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(Semi-) dezentrales Abwasserbehandlungssystem, TP1.3: Entwicklung eines integrativen Wärmerückgewinnungskonzepts

Fachliche Beratung und Mitarbeit bei der Weiterführung des Umweltmanagementsystems an der TU Dresden

Seit dem 8. Januar 2003 ist die TU Dresden in das EMAS-Verzeichnis bei der IHK Dresden eingetragen und somit die erste technische Universität mit einem validierten Umweltmanagementsystem nach EMAS (Registrierungsurkunde). Die Validierung ist insbesondere auf den erfolgreichen Abschluss des Projektes 'Multiplikatorwirkung und Implementierung des Öko-Audits nach EMAS II in Hochschuleinrichtungen am Beispiel der TU Dresden' zurückzuführen. Mit der Implementierung eines Umweltmanagementsystems ist zwar ein erster Schritt getan, jedoch besteht die Hauptarbeit für die TU Dresden nun, das geschaffene System zu erhalten und weiterzuentwickeln. Für diese Aufgabe wurde ein Umweltmanagementbeauftragter von der Universitätsleitung bestimmt. Dieser ist in der Gruppe Umweltschutz des Dezernates Technik angesiedelt und wird durch eine Umweltkoordinatorin, den Arbeitskreis Öko-Audit, die Arbeitsgruppe Öko-Audit und die Kommission Umwelt, deren Vorsitzende Frau Prof.Dr. Edeltraud Günther ist, tatkräftig unterstützt. Die Professur Betriebliche Umweltökonomie arbeitet in dem Arbeitskreis und der Arbeitsgruppe Öko-Audit mit und steht dem Umweltmanagementbeauftragten jederzeit für fachliche Beratung zum Umweltmanagement zur Verfügung. Ein wesentlicher Erfolg der TU Dresden auf dem Weg zu einer umweltbewussten Universität ist die Aufnahme in die Umweltallianz Sachsen, die am 08. Juli 2003 stattgefunden hat. Informationen zum Umweltmanagementsystem der TU Dresden sind unter 'http://www.tu-dresden.de/emas' zu finden.

Kanalnetz Schmutzwasser & Niederschlagswasser der Stadtwerke Delmenhorst GmbH

Der Datensatz enthält Daten zum Kanalnetz im Versorgungsgebiet Delmenhorst. Abgebildet werden sowohl die Freispiegelkanäle und Druckrohrleitungen als auch die Hausanschlüsse sowie die Armaturen. Unterschieden wird in Schmutzwasser und Niederschlagswasser.

2. Phase des Projektes - Entwicklung eines Verfahrens zur fotokatalytischen Aufbereitung industrieller phenol- bzw. chlorphenolhaltiger Abwasserteilströme

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Die prosys GmbH hat zum 31. März 2002 erfolgreich ein zwölf Monate dauerndes FuE-Verbundforschungsvorhaben mit dem Institut für Organische und Makromolekulare Chemie Universität Bremen (Prof. Wöhrle) abgeschlossen. Hierbei sollte ein Verfahren entwickeln werden, mit dessen Hilfe Tributhylzinnverbindungen (TBT) aus Abwasserteilströmen entfernt werden können. Mit Hilfe dieses Verfahrens sollen Schadstoffe durch Singulett-Sauerstoff, eine energetisch angeregte Form des Sauerstoffs, oxidiert und in unschädliche Reaktionsprodukte umgewandelt werden. Der Singulett-Sauerstoff soll hierbei photokatalytisch durch Farbstoffe, sogenannte Photosensibilisatoren erzeugt werden. In einem ersten Schritt soll die Anwendbarkeit der Photooxidation von TBT-haltigen, wässrigen Lösungen im Labormaßstab unter verschiedenen Rahmenbedingungen und Einflussgrößen untersucht werden. Aufgrund der bislang gewonnenen Erkenntnisse aus diesem FuE-Pilotprojekt und der diesem Projekt zugrunde liegenden Literatur soll im hier beantragten Forschungsvorhaben die Anwendung dieses Verfahrens auf andere Schadstoffe untersucht und die Entwicklung einer entsprechenden Reaktionstechnik unter praxisrelevanten Bedingungen entwickelt werden. Es sollen insbesondere phenol- und chlorphenol-haltige Abwasserteilströme unter praxisrelevanten Bedingungen untersucht werden, wie sei bspw. in der petrochemischen Industrie im Bereich der Abwasser- als auch der Abluftbehandlung anfallen. Diese Untersuchungen sollen erweitert werden, durch die Überprüfung der Anwendungsmöglichkeiten dieses Verfahrens auf Sulfide und Sulfonate, wie sie in weiten Bereichen der Lebensmittelherstellung und -verarbeitung, der Papierindustrie (als Ligninsulfonate) u.ä. zum Einsatz gelangen, die nach wie vor als Problemstoffe anzusehen sind. Ein Teil dieses Forschungsvorhabens soll sich mit der Untersuchung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz einer derartigen Reaktortechnik beschäftigen. Fazit: Die bislang erzielten Erfolge entsprechen voll und ganz den zum Zeitpunkt der Projektbeantragung erwarteten Ergebnissen. Der beantragten Fortsetzung des Projektes kann daher mit Zuversicht auf ein Erfolg versprechendes Gesamtergebnis entgegengesehen werden.

