Die Firma FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH ist seit über 30 Jahren in der Fahrzeugreinigungsbranche tätig. Aktuell betreibt das Unternehmen zwei maschinelle Fahrzeugwaschanlagen im Stadtgebiet der Universitätsstadt Gießen. Beim Betrieb von Autowaschanlagen werden dem Waschwasser verschiedene Stoffe zugefügt, beispielsweise Tenside, Säuren oder Laugen zur Erhöhung der Reinigungsleistung. Außerdem gelangen bedingt durch den Reinigungsprozess selbst organische und anorganische Substanzen in den Wasserkreislauf. In Deutschland wird die Behandlung von Abwässern aus Autowaschanlagen im Rahmen der Abwasserverordnung geregelt. Zudem wird darin zwar auch festgelegt, dass Waschwasser weitestgehend im Kreislauf zu führen ist, allerdings greift diese Regelung nicht für SB-Waschplätze, da es sich hierbei nicht um eine maschinelle, sondern um eine manuelle Fahrzeugreinigung handelt. Standard-SB-Waschplätze haben allgemein folgenden Aufbau: Die Bodenabläufe der SB-Waschplätze enthalten selbst separate Schlamm- und Sandfänge, oder werden über Rohrleitungen in einen zentralen Schlammfang geführt. Danach ist ein Leichtflüssigkeitsabscheider installiert. Das verbrauchte Waschwasser wird dann in die Kanalisation eingeleitet, da die Qualität des Abwassers für eine Kreislaufführung nicht ausreicht. Im Rahmen dieses UIP-Projekts ist ein Kfz-Waschpark mit SB-Waschplätzen geplant, der mit Regenwassernutzung und einer membranbasierten Wasseraufbereitung ausgestattet ist und so fast komplett ohne Frischwasser auskommt. Darüber hinaus wird ein CO 2 -neutraler Betrieb mit Energieversorgung durch PV-Anlage und Energiespeicher sowie eine innovative Wärmerückgewinnung aus dem Betrieb von speziellen SB-Staubsaugern angestrebt. Durch die Realisierung des Vorhabens werden regenerative Energien effizient genutzt, Regenwasser verwendet und der Einsatz von Chemikalien minimiert. Durch Kreisläufe wird Grauwasser wieder zu Nutzwasser. Anfallende Wärme wird in den energetischen Kreislauf eingebunden und minimiert damit den energetischen Aufwand. Die Nutzung von Regenwasser reduziert im Projekt die projizierte notwendige Menge von Frischwasser auf null, wenn Niederschläge, wie in den vergangenen Jahren fallen. Wenn kein Regenwasser zur Verfügung steht, kann die nötige Qualität auch mittels Umkehrosmose erzeugt werden. Das Wasser, welches normalerweise aufgrund seiner hohen Salzfracht ins Stadtnetz eingeleitet werden würde, kann hier einfach zurück in den Entnahmebehälter geleitet werden. Dort vermischt es sich im Betrieb wieder mit dem Osmosewasser und kann so ohne Weiteres erneut aufbereitet werden. Der Bedarf an Osmosewasser beträgt etwa 20 Prozent des Gesamtbedarfs. Die Bereitstellung des Wassers durch die Aufbereitungsanlage folgt einfachen Regeln, welche in der Steuerung über die Zeit in Abhängigkeit vom Nutzungsverhalten, Wetterdaten und damit u.a. dem PV-Strom Aufkommen optimiert werden. Im weiteren Betrieb optimiert sich die Anlage bezüglich genauerer Vorhersagen, was die täglichen Bedarfsmengen betrifft. Gegenüber einer herkömmlichen Anlage werden voraussichtlich mindestens 1.050 Kubikmeter, gegenüber einer effizienten Anlage immer noch ca. 350 Kubikmeter Frischwasser eingespart. Regenwasser hat eine geringere Härte, dadurch und durch eine Erhöhung der Prozesswassertemperatur um ca. 5 Grad Celsius kann eine Reduzierung von bis zu 35 Prozent der schaumbildenden Chemie erreicht werden. Es können ca. 440 Liter Chemikalien