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Inhaltsstoffanalysen in Solanum tuberosum und neue Traits, Teilvorhaben 1: Züchtung und Erstellen von ÖkoTILLING und TILLING-Populationen

Inhaltsstoffanalysen in Solanum tuberosum und neue Traits, Teilvorhaben 3: Nukleinsäure-Analysen und Erstellung von ÖkoTILLING/TILLING Populationen

From laboratory to field - Research on insecticide resistance using the example of a chimeric cytochrome P450 monooxygenase

Development of insecticide resistance in insect pest species is one of the main threats of agriculture nowadays. The cotton bollworm, Helicoverpa armigera, is the noctuid species possessing by far the most reported cases of insecticide resistance worldwide, correlated with one of the widest geographical distributions of any agricultural pest species. This turns H. armigera into an adequate model to study resistance mechanisms in detail. The main mechanisms underlying insecticide resistance are target side insensitivity and metabolism, mainly due to carboxylesterases and cytochrome P450 monooxygenases. Just recently, the resistance mechanism of an Australian H. armigera strain toward the pyrethroid fenvalerate was ascribed to a single P450, CYP337B3. CYP337B3 is a naturally-occurring chimera between CYP337B2 and CYP337B1 evolved by an unequal crossing-over event. This enzyme had acquired new and exclusive substrate specificities resulting in the detoxification of fenvalerate. This is the first known case of recombination as an additional genetic mechanism, besides over-expression and point mutation, leading to insecticide resistance. Therefore, CYP337B1, CYP337B2, and CYP337B3 are ideal candidates for studying structure-function relationships in P450s. The project aims to characterize amino acids that are crucial for the activity of CYP337B3 toward detoxification of fenvalerate. Additionally, cross-resistance conferred by CYP337B3 enables the determination of common structural moieties of pyrethroids favoring detoxification by CYP337B3 and those leading to resistance breaking. Pyrethroids with identified resistance breaking moieties could be used to control even pyrethroid-resistant populations of H. armigera. Another advantage of this system is the conferment of insecticide resistance by CYP337B3 that is not restricted to Australia but seems to be a more common mechanism as recently revealed by the finding of the chimeric P450 in a cypermethrin-resistant Pakistani strain. To shed light on the contribution of CYP337B3 to pyrethroid resistance of H. armigera and even closely related species worldwide, field populations from different countries will be screened by PCR for the presence of CYP337B3 and its parental genes. If applicable, the allele frequency of CYP337B3 will be determined being a convenient method to conclude the resistance level of the tested populations. Finally, the project will result in advising farmers on the control of populations of H. armigera and related species possessing CYP337B3. This will even become more important due to the climate change allowing H. armigera to spread northward including central Europe, where H. armigera is not yet able to survive wintertime.

Inhaltsstoffanalysen in Solanum tuberosum und neue Traits, Teilvorhaben 2: Metabolomics und bioaktive Inhaltsstoffe