Molekulares Monitoring der bakteriellen Biodiversität im Wasserkreislauf, Beprobung und Metagenomanalyse in Wasserkörpern und Abwasserströmen

Nährstoffrückgewinnung aus Klärschlamm

Der Abwasserverband Braunschweig optimiert mit einer technischen Innovation die Energiebilanz seiner Kläranlage und gewinnt wertvolle Nährstoffe aus dem Klärschlamm zurück. Das Bundesumweltministerium fördert dieses Vorhaben mit knapp 2 Millionen Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm. Ziel des Vorhabens ist eine energetisch optimierte Schlammbehandlung mit erhöhter Faulgasausbeute und damit erhöhter Stromproduktion sowie die Rückgewinnung der Nährstoffe Stickstoff und Phosphor aus dem Abwasser für den späteren Einsatz als Düngemittel. Das Vorhaben leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz in der Abwasserwirtschaft und ist insbesondere in Hinblick auf die Nährstoffrückgewinnung auf andere Abwasserbehandlungsanlagen übertragbar. Das jährliche Einsparpotenzial an CO2-Emissionen beträgt circa 430 Tonnen. Zudem führt das Verfahren zu einer Verbesserung der energetischen Bilanz der Kläranlage. Und so funktioniert das neue Verfahren: In einer Zentrifugenanlage wird ausgefaulter Überschussschlamm auf circa 15 Prozent Trockenrückstand entwässert und direkt einer thermischen Desintegration zugeführt, in der mittels Druckhydrolyse eine Erhöhung des abbaubaren Anteils des Schlamms erreicht wird. Damit fällt eine höhere Menge an Faulgas an, gleichzeitig sinkt die zu entsorgende Schlammmenge. Die beim Zentrifugieren anfallende hoch nährstoffreiche Flüssigkeit - das Zentrifugat - wird nacheinander den beiden Nährstoffrückgewinnungsstufen, der Magnesium-Ammonium-Phosphat-Fällung und der Ammoniak-Strippung, zugeführt. Sowohl das dabei gewonnene Magnesium-Ammonium-Phosphat als auch das Ammoniumsulfat sind von hoher Qualität und zum Einsatz als Düngemittel geeignet. Das Bundesumweltministerium fördert mit dem Umweltinnovationsprogramm erstmalige, großtechnische Anwendungen einer innovativen Technologie. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

Landguth Heimtiernahrung GmbH, Ihlow / Riepe : Neubau einer Betriebskläranlage

Die Firma Landguth Heimtiernahrung GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage im Gewerbegebiet Riepe-Leegmoor in der Gemeinde Ihlow im Landkreis Aurich. Der Standort der neuen Betriebskläranlage ist das Flurstück 2/18 der Flur 12 in der Gemarkung Riepe. Die geplante Betriebskläranlage ist auf eine BSB5-Fracht (roh) von rd. 4 292 kg/d ausgelegt.

