Die Karte stellt aktiv vom Kompetenzzentrum Nachhaltige Landwirtschaft (Sächsisches Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie) bearbeitete und abgeschlossene Feldversuche sowie Praxisdemonstrationen dar.
Der Datensatz stellt aktiv vom Kompetenzzentrum Nachhaltige Landwirtschaft (Sächsisches Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Geologie) bearbeitete und abgeschlossene Feldversuche sowie Praxisdemonstrationen dar.
Mit dem Verwaltungsreformgesetz wurden seit dem 01.01.2019 die bisherigen Landwirtschaftsämter als neue Referate der Abteilung 5 dem neuen Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) zugeordnet. Das TLLLR ist eine Oberbehörde im nachgeordneten Bereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL). Die bisherigen sieben Landwirtschaftsämter sind seit Inkrafttreten des Verwaltungsreformgesetzes Zweigstellen des TLLLR und in Agrarförderzentren (AFZ) zusammengefasst Zu den wichtigsten Aufgaben der Agrarförderzentren gehören die Prüfungen und Kontrollen aller in ihrer Zuständigkeit liegenden Bereiche des Fördervollzuges sowie der Einhaltung gültiger landwirtschaftlicher Standards. Schwerpunkte des Fördervollzuges bilden die Antragsverfahren zu den Direktzahlungen, zum Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege -KULAP - sowie zur Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten. In Thüringen gibt es vier Agrarförderzentren an acht Standorten, die jeweils für mehrere Kreise bzw. kreisfreie Städte zuständig sind.
Analyse und Bewertung der Umweltwirkungen landwirtschaftlicher Bodennutzung; Monitoring, WRRL, BBodSchG, Agrarumweltindikatoren, Gebietskulissen Inhalt: DGM, ALK, ATKIS, MMK, VBK, Bodenschätzung, NATURA2000, Gewässernetz, Wasserkörper, Rasterdaten des DWD, InVeKoS Betreiber: LLG verwendete Standards: pdf, jpg, shp Formen: Standard-GIS, Programm, ausgewählte Geofachdaten im GIS-Auskunfts-system LLG/StIT
Untersuchung und Entwicklung touristischer Potenziale in Agra Indien als 'Motor' für Stadtentwicklung unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit.
Der Echte Mehltau (Sphaerotheca humuli) ist in den letzten Jahren im Hopfenanbau in Europa und den USA zu einem schwerwiegenden Problem geworden. So sind anscheinend die meisten Resistenzen im gegenwaertigen Sortenspektrum durch neu entstandene Pathotypen zumindest teilweise ueberwunden. Um die Pathotypenvielfalt in den verschiedenen Hopfenanbaugebieten zu erfassen, werden Mehltauisolate aus Deutschland, USA, aus Frankreich und England auf ihr Infektionsvermoegen (Virulenz) gegenueber Hopfensorten und Staemmen mit unterschiedlichsten Resistenzen (R-Genen) getestet. Um die relativ hohe Anzahl an Analysen mit einem vertretbaren Aufwand durchfuehren zu koennen, wird in einem ersten Schritt ein miniaturisiertes Testverfahren mit Blattscheiben auf Agar etabliert. Letztlich sind durch diese Virulenzanalysen mit den verschiedenen Mehltauisolaten Aussagen moeglich, welche Resistenzgene noch einen effektiven Schutz darstellen und daher noch sinnvoll in der Hopfenzuechtung einzusetzen sind.
Jeder Mensch ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher, wenn sie oder er etwas privat verbraucht. Der Verbraucherschutz schützt Verbraucherinnen und Verbraucher, damit Sie gesund bleiben. Auf dieser Internetseite bekommen Sie Informationen vom Verbraucherschutz in Leichter Sprache. Sie bekommen auch Informationen über die Verbraucherzentrale Brandenburg. Damit Sie Ihre Rechte gut kennen. Jeder Mensch ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher, wenn sie oder er etwas privat verbraucht. Der Verbraucherschutz schützt Verbraucherinnen und Verbraucher, damit Sie gesund bleiben. Auf dieser Internetseite bekommen Sie Informationen vom Verbraucherschutz in Leichter Sprache. Sie bekommen auch Informationen über die Verbraucherzentrale Brandenburg. Damit Sie Ihre Rechte gut kennen. Wer ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher? Jeder Mensch ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher, wenn sie oder er etwas privat verbraucht. Das heißt, der Mensch verbraucht es nicht für die Arbeit. Verbrauchen bedeutet - etwas kaufen oder benutzen. Zum Beispiel Wasser, Strom für Licht oder Lebensmittel und Kleidung. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen entscheiden: Welches Produkt möchte ich kaufen? Welche Informationen brauche ich über das Produkt? Der Verbraucherschutz schützt Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit Sie gesund bleiben und keinen Schaden haben. Sie bekommen Informationen vom Verbraucherschutz. Damit Sie Ihre Rechte gut kennen. Oft kaufen Verbraucherinnen und Verbraucher schlechte Produkte. Zum Beispiel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen geschützt werden. Damit sie gesund bleiben. Manche Verkäuferinnen oder Verkäufer betrügen Verbraucherinnen und Verbraucher. Verbraucherinnen und Verbraucher sind oft schlecht informiert. Der Verbraucherschutz soll Sie vor Betrug schützen. Damit Sie keine schlechten Produkte kaufen. Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen verschiedene Leistungen. Zum Beispiel: Der Verbraucherschutz soll Ihre Rechte schützen. Damit Sie keine schlechten Leistungen kaufen. Der Verbraucherschutz schützt Ihre Interessen. Der Verbraucherschutz berät Sie zum Thema: Im Brandenburg gibt es das Ministerium für Verbraucherschutz. Man kann auch Verbrauchschutzministerium Brandenburg sagen. Im Ministerium gibt es die Abteilung Verbraucherschutz. Der Verbraucherschutz kümmert sich um alle Bereiche. Er schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesen Bereichen: Zum Beispiel: Die Landkreise in Brandenburg kümmern sich oft um die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dort gibt es Abteilungen in den Ämtern. Die Abteilungen kontrollieren Lebensmittel. Und kümmern sich um den Tierschutz. Der Verbraucherschutz wird unterstützt vom: In einem Labor untersucht man Sachen und Dinge. Zum Beispiel Lebensmittel. Es gibt diese 2 Bereiche: Der gesundheitliche Verbraucherschutz Sie haben zum Beispiel festgestellt: Ein gekauftes Lebensmittel kann man nicht mehr essen. Man kann auf Kosmetik-Produkten nicht erkennen, ob sie gut sind. Oder Ihr Plastik-Geschirr riecht unangenehm. Dann haben Sie ein Recht sich zu beschweren. Es kommt darauf an, wo Sie die Produkte gekauft haben. Sie können die Verkäuferin oder den Verkäufer fragen. Vielleicht kann die Verkäuferin oder der Verkäufer helfen. Sie können die Ämter in Ihrem Landkreis fragen. Im Land Brandenburg gibt es ein Internetportal mit vielen Informationen. Die Internetseite heißt Serviceportal Brandenburg: https://service.brandenburg.de/ Das Serviceportal hat auch eine Übersicht von Adressen: https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/ Auf der Internetseite finden Sie wichtige Informationen. Zum Beispiel Der wirtschaftliche Verbraucherschutz Sie haben ein Problem mit einem Vertrag? Zum Beispiel mit Ihrer Telefonabrechnung. Oder mit der Abrechnung für die Betriebskosten in Ihrer Wohnung. Sie möchten sich über ein Produkt beschweren? Sie möchten das Geld für eine Fahrkarte zurückbekommen? Sie haben das Recht nachzufragen. Sie können die V erbraucher z entrale B randenburg fragen. Die Abkürzung ist VZB . Das ist die Internetseite: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/ Wer ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher? Jeder Mensch ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher, wenn sie oder er etwas privat verbraucht. Das heißt, der Mensch verbraucht es nicht für die Arbeit. Verbrauchen bedeutet - etwas kaufen oder benutzen. Zum Beispiel Wasser, Strom für Licht oder Lebensmittel und Kleidung. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen entscheiden: Welches Produkt möchte ich kaufen? Welche Informationen brauche ich über das Produkt? Der Verbraucherschutz schützt Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit Sie gesund bleiben und keinen Schaden haben. Sie bekommen Informationen vom Verbraucherschutz. Damit Sie Ihre Rechte gut kennen. Oft kaufen Verbraucherinnen und Verbraucher schlechte Produkte. Zum Beispiel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen geschützt werden. Damit sie gesund bleiben. Manche Verkäuferinnen oder Verkäufer betrügen Verbraucherinnen und Verbraucher. Verbraucherinnen und Verbraucher sind oft schlecht informiert. Der Verbraucherschutz soll Sie vor Betrug schützen. Damit Sie keine schlechten Produkte kaufen. Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen verschiedene Leistungen. Zum Beispiel: Der Verbraucherschutz soll Ihre Rechte schützen. Damit Sie keine schlechten Leistungen kaufen. Der Verbraucherschutz schützt Ihre Interessen. Der Verbraucherschutz berät Sie zum Thema: Im Brandenburg gibt es das Ministerium für Verbraucherschutz. Man kann auch Verbrauchschutzministerium Brandenburg sagen. Im Ministerium gibt es die Abteilung Verbraucherschutz. Der Verbraucherschutz kümmert sich um alle Bereiche. Er schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesen Bereichen: Zum Beispiel: Die Landkreise in Brandenburg kümmern sich oft um die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dort gibt es Abteilungen in den Ämtern. Die Abteilungen kontrollieren Lebensmittel. Und kümmern sich um den Tierschutz. Der Verbraucherschutz wird unterstützt vom: In einem Labor untersucht man Sachen und Dinge. Zum Beispiel Lebensmittel. Es gibt diese 2 Bereiche: Der gesundheitliche Verbraucherschutz Sie haben zum Beispiel festgestellt: Ein gekauftes Lebensmittel kann man nicht mehr essen. Man kann auf Kosmetik-Produkten nicht erkennen, ob sie gut sind. Oder Ihr Plastik-Geschirr riecht unangenehm. Dann haben Sie ein Recht sich zu beschweren. Es kommt darauf an, wo Sie die Produkte gekauft haben. Sie können die Verkäuferin oder den Verkäufer fragen. Vielleicht kann die Verkäuferin oder der Verkäufer helfen. Sie können die Ämter in Ihrem Landkreis fragen. Im Land Brandenburg gibt es ein Internetportal mit vielen Informationen. Die Internetseite heißt Serviceportal Brandenburg: https://service.brandenburg.de/ Das Serviceportal hat auch eine Übersicht von Adressen: https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/ Auf der Internetseite finden Sie wichtige