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s/aich/Laich/gi

Herpetologie: Anthropogene Einflüsse auf eine Herpetofauna des peruanischen Amazonasbeckens, Peru

Population biology of Common Toads

Kombinationswirkung organischer Schadstoffe auf Fische

Cytologische und biochemische Untersuchung der Wirkung von Spuren organischer Schadstoffe in Einzelstudien und Kombinationsexperimenten zur Katalogisierung und Bewertung von Wechselwirkungen verschiedener Schadstoffe im Fisch sowie zur Schaffung von Kriterien fuer die Formulierung von Qualitaetszielen fuer Oberflaechengewaesser. Erfassung ultrastruktureller Veraenderungen und funktioneller Parameter (Enzyminduktion, Veraenderungen in Markerenzymen) in Leber, Niere und Kiemen der Regenbogenforelle. Parallel Mikroinjektionsexperimente mit befruchteten Fischeiern (Regenbogenforelle, Zebrabaerbling). Va Untersuchung an Harnstoffderivaten, Atrazinersatzstoffen und/oder Organometallverbindungen.

IANB-Monitoring BL: IANB = Inventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung, BL = Kanton Basel-Landschaft

Überwachung der Bestandesgrösse ausgewählter Amphibienarten durch Fangwiederfang. Nachweis aller anderen Amphibienarten auf dem Niveau Präsenzabsenz. Die überwachten Objekte sind Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung.