Energieintelligente Kläranlage Schwarzenbruck

Der Kanalisations-Zweckverband (KZV) „Schwarzachgruppe“ plant, eine energieintelligente kommunale Energieplus-Kläranlage zu errichten. Die Kläranlage soll mindestens so viel Energie produzieren, wie für den Betrieb benötigt wird. Dies soll durch die Kombination verschiedener, auf den konkreten Standort der Kläranlage angepasster Maßnahmen erfolgen. Die Kläranlage soll hinsichtlich Effizienz der Behandlung, Energieerzeugung, Energiespeicherung und Einbindung über ein „Smart Grid“ in das regionale Stromversorgungsnetz so optimiert werden, dass sie ohne Co-Vergärung (von zum Beispiel Lebensmittelresten) ganzjährig die Energieautarkie erreicht. Das Projekt besteht aus verschiedenen Bestandteilen, die zusammen eine höchst energieeffiziente Kläranlage darstellen: Zum einen werden Energieeffizienzpotentiale weitestgehend ausgeschöpft, u.a. mittels moderner Pumpen und Gebläse sowie der Abwärmenutzung an den verschiedenen Anlageteilen. Zum anderen werden alle Möglichkeiten der Energieerzeugung und -speicherung genutzt, die auf dem Standort der Kläranlage möglich und sinnvoll sind, darunter eine Wasserkraftanlage im Kläranlagenablauf, Photovoltaik, Stromspeicherung in Batterien und entsprechend gezielte Abschaltung des Blockheizkraftwerks, Klärgasspeicher, Wärmespeicher (Warmwasserspeicher) und die Kopplung der verschiedenen Speicher zur kontinuierlichen Bereitstellung von Energie (thermisch oder elektrisch nach Bedarf). Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Projektes ist die Einbindung der Kläranlage in einen netzdienlichen Betrieb, d.h. die intelligente Steuerung der Energieerzeuger zum Zweck der Netzentlastung bzw. Einspeisung bei Bedarf. Dazu bedarf es eines sog. „Smart Micro Grids“ welches ein intelligentes Energiemanagementsystem beinhaltet. Dieses ermöglicht es die Betriebsweisen an unterschiedliche Bedingungen bspw. Tag/Nacht oder Winter/Sommer anzupassen, aber auch auf aktuelle Bedarfe des Netzes oder einzelner Anlagenteile zu reagieren. Im Allgemeinen sind Abwasserbehandlungsanlagen im kommunalen Bereich mit durchschnittlich 20 Prozent anteilsmäßigem Strombedarf der größte kommunale Stromverbraucher. Angesichts des erheblichen Energiebedarfs von Abwasserentsorgungsanlagen ist die Verbesserung der Energieeffizienz ein wichtiger Ansatzpunkt für eine klimafreundliche Abwasserentsorgung in Deutschland. Das Pilotprojekt zielt darauf ab, in der Bilanz ohne externen Strombedarf auszukommen. Zusätzlich soll die Anlage netzdienlich betrieben werden, d. h. die Stromabgabe an das Netz sowie die Stromabnahme aus dem Netz werden so abgestimmt, dass sie zu einer Netzentlastung beitragen. Mit dem Vorhaben kann eine Energieeinsparung von 100 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs von 652.980 Kilowattstunden erzielt werden. Das bedeutet eine CO 2 -Einsparung in der Größenordnung von 300 Tonnen pro Jahr (basierend auf einem Energiebedarf von jährlich 652.980 Kilowattstunden). Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ Bundesland: Bayern Laufzeit: seit 2018 Status: Laufend

Kommunale Kläranlagen (Sachsen)

Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen) Darstellung nach: - Behandlungsart (mechanisch (x=m), mechanisch-biologisch (x=b), mechanisch-biologisch mit N- oder P-Eliminierung (x=np), mechanisch-biologisch mit N- und P-Eliminierung (x=w)) - Größenklasse - Zeitraum der Inbetriebnahme, letzten Rekonstruktion oder Erweiterung (bis 1990: yy=90 oder ab 1991: yy=91) Unterscheidung im Dateinamen nach Behandlungsart und Zeitraum entsprechend obiger Festlegung: x_yy_v.shp

