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Bioökonomische Macht in globalen Lieferketten - Ansätze, Auswirkungen und Perspektiven von Zertifizierung und Sorgfaltspflichten für biogene Massenrohstoffe (Bio-Macht)

Gesamtziel des Vorhabens ist es, Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Möglichkeiten und Grenzen von unternehmerischen Sorgfaltspflichten und Zertifizierungssystemen in den globalen Wertschöpfungsketten von biogenen Massenrohstoffen zu formulieren. Deutschland und die Europäische Union (EU) sind im hohen Maße auf den Import verschiedener biogener Massenrohstoffe angewiesen. Viele dieser Rohstoffe finden nicht nur im Lebensmittelsektor Anwendung, sondern auch in der industriellen Produktion sowie der energetischen Nutzung. Dabei ist bekannt, dass gerade die Gewinnung und Herstellung von Massenrohstoffen in Nicht-OECD-Ländern in vielen Fällen eng mit sozialen und ökologischen Problemen einhergeht. Diese reichen vom übermäßigen Einsatz von Agrochemikalien bis hin zur Finanzierung bewaffneter Konflikte. Für die bioökonomische Transformation resultiert hieraus die Herausforderung, sowohl die heutige Situation, als auch die mittel- bis langfristigen Auswirkungen und Nutzungskonkurrenzen einer steigenden Nachfrage so zu beeinflussen, dass zum einen wichtige Ökosystemdienstleistungen erhalten werden, zum anderen auch Konfliktpotenziale minimiert und sozioökonomische Chancen global erhöht werden.

Alytes obstetricans (Laurenti, 1768) Geburtshelferkröte Amphibien Stark gefährdet

Die Geburtshelferkröte ist eine westeuropäisch verbreitete Art, welche von Zentralspanien bis an den Rand der Norddeutschen Tiefebene vorkommt. Im äußersten Norden ihres Verbreitungsgebietes dringt sie entlang der Mittelgebirgsschwelle am weitesten nach Osten in kontinentalere Regionen, bis an den östlichen Harzrand, in das Thüringer Becken und den Thüringer Wald vor. Vorkommen existieren in weiten Teilen des Saarlandes, in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, im Süden Niedersachsens und dem angrenzenden Sachsen-Anhalt (Harz und Harzvorland), im westlichen Thüringen sowie im nördlichen Hessen und dem äußersten Nordwesten Bayerns. Von der Schweiz und dem Elsass aus erreicht die Geburtshelferkröte zudem den Süden Baden-Württembergs. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 4,98 %, daraus folgt die Kriterienklasse „selten“. In zahlreichen TK25-Q wurde die Art nach dem Jahr 2000 nicht mehr nachgewiesen. Dieser Befund wird durch zahlreiche Berichte über einen rapiden Bestandsschwund bei noch vorhandenen Populationen und das Verschwinden ganzer Populationen untermauert (z. B. Kordges 2003, Böll & Hansbauer 2008, Schlüpmann 2009, Kronshage et al. 2011, Brückmann & Thiesmeier 2012, Westermann & Seyring 2015, Uthleb 2016, Wagner et al. 2019 a). Während die Art ein breites Spektrum an möglichst fischfreien Gewässern für die Larven nutzt, stellt sie an das nahegelegene Landhabitat hohe Ansprüche. Bevorzugt werden vegetationsarme bis -freie Böden, die gut besonnt sind. Diese sollten entweder gut grabfähig sein oder als Versteck geeignete Spalten und Hohlräume aufweisen. Traditionell fand die Geburtshelferkröte diese Bedingungen in ausgedehnten Hutelandschaften sowie in Dörfern und auf Höfen. Die Veränderungen in diesen Landschaftsbereichen führten im langfristigen Bestandstrend zu einem starken Rückgang. Aktuell werden die Habitatanforderungen fast nur noch in Abgrabungen erfüllt. Die Konzentration auf wenige große Abbaustellen, Veränderungen in der Abbau-Technologie sowie Rekultivierungen bedingen weitere Bestandseinbußen. Erhöhter Nährstoffeintrag führt zu verstärkter Sukzession, die den Landlebensraum entwertet und den Raumwiderstand für die zunehmend isolierten Populationen erheblich erhöht. Die Art besitzt zudem eine besonders hohe Prävalenz gegenüber dem Chytridpilz Batrachochytrium dendrobatidis (Ohst et al. 2013, Böll et al. 2014), der insbesondere für Metamorphlinge regelmäßig letal ist (Böll et al. 2012). Dies alles führt zu der sehr starken Abnahme im kurzfristigen Bestandstrend. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Stark gefährdet“. Sowohl der langfristige Bestandstrend als auch der kurzfristige Bestandstrend wurden um jeweils eine Kriterienklasse schlechter eingestuft als in der letzten Roten Liste. Gründe sind verbesserte Kenntnisse durch eine bessere Datenlage sowie aktuelle Bestandseinbrüche. Damit ändert sich die Rote-Liste-Kategorie von vormals „Gefährdet“ auf „Stark gefährdet“. Die wichtigsten Gefährdungsursachen für die Geburtshelferkröte sind: Rückgang extensiver Beweidung; Verlust von Habitaten in Dörfern und auf Höfen; Fischbesatz in Reproduktionsgewässern; Verfüllung und Rekultivierung von Abbaustätten; Vernichtung von Kleinstrukturen im Offenland, die als Versteck geeignet sind (z. B. unverfugte Steinmauern); Sukzession der Landlebensräume; Ausbreitung des Chytridpilzes Batrachochytrium dendrobatidis durch Vektoren (z. B. durch Fischbesatz); Isolierung verbliebener Vorkommen. Wichtig für die Geburtshelferkröte ist die unmittelbare Nachbarschaft von geeigneten Landlebensräumen und Reproduktionsgewässern (Entfernung möglichst < 100 m). Die Gewässer sollten nur gelegentlich austrocknen, fischfrei sein und Versteckmöglichkeiten für die Larven enthalten. Auf den Einsatz von Agrochemikalien sollte im Umfeld verzichtet werden. Als Landlebensräume werden auch kleinflächige Böschungen und Böschungsanrisse mit lückiger Vegetation genutzt; Böschungssicherungen sollten daher im Landlebensraum möglichst unterbleiben. Analog sollten Hangrutschungen in Abgrabungen zugelassen werden. Abgrabungen sollten nach Nutzungsaufgabe nicht verfüllt werden, sondern dem Artenschutz dienen (siehe Kirschey & Wagner 2013). Durch extensive Pflegemaßnahmen (Mahd, Rückschnitt aufkommender Gehölze) muss der offene Charakter dieser Abgrabungen gewahrt bleiben. Extensive Weideprojekte sind eine hervorragende Schutzmaßnahme, soweit geeignete Gewässer vorhanden sind oder angelegt werden. In Dörfern, auf Höfen und im Wald sollten Kleingewässer mit nahegelegenen steinigen Böschungen, Steinschüttungen und Trockenmauern gefördert werden. Im Wasserbau können durch Revitalisierung von Bächen im Hügel- und Bergland Stillwasserbereiche mit angrenzenden Prallhängen und Uferböschungen geschaffen werden; bereits bestehende Stillwasserbereiche mit den genannten Eigenschaften sollten toleriert werden. Hilfreich ist das Belassen von Totholz im Gewässer. Biber (Castor fiber) schaffen vielfach geeignete Strukturen, indem sie kleine Bäche stauen und durch ihre Baumfällungen besonnte Bereiche entstehen (Dalbeck et al. 2007). Das Wirken dieses „Ökosystemingenieurs“ ist aus Autorensicht in Vorkommensgebieten der Geburtshelferkröte zu fördern.

