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s/aich/Laich/gi

Fisch des Jahres 2013 ist die Forelle

Die Forelle ist zum Fisch des Jahres 2013 gewählt worden. Die zur Familie der Lachsfische (Salmonidae) zählende Forelle gehört wohl zu den bekanntesten heimischen Fischarten. Je nach Lebensweise unterscheidet man drei verschiedene Formen der gleichen Art: Die Bachforelle, die in der Regel ständig in Fließgewässern lebt, die Seeforelle, die in Süßwasserseen vorkommt, zum Laichen aber in die Zuflüsse aufsteigt, und die Meerforelle, die einen Teil ihres Lebens im Salzwasser verbringt und in Lebensweise und Verhalten dem atlantischen Lachs ähnlich ist. Auf der Basis neuerer genetischer Erkenntnisse wird auch die These dreier verschiedener Arten diskutiert.

Europäisches Parlament fordert schärfere Regeln zur Rettung des Europäischen Aals

In einer am 11. September 2013 verabschiedeten Resolution forderten die Abgeordneten neue Vorschriften zur dringenden Rettung des Europäischen Aalbestands, der in den letzten 30 Jahren um 95% zurückgegangen ist. Die Abgeordneten drängen die Europäische Kommission, einen Gesetzentwurf bis spätestens Ende März 2014 vorzulegen und verlangen Sanktionen gegen Mitgliedstaaten, die die nötigen Daten zur Bewertung des Bestands zu langsam bereitstellen. Die Resolution wurde wurde mit 427 Stimmen angenommen, bei 249 Gegenstimmen und 25 Enthaltungen. Der Rückgang des Europäischen Aalbestands hat verschiedene Gründe. Dazu gehören Überfischung, Umweltverschmutzung, Wanderungshindernisse an den Flüssen oder sogar Änderungen der Meeresströmungen. Aale wandern vom Meer die Flüsse hinauf und zum Laichen wieder zurück ins Meer. Alle Versuche, Aale kommerziell zu züchten, sind bisher fehlgeschlagen.

Methoden und Kriterien zur Bewertung der Ökotoxizität von Produkten

Die ökotoxikologische Unbedenklichkeit von Produkten, die in Kontakt mit Regen- oder Sickerwasser zur Verwendung kommen, lässt sich durch standardisierte Ökotoxizitätstests zuverlässig überprüfen. Für Bauprodukte ist eine Kombination normierter Auslaug- und Ökotoxizitätstests (Algen, Daphnien, Fischeier, Leuchtbakterien) sowie Gentoxizitätstests (Ames, umu) heute Stand der Technik. Ziel des Projektes „Methoden und Kriterien zur Bewertung der Ökotoxizität von Produkten“ war es, Referenzdaten über die Ökotoxizität von Bauprodukten zu gewinnen und Produkte zu identifizieren, für die Handlungsbedarf und Potential zur Schadstoffminimierung im Sinne der Zero Pollution Ambition durch Produktkennzeichnung besteht. Veröffentlicht in Texte | 151/2022.

