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Ländliche Entwicklung

Aufgabenfeld: - Methodisch/fachliche Grundlagen der Ländlichen Neuordnung - wissenschaftliche Begleitung der Integrierten Ländlichen Entwicklung und Transfer von Fachinformationen, - Evaluierung von Förderinstrumenten - Strategien zur Strukturverbesserung ländlicher Räume - Bewertungen regionaler Entwicklungsplanungen - Stellungnahmen zu Landes- und Fachplanungen - Strukturanalysen zum Landtourismus - Sozioökonomische und soziokulturelle Analysen - Organisation der Wettbewerbe Sächsischer Landeswettbewerb "Ländliches Bauen" und Sächsischer Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" und Mitwirkung beim "Europäischen Dorferneuerungspreis"

Bauleitplanung: Selsingen, Samtgemeinde

Samtgemeinde Selsingen – Samtgemeinde Selsingen Serviceportal LEBEN, WO'S SCHÖN IST! 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Folgende laufende Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden: 47. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Sonderbaufläche „Bioenergie“ und Wohnbaufläche in Ober Ochtenhausen) Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst zwei Änderungsbereiche in der Mitgliedsgemeinde Sandbostel. Im Ortsteil Ober Ochtenhausen ist geplant, eine Sonderbaufläche „Bioenergie“ zu erweitern und eine zusätzliche Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan darzustellen. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 dem Entwurf für die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Sonderbaufläche „Bioenergie“ und Wohnbaufläche in Ober Ochtenhausen) zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen Parallel sind die Unterlagen über das Landesportal https://uvp.niedersachsen.de zugänglich. Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 16. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025 von Jedermann eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: pdf FNP47_Bekanntmachung_Veröffentlichung Internet_3II-241125 pdf FNP47_Entwurf_Planzeichnung_4II-241113 pdf FNP47_Entwurf_Begründung_4II-241113 pdf FNP47_Abwägungstabelle_4I-241111 pdf FNP47_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahmen pdf FNP47_Vorentwurf_Anlage1_Geotechnischer Bericht pdf FNP47_Vorentwurf_Anlage2_Gutachten Geruch pdf FNP47_Vorentwurf_Anlage3_Gutachten Schall (Eingestellt am 26.11.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 48. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sonderbaufläche „Biogasanlage“, Rhadereistedt) Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die CCM GmbH & Co. KG hat die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Biogasanlage“ für den Bereich der bestehenden Biogasanlage beantragt, um den vorhandenen Standort auch zukünftig planungsrechtlich abzusichern. Die vorhandene Biogasanlage soll unabhängig vom landwirtschaftlichen Betrieb in eine gewerbliche Biogasanlage überführt werden. Erweiterungs- oder Änderungsabsichten am baulichen Bestand werden mit der Ausweisung einer Sonderbaufläche "Biogasanlage" nicht beabsichtigt. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2024 dem Vorentwurf für die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, die Planunterlagen – bestehend aus Vorentwurf und Erläuterungen – und den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung in der Zeit vom 09. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link einzusehen: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 09. Dezember 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025 von Jedermann eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 5 BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: pdf FNP48_Bekanntmachung_Öffentlichkeitsbeteiligung_3I-241121 pdf FNP48_Vorentwurf_Planzeichnung_4I-240801 pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil I_4I-240801 pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil II_Umweltbericht_4I-240801 pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil I_Anlage 1_Baugeol. Stellungnahme 2010 pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil I_Anlage 2_Immissionsgutachten 2011 pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil I_Anlage 3_Immissionsgutachten 2013 pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil I_Anlage 4_Schalltechnisches Gutachten 2016 pdf FNP48_Vorentwurf_Begründung_Teil I_Anlage 5_Immissionsmessungen 2020 (Eingestellt am 22.11.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 43. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Sammelverfahren) Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst vier Änderungsbereiche in den Mitgliedsgemeinden Deinstedt (Wohnbaufläche in Malstedt) und Farven (Wohnbauflächen in Byhusen und Farven) sowie Selsingen (Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen „Grünschnittsammelstelle“). Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 29.08.2024 dem Entwurf für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sammelverfahren) zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30. September 2024 bis einschließlich 01. November 2024 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 30. September 2024 bis einschließlich 01. November 2024 eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: pdf FNP43_Bekanntmachung_Veröffentlichung Internet_3II-240916 pdf FNP43_Entwurf_Planzeichnung_4II-240805 pdf FNP43_Entwurf_Begründung_4II_inkl_Umweltbericht-240805 pdf FNP43_Abwägungstabelle_4I-240805 pdf FNP43_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahmen (Eingestellt am 17.09.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Bekanntmachung Standortübungsplatz Seedorf – Errichtung Hubschrauberbedarfslandeplatz Das Luftfahrtamt der Bundeswehr, Flughafenstraße 1, 51147 Köln, hat für das o. g. Verfahren die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, gebeten, im Rahmen der Amtshilfe ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 4 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i.V.m. §§ 17, 18 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Abs. 3, 3a, 5 bis 7 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchzuführen. Die vorliegende Planung umfasst die Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes (HBLP) mit Betankungsfunktion zur Verbesserung des Ausbildungsbetriebes. Der Plan wird in der Zeit vom 06.08.2024 bis zum 05.09.2024 (einschließlich) unter dem Titel „Standortübungsplatz Seedorf“ auf der Internetseite der Samtgemeinde Selsingen https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Zu den Planunterlagen gelangen Sie hier: https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview (Internetseite der NLStBV) Zum Zwecke der Auslegung wird der Plan zusätzlich zentral für alle Gemeinden, auf deren Gebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, zu folgenden Zeiten: Montags bis freitags: 08.00 - 12.00 Uhr sowie montags und mittwochs von 14.00 Uhr – 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr in einer Druckfassung zugänglich gemacht (§ 73 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 2 i.V.m. § 27b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwVfG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zum Standortübungsplatz Seedorf. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: Bekanntmachung_Standortübungsplatz_Seedorf-240718 Größe: 124.42 kb Format: PDF Preview (Eingestellt am 26.07.