Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.
Norden. Der Küstenschutz steht angesichts der Klimakrise und des prognostizierten Meeresspiegelanstiegs weiterhin vor enormen Herausforderungen. 14 Prozent der Landesfläche Niedersachsens und 1,1 Millionen Menschen sind unmittelbar auf eine funktionierende Küstenschutzlinie angewiesen und bei einem erwarteten Anstieg des Meeresspiegels direkt betroffen. Experten des Weltklimarates IPCC gehen von einem Anstieg zwischen 60 und 110 Zentimetern bis zum Ende dieses Jahrhunderts aus. Hunderte Kilometer Deich allein an der niedersächsischen Küste müssen daher in den kommenden Jahrzehnten entsprechend erhöht werden, in die Jahre gekommene Sperrwerke und andere Bauwerke modernisiert werden. Küstenschutz wird deshalb eine Daueraufgabe bleiben, so Klimaschutzminister Christian Meyer: „Wir lassen beim Küstenschutz nicht nach und stärken ihn weiter, denn die Meeresspiegel steigen weiter an – und wir müssen die Menschen bestmöglich schützen, die hinter den Deichen leben und arbeiten.“ Der Küstenschutz steht angesichts der Klimakrise und des prognostizierten Meeresspiegelanstiegs weiterhin vor enormen Herausforderungen. 14 Prozent der Landesfläche Niedersachsens und 1,1 Millionen Menschen sind unmittelbar auf eine funktionierende Küstenschutzlinie angewiesen und bei einem erwarteten Anstieg des Meeresspiegels direkt betroffen. Experten des Weltklimarates IPCC gehen von einem Anstieg zwischen 60 und 110 Zentimetern bis zum Ende dieses Jahrhunderts aus. Hunderte Kilometer Deich allein an der niedersächsischen Küste müssen daher in den kommenden Jahrzehnten entsprechend erhöht werden, in die Jahre gekommene Sperrwerke und andere Bauwerke modernisiert werden. Küstenschutz wird deshalb eine Daueraufgabe bleiben, so Klimaschutzminister Christian Meyer: „Wir lassen beim Küstenschutz nicht nach und stärken ihn weiter, denn die Meeresspiegel steigen weiter an – und wir müssen die Menschen bestmöglich schützen, die hinter den Deichen leben und arbeiten.“ Dafür stehen in diesem Jahr mehr als 81 Millionen Euro für Küstenschutzmaßnahmen zur Verfügung. Zusätzlich sind für die Folgejahre bereits weitere Mittel in Höhe von 45,9 Millionen Euro per Verpflichtungsermächtigung verteilt. Insgesamt finanziert Niedersachsen gemeinsam mit dem Bund damit eine Rekordsumme von 126,9 Millionen Euro in 156 Maßnahmen an der niedersächsischen Küste, auf den ostfriesischen Inseln, sowie den Mündungen von Ems, Weser und Elbe. Damit konnten weitestgehend alle vom Bund und vom Land Niedersachsen bereitgestellten Haushaltsmittel aus der sogenannten „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und aus dem „Sonderrahmenplan Küstenschutz“ an Vorhaben des Insel- und Küstenschutzes gebunden werden. „Ich bin der gesamten Landesregierung sehr dankbar, dass sie dem Hochwasser- und Küstenschutz personell und finanziell oberste Priorität einräumt“, so der Minister, „denn wir alle haben noch das flächendeckende Weihnachtshochwasser 2023/2024 aber auch massive Sturmfluten und Schäden an den ostfriesischen Inseln vor Augen.