Rana temporaria Linnaeus, 1758 Grasfrosch Amphibien Vorwarnliste

Der Grasfrosch ist in ganz Deutschland verbreitet und in vielen Regionen durchaus die häufigste oder doch wenigstens eine der häufigsten Amphibienarten. Die TK25-Q Rasterfrequenz im Zeitraum 2000 bis 2018 ist nach der Rasterfrequenz der Erdkröte die zweithöchste (67,41 %). Dadurch fällt der Grasfrosch in die Kriterienklasse „sehr häufig“. Größere Regionen ohne ein Vorkommen gibt es kaum. Lücken können aber aufgrund mangelnder Erfassung scheinbar oder bei intensiver Landnutzung gelegentlich auch real bestehen. Das wird vor allem bei lokalen und regionalen Erfassungen deutlich, ist aber auch in nationalen Verbreitungskarten (DGHT 2018) feststellbar. Der langfristige Bestandstrend wird anders als in der letzten Roten Liste als sehr starker Rückgang bewertet. Die noch vergleichsweise häufige Art hat in den letzten 130 Jahren enorme Bestandseinbußen erlitten, die auf über 90 % geschätzt werden. Der Grasfrosch war vor der Intensivierung der Landwirtschaft auch auf Äckern, Wiesen und Weiden eine offenbar massenhaft vorkommende Art (z. B. Landois 1890, Landois et al. 1892). Auf Äckern sind Grasfrösche jedoch seit sehr langer Zeit nicht mehr zu finden und selbst im Grünland sind sie zu einer seltenen Erscheinung geworden. Beim kurzfristigen Bestandstrend wird von einer Abnahme der Bestände ausgegangen, deren Ausmaß jedoch unbekannt ist: Trotz dieser Unsicherheit schätzen fast alle Experten und Expertinnen der Bundesländer den kurzfristigen Bestandstrend als eindeutig negativ ein. Eine geeignete Methode, um zukünftig bessere Aussagen zum kurzfristigen Bestandstrend zu erhalten, wäre die Bestands- und Bestandsentwicklungsschätzung mittels Laichballenzählungen (Schlüpmann 1981, 1988). Insgesamt ergibt sich die aktuelle Einstufung in die Rote-Liste-Kategorie „Vorwarnliste“. Die geänderte Einschätzung des langfristigen Bestandstrends (RL 2009: „mäßiger Rückgang“), die mit der Berücksichtigung der genannten alten Quellen begründet wird, führt zu einer geänderten Gesamteinstufung der 2009 noch als „Ungefährdet“ gelisteten Art in die „Vorwarnliste“. Wie bei allen Amphibien spielt auch beim Grasfrosch der massive Verlust an Kleingewässern bis in die 1980er Jahre eine erhebliche Rolle (z. B. Ant & Bellinghoff 1980, Stangier 1988). Der Grasfrosch benötigt grasig-krautige Vegetation in seinen Landlebensräumen. In landwirtschaftlichen Gebieten findet er solche kaum noch. Äcker sind schon vor Jahrzehnten als Lebensraum ausgefallen. Auch die intensiv genutzten Wiesen sind als Lebensraum nahezu ungeeignet. Mechanisierung, Düngung und Pestizideinsatz sind ein bestehendes und offenbar immer noch wachsendes Problem für den Grasfrosch. In landwirtschaftlich geprägten Regionen sind die Rückgänge des Grasfroschs schon seit Jahrzehnten bemerkt worden (Schlüpmann 1981, Schlüpmann & Günther 1996). Dieser Trend hat sich mit der weiteren Intensivierung der Landwirtschaft verstärkt (Schlüpmann et al. 2011, Geiger et al. 2018 a, 2018 b). Durch diese Intensivierung, vor allem durch den Pestizideinsatz und die Düngung, hat ein massiver Habitat- und Strukturverlust eingesetzt, der die gesamte Biozönose inklusive des Beutetierspektrums betrifft. Daneben haben Grasfrösche beim Einsatz moderner Maschinen und Mäher kaum eine Überlebenschance. Auch die mechanisierte Forstwirtschaft, der Straßenverkehr, Aussetzungen von Fischen, die massiv angestiegenen Bestände des Wildschweins (Sus scrofa) und die gebietsweise vermehrte Prädation infolge der Ausbreitung des Waschbären (Procyon lotor) wirken sich negativ auf die Bestände aus. Bachrenaturierungen führten zu einem gebietsweise deutlichen Rückgang künstlicher Staugewässer und damit zu Verlusten von Laichhabitaten des Grasfroschs. Von Bibern (Castor fiber) geschaffene Stauteiche und deren Umgebung sind regional ein guter Ersatz (Dalback et al. 2014), doch reichen sie bislang nicht aus, um die beschriebenen negativen Entwicklungen landes- oder bundesweit auszugleichen. Auch die zunehmende Frühjahrstrockenheit ist für Laich und Larven des Grasfroschs vermehrt ein Problem. Die Erhaltung der Laichgewässer ist wie bei allen Amphibien auch für den Grasfrosch zentral. Beim Rückbau von künstlichen Staugewässern sollten, wo das möglich ist, Ruhewasserzonen in den Randbereichen der Bäche geschaffen werden. Staugewässer mit etablierten Amphibienpopulationen sollten solange erhalten werden, bis Ersatzlaichplätze zur Verfügung stehen. Extensiv genutzte Wiesen sowie Ackerrandstreifen sollten erhalten und gefördert werden. Breite Saumstrukturen an Wegen, stehenden und fließenden Gewässern sowie an Waldrändern müssen belassen werden. Von besonderer Bedeutung für den Schutz dieser Art ist, dass das Umpflügen solcher Strukturen verhindert wird. Die Pflege dieser Strukturen sollte extensiv erfolgen, ein Pestizideinsatz ist zu unterlassen und ein zurückhaltender Maschineneinsatz würde in vielen Fällen helfen.

