The citizen science project Tierfund-Kataster systematically records wildlife-vehicle collisions and other incidents involving deceased animals using standardized and georeferenced data, submitted via a smartphone app or web platform. The primary goal is to identify hotspots of wildlife accidents and to develop long-term mitigation strategies. Furthermore, the collected data supports the detection and containment of animal diseases, such as African Swine Fever, and contributes to research on causes of wildlife mortality related to fencing, wind turbines, and railway infrastructure. The Federal State Hunting Association of Schleswig-Holstein and Kiel University initiated the prototype in 2011. In 2016, the German Hunting Association expanded the project to cover the entire country. On GBIF, the following species from the Tierfund-Kataster are represented: cervids, badgers, foxes, raccoons and raccoon dogs, squirrels, hedgehogs, and pheasants.
Ich bitte um aktuelle Daten von Fundorten von Wildschweinkadavern, dargestellt auf einer Karte, mit Unterscheidung ASP positiv/negativ für das Land Hessen. Idealerweise veröffentlichen Sie eine laufend aktualisierte Karte auf Ihrer Seite schweinepest.hessen.de
Das mitteleuropäische Wildschwein ( Sus scrofa scrofa ) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Dieser Farbe verdanken die Tiere die weidmännische Bezeichnung „Schwarzwild“. Die Jungen, „Frischlinge“, haben bis zum 4. Monat charakteristische hellgelbe Längsstreifen. Das Wildschwein hat im Vergleich zum Hausschwein einen kräftigeren, gedrungenen Körper, längere Beine und einen hohen, keilförmig gestreckten Kopf mit kleinen Augen, und dreieckigen Ohren. Die Schnauze endet in einem kräftigen, kurzen Rüssel. Größe und Gewicht der Tiere können stark schwanken und sind von den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig. Die Kopf-Rumpf-Länge kann beim männlichen Schwein, dem „Keiler“, 1,50 bis 1,80 m und die Schulterhöhe bis zu 1,10 m betragen. Keiler können ca. 100 bis 150 kg schwer werden; weibliche Tiere „Bachen“ genannt, erreichen etwa 50 bis 70 % des Keilergewichtes. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt. Das Verbreitungsgebiet des Wildschweins umfasste ursprünglich ganz Europa, Nordafrika und weite Teile Asiens. Heute ist das Wildschwein aber auch in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Australien und Neuseeland beheimatet. Am liebsten halten sich die Tiere in ausgedehnten Laubwäldern mit dichtem Unterwuchs und feuchten Böden auf. Auch gut strukturierte Feldlandschaften sowie Gebiete mit Gewässern und Röhrichtzonen sind bevorzugte Lebensräume. Die Nähe zum Wasser spielt immer eine große Rolle, da sich die Tiere zur Hautpflege gern im Schlamm suhlen. Auch transportieren feuchte Böden Gerüche besser, was die Nahrungssuche erleichtert. Offenes Gelände ohne jegliche Deckung und die Hochlagen der Gebirge werden gemieden. Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Werden sie durch den Menschen tagsüber gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf die Nachtzeit. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichtes und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche. Dabei können sie bis zu 20 km zurücklegen. Als echter Allesfresser ernährt sich das Wildschwein sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern mit ihre hohen Nährwerten sind sehr beliebt. Wenn nicht genügend Waldfrüchte zur Verfügung stehen, werden auch gern Feldfrüchte wie Mais, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln und Getreide angenommen. Neben Fall- und Wildobst sowie Grünfutter in Form von Klee, Gräsern und Kräutern stehen auch Wasserpflanzen und deren junge Sprossen und Wurzeln auf dem Speiseplan. Der Eiweißbedarf wird durch Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Kleinnager, Jungwild, Gelege von Bodenbrütern, Fischreste oder Aas gedeckt. Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste gern gefressen. Die Paarungszeit „Rauschzeit“, dauert von Ende Oktober bis März, mit Schwerpunkt November bis Januar. Der Beginn wird von den Bachen bestimmt, da die Keiler das ganze Jahr über befruchtungsfähig sind. Wildschweine leben generell in Familienverbänden, „Rotten“, in denen eine straffe Rangfolge herrscht. Bei gut gegliederten Familienverbänden mit intakter Sozialordnung synchronisiert die älteste Bache (Leitbache) die Paarungsbereitschaft aller Bachen. Fehlt der steuernde Einfluss älterer Tiere auf das Paarungsgeschehen, können Bachen das ganze Jahr über „rauschig“ sein. Bei guter Nahrungsversorgung kann es dazu kommen, dass sich sogar Einjährige (Überläufer) oder noch jüngere Tiere an der Fortpflanzung beteiligen. Hierdurch entstehen so genannte „Kindergesellschaften“, die dann eine zahlenmäßig völlig unkontrollierte Vermehrung aufweisen. Die Tragzeit dauert beim Wildschwein 4 Monate. Will eine Bache gebären (frischen), sondert sie sich vom Familienverband ab und zieht sich in ein mit Gräsern ausgepolstertes Nest (Kessel) im Gestrüpp zurück. Hier bringt sie bis zu 12 Frischlinge zur Welt. Diese werden 3 Monate lang gesäugt und sind mit ca. 6 Monaten selbstständig. Fühlt eine Bache sich und ihren Nachwuchs bedroht, besteht die Gefahr, dass sie angreift. Im Berliner Raum halten sich Wildschweine bevorzugt in den Randbereichen der Stadt auf. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade und Trittsteine benutzt, um tiefer in die Stadt einzudringen. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit zieht es die Tiere in die Stadt, weil dann in den innerstädtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten viel leichter Nahrung zu finden ist als im Wald. Mit ihren kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung in Komposthaufen, Papierkörben oder Abfalltonnen zu gelangen. Manche Tierliebhaber vermuten zu unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete hinein gelockt. Gartenbesitzer, die aus falsch verstandenem Ordnungssinn ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung abladen, füttern unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Entsprechendes gilt für Parkanlagen, in denen oftmals Essenreste zurückgelassen werden. Für Wildschweine sind Gartenabfälle und liegen gelassene Picknickreste ein gefundenes Fressen. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen die Orte wiederzufinden, wo der Tisch reich gedeckt ist. Einzelne Rotten, die sogenannten „Stadtschweine“, bleiben dadurch ganzjährig in den Siedlungsgebieten. Durch jede Art von Fütterung werden Wildschweine dauerhaft angelockt, sodass damit die Grundlage für die Zerstörung von Gärten und Parkanlagen gelegt wird. Die Verhaltensmuster der Stadtrandbewohner müssen sich dahingehend ändern, dass Komposthafen im umzäunten Garten angelegt werden, Abfalltonnen geschlossen innerhalb der Umzäunung stehen und keine Form von Fütterung erfolgt. Wildschweine verlieren sonst ihre Scheu vor Menschen. Selbst bis zu Spielplätzen dringen Bachen mit Frischlingen vor. Das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wildtier ist die Folge. Für kleine Kinder, die die Lage nicht einschätzen können und nur die niedlichen Frischlinge sehen, könnte die Situation dann gefährlich werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln). Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu unliebsamen Besuchen kommen. Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruch haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen. Gärten müssen deshalb umfriedet sein, damit das Wild vom folgenreichen Spaziergang abgehalten wird. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit einem Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere sehr viel Kraft entfalten, muss der Zaun insbesondere in Sockelnähe sehr solide gebaut werden, um den Rüsseln stand zu halten. Wildschweine können im Bedarfsfall auch springen. Deshalb sollte die Umfriedung des Gartens eine gewisse Höhe (ca. 1,50 m) aufweisen. Will man keinen Sockel errichten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 40 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, sodass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Auch eine stabile Wühlstange am Boden befestigt oder an den Zaunpfosten, tut ein übriges zur Sicherung des Grundstückes. Begegnet man einem Wildschwein, sollte in jedem Falle Ruhe bewahrt werden. Das Tier spürt im ungünstigsten Fall genau so viel Angst und Unsicherheit, wie der Mensch, so dass das Ausstrahlen von Ruhe und Gelassenheit die Situation entschärfen hilft. Wildschweine greifen kaum Menschen an. Wichtig ist es, den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein eingeengt oder in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Langsame Bewegungen und ausreichend Abstand sind wichtige Grundregeln. Durch Hektik, nervöses Wegrennen und Angstbewegungen kann jedem Tier eine Gefahr signalisiert werden, so dass es regelrecht zum Angriff gedrängt wird. Eine Bache mit Frischlingen muss in großem Abstand umgangen werden. Falls dennoch eine unverhoffte Begegnung erfolgt, sollte durch ruhiges Stehen bleiben oder langsames Zurückziehen ihr das Gefühl der Sicherheit und eine Fluchtmöglichkeit gegeben werden. Wildtiere müssen einen entsprechenden Lebensraum in unserer Nähe – aber nicht in unseren Gärten haben. Das Wissen über die Tiere und die Beobachtungen ihrer Verhaltenweisen bereichern unser Leben und legen die Grundlage zum Verständnis für die Natur und deren Schöpfungen. Stiftung Unternehmen Wald: Das Wildschwein Afrikanische Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 22.01.2018: Gegen die Afrikanische Schweinepest vorbeugen
