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Projektkarte - Nachhaltige Landwirtschaft in Sachsen

Die Karte stellt aktiv vom Kompetenzzentrum Nachhaltige Landwirtschaft (Sächsisches Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie) bearbeitete und abgeschlossene Feldversuche sowie Praxisdemonstrationen dar.

TLLLR Agrarförderzentren

Mit dem Verwaltungsreformgesetz wurden seit dem 01.01.2019 die bisherigen Landwirtschaftsämter als neue Referate der Abteilung 5 dem neuen Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zugeordnet. Das TLLLR ist eine Oberbehörde im nachgeordneten Bereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL). Die bisherigen sieben Landwirtschaftsämter sind seit Inkrafttreten des Verwaltungsreformgesetzes Zweigstellen des TLLLR und in Agrarförderzentren (AFZ) zusammengefasst Zu den wichtigsten Aufgaben der Agrarförderzentren gehören die Prüfungen und Kontrollen aller in ihrer Zuständigkeit liegenden Bereiche des Fördervollzuges sowie der Einhaltung gültiger landwirtschaftlicher Standards. Schwerpunkte des Fördervollzuges bilden die Antragsverfahren zu den Direktzahlungen, zum Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege -KULAP - sowie zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten. In Thüringen gibt es vier Agrarförderzentren an acht Standorten, die jeweils für mehrere Kreise bzw. kreisfreie Städte zuständig sind.

Projektkarte - Nachhaltige Landwirtschaft

Der Datensatz stellt aktiv vom Kompetenzzentrum Nachhaltige Landwirtschaft (Sächsisches Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie) bearbeitete und abgeschlossene Feldversuche sowie Praxisdemonstrationen dar.

Model Output Statistics for AGARD (12846)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

Model Output Statistics for ALAR (51730)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

Model Output Statistics for AHAR (40704)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

landwirtschaftliche Standortbewertung

Analyse und Bewertung der Umweltwirkungen landwirtschaftlicher Bodennutzung; Monitoring, WRRL, BBodSchG, Agrarumweltindikatoren, Gebietskulissen Inhalt: DGM, ALK, ATKIS, MMK, VBK, Bodenschätzung, NATURA2000, Gewässernetz, Wasserkörper, Rasterdaten des DWD, InVeKoS Betreiber: LLG verwendete Standards: pdf, jpg, shp Formen: Standard-GIS, Programm, ausgewählte Geofachdaten im GIS-Auskunfts-system LLG/StIT

A database of R-R-R triple junction analogue and numerical models

This dataset presents the raw data from two experimental series of analogue models and four numerical models performed to investigate Rift-Rift-Rift triple junction dynamics, supporting the modelling results described in the submitted paper. Numerical models were run in order to support the outcomes obtained from the analogue models. Our experimental series tested the case of a totally symmetric RRR junction (with rift branch angles trending at 120° and direction of stretching similarly trending at 120°; SY Series) or a less symmetric triple junction (with rift branches trending at 120° but with one of these experiencing orthogonal extension; OR Series), and testing the role of a single or two phases of extension coupled with effect of differential velocities between the three moving plates. An overview of the performed analogue and numerical models is provided in Table 1. Analogue models have been analysed quantitatively by means of photogrammetric reconstruction of Digital Elevation Model (DEM) used for 3D quantification of the deformation, and top-view photo analysis for qualitative descriptions. The analogue materials used in the setup of these models are described in Montanari et al. (2017), Del Ventisette et al. (2019) and Maestrelli et al. (2020). Numerical models were run with the finite element software ASPECT (e.g., Kronbichler et al., 2012; Heister et al., 2017; Rose et al., 2017).

Ambient noise tomography model of the Ethiopian rift region

The Ethiopian rift is a unique natural environment to study the different stages of evolution from initial continental rifting to embryonic sea-floor spreading. We study the crust and uppermost mantle of the Afar, Main Ethiopian Rift and the adjoining plateaus using hierarchical Bayesian ambient seismic noise tomography. A shear wave velocity model of the crust is produced based on the point-wise linearized inversion of the dispersion curves extracted from the group velocity maps. This dataset provides 3-D shear velocity results from Eshetu et al. (2021). The file “3dmod.dat” contains the shear wave velocity model for the Ethiopian rift, sampled onto a regular grid. Poorly imaged cells are set to “nan”, see the main text for details. Note that the model primarly resolves S wave structure (Vs). P wave velocity (Vp) is not independently constrained but, during the inversion, calculated from Vs using empirical relations (Brocher, 2005).