“ Zusammen mit der Direktorin des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Anne Rickmeyer, hat der Minister am (heutigen) Mittwoch das „Bau- und Finanzierungsprogramm Küstenschutz“ für das laufende Jahr vorgestellt. „Hochwasser- und Küstenschutz ist und bleibt eine Daueraufgabe“, so NLWKN-Direktorin Rickmeyer. „Im Namen des NLWKN möchte ich mich nochmals bedanken, dass für dieses wichtige Aufgabenfeld zusätzliche Stellen bei uns im Landesbetrieb geschaffen wurden. Im Küstenschutzprogramm sind künftig große Projekte mit zum Teil erheblichem Finanzvolumen anzuschieben. Dafür braucht es neben den bereitgestellten Geldern auch entsprechende Fachkräfte. Engagierte Menschen für diese wichtigen und sinnstiftenden Aufgaben zu gewinnen, wird zunehmend schwierig. Die zusätzlichen, unbefristeten Stellen könnten hier ein wichtiger Anreiz sein.“ Der Großteil der Mittel geht an die Deichverbände, sie bekommen rund 59,1 Millionen Euro für die Umsetzung ihrer Maßnahmen – 15 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Das restliche Geld fließt in staatliche Küstenschutzmaßnahmen: Rund neun Millionen Euro werden zur Sicherung der Ostfriesischen Inseln (hier: Sandaufspülungen auf Langeoog und Norderney) verwendet. Außerdem fließt Geld in planerische Vorhaben wie beispielsweise die Überarbeitung des Generalplans Küstenschutz für den Bereich Festland. „Und wir blicken schon heute auf morgen und legen den finanziellen Grundstein für künftige Maßnahmen“, so Küstenschutzminister Meyer. So sind beispielsweise die Deichnacherhöhungen an der Elbe auf Krautsand bzw. in Hinterbrack oder im Bereich des Klosters Blankenburg an der Hunte bis zum Jahr 2027 abgesichert. Auch ist das Mitdenken des Naturschutzes am sensiblen Lebensraum Wattenmeer und den Ästuaren selbstverständlich. Mit einem ökologischen Sedimentmanagement und der Herstellung von zusätzlichen Salzwiesen kann umweltfreundlich und klimaschonend wertvolles Material für die Deichverstärkungen mit kurzen Transportwegen erzeugt werden. Auch sind grüne Deiche mit Schafbeweidung und möglichst wenig Einbauten aus Stahl oder Beton vorzugswürdig und Standard im Küstenschutz. Mit Blick auf zusätzlich beim NLWKN geschaffene Stellen warben Minister Meyer und NLWKN-Direktorin Rickmeyer um Fachkräfte im Küstenschutz: „Für die Menschen an der Küste zu arbeiten und deren Leben, Hab und Gut zu schützen ist eine wichtige Daueraufgabe. Wir suchen engagierte Menschen für den Klimaschutz und die Anpassung an die Klimakrise. Der NLWKN bietet bereits heute zum Beispiel mit Stipendien für die Studiengänge Bau- und Umweltingenieurwesen entsprechende Anreize“, so Rickmeyer.
Die landwirtschaftlichen Vergleichsgebiete von Sachsen sind eine räumliche Zusammenfassung von Gebieten mit ähnlichen naturräumlichen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Vergleichsgebiete die kleinräumigsten Einheiten und können schnittfrei zu den Sächsischen Agrarstrukturgebieten sowie zu den Sächsischen Wirtschaftsgebieten aggregiert werden.