Informationen. Zum Beispiel Der wirtschaftliche Verbraucherschutz Sie haben ein Problem mit einem Vertrag? Zum Beispiel mit Ihrer Telefonabrechnung. Oder mit der Abrechnung für die Betriebskosten in Ihrer Wohnung. Sie möchten sich über ein Produkt beschweren? Sie möchten das Geld für eine Fahrkarte zurückbekommen? Sie haben das Recht nachzufragen. Sie können die V erbraucher z entrale B randenburg fragen. Die Abkürzung ist VZB . Das ist die Internetseite: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/ Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist eine Organisation. Sie ist die größte Organisation für Verbraucherschutz in Brandenburg. Die Abkürzung ist: VZB. Die Verbraucherzentrale Brandenburg vertritt die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Brandenburg. Das bedeutet: Sie setzt sich für Ihre Interessen ein. Und unterstützt Ihre Interessen in der Politik und Wirtschaft. Das macht die Verbraucherzentrale Brandenburg unabhängig. Unabhängig bedeutet: Die Verbraucherzentrale Brandenburg arbeitet nicht für eine Firma. Sie arbeitet selbst-bestimmt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg berät, informiert und bildet zu vielen Themen: Sie haben dadurch einen Nachteil? Die Verbraucherzentrale Brandenburg spricht das Unternehmen an. Die Verbraucherzentrale Brandenburg sagt dem Unternehmen: Sie haben sich nicht an das Recht gehalten. Das Unternehmen muss das Recht einhalten. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat viele Beratungsstellen im Land Brandenburg. Auf der Internetseite https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/beratung-bb gibt es eine Übersicht aller Beratungsstellen. Seit 2019 gibt es das Digi-Mobil. Das ist ein Auto von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Das Digi-Mobil ist im Norden von Brandenburg unterwegs. In dem Auto bekommen Sie eine Beratung. Sie können sich am Computer über ein Video-Gespräch beraten lassen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg auch an der polnischen Grenze ein Informations-Zentrum. Sie finden die Verbraucherzentrale Brandenburg auch in Frankfurt an der Oder. Sie bekommen zum Beispiel Informationen und Hilfe, wenn Sie schlechte Produkte in Polen gekauft haben. Sie können eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle bekommen. Das ist die Telefon-Nummer: 0331 – 982 299 95 Wann können Sie anrufen? montags bis freitags zwischen 9 bis 18 Uhr Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen. Oder sie vereinbaren einen Termin für eine Beratung mit Ihnen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zeigen Ihnen Informationen im Internet. Einen Termin für eine Beratung können Sie auch im Internet vereinbaren. Sie können den Termin auch ändern. Oder einen Termin absagen. Das ist zu jeder Uhrzeit möglich. Das ist die Internetseite: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine Zum Beispiel zu: Dann müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren. Das ist die Telefon-Nummer: 0331 – 982 299 95 Sie erreichen uns: Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten Sie am Telefon: Sie können auch einen Termin im Internet vereinbaren. Das ist die Internetseite: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine Sie kommen in die Beratungs-Stelle. Sie sagen der Person von der Beratungs-Stelle: Das ist mein Problem. Der Berater oder die Beraterin hilft Ihnen und sagt Ihnen: So können Sie Ihr Problem lösen. Bitte bringen Sie unbedingt das Geld für die Beratung in bar mit. Sie bekommen einen Beleg, dass Sie das Geld bezahlt haben. Verbraucher und Verbraucherinnen benötigen manchmal einen Muster-Brief. Das ist ein Schreiben. Das Schreiben hilft Ihnen bei Ihrem Problem. Die Verbraucherzentrale hat Muster-Briefe zu 6 Themen Das sind Sie bekommen einen Muster-Brief direkt aus dem Internet. Der Berater oder die Beraterin zeigt Ihnen, wie das geht. Oder Sie füllen den Muster-Brief gemeinsam in der Beratung aus. Das ist die Internetadresse: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/musterbriefe Wofür ist der Muster-Brief? Sie können den Muster-Brief an die Person oder das Unternehmen schicken, mit der Sie das Problem haben. Sie möchten sich über ein Produkt informieren? Oder möchten wissen, welches Produkt gut ist? Die Verbraucherzentrale Brandenburg berät Sie dazu. Sie bekommen eine Untersuchung. Die Untersuchung ist von der Stiftung Warentest. Die Stiftung untersucht, wie gut Produkte sind. Das kostet nichts extra. Das gehört zur Beratung dazu. Sie entscheiden mit dem Berater oder der Beraterin: Die Verbraucherzentrale Brandenburg vertritt Sie außer-gerichtlich vor Unternehmen. Das bedeutet: Sie haben ein Problem mit einem Unternehmen. Sie wollen noch nicht ins Gericht gehen. Dann kümmert sich die Verbraucherzentrale Brandenburg. Und redet mit dem Unternehmen, mit dem Sie das Problem haben. Dann melden Sie sich wieder bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist eine Organisation. Sie ist die größte Organisation für Verbraucherschutz in Brandenburg. Die Abkürzung ist: VZB. Die Verbraucherzentrale Brandenburg vertritt die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Brandenburg. Das bedeutet: Sie setzt sich für Ihre Interessen ein. Und unterstützt Ihre Interessen in der Politik und Wirtschaft. Das macht die Verbraucherzentrale Brandenburg unabhängig. Unabhängig bedeutet: Die Verbraucherzentrale Brandenburg arbeitet nicht für eine Firma. Sie arbeitet selbst-bestimmt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg berät, informiert und bildet zu vielen Themen: Sie haben dadurch einen Nachteil? Die Verbraucherzentrale Brandenburg spricht das Unternehmen an. Die Verbraucherzentrale Brandenburg sagt dem Unternehmen: Sie haben sich nicht an das Recht gehalten. Das Unternehmen muss das Recht einhalten. Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat viele Beratungsstellen im Land Brandenburg. Auf der Internetseite https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/beratung-bb gibt es eine Übersicht aller Beratungsstellen. Seit 2019 gibt es das Digi-Mobil. Das ist ein Auto von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Das Digi-Mobil ist im Norden von Brandenburg unterwegs. In dem Auto bekommen Sie eine Beratung. Sie können sich am Computer über ein Video-Gespräch beraten lassen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg auch an der polnischen Grenze ein Informations-Zentrum. Sie finden die Verbraucherzentrale Brandenburg auch in Frankfurt an der Oder. Sie bekommen zum Beispiel Informationen und Hilfe, wenn Sie schlechte Produkte in Polen gekauft haben. Sie können eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle bekommen. Das ist die Telefon-Nummer: 0331 – 982 299 95 Wann können Sie anrufen? montags bis freitags zwischen 9 bis 18 Uhr Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen. Oder sie vereinbaren einen Termin für eine Beratung mit Ihnen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zeigen Ihnen Informationen im Internet. Einen Termin für eine Beratung können Sie auch im Internet vereinbaren. Sie können den Termin auch ändern. Oder einen Termin absagen. Das ist zu jeder Uhrzeit möglich. Das ist die Internetseite: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine Zum Beispiel zu: Dann müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren. Das ist die Telefon-Nummer: 0331 – 982 299 95 Sie erreichen uns: Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten Sie am Telefon: Sie können auch einen Termin im Internet vereinbaren. Das ist die Internetseite: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine Sie kommen in die Beratungs-Stelle. Sie sagen der Person von der Beratungs-Stelle: Das ist mein Problem. Der Berater oder die Beraterin hilft Ihnen und sagt Ihnen: So können Sie Ihr Problem lösen. Bitte bringen Sie unbedingt das Geld für die Beratung in bar mit. Sie bekommen einen Beleg, dass Sie das Geld bezahlt haben. Verbraucher und Verbraucherinnen benötigen manchmal einen Muster-Brief. Das ist ein Schreiben. Das Schreiben hilft Ihnen bei Ihrem Problem. Die Verbraucherzentrale hat Muster-Briefe zu 6 Themen Das sind Sie bekommen einen Muster-Brief direkt aus dem Internet. Der Berater oder die Beraterin zeigt Ihnen, wie das geht. Oder Sie füllen den Muster-Brief gemeinsam in der Beratung aus. Das ist die Internetadresse: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/musterbriefe Wofür ist der Muster-Brief? Sie können den Muster-Brief an die Person oder das Unternehmen schicken, mit der Sie das Problem haben. Sie möchten sich über ein Produkt informieren? Oder möchten wissen, welches Produkt gut ist? Die Verbraucherzentrale Brandenburg berät Sie dazu. Sie bekommen eine Untersuchung. Die Untersuchung ist von der Stiftung Warentest. Die Stiftung untersucht, wie gut Produkte sind. Das kostet nichts extra. Das gehört zur Beratung dazu. Sie entscheiden mit dem Berater oder der Beraterin: Die Verbraucherzentrale Brandenburg vertritt Sie außer-gerichtlich vor Unternehmen. Das bedeutet: Sie haben ein Problem mit einem Unternehmen. Sie wollen noch nicht ins Gericht gehen. Dann kümmert sich die Verbraucherzentrale Brandenburg. Und redet mit dem Unternehmen, mit dem Sie das Problem haben. Dann melden Sie sich wieder bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Angeln ist nicht nur für Erwachsene ein tolles Hobby. Auch Kinder und Jugendliche interessieren sich für Tiere und Pflanzen, die im und am Wasser leben. Gehört auch ihr zu denen, die an den vielen Flüssen und Seen in Brandenburg angeln wollen? Dann findet ihr hier wichtige Informationen zu den Regeln. Angeln ist nicht nur für Erwachsene ein tolles Hobby. Auch Kinder und Jugendliche interessieren sich für Tiere und Pflanzen, die im und am Wasser leben. Gehört auch ihr zu denen, die an den vielen Flüssen und Seen in Brandenburg angeln wollen? Dann findet ihr hier wichtige Informationen zu den Regeln. In Brandenburg dürft ihr ab einem Alter von 8 Jahren ohne Fischereischein mit der Friedfischangel angeln. Dafür benötigt ihr eine ausgefüllte Nachweiskarte mit einer gültigen Fischereiabgabemarke. Die Fischereiabgabemarke für Kinder und Jugendliche kostet 2,50 Euro pro Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Beides