Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen: möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, möglichst vollständige und schnelle Verwesung und möglichst geringe Geruchsbelästigung. Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage: Variante 1 Verwesungsoption" und Variante 2 "Barriereoption". Verwesungsoption: Die Standorte gewährleisten eine möglichst schnelle und vollständige Mineralisierung und haben eine lange Verweilzeit des Sickerwassers im Bodenkörper. Risiken für das Grundwasser können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Barriereoption: Die Standorte gewährleisten den Schutz des Grundwassers durch eine Barrierewirkung der Standorte. Aufgrund der schlechteren Durchlüftung muss eine längere und unvollständigere Zersetzung in Kauf genommen werden. Außerdem kann es zu temporärem Sickerwasserstau kommen.
Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen: möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, möglichst vollständige und schnelle Verwesung und möglichst geringe Geruchsbelästigung. Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage: Variante 1 Verwesungsoption" und Variante 2 "Barriereoption". Verwesungsoption: Die Standorte gewährleisten eine möglichst schnelle und vollständige Mineralisierung und haben eine lange Verweilzeit des Sickerwassers im Bodenkörper. Risiken für das Grundwasser können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Barriereoption: Die Standorte gewährleisten den Schutz des Grundwassers durch eine Barrierewirkung der Standorte. Aufgrund der schlechteren Durchlüftung muss eine längere und unvollständigere Zersetzung in Kauf genommen werden. Außerdem kann es zu temporärem Sickerwasserstau kommen.
Foto: LANUV In biologischen Abfallbehandlungs-anlagen erfolgt eine mikrobielle Umsetzung von organischen Abfällen. Prozesse mit gezieltem Einsatz von (Luft)-Sauerstoff werden als Kompostierung bezeichnet, Prozesse unter Ausschluss von Sauerstoff als Vergärung. Vergärungsverfahren werden insbesondere zur Behandlung von strukturarmen Abfällen (z. B. Lebensmittelreste) eingesetzt. Kompostierungsverfahren eignen sich für strukturreiche Abfälle wie Grünschnitt, die zerkleinert und dann zu Mieten aufgesetzt werden. Mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien werden zunehmend kombinierte Anlagen gebaut. Zunächst wird in der Vergärungsstufe ein methanhaltiges Biogas erzeugt. Mit dem Biogas kann in einem Blockheizkraftwerk Strom und Wärme erzeugt werden. Teilweise wird das Biogas aber auch aufbereitet und als sog. „Biomethan“ in ein Erdgasnetz eingespeist. Der zunächst nasse Gärrückstand wird abgepresst oder mit strukturreichen Grünabfällen gemischt. Durch intensive Belüftung erfolgt eine Umstellung der Mikroorganismenpopulationen. Durch die Umsetzungsprozesse wird nun ein Kompost erzeugt, der in der Landwirtschaft und im Gartenbau als Dünger und zur Humusbildung eingesetzt werden kann. Bei der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung erfolgt nach einer mechanischen Aufbereitung und Abtrennung von Störstoffen (z. B. Motoren), heizwertreichen Fraktionen (Kunststoffe, Gummi, Papier) und Metallen eine biologische Behandlung (Vergärung und / oder Kompostierung) des verbleibenden Restabfalls. Sofern der Abfall anschließend auf einer Deponie abgelagert werden soll, muss die biologische Behandlung über mehrere Wochen bis zum Erreichen der für die Deponierung geforderten Qualität vorgenommen werden. Ein aus Restabfall erzeugter „Kompost“ darf nicht als Dünger eingesetzt werden. Bei der Neuausrichtung zahlreicher Anlagen wird nun vielfach der organik-haltige Restabfall nicht mehr deponiert, sondern in einer Müllverbrennungsanlage weiter behandelt. Statt einer wochenlangen biologischen Behandlung wird der Restabfall nur noch etwa eine Woche in der biologischen Stufe belassen. Dort erfolgt unter Einsatz einer intensiven Belüftung eine Stabilisierung (biologische Trocknung) des Materials. Bei der biologischen Abfallbehandlung werden Geruchsstoffe freigesetzt. Aus diesem Grund werden geruchsintensive Arbeitsprozesse gekapselt oder eingehaust durchgeführt. Hallen- und Prozessluft werden gefasst und in einer Abluftbehandlungsanlage von Geruchsstoffen befreit. Für die Abluftbehandlung werden sogenannte Biofilter eingesetzt. Der Abbau der geruchsintensiven Substanzen erfolgt durch aerobe Mikroorganismen, die auf einem Trägermaterial (z. B. Wurzelholz) angesiedelt sind. Bei den etwa 80 nordrhein-westfälischen biologischen Abfallbehandlungsanlagen wird bislang nur in wenigen Anlagen eine Vergärungsstufe betrieben. Der überwiegende Teil behandelt ausschließlich aerob. Darüber hinaus gibt es noch ca. 20 landwirtschaftliche Biogasanlagen, in denen Abfälle (meist aus der Lebensmittelindustrie) als sog. Kofermente eingesetzt werden.
