Aktuelle langjährige Trends über Brutvogelzahlen im Wattenmeer zeigen, dass die Zahl von 2/3 aller international überwachten Arten abnimmt. Die Trends der letzten 10 Jahre zeigen sogar, dass sich die Abnahme einiger Arten wie Austernfischer, Säbelschnäbler und Küstenseeschwalbe beschleunigt hat. Seltene Brutvogelarten wie der Kampfläufer, Alpenstrandläufer und die Bekassine stehen am Rande des völligen Verschwindens. Am 18. April 2013 fand ein internationales Arbeitstreffen von Vogelexperten und Naturschutzmanager der drei Wattenmeerstaaten Dänemark, Niederlande und Deutschland zum Thema „Brutvögel in Schwierigkeiten“ statt. Ziel des Treffens war es, die drückendsten Probleme zu identifizieren, hierzu Ursachen, Lösungen und Konsequenzen zu diskutieren und einen Aktionsplan zu entwickeln, der praktische Hinweise für ein passendes Management der bedrohten Brutvogelarten und ihrer Lebensräume zur Hand geben soll.
Nach wie vor kann illegal geschlagenes Holz in die Europäische Union eingeführt werden und Millionenzahlungen an die Herkunftsländer, um die verbotenen Praktiken vor Ort einzudämmen, bleiben wirkungslos. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Rechnungshof in einem am 22. Oktober 2015 veröffentlichten Report. Um illegalen Holzeinfuhren in EU zu stoppen, hat die Europäische Kommission 2003 den FLEGT-Aktionsplan vorgestellt. FLEGT steht für „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“. Kernstücke des Plans sind die „Voluntary Partnership Agreements“ VPA, also freiwillige, aber verbindliche Partnerschaftsvereinbarungen, und die EU-Holzhandelsverordnung. In seinem Bericht hat der EU-Rechnungshof die Wirksamkeit des Aktionsplans geprüft. Das Fazit: Die Umsetzung ist mangelhaft. Vier europäische Länder haben die EU-Holzhandelsverordnung bislang nicht vollständig in eigenes Recht umgesetzt. Dadurch, so der Rechnungshof, kann weiterhin illegales Holz nach Europa eingeführt werden. Im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans erhielten 35 Länder im Zeitraum 2003-2013 300 Millionen Euro. Zwei dieser Länder, Indonesien und Ghana, kamen auf dem Weg zu einem vollständigen Genehmigungssystem für ihr Holz gut voran. Im Allgemeinen aber waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen, und viele Länder hatten Schwierigkeiten bei der Überwindung der Hürden, die einer verantwortungsvollen Politikgestaltung im Wege standen. In den 12 Jahren, seitdem die Kommission den Aktionsplan eingeführt hat, hat kein Partnerland ein vollständig anerkanntes (FLEGT-)Genehmigungssystem erreicht.
Basierend auf den Ergebnissen der Zwischenevaluation des Aktionsplans Auerhuhn wurde der Maßnahmenplan 2023 – 2028 erstellt. Dieser beschreibt die zentralen Handlungsfelder für den Erhalt des Auerhuhns im Schwarzwald. Im Zusammenhang mit dem Maßnahmenplan 2023-2028 wurden auch das Flächenkonzept grundlegend überarbeitet und vereinfacht. Es fokussiert auf die für den Erhalt des Auerhuhns im Schwarzwald wichtigsten Flächen. Ausführliche Informationen gibt es auf der Seite des Wildtierportals unter: Aktionsplan Auerhuhn - Wildtierportal (wildtierportal-bw.de)
Die integrative Waldwirtschaft strebt an, ökologische, ökonomische und soziale Ziele gleichermaßen bei der Bewirtschaftung der gesamten Waldfläche zu verwirklichen. Zu diesem Zweck wurden zahlreiche Konzepte u. a. für die naturnahe Waldwirtschaft und für den Artenschutz entwickelt. In Baden-Württemberg zählen dazu die Richtlinie landesweiter Waldentwicklungstypen (WET-Richtlinie) und der Aktionsplan Auerhuhn (APA), der der Erhaltung der Population von Auerhühnern (Tetrao urogallus) im Schwarzwald dient. Anhand zweier Evaluationen, die 2018 – 2020 von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) durchgeführt wurden, wird im Beitrag dargelegt, welche Hürden bei der Umsetzung dieser integrativen Konzepte existieren. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass die Konzepte in bestehenden Planungsinstrumenten unzureichend verankert sind. Vielmehr existieren die integrativen Konzepte parallel dazu und finden (bislang) keinen wirksamen Eingang in praxisrelevante Steuerungsinstrumente. Strukturelle Veränderungen sind daher notwendig, um den Umsetzungsdefiziten entgegenzuwirken und die vorgegebene Zielsetzung zu erreichen. Die diskutierten Lösungsansätze sind auf andere forstpolitische Ziele übertragbar und können dazu beitragen, verschiedene Ökosystemleistungen in das Waldmanagement künftig besser zu integrieren.