Sichere Lebensmittel, Schutz vor ansteckenden Krankheiten und gesunde Tierbestände: Das sind die Aufgaben und Ziele der rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz (LUA). Gegründet wurde die Fachbehörde vor 25 Jahren. Ein guter Grund für einen Blick hinter die Kulissen. „Die Arbeit des LUA bleibt oft unsichtbar – aber sie ist immer wichtig“, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder bei einem Fachsymposium in Koblenz zum 25. Geburtstag der Behörde. „Ob krankmachende Bakterien in Lebensmitteln, Atemwegserkrankungen bei Menschen oder – wie gerade aktuell zu beobachten – die Geflügelpest bei Wildvögeln: Das LUA ist immer am besten schon dann zur Stelle, bevor es für Menschen und Tiere gefährlich wird.“ Dafür untersuchen Lebensmittelchemiker und spezialisierte Tierärzte gemeinsam mit ihren Laborteams alle Lebensmittel quer durch den Warenkorb. Dr. Markus Böhl, der Präsident des LUA erklärte: „Egal ob Wurst, Fleisch, Käse, Gemüse oder Wein: Wir überprüfen, ob unser Essen und Trinken frei von Schadstoffen und Krankheitserregern ist. Das Gleiche gilt für Arzneimittel, Kosmetik, Kleidung oder Spielzeug“. Insgesamt landen in den Laboren des LUA jährlich knapp 20.000 Lebensmittelproben. Und es geschieht hinter den Kulissen noch viel mehr: Die Humanmediziner und Biologen des LUA finden gemeinsam mit ihren Laborteams heraus, welche Viren und Bakterien die Menschen krankgemacht haben. Weil darin gesundheitsschädliche Bakterien sein können, nehmen sie auch Trinkwasser und Badewasser sehr genau unter die Lupe. Insgesamt untersucht die Abteilung Humanmedizin pro Jahr mehr als 120.000 Proben. Unterdessen sammeln und interpretieren die Epidemiologen kontinuierlich Daten über die Verbreitung von Infektionskrankheiten in Rheinland-Pfalz - zum Beispiel Corona, Tuberkulose oder Grippe. LUA-Präsident Dr. Markus Böhl: „Wir haben aber nicht nur die Gesundheit von Menschen im Blick, sondern auch die Gesundheit von Tieren. Unsere Tierärzte weisen mit ihren Laborteams Krankheitserreger nach, zum Beispiel die Afrikanische Schweinepest, die Geflügelpest oder die Blauzungenkrankheit.“ Pro Jahr werden im LUA über 200.000 Proben von Tieren untersucht. Und die Experten helfen dabei, dass sich die Erreger von Tierseuchen nicht weiter ausbreiten. Die Teams an den fünf LUA-Standorten in Koblenz, Landau, Mainz, Speyer und Trier arbeiten an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Alltag - unabhängig und gerüstet mit viel Fachwissen. „Das ist spannend und sinnstiftend,“ sagt Dr. Markus Böhl, „denn wir tragen dazu bei, dass das Vertrauen der Rheinland-Pfälzer in Lebensmittel, Gesundheit und Verbraucherschutz bleibt.“ Rückblick In vielen Krisen hat sich das LUA in den vergangenen Jahren fachlich bestens bewährt. Zu Beginn der Corona-Pandemie war die Fachbehörde das erste Labor in Rheinland-Pfalz, das Corona-Infektionen sicher beim Menschen nachweisen konnte. Die Humanmediziner des LUA gehörten danach über viele Monate zu den Beraterinnen und Beratern der Landesregierung. Im Juni 2024 wurde in Rheinland-Pfalz erstmals bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Wenige Wochen später tauchte das Virus auch in einer Hausschweinehaltung auf - für Tierhalter eine Katastrophe. Seither läuft der Seuchenschutz bis heute auf Hochtouren – auch im LUA. Lebensmittelkrisen, die das LUA extrem auf Trab halten, sind zum Glück selten geworden, aber es hat sie gegeben: 2004 waren von den knapp 3.900 im LUA untersuchten Proben tierischer Erzeugnisse 9,5 Prozent verdorben – der Gammelfleisch-Skandal. 2006 warnte das LUA vor gesundheitsschädlichem Weihnachtsgebäck mit Cumarin. 2013 entlarvte das LUA unter anderem die falsch deklarierte „Pferdelasagne“, 2020 ergaben die Untersuchungen des LUA, dass die Eier eines rheinland-pfälzischen Legehennenbetriebs mit gesundheitsschädlichen Dioxinen belastet waren. Rheinland-Pfalz ist das größte Weinbau treibende Bundesland, weshalb die Weinüberwachung hier eine besondere Bedeutung für die Reputation des guten Tropfens hat. Dem LUA gelangen in den vergangenen 25 Jahren viele historische Nachweise verbotener Praktiken: Illegale Aromatisierungen, das illegale Antipilzmittel Natamycin, illegale Zuckerungen, illegale Wässerungen oder „falscher“ Eiswein.
