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Die Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz spiegelt die Perspektiven einer nachhaltigen Entwicklung im Land und informiert über die Arbeit der Landesregierung. Die Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich eng an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den darin enthaltenen globalen Nachhaltigkeitszielen sowie der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Der Indikatorenbericht 2023 gibt einen Überblick über die Entwicklung der Nachhaltigkeitsziele Rheinland-Pfalz und die dazu gehörigen Indikatoren. Er stellt die aktuellen Entwicklungen mit Datenstand Januar 2023 dar. Mit dem Bericht werden die Daten aus dem Indikatorenbericht 2021 und der Fortschreibung 2019 aktualisiert. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt aufgrund des Landtagsbeschlusses von 1999. Gemäß dem Landtagsbeschluss von 2008 wird die Nachhaltigkeitsstrategie RLP in einem zweijährlichen Rhythmus aktualisiert und dem Landtag vorgelegt – alle zwei Jahre wird ein Indikatorenbericht vorgelegt, alle vier Jahre eine Fortschreibung, die neben dem Indikatorenbericht eine Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie vorsieht. Im Jahr 2023 hätte turnusgemäß eine Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie angestanden. Diese Fortschreibung wird auf 2025 verschoben und stattdessen ein reiner Indikatorenbericht vorgelegt. Damit wird die zweijährliche Vorlage der Indikatoren nicht unterbrochen, ein kontinuierliches Monitoring über das Erreichen der rheinland-pfälzischen Nachhaltigkeitsziele bleibt somit gewährleistet. Zudem bietet dies die Möglichkeit, dass sich die Landesregierung mit den Empfehlungen des Zukunftsrats Nachhaltige Entwicklung befasst.
Nachhaltigkeitsziele für Rheinland-Pfalz, Hintergründe: u. a. Rio-Prozess, Agenda 2030, europäischer Green Deal, Kernelemente zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie: u. a. Klimaneutralität der Landesverwaltung, Fairtrade-Towns, Reduktion der Treibhausgasemissionen, Stromversorgung aus erneuerbaren Energien, Phosphoreintrag in Fließgewässer, Senkung von Luftschadstoffen, Armutsgefährdungsquote, Stärkung nachhaltigen Wirtschaftens, Verbesserung des sozialen Zusammenhalts in der Gesellschaft, Nutzung von Bildung, Wissenschaft und Innovation als Treiber einer nachhaltigen Entwicklung; auch: Statistische Indikatoren zur nachhaltigen Entwicklung
Akteure, die Chemikalien verwenden oder managen, sollen konzeptionell stimmige Ansätze für eine Transformation ihrer Praxis zu nachhaltiger Entwicklung erhalten. Dafür soll das Vorhaben zwei synergetische Aktivitäten entfalten. 1. Die Instrumente zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Chemikalien, der UBA-Leitfaden Nachhaltige Chemikalien und das korrespondierende IT-Tool SubSelect, sollen inhaltlich weiterentwickelt und technisch in einer Webanwendung vereinigt werden. Fachlich sollen ergänzend zu bestehenden Elementen u.a. Anforderungen der Kreislaufwirtschaft stärker berücksichtigt werden. Damit erhalten Industrieunternehmen praxisorientierte Unterstützung zur Nachhaltigkeitsbewertung und Auswahl von Chemikalien und chemischen Gemischen.2. Für einen chemie-intensiven Sektor (z.B. Bauprodukte) soll eine umsetzungsorientierte Roadmap entwickelt werden. Referenzpunkte für eine solche Transformationsroadmap sind die Agenda 2030 mit Einhaltung der planetaren Grenzen und Erreichen des Gemeinwohls. Die Roadmap/s soll/en anschlussfähig sein an UNEP-Aktivitäten zu Green and Sustainable Chemistry, Aktivitäten des ISC3, Erkenntnisse und Empfehlungen des Global Chemicals Outlook II, das GEF SAICM-Projekt 'Chemicals Without Concern', sowie die Entwicklung von Indikatoren für SAICM und SMCW beyond 2020. Aus dem ausgewählten Sektor sollen Beispiele identifiziert und die verwendeten Chemikalien mit der neuen Webanwendung auf ihre Nachhaltigkeit bewertet werden.