Rana arvalis Nilsson, 1842 Moorfrosch Amphibien Gefährdet

Der Anteil Deutschlands am Gesamtareal der Art liegt deutlich unter 10 % (Glandt 2006). Die Vorkommen in Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg sind jedoch hochgradig isolierte Vorposten (Laufer 2004, 2006). Ein genetischer Austausch mit anderen Populationen ist extrem unwahrscheinlich. Eine Verschleppung von Froschlaich oder Kaulquappen durch Wasservögel, zu der es nur Spekulationen, aber laut Schmidt (2013) und Fonte et al. (2019) keine Beobachtungen gibt, wird von den Autoren ausgeschlossen. Für die Erhaltung der isolierten Vorposten ist Deutschland in besonderem Maße verantwortlich. Der Moorfrosch besiedelt ein sehr großes Areal von Nordostfrankreich bis zum Baikalsee (Glandt 2006). Als Charakterart der Tiefebenen und Auen fehlt er natürlicherweise in den Gebirgen und Mittelgebirgen. In Norddeutschland tritt er fast flächendeckend auf. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ist die Verbreitung weit lückiger. In diesen Bundesländern ist der Moorfrosch außerdem durch erhebliche Bestandsverluste gekennzeichnet. Auch in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zeigt der Moorfrosch deutliche Rückgänge und ist hier in allen regionalen Roten Listen als „Vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Im Saarland gilt der Moorfrosch als „Ausgestorben oder verschollen“. Die Art wird im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt. Ihre Verbreitung in Deutschland ist gut bekannt. Die TK25-Q Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 22,8 % und kann trotz der deutlichen Rückgänge im Bundesgebiet noch der Kriterienklasse „mäßig häufig“ zugeordnet werden. Der langfristige Bestandstrend wird als starker Rückgang eingestuft und lässt sich zum einen direkt mit der Zerstörung von Hoch- und Niedermooren (Günther & Nabrowsky 1996), zum anderen mit der Intensivierung der Landnutzung (Glandt 2006) in Verbindung bringen. Aufgrund fortschreitender Verluste im Süden und Westen Deutschlands und der allgemeinen Ausdünnung der Populationen muss beim kurzfristigen Bestandstrend von einer mäßigen Abnahme ausgegangen werden. Daraus folgt insgesamt die Rote-Liste-Kategorie „Gefährdet“. Die Bewertung des kurzfristigen Bestandstrends (mäßige Abnahme) in der vorliegenden Liste fußt auf einem verbesserten Kenntnisstand insbesondere aus dem FFH-Monitoring. Kühnel et al. (2009) schätzten den kurzfristigen Bestandstrend noch als starke Abnahme ein. Die Gefährdungseinstufung ändert sich dadurch jedoch nicht. Der anhaltende Rückgang der Art hat drei Hauptursachen: Verlust bzw. Verschlechterung typischer Lebensräume, insbesondere von Mooren, Auenlandschaften und Kleingewässern durch Entwässerung, Eutrophierung und intensive Landnutzung; die Art reagiert besonders empfindlich auf hydrologische Veränderungen im Laich- und Sommerhabitat – diese werden sich durch Klimaänderungen nach derzeit gültigen Prognosen gerade im Frühjahr noch verstärken (z. B. Mattern et al. 2019); zunehmende Fragmentierung der Lebensräum und Verinselung der Vorkommen durch intensive Landnutzung, Zersiedlung und Straßenverkehr. Die zu frühe oder zu häufige Mahd sowie der Einsatz von Kreisel- und Trommelmähwerken gelten noch immer als bedeutende Gefährdungsfaktoren. Auch in den letzten 10 bis 20 Jahren sind dadurch noch einzelne Populationen erloschen. Das Aufgeben großer Truppenübungsplätze wird als weitere Ursache für den Rückgang in Nordrhein-Westfalen angegeben. Grundsätzlich ist von einer hohen Sensibilität der Art gegenüber Agrochemikalien auszugehen. Dies betrifft sowohl mineralische Dünger (Schneeweiß & Schneeweiß 1997) als auch Pestizide (Brühl et al. 2013). In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz entwickelt sich der neozoische Kalikokrebs (Faxonius immunis) zu einem der Hauptgefährdungsfaktoren für die dort bereits sehr kleinen Populationen. Der invasive Krebs frisst die Entwicklungsstadien von Amphibien vom Laich bis zu den Larven und kann so für Reproduktionsausfälle sorgen (Martens 2016). Die Art ist auf intakte Lebensräume angewiesen. Hierbei kommt den Söllen in den Jungmoränenlandschaften, den periodischen Flachgewässern im extensiv genutzten Grünland und vitalen Mooren eine besondere Bedeutung zu. Die aquatischen Lebensräume sind sowohl im Wald als auch im Offenland zu erhalten und bei Bedarf zu pflegen (Zurückdrängen der Sukzession, vor allem im Agrarland). Die Wasserhaltung in der Landschaft stellt gerade unter den Bedingungen des Klimawandels eine zentrale Herausforderung dar. Grundsätzlich kann der Art mit angepasster Landwirtschaft geholfen werden, beispielsweise sollte in den Randbereichen der Kleingewässer auf Düngung und Pestizideinsatz verzichtet werden. Bei der Mahd sollten Balkenmähwerke eingesetzt werden. Außerdem sind eine geringe Mahdfrequenz, eine möglichst späte Mosaik- oder Streifenmahd bei mäßiger Schnitttiefe (mindestens 10 cm über dem Boden belassen) sowie die Erhaltung von Saumstrukturen entscheidend für den Schutz von Moorfrosch-Vorkommen. Der großflächige Schutz und die Vernetzung der Vorkommen sind überregional von Bedeutung. Gepflegte und funktionstüchtige Amphibienschutzanlagen an Straßen reduzieren Tierverluste und Isolationseffekte. In verschiedenen Landschaften Deutschlands sind Renaturierungsprojekte erfolgreich umgesetzt worden (z. B. in Schleswig-Holstein). Mit ihrer Umsetzung lässt sich der Zustand der Habitate erheblich verbessern, sofern z. B. flache und temporär überflutete Feuchtwiesen geschaffen und ehemalige Bruchwälder und Moore revitalisiert werden. Entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG der Europäischen Union) soll außerdem der naturnahe Zustand der Fließgewässer wiederhergestellt werden.