Dem Wolfsbüro des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) wurde eine weitere illegale Tötung eines Wolfs bestätigt. Bei einem bereits am 7. März gemeldeten und auf einem Feld im Landkreis Celle, in der Nähe von Bonstorf, gefundenen toten Wolf bestand der Verdacht auf einen illegalen Abschuss. Allerdings befand sich der Kadaver in einem Zustand, bei dem nicht eindeutig festgestellt werden konnte, ob es sich tatsächlich um einen Wolf handelt. Endgültig klären konnte das nur eine Untersuchung des Kadavers im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin und eine DNA-Analyse im Senckenberg-Institut in Gelnhausen bei Frankfurt, dem nationalen Referenzlabor für Wolfsgenetik. Denn das tote Tier muss bereits länger gelegen haben und wurde von anderen Wildtieren angefressen. Demzufolge befand sich der Kadaver bereits in einem Zustand fortgeschrittener Verwesung und Teilskelettierung. Mittlerweile liegen dem Wolfsbüro die Untersuchungsergebnisse vor. Es handelt sich zum einen um eine junge Wölfin, ein Nachkomme des Rudels Wietzendorf, zum anderen wurden 18 Schrotkugeln in dem Kadaver gefunden. Todesursache ist damit eindeutig ein illegaler Abschuss. Das Polizeikommissariat Bergen hat heute ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§71). Es ist der vierzehnte tote Wolf in Niedersachsen im Jahr 2018. Zwölf Wölfe kamen bei Verkehrsunfällen ums Leben, zwei wurden illegal erschossen. Insgesamt gab es seit 2003 43 tote Wölfe in Niedersachsen, davon wurden sechs illegal getötet. Sämtliche Informationen über in Niedersachsen tot aufgefundene Wölfe sind hier aufgeführt: http://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/tier_und_pflanzenartenschutz/wolfsbuero/totfunde/tote-woelfe-in-niedersachsen-142406.html
Berechnungsansatz zur Ermittlung der Abbaurate im Deponiekörper Gasqualität im Hauptgasstrom - Ausgangskonzentration Methan CH4(Vol.-%)6,8 Kohlendioxid CO 2(Vol.-%)17,3 Sauerstoff O 2(Vol.-%)1,5 Gesamt-Stickstoff N 2(Vol.-%)74,4 Stickstoff N 2 - Fremdluft-Konzentration(Vol.-%)5,6 Stickstoff N 2 - ohne Fremdluft(Vol.-%)68,8 (-)0,39 Gemessen am 13. August 2002 Stickstoffanteil - CH4/CO2-Verhältnis CH4/CO2-Verhältnis Berechnete fremdluftfreie Gaskonzentration Methan CH4(Vol.-%)7,3 Kohlendioxid CO 2(Vol.-%)18,6 Stickstoff N 2(Vol.-%)74,0 Sauerstoffverbrauch - berechneter Methanabbau bzw. intensivierte CO2-Produktion Verbrauchter Sauerstoff/Sauerstoffzehrung O 2(Vol.-%)theoret. Methanabbau bzw. "vermiedene" Methanproduktion(Vol.-%)9,8 theoret. Ausgangskonzentration im Deponniekörper CH 4(Vol.-%)17,2 theoretische Abbaurate CH 4/intensivierte CO 2-Produktion(-)57% 19,7 Erläuterungen Gesamt-Stickstoffkonzentration - berechnet als Differenz zu 100 %: N2 (Vol.-%) = 100 Vol.-% - 6,8 Vol.-% CH 4 - 17,3 Vol.-% CO 2 - 1,5 Vol.-% O 2 = 74,4 Vol.-% Stickstoff N 2 - Fremdluft-Konzentration - berechnet aus der gemessenen Sauerstoffkonzentration, multipliziert mit dem Stickstoff-/Sauerstoffverhältnis der Luft: N2-Fremdluft (Vol.-%) = 1,5 Vol.-% O 2 x 79/21 = 5,6 Vol.-% Stickstoffkonzentration N 2 ohne Fremdluft - berechnet als Differenz N ges - N2-Fremdluft N2 = N2-Gesamt - N 2-Fremdluft = 74,4 - 5,6 = 68,8 Vol.-% Verbrauchter Sauerstoff/Sauerstoffzehrung - berechnet aus dem fremdluftfreien Reststickstoff multipliziert mit dem O 2-/N2-Verhältnis der Luft: Verbrauchter O 2 = N2-Reststickstoff x 21/79 = 74,0 Vol.-% x 21/79 = 19,7 Vol.-% Zur Ermittlung des durch die Absaugung beeinflussten, beschleunigten Abbaus im Deponiekörper lässt sich mit Hilfe des Sauerstoffverbrauches bei der Annahme zugeordneter Methanoxidationsprozesse ein "theoretischer" Methanabbau berechnen. Tatsächlich erfolgt im Deponiekörper ein intensivierter, durch die Absaugung ausgelöster aerober Abbau - vereinfacht nach: C org + 2 O2 => CO2 Theoretischer Methanabbau: CH4 + 2 O2 => CO2 + 2 H2O Im Berechnungsbeispiel: 19,7 Vol.-% O 2/2 = 9,8 Vol.-% CH4 Theoretische Ausgangskonzentration CH 4o im Deponiekörper - ohne Absaugung (Fremdluftfrei): CH4o = CH4gemessen + theoretisch abgebautes Methan CH4o = 7,3 Vol.-% + 9,8 Vol.-% = 17,2 Vol.-%. Theoretische Abbaurate im Deponiekörper/intensivierte CO 2-Produktion Abbaurate = (CH4o - CH4gemessen, fremdluftfrei)/CH 4o x 100 = (17,2 - 7,3)/17,2 x 100 = 57 % Deponie Horb-Rexingen Anhang A Seite A 1 Ergebnisse - Optimierung der Abbauprozesse im Deponiekörper Datenbasis: sämtliche Messwerte von Nov 2001 bis Jan 2003 Ermittlung der Abbaurate auf Grundlage des berechneten Sauerstoffverbrauches Gassammel- stelle GSD 1 DurchschnittlichefremdluftfreieAbsaugmengeCH4-KonzentrationAbbaurate - Mittelwerte -- Mittelwerte -- Mittelwerte - in Nm3/hin Vol.-%in % B13,511,050% D839,010,849% B449,310,351% B21,55,274% Gas- brunnen Summe - GSD 1 GSD 2 93,3 D 1070,70,795% D 11110,913,840% D 1086,211,944% D 1061,04,678% D 1440,60,398% Summe - GSD 2 GSD 3 19,3 D 1452,29,452% D 1090,30,497% D 104--- D 1460,96,366% D 1100,64,076% Summe - GSD 3 GSD 4 4,0 D 1010,514,643% D98,228,825% D73,08,754% D59,39,950% D35,014,039% 152,7 11,9 48Nm3/h Vol.-% % Summe - GSD 4 36,0 Durchschnittliche Gesamtabsaugmenge Durchschnittliche CH4-Konzentration Durchschnittliche Gesamt-Abbaurate Deponie Horb-Rexingen Durchschnittliche Anhang A Seite A 2 Ergebnisse - Optimierung der Abbauprozesse im Deponiekörper Datenbasis: Messdaten am 13. August und 11. September 2002 Ermittlung der Abbaurate auf Grundlage des berechneten Sauerstoffverbrauches Gassammel- stelle GSD 1 DurchschnittlichefremdluftfreieDurchschnittliche AbsaugmengeCH4-KonzentrationAbbaurate in Nm3/hin Vol.-%in % B13,04,470% D856,56,361% B474,55,466% B21,01,092% Gas- brunnen Summe - GSD 1 GSD 2 135,0 D 1070,90,397% D 11118,011,245% D 1085,98,553% D 1061,00,695% D 1440,00,199% Summe - GSD 2 GSD 3 25,7 D 1452,77,158% D 1090,30,695% D 104--- D 1461,48,752% D 1100,20,993% Summe - GSD 3 GSD 4 4,5 D 1013,05,863% D919,010,447% D73,54,569% D511,59,051% D35,512,940% 217,7 7,0 60Nm3/h Vol.-% % Summe - GSD 4 52,5 Durchschnittliche Gesamtabsaugmenge Durchschnittliche CH4-Konzentration Durchschnittliche Gesamt-Abbaurate Deponie Horb-Rexingen Anhang A Seite A 3