Sonderforschungsbereich (SFB) 1253: Catchments as Reactors: Schadstoffumsatz auf der Landschaftsskala (CAMPOS); Catchments as Reactors: Metabolism of Pollutants on the Landscape Scale (CAMPOS), Teilprojekt P06: Steuergrößen für das Verhalten von Agrochemikalien in Böden

Landwirtschaftliche Böden erfahren einen hohen Eintrag an Agrochemikalien, die wiederum abgebaut, gespeichert oder auch in andere Umweltkompartimente wie den Untergrund verlagert werden können. Unbenommen der generellen Bedeutung der Böden für die Oberflächen- und Grundwasserqualität fehlt nach wie vor ein mechanistisches Verständnis der gekoppelten geochemischen Prozesse, die den Schadstoffabbau in Böden steuern. Auf Basis eines Untersuchungsprogramms zum Pestizid- und Stickstoffaustrag auf repräsentativen Böden im Ammergebiet werden in dem Projekt die limitierenden Faktoren des Pestizidabbaus untersucht, um zu klären, weshalb intrinsisch abbaubare Stoffe auf der Feldskala äußerst persistent sein können.

Das EU-Water Package

<p> <p>Mit der Richtlinie (EU) 2026/805 (EU-Water Package) hat die EU am 20. April 2026 ihre Vorschriften zum Schutz von Oberflächen- und Grundwasser aktualisiert und damit Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Grundwasserrichtlinie (GWRL) und Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN-RL) als Herzstück des europäischen Gewässerschutzes an wissenschaftliche Erkenntnisse und neue Herausforderungen angepasst.</p> </p><p>Mit der Richtlinie (EU) 2026/805 (EU-Water Package) hat die EU am 20. April 2026 ihre Vorschriften zum Schutz von Oberflächen- und Grundwasser aktualisiert und damit Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Grundwasserrichtlinie (GWRL) und Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN-RL) als Herzstück des europäischen Gewässerschutzes an wissenschaftliche Erkenntnisse und neue Herausforderungen angepasst.</p><p> Hintergrund <p>Sauberes Wasser ist eine unverzichtbare Grundlage für die menschliche Gesundheit, funktionierende Ökosysteme und eine sichere Trinkwasserversorgung. Trotz erheblicher Fortschritte beim Gewässerschutz in den vergangenen Jahrzehnten stehen Europas Gewässer weiterhin unter Druck. Nach&nbsp;<a href="https://www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/europes-state-of-water-2024">Angaben der Europäischen Umweltagentur</a> erreichen viele Oberflächengewässer und Grundwasserkörper in der EU nicht die vorgeschriebenen Umweltziele.&nbsp;</p> <p>Die Europäische Kommission hatte deshalb die bestehenden Regelungen überprüft und festgestellt, dass die Richtlinien wirksam sind und zu einem hohen Schutzniveau für Gewässer beitragen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass neue Schadstoffe und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse stärker berücksichtigt werden müssen, um die Ziele der europäischen Wasserpolitik zu erreichen. Die Reform ist Teil des Europäischen Green Deals und unterstützt das Ziel der Europäischen Union, Umweltverschmutzung bis 2050 weitgehend zu vermeiden („<a href="https://environment.ec.europa.eu/strategy/zero-pollution-action-plan_en">Zero Pollution Ambition</a>“).</p> <p>Die langsamen Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinien auch auf eine schleppende Umsetzung zurückzuführen sind, was zum Teil dem Mangel an ausreichenden finanziellen Mitteln und der unzureichenden Einbeziehung von Umweltzielen in die sektorspezifischen Rechtsvorschriften geschuldet ist.</p> <p>Die größten Belastungen für Oberflächengewässer sind Einträge von Chemikalien aus der Landwirtschaft, Industrie und über die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a>, sowie hydromorphologische Veränderungen durch Eingriffe wie Ent- und Bewässerung, Wasserkraftnutzung, Hochwasserschutz, Schifffahrt oder Wasserentnahmen für die Trinkwasserversorgung. Die größten Belastungen für Grundwasserkörper sind diffuse landwirtschaftliche Einträge, zum Beispiel durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> und Düngemittel und die Wasserentnahmen für die öffentliche Wasserversorgung, für die Landwirtschaft, für die industrielle Nutzung und für andere Zwecke.</p> <p>Das EU-Water Package aktualisiert die Schadstofflisten für Grundwasser und Oberflächenwasser mit neuen Stoffen und streicht nicht mehr relevante Stoffe. Für viele Stoffe gelten künftig strengere Umweltqualitätsnormen. Erstmals werden Vorschriften eingeführt, mit denen das&nbsp;kumulative Risiko&nbsp;kombinierter Stoffe berücksichtigt wird. Die neuen Stoffe müssen nun in die Bewirtschaftungsplanung aufgenommen werden.</p> <p>Angepasst wird auch das Verschlechterungsverbot in Artikel 4 WRRL. Hier fließt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit ein (<a href="https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document?source=document&amp;text=&amp;docid=165446&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1">EUGH, Entscheidung RS. C-461/13 vom 01.07.2015</a>), wonach vorübergehende Verschlechterungen einer oder mehrerer Qualitätskomponenten eines Wasserkörpers, anhand derer der Gewässerzustand bewertet wird, unter bestimmten Bedingungen zukünftig zulässig sind, wenn sie durch ein neues oder geändertes Projekt verursacht werden. Dies gilt auch für die Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers durch die Verlagerung von Wasser oder Sedimenten durch menschliche Tätigkeiten, sofern sich die Gesamtbelastung nicht erhöht.</p> <p>Angesichts der Zunahme extremer Überschwemmungen und lang andauernder Dürren sowie erheblicher grenzübergreifender Verschmutzungsereignisse, sollen die Mitgliedstaaten nach dem neuen Art. 12 WRRL andere potenziell betroffene Mitgliedstaaten unverzüglich über solche Ereignisse informieren und zusammenzuarbeiten, um die Auswirkungen abzumildern.&nbsp;</p> </p><p> Oberflächengewässer <p>Für Oberflächengewässer wird ein Grenzwert für die Summe 25&nbsp;per- und polyfluorierter&nbsp;Chemikalien (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pfas">PFAS</a>) einschließlich der Trifluoressigsäure (TFA)&nbsp;sowie&nbsp;Qualitätsnormen für bestimmte&nbsp;Arzneistoffe und Bisphenol-A festgelegt. Außerdem gilt ein Grenzwert für die Summe aktiver Substanzen der gelisteten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a>.