Der Datensatz enthält die aktuellen Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest im Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen in Umsetzung der Verordung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) und deren Folgeverordnungen.
Der Datensatz enthält das von den Tierseuchennachrichten (TSN) festgelegte Raster (1km x 1km) mit der zugehörigen Nummerierung.
Über 96 Prozent der deutschen Badegewässer wurden von der EU-Kommission in der Saison 2021 mit den Noten „ausgezeichnet“ oder „gut“ eingestuft. Insgesamt erfüllten 98 Prozent der Badegewässer an Seen, Flüssen und Küsten Deutschlands die Mindestanforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie. Dies zeigt der am 3. Juni 2022 vorgestellte Bericht der EU-Kommission zur Europäischen Badegewässerqualität der Saison 2021. Lediglich 14 von 2.291 Badegewässern erreichten nach den Kriterien der EU-Richtlinie in der Saison 2021 nur die Einstufung „mangelhaft“. Um die Badenden vor möglichen Gesundheitsgefahren zu schützen, wurde an Badegewässern während der Saison in 144 Fällen (vorsorglich) ein Badeverbot verhängt oder vom Baden abgeraten. Dies geschah aufgrund von Cyanobakterien („Blaualgen“) oder hatte wasserhygienischer Gründe – oftmals als Folge von Starkregenereignissen mit Schmutzwassereinträgen in die Gewässer. Dank zunehmend eingesetzter Vorhersagesysteme können hygienische Verschmutzung – beispielsweise infolge von Starkregen – immer besser vorhergesagt werden. Diese Systeme arbeiten zum Beispiel mit Modellberechnungen oder Pegelmessungen. Die aktuellen Messdaten können für jedes Badegewässer online auf den Internetseiten der Bundesländer eingesehen werden. Eine Übersicht gibt es auf der UBA -Internetseite unter Wasserqualität in Badegewässern. In der Badesaison 2021 wurden 2.291 deutsche Badegewässer untersucht, insgesamt wurden 12.948 Wasserproben ausgewertet. Von den Badegewässern lagen 363 an der Küste von Nord- und Ostsee und 1.928 an Binnengewässern. Auch 2021 war die Covid-19-Pandemie im Badebetrieb weiterhin spürbar: 26 Badegewässer waren für die Badenden zeitweise oder über die gesamte Saison nicht zugänglich; ein Badegewässer lag im Sperrgebiet der afrikanischen Schweinepest. Das Hochwasser in Westdeutschland hatte zur Folge, dass mindestens neun Badegewässer in den betroffenen Regionen zeitweise nicht zugänglich waren. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Badegewässer (2020, PDF)
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Der Erreger dieser meist tödlichen Schweinekrankheit ist das „African Swine Fever Virus“ (ASFV). Ursprünglich ist das Virus in den afrikanischen Ländern heimisch. Dort wird es vor allem über Lederzecken übertragen und ist viel in der Population der dort wildlebenden Warzenschweine zu finden. 2007 wurde das Virus durch menschliches Handeln nach Georgien verschleppt und breitete sich seitdem über die transkaukasischen Länder immer weiter in westliche Richtung aus. Seit 2014 sind auch mehrere osteuropäische EU-Mitgliedsstaaten betroffen. Estland, Lettland, Litauen melden immer wieder neue Ausbrüche sowohl in der Wild- als auch in der Hausschweinpopulation. Auch in Polen breitet sich die ASP von der östlichen Grenze weiter ins Landesinnere aus. Seit 2018 ist die Region um Warschau herum stark betroffen. Ungarn und Bulgarien berichten ebenfalls von einer Verbreitung der Tierseuche. 2017 meldete Tschechien erstmalig einen ASP-Ausbruch bei Wildschweinen. Gefolgt wurde dieser Ausbruch von innovativen Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung, die bisher in der Form noch nie eingesetzt wurden. Die Maßnahmen zeigten Wirkung und gelten als sogenannter tschechischer „Gold-Standard“. Trotz anfänglicher weiterer Funde von ASP hat tschechien 2 Jahre später 2019 den Antrag auf ASP-Freiheit der EU-Kommission vorgelegt. Diesem wurde stattgegeben. Im September 2018 erreichte die ASP Westeuropa. In Belgien wurde bei Wildschweinen ASP nachgewiesen. Durch die räumliche Nähe ist das Risiko einer Einschleppung nach Deutschland aktuell sehr groß. Das nationale Referenzlabor, Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), warnt vor verheerenden Folgen für Tiergesundheit und Handel. Eine Einschleppung kann neben der wandernden wildschweinepopulation auch durch Personen- und Fahrzeugverkehr zwischen den benachbarten Ländern erfolgen. Eine Ansteckung ist hierzulande möglich über Kontakt mit Blut von infizierten Schweinen, aber auch über andere Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände oder über Lebensmittel aus infizierten Schweinen.