erhaltet ihr bei den unteren Fischereibehörden (Kreisverwaltung), den Geschäftsstellen des Landesanglerverbandes und in weiteren autorisierten Ausgabestellen, dazu gehören zum Beispiel Angelläden, Fischer oder Zeltplatzverwaltungen. Die Nachweiskarte zur Fischereiabgabe ist ein wichtiges Dokument mit Namen, Adresse und Alter des Anglers. Die Karte muss immer mitgenommen werden, wenn man angeln geht. Außerdem braucht ihr noch eine Angelkarte als Erlaubnis für den ausgewählten See oder Fluss. Diese Angelkarte kann man beim Fischer oder im Angelladen kaufen. Wer einen Mitgliedsausweis eines Angelvereins hat, kann auf allen Seen und Flüssen, die dieser Angelverein pflegt, angeln. In Brandenburg dürft ihr ab einem Alter von 8 Jahren ohne Fischereischein mit der Friedfischangel angeln. Dafür benötigt ihr eine ausgefüllte Nachweiskarte mit einer gültigen Fischereiabgabemarke. Die Fischereiabgabemarke für Kinder und Jugendliche kostet 2,50 Euro pro Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Beides erhaltet ihr bei den unteren Fischereibehörden (Kreisverwaltung), den Geschäftsstellen des Landesanglerverbandes und in weiteren autorisierten Ausgabestellen, dazu gehören zum Beispiel Angelläden, Fischer oder Zeltplatzverwaltungen. Die Nachweiskarte zur Fischereiabgabe ist ein wichtiges Dokument mit Namen, Adresse und Alter des Anglers. Die Karte muss immer mitgenommen werden, wenn man angeln geht. Außerdem braucht ihr noch eine Angelkarte als Erlaubnis für den ausgewählten See oder Fluss. Diese Angelkarte kann man beim Fischer oder im Angelladen kaufen. Wer einen Mitgliedsausweis eines Angelvereins hat, kann auf allen Seen und Flüssen, die dieser Angelverein pflegt, angeln. Nachdem ihr Fischereiabgabenmarke und Angelkarte erworben habt, könnt ihr den Fischfang mit zwei Friedfischangeln ausüben. Beim Angeln müsst ihr darauf achten, dass jede Angelrute nur mit einem einschenkligen Haken bestückt werden darf. Als Köder könnt ihr Teig, Getreide und Würmer benutzen. Nicht verwenden dürft ihr Krebse, Köderfische und andere Wirbeltiere, Fetzenköder sowie künstliche Köder (zum Beispiel Spinner, Blinker, Twister, Wobbler) und die Köderfischsenke. Wer eine Angel mit Köder zum Fang auslegt, muss sie ständig beobachten. Nachdem ihr Fischereiabgabenmarke und Angelkarte erworben habt, könnt ihr den Fischfang mit zwei Friedfischangeln ausüben. Beim Angeln müsst ihr darauf achten, dass jede Angelrute nur mit einem einschenkligen Haken bestückt werden darf. Als Köder könnt ihr Teig, Getreide und Würmer benutzen. Nicht verwenden dürft ihr Krebse, Köderfische und andere Wirbeltiere, Fetzenköder sowie künstliche Köder (zum Beispiel Spinner, Blinker, Twister, Wobbler) und die Köderfischsenke. Wer eine Angel mit Köder zum Fang auslegt, muss sie ständig beobachten. Beim Anfüttern lockt ihr die Fische an die Angelstelle. Dabei solltet ihr daran denken, dass nicht gefressenes Futter am Gewässerboden fault. Werft deshalb nicht zuviel Futter in das Wasser, da sonst die Fische erkranken oder ersticken können. Nicht verbrauchtes Futter nehmt bitte wieder zurück nach Hause. Beim Anfüttern lockt ihr die Fische an die Angelstelle. Dabei solltet ihr daran denken, dass nicht gefressenes Futter am Gewässerboden fault. Werft deshalb nicht zuviel Futter in das Wasser, da sonst die Fische erkranken oder ersticken können. Nicht verbrauchtes Futter nehmt bitte wieder zurück nach Hause. Die Freude ist groß. Aber ist der Fisch nicht vielleicht zu klein zum Mitnehmen? Bitte prüft in jedem Fall, ob der gefangene Fisch mindestens so groß wie in der Fischereiordnung oder eventuell auch auf der Angelkarte festgelegt ist. Eine Auswahl dieser "Mindestmaße" findet ihr meist in der Tabelle auf der Kartenrückseite. Wenn der Fisch kleiner ist, muss er so ins Wasser zurückgesetzt werden, dass er weiter leben und wachsen kann. Löst also bitte den Haken vorsichtig oder durchschneidet die Schnur an der Kopfspitze, wenn der Fisch den Haken zu tief geschluckt hat, und lasst ihn schnell wieder schwimmen. Manche Fischarten dürfen zu bestimmten Zeiten nicht gefangen werden, weil sie dann gerade laichen. Andere Arten, von denen es nur noch sehr wenige Tiere gibt, dürfen gar nicht gefangen werden. Diese Fische werden "geschont", damit sie nicht aussterben. Informiert euch über die in der Fischereiordnung oder eventuell zusätzlich auf der Angelkarte festgelegten Schonzeiten und entlasst die "geschonten" Fische in die Freiheit. Fische, die ihr nicht kennt, setzt ebenfalls zurück, es könnte ja sein, dass sie unter Schutz stehen. Wenn ihr euch davon überzeugt habt, dass ihr "euren" Fisch mitnehmen dürft, betäubt ihn zuerst mit kräftigen Schlägen auf den Kopf und tötet ihn danach mit einem Messerstich in das Herz, damit er nicht unnötig leidet. Die Freude ist groß. Aber ist der Fisch nicht vielleicht zu klein zum Mitnehmen? Bitte prüft in jedem Fall, ob der gefangene Fisch mindestens so groß wie in der Fischereiordnung oder eventuell auch auf der Angelkarte festgelegt ist. Eine Auswahl dieser "Mindestmaße" findet ihr meist in der Tabelle auf der Kartenrückseite. Wenn der