</p> <p>Flussgebietsspezifische Schadstoffe mit EU-weiter Relevanz, werden nicht wie bisher für die Bewertung des ökologischen Zustands berücksichtigt, sondern in die chemische Zustandsbewertung integriert. Damit sollen die Überwachung, die Zustandsbewertung und die öffentliche Berichterstattung einfacher, einheitlicher und transparenter werden.</p> <p>In Oberflächengewässern wird auch das kumulative Risiko von östrogenhaltigen Arzneimitteln durch eine auf zwei Jahre begrenzte wirkungsbasierte Überwachung bewertet und mit klassischen Analysen verglichen.&nbsp;Anschließend bewertet die EU-Kommission diese Methoden als mögliche ergänzende oder alternative Screening-Instrumente.</p> <p>Die Zwischenberichte über die Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmenprogramme, die sich als nicht wirksam erwiesen haben, werden abgeschafft. Dies ermöglicht den Mitgliedstaaten eine vereinfachte Berichterstattung.&nbsp;</p> <p>Darüber hinaus wird auch die Bestandsaufnahme gemäß Artikel 5 der UQN-RL vereinfacht und mit den Datenströmen an das Industrieemissionsportal gemäß der&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02010L0075-20240804">Richtlinie 2010/75/EU</a> und der&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401244">Verordnung (EU) 2024/1244</a> zusammengeführt.</p> </p><p> Grundwasser <p>Zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pfas">PFAS</a> im&nbsp;Grundwasser&nbsp;wird auf Parameterwerte nach der EU-Trinkwasserrichtlinie&nbsp;für die Summe von 20 PFAS&nbsp;verwiesen und Qualitätsnormen für die Summe von vier&nbsp;besonders problematischen&nbsp;PFAS&nbsp;aufgenommen.&nbsp;Auch&nbsp;für bestimmte Arzneistoffe&nbsp;werden Qualitätsnormen&nbsp;vorgeschrieben.&nbsp;</p> <p>Für das Grundwasser wird es – wie bereits für die Oberflächengewässer – künftig eine verpflichtende Beobachtungsliste geben. Ziel beider Beobachtungslisten ist es, koordiniert Informationen über potenziell bedenkliche Stoffe in der aquatischen Umwelt zu sammeln, die bislang unzureichend dokumentiert waren und für die es noch keine standardisierten Analysemethoden gibt. Die Beobachtungliste erstellt die&nbsp;Kommission alle drei Jahre. Die Beobachtungsliste enthält maximal fünf Stoffe, Stoffgruppen oder Verschmutzungsindikatoren sowie die möglichen Analysemethoden.</p> <p>Mikroplastik und antimikrobiell resistente Krankheitserreger stellen eine potenzielle Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Da mehr Überwachungsdaten zur Festlegung von Umweltqualitätsnormen in Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern erforderlich sind, werden Mikroplastik und antimikrobiell resistente Krankheitserreger auf die Beobachtungslisten aufgenommen und passende Monitoringmethoden eingeführt.</p> </p><p> Überwachung und Berichterstattung <p>Die aktualisierte Richtlinie erweitert die Anforderungen an die Überwachung und Berichterstattung. Neue Überwachungsmethoden sowie eine harmonisierte Berichterstattung sollen die Bewertung der Gewässer und die Transparenz in der gesamten EU verbessern. Dafür können die EU-Mitgliedstaaten auch Fernerkundung und Erdbeobachtungstechnologien nutzen. Zudem werden Überwachungsdaten&nbsp;häufiger der Öffentlichkeit und der Europäischen Umweltagentur zugänglich&nbsp;gemacht. Die Bewirtschaftungspläne müssen die Mitgliedstaaten&nbsp;wie bisher alle sechs Jahre überprüfen und&nbsp;aktualisieren.&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p> <p>Die angepasste WRRL verpflichtet die Kommission zu prüfen, wie die Gewässerüberwachung künftig noch besser unterstützt werden kann. Dazu gehören unter anderem Überlegungen zu einer freiwilligen gemeinsamen EU-Überwachungseinrichtung sowie zu einer erweiterten Herstellerverantwortung, durch die Hersteller bestimmter schadstoffhaltiger Produkte an den Kosten der Gewässerüberwachung beteiligt werden könnten.&nbsp;</p> <p>Die Europäische Kommission wird zudem ermächtigt, Durchführungsrechtsakte für technische Spezifikationen zur Analyse und Überwachung des Gewässerstatus, Festlegung von Formaten zur Berichterstattung und Fortschrittsindikatoren zu erlassen.</p> </p><p> Fristen <p>Mit der Reform&nbsp;legen die Gesetzgeber&nbsp;auch Fristen&nbsp;fest,&nbsp;innerhalb derer&nbsp;die neuen Anforderungen erfüllt werden müssen.&nbsp;Oberflächengewässer sollen&nbsp;bis&nbsp;zum&nbsp;22.12.2033&nbsp;einen&nbsp;guten&nbsp;chemischen&nbsp;Zustand&nbsp;erreichen&nbsp;– dies umfasst Stoffe, für die die Umweltqualitätsnormen aktualisiert wurden. Für&nbsp;Stoffe, für die erstmals Umweltqualitätsnormen vorgeschrieben sind, gilt eine Frist&nbsp;bis&nbsp;zum&nbsp;22.12.2039.&nbsp;Eine Verlängerung dieser Fristen&nbsp;für neu gelistete Stoffe&nbsp;ist unter bestimmten Bedingungen möglich und endet spätestens, wenn der&nbsp;Bewirtschaftungsplan für das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/einzugsgebiet">Einzugsgebiet</a>&nbsp;aktualisiert wird –&nbsp;also&nbsp;2045. Als&nbsp;Ausnahme&nbsp;gilt, wenn sich die&nbsp;Ziele aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht innerhalb dieses Zeitraums erreichen&nbsp;lassen.</p> <p>Das Water Package muss bis 21.12.2027 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dazu werden Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz ((<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/"><strong>WHG</strong></a>), der Oberflächengewässerverordnung (&nbsp;<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/"><strong>OGewV</strong></a>) und der Grundwasserverordnung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grwv_2010/"><strong>GrwV</strong></a>)&nbsp;erforderlich sein.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Biobasierte Lösungen für eine nachhaltige Landwirtschaft, Bioökonomie International 2023: Bio-Sol - Biobasierte Lösungen für eine nachhaltige Landwirtschaft