Natur, Umwelt und Verbraucher schützen – das ist die Aufgabe des LANUV. Der Jahresbericht 2018 gibt anhand wichtiger Themen aus dem Jahr 2018 einen Überblick darüber, mit welchen konkreten Projekten das LANUV seiner Aufgabe nachkommt und stellt Mitarbeitende und ihre Tätigkeiten vor. Im Naturschutz waren die Bewertung des Landschaftsbildes, der FFH-Bericht 2019 und das 20-jährige Jubiläum des Wanderfischprogramms NRW wichtige Themen. Gestartet ist ein Insektenmonitoring, mit dessen Hilfe der Rückgang flugfähiger Insekten genauer untersucht werden soll. Im Umweltbereich setzt das LANUV auf präzise und dauerhafte Mess- und Monitoringprogramme, beispielsweise zur Überwachung von Wasser und Luft. Der heiße und trockene Sommer 2018 hat uns die Folgen des Klimawandels eindrücklich vor Augen geführt. Die im vorigen Jahr vom LANUV erstellte Klimaanalyse gibt Planungshilfen. Das LANUV veröffentlichte zudem eine Handlungshilfe, wie Betreiber von Biogasanlagen den Ausstoß des klimaschädlichen Methans reduzieren können. Ein Schwerpunktthema im Verbraucherschutz waren die Kontrollen von Schlachtbetrieben und der Kampf gegen die drohende Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Besonders froh ist das LANUV, ein neues Büro- und Laborgebäude in Betrieb nehmen zu können, das in puncto Nachhaltigkeit Maßstäbe setzt und Wasseranalysen auf dem neuesten Stand der Technik ermöglicht. Jahresbericht Jahresbericht Jahresbericht
Das mitteleuropäische Wildschwein ( Sus scrofa scrofa ) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Dieser Farbe verdanken die Tiere die weidmännische Bezeichnung „Schwarzwild“. Die Jungen, „Frischlinge“, haben bis zum 4. Monat charakteristische hellgelbe Längsstreifen. Das Wildschwein hat im Vergleich zum Hausschwein einen kräftigeren, gedrungenen Körper, längere Beine und einen hohen, keilförmig gestreckten Kopf mit kleinen Augen, und dreieckigen Ohren. Die Schnauze endet in einem kräftigen, kurzen Rüssel. Größe und Gewicht der Tiere können stark schwanken und sind von den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig. Die Kopf-Rumpf-Länge kann beim männlichen Schwein, dem „Keiler“, 1,50 bis 1,80 m und die Schulterhöhe bis zu 1,10 m betragen. Keiler können ca. 100 bis 150 kg schwer werden; weibliche Tiere „Bachen“ genannt, erreichen etwa 50-70 % des Keilergewichtes. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt. Das Verbreitungsgebiet des Wildschweins umfasste ursprünglich ganz Europa, Nordafrika und weite Teile Asiens. Heute ist das Wildschwein aber auch in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Australien und Neuseeland beheimatet. Am liebsten halten sich die Tiere in ausgedehnten Laubwäldern mit dichtem Unterwuchs und feuchten Böden auf. Auch gut strukturierte Feldlandschaften sowie Gebiete mit Gewässern und Röhrichtzonen sind bevorzugte Lebensräume. Die Nähe zum Wasser spielt immer eine große Rolle, da sich die Tiere zur Hautpflege gern im Schlamm suhlen. Auch transportieren feuchte Böden Gerüche besser, was die Nahrungssuche erleichtert. Offenes Gelände ohne jegliche Deckung und die Hochlagen der Gebirge werden gemieden. Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Werden sie durch den Menschen tagsüber gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf die Nachtzeit. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichtes und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche. Dabei können sie bis zu 20 km zurücklegen. Als echter Allesfresser ernährt sich das Wildschwein sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern mit ihre hohen Nährwerten sind sehr beliebt. Wenn nicht genügend Waldfrüchte zur Verfügung stehen, werden auch gern Feldfrüchte wie Mais, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln und Getreide angenommen. Neben Fall- und Wildobst sowie Grünfutter in Form von Klee, Gräsern und Kräutern stehen auch Wasserpflanzen und deren junge Sprossen und Wurzeln auf dem Speiseplan. Der Eiweißbedarf wird durch Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Kleinnager, Jungwild, Gelege von Bodenbrütern, Fischreste oder Aas gedeckt. Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste gern gefressen. Die Paarungszeit „Rauschzeit“, dauert von Ende Oktober bis März, mit Schwerpunkt November bis Januar. Der Beginn wird von den Bachen bestimmt, da die Keiler das ganze Jahr über befruchtungsfähig sind. Wildschweine leben generell in Familienverbänden, „Rotten“, in denen eine straffe Rangfolge herrscht. Bei gut gegliederten Familienverbänden mit intakter Sozialordnung synchronisiert die älteste Bache (Leitbache) die Paarungsbereitschaft aller Bachen. Fehlt der steuernde Einfluss älterer Tiere auf das Paarungsgeschehen, können Bachen das ganze Jahr über „rauschig“ sein. Bei guter Nahrungsversorgung kann es dazu kommen, dass sich sogar Einjährige (Überläufer) oder noch jüngere Tiere an der Fortpflanzung beteiligen. Hierdurch entstehen so genannte „Kindergesellschaften“, die dann eine zahlenmäßig völlig unkontrollierte Vermehrung aufweisen. Die Tragzeit dauert beim Wildschwein 4 Monate. Will eine Bache gebären (frischen), sondert sie sich vom Familienverband ab und zieht sich in ein mit Gräsern ausgepolstertes Nest (Kessel) im Gestrüpp zurück. Hier bringt sie bis zu 12 Frischlinge zur Welt. Diese werden 3 Monate lang gesäugt und sind mit ca. 6 Monaten selbstständig. Fühlt eine Bache sich und ihren Nachwuchs bedroht, besteht die Gefahr, dass sie angreift. Im Berliner Raum halten sich Wildschweine bevorzugt in den Randbereichen der Stadt auf. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade und Trittsteine benutzt, um tiefer in die Stadt einzudringen. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit zieht es die Tiere in die Stadt, weil dann in den innerstädtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten viel leichter Nahrung zu finden ist als im Wald. Mit ihren kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung in Komposthaufen, Papierkörben oder Abfalltonnen zu gelangen. Manche Tierliebhaber vermuten zu unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete hinein gelockt. Gartenbesitzer, die aus falsch verstandenem Ordnungssinn ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung abladen, füttern unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Entsprechendes gilt für Parkanlagen, in denen oftmals Essenreste zurückgelassen werden. Für Wildschweine sind Gartenabfälle und liegen gelassene Picknickreste ein gefundenes Fressen. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen die Orte wiederzufinden, wo der Tisch reich gedeckt ist. Einzelne Rotten, die sogenannten „Stadtschweine“, bleiben dadurch ganzjährig in den Siedlungsgebieten. Durch jede Art von Fütterung werden Wildschweine dauerhaft angelockt, sodass damit die Grundlage für die Zerstörung von Gärten und Parkanlagen gelegt wird. Die Verhaltensmuster der Stadtrandbewohner müssen sich dahingehend ändern, dass Komposthafen im umzäunten Garten angelegt werden, Abfalltonnen geschlossen innerhalb der Umzäunung stehen und keine Form von Fütterung erfolgt. Wildschweine verlieren sonst ihre Scheu vor Menschen. Selbst bis zu Spielplätzen dringen Bachen mit Frischlingen vor. Das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wildtier ist die Folge. Für kleine Kinder, die die Lage nicht einschätzen können und nur die niedlichen Frischlinge sehen, könnte die Situation dann gefährlich werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln). Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu unliebsamen Besuchen kommen. Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruch haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen. Gärten müssen deshalb umfriedet sein, damit das Wild vom folgenreichen Spaziergang abgehalten wird. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit einem Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere sehr viel Kraft entfalten, muss der Zaun insbesondere in Sockelnähe sehr solide gebaut werden, um den Rüsseln stand zu halten. Wildschweine können im Bedarfsfall auch springen. Deshalb sollte die Umfriedung des Gartens eine gewisse Höhe (ca. 1,50 m) aufweisen. Will man keinen Sockel errichten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 40 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, sodass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Auch eine stabile Wühlstange am Boden befestigt oder an den Zaunpfosten, tut ein übriges zur Sicherung des Grundstückes. Begegnet man einem Wildschwein, sollte in jedem Falle Ruhe bewahrt werden. Das Tier spürt im ungünstigsten Fall genau so viel Angst und Unsicherheit, wie der Mensch, so dass das Ausstrahlen von Ruhe und Gelassenheit die Situation entschärfen hilft. Wildschweine greifen kaum Menschen an. Wichtig ist es, den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein eingeengt oder in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Langsame Bewegungen und ausreichend Abstand sind wichtige Grundregeln. Durch Hektik, nervöses Wegrennen und Angstbewegungen kann jedem Tier eine Gefahr signalisiert werden, so dass es regelrecht zum Angriff gedrängt wird. Eine Bache mit Frischlingen muss in großem Abstand umgangen werden. Falls dennoch eine unverhoffte Begegnung erfolgt, sollte durch ruhiges Stehen bleiben oder langsames Zurückziehen ihr das Gefühl der Sicherheit und eine Fluchtmöglichkeit gegeben werden. Wildtiere müssen einen entsprechenden Lebensraum in unserer Nähe – aber nicht in unseren Gärten haben. Das Wissen über die Tiere und die Beobachtungen ihrer Verhaltenweisen bereichern unser Leben und legen die Grundlage zum Verständnis für die Natur und deren Schöpfungen. Stiftung Unternehmen Wald: Das Wildschwein Afrikanische Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 22.01.2018: Gegen die Afrikanische Schweinepest vorbeugen
Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Groß-Gerau, Infektionsgeschehen, Auswirkung auf Schweinehaltung, Vorsorgemaßnahmen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
Fallende Schweinefleischpreise aufgrund des Wegfalls des Absatzmarktes in Asien durch die Afrikanische Schweinepest, Situation der Betriebe; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
Bericht der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten über die Etablierung des Formats "Runde Tische Schwarzwild" auf Kreisebene und über weitere vorbereitende Maßnahmen
Der Direktor des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB), Dr. Mike Neumann, übergab bei einem Pressetermin am 12.10.2022 den Jahresbericht 2021 an die Brandenburger Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer und den Berliner Verbraucherschutzstaatssekretär Markus Kamrad. Vertiefend wurde die Arbeit des Labors zum Schutz vor Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) am Beispiel der analytischen Überprüfung von als „Waldheidelbeeren“ deklarierten Heidelbeeren vorgestellt. Nahezu alles, womit Bürgerinnen und Bürger in Berührung kommen – vom Ackerboden bis zur Zahnbürste, wird im Rahmen der Überwachung im LLBB geprüft und beurteilt. Der vorgelegte Jahresbericht zeigt das breite Untersuchungsspektrum und gibt interessante Einblicke hinter die Kulissen des gemeinsamen Landeslabors der Länder Berlin und Brandenburg. In der Tierseuchendiagnostik wurden insgesamt 