sowie Rohrammer brüten im Röhricht. In der Nähe des Arendsees befinden sich auch zwei Storchenhorste. Eine Graureiherkolonie mit etwa 15 Brutpaaren besteht an der Fischerei Kagel. Der Fischreichtum des Sees animiert durchziehende Fischadler zum Verweilen, und auch überwinternde Seeadler finden reichlich Nahrung. In den Uferwäldern brüten Mäusebussarde und eine Reihe von Kleinvogelarten, wie Nachtigall, Zilpzalp und Baumpieper. In den Uferregionen und angrenzenden Waldgebieten trifft man die Säugetierarten Reh, Wildschwein, Fuchs, Steinmarder, Iltis und Hermelin sowie Igel, Eichhörnchen, Bisamratte und die Fledermausarten Braunes Langohr, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus und Rauhhautfledermaus. Von den Kriechtieren kommen die Zauneidechse in den offenen, trockenen Bereichen und die Ringelnatter unmittelbar am See vor. Kammolch, Teichmolch, Erdkröte und Teichfrosch sind nachgewiesene Lurcharten. Die Fischfauna ist mit 12 einheimischen Arten relativ artenarm, als Besonderheit kommen die Große und Kleine Maräne vor. Darüber hinaus hat der durch Besatz geförderte Karpfen wirtschaftliche Bedeutung. In früheren Jahren sind aus Ostasien stammende sestonfressende Silberkarpfen eingesetzt worden. Die kontinuierliche Verbesserung der Wasserbeschaffenheit des Arendsees ist die wichtigste Aufgabe im LSG. Die begonnenen Sanierungsmaßnahmen sind fortzusetzen, um besonders die sommerlichen Blaualgenmassenentwicklungen zurückzudrängen. Jegliche Abwassereinleitungen aus landwirtschaftlichen Betrieben oder Lagerstätten sind zu unterbinden. Zur Erhaltung der floristischen Vielfalt ist die ”Försterwiese” bei Zießau als Mähwiese ohne zusätzliche Mineraldüngung zu nutzen. Die reinen Kiefernbestände in den Uferwäldern am See sollten schrittweise in Bestände aus standortgerechten Laubbaumarten umgewandelt werden, jedoch ohne Kahlschläge. Der Waldbestand an den Steilhängen ist wegen der akuten Erosionsgefahr als Schutzwald zu erhalten und von Hiebsmaßnahmen zu verschonen. Die Uferbereiche des Arendsees in der Ortschaft Arendsee und bei Schrampe sind weiter mit Weiden und Erlen zu bepflanzen. Eine weitere Bebauung der Uferbereiche, insbesondere zwischen Strandweg und Ufer, ist zu vermeiden. Eine freie Begehbarkeit des Ufers ist zu erreichen, aufgestellte Zäune sind schrittweise zu entfernen. Vorhandene Müllablagerungen sind zu beseitigen. Der Baumbestand der Allee an der Strandpromenade ist zu ergänzen. Gezielter Entwicklung bedarf das Erholungswesen. Badebetrieb, Bootsverkehr und Fahrgastschiffahrt dürfen nicht zu ökologischen Schäden, zum Beispiel am Schilfgürtel, führen. Die Anzahl der kleinen Bootsstege sollte minimiert werden. Ein Rundwanderweg um den See ist zu gestalten und zu pflegen. Für kleinere Spaziergänge ist die Uferpromenade in Arendsee geeignet. Längere Wanderungen können entlang des Seeufers unternommen werden, wobei ausdauernde Wanderer eine Umrundung des Arendsees durchführen können. Diese führt vom Ort Arendsee westwärts zum Steilufer, von wo sich ein besonderer Blick über die Seefläche bietet. Vorbei am ”Schramper Eck” ist am Nordufer zunächst entweder ein Weg durch Feld und Wiese oder die Straße über Friedrichsmilde und Zießau zu wählen, bevor am Nordost- und Ostufer der Weg durch den Wald führt. Auch kürzere Strecken, etwa nach Genzien oder nach Gestien mit Blick vom ”Weinberg”, bieten sich an. Anziehungspunkte im Ort Arendsee bilden die Ruine des 1184/1208 errichteten Benediktiner-Nonnenklosters sowie die Klosterkirche als einer der schönsten romanischen Backsteinbauten der Altmark mit bemerkenswerter Ausstattung. Auch das Heimatmuseum im früheren Klosterhospital mit Exponaten zur Geschichte der Stadt und des Sees sowie zur Flora und Fauna des Gebietes, denkmalgeschützte Bauten in der Stadt, besonders Fachwerkhäuser aus dem Neuaufbau nach dem Stadtbrand von 1831 oder die Destillieranlage der ehemaligen Kornbrennerei sowie eine Bockmühle sollten Aufmerksamkeit finden. Bemerkenswerte Dorfkirchen befinden sich in mehreren Ortschaften der Umgebung, so in Kaulitz, Kläden und Leppin, die von Arendsee aus erreichbar sind. Maränen im Arendsee Die Kleine Maräne (Coregonus albula) ist mit einer Fangmenge von 10 bis 12 t/Jahr einen wichtigen Wirtschaftsfisch der Arendseer Berufsfischer. Maränen sind sauerstoffbedürftige Kaltwasserfische, die klare, tiefe Seen bewohnen und sich von Plankton ernähren. Sie laichen erst im Spätherbst, wenn nach Eintritt der Homothermie in der gesamten Wassermasse der Seen eine gleichmäßig niedrige Temperatur zwischen 7 und 4° C herrscht. Neben der Kleinen Maräne kommt im Arendsee auch ein kleiner Bestand der Großen Maräne (Coregonus lavaretus) vor. Der Maränenbestand des Arendsees stammt vermutlich aus Besatzmaßnahmen, da der Arendsee ein relativ junges Gewässer ist. Während die Große Maräne durch Besatz aus dem Schaalsee vor dem 1. Weltkrieg in den Arendsee gekommen ist, stammt die Kleine Maräne aus dem Enzigsee bei Nörenberg in Hinterpommern. Von dort wurden in den Jahren 1928 bis 1945 alljährlich viele Millionen Stück Brutbesatz in den Arendsee gebracht und ein fischereilich nutzbarer Maränenbestand aufgebaut. In einer Brutanstalt werden heute ”Arendseemaränen” gezogen und von vielen Fischern Nord- und Mitteldeutschlands für Besatzmaßnahmen erworben. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Kommunale Kläranlagen (Sachsen)

Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen) Darstellung nach: - Behandlungsart (mechanisch (x=m), mechanisch-biologisch (x=b), mechanisch-biologisch mit N- oder P-Eliminierung (x=np), mechanisch-biologisch mit N- und P-Eliminierung (x=w)) - Größenklasse - Zeitraum der Inbetriebnahme, letzten Rekonstruktion oder Erweiterung (bis 1990: yy=90 oder ab 1991: yy=91) Unterscheidung im Dateinamen nach Behandlungsart und Zeitraum entsprechend obiger Festlegung: x_yy_v.shp

1 2 3 4 5514 515 516