Das Projekt "Der Zugang des Buergers zu staatlichen Informationen ueber die Umwelt in der Bundesrepublik Deutschland" wird/wurde ausgeführt durch: Prof.Dr. Hans-Uwe Erichsen Kommunalwissenschaftliches Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.Der Zugriff des Buergers auf bei staatlichen deutschen Stellen verfuegbare Informationen, die nicht die Umwelt betreffen, durch Akteneinsicht oder Auskunftserteilung ist im geltenden deutschen Recht nur im eingeschraenkten Umfang vorgesehen und steht zumeist im behoerdlichen Ermessen. Der Grundsatz der beschraenkten Aktenoeffentlichkeit wird demgegenueber durch die Richtlinie 90/313/EWG ueber den freien Zugang zu Informationen ueber die Umwelt sowie durch das Umweltinformationsgesetz sektoral aufgehoben. Der Inhalt und die Verfahrensausgestaltung des Anspruchs auf Zugang zu Umweltinformationen nach der Umweltinformationsrichtlinie sowie nach dem Umweltinformationsgesetz werden im einzelnen dargestellt.
Das Projekt "Rechtsvergleichende Untersuchung ueber das Einsichtsrecht in Umweltakten" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bremen, Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht.Angesichts verschiedentlicher Diskussionen um eine Erweiterung eines Einsichtsrechts in Umweltakten in der Bundesrepublik Deutschland ist es geboten zu untersuchen, welche rechtlichen und tatsaechlichen Erfahrungen in ausgesuchten auslaendischen Rechtsordnungen mit einem Einsichtsrecht in Behoerdenakten fuer solche Personen gemacht worden sind, die nicht unmittelbar Beteiligte an einem Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren sind. Es waeren die rechtlichen Voraussetzungen solcher Akteneinsichtsrechte sowie an bestimmten Beispielen deren tatsaechliche Umsetzung und Bewaehrung zu untersuchen. Ziel des Vorhabens ist es, der Bundesregierung fuer die Entscheidung ueber einschlaegige Forderungen - auch zB im Rahmen des 4ten Umweltaktionsprogramms der EG - alsbald fundierte Entscheidungshilfen bereitzustellen.
Das Projekt "Verwaltungsoeffentlichkeit" wird/wurde gefördert durch: Universität Bremen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bremen - Fachbereich 06 Rechtswissenschaft.
Das Projekt "Uranerzbergarbeiterstudien in Europa" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Strahlenschutz.In Europa gibt es drei Uranerzbergarbeiterkohorten, naemlich in Frankreich, in Tschechien und in Deutschland. Vor diesem Hintergrund hat das Vorhaben drei Zielsetzungen: 1) Unterstuetzung beim Aufbau der deutschen Uranerzbergarbeiterkohorte. 2) Entwicklung eines gemeinsamen Studienprotokolls fuer eine eingebettete Fall-Kontroll-Studie bei den drei Kohorten. 3) Validierung von Daten aus Archivunterlagen mit Daten aus Interviews, die im Rahmen einer Indoor-Radon-Studie durchgefuehrt wurden.
Das Projekt "Zur Umsetzung der Richtlinie des Rates ueber den freien Zugang zu Informationen ueber die Umwelt" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Prof.Dr. Hans-Uwe Erichsen Kommunalwissenschaftliches Institut der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.Ziel des F+E-Vorhabens ist es, die mit der Umsetzung der 'Richtlinie des Rates ueber den freien Zugang zu Informationen ueber die Umwelt' in das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland verbundenen Fragen zu klaeren. Neben den auslegungsbeduerftigen Regelungen der Richtlinie sind auch die umsetzungsrelevanten verfassungsrechtlichen 'Vorfragen', vor allem die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Laendern, zu eroertern. Unter Beruecksichtigung des Regelungsanteils von Bund und Laendern sind die Vor- und Nachteile der moeglichen Umsetzungsstrategien - Regelung des Zugangsrechts in eigenen Informationszugangsgesetzen, den Verwaltungsverfahrensgesetzen oder den Fachgesetzen - aufzuzeigen. Die Strukturen (Eckpunkte) einer gesetzlichen Regelung sind herauszuarbeiten, wobei auch auf den Schutz berechtigter Geheimhaltungsinteressen sowie auf das Verhaeltnis zu bestehenden Akteneinsichtsrechten einzugehen ist.