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für Menschen und andere Haus- und Nutztiere ist sie nicht gefährlich. In ihrem Hauptverbreitungsgebiet, den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in einigen Mittelmeerländern, kann die Erkrankung über Lederzecken übertragen werden, die in Mitteldeutschland jedoch keine Rolle spielen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche in ein bisher freies Gebiet einzutragen. Besonders effizient ist die Übertragung durch Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion! Daher ist auch die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Die Afrikanische Schweinepest hat sich aus dem ursprünglichen Verbreitungsgebiet in den vergangenen Jahren nach Osteuropa und Asien ausgebreitet. ASP tritt seit vielen Jahren auch bei Haus- und Wildschweinen auf Sardinien auf. Deutschland ist seit 2020 betroffen. In der EU konnten bislang nur Belgien und die Tschechische Republik die Afrikanische Schweinepest im Wildschweinbereich erfolgreich tilgen. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht. Nur Schweine (Wild- und Hausschweine) sind für das Virus empfänglich. Derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. ASP gilt bislang als unheilbar. Sachsen-Anhalt ist sehr gut vorbereitet. Der umfassende Managementplan umfasst folgende Maßnahmen: Information an Fernstraßen Per Erlass ist unter anderem geregelt worden, dass Müllbehälter regelmäßig geleert und gegen (Plünderung durch) Wildschweine gesichert werden. Darüber hinaus sind an allen Autobahn-Parkplätzen mit WC-Anlagen mehrsprachige Warnhinweise angebracht worden. Information der Jägerinnen und Jäger Ein Flyer mit Informationen für Jägerinnen und Jäger wurde erarbeitet. Im Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes erschien im Februarheft 2020 ein Artikel zur sachgerechten Probenahme bei Wildschweinen. 100 Euro Prämie für das Auffinden toter Wildschweine Das Landwirtschaftsministerium vergibt seit Februar 2018 an Jägerinnen und Jäger eine Prämie für das Auffinden und Beproben von toten Wildschweinen. Diese Prämie wurde im September 2022 auf 100 Euro erhöht. Überwachung der Hygiene in den Ställen Das Landwirtschaftsministerium hat die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, im Rahmen der Überwachung der Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung Maßnahmen der Biosicherheit in Betrieben vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest verstärkt zu kontrollieren. Vorbereitung auf den Seuchenfall Sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene finden regelmäßig Tierseuchenbekämpfungsübungen statt. Zur Unterstützung der unteren Veterinärbehörden im Seuchenfall wurden 30 mobile Container zur Kadaverzwischenlagerung als Notfallreserve des Landes angeschafft. Außerdem steht ein 50 Kilometer langer stromführender Wildschweinzaun zur Verfügung. Dieser reicht für die Einzäunung von 2 Kerngebieten mit einem Radius von jeweils 4 Kilometern. Zudem wurde ein 35 Kilometer langer Knotengeflechtzaun und weiteres Equipment, wie Drohnen, Wildwannen und GPS-Geräte angeschafft. Mit aktuell 32 Kadaversuchhund-Gespannen ist Sachsen-Anhalt auf die Suche von Wildschweinekadavern vorbereitet. Zur Bewertung der Seuchenlage bei Auftreten der Seuche, zur Festlegung geeigneter Maßnahmen und zur Beratung der Behörden tagt in regelmäßigen Abständen eine Sachverständigengruppe. Bejagung von Wildschweinen Alle Maßnahmen, die zur Erhöhung von Wildschweinstrecken führen, sind aus vielerlei Sicht zu begrüßen, denn der Schwarzwildbestand im Land ist hoch. Die hohe Wildschweindichte verursacht beispielsweise viele Schäden durch Wildunfälle oder an Deichen. Als Präventionsmaßnahme gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sind solche Maßnahmen nicht geeignet. Für eine erfolgreiche Prävention müsste laut Friedrich-Löffler-Institut die Population um mindestens 70 Prozent dauerhaft reduziert werden. Anlegen von Bejagungsschneisen Wildschweine fressen gern in Maisfeldern. Hier können sie kaum bejagt werden. Deshalb sind Bejagungsschneisen in den Feldern für die Jägerinnen und Jäger hilfreich. Im Rahmen der Agrarförderung des Landwirtschaftsministeriums ist die Anlage von Bejagungsschneisen unter bestimmten Bedingungen und ohne Einschränkung der Beihilfefähigkeit möglich. Befreiung von Standgeld im Landesforst Im Landesforst sind die Befreiung von Standgeld bei Bewegungsjagden, die kostenfreie Abgabe von Frischlingen und Überläufern bei Einzeljagden ohne Gewichtsbeschränkung und weitere Maßnahmen zur Förderung der Wildschweinjagd vorgesehen. Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen Für die Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen einschließlich deren Überwachung sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Rahmen der Krisenplanung die personelle Absicherung der einzuleitenden Maßnahmen sicherzustellen. Die Task Force "Tierseuchenbekämpfung“ am Landesamt für Verbraucherschutz unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte im Ereignisfall. Es ist möglich, praktizierender Tierärzte hinzuzuziehen. Dies regelt die „Rahmenvereinbarung hinsichtlich des Einsatzes von Tierärztinnen/Tierärzten im Tierseuchenkrisenfall“, welche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Tierärztekammer sowie des Landesverbandes praktizierender Tierärzte Sachsen-Anhalt geschlossen wurde. Die klinischen Erscheinungen sind sehr variabel. Bei Hausschweinen und europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen sowie Schaumbildung vor der Rüsselscheibe. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft ("Liegenbleiben in der Suhle") oder Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, "blutige" Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Fehlen solche Auffälligkeiten, ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass ASP vorliegt. Bei solch unspezifischen Symptomen sollte das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt informiert werden. Verendete oder krank erscheinende Wildschweine sollten an die zuständige Veterinärbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Illegales Verfüttern oder unsachgemäßes Entsorgen von Speiseabfällen ist zu unterlassen. Unter Umständen kann eine unachtsam entsorgte Brotzeit mit Wurst oder Schinken bereits zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest führen. Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse (z. B. Salami, Schinken) sollten nicht aus betroffenen Seuchen- oder Restriktionsgebieten mitgebracht werden. Landwirte sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Treten akute Krankheitsanzeichen auf, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Länder zu senden. Hoftierärzte, aber auch Landwirte werden nachdrücklich gebeten, verstärkt Proben (insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinaus gehendes Probenmaterial) zur diagnostischen Abklärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrten Todesfällen in schweinehaltenden Betrieben einzusenden. Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem. Jäger sollten auf vermehrt auftretendes Fallwild achten und von diesem immer Proben an die zuständige veterinärmedizinische Untersuchungseinrichtung ( Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Veterinärmedizin in Stendal ) einschicken. Optimal sind Schweiß- und Milzproben, notfalls Proben von anderen Organen oder ein Knochen. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden. Die Entnahme von Proben über Tupfer in verschließbarem Plastikröhrchen ist eine geeignete Möglichkeit (anzufordern bei der zuständigen Veterinärbehörde). Besonders vorsichtig sollte mit Gegenständen umgegangen werden, die Schweißkontakt hatten. Dazu gehören auch Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Grundsätzlich sollte eine Kontamination mit potentiell infektiösem Material vermieden werden. Bei entsprechenden Arbeiten sind möglichst Einmalhandschuhe zu tragen. Bei Kontakt mit Risikomaterial ist die Reinigung und Desinfektion nötig. Auch die Erde, z. B. von Schwarzwildwechseln und -suhlen, kann mit infektiösem Blut oder Kot kontaminiert sein. Um das ASP-Virus durch Hitzebehandlung zu deaktivieren, sind mindestens 56 °C über 70 Minuten bzw. 60 °C über 20 Minuten erforderlich. Waschen mit Wasser und Seifenlauge kann zwar einen großen Teil von eventuell anhaftendem Material und damit einer Virenfracht beseitigen, hat aber bei dem ASP-Virus keine desinfizierende Wirkung. Insbesondere die baltischen Staaten sind jagdtouristisch attraktive Reiseländer. Jagdtrophäen und Schwarzwildprodukte stellen im Ereignisfall ein erhebliches Risiko dar. Gleiches gilt für die verwendeten Kleidungsstücke und Gegenstände. Daher sind alle Jäger und Jägerinnen aufgerufen, bei Teilnahme an Jagden in den betroffenen Gebieten besonderen Wert auf hygienische Maßnahmen zu legen. Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen sowie von Fleisch aus diesen Regionen ist verboten. Alle Gegenstände, die Kontakt mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild hatten (z. B. Bekleidung, Jagdmesser, Jagdstiefel, Fahrzeuge etc.), sollten unverzüglich noch im Gastrevier gereinigt und desinfiziert werden. Für eine Desinfektion sind daher geprüfte Desinfektionsmittel unverzichtbar. Bei Fragen zu deren Einsatz sollte man sich an einen Tierarzt wenden. Keinesfalls sollte das eigene Fahrzeug für die Bergung und den Transport von erlegtem Schwarzwild eingesetzt werden. Hierzu sind nur die Fahrzeuge der jeweiligen Gastgeber bzw. Jagdveranstalter zu nutzen. Wird das eigene Fahrzeug dennoch für Fahrten im Gastrevier eingesetzt, ist es spätestens vor Antritt der Rückreise gründlich zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln - nach Empfehlung der örtlichen Veterinärbehörden - zu desinfizieren (Unterboden, Ladeflächen und Innenraum). Insbesondere Kontaminationen mit Blut sind sorgfältig zu entfernen. Ein unzureichend gereinigtes und (potenziell) kontaminiertes Fahrzeug ist keinesfalls im heimischen Jagdrevier zu nutzen. Das ASP-Virus ist für Hunde ungefährlich, allerdings lässt sich im jagdlichen Einsatz kaum vermeiden, dass der Jagdhund eng in Kontakt zu kontaminierten Materialien kommt. Will man sicher ausschließen, dass der eigene Jagdhund die ASP in das Jagdrevier oder in Hausschweinebestände einschleppt, lässt man ihn zu Hause. Sicher stehen auch im Gastrevier gut ausgebildete örtliche Jagdhunde zur Verfügung. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung geben unmittelbar geltende EU-Rechtsakte sowie die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vor. Beim Ausbruch in Hausschweinebeständen müssten alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es würden großflächige Restriktionszonen eingerichtet, in denen das Verbringen von Tieren und deren Erzeugnissen in und aus den Betrieben nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Sowohl Schweinebestände als auch Wildschweine in diesen Zonen würden intensiv untersucht werden. Darüber hinaus würden umfangreiche Untersuchungen zur Einschleppung des Erregers durchgeführt werden. Wird ASP beim Schwarzwild festgestellt, ist das Verbringen von Hausschweinen in dieses und aus diesem Gebiet nur unter bestimmten Umständen möglich. Beim Schwarzwild wird bei Bedarf eine verstärkte Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine angeordnet. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen. Soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, können die zuständigen Behörden Maßnahmen anordnen, die zu Beschränkungen des Eigentums und anderen Einschränkungen ggf. über einen länger andauernden Zeitraum führen können. Mögliche Maßnahmen im gefährdeten Gebiet sind u.a. Verbote oder Beschränkungen der Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen Anlegen von Jagdschneisen Fallwildsuche (nach verendeten Wildschweinen) Anordnung der verstärkten Bejagung von Wildschweinen Untersagung der Jagd. Es können Entschädigungsansprüche nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) entstehen, die im Einzelfall zu prüfen und durch die anordnende Behörde zu erstatten sind. Das TierGesG nimmt diesbezüglich einen Rechtsfolgenverweis auf das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ("landesrechtliche Vorschriften über die Inanspruchnahme als Nichtstörer") vor. Eine Entschädigung wird grundsätzlich nur für Vermögensschäden gewährt. Dabei handelt es sich um Beeinträchtigungen an materiellen Gütern, für die finanzielle Entschädigungen zu leisten sind. Hierzu zählen auch der Ausfall des gewöhnlichen Verdienstes oder des gewöhnlichen Nutzungsentgeltes. Entgangener Gewinn und andere, nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehende Nachteile, werden in der Regel nicht erstattet. Zum Thema wurde ein entsprechendes Informationsschreiben an die Verbände erarbeitet. Quellen: BMEL, FLI
Bei der Kompostierung werden Bioabfälle unter Anwesenheit von Sauerstoff (aerob) mithilfe von Mikroorganismen abgebaut. Es bleibt ein nährstoffhaltiger Kompost zurück, der in Abhängigkeit vom Rottegrad zur Bodenverbesserung, zur Düngung oder als Mischkomponente für Kultursubstrate eingesetzt werden kann. Der Kompostierungsprozess (Rotte) verläuft in der Regel in zwei Hauptschritten: der Intensivrotte und einer mehrwöchigen Nachrotte. Vor der eigentlichen Kompostierung erfolgt eine Aufbereitung der angelieferten Bioabfälle. Dabei wird das Inputmaterial zerkleinert (Vergrößerung der spezifischen Oberfläche) und homogenisiert. Die Vergrößerung der spezifischen Oberfläche beschleunigt und verbessert den mikrobiologischen Abbauprozess. Zusätzlich werden häufig im Aufbereitungsschritt Fremd- und Störstoffe wie z. B. Kunststofftüten und Glas ausgesondert. Im Anschluss an die Aufbereitung beginnt die Intensivrotte. Die Bioabfälle werden meistens in sogenannten Mieten aufgeschichtet oder in Container/Boxen gefüllt. In der Intensivrotte beginnt der Abbau der Organik unter aktiver und/oder passiver Sauerstoff- und Feuchtigkeitszufuhr. Die bei dem Abbauprozess entstehende Wärme erreicht Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius, wodurch vorhandene Keime und Krankheitserreger abgetötet und der Kompost hygienisiert wird. Wichtig für einen optimalen aeroben Abbau ist eine ausreichende Sauerstoffversorgung im Rottematerial. Die Mieten werden hierfür in gewissen Zeitabständen umgesetzt oder die Mieten bzw. die Rotte-Container/-Boxen werden zwangsbelüftet. Durch die Luftzuführung wird zudem die Entstehung von Treibhausgasen wie Methan oder Lachgas weitgehend verhindert. Strukturreiches Material, welches das Luftporenvolumen und damit die Sauerstoffversorgung im Kompost erhöht, beschleunigt den biologischen Abbau des Bio- und Grünguts. Bei der Intensivrotte entsteht aus dem Bio- und Grüngut Frischkompost (Rottegrad II und III). In der sich anschließenden mehrwöchigen Nachrotte verlaufen nur noch wenige Abbaureaktionen, die langsam abklingen. Der Frischkompost wird dadurch stabilisiert und zu Fertigkompost (Rottegrad IV und V) umgewandelt. Die Konfektionierung (Feinaufbereitung) kann entweder direkt der Intensivrotte nachgeschaltet sein oder im Anschluss an die Nachrotte durchgeführt werden. In Abhängigkeit von der gewünschten Korngröße und Kompostqualität findet eine (mehrstufige) Absiebung des Komposts statt. Der Siebüberlauf kann nach einer Fremdstoffentfrachtung erneut als Strukturmaterial bei der Kompostierung eingesetzt oder der thermischen Verwertung zugeführt werden.