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erstellt jeder Mitgliedstaat der Europäische Union (EU) einen Aktionsplan mit Maßnahmen, die die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten verhindern sollen. Im vorliegenden Beitrag wird der erste deutsche Aktionsplan vorgestellt. Der Aktionsplan stützt sich auf eine vorangegangene Analyse, in der ermittelt wurde, welche Einbringungs- und Ausbreitungspfade invasiver gebietsfremder Arten für Deutschland als prioritär anzusehen sind. Für jeden prioritären Pfad erfolgte eine Literaturrecherche nach möglichen Maßnahmenvorschlägen, die mithilfe bilateraler Gespräche mit Expertinnen und Experten aller verantwortlichen Sektoren weiterentwickelt, gewichtet und konkretisiert wurden. Anhand eines Kriterienkatalogs wurden insgesamt 24 Maßnahmen für den Aktionsplan ausgewählt. Die Schwerpunkte dieser Maßnahmen sind, die Öffentlichkeit und betroffene Fachkreise zu sensibilisieren sowie die Kontaminierung, bspw. von Gütern, Fahrzeugen und Geräten, durch invasive gebietsfremde Arten zu minimieren. 19 verschiedene Sektoren werden bei der Umsetzung der Maßnahmen eingebunden. Für eine möglichst effektive Umsetzung wurden neben 20 pfadspezifischen Maßnahmen zusätzlich 4 sektoren- und pfadübergreifende Maßnahmen entwickelt. Der erste Aktionsplan stellt ein wichtiges Instrument im Naturschutz zur Prävention biologischer Invasionen in Deutschland dar.
Das für das Jahr 2020 formulierte 30-ha-Ziel stellt die am Flächengeschehen beteiligten Akteure auf den Ebenen Bund, Länder, Regionen sowie Städte und Gemeinden vor die Herausforderung, im Rahmen der Siedlungsentwicklung eine konsequent flächensparende Strategie zu entwickeln und praktisch umzusetzen. In diesem Kontext steht eine Vielzahl bestehender und möglicher neuer Instrumente, die entsprechende Handlungsoptionen für das Flächensparen ermöglichen. Im Rahmen des vom Umweltbundesamt (UBA) geförderten Forschungsvorhabens "Implementierung von Flächensparinstrumenten" wurde in Projektbaustein 1 der Prototyp einer bundesweiten Informations- und Kommunikationsplattform für das Flächensparen weiterentwickelt und erprobt (www.aktion-flaeche.de). Damit wurden neue Erkenntnisse zur Informationsvermittlung und Bewusstseinsbildung zum Thema Flächensparen gewonnen, die für eine etwaige Verstetigung eines bundesweiten Informationsangebots zum Thema Flächensparen von Bedeutung sind. Im Projektbaustein 2 - Gegenstand dieses Berichtes - wurden in vier Planspieldesigns Instrumente für ein zielgerichtetes Flächensparen erprobt. Dieses erfolgte in den räumlichen Anwendungsebenen Landes- und Regionalplanung, regionale Kooperation sowie Kommunen. Des Weiteren wurden mögliche neue instrumentelle Optionen im Bereich fiskalischer/ ökonomischer Anreiz- und Steuerungsinstru-mente untersucht. Mit Blick auf das 30-ha-Mengenziel und das Ziel der vorrangigen Innenentwicklung wurde hierbei die Wirkweise der Instrumente in den drei Strategiebereichen des Flächensparens betrachtet: Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme, Mobilisierung von Flächen im Bestand sowie Steigerung der Flächeneffizienz. Die in den Planspielen gewonnenen Erkenntnisse über das zahlreichen Instrumenten innewohnende Steuerungs- und Gestaltungspotenzial wurde jeweils in den Kontext der flächenbezogenen Zielorientierungen und übergreifenden Zielabwägungen der handelnden Akteure gesetzt. Somit wurde über die bloße Betrachtung von Instrumenten hinaus herausgearbeitet, inwieweit die Rahmenbedingungen der handelnden Akteure den am Flächensparen ausgerichteten Einsatz der Instrumente beeinflussen. Eine Vielzahl von Ergebnissen aus den Planspielen fand Eingang in den in einem parallelen Forschungsvorhaben erarbeiteten Aktionsplan Flächensparen. Quelle: Forschungsbericht
Am 8. Juli 2015 trat die EU als 181. Partei, dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) bei. Das Übereinkommen deckt mehr als 35 000 Tier- und Pflanzenarten ab und stellt sicher, dass der Handel mit ihnen legal und nachhaltig bleibt. Im Anschluss an eine 2014 ins Leben gerufene öffentliche Konsultation haben die Dienststellen der Europäischen Kommission mit der Vorbereitung eines Aktionsplans gegen den Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten begonnen. In diesem Zusammenhang stellt der Beitritt der EU zum CITES-Übereinkommen einen wichtigen Meilenstein dar.
