In der Bundesrepublik Deutschland wird die Verbreitung sowohl der natürlich vorkommenden als auch der infolge menschlicher Tätigkeit vorhandenen künstlichen radioaktiven Stoffe zum Schutz der Bevölkerung landesweit überwacht. Auf der Basis des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG), des Atomgesetzes (AtG), der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) wird mit bundesweiten und landesspezifischen Messnetzen und Messprogrammen der Gehalt an radioaktiven Stoffen in den Umweltmedien erfasst und damit bei möglichen Gefahrenlagen die Grundlage für schnelles Handeln zum Schutz der Bevölkerung gelegt. Gemäß Zuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt obliegt dem Landesamt für Umweltschutz als Fachbehörde des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt die Ermittlung der Radioaktivität in der Umwelt. Diese Aufgaben werden vom Dezernat Umweltradioaktivität/Strahlenschutz des LAU mit den beiden Landesmessstellen "Nord" in Osterburg und "Süd" in Halle wahrgenommen. Das folgende Schema verdeutlicht die Messtechnik der Messstellen des LAU zur Überwachung der Radioaktivität: Folgende Aufgaben werden bearbeitet: Aufgaben in Bundesauftragsverwaltung nach § 162 Strahlenschutzgesetz (IMIS) Messungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle (Akkreditierung durch die DAkkS liegt seit dem 25.11.2013 vor) Messung des Radiocäsiumgehaltes von Wild und Pilzen Überwachung der radioaktiven Ableitungen von Radionuklidanwendern im LSA (meist medizinische und wissenschaftliche Einrichtungen) Messungen im Rahmen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (bei Unfällen und Gesetzesverletzungen) Die Radioaktivität wird im Rahmen von IMIS in folgenden Medien ermittelt: in Lebensmitteln in Futtermitteln im Trink- und Grundwasser in Abwässern, Klärschlamm, Reststoffen und Abfällen im Boden und in Pflanzen Die im Rahmen des IMIS ermittelten Daten werden der Zentralstelle des Bundes und somit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz kontinuierlich zur Beurteilung der radiologischen Lage zur Verfügung gestellt. Die Resultate dieser beiden Messprogramme werden im Internet veröffentlicht und sind damit allen Interessenten zugänglich (siehe https://www.imis.bfs.de/geoportal/ ) Letzte Aktualisierung: 28.06.2022
spezialanalytische Umweltuntersuchungen mit den Schwerpunkten der Boden- und Luftanalytik sowie von hochtoxischen organischen Spurenstoffen in Lebens- und Futtermitteln, Böden, Sedimenten u. a. Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt durch Messungen an Lebensmitteln, Wasser und Abwasser, Pflanzen und Böden fachliche Gutachten im Bereich Gentechnik und Biotechnologie experimentelle gentechnische Überwachung Spezialanalytik, Gentechnik-Sicherheit, Biotechnologie Umweltradioaktivität, Strahlenschutz
In Innenräumen findet sich eine Vielzahl von Chemikalien, die aus Gegenständen, Materialien oder durch menschliche Aktivitäten freigesetzt werden und ein Risiko für aquatische Ökosysteme darstellen können, falls entsprechende Chemikalien in den Wasserkreislauf gelangen. Wir stellen die Hypothese auf, dass aromatische Amine (AA), die aus Innenräumen emittiert werden, in Oberflächengewässer eingetragen werden und dort signifikant zur Belastung und der damit verbundenen Mutagenität beitragen. Gewaschene Textilien, die durch Emissionsquellen in Innenräumen mit AA kontaminiert sind, wirken als Überträger dieser Substanzen in Abwässer. Die Berücksichtigung dieses Übertragungsweges kann uns helfen, das Auftreten von AA ohne klare Emissionsquellen in Oberflächengewässern besser zu verstehen. In vielen Studien wird berichtet, dass AAs, welche in Innenräumen beispielweise durch Rauchen und Grillen von Fleisch entstehen, die Hauptursache für Mutagenität in Oberflächengewässern und häuslichen Abwässern sind. Sie können durch gasförmige und Partikeldepostion auf Textilien adsorbiert werden. Daher wollen wir den Übertragungsweg von AA aus Innenräumen in Oberflächengewässer im Hinblick auf die folgenden vier Aspekte untersuchen: (i) Stoffgruppen-spezifisches Non-target-Screening zum Nachweis der gesamten Verbindungsklasse in allen Matrizes entlang des dargestellten Expositionspfades, d.h. in Extrakten von Textilien, Staub, Waschwasser, Abwasser und Oberflächenwasser; (ii) Instrumente zum Monitoring aromatischer Amine aus Abwässern und Oberflächengewässern mittels selektiver Anreicherung, um ihren Verbleib in Kläranlagen und das damit verbundene Risiko für Wasserorganismen zu entschlüsseln; (iii) Charakterisierung der Aufnahme AA durch Textilien durch gasförmige und Partikeldeposition und ihre Verteilung in Innenräumen durch Expositionsexperimente im Labor und realen Innenräumen und (iv) Anwendung aller entwickelten Instrumente und Methoden in Kombination mit diagnostischen Mutagenitätstests zur Aufklärung der angenommenen Emissionswege. Hierbei werden Textilbelastung in Innenräumen mit verschiedenen AA-Quellen berücksichtigt, Waschexperimente durchgeführt und Proben aus Kläranlagen und Abwasserauffangbecken entnommen, um die quellenbezogenen Muster und die wichtigsten AA zu identifizieren, die die beobachtete mutagene Aktivität verursachen. Mit diesem Ansatz wollen wir die Kenntnislücke zwischen Innenraumexpsosition und der Umweltexposition schließen. In diesem Projekt wird das Fachwissen eines deutschen und eines tschechischen Forschungsinstituts kombiniert. Es umfasst das Target-, Suspect- und Non-target-Screening nach organischen Schadstoffen in komplexen Umweltmischungen, die Detektion von Mutagenität und den zugrundeliegenden Chemikalien in Oberflächenwasser mit wirkungsorientierter Analytik und passiver Probenahme in verschiedenen Umweltmatrizes, sowie die Berücksichtigung von Verteilungsmechanismen von Verbindungen in Innenräumen.
Der Genehmigungsinhaber einer kerntechnischen Anlage ist laut "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI)" für die Überwachung und Bilanzierung von Ableitungen (Emissionen) radioaktiver Stoffe mit der Abluft und dem Abwasser aus seiner Anlage nach Art und Höhe der Radioaktivität verantwortlich. Darüber hinaus hat er Messungen in der Umgebung seiner Anlage (Immissionsüberwachung) durchzuführen.
Unabhängig von den vom Betreiber durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen erfolgen Kontrollen in der Umgebung durch unabhängige/amtliche Meßstellen mittels eigener Überwachungsprogramme. In diesen Programmen sind Probeentnahme- und Meßorte,Kontrollmedien sowie Meß- und Probeentnahmeintervalle festgelegt.
Die Ergebnisse der Überwachung werden in Quartals- und Jahresberichten dokumentiert und der zuständigen Aufsichtbehörde übergeben.