Aufgaben und Organisation – Aufgaben und Organisation der Lebensmittelüberwachung

Bild vergrößern Bild vergrößern Der Verbraucher erwartet beim Kauf seiner Lebensmittel qualitativ hochwertige und gesundheitlich unbedenkliche sowie auch richtig gekennzeichnete Produkte. Diese Grundrechte der Verbraucher werden durch das Tätigwerden der amtlichen Lebensmittelüberwachung (LMÜ) der Länder in Deutschland geschützt. Die Länder sind gemäß Grundgesetz verpflichtet, durch wirksame Gesetze, Behördenstrukturen und Kontrollsysteme für unbedenkliche, sichere Lebensmittel zu sorgen, dass heißt letztendlich die Einhaltung der zum Schutz der Verbraucher erlassenen Rechtsvorschriften zu kontrollieren. Die LMÜ ist ein Gebiet mit sehr langer Tradition. Erste einfache Überwachungsregeln zum Schutz der Menschen vor verfälschten Lebensmitteln sind bereits aus der Antike überliefert. Mit der fortschreitenden Globalisierung von Handelswegen und Märkten sind die Aufgaben der LMÜ in unserer heutigen Zeit nicht nur sehr vielfältig und komplex geworden, sondern erfordern auch eine harmonisierte und transparente Herangehensweise über Ländergrenzen hinweg. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist heute auf Basis des Qualitätsmanagementsystem für die Behörden der Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung im Land Brandenburg (QMS BB) vor allem auf folgende drei Grundsätze ausgerichtet: Der Verbraucher erwartet beim Kauf seiner Lebensmittel qualitativ hochwertige und gesundheitlich unbedenkliche sowie auch richtig gekennzeichnete Produkte. Diese Grundrechte der Verbraucher werden durch das Tätigwerden der amtlichen Lebensmittelüberwachung (LMÜ) der Länder in Deutschland geschützt. Die Länder sind gemäß Grundgesetz verpflichtet, durch wirksame Gesetze, Behördenstrukturen und Kontrollsysteme für unbedenkliche, sichere Lebensmittel zu sorgen, dass heißt letztendlich die Einhaltung der zum Schutz der Verbraucher erlassenen Rechtsvorschriften zu kontrollieren. Die LMÜ ist ein Gebiet mit sehr langer Tradition. Erste einfache Überwachungsregeln zum Schutz der Menschen vor verfälschten Lebensmitteln sind bereits aus der Antike überliefert. Mit der fortschreitenden Globalisierung von Handelswegen und Märkten sind die Aufgaben der LMÜ in unserer heutigen Zeit nicht nur sehr vielfältig und komplex geworden, sondern erfordern auch eine harmonisierte und transparente Herangehensweise über Ländergrenzen hinweg. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist heute auf Basis des Qualitätsmanagementsystem für die Behörden der Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung im Land Brandenburg (QMS BB) vor allem auf folgende drei Grundsätze ausgerichtet: Kernaufgabe ist die Überwachung der Herstellung und des Verkehrs von und mit Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen . Die Überwachungsbehörden überprüfen dabei im Rahmen ihrer Kontrollen, ob die zum Schutz der Verbraucher geschaffenen Rechtsvorschriften auch wirklich eingehalten werden. Als Instrumente der Überwachung dienen: Die Auswahl der Inspektionsobjekte und der zu untersuchenden Proben erfolgt dabei anhand einer zuvor durchgeführten Risikobewertung. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist auf eine stichprobenweise Überprüfung beschränkt. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden werden auch bei Erkrankungen nach dem Verzehr von Lebensmitteln oder bei Verbraucherbeschwerden tätig. Nicht nur Lebensmittel, sondern auch Tabakwaren, Kosmetika und sonstige Bedarfsgegenstände unterliegen den Bestimmungen des Lebensmittelrechts und damit den Kontrollen der Lebensmittelüberwachung. In Folge zahlreicher Skandale in Bezug auf Lebensmittel erzeugende Tiere in den 1990er-Jahren (wie beispielsweise Nematoden in Fischstäbchen, BSE bei Rindern, Nitrofen in Weizen und Geflügelfleisch, Dioxin in Futtermitteln und Fleisch aus Belgien) hat die Europäische Union im Jahr 2000 ein neues Konzept zur Gewährleistung eines hohen Standards der Lebensmittelsicherheit erarbeitet und in einem sogenannten Weißbuch festgeschrieben (EU-Kommission, Brüssel 2000). Seitdem sind für die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer mit der Verordnug (EG) Nr. 178/2002 und dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zwei nebeneinander geltende Basisregelungen von Bedeutung, die die grundlegenden Vorgaben des Lebensmittelrechts enthalten, ineinander greifen und sich gegenseitig ergänzen. Nach dem in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 festgeschriebenen einheitlichen Regelungsansatz der Europäischen Union "from stable to table" ("vom Stall bis auf den Tisch") muss auf allen Stufen der sogenannten Lebensmittelkette, also von der Primärproduktion bis zur Abgabe an den Verbraucher, die Sicherheit der Lebensmittel gewährleistet werden. Die Verantwortung