Pflanzengesundheitskontrolle

Die amtliche Pflanzengesundheitskontrolle in Berlin überwacht eine mögliche Einschleppung und Ausbreitung von gefährlichen Schadorganismen und Krankheiten an Pflanzen und hilft damit maßgeblich den Schutz der Berliner Pflanzen vor neuen unbekannten oder unberechenbaren Gefahren sicherzustellen. Auf Grundlage regelmäßig wiederholter statistisch basierter Erhebungen priorisierter und mit besonderer Verordnungen geregelter Schädlinge sowie weiterhin planmäßig durchgeführten Erhebungen sonstiger Unionsquarantäneschädlinge und Auswertungen der beim Pflanzenschutzamt eingegangener Meldungen aus Wissenschaft und Bevölkerung wird amtlich festgestellt: Berlin ist ein befallsfreies Gebiet in Bezug auf die in der VO (EU) 2019/2072 aufgeführten Schädlinge sowie in Bezug auf die in weiteren Verordnungen pflanzengesundheitlich geregelten Schädlinge entsprechend den einschlägigen internationalen Regelungen. Besondere Anforderungen der einschlägigen Vorschriften für nicht beifallsfreie Gebiete sind in Bezug auf eine Pflanzenpassausstellung in Berlin aktuell nicht zu beachten! Überprüfung und Untersuchung von Warensendungen mit Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen, um ‘sogenannte’ Quarantäneschadorganismen aufzuspüren oder den Gesundheitszustand der Waren diesbezüglich zu zertifizieren (Ausstellen von Pflanzengesundheitszeugnissen). Registrierung, Ermächtigung und Kontrolle von Unternehmerpflichten und Pflanzenbeständen, die (pflanzenpasspflichtige) Pflanzen erzeugen oder handeln. Erhebung des Auftretens und Verbreitungsstatus sowie Tilgung von Pflanzenschädlingen durch fortlaufende regelmäßige Sicht- und Fallenkontrollen in Berlin und Anordnung von gezielten Maßnahmen bei Verdachtsfällen. Durchsetzung von gesetzlichen Regelungen, insbesondere der EU-Verordnung 2016/2031 sowie dem Pflanzenschutz- (PflSchG) und Pflanzengesundheitsgesetzes (PflGesG). Eine Beratung der Berliner Freizeitgärtner wird von den Mitarbeitenden der Pflanzengesundheitskontrolle nicht angeboten! Auskunft und Beratung finden hier: Service zum Pflanzenschutz Registrierungspflicht für Holzhändler Unternehmer, die nach ISPM 15 Standard behandeltes, nicht markiertes Holz vertreiben müssen vor Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit beim zuständigen Pflanzenschutzdienst die Erfassung im Pflanzengesundheitsregister beantragen. Bereits beim Pflanzenschutzdienst registrierte und zum Anbringen einer Markierung ermächtigte Unternehmer, welche zusätzlich mit Holz handeln, müssen einen Antrag auf Aktualisierung stellen (Merkblatt „Informationen zum Registrierungsantrag – Unternehmerpflichten und Ermächtigungsvoraussetzungen“ im Bereich „Anträge und Formulare“ ) Berlin ist ein Handelszentrum und Touristenmagnet. Handel und die Globalisierung führen dazu, dass Pflanzen und Erzeugnisse aus aller Welt importiert werden – dies erhöht, ohne amtliche Kontrolle, das Risiko neuer Schädlings- oder Krankheitsausbrüche. Viele dieser neuen Schadorganismen haben in Deutschland keine natürlichen Feinde und können ungehindert massive Schäden anrichten. Eine unkontrollierte Ausbreitung neuer Schadorganismen schadet damit dem vielfältigen Berliner Stadtgrün, wie den zahlreichen Straßenbäumen, Parkanlagen und Grünflächen, den bedeutenden Institutionen wie dem Tierpark, dem Zoo und dem Botanischen Garten, den Berliner Wäldern, dem Berliner Gartenbau und seinen Baumschulen und den landwirtschaftlichen Unternehmern. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Belastungen durch den in Berlin deutlich spürbareren Klimawandel mit Hitzetagen, Wärmeinseln und Trockenphasen und weiteren Faktoren wie Streusalz und Bodenverdichtungen, sind neue Schädlinge nochmals weitere Stressoren für das Berliner Stadtgrün, die unersetzliche Verluste zufügen. Amtliche Maßnahmen der Pflanzengesundheitskontrolle dienen daher der Regulation von Schadorganismen und maßgeblich dem Erhalt des Stadtgrüns von Berlin. Die Sicherstellung der Pflanzengesundheit schützt damit nicht nur die Berliner Pflanzen, sondern dient auch dem Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren sowie des Naturhaushaltes Berlins. Rechtliche Bedeutung für Unternehmen Unternehmer, die Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse produzieren oder handeln (importieren und exportieren) müssen sich im Pflanzengesundheitsregister erfassen lassen und unterliegen regelmäßigen amtlichen Kontrollen. Zusammengefasst leistet die amtliche Pflanzengesundheitskontrolle einen wesentlichen Beitrag für die Artenvielfalt und für die ökonomische Stabilität der ‘grünen’ Unternehmen der Stadt und ist damit ein unverzichtbarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge in Berlin. Bild: Heiko Schmalstieg Leitlinien zur Pflanzenpassausstellung für ermächtigte Unternehmen Das Julius-Kühn-Institut (JKI) hat im öffentlichen Bereich des Kompendiums der Pflanzengesundheitskontrolle einen "*Online-Guide für Pflanzenpassaussteller" veröffentlicht. Dort erhalten ermächtigte Pflanzenpassaussteller Zugang zu den notwendigen Kenntnissen zu Unternehmerpflichten und für die Durchführung von Pflanzengesundheitsuntersuchungen, die für die Pflanzenpassausstellung erforderlich sind. Diese Informationen werden je Schädling auf einem Datenblatt bereitgestellt. Weitere Informationen Weitere Merkblätter zur Pflanzengesundheit Fortbildung Anträge und Formulare Rechtsvorschriften

Eingesäte Futtermischungen für nachhaltige Agrarökosysteme im Mittelmeerraum

Gezielte Insektenförderung für die Landwirtschaft

Der voranschreitende Insektenrückgang gefährdet die Bestäubung von (Nutz-)Pflanzen. Mit spezifisch selektierten Pflanzenmischungen auf landwirtschaftlichen Flächen will das Projekt „Gezielte Insektenförderung für die Landwirtschaft“ dieser Entwicklung entgegenwirken. Auch sollen gezielt solche Insekten gefördert werden, die landwirtschaftliche Schädlinge regulieren können.