LSG Kuhndorftal Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG liegt südlich der Stadt Zeitz und umfaßt die Landschaft der Niederung des Wilden Baches. Es schließt das Waldgebiet des Knittelholzes ein und befindet sich zwischen den Ortslagen Kuhndorf, Nedissen und Rippicha in der Landschaftseinheit Zeitzer Buntsandsteinplateau. Das Bild des LSG wird durch den Taleinschnitt des Wilden Baches einschließlich seiner kleinen Zuflüsse geprägt, der mit seinem mäandrierenden und unverbauten Gewässerlauf und den fast durchgängig vorhandenen bachbegleitenden Gehölzen einen hohen Grad an Naturnähe aufweist. In diesem Bereich wechseln kleinflächig Auengrünland, Staudenfluren und kleinere Feldgehölze mit Streuobstbeständen, schattigen Waldgebieten und mesophilen Grünlandbereichen mit Übergängen zu Magerrasen in den Hangbereichen. Die größeren, geschlossenen Waldgebiete, die überwiegend forstlich genutzt werden, sind das Knittelholz und das Spittelholz mit gut strukturierten Laubmischbeständen. Das Knittelholzgebiet wird gern von Erholungssuchenden aufgesucht. Das LSG wird außerhalb der schmalen Bachaue intensiv ackerbaulich genutzt. Randliche Siedlungsbebauungen sind im nördlichen LSG-Bereich in der Nähe zur Stadt Zeitz zu finden. Hier konzentrieren sich auch zahlreiche Streuobstwiesen. Bis zum 19. Jahrhundert war das Gebiet hauptsächlich durch ausgedehnte Waldflächen und Sumpfgebiete, vor allem im natürlichen Überschwemmungsgebiet der Bäche, gekennzeichnet. Aufgrund der günstigen Boden- und Klimaverhältnisse erfolgte aber auch relativ früh eine Besiedlung, was reiche ur- und frühgeschichtliche Funde belegen. Nach der Besiedlung durch germanische (Hermunduren, Thüringer) und slawische Stämme (Serben; das Gebiet gehörte zum Gau Puonzowa, die Hauptburg befand sich in Posa) wurde das Gebiet im 10. Jahrhundert von den sächsischen Königen erobert und dem Reich als Mark Zeitz angegliedert, wozu in Zeitz 967 ein Bistum gegründet und eine Burg errichtet wurden. Später gehörte das Gebiet den Wettinern und den Askaniern, größeren Einfluß erlangten ebenfalls die Klöster der Prämonstratenser und der Zisterzienser. Die weit verbreitete Form der Bodennutzung vom Mittelalter bis zum 18. Jahrhundert war die Dreifelderwirtschaft. An gerodeten, meist südlich exponierten Hängen der größeren Flüsse, aber auch an kleineren Hängen südlich Zeitz, wurden seit dem 11. Jahrhundert Obst- und Weinbau betrieben. Der Weinbau bei Zeitz wurde im 18. Jahrhundert weitgehend aufgegeben, ehemalige Weinbauterrassen sind beispielsweise nordwestlich von Kuhndorf noch zu finden. Die Wasserkraft des Wilden Baches wurde früher genutzt, wie die allerdings stillgelegte Kuhndorfmühle zeigt. Gegenwärtig wird das Gebiet zum überwiegenden Teil landwirtschaftlich genutzt, die Hochflächen meist als Acker und kleinere Flächen der Niederung als Grünland bzw. Streuobstwiesen. Wald- und Gehölzflächen nehmen derzeit einen Flächenanteil von etwa 20% ein. Das Gebiet befindet sich im östlichen Randbereich des Thüringer Beckens. Die steilen Hänge beiderseits des Wilden Baches bestehen aus Gesteinen des Unteren Buntsandsteins. An den Oberhängen und auf den Hochflächen folgen diskordant darüber terrestrische und marin beeinflußte Sedimente eozänen bis oligozänen Alters mit eingelagerten Braunkohleflözen. Die quartären Bildungen der Hochflächen bestehen aus elsterkaltzeitlichen Schmelzwasserkiesen oder -sanden sowie der Oberen Elster-Grundmoräne. Ganz im Süden des LSG ist die Untere Elster-Grundmoräne nachgewiesen. Den hangenden Profilabschluß bildet weichselkaltzeitlicher Löß, der in flacheren Hangbereichen auch direkt auf präquartären Bildungen lagert. In dem Flußtal finden sich unter den holozänen Auensedimenten mächtige holozäne Schotter. Die Entstehung des Tales erklärt sich aus dem Zusammenspiel von fluviatiler Erosion und Auslaugung der Zechstein-Salze im Untergrund. Die vorkommenden Böden auf den Hochflächen sowie an den Talhängen bestehen aus Lößlehm, Berglöß bis Bergton über Buntsandstein. Durch diese Schichtung ist die Neigung zur Staunässe vorhanden, so daß Pseudogleye häufig sind. Daneben treten Parabraunerden aus skeletthaltigem Löß über skeletthaltigem Ton bis Pseudogley-Braunerden auf. Im Tal des Wilden Baches finden sich Gleye aus Auenlehm und