Die im Gewässer von Tieren und Pflanzen zum Wachstum aufgenommenen Nährstoffe gelangen durch biochemische Prozesse überwiegend zurück ins Wasser. Grundlegende Bedeutung für den Nährstoffkreislauf im Gewässer kommt den hier lebenden Wasserpflanzen zu. Sie sind die wesentlichen Produzenten organischer Substanz, von der das tierische und bakterielle Leben im Wasser direkt oder indirekt abhängt. Als Produzenten werden Organismen bezeichnet, die in der Lage sind aus anorganischen Verbindungen – also Wasser, Nährsalzen, Kohlensäure – unter Mitwirkung von Sonnenlicht organisches Material aufzubauen. Dieser Prozess wird zusammenfassend als Photosynthese bezeichnet. Im Zuge der pflanzlichen Photosynthese wird Sauerstoff freigesetzt. (siehe Grafik) In natürlichen Gewässern ist eine Vielzahl von gelösten Stoffen enthalten. Die für das Wachstum der Wasserpflanzen wichtigsten Nährstoffe sind Kohlenstoff, Stickstoff und Phosphor. Sie kommen im Pflanzenkörper im Mittel im Gewichtsverhältnis C:N:P 40:7:1 vor. Beim Aufbau organischen Material wird Sauerstoff freigesetzt, bei seinem Abbau wird Sauerstoff verbraucht. Derjenige Nährstoff, der in geringster Menge vorhanden ist, begrenzt das Pflanzenwachstum. Der am häufigsten produktionsbegrenzende Nährstoff im stehenden Gewässer ist der Phosphor, weil das Verhältnis seiner Verfügbarkeit zu der von den Pflanzen benötigten Menge sehr ungünstig ist. Zeitweise kann bei Phosphorüberschuss auch Stickstoff limitierend sein. Kleintiere verwandeln über Stoffwechselvorgänge das von Algen und Pflanzen aufgebaute organische Material, das sie fressen, wieder zurück in anorganische Stoffe. Diese Nährstoffe entstehen gleichzeitig auch durch den bakteriellen Abbau abgestorbener Pflanzen- und Tierreste. Die jeweils unter Sauerstoffverbrauch wieder freigewordenen Nährstoffe kehren dann (zumindest teilweise) in den Kreislauf zurück. Das Angebot an Nährstoffen beeinflusst die Pflanzenproduktion. Solange bei den Abbauvorgängen ausreichend Sauerstoff zur Verfügung steht (aerobe Bedingungen), kann die organische Substanz bis in ihre anorganischen Ausgangsprodukte zersetzt, mineralisiert werden. Steht nicht genügend Sauerstoff zur Verfügung (anaerobe Bedingungen), endet der Abbau bei Zwischenprodukten. Ideal ist es, wenn in einem Gewässer nur so viele Nährstoffe enthalten sind, dass die daraus wachsende organische Masse nicht zu groß wird. Denn nur dann reicht nach ihrem Absterben der Sauerstoff für einen aeroben Abbau aus. Zusätzlich verbleibt auch für ein Tierleben genügend Sauerstoff. Dieses Gleichgewicht wird gestört, wenn im Wasser zu viele Nährstoffe vorhanden sind und das Pflanzenwachstum dadurch erheblich ansteigt (Eutrophierung). Liegt die Pflanzenbiomasse hauptsächlich als mikroskopisch kleine Algen (Phytoplankton) vor, ist dies weitaus kritischer als das Wachstum von Wasserpflanzen, denn erstere wachsen schneller und sterben auch schneller ab. Ausgeglichene Sauerstoffverhältnisse sind für ein intaktes Ökosystem entscheidend. Nach Absterben der Algenmassen werden durch Zersetzungsvorgänge erhebliche Mengen Sauerstoff verbraucht, bis für einen aeroben Abbau nicht mehr genügend Sauerstoff zur Verfügung steht. Faulschlamm bildet sich und setzt sich auf dem Gewässergrund ab. Die Giftstoffe Schwefelwasserstoff und Ammoniak können entstehen und das Tierleben im Wasser gefährden. Sind zu viel dieser sauerstoffzehrenden Stoffe bis zur herbstlichen Durchmischung vorhanden, kann diese zu einer völligen Sauerstofffreiheit im See führen (Der See „kippt um").
Im Laufe der letzten 40 Jahre wurden die technischen Anforderungen an Deponien immer weiterentwickelt. Die Folge waren Übergangs- und Bestandschutzregelungen für Deponien, die von Ihrem Wesen her als dauerhafte Beseitigungsanlagen angelegt sind. Eine umweltverträgliche Deponierung wird durch eine Vielzahl technischer Maßnahmen bewirkt. Hierfür wurde 1986 das Multibarrierenkonzept entwickelt. Weitere wichtige Elemente für eine das Gemeinwohl nicht belastende Deponierung von Abfällen sind die Überwachung, Erfassung, Sammlung, Reinigung und Beseitigung bzw. Verwertung von Deponiesickerwasser und Deponiegas . Im Rahmen des Inkrafttretens der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechtes (DepV) zum 16.07.2009 wurden umfangreiche Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge nach dem Stand der Technik von Deponien, insbesondere Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, die Abdichtungskomponenten und –systeme sowie Betriebsweise verbindlich und verpflichtend eingeführt. Im Bereich der Abdichtungskomponenten nach dem Anhang 1 der Deponieverordnung wird der Stand der Technik für Geokunststoffe, Polymere und serienmäßig hergestellte Dichtungs-kontrollsysteme durch die Zulassung dieser Materialien, Komponenten oder Systeme durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) festgelegt. Für sonstige Materialien, Komponenten oder Systeme erfolgt dies durch eine bundeseinheitliche Eignungsbeurteilung der Länder in Verbindung mit den Prüfkriterien und Anforderungen an den fachgerechten Einbau sowie an das Qualitätsmanagement durch bundeseinheitliche Qualitätsstandards (BQS). Die LUBW als fachbehördliche Kompetenzstelle in BW ist in den beiden Zuständigkeitsgremien (Fachbeirat der BAM sowie LAGA Ad-hoc AG Deponietechnik) vertreten und ist daher an der Fortentwicklung zum Stand der Technik aktiv eingebunden. Im Hinblick auf die allgemeinen Anforderungen zur Feststellung der endgültigen Stilllegung und zur Entlassung aus der Nachsorgephase wird auf die Hinweise der baden-württembergischen „Vollzugsorientierende Hinweise zur Feststellung der endgültigen Stilllegung von Deponien“ aus 2019 sowie der „ Grundsätze zur Entlassung von Deponien aus der Nachsorge “ der LAGA aus 2018 verwiesen. Die hierin genannten Beurteilungsmaßstäbe werden durch die zuständigen Behörden im jeweiligen Anwendungsfall zu Grunde gelegt. Das Multibarrierenkonzept, das 1986 entwickelt wurde, besteht aus mehreren Sicherungssystemen (Barrieren), die unabhängig voneinander wirken und somit Umweltschäden und -belastungen auch dann noch verhindern, wenn eine Barriere versagt. Aufbau und Funktionsweise des Multibarrierenkonzepts: Der Standort muss durch seine Geologie und Hydrogeologie geeignet sein. Es muss verhindert werden, dass Deponiesickerwasser in den Untergrund sickert und Boden und Grundwasser verunreinigt. Deshalb muss der Untergrund auch in der näheren Umgebung einer Deponie eine wasserundurchlässige Schicht aufweisen. Es muss ein permanent zu gewährleistender Mindestabstand von Grundwasser zum Deponieuntergrund vorhanden sein. Besonders schützenswerte Flächen müssen erhalten werden. Darüber hinaus muss ein ausreichender Schutzabstand zu besonders sensiblen Gebieten (z. B. Trinkwasserschutzgebiete) gewährleistet werden. Auf tektonischem Gebiet, aber