Knapp zwei Millionen Glasaale in Berliner Gewässern ausgesetzt

Die ersten von knapp zwei Millionen Jungaalen, sogenannten Glasaalen, sind heute in die Havel nahe Pichelswerder ausgesetzt worden. Damit soll, wie in jedem Jahr, der Aalbestand in Berliner Gewässern gesichert werden. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, brachte die Tiere gemeinsam mit dem Leiter des Fischereiamts Berlin, Jens Puchmüller, sowie Fischern und Anglern aus der Hauptstadt in das Gewässer aus. Grund für diese Maßnahme von Menschenhand ist, dass den Tieren der natürliche Weg – aus dem Westatlantik über Tausende von Kilometern in die europäischen Flüsse – durch die zahlreichen Wasserbauten wie Wehre und Schleusen versperrt ist. Da Aale zugleich nicht gezüchtet werden können, weil sie sich in Gefangenschaft nicht vermehren, müssen die wenige Zentimeter großen Jungtiere im Meer vor Europa gefangen und in den hiesigen Gewässern ausgebracht werden. Der Fang erfolgt mit einer zertifizierten, besonders nachhaltigen und schonenden Methode. In diesem Jahr werden in Berlin insgesamt 600 Kilogramm Glasaale, das sind rund zwei Millionen Tiere, auf einer Gewässerfläche von 4.575 Hektar ausgesetzt. Durchgeführt wird die Maßnahme durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Fischereiamt Berlin), die Köpenicker Fischervereinigung e.V. und die Fischersozietät Tiefwerder-Pichelsdorf. Die Maßnahmen werden durch die Europäische Union und die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung des Landes Berlin gefördert. Die Kosten im Jahr 2020 betragen 141.000 Euro, davon sind 67.500 Euro Fördermittel der Europäischen Union, 22.500 Euro Landesmittel und 51.000 Euro Eigenmittel der Fischereiberechtigten, die Hälfte davon vom Fischereiamt Berlin. Der Europäische Aal gehört zu den heimischen Fischarten und hat eine wichtige ökologische Funktion. Er trägt unter anderem zur Wasserreinhaltung und zur Reduzierung der Fischbiomasse in den Gewässern bei. Darüber hinaus gehört er zu den wirtschaftlich bedeutendsten Fischarten der Fluss- und Seenfischerei. Aale werden etwa 20 bis 30 Jahre alt und wandern zum Laichen rund 5.000 Kilometer durch den Atlantik bis zur Sargassosee, wo sie nach dem Laichen sterben. Die aus den Eiern schlüpfenden Larven treiben anschließend etwa drei Jahre im Meer, bevor sie als Glasaale an die Flussmündungen und anschließend flussaufwärts zu den angestammten Plätzen der Elterntiere wandern. Aufgrund der veränderten Umweltbedingungen sowie der fehlenden Wandermöglichkeiten ging der Aalbestand in Berlin in den vergangenen 20 Jahren um rund die Hälfte zurück. Mit dem Ausbringen der Jungaale kann der Bestand in den Berliner Gewässern gesichert werden.