Gleye aus Auenlehm über fluviatilen Schottern. Die hydrologischen Verhältnisse sind durch das Fließgewässersystem des Knittelholz- und des Wilden Baches geprägt, die beide zum Einzugsgebiet der Weißen Elster gehören. Zwei Schichtquellen im Buntsandstein, die als hydrologische Naturdenkmale unter Schutz gestellt sind, befinden sich im LSG. Klimatisch liegt das Gebiet am Rande des Leegebietes der Mittelgebirge im Westen und des subkontinentalen Binnenlandes im Osten mit mittleren Jahrestemperaturen um 8,8°C und mittleren jährlichen Niederschlagssummen von 595 mm. Das LSG weist aufgrund seiner reichen Biotopausstattung auch eine vielfältige und artenreiche Tier- und Pflanzenwelt auf. Die Vegetation der Waldgebiete wird beispielsweise im Knittelholz durch naturnahe, rotbuchenreiche Traubeneichen-Hainbuchenwälder bestimmt, unter anderem mit Vorkommen von Großem Zweiblatt, Türkenbund-Lilie, Einbeere, Aronstab, Sanikel und Seidelbast. Weiterhin stocken eschen- oder bergahornreiche Schluchtwälder und Erlen-Eschen-Bachauenwälder im Gebiet. Ein höherer Nadelwaldanteil mit Kiefer und Lärche ist im Spittelholz zu finden. Im Offenland, an Waldrändern und auf Glatthaferwiesen trockenerer Ausbildung der Hangbereiche sind unter anderem Hain-Wachtelweizen, Hohe und Wiesen-Primel, Bärenschote oder Berg-Segge zu finden. Bemerkenswert ist auch das Vorkommen des Zerbrechlichen Blasenfarns im Gebiet der Kuhndorfmühle. Fledermausarten, wie Mausohr, Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Zwerg- und Wasserfledermaus, weiterhin Wasserspitzmaus, Kleinäugige Wühlmaus und Siebenschläfer sind bedeutsame Vertreter der Säugetierfauna im Gebiet. Von den 1994 nachgewiesenen 67 Brutvogelarten im LSG sind Rebhuhn, Braunkehlchen und Wachtel im Offenland sowie Grauspecht, Wendehals, Gebirgsstelze, Raubwürger und Wacholderdrossel in Gewässer-, Wald- und Gehölzbereichen besonders erwähnenswert. Die Schmerle, eine bestandsgefährdete Fischart, kommt in den Bächen des Gebietes vor. Eine Feuchtwiese am westlichen Knittelholzrand stellt ein wertvolles Lurchhabitat dar. Teichmolch, Bergmolch, Grasfrosch und Erdkröte laichen im LSG, ehemalige Vorkommen der Gelbbauchunke sind erloschen. Glattnatter, Ringelnatter und Waldeidechse sind im Gebiet festgestellte Kriechtierarten. Die Wirbellosenfauna zeichnet sich insbesondere durch einen Artenreichtum an Tagfaltern, Heuschrecken und Landschnecken aus. Der Schutzzweck des Gebietes besteht in der Sicherung des reich strukturierten Bachtales innerhalb weiträumiger Ackerflächen und der Erhaltung der Vielfalt ökologisch bedeutsamer Bereiche als Lebensraum seltener und bestandsbedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften. Auch die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft und des Biotopverbundes sowie des Landschaftscharakters für die Erholungsnutzung sind zu gewährleisten. Dazu zählen die Pflege der im Gebiet vorhandenen Naturdenkmale, der geschützten Biotope und des geschützten Parks. Die ökologisch durchgängigen, naturnahen Bachläufe einschließlich der sensiblen Quellgebiete, die standortgerechten, naturnahen Waldbestände und die Streuobstwiesen sind wichtige Schutzgüter des LSG. Das abwechslungsreiche Landschaftsbild sowie die reiche Naturausstattung in unmittelbarer Stadtnähe prädestinieren das LSG für eine ruhige, naturbezogene Erholungsnutzung. Die reich gegliederte Landschaft des Kuhndorftales mit dem Wechsel zwischen Bachaue, Wiesen-, Wald- und Ackerflächen sowie den relativ großen Höhenunterschieden auf engem Raum bietet gerade in Stadtnähe zu Zeitz gute Erholungsmöglichkeiten. Hervorzuheben sind insbesondere der naturnahe Schluchtwald des Knittelholzes mit Knittelholzbach und Knittelholzquelle, die Kuhndorfmühle am Wilden Bach einschließlich des Quellgebietes in der unmittelbaren Nähe oder auch die guten Sichtbeziehungen von den höheren Bereichen aus in die Niederung oder zu den umliegenden Ortschaften. Das Gebiet ist durch mehrere, gut gekennzeichnete Wanderwege erschlossen. So führt ein Rundwanderweg von Zeitz-Rasberg entlang des Wilden Baches an der Kuhndorfmühle vorbei bis Kuhndorf und durch das Knittelholz zurück nach Zeitz; ein weiterer Weg erschließt den Bereich zwischen Röden und Kuhndorf. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025

