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Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in die Prüm sowie von Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb verschiedener Abwasseranlagen in Zusammenhang mit Umbau und Erweiterung der Gruppenkläranlage "Oberes Prümtal" in Watzerath

Die Verbandsgemeinde Prüm, 54595 Prüm, beantragt die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für den Umbau und die Erweiterung der Gruppenkläranlage „Oberes Prümtal“ sowie einer gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser in die Prüm, ein Gewässer zweiter Ordnung, Verbandsgemeinde Prüm, Eifelkreis Bitburg-Prüm, zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht in ihrem Entsorgungsgebiet.

Wasserbuch Sachsen - WFS-Dienst

Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Freistaat Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.

Wasserbuch Sachsen - WMS-Dienst

Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Freistaat Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.

Wasserbuch Sachsen - REST (ESRI ArcGIS FeatureAccess)

Über die Gewässer sind gemäß § 87 WHG - mit Ausnahme von Fällen untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung - Wasserbücher zu führen. In den Wasserbüchern werden auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Wassergesetz anlagenbezogene Tatbestände sowie Tatbestände zu Festsetzung von Flächengebieten erfasst. Der Dienst umfasst alle aktuell gültigen Wasserbucheintragungen im Freistaat Sachsen (Anlagen mit besonderem Schutzbedarf sind nicht enthalten). Er stellt ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen dar. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind. Im Sinne des § 88 Abs. 5 SächsWG ist die Möglichkeit einer Suche nach personenbezogenen Daten ausgeschlossen. Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand.

Dynamische GIS-gestützte Bereitstellung der ABK - Daten am Beispiel der Stadt Ratingen

Das Projekt "Dynamische GIS-gestützte Bereitstellung der ABK - Daten am Beispiel der Stadt Ratingen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Ratingen, Tiefbauamt durchgeführt. Alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind gemäß Ministerialerlass gehalten, die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen sind im Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen. Die Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK) dienen damit zum einen der Berichterstattung gegenüber den Aufsichtsbehörden, zum anderen aber auch der internen Haushalts- und Maßnahmenplanung. Die Mindestinhalte der ABK und die Form ihrer Darstellung sind in der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums geregelt. Am 27.12.2007 und am 08.08.2008 wurde die Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von ABK der Gemeinden geändert. Die EDV-technische Aufbereitung der kommunalen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen ist für die Städte und Gemeinden verpflichtend. Zur Umsetzung der Verwaltungsvorschrift wurden EDV-Instrumente geschaffen, mit denen die Maßnahmenlisten an einen zentralen Web-Service zu übermitteln sind. Es wurden drei Möglichkeiten zur Übermittlung der Daten geschaffen: - Datenaustauschdatei auf Basis einer Excel-Datei - Manueller Eintrag der Daten in ein Webportal - Direkter Zugriff auf den Web-Service bei IT.NRW. Die eingestellten Daten werden nach Zustimmung durch die zuständige Bezirksregierung zur weiteren Nutzung an ELWAS übermittelt. Durch eine Übertragung der ABK-Maßnahmen ist es möglich, diese mit den in ELWAS vorhandenen Teildaten zu verschneiden und übergreifende Auswertungen durchzuführen. Darüber hinaus werden die übertragenen ABK-Maßnahmendaten ebenfalls in die EDV-Anwendung Wasserkörpersteckbriefe' übertragen und so im Rahmen der WRRL genutzt. Die Stadt Ratingen hat im Jahr 2007 ihr Abwasserbeseitigungskonzept neu aufgestellt. Die Bearbeitung erfolgte dabei grundsätzlich und durchgängig in einem Geografischen Informationssystem (GIS). Da es keine Vorgaben zur Datenaufbereitung und -vorhaltung gab, wurde im Rahmen der Bearbeitung ein System geschaffen, das den Anforderungen der Stadt Ratingen sowie der Plandarstellung genügte. Die Übergabe des ABK erfolgte in analoger Form sowie in einem html-Format. Eine Fortschreibung der Daten ist daher in den genannten Formaten nicht ohne weiteres möglich. Aufgrund der guten Datengrundlage in Ratingen wird an diesem Beispiel aufgezeigt , wie zukünftig vereinheitlicht die Erstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes auf Grundlage eines Geografischen Informationssystems erfolgen kann. Dabei werden eine dynamische Fortschreibung sowie ein ständig aktueller Zugriff auf Grundlagendaten möglich. usw.