Übergangsgewässer Biologische Qualitätskomponenten Fischfauna

Übergangsgewässer sind durch eine besondere Verzahnung ganz verschiedener Lebensräume (Wattenmeer, Ströme/Flüsse) gekennzeichnet. Aus diesem Grund setzt sich auch die Fischfauna der Übergangsgewässer durch sehr unterschiedliche „Nutzergruppen“ zusammen. Dabei fungiert das Ästuar für Wanderarten wie z. B. Lachs, Meerforelle oder Neunaugen als Wanderkorridor zu ihren in den Oberläufen der Flüsse gelegenen Laicharealen, bzw. zu ihren marinen Lebensräumen (Rückwanderung). Sehr bedeutsam sind die Ästuare für Wanderarten, deren Reproduktions- und Aufwuchshabitate ausschließlich im Ästuar lokalisiert sind (z. B. Finte, Stint). Die Laichplätze der Stinte, die im frühen Frühjahr die Ästuare aufwärts wandern, befinden sich im Süßwasserabschnitt, wo sie ihre Eier über sandigem/kiesigem Grund ablegen. Finten laichen im späteren Frühjahr (Mai) im Bereich der limnischen-oligohalinen Zone, also am stromauf befindlichen Ende des Übergangsgewässers. Sie geben ihre Eier ins freie Wasser ab, so dass sie mit dem Tidestrom verdriften. Im Verlauf des Sommers wandern die Jungfische der Stinte und Finten in Richtung Wattenmeer ab. Für eine erfolgreiche Reproduktion sind neben geeigneten Laichplätzen, u. a. ausreichende Nahrungsbedingungen sowie ausreichende Sauerstoffbedingungen erforderlich. Neben den diadromen Spezies sind auch die „ästuarinen Residenten“, d. h. Arten, die nahezu ihren gesamten Lebenszyklus in den Ästuaren vollziehen, eine wichtige Gruppe, deren Präsenz oder Fehlen Hinweise auf die ökologische Qualität des Wasserkörpers liefern können. Hierzu gehören z. B. die bodenlebenden Grundeln (u. a. Sand- und Strandgrundel), Großer Scheibenbauch oder Aalmutter; letztere Arten bevorzugen u. a. zur Reproduktion, die im Meso- bzw. Polyhalinikum erfolgt, hartsubstratreiche Habitate, die heute allerdings nicht mehr uneingeschränkt zu Verfügung stehen. Für Übergangsgewässer charakteristisch sind auch Arten mariner Gilden (marin-juvenil, marin-saisonal). Zu diesen zählen Hering oder Sprotte, deren Juvenile im Meso- Polyhalinikum in hohen Anzahlen auftreten können und die Ästuare temporär als Aufwuchsareal nutzen. Ausreichende Nahrungsbedingungen sowie ausreichende Wasserqualität sind zur Erfüllung dieser Funktion Voraussetzung. Die Übergangsgewässer übernehmen also für eine Reihe von Fischarten unverzichtbare ökologische Funktionen. Hierzu gehören sowohl die Funktionen z. B. als Reproduktions-, Aufwuchs- und Nahrungsareal als auch die Funktion als Adaptions- und Transitroute für Langdistanzwanderer. Einige Arten (z. B. Grundeln, Aal, Flunder) sind anspruchsloser und weisen mit Blick auf ihre Habitatansprüche eine höhere ökologische Plastizität auf, andere sind dagegen obligatorisch an bestimmte Habitatbedingungen (z. B. Strömung, Sauerstoff, Salinität, strukturelle Bedingungen) angepasst (z. B. Finte, Stint, Großer Scheibenbauch). Die freie Durchwanderbarkeit der Ästuare, sowohl hinsichtlich physischer als auch physiko-chemischer Aspekte, ist dabei eine Grundvoraussetzung für den Erhalt bzw. die Entwicklung der Populationen anadromer Langdistanzwanderer. Bereits in der Vergangenheit sind Fische häufig mit verschiedenen multimetrischen Ansätzen zur Beurteilung von Gewässern herangezogen worden. Anzeichen für Belastungen der Gewässer sind z. B. Rückgang der Artenvielfalt, Häufigkeit von Arten und/oder Veränderungen in der Altersstruktur. Mit Inkrafttreten der WRRL wurden standardisierte Bewertungsverfahren erforderlich. Da sich Übergangsgewässer durch das dynamische Zusammentreffen limnischer und mariner Elemente auszeichnen, sind sie ein Lebensraum ganz eigener Prägung. Dies gilt auch für die dortige Fischfauna. Diese eigene Ausprägung macht im Hinblick auf die Bewertung der Qualitätskomponente Fischfauna einen spezifischen Ansatz erforderlich. Das Verfahren zur Bewertung von Fischen in Übergangsgewässern FAT-TW (Fishbased Assement Tool - Transitional Waters) umfasst: Entwicklung eines WRRL-konformen Bewertungsverfahrens für Übergangsgewässer (Typ T1 und T2). Festlegung einer an das Verfahren angepassten standardisierten Befischungsmethodik standardisierte Aufbereitung und taxonomische Bearbeitung des Fanges automatisierte Bewertung

Frag Konstantin: Lachse

Ein Lernangebot für Kinder. Warum sterben Lachse, wenn sie gelaicht haben? Atlantische Lachse. Foto: Hagerty Ryan, USFWS / pixnio Das wollte Elisa wissen. Und so hat Konstantin geantwortet: Wenn Lachse das erste Mal laichen, sind sie für einen Fisch schon ziemlich alt. Erst mit sieben Jahren kann ein Lachs nämlich Nachwuchs bekommen. Wenn es so weit ist, schwimmen die Lachse aus dem Meer zurück in den Fluss ihrer Geburt. Um dort hin zu gelangen, müssen sie weite Strecken gegen den Strom schwimmen und oft auch viele Hindernisse überwinden. Haben sie ihre Laichgewässer erst einmal erreicht, sind sie meist so geschwächt, dass die meisten von ihnen nach dem Laichen sterben. Nur jeder zehnte Lachs schafft es noch, wieder ins Meer zurück zu wandern und im nächsten Jahr noch einmal zu laichen. Weil aber Lachse bei einem einzigen Laichakte Hunderte von Eiern legen, ist der Erhalt der Art trotzdem gesichert.

