Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG
Flächenfraß stoppen, Ressourcen schonen, Vielfalt erhalten Täglich werden in Deutschland fast 113 Hektar Fläche neu besiedelt – für Wohnungen, Gewerbe, Erholung und Verkehr. Das entspricht fast 160 Fußballfeldern pro Tag. Und das, obwohl in Deutschland immer weniger Menschen leben und besiedelte Fläche in der Größe des Bodensees brach liegt, etwa 180.000 Hektar. Jeder Deutsche beansprucht laut Statistik 564 Quadratmeter Fläche – Tendenz steigend. „In Europa ist die Zersiedelung eine der Hauptursachen für den Artenschwund. Durch den hohen Flächenverbrauch und die intensive Flächennutzung gehen Lebensräume für Tiere und Pflanzen verloren”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA), auf einer Podiumsdiskussion im Rahmenprogramm der 9. UN-Biodiversitätskonferenz in Bonn. „Während wir uns breiter machen, lassen wir der Natur immer weniger Platz”, so Holzmann. Wie dem Flächenverbrauch Einhalt zu gebieten ist, zeigt ein neuer Flyer des UBA mit kompakten Tipps für Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen. Kommunen denken an übermorgen, wenn sie Prognosen zur alternden Gesellschaft in die Bauplanung mit einbeziehen und die Ausweisung von Neubaugebieten auf den tatsächlichen Bedarf beschränken. Die Sanierung und Aufwertung bestehender Häuser und Wohnungen sollte dem Neubau vorgezogen werden: „Raus aus der Fläche und zurück in die Zentren – so lautet die Devise.” sagte Holzmann in Bonn. „In einer alternden Gesellschaft mit immer weniger Menschen ist kostensparendes Wohnen in kompakten Siedlungen das Modell der Zukunft”, so Holzmann. Liegen Wohnen, Arbeiten und Freizeit weit auseinander, kostet das Zeit, Geld, Energie und Ressourcen. Die technische und soziale Infrastruktur wird teurer – beispielsweise infolge längerer Strom- und Abwasserleitungen. Der Verkehr und seine negativen Effekte – Lärm und Luftschadstoffe, wie Feinstaub oder Kohlendioxid – nehmen zu, wenn wir in die Breite siedeln. Die Zerstörung und Zerschneidung der Lebensräume ist eines der größten Probleme beim Erhalt der biologischen Vielfalt. Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen werden durch den Flächenanspruch des Menschen immer kleiner und weniger. Zudem trennen Straßen, Schienen und Siedlungsbänder die Lebensräume voneinander und isolieren damit Pflanzen- und Tierpopulationen. Vor allem die Wanderungen großer Tierarten wie Luchs, Otter, Wildkatze oder Hirsch sind stark eingeschränkt. Jährlich sterben nach Schätzungen des Deutschen Jagdschutzverbandes insgesamt 500.000 Tiere auf deutschen Straßen. Doch auch der Mensch leidet unter dem Flächenverbrauch: Einmal versiegelte Böden lassen sich nur mit großen Mühen wieder herstellen. So geht mit dem Flächenfraß jeden Tag fruchtbarer Boden verloren, der die Grundlage unserer Ernährung darstellt. Bereits eine Versiegelung von weniger als 50 Prozent steigert die Hochwassergefahr und behindert die Neubildung von Grundwasser. Ein Hektar Waldboden hingegen kann bis zu zwei Millionen Liter Wasser über längere Zeit speichern und uns beim Hochwasserschutz entlasten. Durch den Neubau von Wohnraum bei gleichzeitigem Rückgang der Bevölkerungszahlen drohen vermehrt Wohnungsleerstände und somit ein Preisverfall bei Grundstücken und Gebäuden. Kommunen, Unternehmen und Privatleuten, die mit dem Flächensparen Ernst machen wollen, empfiehlt das UBA daher vor allem: Brachflächen erfassen und reaktivieren. Es sollte zunehmend der Vergangenheit angehören, dass in den Zentren der Städte und Gemeinden die Fassaden leerstehender Häuser bröckeln, während auf der grünen Wiese immer neue Baugebiete entstehen. „Verdichtetes Bauen spart Infrastrukturkosten und schafft kurze Wege. So sorgen wir mit sauberer Luft, ruhigen Straßen und viel Grün für ein lebenswertes Wohnumfeld. Das ist gerade für eine alternde Gesellschaft ein attraktives Stück Lebensqualität,” sagte Holzmann.
Zwei Aktivisten erklettern den 73 m hohen Schornstein der britischen Firma "Tioxide"; vier Tage später verschließt ein internationales Team das Abwasserrohr der Firma, die das Verklappen von Titandioxin in der Nordsee nicht einstellen will.