Einfluss der jahreszeitlich unabhängigen Reproduktion auf die Qualität von Gameten und frühen Lebensstadien des Zanders (Sander lucioperca)

Zander (Sander lucioperca) ist auf dem Weg eine wichtige Zielart für die Aquakultur in Deutschland zu werden. Insbesondere die Produktion in geschlossenen Kreislaufanlagen (KLA), unter konstanten Umweltbedingungen und mit minimalem Wasseraustausch, birgt ein großes Potential. Die ganzjährige Bereitstellung von Satzmaterial für diese KLA ist noch ein limitierender Faktor, der jedoch durch die jahreszeitenunabhängige Reproduktion überwunden werden kann. Im Rahmen eines vorherigen DFG-Projektes wurde die endokrine Regulation der Gonadenreifung des Zanders unter veränderten exogenen Faktoren untersucht und ein Protokoll zur erfolgreichen photothermalen Induktion der Laichreife beschrieben. Dieses Protokoll wird jetzt in der betrieblichen Praxis angewandt.Im Rahmen dieses Erkenntnistransferprojektes untersuchen wir den Einfluss der photothermalen Induktionsmethode auf einschlägige Qualitätsparameter der Gameten und frühen Lebensstadien des Zanders. Durch eine Auswahl von biochemischen, enzymatischen und molekularbiologischen Markern und durch Wachstums- und Konditionsschätzer wollen wir herausfinden wie die Ei- und Spermienqualität und die Qualität der frühen Lebensstadien durch die wichtigsten Einflussgrößen aus dem Elterntierbestand determiniert werden. Wir vergleichen dazu den Einfluss der photothermalen Induktion mit dem Grad der Domestizierung, dem Grad der Prä-Ovulation und parentalen Effekten (größenspezifische maternale Effekte, Familienzusammensetzung, Laicherfahrung). Die Eizusammensetzung, Spermienmotilität und Fertilisationsraten geben damit ebenso Aufschluss über additive und nicht additive genetische Effekte, wie es Wachstums- und Expositionsversuche mit Larven und Juvenilen tun werden. Die Verbindung eines multifaktoriellen Versuchsplans mit der Verbindung von experimentellen und analytischen Ansätzen von den Elterntieren, über die Gameten hin zu den frühen Lebensstadien stellen ein bisher einmaliges Unterfangen zur Untersuchung der Reproduktionseigenschaften des Zanders und andere Fischarten dar.Ziel der Arbeit ist es grundlegende Qualitätsparameter für die Gameten und frühen Lebensstadien des Zanders mit den aktuell zur Verfügung stehenden Methoden zu beschreiben und die Wechselwirkungen der parentalen Effekte zu quantifizieren. Eine geeignete Auswahl von belastbaren und in der Praxis anwendbaren Qualitätsparametern, die einerseits auf die jeweiligen Einflussgrößen zurückzuführen sind und andererseits bei der Auswahl von geeigneten Elterntieren zur Reproduktion in KLA helfen, kann in das Bestandsmanagement aufgenommen werden und auf Grund dieser standardisierten Methoden können zukünftige Errungenschaften, insbesondere im Bereich der züchterischen Bearbeitung dieser Art, quantifiziert werden.