Vorsorge treffen, Seuche eindämmen: Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel und das Netzwerk Fokus Tierwohl laden zu einem Online-Seminar über die Afrikanische Schweinepest ein. Die Veranstaltung richtet sich an Kleinsthaltungen, Minipig- und Wildschweingehegehalter und thematisiert Maßnahmen zur Biosicherheit in der Schweinehaltung und Schweinefütterung. Das Online-Seminar findet statt am Freitag, 29. August 2025, von 18:00 -19:30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Zu den Referentinnen und Referenten gehört auch eine Tierärztin des Landesuntersuchungsamtes. Mehr Informationen und einen Link für die Anmeldung finden Sie hier (PDF) .
Der Datensatz enthält die aktuellen Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest im Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen in Umsetzung der Verordung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) und deren Folgeverordnungen.
Die Lage bei den Tierseuchen wurde 2024 bestimmt vom Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und der Blauzungenkrankheit. Das sagten der Präsident des Landesuntersuchungsamtes (LUA), Dr. Markus Böhl, und Umweltministerin Katrin Eder bei der Vorstellung der LUA-Bilanz „Tiergesundheit und Tierseuchen“ für das vergangene Jahr. Die ASP, die sich aktuell im benachbarten Nordrhein-Westfalen ausbreitet, war im Juli 2024 erstmals in Rheinland-Pfalz bei einem Wildschwein aus dem Landkreis Alzey-Worms nachgewiesen worden. „Gut ein Jahr nach dem ersten ASP-Fund in Rheinland-Pfalz können wir die Tierseuche auch weiterhin gut in Schach halten und haben ein Ausbreiten verhindern können. Dieser Erfolg ist der Zusammenarbeit von Veterinärbehörden, Jägerinnen und Jägern, Land- und Forstwirtinnen und -wirten sowie dem Mitwirken von Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Diese Zusammenarbeit und die Rücksichtnahme aller ist weiterhin wichtig, um große wirtschaftliche Schäden und hohes Tierleid zu verhindern“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich – umso gefährlicher ist sie aber für Wild- und Hausschweine. Sie sterben fast immer innerhalb weniger Tage nach der Infektion. “Für die Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der ASP nicht nur wegen der Tierverluste, sondern auch wegen der Handelsrestriktionen hohe wirtschaftliche Schäden”, so der LUA-Präsident Dr. Markus Böhl. Proben verdächtiger Tiere aus Rheinland-Pfalz werden zentral im LUA untersucht. „Seit Beginn des Ausbruchs habe wir im LUA 2.763 Proben von Wild- und 1.506 Proben von Hausschweinen molekularbiologisch auf den Erreger der ASP getestet“, bilanzierte Dr. Böhl. Aktuell gibt es 75 bestätigte Fälle der Tierseuche bei Wildschweinen in den beiden Landkreisen Alzey-Worms (26) und Mainz-Bingen (48). Bei der Summe wird ein positiv auf ASP getestetes Wildschwein berücksichtigt, welches im Rhein-Hunsrück-Kreis angeschwemmt wurde. Darüber hinaus wurde die ASP in einer kleinen Hausschweinehaltung in der Pfalz festgestellt. Die betroffenen Tiere mussten unschädlich beseitigt werden. Wie die Seuche in den Bestand eingetragen wurde, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. „Das Ziel aller Bekämpfungsmaßnahmen ist es, Wildschweine im ASP-Gebiet in ihrer Umgebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dazu hat das Umweltministerium viele Maßnahmen eingeleitet. So wurden etwa permanent überwachte Schutzzäune errichtet, die verhindern sollen, dass infizierte Tiere in bisher ASP-freie Gebiete abwandern und den Erreger dort verbreiten“, so Eder. Mittlerweile wurden rund 360 Kilometer Zäune auch in weiter zurückgelegenen Gebieten als äußerer Schutzring gestellt, zum Beispiel an Autobahnen. Darüber hinaus werden seit Beginn des Ausbruchs Drohnen und speziell ausgebildete Kadaver-Spürhunde eingesetzt, um Wildschweinkadaver aufzuspüren. Diese Einsätze finden im ASP-Gebiet und in den umliegenden Gebieten