Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln jedes Jahr aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen. Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert (Preis) des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Das Digitale Landschaftsmodell 1:250 000 (DLM250) beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche der Bundesrepublik Deutschland im Vektorformat. Der Informationsumfang des DLM250 orientiert sich am Inhalt der Topographischen Karte 1:250 000. Die Objektartenerfassung entspricht dem ATKIS-Objektartenkatalog DLM250. Zur Aktualisierung des Datenbestandes werden u.a. die digitalen Landschaftsmodelle der Bundesländer (ATKIS Basis-DLM) und die digitalen Topografische Karten der Bundesländer genutzt. Das DLM250 eignet sich unter anderem als Grundlage für räumliche Planungen, als kartographische Grundlage für die Einsatzplanung von Sicherheits- und Rettungskräften oder zur Ableitung eigener maßgeschneiderter kartographischer Darstellungen. Das Digitale Landschaftsmodell 1:250 000 (DLM250) liegt erstmalig im AFIS-ALKIS-ATKIS Anwendungsschema Version 7.1.2 vor.
Das Digitale Oberflächenmodell 1 m (DOM1) beschreibt die Oberfläche der Erde, der Vegetation und der Bebauung (Häuser, Brücken, Hochspannungsleitungen) sowie den ruhenden und fließenden Verkehr durch die dreidimensionalen Koordinaten einer repräsentativen Menge von Boden- und Nichtbodenpunkten. Datengrundlage sind die durch Laserscanning für die Stadt Bremerhaven in 2015 und für die Stadt Bremen in 2017 entstandenen dreidimensionalen Punktwolken.
Aus Laserscanvermessungen (Airborne Laserscanning) oder photogrammetrischen Produkten abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 1 Meter für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Daten stammen jeweils aus den landesweiten 3D-Laserscanbefliegungen aus 2010, 2020 und 2022 und liegen im Lagestatus ETRS89_UTM32 (Lagestatus 310) und mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH vor. Eine punktuelle Aktualisierung dieser Daten erfolgt über photogrammetrische Produkte und ist ggf. in den Metadaten der einzelnen Jahrgänge dokumentiert. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 15 cm. In Bereichen von Abschattungen (z. B.: Brücken), dichter Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig wird vom LGV ab dem Jahr 2022 folgende Rasterweite angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m). Ältere Jahrgänge haben zusätzlich noch folgende Rasterweiten: DGM 10 (Rasterweite 10m) DGM 25 (Rasterweite 25m) Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung für groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.
Überall dort, wo präzise Höhenangaben gefragt sind, werden Höhenfestpunkte seit je her für vermessungstechnische Aufgaben und Lösungen im Rahmen der Bauvermessung, Landkartenherstellung und Landesvermessung genutzt. Die Höhenfestpunkte dienen in Ihrer Gesamtheit der physikalischen Realisierung des Höhenfestpunktfeldes und damit der Höhenkomponente des geodätischen Raumbezugs im Sinne von § 2 Absatz 2 des Hamburgischen Gesetzes über das Vermessungswesen (HmbVermG) vom 20.04.2005 (HmbGVBl. 2005, S.135). auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die Höhenwerte werden im amtlichen Höhenbezugssystem des Deutschen Haupthöhennetzes als Normalhöhen in "Meter über Normal-Höhennull" (NHN) angegeben. Das zugehörige Koordinatenreferenzsystem (CRS) ist seit dem 01.12.2016 das DE_DHHN_16_NH, dessen Höhenhorizont um 14-17 Millimeter niedriger liegt, als die bis 30.11.2016 gültigen Werte des CRS DE_DHHN_92 aus dem Jahre 1992. Das Höhenfestpunktfeld der FHH besteht aus hierarchisch gegliederten Höhennetzen der I. bis IV. Ordnung. Während die ersten drei Ordnungen der Sicherung des Höhenbezugs dienen, ist die IV. Ordnung, das Gebrauchshöhennetz (Höhenpunkte (Gebrauchshöhen)), als letzte Verdichtungsstufe mit rund 2.600 Höhenfestpunkten die Grundlage für alle Vermessungen mit amtlichem Höhenbezug. Die Höhenfestpunkte werden durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung über geometrische Nivellements und in einem bedarfsgerechten Punktabstand zueinander bestimmt. Die letzte flächenhafte Überprüfung bzw. Neubestimmung der Höhenwerte fand 2010 statt. Bei Bedarf finden einzelne Nachmessung statt. Die Höhenangabe erfolgt auf Millimeter. Als dauerhafte Vermarkungen dienen überwiegend Metallbolzen an Häuserfassaden oder Brückenfundamenten. In Randgebieten mit