Zuständige Behörden für Kontrollen im Bereich der und außerhalb von Bundeswasserstraßen

Zuständige Behörden für Kontrollen im Bereich der und außerhalb von Bundeswasserstraßen Baden-Württemberg zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1.,2.,3., 4.,7. Untere Verwaltungsbehörden ( Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise (Externer Link) ) Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2020 GBl. Nummer 46 Seite 1233 - § 23 Absatz 3 5. Auf den Wasserstraßen Polizeivollzugsdienst in Wahrnehmung der Aufgaben der Wasserschutzpolizei Regierungspräsidium Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 167 79098 Freiburg Telefon: 0761 208-0 Telefax: 0761 208-394200 E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2020 GBl. Nummer 46 Seite 1233 - § 23 Absatz 4 und Absatz 6 Nummer 3 Bayern zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 5. Regierung der Oberpfalz Emmeramsplatz 8 93047 Regensburg Telefon: 0941 5680-0 Telefax: 0941 5680-1199 E-Mail: poststelle@reg-opf.bayern.de Internet: https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/ (Externer Link) Abfallzuständigkeitsverordnung ( AbfZustV ) vom 17. Mai 2022 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 10/2022 Seite 226) In Kraft seit 01. Juni 2022 3. Bayerische Wasserschutzpolizei (PDF, intern) Zentralstelle Bayern Friedrich-Ebert-Straße 10 91126 Schwalbach Telefon: 09122 927-472 Telefax: 09122 927-475 E-Mail: wspz@polizei.bayern.de Internet: https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/organisation/dienststellen/0900501040400.html (Externer Link) Abfallzuständigkeitsverordnung (AbfZustV) vom 17. Mai 2022 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 10/2022 Seite 226) In Kraft seit 01. Juni 2022 1., 2., 4., 7. Kreisverwaltungsbehörden (Externer Link) Berlin zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1. bis 7. Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ( SenMVKU ) Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Telefon: 030 9025-0 E-Mail: post@senmvku.berlin.de Internet: https://www.berlin.de/sen/uvk/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Brandenburg zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1. bis 7. Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Henning-von-Tresckow-Straße 2 - 8 14467 Potsdam Telefon: 0331 866-0 Telefax: 0331 866-8368 E-Mail: poststelle@mil.brandenburg.de Internet: https://mil.brandenburg.de/mil/de (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Bremen zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) siehe Anlage 1 (PDF, intern) Wasserschutzpolizei ( WSP ) Polizei Bremen Wasserschutzpolizei (PDF, intern) des Landes WS 01, Führungsgruppe Senator-Borttscheller-Straße 1b Gatehouse 3 27568 Bremerhaven Telefon: 0471 5969-800 Telefax: 0471 5969-809 E-Mail: ws01@polizei.bremen.de Internet: https://www.polizei.bremen.de/wasserschutz-2040 (Externer Link) Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt sowie nach dem Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz vom 09. Dezember 2014 (Bremer ABl. Nummer L 329 vom 16. Dezember 2014 Seite 1539) In Kraft seit 17. Dezember 2014 siehe Anlage 1 (PDF, intern) Hansestadt Bremisches Hafenamt ( HBH ) Bremen Hafenbehörde Bremen Überseetor 20 28217 Bremen Telefon: 0421 361-9502 Telefax: 0421 496-8387 E-Mail: office@hbh.bremen.de Internet: https://www.hbh.bremen.de/ (Externer Link) Bremerhaven Hansestadt Bremisches Hafenamt Steubenstraße 7b 27568 Bremerhaven Telefon: 0471 59613-401 Telefax: 0471 59613-424 E-Mail: office@hbh.bremen.de Internet: https://www.hbh.bremen.de/ (Externer Link) Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt sowie nach dem Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz vom 09. Dezember 2014 (Bremer ABl. Nummer L 329 vom 16. Dezember 2014 Seite 1539) In Kraft seit 17. Dezember 2014 siehe Anlage 1 (PDF, intern) Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft An der Reeperbahn 2 28217 Bremen Telefon: 0421 361-2407 E-Mail: office@umwelt.bremen.de Internet: https://umwelt.bremen.de/ (Externer Link) Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt sowie nach dem Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz vom 09. Dezember 2014 (Bremer ABl. Nummer L 329 vom 16. Dezember 2014 Seite 1539) In Kraft seit 17. Dezember 2014 Hamburg zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1. bis 7. Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ( BUKEA ), Neuenfelderstraße 19 21109 Hamburg Telefon: 040 42840-0 E-Mail: info@bukea.hamburg.de Internet: https://www.hamburg.de/bukea/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Hessen zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1., 2., 4., 5., 7. (Überwachung "auf den Landflächen im Hafen") Hafenbehörden Hafenbehörde ist die Bürgermeisterin (Oberbürgermeisterin) oder der Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörde; Obere Hafenbehörde ist das Regierungspräsidium; Oberste Hafenbehörde ist das für die Binnenschifffahrt zuständige Ministerium Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlischen Raum Kaiser-Friedrich-Ring 85 65185 Wiesbaden Telefon: 0611 815-0 E-Mail: poststelle@wirtschaft.hessen.de Internet: https://wirtschaft.hessen.de/ (Externer Link) § 3a Gefahrenabwehrverordnung für Häfen vom 19. Dezember 2008 ( GVBl. I Seite 1031), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Dezember 2021 (GVBl. Seite 782) 3. (und soweit Überwachung ,,auf den Wasserflächen im Hafen sowie auf den Binnenwasserstraßen" und "Einhaltung der Grenzwerte nach Anlage 2 Anhang V") Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Hessisches Polizeipräsidium Einsatz Direktion Wasserschutzpolizei ( DWSP ) Biebricher Straße 1 55252 Mainz-Kastel Telefon: 06134 602-90080 E-Mail: dwsp-wiesbaden.hpe@polizei.hessen.de Internet: https://hpe.polizei.hessen.de/ueber-uns/organisation/wasserschutzpolizei/ (Externer Link) § 3a Gefahrenabwehrverordnung für Häfen vom 19. Dezember 2008 (GVBl. I Seite 1031), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Dezember 2021 (GVBl. Seite 782) Abfall (Überwachung der "Entsorgung von Abfällen aus den Annahmestellen sowie von Klärschlamm") Wasser / Abwasser (Überwachung der "Annahmestellen für häusliches Abwasser") Abfallbehörde (Abfallbehörde ist der Gemeindevorstand oder der Magistrat, obere Abfallbehörde ist das Regierungspräsidium, oberste Abfallbehörde ist das für die Kreis- und Abfallwirtschaft zuständige Ministerium) Wasserbehörde (die für die aufnehmende Abwasserbehandlungsanlage zuständig ist) Oberste Wasserbehörde ist das für die Wasserwirtschaft zuständige Ministerium) Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 815-0 E-Mail: poststelle@landwirtschaft.hessen.de Internet: https://landwirtschaft.hessen.de/impressum (Externer Link) § 3a Gefahrenabwehrverordnung für Häfen vom 19. Dezember 2008 (GVBl. I Seite 1031), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Dezember 2021 (GVBl. Seite 782) Mecklenburg-Vorpommern zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) Hafeninfrastruktur/ Genehmigungen Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Wasserverkehr und Häfen Johannes-Stelling-Straße 14 19035 Schwerin Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588-8099 E-Mail: poststelle@wm.mv-regierung.de Internet: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Überwachung auf den Schiffen Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Alexandrinenstraße 1 19055 Schwerin Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588-2972 E-Mail: poststelle@im.mv-regierung.de Internet: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländlische Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Wasser, Boden, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Strahlenschutz, Fischrei Paulshöher Weg 1 19061 Schwerin Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588-6024 E-Mail: poststelle@lm.mv-regierung.de Internet: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Niedersachsen zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) Binnenschifffahrt (Verkehrs- und Hafenbereich) Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511 120-0 Telefax: 0511 120-5770 E-Mail: poststelle@mw.niedersachsen.de Internet: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Abfallbereich und Wasserbereich Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Archivstraße 2 30169 