Ausgehend von den ueberdimensionierten Landnutzungsstrukturen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR sollen Konzepte fuer eine oekologisch und oekonomisch sinnvolle neue Landnutzungsstruktur unter den besonderen Bedingungen in den neuen Bundeslaendern entwickelt werden. Hierzu werden zur Zeit anhand von Fallbeispielen ausgewaehlter LPG'en die variierenden Standortfaktoren (Mittelgebirgslagen, Sandboeden, Loessboeden) untersucht, um darauf aufbauend zweckmaessige Landnutzungsstrukturen zu entwickeln. Erfasst und dargestellt wird die rezente Flaechennutzung unter besonderer Beruecksichtigung schutzwuerdiger Natur- und Landschaftsbestandteile sowie die natuerlichen Standorteigenschaften im Hinblick auf Klima, Boden, Geologie, Wasserhaushalt etc. anhand von Gelaendeaufnahmen, Karten, Luftbildaufnahmen und Literaturauswertungen. Weitere Daten zur Agrarstruktur und der amtlichen Statistik fliessen in die Untersuchung ein. Im Anschluss an die Datenerhebung und Darstellung schliesst sich eine Bewertung der untersuchten Gebiete fuer verschiedene Nutzungsansprueche im Sinne einer Mehrfachnutzung an. Ausgehend von den Bewertungen sollen alternative, standortspezifische Flaechennutzungskonzeptionen entwickelt werden. Aus EDV-technischer Sicht wird zu diesem Projekt ein begleitendes DV-Instrumentarium und die entsprechende Analysemethodik fuer raumbezogene Daten auf der Basis geographischer Informationssysteme entwickelt. Hierzu zaehlt sowohl die digitale als auch die datenbankgestuetze Erfassung der vielfaeltigen Flaechen- und Rauminformationen. Zu diesem Zweck wird ein PC- gestuetztes Geographisches Informationssystem eingesetzt. Methoden der Datenanalyse und Datentransformationen sollen in einem weiteren Projektabschnitt zeigen, ob und inwieweit bestehende GIS in der Lage sind, den vielfaeltigen Auswertungs- und Abfragewuenschen gerecht zu werden. Hierzu zaehlt beispielsweise die quantitative Bestimmung von Konfliktpotentialen verschiedener Nutzungsansprueche, die Simulation alternativer Planungsvarianten oder die Optimierung der Flaechennutzung an ausgewaehlten Standorten (Freizeit, Erholung, Hecken, Feldgehoelze).
Die Agrarstrukturgebiete von Sachsen sind eine räumliche Zusammenfassung von Gebieten mit ähnlichen naturräumlichen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Agrarstrukturgebiete die mittleren Einheiten und können grenzschnittfrei zu den Sächsischen Wirtschaftsgebieten aggregiert sowie zu den Sächsischen Vergleichsgebieten aufgelöst werden.
Achieve better involvement of young professionals in agricultural research for development. Help adapt actions of the international organizations to the needs and cultural habits of the people having their roots in different cultures. Build a bridge to allow equal opportunities for all professionals involved in agricultural research and development.
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.
Die landwirtschaftlichen Vergleichsgebiete von Sachsen sind eine räumliche Zusammenfassung von Gebieten mit ähnlichen naturräumlichen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Vergleichsgebiete die kleinräumigsten Einheiten und können schnittfrei zu den Sächsischen Agrarstrukturgebieten sowie zu den Sächsischen Wirtschaftsgebieten aggregiert werden.