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 44. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung Gewerbliche Baufläche“ am „Rhadereistedter Bahnhof“) Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel und Zweck der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbliche Baufläche“ am „Rhadereistedter Bahnhof“ in westliche und südöstliche Richtung zu erweitern, um die gewerbliche Entwicklung des Standortes „Rhadereistedter Bahnhof“ langfristig zu sichern und den angesiedelten Gewerbebetrieben ausreichend Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Die bisher nicht überplanten Flächen zwischen der Bahnhofstraße und der Industriestraße sollen nunmehr ebenfalls im Flächennutzungsplan als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt werden. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 dem Entwurf für die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 03. Juni 2024 bis einschließlich 05. Juli 2024 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 03. Juni 2024 bis einschließlich 05. Juli 2024 eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: pdf FNP44_Anschreiben_Behörden_4II-240521 pdf FNP44_Bekanntmachung_Veröffentlichung Internet_3II-240517 pdf FNP44_Entwurf_Planzeichnung_4II-240328 pdf FNP44_Entwurf_Begründung_4II-240328 pdf FNP44_Biotoptypenkartierung_Anlage1_4II-240328 pdf FNP44_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahmen (Eingestellt am 21.05.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 46. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung „Gewerbliche Baufläche“ am Haaßeler Weg in Seedorf) Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel und Zweck der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte „Gewerbliche Baufläche“ am Haaßeler Weg in Seedorf in östliche und südliche Richtung zu erweitern, um den vorhandenen Gewerbebetrieb am Betriebsstandort in der Heimatgemeinde Seedorf zukunftsfähig aufzustellen und den langfristigen Fortbestand zu sichern. Die vorhandene Fläche des aktuellen Firmengeländes ist hierfür nicht ausreichend. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 dem Entwurf für die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: pdf FNP46_Anschreiben_Behörden_4II-240508 pdf FNP46_Bekanntmachung_Veröffentlichung Internet_3II-240508 pdf FNP46_Entwurf_Begründung_4II-240307 pdf FNP46_Entwurf_Planzeichnung_4II-240307 pdf FNP46_Biotoptypenkartierung_Anlage1_4II-240307 pdf FNP46_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahmen (Eingestellt am 14.05.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 42. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ Selsingen u. a.) Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel und Zweck der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, einen neuen Standort für die Stützpunktfeuerwehr von Selsingen, Wohnbauflächen sowie gewerbliche und gemischte Bauflächen im Grundzentrum von Selsingen darzustellen. Der Änderungsbereich befindet sich westlich der „Raiffeisenstraße“ in Selsingen, in unmittelbarer Nähe des Gewerbegebietes „An der Bahn“. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 dem Entwurf für die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Planunterlagen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 im Internet unter „Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Samtgemeinde Selsingen“ unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.selsingen.de/leben-und-wohnen/samtgemeinde-selsingen Zusätzlich können die Planunterlagen auch bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, von montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis einschließlich 24. Juni 2024 eingesehen werden. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefax= 04284-9307555 oder in sonstiger elektronischer Form). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: pdf FNP42_Anschreiben_Behörden_4II-240508 pdf FNP42_Bekanntmachung_Veröffentlichung Internet_3II-240508 pdf FNP42_Entwurf_Planzeichnung_4II-240404 pdf FNP42_Entwurf_Begründung_4II_inkl_Umweltbericht-240412 pdf FNP42_wesentliche_bereits_vorliegende_umweltbezogene_Stellungnahmen (Eingestellt am 14.05.2024) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. 45. Änderung des Flächennutzungsplanes des Samtgemeinde Selsingen (Erweiterung Sonderbaufläche „Bioenergie“ Malstedt Die Samtgemeinde Selsingen beabsichtigt, die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Ziel und Zweck der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die im wirksamen Flächennutzungs-plan dargestellte Sonderbaufläche „Bioenergie“ in Malstedt in westliche Richtung zu erweitern, damit der geplante Bau eines Speicherbeckens für Wasser bzw. Permeat für den Betrieb des geplanten Nährstoffwerkes in Malstedt realisiert werden kann. Die Kapazitäten der vorhandenen Sonderbaufläche „Bioenergie“ sind hierfür nicht ausreichend. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2023 dem Vorentwurf für die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und beschlossen, die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Öffentlichkeit wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich in der Zeit vom 19. Dezember 2023 bis einschließlich 22. Januar 2024 bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, Zimmer 43, 27446 Selsingen, von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr über die Planung zu informieren sowie den Vorentwurf nebst Erläuterungen einzusehen. Die öffentliche Darlegung bietet Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: Title pdf FNP45_Anschreiben_Behörden_4I-231204 pdf FNP45_Vorentwurf_Planzeichnung_4I-231024 pdf FNP45_Vorentwurf_Begründung_4I-231129 pdf FNP45_Bekanntmachung_Öffentlichkeitsbeteiligung_3I-231201 (Eingestellt am 05.12.2023) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Planänderungs- bzw. - ergänzungsverfahren für die Errichtung einer Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel Genehmigungsverfahren nach dem KrWG (Kriete Kaltrecycling GmbH, Seedorf) Bekanntmachung des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg vom 17.01.2022 Az.: 4.1 LG000034351-253 -Ergänzende Auslegung- Der Planfeststellungsbeschluss vom 28.01.2015 für die Errichtung einer Deponie der Klasse I in der Gemarkung Haaßel, Antragsteller Kriete Kaltrecycling GmbH, ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 04.07.2017 für teilweise rechtswidrig und daher im Ganzen für nicht vollziehbar erklärt worden. Neben dem fehlenden Einvernehmen für die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung und Versickerung von Oberflächenwasser bemängelte das Gericht die fehlende Alternativenprüfung bei der Auswahl des Standortes. Um diese Verfahrensfehler im Rahmen eines Planänderungs- bzw. - ergänzungsverfahrens heilen zu können, hat die Kriete Kaltrecycling GmbH nunmehr die Planunterlagen hinsichtlich der Ableitung von Oberflächenwasser überarbeitet, um eine Alternativenuntersuchung ergänzt und ein Planänderungs- bzw. - ergänzungsverfahren beantragt. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg ist gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 ZustVO-Abfall vom 18.12.1997 (Nds. GVBl. S. 557), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.06.2019 (Nds. GVBl. S. 151), zuständig für die Durchführung von Planänderungs- und ergänzungsverfahren für Deponien nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die eingereichten Unterlagen, bestehend aus der Neubemessung der Oberflächenwassererfassung und der Alternativenuntersuchung, werden in der Fassung, die beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt am 23.12.2021 und 13.01.2022 eingegangen ist, vollständig ausgelegt. Die Änderungs- bzw. Ergänzungsunterlagen liegen in der Zeit vom 16.02.2022 bis 15.03.2022 (einschließlich) beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, Zi.0.137 montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, und freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, bei der Gemeinde Selsingen und Samtgemeinde Selsingen, im Rathaus der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, montags bis freitags von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, und bei der Gemeinde Anderlingen, Bürgermeister Friedhelm Brunckhorst, Grafel, Winderswohlde 6, 27446 Anderlingen, aus und können dort während der vorgenannten Dienststunden oder nach telefonischer Vereinbarung von jedermann eingesehen werden. Die Planunterlagen können bei der Gemeinde Anderlingen nach telefonischer Vereinbarung, Tel. 04284/ 927168, bei Bürgermeister Friedhelm Brunckhorst eingesehen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der u. a. zum Download bereitgestellten Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: Bekanntmachung des GAA Lüneburg zur öffentlichen Auslegung Größe: 1.09 mb Format: PDF Preview Die eingereichten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des GAA unter „Bekanntmachungen“ unter folgendem Link einsehbar: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/startseite/bekanntmachungen/luneburg_celle_cuxhaven/genehmigungsverfahren-nach-dem-krwg-208388.html (Eingestellt am 04.02.2022) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Folgende abgeschlossene Planverfahren können derzeit durch einfaches Anklicken eingesehen werden: 41. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sammelverfahren) 41. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sammelverfahren) Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Verfügung vom 05.08.2020 (Az.: 63 Rotenburg (Wümme) – 61 72 60/234) die vom Rat der Samtgemeinde Selsingen am 29.04.2020 beschlossene 41. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch genehmigt. Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.08.2020 in Kraft getreten. In der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Selsingen sind folgende Änderungsbereiche dargestellt: 1 – Wohnbaufläche "Feldstraße", Seedorf 2 – Erweiterung Gewerbliche Baufläche "Godenstedter Straße", Seedorf 3 – Wohnbaufläche "Granstedter Straße", Selsingen 4 – Wohnbaufläche "Kutenholzer Straße II", Byhusen 5 – Wohnbaufläche "Richtweg", Deinstedt Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den zum Download bereitgestellten Planunterlagen. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: Bauleitplan SG 41. Änderung Bauleitplan SG 41. Änderung pdf Planzeichnungen zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes pdf Begründung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes pdf Zusammenfassende Erklärung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes (Eingestellt am 13.10.2020) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns bitte eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP) Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP) Gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist jede lärmkartierte Gemeinde verpflichtet, einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Einwohner. Die nun fertiggestellte Lärmkartierung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) zeigt, dass die Samtgemeinde Selsingen an mindestens einer kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraße liegt (Bundesstraße 71) und dementsprechend die Verpflichtung besteht, einen LAP zu erstellen. Im Falle von Samtgemeinden haben die Samtgemeinden den LAP zu erstellen, dabei ist aber jede der kartierten Mitgliedsgemeinden einzeln aufzuführen. Für den Bereich der Samtgemeinde Selsingen sind die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen betroffen. Die Entwürfe der Lärmaktionspläne für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen haben in der Zeit vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018 öffentlich ausgelegen. Anregungen von Bürgern liegen nicht vor. Der Samtgemeinderat hat die Lärmaktionspläne für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen in seiner Sitzung am 26.11.2018 beschlossen. Die Lärmaktionspläne können bei der Samtgemeinde Selsingen, Hauptstraße 30, 27446 Selsingen, Zimmer 43, während der Dienststunden von jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: Lärmaktionspläne für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen Lärmaktionsplan-Deinstedt-2018 Lärmaktionsplan-Sandbostel-2018 Lärmaktionsplan-Seedorf-2018 Lärmaktionsplan-Selsingen-2018 Strategische Lärmkartierung MU – 3. Stufe für die Gemeinden Deinstedt, Sandbostel, Seedorf und Selsingen MU_Laerm_Statistik_Gemeinden_2017_Deinstedt_03357011 MU_Laerm_Statistik_Gemeinden_2017_Sandbostel_03357040 MU_Laerm_Statistik_Gemeinden_2017_Seedorf_03357042 MU_Laerm_Statistik_Gemeinden_2017_Selsingen_03357043 (Eingestellt am 06.12.2018) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 40. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sonstiges Sondergebiet "Schießsport Rhadereistedt") 40. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE SELSINGEN (Sonstiges Sondergebiet "Schießsport Rhadereistedt") Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat mit Verfügung vom 10.01.2019 (Az.: 63 ROW – 61 72 60/220) die vom Rat der Samtgemeinde Selsingen am 19.09.2018 beschlossene 40. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Im Änderungsbereich ist ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Schießsport" in der Gemarkung Rhadereistedt gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Flächennutzungsplan dargestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Lärmschutzwalles sowie die Modernisierung der technischen Einrichtungen der vorhandenen Tontaubenschießanlage (Anlagensteuerung) zu schaffen und somit eine Immissionsminderung zu realisieren. Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.01.2019 in Kraft getreten. Folgende Planunterlagen stehen zum Download bereit: 40. Änderung Flächennutzungsplan pdf Planzeichnung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes pdf Begründung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes pdf Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan für den Bereich Rhadereistedt pdf Auswirkungsanalyse zur Ermittlung angemessener Abstände nach Störfall-Verordnung (TÜV NORD, Rostock, 23.01.2018) pdf Schalltechnische Messungen zur Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen (ted GmbH, Bremerhaven, 11.08.2016) pdf Ergebnisbericht Bodenuntersuchung (Jürgen H. Voss, Suderburg, November 2016 (eingestellt am 31.01.2019) Sollten sich Fragen zum Umgang mit dieser Internetseite ergeben, so schicken Sie uns eine Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Adresse Samtgemeinde Selsingen Hauptstr. 30 27446 Selsingen Kontakt Tel.: 04284 - 9307-0 Fax: 04284 - 9307-555 samtgemeinde@selsingen.de Öffnungszeiten Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Do. 14.00 - 18.00 Uhr Kontakt Impressum Datenschutzerklärung Interner Bereich