Fisch kleiner ist, muss er so ins Wasser zurückgesetzt werden, dass er weiter leben und wachsen kann. Löst also bitte den Haken vorsichtig oder durchschneidet die Schnur an der Kopfspitze, wenn der Fisch den Haken zu tief geschluckt hat, und lasst ihn schnell wieder schwimmen. Manche Fischarten dürfen zu bestimmten Zeiten nicht gefangen werden, weil sie dann gerade laichen. Andere Arten, von denen es nur noch sehr wenige Tiere gibt, dürfen gar nicht gefangen werden. Diese Fische werden "geschont", damit sie nicht aussterben. Informiert euch über die in der Fischereiordnung oder eventuell zusätzlich auf der Angelkarte festgelegten Schonzeiten und entlasst die "geschonten" Fische in die Freiheit. Fische, die ihr nicht kennt, setzt ebenfalls zurück, es könnte ja sein, dass sie unter Schutz stehen. Wenn ihr euch davon überzeugt habt, dass ihr "euren" Fisch mitnehmen dürft, betäubt ihn zuerst mit kräftigen Schlägen auf den Kopf und tötet ihn danach mit einem Messerstich in das Herz, damit er nicht unnötig leidet. Der Herzstich wird auf der Bauchseite in der Kehlgegend vor den Brustflossen durchgeführt (Abbildung). Es ist auch möglich, nach dem Betäuben den Kopf abzuschneiden. Auf keinen Fall lasst die Fische ersticken. Das ist Tierquälerei! Auch beim Hältern (Aufbewahrung lebender Fische) in zu kleinen Setzkeschern leiden die Fische. Deshalb ist es besser, sie gleich zu betäuben und zu töten. Der Herzstich wird auf der Bauchseite in der Kehlgegend vor den Brustflossen durchgeführt (Abbildung). Es ist auch möglich, nach dem Betäuben den Kopf abzuschneiden. Auf keinen Fall lasst die Fische ersticken. Das ist Tierquälerei! Auch beim Hältern (Aufbewahrung lebender Fische) in zu kleinen Setzkeschern leiden die Fische. Deshalb ist es besser, sie gleich zu betäuben und zu töten. Wählt euren Angelplatz am Ufer so, dass Pflanzen und Tiere am und im Wasser nicht darunter leiden. Besonders das Röhricht ist für Fische, aber auch für Vögel, wichtig. Dort finden sie Nahrung und Schutz und legen auch ihre Eier ab. Diese Plätze dürfen nicht betreten oder gar zerstört werden. Damit es weiterhin viele Fische und andere Tiere in und an unseren Gewässern geben kann, müssen ihre Eier und Jungtiere geschützt werden. Wählt euren Angelplatz am Ufer so, dass Pflanzen und Tiere am und im Wasser nicht darunter leiden. Besonders das Röhricht ist für Fische, aber auch für Vögel, wichtig. Dort finden sie Nahrung und Schutz und legen auch ihre Eier ab. Diese Plätze dürfen nicht betreten oder gar zerstört werden. Damit es weiterhin viele Fische und andere Tiere in und an unseren Gewässern geben kann, müssen ihre Eier und Jungtiere geschützt werden. Vermeidet es, andere Angler oder Fischer durch laute Geräusche, Herumtoben oder ähnliches zu stören oder zu behindern. Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz vorfinden. Dazu könnt auch ihr beitragen, indem ihr euren Müll wieder mitnehmt. Werft keine toten Fische ins Wasser oder in Abfallkörbe. Vermeidet es, andere Angler oder Fischer durch laute Geräusche, Herumtoben oder ähnliches zu stören oder zu behindern. Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz vorfinden. Dazu könnt auch ihr beitragen, indem ihr euren Müll wieder mitnehmt. Werft keine toten Fische ins Wasser oder in Abfallkörbe. Mindestmaße für einige Fische, die ihr mit der Friedfischangel angeln könnt: Die dick gedruckten Fischarten haben keine Schonzeiten. Die Schonzeiten für andere Arten lest ihr in der Fischereiordnung nach. Fischarten, für die es keine Mindestmaße und keine Schonzeiten gibt: Mindestmaße für einige Fische, die ihr mit der Friedfischangel angeln könnt: Die dick gedruckten Fischarten haben keine Schonzeiten. Die Schonzeiten für andere Arten lest ihr in der Fischereiordnung nach. Fischarten, für die es keine Mindestmaße und keine Schonzeiten gibt:
Damit ein Wald gesund und vital bleibt, muss er dauernd gepflegt, genutzt und verjüngt werden. Das anfallende Holz dann regional zu verarbeiten, ist nicht nur eine ökologische, sondern auch eine ökonomische Entscheidung. So werden Arbeitsplätze auf dem Land erhalten oder geschaffen, vom Forstwirt bis zum Zimmermann. Zusätzliche Einnahmequellen können sich Waldbesitzer mit der Vermarktung sogenannter forstlicher Nebenprodukte erschließen. Unter anderem zählen dazu Kaminholz, Weihnachtsbäume, Waldfrüchte, waldbezogene Tourismusangebote oder die Vermarktung von Wildbret. Ziel der Waldbewirtschaftung in Brandenburg ist es, standortgerechte, naturnahe und produktive Wälder zu erhalten und zu entwickeln. Sie sollen ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig bewirtschaftet werden. Dabei dürfen die Aspekte des absehbaren Klimawandels ebenso wenig außer Acht gelassen werden, wie betriebswirtschaftliche oder naturschutzfachliche Erwägungen. Holz ist als stetig nachwachsender Rohstoff eine wichtige Einkommensquelle für die Waldbesitzer und Ausgangsprodukt für eine gesamte Wirtschaftsbranche, die mehr als 15.000 Menschen einen Arbeitsplatz im Land Brandenburg bietet. Neben den Beschäftigten der Landesforstverwaltung sind das vor allem forstliche Dienstleistungsunternehmen, die Säge- und Holzwerkstoffindustrie, der Holzhandel, die Möbelbranche, Handwerksbetriebe, die Papier- und Zellstoffindustrie sowie die energetische Verwertung. Mit der Neuausrichtung der Förderstrategie in Brandenburg steht auch die Holzwirtschaft im Fokus der Wirtschaftspolitik. Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sollen gestärkt, dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen und damit nachhaltiges Wachstum gefördert werden. Auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio haben sich 172 Länder dem Leitbild nachhaltiger Entwicklung verpflichtet. Sie verständigten sich auf Prinzipien, die den Wald und seine ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Funktionen schützen sollen. 1993 wurde mit der Gründung des Forest Stewardship Council (FSC) ein Instrument zur Umsetzung und Kontrolle dieser Nachhaltigkeitskriterien geschaffen. Weltweit haben sich auf regionaler und nationaler Ebene eine Reihe weiterer Zertifizierungssysteme etabliert. Heute gibt es etwa 50 Zertifizierungssysteme mit den unterschiedlichsten Umweltstandards, teilweise ausgerichtet auf die Waldwirtschaft, teilweise auf die Produktkette Holz. 1999 wurde "Program for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC)" in Paris zunächst als eine europäische Initiative gegründet, welche mittlerweile weltweit tätig ist. Die Kriterien für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung werden in den einzelnen Ländern durch nationale Standards umgesetzt. Für Deutschland finden sich diese in den "Leitlinien für nachhaltige Waldbewirtschaftung" wieder. In Brandenburg kommen die Zertifizierungssysteme PEFC und FSC zur Anwendung. Gegenwärtig sind rund 589.546 Hektar nach PEFC und 51.760 Hektar nach FSC zertifiziert. Im Landeswald werden die PEFC-Standards (257.884 Hektar) flächendeckend angewandt. Zusätzlich sind 45.357 Hektar zusätzlich nach FSC zertifiziert. Damit ein Wald gesund und vital bleibt, muss er dauernd gepflegt, genutzt und verjüngt werden. Das anfallende Holz dann regional zu verarbeiten, ist nicht nur eine ökologische, sondern auch eine ökonomische Entscheidung. So werden Arbeitsplätze auf dem Land erhalten oder geschaffen, vom Forstwirt bis zum Zimmermann. Zusätzliche Einnahmequellen können sich Waldbesitzer mit der Vermarktung sogenannter forstlicher Nebenprodukte erschließen. Unter anderem zählen dazu Kaminholz, Weihnachtsbäume, Waldfrüchte, waldbezogene Tourismusangebote oder die Vermarktung von Wildbret. Ziel der Waldbewirtschaftung in Brandenburg ist es, standortgerechte, naturnahe und produktive Wälder zu erhalten und zu entwickeln. Sie sollen ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig bewirtschaftet werden. Dabei dürfen die Aspekte des absehbaren Klimawandels ebenso wenig außer Acht gelassen werden, wie betriebswirtschaftliche oder naturschutzfachliche Erwägungen. Holz ist als stetig nachwachsender Rohstoff eine wichtige Einkommensquelle für die Waldbesitzer und Ausgangsprodukt für eine gesamte Wirtschaftsbranche, die mehr als 15.000 Menschen einen Arbeitsplatz im Land Brandenburg bietet. Neben den Beschäftigten der Landesforstverwaltung sind das vor allem forstliche Dienstleistungsunternehmen, die Säge- und Holzwerkstoffindustrie, der Holzhandel, die Möbelbranche, Handwerksbetriebe, die Papier- und Zellstoffindustrie sowie die energetische Verwertung. Mit der Neuausrichtung der Förderstrategie in Brandenburg steht auch die Holzwirtschaft im Fokus der Wirtschaftspolitik. Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sollen gestärkt, dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen und damit nachhaltiges Wachstum gefördert werden. Auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio haben sich 172 Länder dem Leitbild nachhaltiger Entwicklung verpflichtet. Sie verständigten sich auf Prinzipien, die den Wald und seine ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Funktionen schützen sollen. 1993 wurde mit der Gründung des Forest Stewardship Council (FSC) ein Instrument zur Umsetzung und Kontrolle dieser Nachhaltigkeitskriterien geschaffen. Weltweit haben sich auf regionaler und nationaler Ebene eine Reihe weiterer Zertifizierungssysteme etabliert. Heute gibt es etwa 50 Zertifizierungssysteme mit den unterschiedlichsten Umweltstandards, teilweise ausgerichtet auf die Waldwirtschaft, teilweise auf die Produktkette Holz. 1999 wurde "Program for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC)" in Paris zunächst als eine europäische Initiative gegründet, welche mittlerweile weltweit tätig ist. Die Kriterien für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung werden in den einzelnen Ländern durch nationale Standards umgesetzt. Für Deutschland finden sich diese in den "Leitlinien für nachhaltige Waldbewirtschaftung" wieder. In Brandenburg kommen die Zertifizierungssysteme PEFC und FSC zur Anwendung. Gegenwärtig sind rund 589.546 Hektar nach PEFC und 51.760 Hektar nach FSC zertifiziert. Im Landeswald werden die PEFC-Standards (257.884 Hektar) flächendeckend angewandt. Zusätzlich sind 45.357 Hektar zusätzlich nach FSC zertifiziert.