Berlin. Die ostdeutschen Agrarministerinnen und -minister haben am Sonntagabend (18.01.) gemeinsam mit den ostdeutschen Landesbauernverbänden auf einem Treffen am Rande der Grünen Woche in Berlin gefordert, die Belange der ostdeutschen Agrarwirtschaft bei der Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ab 2028 stärker zu berücksichtigen. Insbesondere wandten sie sich gegen die geplante Kappung und Degression der Agrarförderung ab einer bestimmten Betriebsgröße. Diese von der EU geplanten Instrumente benachteiligen insbesondere die historisch gewachsenen Großbetriebe in Ostdeutschland gegenüber kleineren Betriebsstrukturen und gefährden diese damit in ihrem Bestand. Diese Betriebe sind in den ostdeutschen Bundesländern jedoch die größten Flächenbewirtschafter sowie Tierhalter und damit ganz wesentliche Akteure in der Produktion hochwertiger Nahrungsmittel und für den Erhalt der Kulturlandschaften und des ländlichen Raums. In einer gemeinsamen „Berliner Erklärung“ der Ministerinnen und Minister heißt es dazu: „Die Ansätze zur Kappung und Degression ignorieren Arbeitskräfteeinsatz, Wertschöpfung, regionale Verantwortung und Beschäftigungswirkung und führen insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern zu einer systematischen Benachteiligung leistungsfähiger Betriebe.“ Auch die von der EU geplante Einführung einer Bedürftigkeitsprüfung der Unternehmen als eigenständiges Förderkriterium lehnen die Minister ab. Außerdem müsse die Entwicklung der ländlichen Räume weiterhin ein zentrales Politikfeld der GAP sein, um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen zu gewährleisten. „Instrumente der ländlichen Entwicklung, insbesondere LEADER, müssen dauerhaft abgesichert und klar priorisiert werden. Die ländliche Entwicklung braucht verlässliche Finanzierungsgrundlagen und Gestaltungsspielräume vor Ort. Nur so können wirtschaftliche Perspektiven, gesellschaftlicher Zusammenhalt und politische Akzeptanz in der Fläche dauerhaft gesichert werden“, heißt es in der „Berliner Erklärung“. Darüber hinaus fordern die Ministerinnen und Minister, dass die Junglandwirtestrategie die differenzierten Agrarstrukturen in den Regionen berücksichtigen muss. Wenn Junglandwirte in die Führung von Genossenschaften oder landwirtschaftliche GmbH einsteigen wollen, werden sie gegenwärtig nicht gefördert. Erforderlich seien hingegen Förderinstrumente, die die Übernahme, Beteiligung und den schrittweisen Einstieg in bestehende Betriebe aller Rechtsformen ermöglichen und somit die tatsächlichen Strukturen in Ostdeutschland abbilden. Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt, die zu dem Treffen der Agrarministerinnen und -minister eingeladen hatte, erklärte dazu: „Ich freue mich, dass die ostdeutschen Ressortchefs in Bezug auf die künftige Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union mit einer Sprache sprechen. Das zeigt mir, dass alle ostdeutschen Bundesländer von der GAP, wie sie derzeit geplant ist, negativ betroffen wären. Es darf nicht geschehen, dass die Landwirte Ostdeutschlands bei der Agrarförderung systematisch benachteiligt werden. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir gemeinsam die Stimme erheben.“ Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze betont: „Im Bereich der Einkommensgrundstützung würde das Land nach derzeitigem Stand rund 40 Prozent der Mittel verlieren. Von der geplanten Degression wären in Sachsen-Anhalt rund die Hälfte unserer Betriebe und fast 95 Prozent der verfügbaren landwirtschaftlichen Fläche betroffen. Brüssel muss verstehen, dass wir das nicht hinnehmen werden. Die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028 muss Einkommen sichern, Wettbewerbsfähigkeit erhalten und dabei die realen Strukturen unserer Landwirtschaft anerkennen. Kappung, Degression und Bedürftigkeitsprüfungen lehnen wir entschieden ab. Jeder Hektar muss gleich viel wert sein. Wer leistungsfähige Betriebe schwächt, gefährdet Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Stabilität im ländlichen Raum.“ Dazu Sachsens Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: „Ich bin dankbar für ein starkes Signal nach Brüssel, das heute vom Treffen der Ost-Agrarministerinnen und -minister ausgeht. Die sächsischen Forderungen für eine gerechte GAP ab 2028 kann man mit den Worten ‚einfach‘, ‚auskömmlich‘ und ‚kontinuierlich‘ zusammenfassen. Wenn wir heimische Produkte und unsere Ernährung in stürmischen Zeiten sichern wollen, wenn wir starke ländliche Räume entwickeln möchten – dann brauchen wir ein auskömmliches Budget für die GAP. Und das planbar, vorausschauend und mit minimaler Bürokratie. Keinesfalls darf die aktuelle Politik in Brüssel dazu führen, dass unterschiedliche Betriebsgrößen und Bewirtschaftungsarten gegeneinander ausgespielt und die historisch gewachsenen Strukturen im Osten Deutschlands systematisch benachteiligt werden. Von Degression und Kappung wären allein in Sachsen knapp 1.400 Betriebe betroffen. Das entspricht etwa 20 % der landwirtschaftlichen Betriebe im Freistaat. In diesen Betrieben arbeiten 80 % aller landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, werden 80 % aller Tiere gehalten, werden 80 % der Landwirtschaftsfläche Sachsens bewirtschaftet. Die Ideen der Europäischen Kommission führen zu einer Kürzung von etwa 50 Millionen Euro pro Jahr für Sachsen, legt man die aktuelle Einkommensgrundstützung an. Wollen wir das aufs Spiel setzen? Wir sagen nein und fordern Brüssel auf, die vielbeschworene Gleichbehandlung auch in den Fragen der GAP nicht zu vernachlässigen.