für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von sicheren, gesundheitlich unbedenklichen Produkten/Lebensmitteln liegt somit grundsätzlich beim Lebensmittel-Unternehmer selbst. Die Lebensmittelunternehmer haben dies unter anderem durch regelmäßige Eigenkontrollen abzusichern. Kernaufgabe ist die Überwachung der Herstellung und des Verkehrs von und mit Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen . Die Überwachungsbehörden überprüfen dabei im Rahmen ihrer Kontrollen, ob die zum Schutz der Verbraucher geschaffenen Rechtsvorschriften auch wirklich eingehalten werden. Als Instrumente der Überwachung dienen: Die Auswahl der Inspektionsobjekte und der zu untersuchenden Proben erfolgt dabei anhand einer zuvor durchgeführten Risikobewertung. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist auf eine stichprobenweise Überprüfung beschränkt. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden werden auch bei Erkrankungen nach dem Verzehr von Lebensmitteln oder bei Verbraucherbeschwerden tätig. Nicht nur Lebensmittel, sondern auch Tabakwaren, Kosmetika und sonstige Bedarfsgegenstände unterliegen den Bestimmungen des Lebensmittelrechts und damit den Kontrollen der Lebensmittelüberwachung. In Folge zahlreicher Skandale in Bezug auf Lebensmittel erzeugende Tiere in den 1990er-Jahren (wie beispielsweise Nematoden in Fischstäbchen, BSE bei Rindern, Nitrofen in Weizen und Geflügelfleisch, Dioxin in Futtermitteln und Fleisch aus Belgien) hat die Europäische Union im Jahr 2000 ein neues Konzept zur Gewährleistung eines hohen Standards der Lebensmittelsicherheit erarbeitet und in einem sogenannten Weißbuch festgeschrieben (EU-Kommission, Brüssel 2000). Seitdem sind für die Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer mit der Verordnug (EG) Nr. 178/2002 und dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zwei nebeneinander geltende Basisregelungen von Bedeutung, die die grundlegenden Vorgaben des Lebensmittelrechts enthalten, ineinander greifen und sich gegenseitig ergänzen. Nach dem in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 festgeschriebenen einheitlichen Regelungsansatz der Europäischen Union "from stable to table" ("vom Stall bis auf den Tisch") muss auf allen Stufen der sogenannten Lebensmittelkette, also von der Primärproduktion bis zur Abgabe an den Verbraucher, die Sicherheit der Lebensmittel gewährleistet werden. Die Verantwortung für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von sicheren, gesundheitlich unbedenklichen Produkten/Lebensmitteln liegt somit grundsätzlich beim Lebensmittel-Unternehmer selbst. Die Lebensmittelunternehmer haben dies unter anderem durch regelmäßige Eigenkontrollen abzusichern. Die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt gemäß Grundgesetz in Deutschland bei den Ländern des Bundes. In Brandenburg ist das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbaucherschutz (MLEUV) die oberste Landesbehörde für die Lebensmittelüberwachung. Innerhalb des Ministeriums ist fachlich die Abteilung Verbraucherschutz  und hier speziell das Referat 64 „Lebensmittel-/ Futtermittel-Sicherheit und Fleischhygiene“ für die Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln sowie Tabakerzeugnissen zuständig. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) unterstützt als Landesoberbehörde das MLEUV bei der Aufgabenwahrnehmung auf Landesebene. Dabei nimmt das Referat 61 der Abteilung Verbraucherschutz des LAVG die landesweite Koordination der Lebensmittelüberwachung (Datenerfassung und –analyse, Berichterstattung, Schlussfolgerungen) wahr und fungiert als Kontaktstelle Brandenburgs im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF - Rapid-Alert-System for Food and Feed). Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte in Brandenburg sind zuständig für die Lebensmittelüberwachung auf lokaler Ebene. Die Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts wird hier von fachlich speziell ausgebildetem Personal überwacht. Dies sind hauptsächlich amtliche Tierärzte, Lebensmittelchemiker, Lebensmitteltechnologen, Lebensmittelkontrolleure, amtliche Fachassistenten sowie fachlich qualifiziertes Verwaltungspersonal. Die Lebensmittel-Unternehmen werden durch die zuständigen Überwachungsbehörden regelmäßig ohne vorherige Anmeldung durch amtliche Kontrollen und stichprobenartige Probennahmen auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überwacht. Im Falle von Beanstandungen sind die lokalen Behörden auch zuständig für entsprechende Maßnahmen, gegebenenfalls auch Sanktionen. Untersucht und beurteilt werden die entnommenen Proben aus dem Bereich Lebensmittelsicherheit im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) . Es untersteht als amtliche Untersuchungseinrichtung der fachlichen Aufsicht (Fachaufsicht) des MLEUV gemeinsam mit der obersten Landesbehörde von Berlin. Gegenüber