eingespart werden. Trotz der 100-prozentigen Einsparung von Frischwasser kann die innovative Anlage mit dem gleichen Energiebedarf wie eine herkömmliche Anlage betrieben werden. Der Gesamtenergiebedarf reduziert sich bei der Projektanlage um ca. 6.800 Kilowattstunden auf 11.503 Kilowattstunden pro Jahr, was einer Reduktion von etwa 40 Prozent gegenüber einer effizienten Anlage entspricht. Besonders an der Anlage ist vor allem die sehr gute Übertragbarkeit der einzelnen Technologien in der Branche. Die Komponenten können fast alle, teilweise in abgewandelter Form, einfach in bereits bestehende SB-Waschanlagen, Portalanlagen und Waschstraßen integriert und nachgerüstet werden. Branche: Grundstücks- und Wohnungswesen und Sonstige Dienstleistungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: FAWA Fahrzeugwaschanlagen GmbH Bundesland: Hessen Laufzeit: seit 2023 Status: Laufend
Träger der kommunalen Abwasserbeseitigung, Abwasseranfall (bezogen auf Einwohnerwerte), Anschlußgrad (aktuell und prognostiziert), Abwasserableitung nach Hauptflußgebieten, Abwasseranlagen (Größenklasse nach Abwasserverordnung, Behandlungsart)
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Ziel der letzten Projektphase war es, mit einer Langzeit-Praxiserprobung das zweistufige biologische Verfahren zur Deponiesickerwasserreinigung als Stand der Technik zu etablieren und zu bilanzieren. Nach der Inbetriebnahme des Technikums am Deponiestandort Schöneiche ging es in der zwölfmonatigen Laufzeit des Projektes AZ 14996/04 in den Langzeitversuchen um die Validierung der Laborergebnisse im technischen Maßstab, die verfahrenstechnische Optimierung der Anlage und um eine damit verbundene mögliche Kostenreduzierung des Systems. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Nach dem ersten Technikums-Probebetrieb wurde eine Reihe von Optimierungsmaßnahmen durchgeführt: - der Umbau des Rohsickerwasserzulaufs, - die Verwendung von Soda statt Bicarbonat für die Ammoniumoxidation in Reaktor 2, - der Einsatz von Membrandosierpumpen mit integrierten Rückschlagventilen für die Zugabe von Soda und Essigsäure, - der Einbau von zusätzlichen Polyurethan-Festbetten zur Vergrößerung der Oberfläche für die Besiedlung mit Mikroorganismen, - die Einstellung des Sollwerts für Reaktor 4 auf einen pH-Wert von 6,5, - ein Update der SPS-Steuerung der Nanofiltration zur freien Programmierung der Spülzyklen, - der Einbau eines Absperrhahns vor den Nanofiltrations-Vorfilter - und die Trennung des Nanofiltrationsablaufs vom Reaktoren-Sammelablauf zur Behälterleerung. Es wurde sowohl Rohsickerwasser der MEAB-Deponie Schöneiche als auch Sickerwasserkonzentrat der Deponie Vorketzin behandelt. Fazit: Wegen der durchgeführten Optimierungsmaßnahmen ist es prinzipiell gelungen, das Schöneicher Rohsickerwasser gemäß Anhang 51 der Abwasserverordnung aufzureinigen. In Vorketzin wurde die organische Belastung über 70% und Stickstoff über 80% reduziert. Nach Rückgang der Calciumfracht sollte es zukünftig möglich sein, mit der Zweistufen-Biologie das Sickerwasserkonzentrat ausreichend zu reinigen, da organische Belastung und Stickstoffgehalt geringer als im Schöneicher Rohsickerwasser sind. Um das Verfahren als Stand der Technik, vor allem für die Behandlung von Sickerwasserkonzentraten, zu etablieren, müssten die Laborvorgaben mit den Erfahrungen des Technikumsbetriebs kombiniert und in einer weiteren Versuchsreihe unter optimierten Bedingungen verifiziert werden.
