Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, die in die dargestellten Bereiche hineinragen oder an diese angrenzen, ist die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Bei der Zulassung schutzbedürftiger Nutzungen in den dargestellten Bereichen ist eine besondere Einzelfallprüfung erforderlich.
Daten zu Betriebsbereichen nach Störfallverordnung im Sachsen. Unterschieden wird u. a. zwischen Anlagen untere Klasse (früher: Grundpflichten) und obere Klasse (früher: erweiterten Pflichten). Abgebildet sind die Anlagenteile, von denen aus Achtungsabstände ausgehen, es können mehrere pro Betriebsbereich sein. Die Achtungsabstände werden mit angegeben.
Achtungsabstände von Betriebsbereichen nach Störfallverordnung im Sachsen in Form von Pufferringen. Die Centroiden der Pufferringe sind relevante Teile der jeweiligen Anlage. Pro Betriebsbereich kann es mehrere Anlagenteile mit verschiedenen Achtungsabständen geben.