“ „Die Landwirtschaft soll qualitativ hochwertige Lebensmittel bereitstellen, Einkommen sichern, attraktive Arbeitsplätze bieten, Umwelt und Biodiversität schützen und den ländlichen Raum stärken. All das ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die europäische Agrarpolitik muss daher mit einem ausreichend finanzierten Haushalt mindestens auf der Höhe des gegenwärtigen Budgets untersetzt werden“, fasst Landwirtschaftsstaatssekretär Marcus Malsch die zentrale Forderung Thüringens zusammen. Die aktuellen Kürzungspläne seien keinesfalls zu akzeptieren. Thüringen erhält derzeit 270 Millionen Euro jährlich aus der GAP, u. a. zur Sicherung von Einkommen und Investitionen der Landwirtschaftsbetriebe, den Tier-, Landschafts- und Umweltschutz oder die Förderung des ländlichen Raums. Aus ostdeutscher Perspektive seien darüber hinaus vor allem die geplante Degression und Kappung der Direktzahlungen kritisch zu bewerten. „Größere, regional verankerte Agrarbetriebe, wie sie vor allem in Ostdeutschland die Regel sind, benötigen auch in Zukunft die volle Unterstützung der EU-Agrarpolitik.“ Bliebe es bei den derzeitigen Vorschlägen, wären in Thüringen Betriebe mit einem Drittel der bewirtschafteten Fläche von Kürzungen bei den Flächenzahlungen betroffen. „Damit würden die historisch gewachsenen landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen in Ostdeutschland massiv benachteiligt und die Thüringer Landwirtschaft an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.“ Till Backhaus, Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt: „Die geplanten GAP-Reformen ab 2028 hätten weitreichende Folgen über die Landwirtschaft hinaus. Allein in Mecklenburg-Vorpommern würden rund 220 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums wegfallen. Davon wären mehr als 2.000 Betriebe und rund 6.000 Gemeinden betroffen. Dieses Geld fehlt dann bei Kitas, Schulen, Dorfgemeinschaftseinrichtungen, Infrastrukturprojekten und der grundlegenden Daseinsvorsorge.“ Kappung und Degression sind aus unserer Sicht kein geeignetes Instrument zur Sicherung wettbewerbsfähiger Unternehmen. Mecklenburg-Vorpommern lehnt diese Instrumente ab. Sie bestrafen leistungsfähige, historisch gewachsene Betriebe allein aufgrund ihrer Größe – unabhängig von ihrer Effizienz, ihrer Beschäftigungswirkung oder ihrer gesellschaftlichen Leistung.“ Unser Ansatz ist klar: Öffentliches Geld muss an öffentliche Leistungen geknüpft sein – nicht an Betriebsgrößen. Für uns ist jeder Hektar gleich viel wert. Wer Klima-, Umwelt- und Gemeinwohlleistungen erbringt, muss dafür verlässlich honoriert werden. Alles andere gefährdet Investitionen, Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums. Ich freue mich ausdrücklich, dass auch die Bauernpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer diesen Kurs unterstützen. Das zeigt: wir stehen geschlossen für eine faire GAP, die die Realität unserer Betriebe anerkennt und die Zukunft des ländlichen Raums sichert.“ Link zur Berliner Erklärung
Die landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebiete von Sachsen sind eine raeumliche Zusammenfassung von Gebieten mit aehnlichen naturraeumlichen Voraussetzungen fuer die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Wirtschaftgebiete die groessten Einheiten und koennen schnittfrei zu den Saechsischen Agrarstrukturgebieten sowie zu den Saechsischen Vergleichssgebieten aufgeloest werden.
Die landwirtschaftlichen Vergleichsgebiete von Sachsen sind eine räumliche Zusammenfassung von Gebieten mit ähnlichen naturräumlichen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Vergleichsgebiete die kleinräumigsten Einheiten und können schnittfrei zu den Sächsischen Agrarstrukturgebieten sowie zu den Sächsischen Wirtschaftsgebieten aggregiert werden.
1. Der Ministerrat stimmt der endgültigen Anmeldung des Landes Rheinland-Pfalz zum GAK-Rahmenplan 2025 bis 2028 und 2026 bis 2029 für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu. 2. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß § 10 Abs. 4 LHO von der Anmeldung zu unterrichten. 3. Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten wird beauftragt, den GAK-Rahmenplan 2025 und 2026 auszuführen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 185 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 4 |
| Land | 140 |
| Weitere | 11 |
| Wissenschaft | 62 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 174 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 98 |
| Umweltprüfung | 13 |
| unbekannt | 25 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 123 |
| Offen | 185 |
| Unbekannt | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 301 |
| Englisch | 30 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 6 |
| Bild | 45 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 47 |
| Keine | 195 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 57 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 217 |
| Lebewesen und Lebensräume | 314 |
| Luft | 138 |
| Mensch und Umwelt | 314 |
| Wasser | 157 |
| Weitere | 300 |