Ziel und erwartete Ergebnisse: In Nordrhein-Westfalen werden derzeit ca. 350 genehmigungsbedürftige Anlagen nach den Nrn. 3.9 Spalte, 3.9 Spalte 2 a) und 3.10 Spalten 1 und 2 des Anhangs zur 4. BImSchV betrieben. Für diese Anlagen wird eine umfassende Erhebung zum Stand der Technik und zu möglichen Maßnahmen der Abfallvermeidung und der Verminderung, einschliesslich Darstellung möglicher Bester Verfügbarer Techniken durchgeführt. Hierzu werden die bei den zuständigen Immissionsschutz- und Wasserbehörden vorliegenden Unterlagen (z.B. Genehmigungsunterlagen, Abfallbilanzen, Einleitungserlaubnisse) gesichtet und ausgewertet; Angaben zum Abfall- und Abwasseranfall nach Abstimmung mit den betreffenden Industrieverbänden durch eine Betreiberabfrage zu aktualisiert, ergänzt und ausgewertet; einzelnen Anlagen zwecks Erstellung einer Prioritätenliste hinsichtlich ihrer Bedeutung bewertet; besonders abfall- und abwasserrelevante Anlagen im Hinblick auf die Anforderungen an eine weitgehende Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser einer eingehenden Vor-Ort-Untersuchung unterzogen. Dabei wird für jede untersuchte Anlage ein detaillierter Prüfbericht zu erstellt. Ziel des Projektes ist die Ermittlung des derzeitigen Status im Hinblick auf Anfall, Aufkommen und Entsorgung von Abfällen und Schmutzwasser der Anlagen insbesondere im Hinblick auf besonders überwachungsbedürftige Abfälle; Ermittlung des Vermeidungspotentials für Abfälle und Abwässer sowie des Verwertungspotentials für Abfälle; Ermittlung des Standes des Vollzuges des Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG; exemplarische Untersuchung von Anlagen im Hinblick auf die Möglichkeit der Umsetzung von dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser; Erarbeitung eines Leitfadens zur Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser. Dabei sind die Musterverwaltungsvorschriften des LAI, Anforderungen der Abwasserverordnung einschließlich der einschlägigen Anhänge, einschlägige technische Regelwerke und die Ergebnisse der exemplarischen Untersuchungen zu berücksichtigen Das Branchenprogramm wird mit den betreffenden Industrieverbänden diskutiert und wichtige Zwischenergebnisse diesen regelmäßig vorgestellt. In einer Projektsteuerungsgruppe bestehend aus Vertretern der Vollzugsbehörden werden Informationen ausgetauscht, Probleme diskutiert, Optimierungsvorschläge eingebracht und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Die Stadt Dingolfing beantragt die Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in die Isar. Die bestehende Erlaubnis endet am 31.12.2025. Die Kläranlage Dingolfing wurde im Jahr 2005 in Betrieb genommen. Die aktu¬elle Ausbaugröße der Kläranlage beträgt 70.000 EW. Auf der Kläranlage Dingolfing wird das Abwasser der Stadt Dingolfing und der industriellen Indirekteinleiter BMW und Develey gereinigt. Die aktuelle Belastung der Kläranlage wurde auf Grundlage der Betriebstagebücher der Jahre 2021 bis 07/2024 detailliert ermittelt. Derzeit beträgt die mittlere Belastung aller Tage 58.200 EW bzw. 49.400 EW. Der 85%-Perzentil-Wert an Trockenwettertagen liegt bei 71.800 EW bzw. bei 61.800 EW. Das Kläranlagengelände liegt auf öffentlichem Grund, Gemarkung Dingolfing, auf einer mittleren Geländehöhe von 354,00 m ü. NN. Das gereinigte Abwasser fließt über einen Ableitungskanal bei Fluss-km 44,0 in die Isar (Grundstück Fl. Nr. 2260). Das Mischwasser aus dem Entlastungsbauwerk wird über einen Stauraumkanal in den linken Seitengraben der Isar (Fl.-Nr. 534/6, Gem. Gottfrieding) geleitet. Die Abwasseranlage besteht im Wesentlichen aus einem Kanalnetz im Misch¬system und Trennsystem mit Mischwasserentlastungsanlagen und einer me¬chanisch-biologischen Kläranlage mit weitergehender Reinigung (Belebungsan¬lage mit Kaskadendenitrifikation und getrennter Schlammbehandlung als Mesophile Faulung). Die Kläranlage ist ausgelegt auf eine BSB5-Fracht (roh) von 4.200 kg/d (ent¬sprechend 70.000 EW). Dies entspricht der Größenklasse 4 nach Anhang 1 zur Abwasserverordnung. Für dieses Vorhaben ist gemäß Ziffer 13.1.2 der Anlage 1 zum UVPG, § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Diese hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Die Gemeinde Saaldorf-Surheim betreibt je eine mechanisch-biologische Kläranlage in Saaldorf und in Surheim. Beide Anlagen sind sanierungsbedürftig. Die Gemeinde Saaldorf-Surheim plant nun, das Abwasser aus Saaldorf nach Surheim abzuleiten und in Surheim die bestehende Kläranlage zu erweitern und zu ertüchtigen. Die Kläranlage Saaldorf soll aufgelassen werden. Die bestehende wasserrechtliche Erlaubnis vom 13.06.2006 für das Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Surheim in die Sur endet am 30.06.2026. Mit Schreiben vom 07.08.2024 beantragte die Gemeinde Saaldorf-Surheim die Erteilung einer neuen gehobenen Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Surheim und legte Antragsunterlagen vor, die eine Erweiterung und Ertüchtigung der bestehenden Kläranlage vorsehen. Geplant ist die die Errichtung und der Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage, die ausgelegt ist für organisch belastetes Abwasser von 450 kg/BSB5 (roh)/d bzw. 7.500 Einwohnerwerte (EW). Dies entspricht der Größenklasse 3 nach der Abwasserverordnung (AbwV).