Roter Thunfisch: natürliches Laichen in Gefangenschaft bedeutet Durchbruch in der EU-Forschung

Forscher der Europäischen Union konnten mit natürlichen Mitteln und ohne Induktion durch Hormone erreichen, dass Atlantischer Roter Thun in Gefangenschaft große Mengen lebensfähiger Fischeier produziert. Dies ist das Ergebnis nach dem dritten Jahr der Forschung im Rahmen des Projekts SELFDOTT, das von der Europäischen Union mit 2,98 Mio. EUR unterstützt und vom spanischen Institut für Ozeanografie (IEO) koordiniert wird. An einem einzigen Tag wurden 10 Millionen Fischeier produziert. Ein natürliches Ablaichen in Gefangenschaft ist ein wichtiger Schritt in der Forschung zur Aquakultur des Atlantischen Roten Thun und bringt die EU der kommerziellen Thunfischzucht näher, was zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Bestände des roten Thun beitragen könnte. SELFDOTT ist ein Konsortium, das 13 staatliche Einrichtungen, Forschungsinstitute und Unternehmensorganisationen aus Frankreich (IFREMER, CNRS, Universität Montpellier 2), Deutschland (Universität Düsseldorf), Griechenland (HCMR), Israel (NCM-IOLR), Italien (Universität Bari), Malta (MCFS, Malta FishFarming), Norwegen (Skretting) und Spanien (Universität Cádiz, Ricardo Fuentes Group und das koordinierende Institut IEO).

Fördermittel zum Schutz des europäischen Aals bewilligt

Landesverwaltungsamt (LVwA) Pressemitteilung 092/2005 Halle (Saale), den 14.September 2005 Fördermittel zum Schutz des europäischen Aals bewilligt Einen Zuschuss in Höhe von 3.070 ¿ zur Schaffung einer Monitoringstelle zur Erfassung von Blankaalen und anderen Fischarten in der Elbe hat das LVwA dem Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt e.V. gewährt. Seit mehreren Jahrzehnten sind die Fänge der Glasaale und danach auch von Speiseaalen in ganz Europa drastisch zurückgegangen. Dafür kommen verschiedene Ursachen in Frage, wie etwa Krankheiten, Klimaveränderungen, wachsende Anzahl von Kormoranen oder Flussverbauungen durch die Wasserkraftnutzung. Nach Einschätzung der EU ist der europäische Aal in seinem Bestand inzwischen gefährdet. Mit dem vom Landesfischereiverband vorgesehenen Monitoring soll nun eine langfristige Erfassung der in ihre Laichgebiete abwandernden Aale erfolgen, um gemeinsam mit Fischereiforschungseinrichtungen geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die einem weiteren Rückgang der Aalbestände entgegen wirken. Der Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt e.V. hat die besorgniserregende Entwicklung der Aalbestände bereits frühzeitig erkannt und bemüht sich bereits seit 1996 darum, die Abwanderungsrate von Blankaalen durch den verstärkten Besatz von Elbnebengewässern zu erhöhen. Damit soll erreicht werden, dass mehr Blankaale an den Laichplätzen ankommen und demzufolge auch der Glasaalaufstieg sich wieder erhöht. Diese Anstrengungen wurden von Land Sachsen-Anhalt bisher bereits mit insgesamt 177.000 ¿ unterstützt. Das Vorhaben wird mit Mitteln aus der Fischereiabgabe finanziert, die von allen Anglern und Fischern des Landes Sachsen-Anhalts erhoben wird. Hintergrund: Der Aal ist ein Wanderfisch, d. h. er wächst im Süß- bzw. Brackwasser zum geschlechtsreifen Fisch heran und zieht zum Laichen ins Meer. Die Laichplätze des europäischen Aals liegen in der Sargassosee im westlichen Atlantik. Die zunächst schlanken Aal-Larven wandeln sich in weidenblattförmige glashelle Larven um. Die Wanderung der Aallarven von der Sargassosee zu den europäischen Küsten dauert drei Jahre. Hier erfolgt eine nochmalige Veränderung der Körperform, es entwickeln sich Glasaale, die den erwachsenen Aalen schon sehr ähnlich, jedoch noch unpigmentiert sind. Die dunkle Pigmentierung erfolgt beim Eintritt ins Brack- und Süßwasser. Aus diesem sogenannten Steigaal wird dann beim Erreichen der entsprechenden Wohngewässer der Fress- oder Gelbaal , dessen Kennzeichen ein gelbgefärbter Bauch ist. Während die Männchen klein bleiben (bis 45 cm) und vornehmlich in den Flussmündungen und Küstenbereichen verharren, werden die weiter ins Binnenland einwandernden Weibchen bis über 1 m groß. Nach ca. 6 - 12 Jahren wandern dann die jetzt aufgrund ihres nunmehr silberfarbigen Bauchs Blankaale genannten Fische zurück ins Meer. Der Wanderweg aus der Nordsee nördlich um die Britischen Inseln herum hat eine Länge von über 4.000 km und fordert diesen Fischen, die während der Wanderung keine Nahrung aufnehmen, eine beispiellose Stoffwechselleistung ab. Impressum : Stabsstelle Kommunikation 0345-5141244 Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Marschengewässer - Spezielle Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit

Seit einigen Jahren wird v.a. in Niedersachsen vor dem Hintergrund der EG-WRRL als ein Schwerpunkt zur Verbesserung der ökologischen Situation in nicht tideoffenen Marschengewässern die Optimierung der ökologischen Durchgängigkeit insbesondere für die Fische (& Neunaugen) angesehen. Die entsprechenden Maßnahmen erfolgen u.a. vor dem Hintergrund, dass Siele und Schöpfwerke in den Deichen „Einstiegs- bzw. Verbindungstore“ zwischen dem Meer und den Binnengewässern darstellen. Marschengewässer sind gleichzeitig oft wichtige Verbindungswege zu den in den Geestbereichen gelegenen Laich- und Aufwuchsgewässern verschiedener anadromer (zum Laichen aus dem Meer ins Süßwasser aufsteigende) Wanderfischarten. Die Situation bei der Optimierung der ökologischen Durchgängigkeit ist komplex, da zumindest außendeichs die Wasserstände im Gezeitenrhythmus stark schwanken und eine Hochwassersicherheit binnendeichs für die oftmals tiefer als der Meeresspiegel gelegenen, dicht besiedelten Marschengebiete zwingend gegeben sein muss. Fortschreitende Landsackungen und die Effekte des Klimawandels sind ebenfalls (vorsorglich) zu berücksichtigen. Eine umfangreiche Studie zur Verbesserung der Durchgängigkeit und zur Vernetzung von Küsten- und Binnengewässern im niedersächsischen Küstenbereich wurde i.A. des NLWKN durch Bioconsult (2009) vorgelegt. Die Studie kann hier herunter geladen werden. Inzwischen bestehen in diesem Zusammenhang enge Kooperationen mit Kolleg*innen u.a. aus den Niederlanden und im Kontext des trilateralen Schutzes des Wattenmeeres . Elbe-Einzugsgebiet Elbe-Einzugsgebiet Die im Auftrag des NLWKN, Betriebsstelle Stade erstellte Studie "Verbesserung der Fischdurchgängigkeit an Sielbauwerken und Schöpfwerken"; Beispielanwendung an den Marschengewässern Basbecker Schleusenfleth, Große Rönne und Landwettern kann hier (inkl. der Anhänge) herunter geladen werden. U.a. konnte durch die Herstellung einer Fischschleuse am Basbecker Schleusenfleth an der Oste eine Verbesserung der Durchgängigkeit erreicht werden. Ems-Einzugsgebiet Ems-Einzugsgebiet Die FGG Ems hat eine Studie zur Durchgängigkeit der Vorranggewässer in der Flussgebietsgemeinschaft Ems anfertigen lassen, die auch die Marschengewässer im Bereich der Unterems einschließt. Für den Bereich der Unterems wird im 2015 in Kraft getretenen " Masterplan Ems 2050 " (MP-Ems 2015) unter Artikel 12 die Thematik der Verbesserung der Durchgängigkeit für das Gebiet der Unterems behandelt. An der Ems waren im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen allerdings auch schon vor Verabschiedung des MP-Ems Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit am Siel Petkum und am Sauteler