Bauleitplanung: Kreßberg

Gemeinde Kreßberg: Bürger-GIS Loading... Gemeinde Kreßberg Home Leichte Sprache Suche 07957/9880-0 Rathaus Rathaus Gemeindeverwaltung Gemeinderat Gemeinderat Mitglieder Ratsinformationssystem Dienstleistungen A-Z Service-BW Leistungen Lebenslagen Online-Formulare Bauplätze Bauplätze Marktlustenau Bodenrichtwerte Heiraten in Kreßberg Bürger-GIS Versorgung Entsorgung Freiflächenphotovoltaik Lärmaktionsplan Ortsrecht Steuern, Gebühren Steuern Wasser und Abwasser Elternbeiträge für die Kinderbetreuung Hallengebühren Kleineinleitergebühren Kosten - Feuerwehr Beiträge Eintritt Waldfreibad Kleineinleiterabgabe Mitteilungsblatt Bestattungsgebühren Verwaltungsgebühren Ausschreibungen Stellenausschreibungen Kontakt Erklärung zur Barrierefreiheit Leichte Sprache Gemeinde Gemeinde Kreßberger Chronik Statistik Einwohner Kinderbetreuung Kinderbetreuung Kindergarten Waldtann Kindergarten Marktlustenau Kinderhaus Haselhof Kinderkrippe Haselhof Schulen VHS Kreßberg Medizinische Versorgung Seniorenfahrdienst Breitbandausbau Bürgerstiftung Kreßberg Hallenvermietung Feuerwehr Feuerwehr Aktuelles Einsätze Technik Freizeit Freizeit Waldfreibad Kirchengemeinden Vereine Gastronomie Gaststätten | Übernachtungen Ferienwohnungen Urlaub auf dem Bauernhof Radfahren | E-Bike mieten Wandern Bienen-Zentrum Volkstheater Wirtschaft Wirtschaft Förderungen Gewerbegebiete LEADER-Aktionsgebiet Jagstregion Aktuelles Veranstaltungskalender Nachrichten Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungsblatt Auslegungsunterlagen INFO-Karte INFO-Karte 1. Home 2. Rathaus 3. Bürger-GIS Rathaus Rathaus Gemeindeverwaltung Gemeinderat Gemeinderat Mitglieder Ratsinformationssystem Dienstleistungen A-Z Service-BW Leistungen Lebenslagen Online-Formulare Bauplätze Bauplätze Marktlustenau Bodenrichtwerte Heiraten in Kreßberg Bürger-GIS Versorgung Entsorgung Freiflächenphotovoltaik Lärmaktionsplan Ortsrecht Steuern, Gebühren Steuern Wasser und Abwasser Elternbeiträge für die Kinderbetreuung Hallengebühren Kleineinleitergebühren Kosten - Feuerwehr Beiträge Eintritt Waldfreibad Kleineinleiterabgabe Mitteilungsblatt Bestattungsgebühren Verwaltungsgebühren Ausschreibungen Stellenausschreibungen Kontakt Erklärung zur Barrierefreiheit Leichte Sprache Gemeinde Gemeinde Kreßberger Chronik Statistik Einwohner Kinderbetreuung Kinderbetreuung Kindergarten Waldtann Kindergarten Marktlustenau Kinderhaus Haselhof Kinderkrippe Haselhof Schulen VHS Kreßberg Medizinische Versorgung Seniorenfahrdienst Breitbandausbau Bürgerstiftung Kreßberg Hallenvermietung Feuerwehr Feuerwehr Aktuelles Einsätze Technik Freizeit Freizeit Waldfreibad Kirchengemeinden Vereine Gastronomie Gaststätten | Übernachtungen Ferienwohnungen Urlaub auf dem Bauernhof Radfahren | E-Bike mieten Wandern Bienen-Zentrum Volkstheater Wirtschaft Wirtschaft Förderungen Gewerbegebiete LEADER-Aktionsgebiet Jagstregion Aktuelles Veranstaltungskalender Nachrichten Amtliche Bekanntmachungen Mitteilungsblatt Auslegungsunterlagen INFO-Karte INFO-Karte Bürger-GIS Interaktive Karte - hier klicken Einfach unter Menü - Legende - Haken setzen, je nachdem, welchen Bereich man einsehen möchte. back-to-top