<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>An mehr als der Hälfte aller Messstellen an deutschen Flüssen werden zu hohe Phosphor-Konzentrationen gemessen und die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/g?tag=Gewssergte#alphabar">Gewässergüte</a> muss herabgestuft werden.</li><li>Messstellen mit hohen Konzentrationen sind seit Beginn der 1980er Jahre um rund ein Drittel zurückgegangen. Extreme Belastungen treten nur noch selten auf.</li><li>Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie ist es, die Phosphor-Orientierungswerte spätestens 2030 in allen Gewässern einzuhalten.</li><li>Dafür muss die Landwirtschaft ihre Düngepraxis verändern und besonders kleine Kläranlagen die Phosphorelimination an den Stand der Technik anpassen.<br><br></li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Die Gewässer Deutschlands sind mehrheitlich in keinem guten Zustand (siehe Indikatoren zum ökologischen Zustand der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-oekologischer-zustand-der-fluesse">Flüsse</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-oekologischer-zustand-der-seen">Seen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-oekologischer-zustand-der-uebergangs">Meere</a>). Die Überdüngung der Gewässer (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Eutrophierung#alphabar">Eutrophierung</a>) mit Phosphor ist eines der größten Probleme, weil es ein übermäßiges Wachstum von Algen und Wasserpflanzen auslöst. Sterben diese ab, werden sie von Mikroorganismen zersetzt. Dabei wird viel Sauerstoff verbraucht. Sauerstoffdefizite im Gewässer wirken sich auf Fische und andere aquatische Organismen negativ aus; in Extremsituationen kann es zu Fischsterben führen. Um die Überdüngung zu vermeiden, muss vor allem die Belastung durch Phosphor verringert werden. Der Kartendienst <a href="https://gis.uba.de/maps/resources/apps/acp/index.html?lang=de">„Nährstoffe und Salze“</a> zeigt Auswertungen für ca. 250 Messstellen in deutschen Flüssen. </p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Anfang der 1980er Jahre wurden an fast 90 % aller Messstellen überhöhte Phosphorgehalte gemessen. Seit 2018 liegt der Anteil bei knapp 60 %. Betrachtet man die unterschiedlichen Güteklassen, sieht man eine weitere Verbesserung: Insgesamt ist der Anteil der stärker belasteten Gewässer zurückgegangen. Zu dieser Verbesserung haben vor allem die Einführung phosphatfreier Waschmittel und die Phosphatfällung in den größeren Kläranlagen beigetragen.</p><p>Derzeit bestehen Engpässe bei der Lieferung von Fällmitteln (z.B. Aluminiumsalze), mit denen der Phosphor in Kläranlagen aus dem Abwasser entfernt wird. Stehen diese Chemikalien zur Abwasserreinigung nicht in ausreichender Menge zur Verfügung, hat dies eine Erhöhung der Phosphorkonzentrationen im Gewässer zur Folge.</p><p>Nach der europäischen <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32000L0060">Wasserrahmenrichtlinie</a> (EU-RL 2000/60/EG) müssen alle Gewässer bis 2027 einen guten ökologischen Zustand erreichen. In Deutschland haben fast zwei Drittel der Gewässer hierfür zu hohe Phosphorgehalte. Um die Einträge in Gewässer zu reduzieren, schreibt die neue <a href="https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Ackerbau/_Texte/Duengung.html">Düngeverordnung</a> vor, auf Böden mit hohen Phosphorgehalten wenig Gülle oder phosphorhaltige Mineraldünger auszubringen. In eutrophierten Gebieten können die Anforderungen verschärft werden. Ob dies ausreicht, wird ein Wirkungsmonitoring zeigen. Daneben soll die Abwasserverordnung nach einer Anpassung regeln, dass auch kleine Kläranlagen Phosphor nach dem Stand der Technik entfernen. In größeren Anlagen erfolgt dies bereits. Gemäß Ziel 6.1.a der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nachhaltigkeitsstrategie</a> der Bundesregierung sind die Orientierungswerte für Phosphor spätestens im Jahr 2030 einzuhalten.