Pelophylax ridibundus (Pallas, 1771) Rana ridibunda Pallas, 1771 Seefrosch Amphibien Daten unzureichend

Der Seefrosch wird im Gegensatz zur letzten Roten Liste von Kühnel et al. (2009) in der vorliegenden Fassung der Gattung Pelophylax zugeordnet. Zuvor wurde der Name Rana ridibunda Pallas, 1771 genutzt. Der Seefrosch wurde in allen Bundesländern nachgewiesen, allerdings fehlt die Art fast flächendeckend in Mecklenburg-Vorpommern und in Schleswig-Holstein sowie in weiten Teilen Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens (Schiemenz & Günther 1994, Günther 1996 c). Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 16,51 % und liegt in der Kriterienklasse „mäßig häufig“. Ohst (2008) konnte am Oberlauf der Donau, entlang des Rheins und im Ruhrtal auch genetische Marker allochthoner, mit P. ridibundus eng verwandter Arten (P. kurtmuelleri, P. cf. bedriagae) in zum Teil hohen Anteilen nachweisen. Allochthone Wasserfrösche, die vorwiegend vom Balkan und aus Anatolien stammten, wurden in mehreren europäischen Staaten ausgesetzt, u. a. in Frankreich, der Schweiz und in Belgien (Übersicht bei Plötner 2005, Holsbeek et al. 2008). Auch in Deutschland wurden allochthone Individuen angesiedelt, z. B. im Raum Essen (Kordges 1988) und in Südbayern (Mayer et al. 2013). Aufgrund fehlender Reproduktionsbarrieren können sich allochthone Tiere mit einheimischen Seefröschen kreuzen und fertile Nachkommen hervorbringen (Plötner et al. 2010). Rückkreuzungen zwischen solchen F1-Hybriden und autochthonen Individuen führen wiederum zu Introgressionen allochthonen Erbguts in den indigenen Genpool. Ausmaß, Dynamik und räumliche Muster solcher Hybridisations- und Introgressionsprozesse sind für die meisten der einheimischen Seefroschpopulationen weitgehend unbekannt, was die Beurteilung der Bestands- und Gefährdungssituation von P. ridibundus erheblich erschwert. Darüber hinaus ist unklar, in welchem Umfang vitale Seefrösche (vor allem Weibchen) aus heterotypischen Kreuzungen zwischen Seefröschen und hybridogenetischen Teichfröschen hervorgehen. Gleiches trifft für die Introgression lessonae-spezifischer Gene in den ridibundus-Genpool zu (vgl. Uzzell et al. 1977, Günther & Plötner 1988, Plötner et al. 2008). Aufgrund der unzureichenden Daten und der Vielzahl offener Fragen, die nur auf der Grundlage molekularer Untersuchungen geklärt werden können, ist es gegenwärtig nicht möglich, für autochthone P. ridibundus den langfristigen oder kurzfristigen Bestandstrend einzuschätzen. Eine Einschätzung der aktuellen Bestandssituation als mäßig häufig ist dennoch plausibel, da die Rasterfrequenz aufgrund möglicher Verwechslungen mit dem Teichfrosch wahrscheinlich unterschätzt wird. Es wird vermutet, dass es in den letzten Jahrzehnten zu Bestandsrückgängen bzw. -abnahmen gekommen ist. Daraus ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie “Daten unzureichend“. Im Gegensatz zur RL 2009 werden aufgrund der aktuellen Datenlage der kurzfristige wie auch der langfristige Bestandstrend nicht mehr als stabil (ehemals als „gleich bleibend“ bezeichnet), sondern als unbekannt eingeschätzt. Aus diesem Grund ändert sich die Rote-Liste-Kategorie von „Ungefährdet“ zu „Daten unzureichend“. Die vermuteten Bestandsrückgänge sind vor allem auf großräumige Meliorationsmaßnahmen sowie den Ausbau von Fließgewässern (Begradigungen und Vertiefungen) und damit die Zerstörung natürlicher, vegetationsreicher Still- und Flachwasserbereiche (Auen, Altarme) zurückzuführen. Darüber hinaus führen unsachgemäße Grabenräumungen zu Verlusten von Individuen. Auch von wasserbaulichen Anlagen und steilwandigen Gruben können zum Teil erhebliche Gefahren für den Seefrosch ausgehen. So fanden Schneeweiß & Wolf (2016) in einem Schacht eines Staubauwerks ca. 800 adulte See- und Teichfrösche (der Seefroschanteil betrug ca. 90 %), von denen 25 % bereits verendet waren. In landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten dürfte die Verschmutzung von Gräben und Kanälen mit Gülle und Agrochemikalien einen negativen Einfluss auf die Bestandsentwicklung des Seefroschs haben, zumal P. ridibundus eine relativ geringe Toleranz gegenüber einem niedrigen Sauerstoffgehalt des Wassers aufweist und sich auch außerhalb der Reproduktionsperiode im Gewässer oder im Uferbereich aufhält. Sauerstoffmangel kann sich nicht nur negativ auf die Entwicklung von Seefroschlarven auswirken, sondern auch zu einer erhöhten Mortalität unter Adulten führen, die im Gewässer überwintern (Tunner & Nopp 1979, Berger 1982, Plénet et al. 1998). Vor allem in kleineren stehenden Gewässern können während langanhaltender Frostperioden hypoxische Bedingungen eintreten, da diese dann oft vollständig und über längere Zeiträume zufrieren, wodurch die Aufnahme atmosphärischen Sauerstoffs verhindert wird und die Sauerstoffproduktion durch Photosynthese stark eingeschränkt ist. Möglicherweise ist das ein Grund, warum P. ridibundus vor allem entlang der Flussläufe verbreitet ist und selbst größere Seen in bestimmten Regionen (z. B. in Mecklenburg-Vorpommern) frei von Seefröschen sind. Die wichtigste Schutzmaßnahme ist der Erhalt naturnaher Fließgewässer einschließlich der Auwälder (Plötner 2001, 2005) sowie die Förderung ihrer Dynamik. In stehenden Gewässern sollte der Schutz der Laichzonen und Röhrichtbestände oberste Priorität genießen. Im unmittelbaren Umgebungsbereich von individuenstarken, autochthonen Seefroschpopulationen sind extensive Bewirtschaftungsmaßnahmen anzustreben. Auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und mineralischen Düngern ist nach Möglichkeit zu verzichten.

