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Landwirtschaftliche Vergleichsgebiete Sachsen

Die landwirtschaftlichen Vergleichsgebiete von Sachsen sind eine räumliche Zusammenfassung von Gebieten mit ähnlichen naturräumlichen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Vergleichsgebiete die kleinräumigsten Einheiten und können schnittfrei zu den Sächsischen Agrarstrukturgebieten sowie zu den Sächsischen Wirtschaftsgebieten aggregiert werden.

Development of a Bayesian estimator for non-stationary Markov transition probabilities and its application to EU farm structural change

The agricultural sector has experienced substantial structural changes in the past and faces continuing adjustments in the future. The implications of structural change are not only relevant for the sector itself but have broader social, economic and environmental consequences for a region. An understanding of this process is required in order to assess how (agricultural-) policy affects or, if a specific social outcome is desired, can influence this development. A common approach to gain understanding of the process is to model structural change as a Markov process. One problem in the analysis of structural change in the EU is that farm level (micro) data is rarely available such that inference about behaviour of individual farms has to be derived from aggregated (macro) data. Recently, the generalized cross entropy estimator gained popularity in this context since it allows considering prior information such that the often underdetermined 'macro data' Markov models can be estimated. However, the way prior information is considered is also the greatest drawback of the approach. Therefore, the project aims to develop a Bayesian framework as an alternative estimator that allows to consider prior information in a more efficient and transparent way. The project will further provide an evaluation of the statistical properties of the estimator as well as an exemplifying application analyzing the effects of single farm payments on agricultural structural change in the EU.

Biosphärengebiet

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Biosphärengebiet Zone

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.

Vielfalt in Geest und Moor - Landschaft im Wandel der Zeiten im Hotspot 23, Teilvorhaben: Evaluation

Torfmoos-Paludikultur als nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung von Hochmoorböden, Teilvorhaben 4: Raum- und Agrarstruktur

Der Anbau von Torfmoos-Biomasse in Paludikultur auf wiedervernässten Hochmooren und die Verwendung dieser als hervorragender Torfersatz können einen wichtigen Beitrag für die Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Niedersachsen spielt hierbei eine herausragende Rolle, da es über 80% der Hochmoorflächen in Deutschland hat. Um eine großflächige Umsetzung und wahre Alternative für Landwirte zu erzielen sowie die Rohstofflieferung von nachwachsender Torfmoos-Biomasse in zertifizierter hoher Qualität für die Substratindustrie und den Gartenbau sicherzustellen, ist die Weiterführung, Ausweitung und Weiterentwicklung von vorhandenen Pilotflächen in 2 für Niedersachsen repräsentativen Moorregionen mit unterschiedlichen Standortverhältnissen als Modell- und Demonstrationsobjekte von zentraler Bedeutung. So ist auch die Übertragbarkeit von Projektergebnissen auf andere Regionen gegeben. In Verbindung mit wissenschaftlichen Begleituntersuchungen zu THG-Bilanzen, Biodiversität, Hydrologie, Nährstoffen, Ökonomie, soziokulturellen und agrarstrukturellen Forschungen zum landwirtschaftlichen Transformationsprozess hin zur Torfmoos-Paludikultur können grundlegende Erkenntnisse und ganzheitliche Lösungsstrategien für eine ökologisch, ökonomisch und sozial verträgliche, regionale Implementierung abgeleitet werden und diese erleichtern sowie entscheidende Impulse für eine klimaschutzorientierte Landwirtschaft über die Projektregionen hinaus gegeben werden. Die im Ergebnis des Projektes entwickelten zahlreichen Instrumente (Handbuch als Anleitung für die Umsetzung von Torfmoos-Paludikultur, Informationssystem zur Identifikation von potentiellen Paludikulturflächen, eine interaktive, partizipatorische Informations- und Vernetzungsplattform, Beratungen, praxisrelevante Bewertungsmethoden für das Torfmooswachstum etc.) werden es dem Landnutzer erleichtern, sich über Torfmoos-Paludikultur zu informieren und diese umzusetzen.

Landwirtschaftliche Agrarstrukturgebiete Sachsen

Die Agrarstrukturgebiete von Sachsen sind eine räumliche Zusammenfassung von Gebieten mit ähnlichen naturräumlichen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Agrarstrukturgebiete die mittleren Einheiten und können grenzschnittfrei zu den Sächsischen Wirtschaftsgebieten aggregiert sowie zu den Sächsischen Vergleichsgebieten aufgelöst werden.

Landwirtschaftliche Wirtschaftsgebiete Sachsen

Die landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebiete von Sachsen sind eine raeumliche Zusammenfassung von Gebieten mit aehnlichen naturraeumlichen Voraussetzungen fuer die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Wirtschaftgebiete die groessten Einheiten und koennen schnittfrei zu den Saechsischen Agrarstrukturgebieten sowie zu den Saechsischen Vergleichssgebieten aufgeloest werden.

Landwirtschaftliche Agrarstrukturgebiete Sachsen

Die Agrarstrukturgebiete von Sachsen sind eine räumliche Zusammenfassung von Gebieten mit ähnlichen naturräumlichen Voraussetzungen für die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Agrarstrukturgebiete die mittleren Einheiten und können grenzschnittfrei zu den Sächsischen Wirtschaftsgebieten aggregiert sowie zu den Sächsischen Vergleichsgebieten aufgelöst werden.

Landwirtschaftliche Wirtschaftsgebiete Sachsen

Die landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebiete von Sachsen sind eine raeumliche Zusammenfassung von Gebieten mit aehnlichen naturraeumlichen Voraussetzungen fuer die landwirtschaftliche Produktion. Dabei bilden die Wirtschaftgebiete die groessten Einheiten und koennen schnittfrei zu den Saechsischen Agrarstrukturgebieten sowie zu den Saechsischen Vergleichssgebieten aufgeloest werden.

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