Abwasserabgabe EVS

Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch in den letzten 10 Jahren die Abwasserabgabe war, die der EVS zahlen musste. Dabei bitte ich um die Höhe der jeweiligen Abgabe differenziert nach den im Abwasserabgabengesetz definierten Kriterien (Zugrundelegung der oxidierbaren Stoffe, des Phosphors, des Stickstoffs, der organischen Halogenverbindungen, der Metalle Quecksilber, Cadmium, Chrom, Nickel, Blei, Kupfer und ihrer Verbindungen sowie der Giftigkeit des Abwassers gegenüber Fischeiern) Nach Möglichkeit sollte die Angabe differenziert einerseits für die Stadt Saarbrücken bzw. die Kläranlagen im Saarbrücker Stadtgebiet und andererseits für die restlichen Kläranlagen erfolgen. Weiterhin bitte ich für denselben Zeitraum um die Angabe der Zuwendungen aus der Abwasserabgabe an den EVS, um Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, zu finanzieren. Der EVS hat sich geweigert, meine Anfrage zu beantworten und halt sie als Behörde, die für die Festsetzung der Abgabe zuständig sei, für den richtigen Ansprechpartner.

Die Angelkarte und ihre Auflagen

Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Lesen Sie deshalb bitte Ihren Fischereierlaubnisvertrag (die Angelkarte) sorgfältig durch und halten Sie sich an die dort gesetzten Auflagen. Benutzen Sie nur die dort erlaubten Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung. Beachten Sie die Gewässerbegrenzung Ihrer Erlaubnis und die geltenden Angelzeiten. Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mit sich führen. Fische im Sinne des Landesfischereigesetzes sind auch deren Laich, Neunaugen, Krebse, Muscheln und Fischnährtiere. Beachten Sie auch die Berliner Landesfischereiordnung . Wer ohne gültige Angelerlaubnis angelt, die Auflagen der Angelkarte nicht einhält oder auf andere Weise Fische fängt, begeht Fischwilderei und verübt damit eine Straftat! Wer ohne gültigen Fischereischein angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann. Online Angelkarte Weitere Informationen Entgelte für Angelkarten Weitere Informationen Ausgabestellen für Angelkarten Weitere Informationen Fangverbote Aus Gründen der Arterhaltung gibt es für bestimmte gefährdete Fischarten ein Fangverbot. Zu den gefährdeten Kleinfischarten zählen Karausche, Bitterling, Zwerg-Stichling, Gründling, Moderlieschen, Schlammpeitzger und Steinbeißer. Sie dürfen weder gefangen noch als Köder benutzt werden. Solche unabsichtlich gefangenen Fische sind unverzüglich wieder ins Fanggewässer zurückzusetzen. Mindestmaße bei Fischen Es gelten die Mindestmaße der Anlage 1 zur Berliner Landesfischereiordnung . Gegebenenfalls können für Ihren Gewässerbereich erweiterte Mindestmaße gelten. Das ersehen Sie aus Ihrer Angelkarte. Gefangene Fische, die kleiner als das geltende Mindestmaß sind, gemessen vom Kopf bis zur Schwanzspitze, müssen unverzüglich schonend ins Fanggewässer zurückgesetzt werden. Der Bestand von Fischarten, deren natürliches Aufkommen nicht ausreichend gewährleistet ist, wird durch Besatzfische aus Teichwirtschaften gestärkt. Der Besatz mit Karpfen, Schleien, Hechten und Welsen erfolgt im Herbst. Nach dem Aussetzen im Gewässer sind Besatzfische noch lange sehr beißfreudig. Verlassen Sie Fangplätze mit offensichtlich beißfreudigen jungen