Das Vorhaben soll kohärentere Politikgestaltung im Nexus Umwelt, Entwicklung und menschliche Mobilität (Migration, Vertreibung, Umsiedlung, Immobilität) ermöglichen. Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung der Wirkung von Umweltpolitik am Nexus Entwicklung und Migration. Die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich internationale Klimaanpassung/Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sollte Aspekte menschlicher (Im)Mobilität integrierend berücksichtigen und konfliktsensitiv gestaltet werden. Inwieweit das bereits erfolgt soll erforscht werden. Durch die Analyse entwickelte Empfehlungen tragen dazu bei, die Maßnahmen im Nexus kohärenter zu gestalten, die Berücksichtigung von Migrationsaspekten zu gewährleisten, positive Aspekte von Anpassung zu fördern/negative zu mindern und Handlungsspielräume zu erweitern. Durch die Diskussion mit Akteuren kann die Implementierung vorankommen. Erkenntnisse aus der Kommission für Fluchtursachen, AK Zivile Krisenprävention, Katastrophenvorsorge usw. sind zu berücksichtigen. Ein weiteres AP adressiert die Berücksichtigung von menschl. Mobilität in internat. Prozessen. Erkenntnisse sollen in mind. einen Prozess unter einem/r internation. Abkommen/Vereinbarung (Task Force of Displacement/UNFCCC, Sendai Framework, Agenda 2030, Global Compact for Migration) eingebracht werden. Der Austausch zu Inkohärenzen und Lücken stärkt die kohärentere Politikgestaltung. AP Kommunikation: Analyse von Framings im Bereich Umweltveränderungen, Migration, Sicherheit/Entwicklung. Welche Ansätze von Framing sind für kohärentere Politikgestaltung relevant, hilfreich und welche Risiken gibt es? Ziel ist eine sach- und adressatengerechte Faktenkommunikation unter Berücksichtigung von Ethik, gesellschaftlichem Diskurs u. Emotionen ('Klimakrise', Migration, Sicherheit, globale (Un)gerechtigkeit). Wissenspotentiale erschließen und Handlungsspielräume nationaler Akteure im Bereich intern. Klimaanpassung, auch in fragilen Kontexten, befördern.
Der am 23. März 2022 konstituierte Zukunftsrat Nachhaltige Entwicklung Rheinland-Pfalz soll an der Umsetzung der Agenda 2030 und der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen in Rheinland-Pfalz mitwirken. In diesem Rahmen soll er unter anderem Beiträge erarbeiten, um die Landesregierung zu Themen nachhaltiger Entwicklung zu beraten. Gemäß seinem Arbeitsprogramm, das dem Ministerrat im Mai 2023 vorgelegt wurde, hat der Zukunftsrat am 17. Juli 2024 seine Empfehlungen zu Bildung für nachhaltige Entwicklung in Rheinland-Pfalz beschlossen und legt diese dem Ministerrat zur Kenntnisnahme vor. Die Empfehlungen stellen die Grundlage für einen Dialog des Zukunftsrats mit der Landesregierung zu Bildung für nachhaltige Entwicklung in Rheinland-Pfalz dar.
Der am 23. März 2022 konstituierte Zukunftsrat Nachhaltige Entwicklung Rheinland-Pfalz soll bei der Umsetzung der Agenda 2030 und der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen in Rheinland-Pfalz mitwirken. In diesem Rahmen soll er unter anderem Beiträge erarbeiten, um die Landesregierung zu beraten und die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes als zentralen Orientierungsrahmen der Landesregierung zu stärken. Der Zukunftsrat hat nun sein erstes Arbeitsprogramm mit Stand März 2023 beschlossen und legt dieses dem Ministerrat vor Veröffentlichung zur Kenntnisnahme vor. Der Rat nutzt sein Arbeitsprogramm, um in Folge über einen Dialog mit den Ressorts aber auch anderen Akteuren zu konkreten Empfehlungen zu gelangen.
Die Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz spiegelt die Perspektiven einer nachhaltigen Entwicklung im Land und informiert über die Arbeit der Landesregierung. Die Nachhaltigkeitsstrategie orientiert sich eng an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und den darin enthaltenen globalen Nachhaltigkeitszielen sowie der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt aufgrund des Landtagsbeschlusses von 1999. Gemäß dem Landtagsbeschluss von 2008 wird die Nachhaltigkeitsstrategie RLP in einem zweijährlichen Rhythmus aktualisiert und dem Landtag vorgelegt – alle zwei Jahre wird ein Indikatorenbericht vorgelegt, alle vier Jahre eine Fortschreibung, die neben dem Indikatorenbericht eine Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie vorsieht. Seit der aktuellen 18. Legislaturperiode ist die Koordinierung der Nachhaltigkeitspolitik der Landesregierung in der Staatskanzlei verortet. Unter Federführung der Staatskanzlei wird eine interministerielle Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit“ eingerichtet werden, in der das Thema Nachhaltige Entwicklung ressortübergreifend bearbeitet werden soll. Aufgabe der IMA ist es, die Nachhaltigkeitsstrategie Rheinland-Pfalz in dem Sinne fortzuentwickeln, dass sie in ihrer Funktion als Steuerungs- und Monitoringinstrument für eine nachhaltige Entwicklung gestärkt wird, um auch künftig den Herausforderungen in diesem Bereich erfolgreich begegnen zu können.
Nachhaltigkeitsziele Rheinland-Pfalz, Kernelement zur Umsetzung der Agenda 2030, Statistische Indikatoren zur nachhaltigen Entwicklung, Methodik
Nachhaltigkeitsziele Rheinland-Pfalz, Hintergrund, Kernelement zur Umsetzung der Agenda 2030, Statistische Indikatoren zur nachhaltigen Entwicklung, Methodik
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 145 |
| Europa | 2 |
| Land | 44 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 28 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 9 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 10 |
| Förderprogramm | 57 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 86 |
| Umweltprüfung | 6 |
| unbekannt | 51 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 139 |
| Offen | 72 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 184 |
| Englisch | 39 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 21 |
| Datei | 7 |
| Dokument | 54 |
| Keine | 100 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 87 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 112 |
| Lebewesen und Lebensräume | 176 |
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| Mensch und Umwelt | 210 |
| Wasser | 68 |
| Weitere | 211 |