Hannover Telefon: 0511 120-0 Telefax: 0511 120-3399 E-Mail: poststelle@mu.niedersachsen.de Internet: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Nordrhein-Westfalen zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) Einhaltung der Grenzwerte für Bordkläranlagen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnitzstraße 10 45659 Recklinghausen Telefon: 02361 305-0 Telefax: 02361 305-3215 E-Mail: poststelle@lanuv.nrw.de Internet: https://www.lanuv.nrw.de/ (Externer Link) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/59/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände und zur Umsetzung des Übereinkommens vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesschiffsabfallgesetz - LSchAbfG ), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landes-Hafenentsorgungsgesetzes vom 07. April 2017 In Kraft seit 22. April 2017 Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen und der Fahrzeuge in Häfen Wasserschutzpolizei (PDF, intern) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände und zur Umsetzung des Übereinkommens vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesschiffsabfallgesetz - LSchAbfG), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landes-Hafenentsorgungsgesetzes vom 07. April 2017 In Kraft seit 22. April 2017 Kontrollen bei den Häfen und Umschlaganlagen Hafenbehörden (Externer Link) (Hafenbehörden sind die örtlichen Ordnungsbehörden; Oberste Hafenbehörde ist das für Verkehr zuständige Ministerium) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände und zur Umsetzung des Übereinkommens vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesschiffsabfallgesetz - LSchAbfG), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landes-Hafenentsorgungsgesetzes vom 07. April 2017 In Kraft seit 22. April 2017 Genehmigung der Bedarfspläne nach § 1 Absatz 8 des Ausführungsgesetzes Bezirksregierungen (Externer Link) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände und zur Umsetzung des Übereinkommens vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesschiffsabfallgesetz - LSchAbfG), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landes-Hafenentsorgungsgesetzes vom 07. April 2017 In Kraft seit 22. April 2017 Rheinland-Pfalz zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Schiffsführern und Schiffsbetreibern (ohne Bordkläranlagen) Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Rheinland-Pfalz Dekan-Laist-Straße 7 55129 Mainz Telefon: 06131 65-0 Telefax: 06131 16-4646 E-Mail: ppelt@polizei.rlp.de Internet: https://www.polizei.rlp.de/die-polizei/dienststellen/polizeipraesidium-einsatz-logistik-und-technik/abteilung-wasserschutzpolizei (Externer Link) Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Schiffsführern und Schiffsbetrieb (Bordkläranlagen) Struktur-und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3 - 5 56068 Koblenz Telefon: 0261 120-0 Telefax: 0261 120-2200 E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de Internet: https://sgdnord.rlp.de/de/startseite/ (Externer Link) Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Schiffsführern und Schiffsbetrieb (Bordkläranlagen) Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt an der Weinstraße Telefon: 06321 99-0 E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de Internet: https://sgdsued.rlp.de/de/startseite/ (Externer Link) Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Überwachung, Einrichten und Betrieb von Annahmestellen Teil C (Hausmüll, Slops, übriger Sonderabfall, Hausmüll für Fahrgastschiffe) Landkreise und kreisfreie Städte Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Überwachung, Einrichten und Betrieb von Annahmestellen Teil C (häusliche Abwässer) kreisfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Überwachung, Einrichten und Betrieb von Annahmestellen Teil B (Waschwasser) Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Befrachtern und Ladungsempfängern sowie von Betreibern von Umschlaganlagen kreisfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Alles andere Struktur-und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3 - 5 56068 Koblenz Telefon: 0261 120-0 Telefax: 0261 120-2200 E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de Internet: https://sgdnord.rlp.de/de/startseite/ (Externer Link) Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Alles andere Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt an der Weinstraße Telefon: 06321 99-0 E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de Internet: https://sgdsued.rlp.de/de/startseite/ (Externer Link) Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Saarland zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1. bis 7. Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Franz-Josef-Röder-Str. 17 66119 Saarbrücken Telefon: 0681 501-00 E-Mail: presse@wirtschaft.saarland.de Internet: https://www.saarland.de/mwide/DE/home/home_node.html (Externer Link) Hafenordnung für den Verkehr und den Güterumschlag in Häfen und Umschlagstellen im Saarland vom 29. November 2012 (Amtsblatt 2012, Seite 1570), sowie die dazu ergangene Änderung vom 11. Februar 2014 Sachsen zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) auf dem Fahrzeug Wasserschutzpolizei (PDF, intern) Präsidium der Bereitschaftspolizei Wasserschutzpolizei Dübener Landstraße 4 04129 Leipzig Telefon: 0341 5855-0 Telefax: 0341 5855-106 E-Mail: gs.wsp.bpp@polizei-sachsen.de Internet: https://www.polizei.sachsen.de/de/8602.htm (Externer Link) Wasserschutzpolizei Abschnitt Dresden (Elbe km 0 - 82) Magdeburger Straße 58 01067 Dresden Telefon: 0351 86635-0 Telefax: 0351 86635-29 Wasserschutzpolizei Abschnitt Riesa (Elbe km 82 - 172) Paul Greifzu Straße 8a 01591 Riesa Rufbereitschaft ist 2024 abgeschafft worden! In den Monaten April – Oktober steht eine tel. Rufbereitschaft zur Verfügung! Erreichbar über den Lagedienst des Präsidiums der Bereitschaftspolizei Telefon: 0341 5855-100 Sächsische Polizeiorganisationsverordnung ( SächsPolOrgVO ) vom 16. Dezember 2004 ( SächsGVBl. Seite 586), die zuletzt durch die Verordnung vom 17. März 2020 (SächsGVBl. 2020 Nummer 7 Seite 97) geändert worden ist. Annahmestelle (Land) Jeweils örtlich zuständige untere Abfallbehörde Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Umweltamt Referat Abfall / Boden / Altlasten Postfach 100253/54 01782 Pirna Telefon: 03501 5153-440 E-Mail: umwelt@landratsamt-pirna.de Landeshauptstadt Dresden Umweltamt Abteilung Untere Immissionsschutz- und Abfallbehörde Grunaer Straße 2 01069 Dresden Telefon: 0351 488-6180 E-Mail: umweltamt@dresden.de Landkreis Meißen Kreisumweltamt SG Abfall, Boden, Altlasten Remonteplatz 8 01558 Großenhain Telefon: 03521 7252391 E-Mail: kreisumweltamt@kreis-meissen.de Landkreis Nordsachsen Umweltamt SG Abfall, Altlasten, Bodenschutz, Dr. Belian Straße 4 04838 Eilenburg Telefon: 03421 7584130 E-Mail: umweltamt@lra-nordsachsen.de Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz vom 22. Februar 2019 (SächsGVBl. Seite 187) i. V. m. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten bei der Durchführung von Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzrechts vom 25. Juni 2019 Reinhaltung des Hafens Hafenbehörde Landesdirektion Sachsen ( LDS ) Dienststelle Dresden Referat 36 - Luftverkehr und Binnenschifffahrt Stauffenbergallee 2 01099 Dresden Telefon: 0351 825-0 Telefax: 0351 825-3690 E-Mail: schifffahrt@lds.sachsen.de Internet: https://www.lds.sachsen.de/luftverkehr/ (Externer Link) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Häfen im Freistaat Sachsen (Sächsische Hafenverordnung - SächsHafVO ) vom 26. Oktober 2010 (SächsGVBl. Seite 315), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. Seite 503) geändert worden ist Sachsen-Anhalt zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 3. Polizeiinspektion Zentrale Dienste Wasserschutzpolizeirevier Markgrafenstraße 12 39114 Magdeburg Telefon: 0391 546-0 Telefax: 0391 546-2522 E-Mail: pi-md@polizei-sachsen-anhalt.de Internet: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizeiinspektion-zentrale-dienste-sachsen-anhalt/wsprev/ (Externer Link) Verordnung über die Durchführung der Schifffahrt auf den Gewässern und in den Häfen des Landes Sachsen-Anhalt (Landesschifffahrts- und Hafenverordnung - LSchiffHVO ) vom 30. Oktober 2018 1., 2., 4., 5., 7., 6. (außerhalb der Bundeswasserstraßen) Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Telefon: 