Seit dem 24. August 2023 ist das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ( TierHaltKennzG ) in Kraft. Dieses Gesetz schreibt die verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform von Tieren auf Lebensmitteln tierischen Ursprungs vor. Derzeit betrifft dies frisches Fleisch von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Mastschweinen. Die Kennzeichnung soll Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informieren, aus welcher Haltungsform Fleisch im Handel stammt. Es werden fünf verschiedene Haltungsformen unterschieden: Einzelheiten zu den Anforderungen finden sich in den Anlagen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes . Tierhalterinnen und Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung, dessen Fleisch zur Abgabe an den Endverbraucher angeboten wird, müssen ihre Haltungseinrichtung der zuständigen Behörde mitteilen. Diese Mitteilung muss bis zum 1. August 2024 erfolgen und die Angaben gemäß Rahmenvertrag 12 Absatz 2 TierHaltKennzG beinhalten. Geeignete Nachweise zur Plausibilisierung der Haltungsform sind beizufügen. In Brandenburg wird das Landesamt für Arbeit, Verbraucherschutz und Gesundheit ( LAVG ) die zuständige Behörde sein. Bis zur Inkraftsetzung der entsprechenden Zuständigkeitsverordnung übernimmt das Verbraucherschutzministerium die Zuständigkeit. Nach Pragraph 12 (4) TierHaltKennzG kann die zuständige Behörde ein zu verwendendes Format zur Übermittlung elektronischer Daten vorgeben. Das Meldeverfahren wird derzeit auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Die Umstellung benötigt noch Zeit, das Verbraucherschutzministerium Brandenburg bittet daher, derzeit keine Meldungen abzugeben. Aus der verspäteten Meldung ergeben sich für die Tierhaltenden Betriebe keine Nachteile. Das Meldeportal ist in Kürze auf der Website des LAVG zu finden. Nach Maßgabe dieses Gesetzes dürfen kennzeichnungspflichtige Lebensmittel, die vor dem 1. August 2025 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet werden und die den Anforderungen dieses Gesetzes nicht entsprechen, weiterhin in Verkehr gebracht werden, bis die jeweiligen Bestände aufgebraucht sind. Das heißt eine absehbar verspätete Erteilung der Kennnummer führt nicht zu Handelshemmnissen. Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Abteilung 6 - Verbraucherschutz Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 14467 Potsdam E-Mail: thkg@mleuv.brandenburg.de Seit dem 24. August 2023 ist das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ( TierHaltKennzG ) in Kraft. Dieses Gesetz schreibt die verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform von Tieren auf Lebensmitteln tierischen Ursprungs vor. Derzeit betrifft dies frisches Fleisch von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Mastschweinen. Die Kennzeichnung soll Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informieren, aus welcher Haltungsform Fleisch im Handel stammt. Es werden fünf verschiedene Haltungsformen unterschieden: Einzelheiten zu den Anforderungen finden sich in den Anlagen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes . Tierhalterinnen und Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung, dessen Fleisch zur Abgabe an den Endverbraucher angeboten wird, müssen ihre Haltungseinrichtung der zuständigen Behörde mitteilen. Diese Mitteilung muss bis zum 1. August 2024 erfolgen und die Angaben gemäß Rahmenvertrag 12 Absatz 2 TierHaltKennzG beinhalten. Geeignete Nachweise zur Plausibilisierung der Haltungsform sind beizufügen. In Brandenburg wird das Landesamt für Arbeit, Verbraucherschutz und Gesundheit ( LAVG ) die zuständige Behörde sein. Bis zur Inkraftsetzung der entsprechenden Zuständigkeitsverordnung übernimmt das Verbraucherschutzministerium die Zuständigkeit. Nach Pragraph 12 (4) TierHaltKennzG kann die zuständige Behörde ein zu verwendendes Format zur Übermittlung elektronischer Daten vorgeben. Das Meldeverfahren wird derzeit auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Die Umstellung benötigt noch Zeit, das Verbraucherschutzministerium Brandenburg bittet daher, derzeit keine Meldungen abzugeben. Aus der verspäteten Meldung ergeben sich für die Tierhaltenden Betriebe keine Nachteile. Das Meldeportal ist in Kürze auf der Website des LAVG zu finden. Nach Maßgabe dieses Gesetzes dürfen kennzeichnungspflichtige Lebensmittel, die vor dem 1. August 2025 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet werden und die den Anforderungen dieses Gesetzes nicht entsprechen, weiterhin in Verkehr gebracht werden, bis die jeweiligen Bestände aufgebraucht sind. Das heißt eine absehbar verspätete Erteilung der Kennnummer führt nicht zu Handelshemmnissen. Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Abteilung 6 - Verbraucherschutz Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 14467 Potsdam E-Mail: thkg@mleuv.brandenburg.de
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