Undichte Kanäle im Bereich der öffentlichen Abwasserentsorgung und der Grundstücksentwässerung können je nach örtlichen Gegebenheiten zu Problemen durch Infiltration von Grund-, Schichten- oder Sickerwasser führen. Im Mischsystem kann es zu vermehrten Mischwasserabschlägen und damit zur zusätzlichen Belastung der Gewässer kommen. Ein erhöhter Fremdwasseranteil wirkt sich zudem negativ auf die Kläranlagenleistung aus. Sanierungsmaßnahmen am Kanalnetz sind erforderlich, um öffentliche und private Abwasserleitungen und -kanäle abzudichten und das Fremdwasseraufkommen deutlich zu reduzieren. Im Forschungsvorhaben wurden Nutzen, Aufwand und Risiken flächenhafter Kanalabdichtung an undichten Abwasserleitungen und -kanälen anhand von Praxisbeispielen untersucht, umfassend dargestellt und Anforderungen für die Kanalsanierung erarbeitet. Veröffentlicht in Texte | 21/2015.
... möchten immer mehr Verwaltungsmitarbeiter/innen und Kommunalpolitiker/innen vor Ort wissen, wenn sie im Rahmen ihrer Planung die Weichen für die zukünftige Gemeindeentwicklung stellen. Jedem Projekt der Siedlungsentwicklung wie zum Beispiel der Bau von Wohnungen oder die Bereitstellung von Gewerbebauflächen geht in der Kommune eine Planung voraus. Verschiedene Faktoren beeinflussen Planungen und Entscheidungen über deren Umsetzung. Der Nutzen eine neuen Baugebiete wird in den Gemeinden in der Regel nicht ausschließlich am wirtschaftlichen Ertrag gemessen. Mittel- und langfristige Folgekosten derartiger Entscheidungen im Rahmen der Gemeinde- oder Stadtentwicklung rücken aber zunehmend in das Blickfeld der zuständigen Verwaltungen und Kommunalpolitiker vor Ort. Daher ist die Kenntnis der Kosten und des finanziellen Nutzens baulicher Entwicklungen eine wichtige Voraussetzung für eine fundierte Planungs- und Umsetzungsentscheidung. Welche Kosten sollten betrachtet werden? Wohn- und Gewerbegebiete verursachen Folgekosten in fünf wichtigen Bereichen. Zu denken ist an die Kosten der Erstellung und der langfristigen Unterhaltung der technischen Infrastruktur der Erschließung von Bauflächen wie zum Beispiel Wohnstraßen. Weiterhin werden häufig Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Kindergärten oder Schulen neu errichtet oder ausgebaut. Häufig sind im Zusammenhang mit neuen Wohngebieten auch neue Grünflächen zu erstellen. In vielen Fällen erfordert die Anbindung neuen Wohn- und Gewerbegebiete auch Anlagen der äußeren Erschließung in Form von Straßen oder Kreuzungen sowie Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs z.B. durch Straßenbahn oder Bus. Und schließlich ist in vielen Fällen auch der Bau von Lärmschutzanlagen erforderlich. Bei der erstmaligen Herstellung von Anlagen der inneren Erschließung (Straßen, Wege), öffentlichen Grünanlagen, Lärmschutzanlagen und Straßenbeleuchtung tragen die Kommunen in der Regel einen Anteil von 10 %. Häufig werden die Kosten der erstmaligen Herstellung von Infrastrukturen (Straßen, Kanäle, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Grünanlagen etc.) entweder im Rahmen städtebaulicher Verträge auf den Investor abgewälzt oder im Rahmen der Erschließungsbeiträge refinanziert. Jedoch die mittel- und langfristigen Kosten für Betrieb, Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von technischen und sozialen Infrastrukturen eines Wohn- oder Gewerbegebietes tragen hauptsächlich die Kommunen, bei technischen Infrastrukturen teilweise auch die Anlieger. Die Herstellungskosten für Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen liegen in der Regel bei den Versorgungsunternehmen. Recht unterschiedlich können die kommunalen Kosten für den Grunderwerb sein, wenn Kommunen eine aktive Baulandpolitik betreiben, um das Flächengeschehen in der Gemeinde aktiv zu steuern. Diese sind abhängig vom jeweils eingesetzten Baulandmodell, das einen kommunalen Zwischenerwerb des zu entwickelnden Baulands beinhalten kann. Mehreinnahmen infolge neuer Baugebiet und neuer Einwohner ziehen auch wieder Mehrausgaben nach sich wie z.B. die Kreisumlage bei kreisangehörigen Gemeinden und die Umlage an Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde, Zweckverband usw. Welche Einnahmen sind von einem neuen Baugebiet zu erwarten? Im Zusammenhang mit neuen Baugebieten können die Kommunen mit einer Reihe von Einnahmen rechnen. Hierzu zählen u.a. die Grundsteuer, der Anteil an der Einkommensteuer, die Gewerbesteuer nach Abzug der Umlage, der Kommunalanteil an der Umsatzsteuer, ggf. erhöhte