Siel erfolgt. Im Kontext des MP-Ems wurden inzwischen Maßnahmen am Siel und Schöpfwerk Knock und an der Schleuse in Oldersum gemeinsam mit den Betreibern umgesetzt. Weitere Maßnahmen, u.a. am Siel und Schöpfwerk Pogum sind in Planung. An der Knock wurde 2018 in enger Zusammenarbeit mit dem " Erster Entwässerungsverband Emden " ein fischfreundliches Sielmanagement etabliert ( Flyer Erster EV Emden ). Damit wird das große, in weiten Teilen keine weiteren Querbauwerke aufweisende Einzugsgebiet bis zum Großen Meer und darüber hinaus für die Fische aus der Ems bzw. dem Wattenmeer besser erreichbar. Hauptzielarten sind hier, wie auch an den anderen Standorten, Dreistachlige Stichlinge, die im Küstenbereich in der Wanderform auftreten, junge Aale (Glasaale) und weitere Fischarten. Ein Status-Quo-Bericht zur Maßnahmenumsetzung an der Knock aus dem Jahr 2018 ist hier verfügbar. An der Schleuse des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Ems-Nordsee in Oldersum werden seit 2019 in den Frühjahrs- und Herbstmonaten spezielle Fischsielungen betrieben. Auch dadurch wird die Durchgängigkeit verbessert und die Wanderungen für die Fische u.a. ins FFH-Gebiet des Fehntjer Tiefs erleichtert. Fischsielungen werden ebenfalls am Siel und Schöpfwerk in Harlesiel an der ostfriesischen Wattemeerküste durch den Sielacht Wittmund durchgeführt, siehe eingebundenen Flyer . Auch hier zeigt sich, wie wichtig diese Maßnahmen für die Fische sind: Aufgestiegene Dreistachelige Stichlinge wurden inzwischen weit im Binnenland (im Südertief bei Ardorf) nachgewiesen. Auch das Thema der Fischpassage durch Pumpen bzw. Schöpfwerke wurde viele Jahre vernachlässigt. Es ist aber gerade in den Marschgebieten an der Nordseeküste und entlang der Ästuare von besonderer Bedeutung, da sich hier eine große Anzahl an Schöpfwerken befindet. Besonders in den Niederlanden wurden in den letzten zwei Jahrzehnten verschiedene fischschonende Pumptechniken entwickelt. Auch einzelne deutsche Hersteller haben in den letzten Jahren die Entwicklung fischschonender Pumpen vorangetrieben (vgl. z.B. NLWKN Jahresbericht 2020 . Einen Überblick zu diesem aus Gründen der ökologischen Durchgängigkeit (vgl. EG-WRRL) und des Tierschutzes besonders relevanten Aspekt liefert der 2021 fertiggestellte und stetig fortgeschriebene " Leitfaden zur Verwendung fischschonender Pumpen " des NLWKN. Weiterhin wurden inzwischen verschiedene Fachartikel publiziert, die den Sachstand zu dieser Thematik (vgl. Wasserwirtschaft 218, Heft 2-3 bzw. zur auch deutschsprachig verfügbaren niederländischen Testnorm NEN 8775 zur Prüfung fischschonender Pumpen dokumentieren (vgl. Wasser und Abfall 2021, Heft 7-8 .