654.602 Proben analysiert. Eine besondere Herausforderung ist dabei nach wie vor die im September 2020 über die Oder nach Brandenburg gekommene Afrikanische Schweinepest (ASP). Hinzu kommt eine große Bandbreite an Erregern meldepflichtiger Tierkrankheiten und anzeigepflichtiger Tierseuchen, deren schneller Nachweis ein wichtiges Instrument bei deren Bekämpfung und Eindämmung ist. Große Probenzahlen entfallen beispielsweise auf serologische Massenuntersuchungen bei Rindern zur Aufrechterhaltung des Status als BHV1- und BVD-freie Region. Im Bereich Umwelt und Strahlenschutz untersuchte das Landeslabor insgesamt 30.615 Proben . Hinzu kommen 5.938 landwirtschaftliche Proben wie Futtermittel, Düngemittel, Ernteprodukte/Pflanzen, Landwirtschaftliche Böden und Saatgut. 2021 sind im Landeslabor 25.522 Lebensmittelproben , 507 Proben von Wein und Weinerzeugnissen, 2.562 Proben von Bedarfsgegenständen und Kosmetika, 228 Proben von Tabak und Tabakerzeugnissen sowie 731 Arzneimittel und Medizinprodukte eingegangen. Diese werden jeweils individuell einer umfassenden Untersuchung auf verschiedene Parameter unterzogen – von der Überprüfung der Kennzeichnung bis zu aufwändigen Rückstandsanalysen. Darüber hinaus wurden 8.592 Proben im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Tiere und Erzeugnisse tierischer Herkunft auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht. „Mit seinem breiten Untersuchungsspektrum und der hohen Zuverlässigkeit der ermittelten Messwerte leistet das Landeslabor einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz und Tierschutz. Ich bedanke mich herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die professionelle und zuverlässige Arbeit sowohl in der Routineüberwachung als auch bei Krisengeschehen wie dem seit nunmehr zwei Jahren währenden Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest“, erklärte Staatssekretärin Heyer-Stuffer, die Vorsitzende des LLBB-Verwaltungsrats ist. Neben Lebensmittelsicherheit und der Vermeidung gesundheitlicher Risiken ist der Schutz vor Irreführung und Täuschung bis hin zu Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) seit jeher ein zentrales Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Entsprechend finden sich zu dieser Fragestellung auch Fachbeiträge im LLBB-Jahresbericht. Die Überprüfung der Authentizität von Lebensmitteln ist oftmals analytisch sehr anspruchsvoll, beispielsweise wenn es um die Frage geht, ob als „Waldheidelbeeren“ deklarierte Tiefkühlprodukte oder Obstkonserven wirklich diese Heidelbeerart enthalten . Im Jahr 2021 nahm das Landeslabor eine Beschwerdeprobe aus einem Privathaushalt zum Anlass, hierfür eine zuverlässige Analysemethode zu entwickeln, die bei der Übergabe des Jahresberichts vertiefend vorgestellt wurde (siehe gesonderte Presseinformation dazu). „Die Warenströme in der globalisierten Welt sind äußert komplex und erschweren die Aufdeckung von Lebensmittelkriminalität. Wir sind froh, in diesem Bereich mit dem Landeslabor einen hochkompetenten Partner an der Seite zu haben, der Täuschung und Irreführungen der Verbraucher*innen feststellt und gegenüber den Lebensmittelüberwachungsbehörden offenlegt“, hob der stellvertretende Vorsitzende des LLBB-Verwaltungsrats, Staatssekretär Kamrad hervor. Der Jahresbericht kann online heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare sind über die Öffentlichkeitsarbeit des LLBB ( oeffentlichkeitsarbeit@landeslabor-bbb.de ) erhältlich. Landeslabor Berlin-Brandenburg Institut für Lebensmittel, Arzneimittel, Tierseuchen und Umwelt Dr. Kathrin Buchholz Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Grundsatzfragen
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Umweltprüfung | 4 |
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