Zuweisungen aus dem landesspezifischen kommunalen Finanzausgleich und - sofern erhoben - die Konzessionsabgabe der Versorger. Hinzu kommen ggf. auch landesspezifisch geregelte Beteiligungen der Kommunen an anderen Steuern wie z.B. der Grunderwerbsteuer. Wodurch werden die Kosten und Einnahmen beeinflusst? Die Topografie des Geländes, die Form der Erschließungsnetze und die Grundstückseinteilung beeinflussen die Kosten der inneren Erschließung. Die Erschließungseffizienz beschreibt das Verhältnis des Kosten- und Flächenaufwands für die innere und äußere Erschließung zum Nettobauland. Diese Aufwände sind z.B. bei Ein- und Zweifamilienhausgebieten höher als im mehrgeschossigen Wohnungsbau. Der demografische Wandel und Schrumpfungsprozesse in den Gemeinden beeinflussen mittel- und langfristig den wirtschaftlichen Betrieb von Erschließungsanlagen der technischen und sozialen Infrastruktur. Einer sich reduzierende Bevölkerungszahl und Leerstände wirken sich aus auf die festen und laufenden Kosten für den Betrieb z.B. von Wasser- und Abwasserleitung oder Kindergärten und Schulen. Daher sollte unbedingt eine vorausschauende Betrachtung für die kommenden Jahrzehnte angestellt werden, inwiefern neben den Belastungen des Gemeindehaushalts auch mit steigenden Pro-Kopf-Kosten für die privaten Haushalte und Unternehmen zu rechnen ist. Sind Infrastrukturen auf lange Sicht nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben, müssen sie angepasst werden. Während technische, insbesondere netzgebundene Infrastrukturen mit langfristigen Folgekosten nur mit großem Aufwand an demografische Entwicklungen angepasst werden können, sind Einrichtungen der sozialen Infrastruktur grundsätzlich leichter anpassungsfähig. Allerdings wird die vielerorts notwendige Schließung von Kindergärten oder Schulen von den Bürgerinnen und Bürgern in der Regel nicht akzeptiert. Auch der Faktor Zeit ist zu beachten. Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Vorhaben der Siedlungsentwicklung entstehen zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten. Während Grunderwerbs-, Planungs- und Erschließungskosten in einer frühen Projektphase anfallen, fließen Einnahmen unter anderem aus der Grundsteuer, aus dem kommunalen Finanzausgleich bzw. anteilige Einkommensteuer erst einige Jahre nach dem Beginn der Besiedlung neuer Wohn- oder Gewerbeflächen. Dabei hängt die Höhe dieser Einnahmen ab von der Aufsiedlungsgeschwindigkeit und letztendlich von der tatsächlich erreichten Belegung von Baugebieten. Gewerbesteuereinnahmen wiederum sind sowohl von Art, Struktur und Branche der jeweiligen Unternehmen als auch von konjunkturellen Einflüssen abhängig. Sie können starken Schwankungen unterliegen. Praxiserprobte Kostenrechner helfen Ihnen, die langfristigen finanziellen Auswirkungen von Siedlungsentwicklungen bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt.
Zur Harmonisierung der kulturellen Legionellenanalytik in Abwasser und Oberflächenwasser werden seitens des LANUV nachfolgende Empfehlungen gegeben. Diese dienen dem Ziel einer einheitlichen Probenahme, Analytik, Auswertung und Ergebnisangabe. In den Anwendungsbereich der Empfehlung fallen dabei sämtliche Abwässer bzw. wässrige Proben aus dem Bereich Abwasserableitung und Abwasserbehandlung – sowohl Proben von Indirekteinleitern, Kläranlagenzulauf oder Belebtschlämme, als auch gereinigtes Abwasser vom Kläranlagenablauf oder Abflutungen aus Kühlwasserkreisläufen – sowie Oberflächenwasser.
Vor dem Hintergrund der Neufassung der Regelungen zur Prüfung des Zustands und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen wurden Auswertungen der wichtigsten i.W. nationalen Literaturstellen und Vortragsveröffentlichungen sowie der Grundwasserdaten in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die Grundwassergefährdung durch undichte Kanäle vorgenommen.
Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG).
Siedlungswasserwirtschaft 1. Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Beseitigung von Trinkwasseranlagen (§ 38 LaWG) 2. Genehmigungen zur Errichtung, wesentlichen Änderung und Stillegung von Abwasseranlagen (§ 38 LaWG) 3. Festsetzungsbescheide für Wasserentnahmeentgeld, für Abwassereinleiterüberwachung und Abwasserabgabengebühr 4. Abwasserbeseitigungskonzepte
Origin | Count |
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Bund | 152 |
Land | 81 |
Zivilgesellschaft | 1 |
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