Rana arvalis Nilsson, 1842 Moorfrosch Amphibien Gefährdet

Der Anteil Deutschlands am Gesamtareal der Art liegt deutlich unter 10 % (Glandt 2006). Die Vorkommen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg sind jedoch hochgradig isolierte Vorposten (Laufer 2004, 2006). Ein genetischer Austausch mit anderen Populationen ist extrem unwahrscheinlich. Eine Verschleppung von Froschlaich oder Kaulquappen durch Wasservögel, zu der es nur Spekulationen, aber laut Schmidt (2013) und Fonte et al. (2019) keine Beobachtungen gibt, wird von den Autoren ausgeschlossen. Für die Erhaltung der isolierten Vorposten ist Deutschland in besonderem Maße verantwortlich. Der Moorfrosch besiedelt ein sehr großes Areal von Nordostfrankreich bis zum Baikalsee (Glandt 2006). Als Charakterart der Tiefebenen und Auen fehlt er natürlicherweise in den Gebirgen und Mittelgebirgen. In Norddeutschland tritt er fast flächendeckend auf. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ist die Verbreitung weit lückiger. In diesen Bundesländern ist der Moorfrosch außerdem durch erhebliche Bestandsverluste gekennzeichnet. Auch in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zeigt der Moorfrosch deutliche Rückgänge und ist hier in allen regionalen Roten Listen als „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Im Saarland gilt der Moorfrosch als „Ausgestorben oder verschollen“. Die Art wird im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt. Ihre Verbreitung in Deutschland ist gut bekannt. Die TK25-Q Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 22,8 % und kann trotz der deutlichen Rückgänge im Bundesgebiet noch der Kriterienklasse „mäßig häufig“ zugeordnet werden. Der langfristige Bestandstrend wird als starker Rückgang eingestuft und lässt sich zum einen direkt mit der Zerstörung von Hoch- und Niedermooren (Günther & Nabrowsky 1996), zum anderen mit der Intensivierung der Landnutzung (Glandt 2006) in Verbindung bringen. Aufgrund fortschreitender Verluste im Süden und Westen Deutschlands und der allgemeinen Ausdünnung der Populationen muss beim kurzfristigen Bestandstrend von einer mäßigen Abnahme ausgegangen werden. Daraus folgt insgesamt die Rote-Liste-Kategorie „Gefährdet“. Die Bewertung des kurzfristigen Bestandstrends (mäßige Abnahme) in der vorliegenden Liste fußt auf einem verbesserten Kenntnisstand insbesondere aus dem FFH-Monitoring. Kühnel et al. (2009) schätzten den kurzfristigen Bestandstrend noch als starke Abnahme ein. Die Gefährdungseinstufung ändert sich dadurch jedoch nicht. Der anhaltende Rückgang der Art hat drei Hauptursachen: Verlust bzw. Verschlechterung typischer Lebensräume, insbesondere von Mooren, Auenlandschaften und Kleingewässern durch Entwässerung, Eutrophierung und intensive Landnutzung; die Art reagiert besonders empfindlich auf hydrologische Veränderungen im Laich- und Sommerhabitat – diese werden sich durch Klimaänderungen nach derzeit gültigen Prognosen gerade im Frühjahr noch verstärken (z. B. Mattern et al. 2019); zunehmende Fragmentierung der Lebensräum und Verinselung der Vorkommen durch intensive Landnutzung, Zersiedlung und Straßenverkehr. Die zu frühe oder zu häufige Mahd sowie der Einsatz von Kreisel- und Trommelmähwerken gelten noch immer als bedeutende Gefährdungsfaktoren. Auch in den letzten 10 bis 20 Jahren sind dadurch noch einzelne Populationen erloschen. Das Aufgeben großer Truppenübungsplätze wird als weitere Ursache für den Rückgang in Nordrhein-Westfalen angegeben. Grundsätzlich ist von einer hohen Sensibilität der Art gegenüber Agrochemikalien auszugehen. Dies betrifft sowohl mineralische Dünger (Schneeweiß & Schneeweiß 1997) als auch Pestizide (Brühl et al. 2013). In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz entwickelt sich der neozoische Kalikokrebs (Faxonius immunis) zu einem der Hauptgefährdungsfaktoren für die dort bereits sehr kleinen Populationen. Der invasive Krebs frisst die Entwicklungsstadien von Amphibien vom Laich bis zu den Larven und kann so für Reproduktionsausfälle sorgen (Martens 2016). Die Art ist auf intakte Lebensräume angewiesen. Hierbei kommt den Söllen in den Jungmoränenlandschaften, den periodischen Flachgewässern im extensiv genutzten Grünland und vitalen Mooren eine besondere Bedeutung zu. Die aquatischen Lebensräume sind sowohl im Wald als auch im Offenland zu erhalten und bei Bedarf zu pflegen (Zurückdrängen der Sukzession, vor allem im Agrarland). Die Wasserhaltung in der Landschaft stellt gerade unter den Bedingungen des Klimawandels eine zentrale Herausforderung dar. Grundsätzlich kann der Art mit angepasster Landwirtschaft geholfen werden, beispielsweise sollte in den Randbereichen der Kleingewässer auf Düngung und Pestizideinsatz verzichtet werden. Bei der Mahd sollten Balkenmähwerke eingesetzt werden. Außerdem sind eine geringe Mahdfrequenz, eine möglichst späte Mosaik- oder Streifenmahd bei mäßiger Schnitttiefe (mindestens 10 cm über dem Boden belassen) sowie die Erhaltung von Saumstrukturen entscheidend für den Schutz von Moorfrosch-Vorkommen. Der großflächige Schutz und die Vernetzung der Vorkommen sind überregional von Bedeutung. Gepflegte und funktionstüchtige Amphibienschutzanlagen an Straßen reduzieren Tierverluste und Isolationseffekte. In verschiedenen Landschaften Deutschlands sind Renaturierungsprojekte erfolgreich umgesetzt worden (z. B. in Schleswig-Holstein). Mit ihrer Umsetzung lässt sich der Zustand der Habitate erheblich verbessern, sofern z. B. flache und temporär überflutete Feuchtwiesen geschaffen und ehemalige Bruchwälder und Moore revitalisiert werden. Entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG der Europäischen Union) soll außerdem der naturnahe Zustand der Fließgewässer wiederhergestellt werden.