Lust auf"s Landleben immer größer Katalog Landurlaub 2002 liegt in neuem Outfit vor

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 014/02 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 014/02 Magdeburg, den 8. Januar 2002 Lust auf"s Landleben immer größer Katalog Landurlaub 2002 liegt in neuem Outfit vor In einem ganz neuem Outfit bringt das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft für Urlaub und Freizeit auf dem Lande Sachsen-Anhalt e.V. den neuen Katalog Landurlaub 2002 heraus. Die frische Farbgestaltung des Katalogs ist mit der Produktlinie der Landesmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt abgestimmt. Der nun bereits im 9. Jahr erscheinende Katalog Landurlaub stößt bei der Bevölkerung Sachsen-Anhalts und auch außerhalb der Landesgrenzen immer wieder auf große Nachfrage und Beliebtheit. Er hat wesentlich zur Stabilisierung und Steigerung der übernachtungszahlen im ländlich strukturierten Raum beigetragen. 2000/2001 stiegen die übernachtungen in Sachsen-Anhaltum insgesamt um 3,4% auf 2.176.327. Die Harzregion belegt mit 6 % Steigerung den ersten Platz. Allerdings nimmt mit 5,1 % Zuwachs die Altmarkregion, eine klassische Landurlaubsregion, bereits den zweiten Platz ein. Minister Konrad Keller: "Ich sehe hier noch Potentiale. Für Familien mit Kindern, besonders aus der Stadt, ist Urlaub auf dem Lande nicht nur aufregend sondern auch lehrreich." Mehr und mehr Gäste wissen den Service und den Erholungswert des Landurlaubs abseits vom Trubel der großen Touristenzentren zu schätzen. Auf der "Grünen Woche" in Berlin (Beginn 11. Jan. 2002) wird der Katalog erstmalig präsentiert. Insbesondere stehen im Vordergrund: Familienurlaub mit Kindern Großeltern und Enkel auf Entdeckung Abenteuer Heuhotel Reiterferien in Sachsen-Anhalt. Interessierte Urlaubsgäste können aus der Vielfalt von 80 Anbieterbetrieben das für ihre Bedürfnisse geeignete Feriendomizil auswählen. Gebucht werden kann auch ohne Einschaltung einer Vermittlungsagentur. Interessenten erhalten den Katalog kostenlos über: LAG Urlaub und Freizeit,Goethestraße 56, 39108 Magdeburg, Tel.: 03 91 / 7 33 00 33; Fax: 03 91 / 7 39 10 34 oder als pdf-Datei unter www.mrlu.sachsen-anhalt.de unter Themen A-Z, Stichwort Landurlaub. Rückfragen an Annette Schütz Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Winterferien auf dem Lande Broschüre gibt Tipps zu Adressen und Angeboten

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 007/07 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 007/07 Magdeburg, den 26. Januar 2007 Winterferien auf dem Lande Broschüre gibt Tipps zu Adressen und Angeboten Rund 200 Bauernhöfe, Landschlösser und Pensionen und Herbergen warten in Sachsen-Anhalt auf Gäste. Eine Umfrage ergab, dass in den Winterferien fast überall noch kleine und große Gäste herzlich willkommen sind. Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke verweist darauf, dass Ferien auf dem Land viel Spaß für kleines Geld bieten. Familien finden bereits ab 30 Euro pro Nacht eine Ferienwohnung für vier Personen. Und das Freizeitangebot ist überall so reichlich, dass auch bei schlechtem Wetter keine Langeweile aufkommt. Besonders viele Angebote gibt es für Pferdefreunde und solche die es werden wollen. Und wer nicht reiten lernen will, der töpfert vielleicht lieber, füttert die Tiere auf dem Hof, wandert oder fährt Fahrrad. Landurlaub gibt es in allen Teilen des Landes. Im Harz ebenso wie an der Elbe. Oftmals muss man nur wenige Kilometer mit dem Auto oder der Bahn fahren, um tolle Ferien zu erleben.   Kurzentschlossene können die neu erschienene Broschüre ¿Erlebnis Landurlaub¿ des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (0391-5671952) und der Landesarbeitsgemeinschaft für Urlaub und Freizeit (03946-702188) anfordern und unter den Angeboten von rund 70 Unterkünften wählen. Urlaub auf dem Lande ist vor allem im Sommer sehr beliebt. Die durchschnittliche Auslastung der Landurlaubquartiere liegt nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft Urlaub auf dem Lande bei 30 bis 35 Prozent. Deutschlandweit haben 2003-2005 ca. 2,1 Millionen Gäste über 14 Jahren mindestens 5 oder mehr Tage Urlaub auf dem Land gemacht. Das Potential wird auf rund 5,5 Millionen Gäste bundesweit geschätzt.                                                                              Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Zehn Jahre Straße der Romanik in der Altmark Staatssekretär Maas: Bedeutung der Straße der Romanik ist auch der Altmark zu verdanken