0345 514-0 E-Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Internet: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/ (Externer Link) Verordnung über die Durchführung der Schifffahrt auf den Gewässern und in den Häfen des Landes Sachsen-Anhalt (Landesschifffahrts- und Hafenverordnung - LSchiffHVO) vom 30. Oktober 2018 Schleswig-Holstein zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1., 3. (im Hafen) 4.,7. Hafenbehörden (= die Bürgermeister/innen der Städte und amtsfreien Gemeinden, die Amtsdirektoren/innen, in ehrenamtlich verwalteten Ämtern die Amtsvorsteher/innen für die Ämter als örtliche Ordnungsbehörde) Abweichend hiervon sind Hafenbehörde für die kreiseigenen Häfen die Landräte/innen als Kreisordnungsbehörden für die landeseigenen und die auf dem Gemeindegebiet der Stadt Brunsbüttel liegenden Häfen "Ölhafen" und "Hafen Ostermoor" und die auf dem Gemeindegebiet der Stadt Brunsbüttel liegenden Häfen an der Elbe östlich der Mündung des Nord-Ostsee-Kanals der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Herzog-Adolf-Straße 1 25813 Husum Telefon: 04841 667-0 Telefax: 04841 667-116 E-Mail: poststelle.husum@lkn.landsh.de Internet: https://www.schleswig-holstein.de/lkn (Externer Link) nach § 4 Absatz 1 der Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO ) Hafenbehörden sind nur soweit für die Umsetzung des CDNI ) zuständig, als es keine sondergesetzlichen Zuständigkeiten anderer, z. B. der Abfallbehörden z. B. für die Genehmigung der Errichtung von Abfallannahmestellen gibt und sich die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Aufgaben schon jetzt aus dem LWG ergibt. Neue Zuständigkeiten werden nicht begründet 2., 3. (außerhalb der Häfen) Wasserschutzpolizei (PDF, intern) Eine originäre Zuständigkeit für den Vollzug von Fachrecht besteht nicht. Zeigen sich im Rahmen des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs Unregelmäßigkeiten, verständigt die WSP die zuständige Behörde. Ergänzend besteht WSP-Eilzuständigkeit bei Gefahr im Verzug bzw. zur Verfolgung von Straftaten bzw. OWi -Verstößen. 5. Landesamt für Umwelt Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek Telefon: 04347 704-0 Telefax: 04347 704-102 E-Mail: poststelle-flintbek@lfu.landsh.de Internet: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU (Externer Link) nach § 14 Absatz 1 i. V. m. § 5 Absatz 3 der Landesverordnung über die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen in schleswig-holsteinischen Häfen (Hafenentsorgungsverordnung - HafEntsVO ) 6. Landräte/innen und Bürgermeister/innen der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach § 101 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Landeswassergesetz (LWG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Nummer 7 der Landesverordnung über die Zuständigkeit der Wasser- und Küstenschutzbehörden ( WaKüVO ) Die Zuständigkeit umfasst die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte nach Anlage 2 Anhang V Nummer 2 CDNI (Interner Link) . 1) Zuständigkeiten nach CDNI und für: Überwachung, Einrichten und Betrieb von Annahmestellen Teil A Teil B (siehe auch Nummer 4.) Teil C Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Betreibern von Bunkerstellen Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Schiffsführern und Schiffsbetreibern Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Befrachtern und Ladungsempfängern sowie von Betreibern von Umschlaganlagen Genehmigung des Bedarfsplans/der Bedarfspläne nach § 4 Absatz 4 BinSchAbfÜbkAG technische Untersuchungen von Fahrzeugen (Hinweis: Der Bereich Technische Vorschriften betrifft im CDNI nur das Nachlenzsystem. Nachlenzsysteme werden i. d. R. nur in Tankschiffen installiert, die i. d. R. nicht länderspezifisch abgenommen werden. Die Abnahme solcher Systeme erfolgt entweder einmal bei der Schiffsabnahme oder beim nachträglichen Einbau.) Ausstellung des Ölkontrollbuches 2) Die Daten für das Inkrafttreten gelten für das Inkrafttreten der Bestimmungen für die zuständigen Behörden! Desgleichen etwaige Änderungsangaben zu den Regelwerken. Stand: 24. Januar 2025

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