Das internationale Forum zum Schutz der Eisbären fand vom 4. bis zum 6. Dezember 2013 in Moskau statt. Am 4. Dezember verständigten sich die fünf Arktis-Anrainerstaaten darauf, einen Aktionsplan für den Schutz der vom Aussterben bedrohten Spezies zu erarbeiten. Wie der WWF mitteilte, wollen Kanada, Russland, Norwegen, Dänemark und die USA ein grenzüberschreitendes Bestands- und Konflikt-Monitoring einführen. Die Staaten wollen so besser die Populationsentwicklungen überwachen und Mensch-Tier-Konflikte vermeiden.
Am 25. Mai 2011 erhielt das Projekt “Canal de Castilla”, das von der Fundación Global Nature Spain konzipiert und umgesetzt wurde, den angesehenen Preis “Best of the Best LIFE Projects in Europe”. Das Projekt “Canal de Castilla“ wurde in 2010 beendet und zielte auf die Entlastung und Erhaltung von mehr als 30 kleineren Feuchtgebieten ab, die den im 18. Jahrhundert gebauten wichtigen Wasserkanal umgeben. Die meisten dieser Feuchtgebiete sind zwar als Natura 2000 Gebiete ausgewiesen, trotzdem mangelt es an Schutzmaßnahmen. Das Wiederherstellungsprogramm ist ein Teil des ganzheitlich ausgerichteten Aktionsplanes zur Feuchtgebietserhaltung, das die Fundación Global Nature im Norden Spaniens in Kastilien umsetzt. Das LIFE Programm ist das wichtigste europäische Finanzmittel und bietet Hunderten von Naturerhaltungsaktivitäten in der gesamten Europäischen Union eine Finanzierung.
Die 13. Vertragsstaatenkonferenz (COP 13) der Klimarahmenkonvention und 3. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls (CMP 3) im Jahr fand 3. bis zum 14. Dezember 2007 in Bali, Indonesien statt. Die Klimakonferenz endete mit dem Beschluss des Aktionsplan von Bali. Mit ihm beschlossen die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention über die Themen konkrete Verpflichtungen sowie Beiträge aller Staaten zur Minderung von Emissionen (einschließlich Verminderung der Entwaldung), Anpassung, Technologie und Finanzierung bis und nach 2012 zu verhandeln. Ursprünglich sollten diese Verhandlungen 2009 auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz (COP 15) in Kopenhagen enden. In Durban wurde entschieden, dass die Gruppe in Doha ihre Arbeit beenden soll.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 556 |
Land | 181 |
Zivilgesellschaft | 8 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 38 |
Förderprogramm | 368 |
Gesetzestext | 3 |
Taxon | 1 |
Text | 221 |
Umweltprüfung | 4 |
unbekannt | 89 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 306 |
offen | 411 |
unbekannt | 7 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 714 |
Englisch | 99 |
unbekannt | 3 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 2 |
Bild | 6 |
Datei | 35 |
Dokument | 97 |
Keine | 418 |
Multimedia | 1 |
Unbekannt | 6 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 260 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 516 |
Lebewesen & Lebensräume | 618 |
Luft | 441 |
Mensch & Umwelt | 721 |
Wasser | 424 |
Weitere | 724 |