Die Fördergebietsgrenze umfasst die Länder Berlin und Brandenburg und legt die Fläche fest, auf der die Agrarförderung durch diese beiden Länder koordiniert wird. Sie dient der Abstimmung der für die Belange der flächenbezogenen Agrarförderung gültigen Abgrenzung zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Es ist keine von der Landesgrenze zu Niedersachsen abweichende Festlegung einer Fördergebietsgrenze notwendig, da diese Grenze durch die Elbe gebildet wird.
Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage Thüringer Landwirtschaftsministeriums: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/kulap Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.
Das Projekt "Rebhuhn retten - Vielfalt fördern!^REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Teilprojekt: Projektgebiet Marsch & Gest" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V..
LaFIS®-GEOFOTO ist eine App, mit der landwirtschaftlicher Betriebe in Sachsen-Anhalt unterstützt werden, die einen Antrag auf flächen- oder tierbezogene Agrarförderung stellen. Die kostenfreie App erlaubt es, georeferenzierte Fotos landwirtschaftlicher Parzellen, der angebauten Kultur und der landwirtschaftlichen Tätigkeiten zu erstellen und direkt bei dem zuständigen Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einzureichen. Während der Aufnahmen werden geographische Koordinaten der Fotoaufnahme gespeichert. Damit können die Fotos eindeutig den betrieblichen Parzellen zugeordnet werden. Die Aufnahmen dienen der Nachweisführung über erfüllte Bedingungen, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen. schneller Austausch mit dem Amt direkt vom Feldrand aus Besuche des Amtes werden deutlich reduziert deutliche Zeitersparnis für alle Beteiligten schnelle Rückkopplung im elektronischen Agrarantrag nach Bewertung des Fotos durch das Amt der Antrag kann unmittelbar angepasst werden das Risiko von Kürzungen und Sanktionen des Antrags kann reduziert werden Mitwirken kann die Ablehnung von Sachverhalten bereits im Vorhinein verhindern langwierige Widerspruchsverfahren können vermieden werden Wurde durch die Satellitenflächenüberwachung kein eindeutiges Ergebnis erzielt, erhalten Nutzer per Smartphone einen Fotoauftrag. Dieser Fotoauftrag bezieht sich zunächst auf den Nachweis einer angebauten Kulturart, einer landwirtschaftlichen Tätigkeit bzw. Mindesttätigkeit auf Grünland bzw. Bracheflächen. Für den Nachweis müssen an der konkreten Parzelle entsprechende Fotos aufgenommen und hochgeladen werden. Bereits früher mit der App aufgenommene Fotos können einem solchen Fotoauftrag zugeordnet und eingereicht werden. LaFIS®-GEOFOTO kann Nutzer auch zu einer Parzelle navigieren. Werden Fotoaufträge bearbeitet und entsprechende Fotos über LaFIS®-GEOFOTO eingereicht, bewerten die zuständigen ALFF in Sachsen-Anhalt diese. Sind die eingereichten Fotos aufschlussreich, können Unstimmigkeiten geklärt und Antragsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Eine Vor-Ort-Kontrolle des ALFF ist in vielen Fällen nicht mehr notwendig. Das spart viel Zeit! Werden Fotoaufträge bearbeitet und entsprechende Fotos über LaFIS®-GEOFOTO eingereicht, bewerten die zuständigen ALFF in Sachsen-Anhalt diese. Sind die eingereichten Fotos aufschlussreich, können Unstimmigkeiten geklärt und Antragsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Antragstellende auf Agrarförderung in Sachsen-Anhalt sind verpflichtet, im Rahmen der Kontrollen mitzuwirken und angeforderte Belege vorzulegen. Insbesondere haben sie gegenüber den zuständigen Ämtern für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten die erforderliche Unterstützung bei der Erstellung georeferenzierter Fotos mit dem vorgegebenen Verfahren LaFIS®-GEOFOTO zu gewährleisten. Die Authentifizierung in der App erfolgt analog zum Antragsprogramm-Profil Inet durch die Betriebsnummer (BNRZD) sowie die PIN für die HIT/ZID-Datenbank. Die folgenden Videos zeigen, wie LaFIS-GEOFOTO installiert und Fotoaufträge in der App bearbeitet werden können. Die fachliche Anleitung zu LaFIS-GEOFOTO (barrierefreie Datei) bietet Nutzern ausführlichere Hinweise, wie die App effektiv genutzt werden kann. LaFIS®-GEOFOTO kann auf dem Smartphone kostenfrei genutzt werden. Die App steht zum Download in den folgenden Stores zur Verfügung: Positionssignal Gyroskop E-Kompass Betriebssystem: Android 10 (oder höher) oder iOS 14.7 (oder höher) Die Termine und Kontaktdaten für die Hotline werden aktuell unter Elektronischer Agrarantrag (sachsen-anhalt.de) → Neuigkeiten veröffentlicht. Sie können sich auch jederzeit an Ihr zuständiges Amt wenden. Ausführliche Informationen zum Datenschutz in LaFIS®-GEOFOTO
Das Projekt "3C Copernicus Cross Compliance - Monitoring von Cross Compliance Verpflichtungen in der Agrarförderung" wird/wurde ausgeführt durch: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Das Projekt "3C Copernicus Cross Compliance - Monitoring von Cross Compliance Verpflichtungen in der Agrarförderung, Teilvorhaben LfULG" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es wird/wurde ausgeführt durch: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Das Projekt "Rebhuhn retten - Vielfalt fördern!^REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Teilprojekt: Projektgebiet Thüringer Becken - Ost" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Landschaftspflegeverband Mittelthüringen e.V..
Das Projekt "Rebhuhn retten - Vielfalt fördern!^REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Teilprojekt: Projektgebiet Zerbster Ackerland" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Förderverein 'Großtrappenschutz' e.V..
Das Projekt "Rebhuhn retten - Vielfalt fördern!^REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Teilprojekt: Projektgebiet Gießener Land und Wetterau" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V..
Das Projekt "Rebhuhn retten - Vielfalt fördern!^REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Teilprojekt: Projektgebiet Hessisches Ried" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Landschaftspflegeverband Kreis Groß-Gerau e.V..
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