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 107/03 Magdeburg, den 4. Juni 2003 Zehn Jahre Straße der Romanik in der Altmark Staatssekretär Maas: Bedeutung der Straße der Romanik ist auch der Altmark zu verdanken Magdeburg/Arendsee . "Die Bedeutung der Straße der Romanik ist auch ihrer Nordroute, die unter anderem die gesamte Altmark durchquert, zu verdanken." Mit diesen Worten würdigte heute Staatssekretär Manfred Maas auf einer Festveranstaltung des Tourismusverbandes Altmark in Arendsee das zehnjährige Bestehen der Straße der Romanik. Der Erfolg der Straße beruhe maßgeblich darauf, dass es die erste kulturhistorische Themenstraße der neuen Bundesländer gewesen war, so der Staatssekretär. Heute gehört sie mit mehr als einer Million Besucher jährlich zu den Top-Ten der deutschen Themenstraßen. 72 Romanikobjekte in 60 Altmarkorten sprechen für die kulturhistorische Bedeutung der Altmark. Maas: "Auswärtige denken bei der Altmark natürlich sofort an den Natur- und Landtourismus. Aber die Altmark hat noch vielmehr zu bieten: Mehrere Hansestädte, ob nun Salzwedel oder Tangermünde, zeugen von einem lebhaften Handel, den es hier bereits im Mittelalter gab, auch entlang der Straße der Romanik." Die Einbindung in die touristischen Netzwerke des Landes würde deshalb optimale Voraussetzungen für eine zielgerichtete touristische Infrastrukturentwicklung bieten, so der Staatssekretär. Er verwies darauf, dass mehrere Orte an der Straße der Romanik auch in andere Tourismusnetzwerke eingebunden sind, so Osterburg in das Landesthema "Gartenträume" und Havelberg an das wassertouristische Projekt "Blaues Band". Das gelte auch für Arendsee. Auf Grund seiner gesundheitstouristischen Bedeutung wurde dem Ort im vergangenen Jahr von der Landesregierung der Luftkurort-Status verliehen. "Gerade diese Reichhaltigkeit an Erlebbarem - Kuraufenthalte, Natur und Geschichte - ist es, was die Altmark für den Tourismus attraktiv macht", so Maas. Viele Tourismusprojekte in der Altmark werden durch die Landesregierung unterstützt. Dazu gehören die Förderung des Projektes "Landurlaub Altmark" und das Außenmarketing über die Landesmarketinggesellschaft. Darüber hinaus gibt es die Einzelförderung für die touristische Infrastruktur und für Objekte an der Straße der Romanik sowie der anderen Tourismusthemen. Nicht zuletzt auch deshalb ist die Zahl der übernachtungen in der Altmark von 300.000 im Jahr 1993 auf knapp 400.000 im Jahr 2001 gestiegen. Lediglich im vergangenen Jahr gab es auf Grund der Flutkatastrophe eine Rückgang bei den übernachtungszahlen. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-43 16 Fax: (0391) 567-44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

Internationale Grüne Woche 2019

Nordrhein-Westfalen Stadt. Land. Fluss. Nordrhein-Westfalen auf der Internationalen Grünen Woche Berlin 2019 Gruppenforo GW19, Foto: LANUV NRW auf der IGW Das Land NRW beteiligt sich seit vielen Jahren an der weltgrößten Leitmesse für Landwirtschaft, Ernährung und Gartenbau. Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz plant und organisiert das LANUV seit 2014 den Messeauftritt des Landes NRW. Grüne Woche (IGW) Die Grüne Woche (IGW) ist eine internationale Ausstellung der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie des Gartenbaus. Sie wurde 1926 gegründet und findet in Berlin vom 18.- 27. Januar 2019 zum 84. Mal statt. Auf der Messe zeigt Nordrhein-Westfalen die Leistungsfähigkeit der Erzeuger von hochwertigen Lebensmitteln und die Produktvielfalt aus den verschiedenen Regionen des Landes. Die Wertschätzung gegenüber diesen Produkten wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern nahegebracht. Die IGW ist Ausgangspunkt für das Global Forum for Food and Agriculture (GFFA). Hier treffen sich internationale Ministerien und Nahrungsmittelproduzenten und zeigen mit ihren Gemeinschaftsschauen, was die faszinierende Welt der Nahrungs- und Genussmittel zu bieten hat. NRW-Auftritt 2019 Das Land Nordrhein-Westfalen hat seinen Auftritt auf der IGW 2019 erneuert: In der NRW-Länderhalle werden die Themen „Natur“, „Genuss“ und „Land(wirtschaft)“ als neue Flächen definiert und um „Ausstellerinseln“ ergänzt. Die Messegäste sollen sich in der Halle wohl fühlen und einen Eindruck von der landestypischen Vielfalt an Regionen, Menschen und Produkten gewinnen. Das neue Motto lautet: NORDRHEIN-WESTFALEN STADT. LAND. FLUSS. Begleitet wird die Präsentation von einem attraktiven Bühnenprogramm, das den Messebesucherinnen und Messebesuchern täglich Gespräche mit NRW-Initiativen, Kochshows und spannende Mitmachaktionen bietet. Erstmalig können sich die Messegäste auch digital an einem zentralen Infopunkt und an Stelen in der Halle über NRW informieren. Das LANUV ist zuständig für die Organisation und Konzeption der Messepräsentation des Landes NRW auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin. 2019 nimmt NRW zusammen mit folgenden 24 Ausrichtern teil: Betrieb der NRW-Gästelounge, Henkel Gastronomie Landesbetrieb Wald und Holz NRW Naturpark Hohe Mark AG Komm aufs Land – Urlaub auf dem Bauernhof in NRW e.V Biologische Station Rhein-Sieg Kreis e.V. Früh Kölsch, Cölner Hofbräu P. Josef Früh KG Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Verbraucherzentrale NRW NRW-Infopoint/ Azaleen Heinz Manten Privatbrauerei E. Barre GmbH mein-ei.nrw e.V. GEPA, The Fair Trade Company, Kaffeespezialitäten Die Faire Milch, Grefrath Verband nordrhein-westfälischer Fischzüchter und Teichwirte e.V. Münsterland Tourismus e.V. Genussregion Niederrhein e.V. Kanne Brottrunk Verein Ernährung NRW e.V. Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e.V. Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. Agrobusiness Niederrhein e.V. LEADER NRW Staatlich Bad Meinberger Mineralbrunnen GmbH & Co. KG, Forstetal600 Genussregion Ostwestfalen-Lippe e.V.