auch auf Bereichen, die von Überschwemmungen, Hangrutschungen oder Lawinen betroffen sind, dürfen keine Deponien errichtet werden. Die schädliche Beeinträchtigung von Grundwasser durch verunreinigtes Deponiesickerwasser soll durch die Errichtung einer wirksamen, dichten, dauerhaften, widerstandfähigen und funktionstüchtigen Deponiebasisabdichtung verhindert werden. Je nach den geplanten abzulagernden Abfällen in die Deponie ist eine Deponiebasisabdichtung nach DepV für die Deponieklassen 0, I – III zu errichten. Das auf der Deponiebasis aufgefangene Deponiesickerwasser wird durch Dränagerohre nach außen zu einer Sickerwasserreinigungsanlage geführt, wo es so weit gereinigt wird, dass es in ein Oberflächengewässer oder eine Kläranlage geleitet werden kann. Der durch Vorbehandlung weitgehend mineralisierte und schwer wasserlösliche Abfall zählt zu einer der wichtigsten Barrieren. Diese Barriere wird durch die Abtrennung besonders gefährlicher Anteile, eine chemisch-physikalische oder eine thermische Vorbehandlung (Verbrennung) erreicht. Um Abfälle auf Deponien der entsprechenden Klassen ablagern zu können, müssen sie die Zuordnungskriterien (Annahmekriterien) der DepV einhalten. Durch die Einhaltung dieser Zuordnungswerte soll die Entstehung von Deponiegas und die Entstehung von organisch belastetem Deponiesickerwasser weitgehend verhindert werden. Wenn im Deponiekörper weder Deponiegas noch Deponiesickerwasser entstehen, finden auch nur noch geringe Setzungen statt. Der Deponiekörper muss so aufgebaut werden, dass er stabil ist und keine Gase emittiert werden, obwohl chemische, biologische und physikalische Prozesse ablaufen. Dies wird durch einen zuverlässig geführten Betrieb der Deponie wie die Verdichtung des Abfalls, die ständige Kontrolle der Emissionen, der regelmäßigen Abdeckung des abgelagerten Abfalls und der ordnungsmäßigen Deponiegas- und Sickerwasserbehandlung gewährleistet. Wasser soll nicht eindringen können, damit nicht zu viel Sickerwasser gebildet wird. Durch eine Deponieoberflächenabdichtung soll das Eindringen von Niederschlagswasser in die Deponie und somit eine Neubildung von Deponiesickerwasser verhindert werden. Ein Oberflächenabdichtungssystem besteht aus 2 Hauptkomponenten. Die eine Komponente ist die Abdichtungsschicht, die aus mehreren Elementen besteht und Deponieemissionen verhindern soll. Mit der zweiten Komponente, der Rekultivierungsschicht, wird das Eindringen von Regenwasser unterbunden. Nach der vollständigen Verfüllung muss die Deponie weiter überwacht werden. Alle Systeme müssen so aufgebaut sein, dass sie repariert werden können (z. B. die Rohre der Sickerwassererfassung). Einfache Nachsorge muss gewährleistet sein, z. B. indem keine Schächte, Pumpwerke und Gänge im Deponiekörper eingebaut sind. Es müssen weiterhin Messungen durchgeführt werden. Dieses Konzept bildet auch weiterhin die etablierte Grundlage der technischen Anforderungen nach der aktuell gültigen Deponieverordnung (DepV). Als Deponiesickerwasser bezeichnet man alle Abwässer, die mit dem in der Deponie abgelagerten Abfall in Berührung gekommen sind. Das Deponiesickerwasser entsteht im Wesentlichen durch Niederschlagswasser, das während des Einbaus der Abfälle, wenn die Deponieoberfläche noch offen ist, in die Deponie eindringt. Ebenso entsteht durch die Eigenfeuchte des Abfalls Deponiesickerwasser. Seit 2005 ist der Anteil an der Eigenfeuchte des Abfalls durch die Einführung von Annahmekriterien erheblich minimiert worden. In wenigen Fällen, bei denen in früheren Zeiten keine oder eine nach heutigen Kriterien „minderwertige Deponiebasisabdichtung“ eingebaut wurde, kann auch Grund- oder Fremdwasser (ältere Deponieabschnitte) als Ursachen für Deponiesickerwasser genannt werden. Das Deponiesickerwasser wird in der Regel an der Deponiebasis gesammelt und über eine Sickerwasserfassung (Basisentwässerungsschicht mit Rohr- und Schachtleitungssystemen) einer speziellen Deponiesickerwasserreinigungsanlage oder einer anderweitig geeigneten Abwasserbehandlungsanlage zugeführt. Bei Deponien oder Deponieabschnitten, die vor oder bis zum 01.06.2005 mit unvorbehandelten, organischen Siedlungsabfällen verfüllt wurden, kommen zur Reinigung des Deponiesickerwassers u. a. Verfahrenstechniken wie Umkehrosmose, Ultrafiltration, Denitrifikation/Nitrifikation und Aktivkohlebehandlung, auch in Kombinationen, zum Einsatz. Bei Deponien oder Deponieabschnitten, die ausschließlich (nach dem 01.06.2005) nur mit vorbehandelten und nicht organikreichen Abfällen verfüllt wurden, kann die Sickerwasserreinigung auch über andere Abwasserbehandlungsanlagen (z. T. kommunale Kläranlagen) erfolgen, da keine relevanten organischen Frachten behandelt werden müssen. Zum Thema Deponiesickerwasser sind auf der Seite „ Forschungsprojekte im Deponiebereich “ vom Umweltministerium Baden-Württemberg im Rahmen der Abfall- und Deponietechnik mit dem „Kommunalen Investitionsfond" (KIF) geförderte Projekte eingestellt.. Durch die bis zum Jahr 2005 zulässige Ablagerung von unbehandelten Abfällen mit hohen organischen Anteilen auf vielen Deponien findet immer noch ein weitgehend nicht beeinflussbarer Abbauprozess statt. In den meisten Fällen stellen sich dabei anaerobe Verhältnisse ein (Abbauprozesse ohne Sauerstoff). Endprodukt dieser Abbauprozesse ist ein Faulgas mit den Hauptbestandteilen Methan (CH 4 ) und Kohlendioxid (CO 2 ) - das sogenannte Deponiegas. Sofern die Menge und die Güte des Deponiegases es zulassen, findet eine energetische Verwertung, in der Regel in einem Blockheizkraftwerken (BHKW) statt. Geht im Laufe der Zeit die Gasproduktion zurück, muss das „Deponieschwachgas“ wegen seiner umweltschädlichen Eigenschaften (Methan ist ein Treibhausgas) in geeigneten Anlagen verwertet oder beseitigt werden. Hierzu werden geeignete Anlagen zur Schwachgasbehandlung (z. B. CHC-Anlagen, E-Flox-Brenner, Vocsi-Box oder modifizierte Fackelanlagen) eingesetzt. Neben der Behandlung von Deponiegas bestehen auch Möglichkeiten der Deponiebelüftung, die einen aeroben Abbau der organischen Substanz bewirken, sodass kein umweltschädliches Methan entsteht. Aktuelle Entwicklungen im Thema Klimaschutz zeigen, dass sich der Maßstab und die Relevanz der Deponieentgasung an ehemaligen „Hausmüll- bzw. Bioreaktordeponien“ vom energetischen Verwertungs- und Energienutzungspotential zunehmend in Klimaschutzvorsorgeprinzipien wandelt. Dies kommt auch durch aktuelle Kampagnen des nationalen Klimaschutzes (BMUB – „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative, Berlin: Bundesanzeiger vom 04.07.2016) zum Ausdruck. Zum Thema Deponiegas und -behandlung sind auf der Seite „ Forschungsprojekte im Deponiebereich “ vom Umweltministerium Baden-Württemberg im Rahmen der Abfall- und Deponietechnik mit dem „Kommunalen Investitionsfond" (KIF) geförderte Projekte eingestellt. .