wenig Bebauung können z. B. auch in den Boden eingebrachte Granit- oder Betonsteine die Grundlage für Vermarkungen bilden. Die Vermarkungen von Punkten des Höhenfestpunktfeldes sind Vermessungsmarken im Sinne von § 7 des HambVermG. Sie dürfen nur von Vermessungsstellen (das sind der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung sowie die in Hamburg zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure) eingebracht, verändert, wiederhergestellt oder beseitigt werden. Sie dürfen nicht in ihrer Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigt werden. Wer Maßnahmen treffen will, durch die Vermessungsmarken, insbesondere deren fester Stand, Erkennbarkeit oder Verwendbarkeit, gefährdet werden können, hat dies rechtzeitig der zuständigen Behörde mitzuteilen. Sind Vermessungsmarken zu verlegen, hat der Verursacher die Kosten hierfür zu tragen. Die Informationen zu den Höhenfestpunkten des Gebrauchshöhennetzes können als „Einzelnachweis Höhenfestpunkt“ unter www.geoportal-hamburg.de (Suchbegriff „Höhenfestpunkte“) von jedermann kostenfrei abgerufen werden. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Höhenfestpunkte örtlich nicht mehr vorhanden oder die „Einzelnachweise Höhenfestpunkt“ nicht mehr aktuell sind. In diesen Fällen wird um Rückmeldung an den genannten Ansprechpartner gebeten. Der LGV haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die dargestellten Inhalte insbesondere Höhenangaben nicht aktuell sind.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gewässernetz (Hydro-Physische Gewässer) aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit. Das Thema Gewässernetz ist in Anhang I der INSPIRE-Richtlinie ist dieses Thema wie folgt definiert: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Zusätzlich findet man im Steckbrief Hydrografie GDI-DE(www.geoportal.de) folgende ergänzende Definition zum Thema. „Die Datenspezifikation zum Thema Hydrografie legt den Schwerpunkt auf die Darstellung und Beschreibung von Stehgewässern und Fließgewässern bzw. Seen, Flüssen und anderen Gewässern. Je nach Anwendungsfall gibt es thematische und geographische Einschränkungen bzw. eine unterschiedliche Semantik: Geographisch betrachtet sind alle Binnengewässer bzw. oberirdischen Wasserkörper im Binnenland angesprochen. Topographisch gesehen umfasst der Begriff „Gewässernetz“ die Gesamtheit aller von der Quelle bis zur Mündung zueinander fließenden Gewässer.„:Eine dauerhafte, quer über einem Wasserlauf führende Barriere, die dazu dient, ein Gewässer aufzustauen oder seinen Durchfluss zu steuern.
Das Digitale Geländemodell 5 m (DGM5) ist ein ATKIS®-Produkt und beschreibt die Geländeformen der Erdoberfläche durch eine in Lage und Höhe georeferenzierte Punktmenge, die in einem regelmäßigen Gitter von 5 m angeordnet sind. Ausgaben: Höhengenauigkeit +/- 5 % der Gitterweite Datengrundlage sind die durch Laserscanning für die Stadt Bremerhaven in 2015 und für die Stadt Bremen in 2017 entstandenen dreidimensionalen Punktwolken.
Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Dieser WebFeatureService (WFS) visualisiert die graphischen ALKIS-Daten der Verwaltungsgrenzen. Er umfasst das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Das Digitale Oberflächenmodell 5 m (DOM5) beschreibt die Oberfläche der Erde, der Vegetation und der Bebauung (Häuser, Brücken, Hochspannungsleitungen) sowie den ruhenden und fließenden Verkehr durch die dreidimensionalen Koordinaten einer repräsentativen Menge von Boden- und Nichtbodenpunkten. Datengrundlage sind die durch Laserscanning für die Stadt Bremerhaven in 2015 und für die Stadt Bremen in 2017 entstandenen dreidimensionalen Punktwolken.
Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält ausgewählte Daten: Flurstücke, Flurstücksnummern, Gebäude, Hausnummern, Straßennamen
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 311 |
| Kommune | 75 |
| Land | 926 |
| Type | Count |
|---|---|
| Hochwertiger Datensatz | 361 |
| unbekannt | 565 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 22 |
| offen | 769 |
| unbekannt | 135 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 925 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 86 |
| Datei | 45 |
| Dokument | 37 |
| Keine | 50 |
| Webdienst | 619 |
| Webseite | 498 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 400 |
| Lebewesen und Lebensräume | 645 |
| Luft | 31 |
| Mensch und Umwelt | 911 |
| Wasser | 97 |
| Weitere | 926 |