Internationale Grüne Woche 2017

Weltgrößte Leitmesse für Landwirtschaft, Ernährung und Gartenbau Nordrhein-Westfalen auf der Internationalen Grünen Woche Berlin vom 20.-29. Januar 2017 Gruppenfoto GW17, Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Auf fast 1.100 m² präsentieren Unternehmungen aus NRW Lebensmittel aus der Region. Im Mittelpunkt steht der Genuss dieser hochwertigen, regionalen Produkte. Zusammen mit dem 10-tägigen Bühnenprogramm werden Infos, Buntes und Unterhaltsames rund um Regionalentwicklung, Wertschätzung von Lebensmitteln, Verbraucherschutz, Nachhaltigkeit und Naturschutz vermittelt. Das Land NRW beteiligt sich seit vielen Jahren an der Messe. Im Auftrag des Ministeriums (MKULNV) plant und organisiert das LANUV seit 2014 den Messeauftritt des Landes NRW. Die Grüne Woche (kurz IGW) ist eine internationale Ausstellung der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie des Gartenbaus. Sie wurde 1926 gegründet und findet in Berlin vom 20. – 29. Januar 2017 zum 82. Mal statt. Dem Konsumtrend folgend, nehmen die Themen ländliche Räume, Regionalität, Tierschutz, nachwachsende Rohstoffe, Bio und gesunde Ernährung sowie der Gartenbereich immer weiter an Bedeutung zu. So wird die Bedeutung der Grünen Woche für die Agrarpolitik durch den Besuch von 200 internationalen und nationalen Ministern und Staatssekretären deutlich. Die IGW ist Ausgangspunkt für das Global Forum for Food and Agriculture (kurz GFFA). Hier treffen sich internationale Ministerien und Nahrungsmittelproduzenten und zeigen mit ihren Gemeinschaftsschauen, was die faszinierende Welt der Nahrungs- und Genussmittel zu bieten hat. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich wie seit vielen Jahren an der Messe. Unter dem Motto „Gutes und Nachhaltiges aus Nordrhein-Westfalen“ zeigt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW gemeinsam mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW und der Landwirtschaftskammer NRW sowie weiteren 20 Ausrichtern eine Vielzahl an regionalen Produkten und Informationen. Begleitet wird die Präsentation von einem attraktiven Bühnenprogramm, das den Messebesucher/innen täglich mit Diskussionen und Vorträgen zu aktuellen Themen, Kochshows und spannende Mitmachaktionen bietet. 2017 nimmt NRW zusammen mit folgenden 20 Ausrichtern teil (alphabetisch): Agrobusiness Niederrhein e.V. Biologische Station Rhein-Sieg Kreis e.V./ Äpfel + Obstwiesenpädagogik BiOlokal e.V. – Genussregion OWL Die Faire Milch, Grefrath Ernährung-NRW e.V. Erzquell Brauerei Bielstein Haas & Co. KG Genussregion Niederrhein e.V. GEPA - The Fair Trade Company/Kaffee-Bar Heinz Manten/Azaleen Henkel Gastronomie in der NRW Gästelounge Komm aufs Land, Arbeitsgemeinschaft Bauernhof- u. Landurlaub NRW e.V. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen LEADER NRW mein-ei.nrw e.V. Münsterland Tourismus e.V. Privatbrauerei E. Barre GmbH Staatlich Bad Meinberger Mineralbrunnen GmbH & Co. KG Verbraucherzentrale NRW Landesbetrieb Wald und Holz NRW