Natura 2000 Sommer - Ferien - Einladung zum Wandern und Radeln durch das Naturschutzgebiet ?Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz? ? auf den Spuren seltener und schützenswerter Pflanzen und Tiere

Der Dichter Johann Peter Hebel hat einst gesagt: ?Wir müssen nicht glauben, dass alle Wunder der Natur nur in anderen Ländern und Weltteilen seien. Sie sind überall. Aber diejenigen, die uns umgeben, achten wir nicht, weil wir sie von Kindheit an und täglich sehen.? Und auch Goethe wusste schon ?Warum in die Ferne schweifen, sieh, das Gute liegt so nah!?. Beide Dichter warben damit für das Erkunden von Naturschätzen vor der eigenen Haustür. Diesen Gedanken möchte das Landesverwaltungsamt als Obere Naturschutzbehörde aufgreifen und den Bürgerinnen und Bürgern die Natura 2000 ? Schutzgebiete Sachsen-Anhalts näher bekannt machen.Um sich auf die Spur nach seltenen Tieren und Lebensraumtypen zu begeben, muss man nicht in exotische Gebiete reisen. Einen Schritt vor die Haustür und eine Wanderung im nahe gelegenen Schutzgebiet ?Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz? reicht aus, um sich eine Priese Urlaubsfeeling und Exotik zu holen.  Das mit 88 ha zu den kleineren Natura 2000-Gebieten zählende FFH-Gebiet besteht aus drei Teilflächen und beinhaltet den Nord- und Ostabfall des Alten Stolberges im Zechsteingürtel des ?Südlichen Harzrandes?. Die Landschaft dort ist durch eine variable Karstmorphologie, wie z. B. Erdfälle, Dolinen, Ponore, Runsen und Quellköpfen gekennzeichnet. Eines der bedeutsamsten Elemente stellt die ca. 2 km lange und bis zu 22 m hohe Höhle ?Heimkehle? dar. Der nicht für Besucher zugängliche Teil stellt ein Beispiel für den in Sachsen-Anhalt seltenen Lebensraumtyp ?Touristisch nicht erschlossene Höhlen? dar und gehört zu den wohl bedeutendsten Fledermausquartieren im Harz und in Mitteldeutschland. So kommen dort z. B. das Große Mausohr (Myotis myotis), die Mops- und die Bechsteinfledermaus (Barbastella barbastellus, Myotis bechsteinii), das Braune und Graue Langohr (Plecotus auritus, P. austriacus) sowie die Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) vor. Auf den Hügelkuppen findet sich eine floristisch sehr interessante Waldformation ? der Orchideen-Buchenwald. Im Unterwuchs des Waldes gedeihen zahlreiche Orchideenarten wie das Weiße und das Rote Waldvögelein (Cephalanthera damasonium, C. rubra) sowie mehrere Sitterarten, darunter die Breitblättrige Stendelwurz (Epipactis helleborine).Schattige Schluchtwälder, sonnige Bäche und der zum Gebiet zählende Schlossteich bieten vielen Amphibien einen Lebensraum. Neben Feuersalamander (Salamandra salamandra) und Kammmolch (Triturus cristatus) konnte hier auch die Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) nachgewiesen werden. Diese Tiere legen Ihre Eier nicht wie andere Froschlurche im Gewässer ab. Das Männchen übernimmt die frisch abgelegte Laichschnur und trägt sie am Hinterleib, um die Beine gewickelt, für etwa 20 bis 50 Tage. Erst kurz vor dem Schlupf der Kaulquappen bringt das Männchen den Laich zum Wasser. Durch dieses Verhalten fallen weniger Eier Fraßfeinden zum Opfer.    Die Geburtshelferkröte ist in Deutschland im zentralen Mittelgebirgsraum vertreten und kommt in Sachsen-Anhalt somit nur im Harz und Harzvorland vor. Sie bevorzugt wärmebegünstigte, jedoch zugleich bodenfeuchte Verstecke wie z. B. Steinhaufen und Erdlöcher. Als wertvolle Biotope dieses FFH-Gebietes sind neben Schlucht- und Hangmischwälder vor allem die Auwälder zu nennen. Sie haben sich entlang der Thyra und des Krebsbaches entwickelt, sind flussbegleitend und setzen sich hauptsächlich aus Erlen und Eschen zusammen. Außerdem stellen sie einen natürlichen Hochwasser- und Überflutungsschutz dar, sind jedoch gefährdet durch Veränderungen in der Überflutungsdynamik. Im FFH-Gebiet ?Alter Stolberg und Heimkehle im Südharz? befindet sich zudem das Naturschutzgebiet ?Alter Stolberg und Grasburger Wiesen?. ?Wir hoffen sie sind neugierig geworden, denn wir können hier einen Lebensraum mit seinem typischen Arteninventar erleben, wie er in Sachsen-Anhalt selten geworden ist. Also machen sie sich mit ihren Lieben auf und kommen sie vorbei zu einem erholsamen Spaziergang in diesem wunderbaren, spannenden Landstrich.?, erklärt der Leiter der Oberen Naturschutzbehörde im Landesverwaltungsamt, Dr. Uwe Thalmann, selbst Pflanzenexperte und passionierter Wanderer. ?Wichtig ist uns, dass die Bürgerinnen und Bürger vertraut gemacht werden mit den Naturschätzen, die uns umgeben, die teilweise bedroht sind und geschützt werden müssen. Denn man kann nur mit den Dingen sorgsam umgehen oder für deren Schutz kämpfen, wenn man diese kennt.?, so Thalmann weiter.      