Die Landwirtschaft ist eine Schlüsselbranche im Wirtschaftskreislauf. Sie sichert die Ernährung einer immer größer werdenden Zahl von Menschen und liefert wertvolle Agrarrohstoffe für eine energetische und stoffliche Verwertung. Die Landwirtschaft soll die Lebensgrundlage durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Boden, Luft, Wasser und Natur nachhaltig erhalten und der ethischen Verantwortung beim Umgang mit Tieren gerecht werden. Kaum ein anderes Bundesland wird so stark durch seine Landwirtschaft geprägt wie Sachsen-Anhalt. Ein Großteil der Landesfläche wird durch den Ländlichen Raum und seiner weitläufigen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bestimmt. Für die Landwirtschaft ist der Boden ein unersetzlicher Produktionsfaktor und er spielt für die wirtschaftliche Stabilität und nachhaltige Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe eine zentrale Rolle. Doch um diese Flächen konkurrieren mit der Landwirtschaft auch die Forstwirtschaft, der Naturschutz, Siedlung/Verkehr/Industrie und sonstige Infrastruktur. Im Gegensatz zu anderen Produktionsfaktoren ist Boden nicht vermehrbar. Er ist unter Beachtung ökologischer, sozialer und auch ökonomischer Belange so zu nutzen, dass eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung erreicht wird. Im Durchschnitt bewirtschaftet ein landwirtschaftliches Unternehmen in Sachsen-Anhalt rund 270 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, wobei Haupterwerbsbetriebe rund 380 ha und Nebenerwerbsbetriebe rund 41 ha bewirtschaften. Die Nutzung des landwirtschaftlichen Bodens ist durch eine Vielzahl von Eigentums- und Nutzungsrechten gekennzeichnet. Wichtige Akteure auf dem Bodenmarkt sind für das Land Sachsen-Anhalt die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH und für den Bund die Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH . Die vier Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (Altmark, Anhalt, Mitte und Süd) sind Agrarstrukturbehörde und die Landkreise/kreisfreien Städte sind hier Ansprechpartner für die Pachtpreisstatistik und das Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz. Für die Aufrechterhaltung einer vielfältigen Agrarstruktur gelten aktuell die nachfolgenden Gesetze zur Bodenverteilung: Grundstücksverkehrsgesetz Allgemeine Ziele dieses Gesetzes sind die Regelung des Genehmigungsverfahrens zur rechtsgeschäftlichen Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke sowie die Sicherung der Volksernährung und Stärkung des Wirtschaftszweiges „Landwirtschaft“. In Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Durchführung des Grundstückverkehrsgesetzes und der Genehmigung des Verkaufs land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke zuständig. Ausführungsgesetz zum Grundstückverkehrsgesetz Ausnahmen von der Genehmigungspflicht in Sachsen-Anhalt werden durch dieses Gesetz geregelt. Reichssiedlungsgesetz Das Gesetz bestimmt u.a. die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts und ist mit dem Genehmigungsverfahren nach Grundstückverkehrsgesetz gekoppelt. Landpachtverkehrsgesetz Das Landpachtverkehrsgesetz wird auf Landpachtverträge, die die Nutzung von Grundstücken zum Gegenstand haben, angewendet. Der Verpächter hat den Abschluss eines Landpachtvertrages und auch vereinbarte Änderungen der zuständigen Behörde (in Sachsen-Anhalt sind das die Landkreise und kreisfreien Städte) anzuzeigen. Auch der Pächter ist dazu berechtigt.
Die Agrarstrukturgebiete von Sachsen sind eine räumliche Zusammenfassung von Gebieten mit ähnlichen naturräumlichen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Agrarstrukturgebiete die mittleren Einheiten und können grenzschnittfrei zu den Sächsischen Wirtschaftsgebieten aggregiert sowie zu den Sächsischen Vergleichsgebieten aufgelöst werden.