Besatzfischen. Sie schaden sonst der Entwicklung dieser Fische und dem gesamten Bestand. Köderfische Das Angeln mit lebenden Köderfischen verstößt gegen das Landesfischereigesetz und gegen das geltende Tierschutzgesetz. Dem Fisch werden unnötig Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt. In Berliner Gewässern besteht keine Notwendigkeit, die Raubfischrute mit lebenden Fischen zu beködern. Ein toter Fisch erfüllt den gleichen Zweck! Es gibt auch genügend andere Methoden, um einen Raubfisch zu fangen. Setzen Sie keine gehälterten Köderfische in die Gewässer. Sie können damit Fischkrankheiten verbreiten. Fangen Sie nie mehr Köderfische als Sie benötigen. Kunstköder In den Berliner Gewässern ist der Einsatz von Kunstköder mit einer Gesamtlänge von mehr als 2 cm im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres verboten. Diese gelten neben Köderfischen, Wirbel- und Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenködern) als Raubfischköder. Mit Kunstködern, deren Gesamtlänge nicht mehr als 2 cm betragen, können z.B. ganzjährig mit der Friedfischangel Barsche gefangen werden. Verantwortung gegenüber Fischen Töten Sie Ihre Fischfänge sofort und tierschutzgerecht. Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung qualitativ hochwertiger und länger haltbar als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg in Setzkeschern gehältert und erst danach getötet wurden. Wollen Sie einen Fisch in das Gewässer zurücksetzen, so lassen Sie ihn unmittelbar nach dem Fang ohne Zwischenhälterung mit der erforderlichen Schonung und Sorgfalt wieder frei. Eisangeln im Winter Auch im Winter beim Angeln auf Eis müssen die Fische fachgerecht geschlachtet werden. Die Tiere auf der Eisfläche ersticken zu lassen verstößt gegen den Tierschutz. Markieren Sie das Eisloch beim Verlassen Ihres Angelplatzes mit Zweigen oder Stöcken, damit die Gefahrenstelle für jedermann ersichtlich ist und niemand zu Schaden kommt. Das legen übrigens nicht nur Rücksicht und Vernunft nahe, sondern verlangt auch die Berliner Eisflächenverordnung. Sparsam anfüttern Verwenden Sie nur wenig Anfütterungsmaterial, damit die Fische die zugeworfene Nahrung auch fressen und nicht das meiste Futter nur zu Boden sinkt. Futter auf dem Gewässerboden ist für viele Fische uninteressant und wird kaum noch von ihnen aufgenommen. Es fault und entzieht allen im Wasser lebenden Tieren den Sauerstoff zum Atmen. Angelplatz säubern Jeder Angler möchte einen sauberen Angelplatz. ln der Praxis ist es jedoch häufig nicht so. Sammeln Sie bitte Ihren Abfall ein, nehmen Sie ihn mit und werfen Sie ihn zu Hause in den Müll. So hinterlassen Sie einen sauberen Platz, leisten damit nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zum positiven Bild des Anglers in der Öffentlichkeit. Ufer schonen Wählen Sie Ihren Angelplatz am Ufer so, dass die Pflanzenbestände an Land und im Wasser nicht darunter leiden. Röhricht zu betreten ist verboten! Angeln Sie vom Boot aus, so halten Sie bitte mindestens 10 m Abstand von den Röhricht- und Seerosenbereichen; damit vermeiden Sie Schäden. Röhricht und Schwimmblattpflanzen sind wichtig für die Entwicklung der Fische. Sie sind Nahrungs-, Schutz- und Regenerationszone zugleich.

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