Das Pflanzen-Schutz-Amt Berlin in Leichter Sprache

Das Pflanzen-Schutz-Amt Berlin ist eine Behörde. Pflanzen müssen geschützt werden. Zum Beispiel vor Krankheiten. Für den Pflanzen-Schutz gibt es Gesetze. Manche dieser Gesetze sind für ganz Europa gültig. Das Pflanzen-Schutz-Amt achtet darauf, dass sich alle Bürger von Berlin an die Pflanzen-Schutz-Gesetze halten. Das gilt auch für Behörden. Das Pflanzen-Schutz-Amt hat viele verschiedene Aufgaben: Wir beraten alle Menschen in Berlin zum Pflanzen-Schutz. Wir beraten Menschen, wie sie ihre Pflanzen schützen können. Wir halten unsere Webseite regelmäßig aktuell. Wir verschicken regelmäßig Nachrichten per E-Mail. Wir organisieren Tage, an denen wir Beratung anbieten. Wir sorgen für gesunde Pflanzen in der Stadt. Wir passen auf, dass Schädlinge die Pflanzen nicht krank machen. Wir geben Tipps, wie man die Umwelt schützt und trotzdem Schädlinge bekämpft. Wir machen Projekte, um Bäume an Straßen zu stärken. Wir finden zum Beispiel heraus, wie diese Bäume besser Wasser bekommen können. Wir überprüfen und beobachten die Pflanzen, damit sie gesund bleiben. Wir wollen verhindern, dass Schädlinge in unsere Gegend kommen und immer mehr werden. Pflanzen-Schädlinge sind zum Beispiel Blatt-Läuse oder Borken-Käfer. Vor allem bei Waren oder Pflanzen, die aus anderen Ländern und Gegenden zu uns kommen. Das gilt auch für Verpackungen aus Holz. Wir haben auch ein Programm, um Pflanzen zu beobachten. Das Programm folgt den Regeln der Europäischen Union. Wir kontrollieren, wer Mittel für den Pflanzen-Schutz bekommt. Ein Mittel ist zum Beispiel: Spray gegen Blatt-Läuse. Wir überwachen auch, wie diese Mittel eingesetzt werden. Wir kümmern uns um Strafen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden. Wir sorgen dafür, dass die Regeln zum Fach-Wissen im Pflanzen-Schutz eingehalten werden. Haben Menschen einen Beruf, bei dem sie mit Pflanzen-Schutz-Mitteln arbeiten? Dann brauchen sie dafür eine Erlaubnis. Die Menschen müssen die Regeln kennen, wie sie mit Pflanzen-Schutz-Mitteln arbeiten. Dann bekommen sie die Erlaubnis vom Pflanzen-Schutz-Amt. Wir verbessern unser Labor, um Schädlinge besser zu erkennen. Wir testen und forschen für den Pflanzen-Schutz. Wir prüfen, ob Pflanzen-Schutz-Mittel sicher sind. Wir arbeiten an Programmen, damit Probleme mit Pflanzen-Schutz-Mitteln gelöst werden. Wir untersuchen, wie man Schädlinge bekämpfen kann. Wir beraten Berliner Firmen. Wir forschen über Mittel, die Pflanzen stärker machen. Wir machen bei gemeinsamen Tests mit anderen Gruppen mit. Wir bilden Gärtner für Zier-Pflanzen aus. Zier-Pflanzen sind zum Beispiel Blumen. Wir bekämpfen Ambrosia. Ambrosia ist eine sehr gefährliche Pflanze. Menschen können durch diese Pflanze krank werden. Bildrechte © 1a Zugang Beratungsgesellschaft mbH Illustration: Medienteam, Marina Carter

Rapsanbausystemen mit Begleitpflanzen zur Schadinsektenabwehr und Insektizid-Reduktion, Teilprojekt A

Rapsanbausystemen mit Begleitpflanzen zur Schadinsektenabwehr und Insektizid-Reduktion, Teilprojekt B

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