FFH-GebietAlter Stolberg und Heimkehle im SüdharzInfoboxGipskarstlandschaften im Südharz mit prägenden Gipsmassiven und Karsterscheinungen.Gebietsnummer:     FFH0100LSA    Größe des Gebietes: 88 haAusgewählte Lebensraumtypen:- Touristisch nicht erschlossene Höhlen (8310)- Waldmeister-Buchenwald (9130)- Orchideen-Buchenwald (9150)- Schlucht- und Hangmischwälder (9180*)- Erlen-Eschenwälder (91E0*)    Ausgewählte Arten:- Großes Mausohr - Mopsfledermaus- Bechsteinfledermaus- Hirschkäfer    - Schlingnatter- Kammmolch- GeburtshelferkröteHintergrundWarum Naturschutz, warum Natura 2000?Warum verwenden wir weltweit viel Kraft, Emotionen und auch Geld, um unsere Natur zu schützen? Weil der Naturschutz nicht selbstverständlich ist. Natürlich zerstört niemand mutwillig seine Umwelt, dennoch unterliegen wir oftmals Entscheidungszwängen und auch -notwendigkeiten, die dazu beitragen, dass unsere Umwelt sich verändert ? auch zum Negativen. Wir brauchen Industrieansiedlungen, wir wollen ein modernes Straßennetz, um unsere Flexibilität zu gewährleisten, wir brauchen Arbeitsplätze ? all das sind nachvollziehbare und richtige Willensbekundungen, aus deren Umsetzung sich oftmals heftige Naturschutzkonflikte ergeben. Im Ringen um die Schaffung von Arbeitsplätzen o. ä. sind wir dann schnell bereit, auf Kosten der Natur Kompromisse einzugehen, zumal sich die negativen Auswirkungen erst viele Jahre später zeigen. Deshalb braucht es gewisse Regularien, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien, die auch in Zukunft eine Artenvielfalt und Schutz der Umwelt mit Augenmaß gewährleisten. Nicht zuletzt ist der Mensch abhängig von funktionierenden Ökosystemen, der Naturschutz dient dadurch unmittelbar der Sicherung unserer Existenz auf diesem Planeten.Natura 2000 schützt Arten und LebensräumeVor diesem Hintergrund haben sich alle europäischen Länder zusammengetan und ein Netz an Schutzgebieten geschaffen, das sich durch ganz Europa zieht und die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichert. Das Projekt trägt den Namen ?Natura 2000? und kann als  bisher weltweit einmalig bezeichnet werden. Dabei haben sich alle Länder darauf verständigt, eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope darstellen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als Natura 2000-Gebiete zu melden und auszuweisen. In diesen Gebieten besteht das so genannte ?Verschlechterungsverbot?. Das heißt, der gegenwärtige Zustand des Gebietes ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern. Das Betreiben von Landwirtschaft, Fischerei oder Forstwirtschaft bleibt selbstverständlich weiterhin möglich. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden, sind die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie), die schützenswerte Lebensraumtypen und die darin enthaltenen Tiere und Pflanzen bezeichnet. Auch Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden und hat bisher 32 Vogelschutzgebiete und 266 FFH-Gebiete als Natura 2000-Gebiete gemeldet. Derzeit sind 8 Vogelschutzgebiete und 45 FFH-Gebiete vollständig sichergestellt. Das Ausweisungsverfahren für die bislang noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete mittels einer landesweit gültigen Verordnung ist derzeit in Arbeit.Das AusweisungsverfahrenRechtliche Grundlage für das Ausweisungsverfahren bilden die EU-Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-RL) und die EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, kurz: VS-RL). Aus den Anforderungen dieser Richtlinien ergibt sich die unmittelbare Verpflichtung der Mitgliedsstaaten der EU, Natura 2000-Gebiete als besondere Schutzgebiete nationalrechtlich hinreichend zu sichern.Durch einen Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt wurde das Landesverwaltungsamt aufgefordert, bis Ende 2018 ein Ausweisungsverfahren für die bisher noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete durchzuführen. Derzeit erfolgt eine dem eigentlichen öffentlichen Beteiligungsverfahren vorgelagerte Einbeziehung von Verbänden der Nutzergruppen, Eigentümervertretern und Landkreisen sowie Kommunen. Weitere Informationen zu Schutzgebieten sowie zu Natura 2000 und dem Ausweisungsverfahren finden Sie unter:www.lvwa.sachsen-anhalt.de/projekte/natura-2000oder bei facebook: www.facebook.com/natura2000lsa Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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