Der Projekttyp beinhaltet kommunale Kläranlagen zur Reinigung des häuslichen und kommunalen Schmutzwassers und gewerbliche und industrielle Abwasserbehandlungsanlagen vor der Einleitung in die Vorfluter. Bei Mischeinleitung wird auch mit der Kanalisation abgeleitetes Niederschlagswasser behandelt. Die einzuhaltenden Rest-Stoffgehalte sind in der Abwasserverordnung festgelegt. Die Abwasserreinigung erfolgt mehrphasig und kann aus mehreren hintereinander geschalteten Stufen aufgebaut sein. Entsprechend den Verfahrensprozessen sind die Anlagebestandteile zugeordnet. 1. Mechanische Reinigung: - Grobreinigung; Abscheidung von Sand und Faserstoffen (Sandfang, Rechen, Siebe); - Fettabscheidung mittels Flotation und Abschöpfen; - Vorklärbecken (Absetzbecken). 2. Biologische Reinigung: - natürliche Verfahren: Absetzmulden, -erdbecken, Rieselverfahren, Bodenfiltration, Oxidationsteiche, -gräben, Abwasserteiche, Verregnung, Pflanzenanlagen; - künstliche Verfahren: Belebtschlammverfahren in -becken- oder Bioreaktoren, Tropfkörperverfahren, ggf. hintereinandergeschaltet (anaerober und aerober Abbau der biologisch abbaubaren - Stoffe durch Mikroorganismen, aerobe Verfahren ggf. mit Belüftungsanlagen); - mehrstufige kombinierte künstliche und/oder natürliche Verfahren; - chemische Reinigung mit Hilfe von Fäll- u. Flockmitteln; - Nachklärbecken (Absetzbecken für Belebtschlammflocken, Schlammrückführung), Filtration, Auslauf; - Schönungsteiche; 3. Weitergehende Reinigung, insbesondere in Industriekläranlagen zum Abbau nicht biologisch abbaubarer Stoffe: - physikalische Filtration; - chemische Fällung und Flockung, Neutralisation (für Säuren und Laugen), Filtration (für Schwebstoffe); - biologische oder chemische Nährstoffeliminierung; - Nassoxidation für schwer abbaubare organische Stoffe; - Ionenaustausch und Umkehrosmose zum Stickstoffabbau und zur Entsalzung; - thermische Verfahren (Strippen, Verdunsten, Verdampfen, Verbrennen, Kristallisation, Extrahieren); - Rückgewinnung von Nutzstoffen (Phosphat, Metalle, z. B. elektrochemische Verfahren für Metalle, Mikrosiebe); - Desinfektion (UV, Ozon, Chlor); 4. Schlamm- und Gasbehandlung: - Faulung in Faultürmen, aerobe oder anaerobe Schlammstabilisierung (durch Mineralisation organischer in anorganische Bestandteile); - Schlammentwässerung (Eindickung, Konditionierung, Schlammsilos, Schlammplätze, -zwischenlager, maschinelle Entwässerung (Zentrifugen, Dekanter, Separatoren, Vakuumfilter, Filterpressen), chemische Entwässerung, thermische Entwässerung, Trocknung, Kompostierung, Ausbringung, Veraschung u. a.; - Gasbehälter, Verwendung anfallender Faulgase aus der aeroben Schlammstabilisierung zur Wärmegewinnung oder Stromerzeugung, ggf. auch von Abwärme aus Schlammverbrennungsanlagen; - Blockheizkraftwerke. Zu den Anlagebestandteilen gehören des Weiteren - vorgeschaltete Bestandteile des Kanalisationssystems, ggf. mit Regenrückhaltebecken und Notüberlaufbecken (bei Reinigung); - ein befestigtes Betriebsgelände, Straßen, Maschinenhäuser, Gebläsestationen, Labor, Garagen, Betriebsgebäude mit Aufenthaltsräumen, Werkstätten, (Heizöl-)Lager und gärtnerisch gestaltete Grünflächen. Zu den möglichen baubedingten Vorhabensbestandteilen zählen u. a. Zufahrten, Baustraßen, Baustelle bzw. Baufeld, Materiallagerplätze, Maschinenabstellplätze, Erdentnahmestellen, Bodendeponien, Baumaschinen und Baubetrieb, Baustellenverkehr und Baustellenbeleuchtung.
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