Bestandsaufnahme zur Regenwasserbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland

Das Projekt "Bestandsaufnahme zur Regenwasserbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Duisburg-Essen, Campus Essen, Fachbereich 10 Bauwesen Siedlungswasserwirtschaft durchgeführt. Problemstellung: Mit der Einführung der EU-Abwasserrichtlinie (91/271/EWG) hat die Europäische Union maßgebliche Vorgaben für das Sammeln, Behandeln und das Einleiten von kommunalem Abwasser für die Siedlungsentwässerung festgelegt. Allerdings liegen die Schwerpunkte dieser Richtlinie in der zeitlichen Vorgabe, Gemeinden an die öffentliche Kanalisation anzuschließen und die Ablaufwerte von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen festzulegen. Zur Niederschlagswasserbehandlung und zur Thematik der Mischwasserüberläufe werden keine konkreten Aussagen und Vorgaben gemacht. Lediglich in einer Fußnote im Anhang dieser Richtlinie erfolgt die Vorgabe, dass die Mitgliedsstaaten Maßnahmen zur Begrenzung der Gewässerverschmutzung aus Regenüberläufen beschließen. Wie diese Maßnahmen auszusehen haben, welche Zielparameter und Grenzwerte angesetzt werden müssen wird nicht weiter ausgeführt. Die in der EU-Richtlinie geforderte Darstellung der Handhabung der Niederschlagswasserbehandlung bereitet insofern Schwierigkeiten, dass in der Bundesrepublik Deutschland Wasserrecht und dessen Ausführung Ländersache ist. Als Folge der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich bei der Niederschlagswasserbehandlung ein uneinheitliches Bild bezüglich der rechtsgültigen Vorgaben und Anforderungen. Zielsetzung Wissenschaftliches Ziel dieses Untersuchungsvorhabens ist es, neben einer vergleichenden Darstellung der landesinternen Anforderungen an die Mischwasserbehandlung auch eine vollständige Aufstellung der gesetzlichen und technischen Vorschriften in den Bundesländern der Bundesrepublik zu geben. Erst die vollständige Darstellung der einzelnen Vorschriften zur Planung und zur Überwachung von Mischwasserentlastungsanlagen und deren Umsetzung durch gültige Rechtsquellen schafft die Voraussetzung für einen einheitlichen Handlungsrahmen für die Mischwasserbehandlungsproblematik in der Bundesrepublik Deutschland. Methodik/Vorgehensweise: Zunächst werden die geltenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften für den Bereich der Niederschlagswasserbehandlung durch die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) angefordert. Für jedes Bundesland erfolgt die Zusammenstellung der Unterlagen nach der Rangfolge der Rechtsquellen, um einen schnellen Überblick über die geltenden Rechtsquellen mit Bezug zur Mischwasserbehandlung zu erhalten. Die Nennung und die Einbindung der Verordnungen, Verwaltungsvorschriften oder Erlasse in den Gesetzen ist entscheid für eine schlüssige Gesetzesstruktur. In tabellarischer Form werden die Unterschiede bei Gesetzen und Verordnungen zusammengestellt. Der bauliche Zustand und auch die Funktionsfähigkeit der Entlastungsanlagen haben erheblichen Einfluss auf den geforderten Gewässerschutz. Die gesetzlichen Vorschriften werden deshalb unter dem Aspekt der Planungs- und Kontroll- bzw. Überwachungsvorgaben untersucht. ...

Moeglichkeiten einer naturnahen Regenwasserbewirtschaftung in Siedlungsgebieten

Das Projekt "Moeglichkeiten einer naturnahen Regenwasserbewirtschaftung in Siedlungsgebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Juristische Fakultät, Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht durchgeführt. Die Optimierung des Wasserkreislaufs (OPTIWAK) in den Staedten im Sinne einer groesstmoeglichen Annaeherung an den natuerlichen Kreislauf ist Gegenstand der Studie. Ausgangspunkt ist die Idee, neben den konventionellen Verfahren der Stadtentwaesserung (Ableitung des Regenwassers im Misch- oder Trennsystem) einen dritten Weg zu einer naturnahen Regenwasserbewirtschaftung aufzuzeigen, der die Nachteile dieser Verfahren vermeidet. Das Projekt ist Teil des BMBF-Foerderschwerpunktes 'oekologische Forschung in Stadtregionen und Industrielandschaften (Stadtoekologie)'. Das Ziel des Vorhabens ist die Untersuchung der wasserwirtschaftlichen, oekonomischen, soziologischen, staedtebaulichen, landschaftsgestalterischen und rechtlichen Aspekte bei der Einfuehrung eines naturnahen Verbundsystems zur Regenwasserbewirtschaftung als Alternative zur konventionellen Ableitung, um daraus Handlungsempfehlungen fuer die Optimierung des Wasserkreislaufs abzuleiten. Das Ostseeinstitut fuer Seerecht und Umweltrecht hat die Betreuung sowohl bezueglich der grundsaetzlichen Rechtsfragen als auch bei der Realisierung des Mulden-Rigolen-Systems in ausgewaehlten Projektgebieten der Partnerstaedte Dortmund und Zwickau uebernommen. Dabei geht es um Fragen der Abwasserbeseitigungspflicht fuer das Niederschlagswasser, ihrer Regelung in der Entwaesserungssatzung, um die Festsetzung entsprechender Massnahmen im Bebauungsplan und ihre Beruecksichtigung bei der Gestaltung der Abwassergebuehren.

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