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Die Bundesländer übermitteln dem Umweltbundesamt Messwerte von etwa 250 repräsentativen Messstellen. Für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/fluesse/ueberwachung-bewertung">Einordnung in eine Gewässergüteklasse</a> wird der Mittelwert der Phosphor-Konzentration mit der Konzentration verglichen, die für den guten ökologischen Zustand in dem jeweiligen Gewässertyp nicht überschritten werden sollte <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/BJNR137310016.html">(OGewV 2016)</a>. Sie liegen je nach <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=Fliegewssertyp#alphabar">Fließgewässertyp</a> zwischen 0,1 und 0,15 mg/l Phosphor (bei einem Typ 0,3 mg/l) sowie in Übergangsgewässern bei 0,045 mg/l. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> entspricht dem Anteil der Messstellen, die diese Orientierungswerte nicht einhalten.</p>
Die revidierte Kommunalabwasserrichtlinie ist fachlich sehr breit angelegt und umfasst eine Vielzahl neuer Aspekte im Kontext der Abwasserbehandlung. Exemplarisch seien hier die Bereiche Wassermanagementpläne, Einführung einer vierten Reinigungsstufe, Energie, gesundheitliches Monitoring, Nährstoffrecycling und analytische Fragestellungen genannt. Das Vorhaben soll dazu beitragen, schnelle fachliche Zuarbeiten in Bezug auf die Umsetzung der neuen Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie zu ermöglichen. Es werden in Bezug auf die Umsetzung vielfältige fachtechnische, rechtliche und gebührenbezogene Fragen in Abhängigkeit von der Kläranlagengröße und Ausstattung zu beantworten sein, die absehbar nicht alle UBA intern gelöst werden können. Dazu sind ggf. kurzfristige Modellierungen u.a. mit vorhandenen oder kurzfristig zu erhebenden Daten durchzuführen. Ebenso sind detaillierte Kostenabschätzungen im Zuge der Umsetzung zu vorzunehmen. Desweiteren sind Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen (u.a. Gesundheit Artikel 17; Abfall Artikel 20) zu bewerten.
Die gereinigten Abwässer aus kommunalen Großkläranlagen und aus bestehenden Kleinkläranlagen sowie Kühl- und Niederschlagswasser oder gering belastete Ableitungen aus Wasseraufbereitungsanlagen können direkt in ein Gewässer eingeleitet werden. An diese Einleitungen werden besondere gesetzliche Anforderungen gestellt. Die Erlaubnis für eine direkte Einleitung in ein Gewässer wird durch die Wasserbehörde gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. der Abwasserverordnung und dem Berliner Wassergesetz erteilt. Rechtsgrundlagen für die Erlaubnis zur direkten Einleitung von Abwässern finden Sie im Wasserhaushaltsgesetz , der Abwasserverordnung , dem Berliner Wassergesetz und der Reinhalteordnung. Die Festsetzung der Abwasserabgabe – grundsätzlich muss jeder Direkteinleiter Abwasserabgabe entrichten – erfolgt nach dem Abwasserabgabengesetz . Folgende Merkblätter stehen unter Publikationen, Merkblätter und Hinweise und nachfolgend zur Verfügung:
Die Stadt Bad Reichenhall betreibt eine mechanisch-biologische Kläranlage. Die bestehende Kläranlage wurde am 01.07.1981 offiziell in Betrieb genommen. Im Jahr 1994 wurde die Anlage umgebaut und modernisiert. Die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Bad Reichenhall in die Saalach vom 20.12.2002 ist am 31.12.2022 abgelaufen. Derzeit besteht eine übergangsweise beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG. Die Stadt Bad Reichenhall hat die Erteilung einer neuen gehobenen Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Bad Reichenhall beantragt und legte Antragsunterlagen vor. Beantragt wurde der Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage, die ausgelegt ist für organisch belastetes Abwasser von 1.800 kg/BSB5 (roh)/d bzw. 30.000 Einwohnerwerte (EW). Dies entspricht der Größenklasse 4 nach der Abwasserverordnung (AbwV).
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 53 |
| Land | 51 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 36 |
| Gesetzestext | 5 |
| Text | 27 |
| Umweltprüfung | 12 |
| unbekannt | 23 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 58 |
| offen | 44 |
| unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 106 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 38 |
| Keine | 41 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 43 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 59 |
| Lebewesen und Lebensräume | 82 |
| Luft | 48 |
| Mensch und Umwelt | 105 |
| Wasser | 97 |
| Weitere | 106 |