Internationale Grüne Woche 2018

Weltgrößte Leitmesse für Landwirtschaft, Ernährung und Gartenbau Nordrhein-Westfalen auf der Internationalen Grünen Woche Berlin 2018 Gruppenfoto GW18, Foto: LANUV Eine erfolgreiche IGW 2018 geht zu Ende. Wir bedanken uns für den zahlreichen Besuch in unserer NRW-Messehalle. Ein herzliches Dankeschön an unsere Aussteller und Mitaussteller. Wir hoffen, auch Sie hatten in diesem Jahr viel Spaß bei uns und mit uns. Das Land NRW beteiligt sich seit vielen Jahren an der Messe. Im Auftrag des Ministeriums (MULNV) plant und organisiert das LANUV seit 2014 den Messeauftritt des Landes NRW. Die Grüne Woche (kurz IGW) ist eine internationale Ausstellung der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie des Gartenbaus. Sie wurde 1926 gegründet und findet in Berlin vom 19. – 28. Januar 2018 zum 83. Mal statt. Dem Konsumtrend folgend, nehmen die Themen ländliche Räume, Regionalität, Tierschutz, nachwachsende Rohstoffe, Bio und gesunde Ernährung sowie der Gartenbereich immer weiter an Bedeutung zu. So wird die Bedeutung der Grünen Woche für die Agrarpolitik durch den Besuch von 200 internationalen und nationalen Ministern und Staatssekretären deutlich. Die IGW ist Ausgangspunkt für das Global Forum for Food and Agriculture (kurz GFFA). Hier treffen sich internationale Ministerien und Nahrungsmittelproduzenten und zeigen mit ihren Gemeinschaftsschauen, was die faszinierende Welt der Nahrungs- und Genussmittel zu bieten hat. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich seit vielen Jahren an der Messe unter dem Motto „Gutes und Nachhaltiges aus Nordrhein-Westfalen“. Gemeinsam mit dem NRW-Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium, dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW und dem LANUV NRW werden mit den insgesamt 20 Ausrichtern eine Vielzahl an regionalen Produkten und Informationen präsentiert. Begleitet wird die Präsentation von einem attraktiven Bühnenprogramm, das den Messebesucherinnen und Messebesuchern täglich Aktionen mit NRW-Initiativen, Kochshows und spannende Mitmachaktionen bietet. Das LANUV ist zuständig für Organisation und Konzeption der Messepräsentation des Landes NRW auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin. 2018 nimmt NRW zusammen mit folgenden 20 Ausrichtern teil: LEADER NRW – Projekte ländlicher Entwicklung Komm aufs Land, Arbeitsgemeinschaft f. Bauernhof- u. Landurlaub NRW e.V. Ernährung-NRW e.V. – Wechselaussteller mit verschiedenen Produkten Genussregion Niederrhein e.V. – Wechselaussteller mit verschiedenen Produkten Wald und Holz NRW Biologische Station im Rhein-Sieg Kreis e.V. (Apfelausstellung + Obstpädagogik) Privatbrauerei E. Barre GmbH Genussregion Ostwestfalen-Lippe e.V. – Wechselaussteller mit verschiedenen Produkten Bad Meinberger Mineralbrunnen GEPA – The Fair Trade Company – Kaffeespezialitäten LANUV NRW Werbegemeinschaft Mein Ei.NRW Henkel-Gastronomie / Gästelounge Verbraucherzentrale NRW e.V. Agrobusiness Niederrhein e.V. Begrüßungswand mit Blumen / Azaleen, Heinz Manten Faire Milch Grefrath Münsterland e.V. – Wechselaussteller mit verschiedenen Produkten Erzquell Brauerei Bielstein Kanne Brottrunk

Internationale Grüne Woche 2016

Gutes und Nachhaltiges aus NRW Nordrhein-Westfalen auf der Internationalen Grünen Woche vom 15.-24. Januar 2016 Unter dem Motto „Gutes und Nachhaltiges aus NRW“ präsentiert sich das einwohnerstärkste deutsche Bundesland auf der Internationalen Grünen Woche 2016 in Berlin, der weltgrößten Leitmesse für Landwirtschaft, Ernährung und Gartenbau. Das LANUV beteiligt sich mit einem eigenem Stand zum Verbraucherschutz und einem Bildungsprogramm für Schulen in Berlin. Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Foto: LANUV Auf fast 1100 m² Ausstellungsfläche in der Halle 5.2.a. präsentieren 19 Austeller regionale Lebensmittel, Fachbeiträge, Pflanzenzucht, bieten Veranstaltungen für Schulen an, informieren und unterhalten mit einem bunten Bühnenprogramm. Anregende Kochshows, lebendige Gesprächsrunden und Musik sorgen für beste Unterhaltung. In der NRW-Gästelounge beweist ein als BioMentor ausgezeichneter Koch wie lecker nachhaltiges Essen ist. Messebesucher können hochwertige Produkte aus verschiedenen Regionen des Landes genießen. Dabei kommen sowohl der westfälische Knochenschinken, der Reibekuchen aus dem Sauerland als auch die schärfste Schaschliksauce aus dem Ruhrgebiet zur Geltung. Der Genuss von Lebensmitteln aus NRW wird mit Aktionen rund um die Themen Regionalität, Nachhaltigkeit und die Wertschätzung von Lebensmitteln verknüpft. Über die neue Lebensmittelkennzeichnung können sich die Besucher unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes informieren. Die „Rheinische Schafsnase“ oder der „Westfälische Gülderling“ sind nur zwei Beispiele von zweihundert alten Apfelsorten, die in der NRW-Halle gezeigt werden. Die Obstwiese als spannendes Lernprojekt für Schulen und Bildungsangebote aus der Kampagne Schule der Zukunft zeigen: NRW macht sich auch stark für Bildung für Umwelt und Nachhaltigkeit. Ein "wandelnder Baum" zeigt, dass das einwohnerstärkste Bundesland auch Waldland ist. Das Land NRW beteiligt sich wie seit vielen Jahren an der Messe. Seit 2014 koordiniert das LANUV die NRW-Präsentation. 2016 nimmt NRW zusammen mit folgenden 19 Ausrichtern teil (alphabetisch): Agrobusiness Niederrhein e.V. Biologische Station im Rhein-Sieg Kreis e.V. / Apfelsorten + Obstwiesenpädagogik BiOlokal e.V. + Lippe-Marketing Ernährung-NRW e.V. Genussregion Niederrhein e.V. GEPA - The Fair Trade Company/Kaffee Heinz Manten/Azaleen Henkel-Betriebsgastronomie in der NRW Gästelounge Komm aufs Land, Arbeitsgemeinschaft f. Bauernhof- u. Landurlaub NRW e.V. LANUV/Verbraucherschutz LANUV/NUA/Messe Schülerprogramm Berlin Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen/Gewässerschutz LEADER NRW mein-ei.nrw Privatbrauerei E. Barre GmbH Regionale 2016 Staatlicher Mineralbrunnen Bad Meinberger Verbraucherzentrale NRW Wald und Holz NRW

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