Pelobates fuscus (Laurenti, 1768) Knoblauchkröte Amphibien Gefährdet

Die Knoblauchkröte ist kontinental-osteuropäisch verbreitet und besiedelt ganz Deutschland autochthon. In Deutschland erreicht die Art ihre westliche Arealgrenze (Sillero et al. 2014). Die Vorkommen beschränken sich hier auf wärmebegünstigte Lagen des Tieflandes (z. B. Oberrheingraben, Teile Bayerns und die Sanderlandschaften Niedersachsens/Schleswig-Holsteins). Im Saarland ist sie ausgestorben. Die östlichen Bundesländer werden dagegen unter Aussparung der Mittelgebirge nahezu flächig besiedelt (Nöllert & Günther 1996). Große Populationen baut die Art in extensiv genutzten Kulturlandschaften mit grabbaren Böden und Sonderstandorten (Kiesgruben und militärische Übungsplätze) auf. Aufgrund der versteckten Lebensweise und der schlechten Erfassbarkeit muss die Kenntnis zur tatsächlichen Verbreitung und Häufigkeit der Art als weniger gut bezeichnet werden. Die TK25-Q Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 19,71 %, daraus ergibt sich die Kriterienklasse „mäßig häufig“. Während die Art in den meisten regionalen Roten Listen der westlichen Bundesländer als „Stark gefährdet“ gelistet wird, wird sie in den regionalen Roten Listen der östlichen Bundesländer als „Gefährdet“ bzw. als Art der „Vorwarnliste“ eingestuft. Im langfristigen Bestandstrend zeigt die Art einen starken Rückgang, der sich indirekt aus dem Rückgang von Kleingewässern, der Nutzungsänderung des Gewässer-Umfeldes und einer zunehmenden Eutrophierung der Landschaft ableiten lässt. In besonderem Maße negativ wirkt die Nutzungsintensivierung landwirtschaftlicher Flächen. Am Arealrand verinseln die Einzelpopulationen zunehmend und werden vielfach auf eine sehr niedrige Populationsgröße zurückgedrängt. Die derzeitige Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung gefährdet die Art im Sommer- und im Winterhabitat; beim kurzfristigen Bestandstrend muss deshalb mindestens von einer mäßigen Abnahme ausgegangen werden. Insgesamt ergibt sich für die Knoblauchkröte die Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Gefährdet“. Trotz der Präzisierung des kurzfristigen Bestandstrends von einer im Ausmaß unbekannten Abnahme zu einer mäßigen Abnahme ergibt sich keine Änderung der Rote-Liste-Kategorie. Die Knoblauchkröte ist vor allem durch folgende Faktoren gefährdet: Verlust und Entwertung von Kleingewässern, z. B. aufgrund von Sukzession, die durch Eutrophierung beschleunigt wird; Änderung der Hydrologie, z. B. durch Absenkung des oberflächennahen Grundwasserstandes, aber auch zunehmende Austrocknungstendenzen (v. a. in Sölle-Landschaften); wegen der langen Larvalphase ist die Art gegenüber solchen Änderungen besonders empfindlich; Aufgabe extensiver Landnutzungsformen, z. B. beim Kartoffelanbau, aber auch in Teichwirtschaften; Eintrag von Pestiziden und Düngemitteln in die Laichgewässer; Besatz von Gewässern mit Fischen; Beseitigung von Überwinterungsplätzen im Umfeld von Gewässern; Zerschneidung von Landlebensräumen (zunehmende Isolierung) und Verluste von Individuen durch Straßenverkehr; Verluste von Habitaten auf Agrarflächen durch intensive Bearbeitung und Anwendung von Agrochemikalien. Die Knoblauchkröte ist abhängig von einem Komplex naturnaher Gewässer mit angrenzendem Offenland und grabbaren Substraten. Die Art profitiert von einer kleinteiligen extensiven landwirtschaftlichen Nutzung (Kartoffelanbau, Sommergetreide). Auf Sonderstandorten (Abbaugruben und militärische Übungsplätze) hat die ungeregelte Nutzung ständig geeignete Habitatmosaike geschaffen. Aktuell sind diese beiden bedeutenden Lebensräume von einer Nutzungsintensivierung bzw. -aufgabe betroffen. Gleiches gilt für die Nutzung von Teichwirtschaften als einem Schwerpunkt-Lebensraum in den östlichen Bundesländern. In durch Deiche eingefassten ehemaligen Auenlandschaften sind das weitere Zulassen und die Förderung des Qualmwassereinflusses von Bedeutung (Große & Seyring 2015). Für den Erhalt von überlebensfähigen Populationen ist eine hinreichende Größe solcher Landschaftsausschnitte Grundvoraussetzung. Auf Teilhabitate bezogene oder zu kleinräumig ausgerichtete Schutzkonzepte schaffen der Art meist keinen dauerhaften Gesamtlebensraum. Zur Herstellung eines Biotopverbundes sind Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Revitalisierung der Habitate aufzulegen. Geeignet wäre z. B. eine großflächige extensive Beweidung bzw. eine Rückkehr zu einer extensiven und von Brachen durchsetzten Landwirtschaft. Amphibienleitsysteme an Straßen sollten die Durchgängigkeit der Landschaft unterstützen. Im Bereich der Laichgewässer sollte auf Dünger und Pestizide und in den Gewässern selbst auf Fischbesatz verzichtet werden.