statt. Tote Wildschweine müssen schnell aus den Revieren entfernt und auf ASP untersucht werden, bevor gesunde Tiere sich an ihnen anstecken können. Tierseuchendiagnostik: Mehr als 210.000 Proben untersucht Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zentrale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Hier werden Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Die Untersuchungen ermöglichen einen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen somit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Nicht zuletzt wird dadurch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation hat das LUA im Jahr 2024 insgesamt 210.518 Proben untersucht. Von besonderem Interesse sind dabei die Nachweise von Tierseuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Die vollständige LUA-Bilanz Tiergesundheit und Tierseuchen gibt es auf der Homepage des LUA .
Die Lage bei den Tierseuchen wurde 2024 bestimmt vom Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und der Blauzungenkrankheit. Das sagten der Präsident des Landesuntersuchungsamtes (LUA), Dr. Markus Böhl, und Umweltministerin Katrin Eder bei der Vorstellung der LUA-Bilanz „Tiergesundheit und Tierseuchen“ für das vergangene Jahr. Die ASP, die sich aktuell im benachbarten Nordrhein-Westfalen ausbreitet, war im Juli 2024 erstmals in Rheinland-Pfalz bei einem Wildschwein aus dem Landkreis Alzey-Worms nachgewiesen worden. „Gut ein Jahr nach dem ersten ASP-Fund in Rheinland-Pfalz können wir die Tierseuche auch weiterhin gut in Schach halten und haben ein Ausbreiten verhindern können. Dieser Erfolg ist der Zusammenarbeit von Veterinärbehörden, Jägerinnen und Jägern, Land- und Forstwirtinnen und -wirten sowie dem Mitwirken von Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Diese Zusammenarbeit und die Rücksichtnahme aller ist weiterhin wichtig, um große wirtschaftliche Schäden und hohes Tierleid zu verhindern“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich – umso gefährlicher ist sie aber für Wild- und Hausschweine. Sie sterben fast immer innerhalb weniger Tage nach der Infektion. “Für die Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der ASP nicht nur wegen der Tierverluste, sondern auch wegen der Handelsrestriktionen hohe wirtschaftliche Schäden”, so der LUA-Präsident Dr. Markus Böhl. Proben verdächtiger Tiere aus Rheinland-Pfalz werden zentral im LUA untersucht. „Seit Beginn des Ausbruchs habe wir im LUA 2.763 Proben von Wild- und 1.506 Proben von Hausschweinen molekularbiologisch auf den Erreger der ASP getestet“, bilanzierte Dr. Böhl. Aktuell gibt es 75 bestätigte Fälle der Tierseuche bei Wildschweinen in den beiden Landkreisen Alzey-Worms (26) und Mainz-Bingen (48). Bei der Summe wird ein positiv auf ASP getestetes Wildschwein berücksichtigt, welches im Rhein-Hunsrück-Kreis angeschwemmt wurde. Darüber hinaus wurde die ASP in einer kleinen Hausschweinehaltung in der Pfalz festgestellt. Die betroffenen Tiere mussten getötet und unschädlich beseitigt werden. Wie die Seuche in den Bestand eingetragen wurde, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. „Das Ziel aller Bekämpfungsmaßnahmen ist es, Wildschweine im ASP-Gebiet in ihrer Umgebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dazu hat das Umweltministerium viele Maßnahmen eingeleitet. So wurden etwa permanent überwachte Schutzzäune errichtet, die verhindern sollen, dass infizierte Tiere in bisher ASP-freie Gebiete abwandern und den Erreger dort verbreiten“, so Eder. Mittlerweile wurden rund 360 Kilometer Zäune auch in weiter zurückgelegenen Gebieten als äußerer Schutzring gestellt, zum Beispiel an Autobahnen. Darüber hinaus werden seit Beginn des Ausbruchs Drohnen und speziell ausgebildete Kadaver-Spürhunde eingesetzt, um Wildschweinkadaver aufzuspüren. Diese Einsätze finden im ASP-Gebiet und in den umliegenden Gebieten statt. Tote Wildschweine müssen