Der 340-Einwohner-Ort Fischbeck im Landkreis Stendal steht wie kaum ein anderer als Synonym für die Jahrhundertflut 2013 in Sachsen-Anhalt. Der verheerende Deichbruch vom 10. Juni hat sich tief ins kollektive Gedächtnis der Menschen in der Region und auch darüber hinaus eingebrannt. Trotz des unermüdlichen Einsatzes vieler, auch ehrenamtlicher Helfer und unzähliger Big-Bag-Sandsäcke gab der aufgeweichte Deich damals kurz nach Mitternacht nach. In der Folge strömten pro Sekunde bis zu 500 Kubikmeter Elbewasser in den Elbe-Havel-Winkel; die Wassermassen breiteten sich fast 25 Kilometer weit in Richtung Havelberg aus und hatten am 15. Juni eine Fläche von rund 150 Quadratkilometern überflutet. Um die rund 90 Meter breite Deich-Bruchstelle zu schließen, wurden bei Fischbeck in einer spektakulären Aktion drei Schiffe durch gezielte Sprengung zum Sinken gebracht. Das verbliebene Leck wurde später mittels Spundwand provisorisch geschlossen. „Führt man sich die dramatische Situation von Juni 2013 nochmals vor Augen, dann ist der heutige Anlass umso bedeutsamer und erfreulicher. Die jetzt vollständige DIN-gerechte Sanierung des rechten Elbedeichs im Landkreis Stendal auf nahezu 50 Kilometern ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für den Hochwasserschutz im nördlichen Sachsen-Anhalt. Damit sind Fischbeck und andere Elbe-Orte jetzt bestmöglich geschützt“, sagte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute wenige Kilometer nördlich von Fischbeck bei der Abnahme des letzten erneuerten Deichabschnitts bei Schönhausen (Elbe). Dort war in den vergangenen Monaten im Auftrag des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) ein 720 Meter langes Teilstück des rechten Elbedeiches ertüchtigt worden. Entstanden sind in gut einjähriger Bauzeit ein durchgängiger Deichverteidigungsweg sowie ein Freibord von einem Meter über dem Pegelstand eines starken Hochwassers, das sich statistisch alle 100 Jahre ereignet. Investiert wurden dafür gut 2,2 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Förderung des ländlichen Raums (ELER) und der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgte durch eine Firma aus Osterburg. Damit ist der rund 49,5 Kilometer lange rechte Elbedeich im Landkreis Stendal jetzt vollständig DIN-gerecht ausgebaut. Bereits nach dem starken Hochwasser im Jahr 2002 waren zahlreiche Schwachstellen an den Deichen beseitigt worden. Infolge des Jahrhunderthochwassers 2013 wurde dann aufgrund fehlender Deichverteidigungswege, Strukturschäden und zu geringer Höhen die Komplettsanierung der rechten Elbedeiche im Landkreis Stendal beschlossen; dafür hat das Umweltministerium seit 2002 rund 162,7 Millionen Euro investiert. Insgesamt sind im Landkreis Stendal seit 2002 rund 361,5 Millionen Euro in die Verbesserung des Hochwasserschutzes geflossen, um Siedlungsgebiete und landwirtschaftlich genutzte Flächen besser vor Elbe-Hochwassern zu schützen. „Auch wenn die Arbeiten am rechten Elbedeich im Landkreis Stendal nun abgeschlossen sind, arbeiten wir auch im Landesnorden weiter an der Verbesserung des Hochwasserschutzes“, sagte LHW-Direktorin Martina Große-Sudhues. „Aktuell im Fokus steht dabei vor allem die Sanierung des Einlasswehrs Neuwerben, dem eine Schlüsselfunktion für die gesteuerte Flutung der Havelpolder zukommt. Die Arbeiten sollen voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen werden.“ Polder sind eingedeichte Überflutungsflächen, durch deren Öffnung Hochwasserscheitel für unterliegende Regionen gezielt gekappt werden können. Die Elbe entspringt im Riesengebirge in Tschechien und ist insgesamt 1.094 Kilometer lang. Sie fließt auf 727 Kilometern durch Deutschland und ist damit nach dem Rhein der zweitlängste deutsche Fluss. Mit 148.268 Quadratkilometern hat sie nach Donau, Weichsel und Rhein zudem das viertgrößte Flusseinzugsgebiet Mitteleuropas. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Die landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebiete von Sachsen sind eine raeumliche Zusammenfassung von Gebieten mit aehnlichen naturraeumlichen Voraussetzungen fuer die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Wirtschaftgebiete die groessten Einheiten und koennen schnittfrei zu den Saechsischen Agrarstrukturgebieten sowie zu den Saechsischen Vergleichssgebieten aufgeloest werden.
To develop information on the impact of agricultural policies and recent technological developments on the structure of rural society in Europe with a view to identifying possible parliamentary initiatives aimed at maintaining the quality of rural life. Are we witnessing an urbanisation or suburbanisation of rural areas?.
Die landwirtschaftlichen Vergleichsgebiete von Sachsen sind eine räumliche Zusammenfassung von Gebieten mit ähnlichen naturräumlichen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Vergleichsgebiete die kleinräumigsten Einheiten und können schnittfrei zu den Sächsischen Agrarstrukturgebieten sowie zu den Sächsischen Wirtschaftsgebieten aggregiert werden.
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