LSG Fauler See Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Magdeburger Börde östlich von Wanzleben. Es hat eine Ost-West-Ausdehnung von 2,4 km und nur eine maximale Breite von 600 m. Es ist von einem zirka 12 km langem Netz von meist gehölzbestandenen Gräben durchzogen. Der Faule See ist eine mehr oder weniger feuchte Niederung, mit Salzquellen, salzgeprägten Wiesen, Wäldern mit Bruchwaldcharakter, Pappelforsten und Trockengebüschen. Während der im Westen des LSG befindliche Teich durch eine Quelle mit sehr geringem Chloridgehalt (0,08 %) gespeist wird, weist das Quellwasser des Tümpels im Osten einen Salzgehalt von etwa 0,6 % auf. Außerdem sind hier meßbar höhere Wassertemperaturen vorhanden, die in normalen Wintern ein Zufrieren der Gräben verhindern. Bemerkenswert sind die zum Teil sehr alten Feld- und Flatter-Ulmen im Gebiet. Schon in der frühen Jungsteinzeit wurden die fruchtbaren Lößgebiete besiedelt, auf denen es sowohl Wälder als auch Steppen gab. Um etwa 300-600 u. Z. wurden Siedlungen mit der Endung, „-leben“ wie beispielsweise Wanzleben gegründet. Die abflußarmen Niederungen, in denen sich flache Seen gebildet hatten, konnten dagegen lange Zeit der Landwirtschaft nicht zugänglich gemacht werden. Sie spielten vielmehr bis ins späte Mittelalter als Fischereigewässer eine Rolle. Durch Friedrich II. wurde im 18. Jahrhundert die Entwässerung der flachen Seen und Niedermoore gefördert, um landwirtschaftlich nutzbare Flächen für die Ansiedlung von aus der preußischen Armee entlassenen Unteroffiziere zu gewinnen. Durch das Absenken des Wasserstandes gelang es, die gesamte Beckensohle in Grünland umzuwandeln, was älteren Flurkarten zu entnehmen ist. Besonders der hohe Salzgehalt der Böden sowie die hohen Grundwasserstände dürften dazu geführt haben, das sich eine ertragreiche Landwirtschaft, die besonders in den 50er Jahren dieses Jahrhunderts versucht wurde, nicht durchführen ließ. Ursprünglich nur im Westen bewaldet und an den höherliegenden Rändern mit einem Gehölzsaum versehen, wurde nach dem II. Weltkrieg mit einer Aufforstung weiter Teile des Gebietes begonnen. Es kamen dabei überwiegend Hybridpappeln zum Einsatz. Der Faule See befindet sich am Südwestrand der Weferlingen-Schönebecker Scholle. Den Festgesteinsuntergrund bilden Kalksteine, Dolomite und dolomitische Mergel des Muschelkalkes (Mittlerer Muschelkalk). Der Faule See befindet sich in einer abflußlosen Senke. Er wurde künstlich trockengelegt. Die Genese des Faulen Sees wird ähnlich wie die der Seewiesen bei Remkersleben und des Domersleber Sees auf Subrosion zurückgeführt. Hinweise darauf geben auch die im See und im Umfeld von Wanzleben vorhandenen Salzquellen. Nähere Untersuchungen zur Klärung des Subrosionshorizontes, das heißt Oberer Buntsandstein oder Mittlerer Muschelkalk, wurden nicht durchgeführt. Altersdatierungen für das Seesediment liegen nicht vor. Der Faule See wurde in das Geotop-Verzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt als geowissenschaftlich wertvoller Quellaustritt aufgenommen. Bodenkundlich betrachtet liegt das LSG auf dem Wanzlebener Lößplateau. In seiner Umgebung kommen in weiter Verbreitung Tschernoseme aus Löß vor. In der einst abflußlosen Senke haben sich Gley-Tschernoseme aus Kolluviallöß und je nach Wasserstand Humusgleye und Anmoorgleye entwickelt. Der Erhalt dieser Böden wird von dem gewählten Wasserstand abhängig sein. Aufgrund der geringen Niederschläge sind in der Börde nur kleine Fließgewässer entwickelt. Der das LSG durchziehende Seerennengraben fließt bei Langenweddingen in die Sülze. Der Faule See liegt im Mitteldeutschen Trockengebiet. Die jährlichen Niederschläge liegen hier bei nur rund 500 mm. Das Mittel der Lufttemperatur beträgt 8,0°C, die mittlere Julitemperatur 17,2°C und die mittlere Januartemperatur -0,6°C. Die potentiell natürliche Vegetation stellt auf den nicht dauerhaft vernässten Standorten der Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald und bei hoch anstehendem Grundwasser der Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald und kleinflächig auch Erlenbruchwald dar. In dem Bereich der Salzquellen hat sich bereits kleinflächig die entsprechende Salzvegetation in Form von Quellerfluren entwickeln können. In der aktuellen Vegetation sind die natürlichen Waldtypen überwiegend durch Pappelgehölze, teilweise jedoch auch durch naturnähere Feuchtwälder, ersetzt worden. Teile der Niederung werden von Grünlandgesellschaften mit einem hohen Anteil salzliebender Arten bedeckt, wobei der Anteil strenger Halophyten gering ist. Allerdings sind Queller und Strand-Aster im Gebiet zu finden. Die Vielfalt des Gebietes kommt auch darin zum Ausdruck, daß im Landschaftsschutzgebiet Halbtrockenrasengesellschaften mit einem Vorkommen des Deutschen Enzians zu verzeichnen sind, wohl der einzige Standort der Art in der Magdeburger Börde. Eine weitere Besonderheit ist das Vorkommen des Bleichen Waldvögleins in einem lichten Pappelforst. Neben einer artenreichen Kleinvogelwelt kommen im LSG Rot- und Schwarzmilan, Rohrweihe und Kolkrabe vor. Aus dem Bereich der Salzstelle sind die seltenen Nachweise von Südlicher Binsenjungfer, Helm-Azurjungfer und Südlichem Blaupfeil als vom Aussterben bedrohte beziehungsweise gefährdete Libellen-Arten hervorzuheben. Insgesamt gesehen stellt das LSG eine wertvolle, strukturreiche Oase innerhalb der artenarmen Bördelandschaft dar. Für das LSG sollte ein Pflege- und Entwicklungsplan detaillierte Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege des Naturraumes festlegen. Das Gebiet soll der Erhaltung und Neuentwicklung bördetypischer Lebensräume dienen. Die vorhandenen naturnahen Gehölze sind zu entwickeln, die Pappelforsten in naturnahe Waldteile umzuwandeln. Durch Zurückdrängen des Gehölzaufwuchses und extensive Pflege sind die wertvollen Feucht- und Salzwiesenbereiche zu erhalten beziehungsweise auszudehnen. Eine Wasserrückhaltung im Gebiet könnte wesentlich zur Verbesserung wertvoller Lebensräume beitragen. Bei der landwirtschaftlichen Nutzung im Umfeld des Faulen Sees ist der Eintrag von Nährstoffen und Agrarchemikalien zu vermeiden. Das Landschaftsschutzgebiet kann als Feierabend- und Wochenenderholungsgebiet der naturbezogenen Erholung für die Bevölkerung der umliegenden Bördedörfer dienen. Das LSG kann als Teil einer naturkundlichen und heimatgeschichtlichen Exkursion durch die Magdeburger Börde angefahren werden. Auf dem Weg von Schleibnitz nach Langenweddingen oder nach Wanzleben ist hier ein Ausschnitt der Auslaugungserscheinungen in der Allerstörungszone mit verschiedenen typischen Lebensräumen dokumentiert. In der Umgebung des LSG sind in den Dörfern noch recht viele Bauernhäuser auf oberdeutschem Grundriß mit gemauertem Sockelgeschoß und Fachwerkaufbauten erhalten. Im Gegensatz zum Niedersachsenhaus sind die Ställe in einem eigenen Gebäude untergebracht, oftmals im oberen Geschoß von einer Galerie umzogen. Das nahe Wanzleben wurde schon vor 877 erwähnt und gehört damit zu den ältesten Orten um Magdeburg. Der um 900 angelegten ehemaligen Wasserburg kam die Funktion als Sperrburg an der Sarre beziehungsweise an den alten Straßen Helmstedt-Leipzig und Magdeburg-Halberstadt zu. Weiterhin sehenswert sind Bürgerhäuser mit interessanten Eingängen und Toreinfahrten. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Wasser- und Stoffdynamik in Agrar-Oekosystemen