schnell aus den Revieren entfernt und auf ASP untersucht werden, bevor gesunde Tiere sich an ihnen anstecken können. Tierseuchendiagnostik: Mehr als 210.000 Proben untersucht Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zentrale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Hier werden Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Die Untersuchungen ermöglichen einen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen somit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Nicht zuletzt wird dadurch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation hat das LUA im Jahr 2024 insgesamt 210.518 Proben untersucht. Von besonderem Interesse sind dabei die Nachweise von Tierseuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Die vollständige LUA-Bilanz Tiergesundheit und Tierseuchen gibt es auf der Homepage des LUA .
Der Dienst bietet eine Datensammlung zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) in Brandenburg an. Um die Fundorte wurden Restriktionszonen eingerichtet, in denen verschiedene Bekämpfungsmaßnahmen umgesetzt werden: Infizierte Zone, Kerngebiet, Sperrzone I (Pufferzone), Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet), Weiße Zone. Diese Daten werden vom Krisenstab, abhängig von der Veränderung der Gefährdungslage, an den Landesbetrieb Forst Brandenburg übergeben.
Die E-Government-Schnittstelle Analyseschnittstelle ist ein Webservice, welcher über die E-Government-Basiskomponente Geodaten (GeoBAK) bereitgestellt wird. Die Analyseschnittstelle gibt für ein oder mehrere Grafik-Objekte (Punkt, Linie, Polygon, Kreis als Polygon) nach einer wählbaren räumlichen Zuordnung Sachdaten zu verschiedenen, hauptsächlich flächenhafte Objektarten (z.B. Landkreise/kreisfreie Städte, Flurstücke) zurück. Der Webservice ist hinsichtlich Performance optimiert und überträgt deshalb im Gegensatz zu einem WFS keine Geometrie. Einen Überblick über die bei der Analyseschnittstelle abfragbaren Objektarten und deren Attributstruktur gibt das Dokument „GeoBAK Analyseschnittstelle – Übersicht Geodatenthemen“. Schwerpunktmäßig werden INSPIRE Themen verwendet. Als räumlichen Zuordnungen (Operatoren) sind bisher intersect, within, nearestneighbour und valuesatpoint eingerichtet. Die Operationen intersect und within sind so definiert, dass sich beide ausschließen. Intersect (Standardwert): Gibt alle Features zurück die von den übergebenen Geometrien berührt werden. Within: Gibt alle Features zurück, in dem die übergebenen Geometrien vollständig enthalten sind. Nearestneighbour: Rückgabe von Features mit der kürzest möglichen Distanz. Verwendung für die Ermittlung der nächsten Adresse (Reverse Geocoding). Valuesatpoint: Es werden die Werte am übergebenen Punkt zurückgegeben. Es erfolgt eine Verschneidung mit Rasterdaten. Als Antwort liefert die Analyseschnittstelle ein JSON-Array mit ggf. mehreren Objekten zusammengefasst für die verschiedenen Objektarten. Eine Durchnummerierung der Objekte (objectNo) erfolgt in analoger Weise, wie die Objekte übergeben worden sind. Dies ermöglicht es Anwendungen und elektronischen Fachverfahren Koordinaten und Geoobjekte zu übergeben und zahlreiche Informationen eines Objektes abzurufen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 5 |
| Land | 84 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 3 |
| Text | 69 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 17 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 79 |
| offen | 11 |
| unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 90 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
| Dokument | 36 |
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| Webdienst | 4 |
| Webseite | 45 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 30 |
| Lebewesen und Lebensräume | 90 |
| Luft | 35 |
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| Wasser | 23 |
| Weitere | 78 |