dem MLEUV sind die nachgeordneten lokalen Behörden auf der Basis fachrechtlicher Vorgaben (Berichtspflichten) sowie bei besonderen Vorkommnissen (beispielsweise lebensmittelbedingte Erkrankungen; Tierseuchenmeldung; Schnellwarnmeldungen zu Lebensmitteln oder Futtermitteln) zur umgehenden Information verpflichtet. Die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung liegt gemäß Grundgesetz in Deutschland bei den Ländern des Bundes. In Brandenburg ist das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbaucherschutz (MLEUV) die oberste Landesbehörde für die Lebensmittelüberwachung. Innerhalb des Ministeriums ist fachlich die Abteilung Verbraucherschutz  und hier speziell das Referat 64 „Lebensmittel-/ Futtermittel-Sicherheit und Fleischhygiene“ für die Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln sowie Tabakerzeugnissen zuständig. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) unterstützt als Landesoberbehörde das MLEUV bei der Aufgabenwahrnehmung auf Landesebene. Dabei nimmt das Referat 61 der Abteilung Verbraucherschutz des LAVG die landesweite Koordination der Lebensmittelüberwachung (Datenerfassung und –analyse, Berichterstattung, Schlussfolgerungen) wahr und fungiert als Kontaktstelle Brandenburgs im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF - Rapid-Alert-System for Food and Feed). Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der 14 Landkreise und vier kreisfreien Städte in Brandenburg sind zuständig für die Lebensmittelüberwachung auf lokaler Ebene. Die Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts wird hier von fachlich speziell ausgebildetem Personal überwacht. Dies sind hauptsächlich amtliche Tierärzte, Lebensmittelchemiker, Lebensmitteltechnologen, Lebensmittelkontrolleure, amtliche Fachassistenten sowie fachlich qualifiziertes Verwaltungspersonal. Die Lebensmittel-Unternehmen werden durch die zuständigen Überwachungsbehörden regelmäßig ohne vorherige Anmeldung durch amtliche Kontrollen und stichprobenartige Probennahmen auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überwacht. Im Falle von Beanstandungen sind die lokalen Behörden auch zuständig für entsprechende Maßnahmen, gegebenenfalls auch Sanktionen. Untersucht und beurteilt werden die entnommenen Proben aus dem Bereich Lebensmittelsicherheit im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) . Es untersteht als amtliche Untersuchungseinrichtung der fachlichen Aufsicht (Fachaufsicht) des MLEUV gemeinsam mit der obersten Landesbehörde von Berlin. Gegenüber dem MLEUV sind die nachgeordneten lokalen Behörden auf der Basis fachrechtlicher Vorgaben (Berichtspflichten) sowie bei besonderen Vorkommnissen (beispielsweise lebensmittelbedingte Erkrankungen; Tierseuchenmeldung; Schnellwarnmeldungen zu Lebensmitteln oder Futtermitteln) zur umgehenden Information verpflichtet. Alle Betriebe, die tierische Lebensmittel be- oder verarbeiten und in den Verkehr bringen, wie zum Beispiel Schlacht- und Zerlegebetriebe, Fleischverarbeitungsbetriebe, Milch- und Milcherzeugnisbetriebe, Eierpackstellen und Eiproduktehersteller, unterliegen grundsätzlich einer Zulassung. Diese ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass das Lebensmittelunternehmen seine hergestellten Lebensmittel überhaupt in den Verkehr bringen darf. Die Zulassung wird in Brandenburg durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) nach Prüfung der bestehenden rechtlichen Voraussetzungen gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 853/2004 über spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischer Herkunft unter Vergabe einer Zulassungsnummer erteilt. Alle Betriebe, die tierische Lebensmittel be- oder verarbeiten und in den Verkehr bringen, wie zum Beispiel Schlacht- und Zerlegebetriebe, Fleischverarbeitungsbetriebe, Milch- und Milcherzeugnisbetriebe, Eierpackstellen und Eiproduktehersteller, unterliegen grundsätzlich einer Zulassung. Diese ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass das Lebensmittelunternehmen seine hergestellten Lebensmittel überhaupt in den Verkehr bringen darf. Die Zulassung wird in Brandenburg durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) nach Prüfung der bestehenden rechtlichen Voraussetzungen gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 853/2004 über spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischer Herkunft unter Vergabe einer Zulassungsnummer erteilt. Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände nach Paragraph 2 Absatz 6 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ( LFGB ) als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, haben dies spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies sind im Land Brandenburg die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Das ausgefüllte Anzeigeformular ist an das jeweils zuständige Amt zu entsenden. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Lebensmittunternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen, sofern der jeweilige Betrieb bereits nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 registriert worden ist. Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände nach Paragraph 2 Absatz 6 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ( LFGB ) als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, haben dies spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies sind im Land Brandenburg die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Das ausgefüllte Anzeigeformular ist an das jeweils zuständige Amt zu entsenden. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Lebensmittunternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen, sofern der jeweilige Betrieb bereits nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 registriert worden ist. Voraussetzung für den Einsatz von Lebensmittelkontrolleuren in der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist der Nachweis eines zweijährigen Lehrgangs (sechs Monate theoretischer Unterricht und 18 Monate praktische Unterweisung in einem Lebensmittelüberwachungsamt inklusive einer einmonatigen Unterweisung beim Landeslabor Berlin-Brandenburg) mit anschließend bestandener Prüfung. Um zum Lehrgang zugelassen zu werden, muss man beruflich Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes inklusive des Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuches erworben, eine Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung erfolgreich absolviert oder als Techniker mit staatlicher Abschlussprüfung in einem Lebensmittelberuf gearbeitet haben. Informationen zur Ausbildung der Lebensmittelkontrolleure/innen Lebensmittelkontrolleure werden im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung vor Ort tätig. Die Grundlage bilden die bundeseinheitliche Lebensmittelkontrolleur-Verordnung (LKonV) vom 17. August 2001 und die für Brandenburg gültige Brandenburgische Lebensmittelkontrolle-Lehrgangs- und Prüfungsverordnung – (BbgLMKLPV) vom 18. Dezember 2023. Der Lehrgang zur Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin/zum Lebensmittelkontrolleur dauert mindestens 24 Monate und erfolgt über eine Anstellung in einem für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Amt eines Landkreises beziehungsweise einer kreisfreien Stadt. In diesem Amt findet die berufspraktische Ausbildung statt. Die fachtheoretische Ausbildung von sechs Monaten wird durch die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf durchgeführt. Vor dem im MLEUV errichteten Prüfungsausschuss schließt sich die Prüfung an. Über die Lebensmittelüberwachungsämter der kreisfreien Städte und der Landkreise kann nachgefragt werden, ob Bedarf zur Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren besteht. Voraussetzung für den Einsatz von Lebensmittelkontrolleuren in der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist der Nachweis eines zweijährigen Lehrgangs (sechs Monate theoretischer Unterricht und 18 Monate praktische Unterweisung in einem Lebensmittelüberwachungsamt inklusive einer einmonatigen Unterweisung beim Landeslabor Berlin-Brandenburg) mit anschließend bestandener Prüfung. Um zum Lehrgang zugelassen zu werden, muss man beruflich Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes inklusive des Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuches erworben, eine Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung erfolgreich absolviert oder als Techniker mit staatlicher Abschlussprüfung in einem Lebensmittelberuf gearbeitet haben. Informationen zur Ausbildung der Lebensmittelkontrolleure/innen Lebensmittelkontrolleure werden im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung vor Ort tätig. Die Grundlage bilden die bundeseinheitliche Lebensmittelkontrolleur-Verordnung (LKonV) vom 17. August 2001 und die für Brandenburg gültige Brandenburgische Lebensmittelkontrolle-Lehrgangs- und Prüfungsverordnung – (BbgLMKLPV) vom 18. Dezember 2023. Der Lehrgang zur Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin/zum Lebensmittelkontrolleur dauert mindestens 24 Monate und erfolgt über eine Anstellung in einem für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Amt eines Landkreises beziehungsweise einer kreisfreien Stadt. In diesem Amt findet die berufspraktische Ausbildung statt. Die fachtheoretische Ausbildung von sechs Monaten wird durch die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf durchgeführt. Vor dem im MLEUV errichteten Prüfungsausschuss schließt sich die Prüfung an. Über die Lebensmittelüberwachungsämter der kreisfreien Städte und der Landkreise kann nachgefragt werden, ob Bedarf zur Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren besteht.

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