An der TU Braunschweig wurde der Sonderforschungsbereich 179 'Wasser- und Stoffdymanik in Agrar-Oekosystemen' eingerichtet. Das zentrale Ziel dieses von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefoerderten, langfristigen Forschungsvorhabens ist die Untersuchung und Prognose der Auswirkungen der landwirtschaftlichen Nutzung sowie der naturraeumlichen Ausstattung auf Energie-, Wasser- und Stofffluesse, Mikroklima und Mikroorganismen. Untersucht wird die zeitliche und raeumliche Differenzierung der Wasser- und Stoffbewegung. Im Vordergrund steht die Problematik der Belastung, der Belastbarkeit sowie der Langfriststabilitaet von Agrar-Oekosystemen. Bearbeitet werden alle wesentlichen Kompartimente, so die bodennahe Atmosphaere, die Vegetation, die Bodenoberflaeche mit den Oberflaechengewaessern, der Boden und das Grundwasser. Im Mittelpunkt steht der Boden als wichtigster Umsatzort fuer Wasser, Naehr- und Schadstoffe. Die landwirtschaftlichen Nutzungssysteme werden hinsichtlich ihrer oekologischen Effekte differenziert und bewertet. Beruecksichtigt werden die Wirkungen von Fruchtfolge, Zwischenfruchtanbau, Strohverwertung, Bodenbearbeitung, Duengung, Agrochemikalien, Beregnung, Gruenlandumbruch, Melioration - um nur einige Beispiele zu nennen. Aus den genannten Zielen und den Arbeitsrichtungen der beteiligten Wissenschaftler leiten sich u.a. die folgenden Fragestellungen ab, die saemtlich hochaktuelle Probleme der Nutzungsmoeglichkeiten und der Gefaehrdung von Agrar-Oekosystemen betreffen: Welche Veraenderungen der bodenphysikalischen Eigenschaften werden von Bodenbearbeitung, Fruchtfolge, Stroheinbringung, organische Duengung, Splash, Oberflaechenabfluss...

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