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Bergbau_Internet - Betriebsanlagen_Bergbauabfallrichtlinie - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Der Datensatz stellt die stillgelegten Betriebsanlagen nach Bergbauabfallrichtlinie im Saarland dar. Dargestellt werden die Abfallentsorgungseinrichtungen des Bergbaus, wie Halden und Absetzteiche, zur Ablagerung der Nebengesteine der Steinkohle.

Stillgelegte Betriebsanlagen SL (Bergbauabfallrichtlinie, 2006/21/EG)

Dargestellt werden die Abfallentsorgungseinrichtungen des Bergbaus, wie Halden und Absetzteiche, zur Ablagerung der Nebengesteine der Steinkohle. Einrichtungen für die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (Bergbauabfallrichtlinie).

Bergbau_Internet - Stillgelegte Betriebsanlagen nach Bergbauabfallrichtlinie

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Der Datensatz stellt die stillgelegten Betriebsanlagen nach Bergbauabfallrichtlinie im Saarland dar. Dargestellt werden die Abfallentsorgungseinrichtungen des Bergbaus, wie Halden und Absetzteiche, zur Ablagerung der Nebengesteine der Steinkohle.

Bergbau_Internet - Betriebsanlagen_Bergbauabfallrichtlinie - OGC API Features

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Bergbau bereit.:Der Datensatz stellt die stillgelegten Betriebsanlagen nach Bergbauabfallrichtlinie im Saarland dar. Dargestellt werden die Abfallentsorgungseinrichtungen des Bergbaus, wie Halden und Absetzteiche, zur Ablagerung der Nebengesteine der Steinkohle.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Stillgelegte Betriebsanlagen SL (Bergbauabfallrichtlinie, 2006/21/EG)

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Dargestellt werden die Abfallentsorgungseinrichtungen des Bergbaus, wie Halden und Absetzteiche, zur Ablagerung der Nebengesteine der Steinkohle. Einrichtungen für die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (Bergbauabfallrichtlinie). - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Beseitigung (Verfüllung) von drei Teichen auf Fl. Nr. 72, Gemarkung Querenbach

Auf der Fl. Nr. 72, Gemarkung Querenbach, sollen drei nicht mehr benötigte Absetzteiche einer Brennerei verfüllt werden.

Plangenehmigung für Umbaumaßnahmen an der Fischzuchtanlage auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 483, 483/1, 415/1 und 649/1 Gemarkung Ratzing, Stadt Waldkirchen

Herr Daniel Wagner hat beim Landratsamt Freyung-Grafenau mit Antragsunterlagen vom 13.02.2020 folgende Gewässerausbaumaßnahmen an der Fischzuchtanlage auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 483, 483/1, 415/1 und 649/1 Gemarkung Ratzing beantragt: - Neubau Ausleitungsbauwerk am Saußbach - Umbau Ausleitungsstelle im Schauerbach - Umbau Absetzteich unterhalb der Fischzuchtanlage Das Vorhaben wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf sowie der Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Niederbayern abgestimmt.

Wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser (Baggersee) zum Betrieb einer Kieswaschanlage sowie zur Wiedereinleitung nach Gebrauch in einen Absetzteich (Kiesgrube) der Fa. KANN GmbH Baustoffwerke, Neuwied

Der Fa. KANN GmbH Baustoffwerke, Bendorfer Straße, 56170 Bendorf, wurde mit Datum vom 05.05.2021 die wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme und -wiedereinleitung erteilt. Diese dient dem Betrieb einer Kieswaschanlage und nach Gebrauch der anschließenden Wiedereinleitung über eine alte Kiesgrube als Absetzteich. Für die Benutzung ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.3.2 UVPG, bei Vorhaben mit einer Größe oder Leistung ab 100.000 m³ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anlage 3 UVPG durchzuführen. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat und somit in der Folge die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist. Bereits im vorherigen Erlaubnisverfahren von 21.09.2006 konnten keine nachteiligen Auswirkungen ermittelt werden, so dass im aktuellen Erlaubnisverfahren keine Verschlechterung zu erwarten ist. Dies wurde gem. § 5 Abs. 2 UVGP durch die Bekanntmachung in der Rheinzeitung, Neuwieder Ausgabe, in der Ausgabe vom 14.04.2021 veröffentlicht

Einleiten von behandeltem Abwasser der neu geplanten Kläranlage in den Mühlbach durch die Gemeinde Oberndorf a. Lech

Das Einzugsgebiet der Kläranlage Oberndorf erstreckt sich auf die Gemeinde Oberndorf mit den Gemeindeteilen Eggelstetten und Flein. Die Einleitung aus der bestehenden Kläranlage (Abwasserteichanlage mit Tropfkörper) ist bisher erlaubt mit Bescheid des Landratsamtes Donau-Ries (Sanierungsbescheid) vom 02.08.2017, befristet bis 31.12.2019. Aufgrund der vollständigen Auslastung und dem baulich nicht mehr sanierungsfähigen Zustand der bestehenden Kläranlage, beabsichtigt die Gemeinde Oberndorf den Neubau einer Kläranlage nach dem Belebungsverfahren am bisherigen Kläranlagenstandort. Die bestehende Kläranlage bleibt bis zur Inbetriebnahme der neuen Kläranlage teilweise in Betrieb.

RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH, Wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8 Abs. 1 und 9 WHG für das Zutageheben/Zutageleiten, Ableiten und Umleiten von Grubenwasser und Einleiten in die Ibbenbürener/Hörsteler Aa

Das zu prüfende Vorhaben besteht aus der zukünftigen Annahme und Einleitung des Grubenwassers des ehemaligen Bergwerks Ibbenbüren. Hierzu ist die Grubenwasserhaltung des letzten aktiven Betriebsbereichs, des Ostfeldes, temporär zum Zweck des Grubenwasseranstiegs eingestellt worden, um somit den Grubenwasserspiegel auf ein Annahmeniveau von +63 m NN zu heben. Dieses Annahmeniveau wurde als optimales Niveau für einen langfristigen Grubenwasserspiegel ermittelt. Nach dem Erreichen dieses Zielniveaus muss das Grubenwasser des Ostfeldes erneut angenommen und abgeleitet werden. Die dann anzunehmende Wassermenge aus dem Ostfeld ist gegenüber der ursprünglich gehobenen Wassermenge aus der tieferen Wasserhaltung deutlich reduziert. Auch werden die ausgetragenen Stofffrachten deutlich geringer sein. Da der beantragte Planzustand unter bestimmten baulichen Voraussetzungen ggf. nur mit einem Zwischenschritt erreicht werden kann, ist zusätzlich der diesen Zwischenschritt beschreibende Besicherungsfall zu betrachten. Im Planzustand erfolgt die Annahme des Grubenwassers des West- und Ostfeldes aus dem Auslaufbauwerk des Grubenwasserkanals im freien Gefälle in den Stollengraben. Nach der Aufbereitung des Grubenwassers in der Anlage zur Grubenwasseraufbereitung in Gravenhorst wird das nunmehr aufbereitete Wasser wiederum über den Stollenbach in die Hörsteler Aa eingeleitet. Die voraussichtlich anstehende Grubenwassermenge beträgt im Planzustand im Mittel ca. 6,8 Mio. m³/Jahr bzw. max. 8,4 Mio. m³/Jahr. Im Besicherungsfall wird das Grubenwasser des Ostfeldes in einer temporären Anlage zur Grubenwasseraufbereitung am Standort Püsselbüren aufbereitet, sofern zum Zeitpunkt des Erreichens des Annahmeniveaus des Grubenwassers der Grubenwasserkanal noch nicht fertiggestellt sein sollte. In diesem Fall ist eine temporäre Grubenwasserannahme am bestehenden Standort Oeynhausen bei rd. +55 m NN vorgesehen, von wo das gehobene Grubenwasser wie bisher über den Ibbenbürener Förderstollen und den verrohrten Stollenbach den Püsselbürener Klärteichen zugeführt wird. Von dieser temporären Anlage am Standort Püsselbüren wird das aufbereitete Grubenwasser über eine bestehende Ableitung in die Ibbenbürener Aa eingeleitet. In diesem Besicherungsfall beträgt die voraussichtliche Einleitmenge von Ostfeldwasser in die Ibbenbürener Aa im Mittel ca. 2,35 Mio. m³/Jahr bzw. max. 2,9 Mio. m³/ Jahr. Weitere max. 5,5 Mio. m³/Jahr Westfeldwasser werden wie bisher aus der bestehenden Anlage Gravenhorst in die Hörsteler Aa eingeleitet. Für den Besicherungsfall werden im Vergleich zum Ausgangszustand geringere Grubenwassermengen mit einer geringeren Stofffracht über den Stollengraben in die Ibbenbürener Aa abgeleitet, wohingegen sich die Situation der Annahme und Ableitung des Westfeldwassers nicht verändert. Insgesamt ergibt sich hierdurch aufgrund der insgesamt geringeren Grubenwassermenge mit der geringeren Stofffracht ein Zustand, der positiv für die ökologische Funktion des Fließgewässers Ibbenbürener / Hörsteler Aa zu werten ist. Für den Planzustand werden die gemeinsam angenommenen Grubenwässer des West- und Ostfeldes nach Aufbereitung in der Anlage in Gravenhorst über den Stollengraben an der bestehenden Einleitstelle Gravenhorst in die Hörsteler Aa eingeleitet. Die Einleitung des Ostfeldwassers an der Einleitstelle Püsselbüren entfällt hiermit und befreit somit das Fließgewässersystem Ibbenbürener / Hörsteler Aa auf ca. 2,7 km von den stofflichen Belastungen, des Grubenwassers. Die mit der Einstellung der Einleitung am Standort Püsselbüren einhergehende geringfügige Erhöhung der Einleitung an der Einleitstelle Gravenhorst führt dort nicht zu relevanten Veränderungen. Durch die Verringerung der eingeleiteten Grubenwassermenge in das Gewässersystem der Ibbenbürener / Hörsteler Aa werden die Abflussverhältnisse dem natürlichen Abflussregime angenähert. Zusätzlich wird die gesamtstoffliche Belastung insgesamt reduziert, wodurch sich die ökologische Funktionsfähigkeit des Fließgewässersystems verbessern kann. Hierdurch ergeben sich in der Tendenz positive Entwicklungen für andere Schutzgüter, die mit dem Fließgewässersystem interagieren. Aus dem Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt profitieren die gewässergebundenen Arten, im Fall der Überflutung der Überschwemmungsflächen das Schutzgut Boden und das damit verbundene Schutzgut Grundwasser. Die vorhabenbedingten Auswirkungen können keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter hervorrufen.

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