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Lärmaktionsplan

Aktionsplan gem.§ 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Kreislaufwirtschaft Grundsätze der Kreislaufwirtschaft Entwicklung von der Abfall- zur Kreislaufwirtschaft Reparaturatlas Sachsen-Anhalt Informationen, Veranstaltungen, Termine Initiativen Europäische Union Dokumente

Die wichtigsten Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sind, Abfälle in ihrer Menge so gering wie möglich zu halten sowie die Schädlichkeit von Abfällen zu vermindern. Nicht vermiedene Abfälle sind einer Wiederverwendung zuzuführen, zu recyceln oder anderweitig ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten. Nicht verwertbare Abfälle müssen gemeinwohlverträglich beseitigt werden. In den letzten Jahren hat sich die Abfallwirtschaft zunehmend zu einer Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft weiterentwickelt. Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft wird abgesichert durch die Getrennthaltung der Abfallströme, die Steigerung der verwertbaren Abfallmenge sowie die Etablierung hochwertiger Verfahren und Stoffströme. Mit den Aktionsplänen der Europäischen Union zur Kreislaufwirtschaft, dem Europäischen Grünen Deal für eine nachhaltige und klimafreundliche Wirtschaft sowie dem Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft wurden zentrale Abfallrichtlinien geändert. Anliegen dieser Fortentwicklung ist es, die Abfallvermeidung  zu stärken, das Recycling voran zu bringen sowie einen Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu schaffen. Im Rahmen der Kunststoffstrategie wurde unter anderem die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie erlassen. Diese Regelungen führten zu zahlreichen Änderungen im nationalen Recht. So waren Novellierungen des Kreislaufwirtschafts-, des Batterie- des Elektroaltgeräte- und des Verpackungsgesetzes erforderlich. Wesentliche Änderungen hat das Bundesumweltministerium hier zusammengestellt. Der Reparaturatlas für Sachsen-Anhalt bietet einen Überblick über Reparaturmöglichkeiten in der Region. Gewerbliche und nicht-gewerbliche Reparaturanbieter können ihre Dienstleistungen unter " Wie mitmachen? " anmelden. Mit dem Reparaturatlas möchte das Umweltministerium dazu beitragen, dass künftig mehr defekte Elektro- und Elektronikgeräte instandgesetzt werden und nicht direkt auf dem Müll landen. Denn eine Reparatur schont Ressourcen und den Geldbeutel. Bestätigung der Anspruchsberechtigung nach Einwegkunststofffondsgesetz: Zuständige Behörde, Verfahren, weitere Informationen Tag der Biotonne am 26. Mai 2026: Aus Bioabfällen entsteht hochwertiger Kompost Aktion Biotonne Deutschland: Biotonnen-Challenge Dialog zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie Aktionstage Nachhaltigkeit vom 18. September bis 8. Oktober 2026: Informationen zum Registrieren und Mitmachen Kein Plastik in die Biotonne : Warum Plastiktüten oder Gummibänder nicht in den Bioabfall gehören. Aktion Biotonne: Informationen zur Getrenntsammlung von Bioabfällen Mülltrennung wirkt - eine Initiative der Dualen Systeme für Verpackungsabfälle Nachhaltige abfallarme Sport(groß)veranstaltungen Weniger ist mehr - Kampagne des Bundesumweltministeriums Initiative Recyclingpapier SCIP-Datenbank für besonders besorgniserregende Stoffe Der europäische Grüne Deal Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft European Circular Economy Stakeholder Platform

Maßnahmen- und Bewirtschaftungsplanung nach Wasserrahmenrichtlinie

Mit diesem Projekt wird die in der Aufstellung sog. Maßnahmenprogramme (Art. 11 WRRL) und Bewirtschaftungspläne (Art. 13 WRRL) liegende dritte Umsetzungsphase der EG-Wasserrahmenrichtlinie aus juristischer und planerischer Sicht beleuchtet und in das System des deutschen Planungsrechts eingeordnet. Mit der Verpflichtung zur Aufstellung entsprechender Pläne schreibt die WRRL den Mitgliedstaaten den Weg zur Verwirklichung der Umweltqualitätsziele des Art. 4 WRRL vor, die einen guten Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers in den Gewässern der EU fordern. Ziel des Forschungsprojekts ist es, die Steuerungspotenziale des neuen Planungsinstrumentariums der WRRL auszuloten und im Gesamtsystem des Raum- und Fachplanungsrechts zu verorten. Dabei soll es im Besonderen darum gehen, die Handlungsmöglichkeiten in der Fläche, d. h. im gesamten Flusseinzugsgebiet aufzuzeigen und zu den bestehenden Planungsinstrumenten in Beziehung zu setzen, um ein räumlich abgestimmtes Vorgehen im gesamten Flusseinzugsgebiet zu erreichen. Hierzu gehört die Betrachtung der Planungsinstrumente der einzelnen Fachsektoren, der räumlichen Planung und der Umweltfolgeprüfungen. Da es sich im Verhältnis der Maßnahmen- und Bewirtschaftungspläne zu den Fach- und Gesamtplanungen sowie Umweltfolgeprüfungen um Instrumente mit überlappenden Steuerungsaufgaben und -potenzialen handelt, ist die Herausarbeitung von Überschneidungsbereichen sowie von Zielkonflikten von entscheidender Bedeutung. Hierbei gilt es einerseits, Synergieeffekte bei der Formulierung und Umsetzung der Pläne zu erkennen. Andererseits sind aber auch Reibungsflächen innerhalb des Umweltplanungssystems zu identifizieren, um Konflikten frühzeitig gegensteuern zu können. Auf diese Weise sollen die Pläne nach Wasserrahmenrichtlinie mit den bereits etablierten Planungs- und Prüfinstrumenten vernetzt und im Wege einer ganzheitlichen Betrachtungsweise in das deutsche Planungssystem eingebunden werden. Zugleich sind aber auch Vorschläge für die Weiterentwicklung des bestehenden Planungsinstrumentariums - etwa im Rahmen der Erarbeitung des UGB - aufzugreifen. Die gewonnenen Erkenntnisse sind sowohl für die rechts-, planungs- und umweltwissenschaftliche Forschung als auch für den Rechtsanwender, der mit der praktischen Umsetzung der WRRL befasst ist (z. B. in Bundes- und Landesbehörden oder Kommunen), von Bedeutung.

NATURA 2000, Aktionsplan Auerhuhn

Seit den 1930er-Jahren sind die Bestände des Auerhuhns im Schwarzwald kontinuierlich gesunken. Um das Auerhuhn im Schwarzwald zu schützen, verabschiedete das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR) in 2008 den „Aktionsplan Auerhuhn“ (APA) mit einer Laufzeit von 25 Jahren bis 2033. Das Ziel des APAs ist es, eine überlebensfähige und ausreichend vernetzte Auerhuhnpopulation im Schwarzwald zu erhalten. Aufgebaut aus einem wissenschaftlich fundiertem Fachkonzept und einem umsetzungsorientierten Maßnahmenplan soll der APA die Unterstützung der Umsetzenden vor Ort sicherstellen. In einem Flächenkonzept werden Waldgebiete für die flächenbezogene Umsetzung von Maßnahmen, die für die Population langfristig überlebensnotwendig sind, lokalisiert. Das Gesamtkonzept integriert verschiedene Nutzungen (Waldwirtschaft, Tourismus, Jagd, Infrastrukturplanung, Energiegewinnung u. a.), um die ökologischen und ökonomischen Ziele des Landes zu erreichen. Der APA liefert zudem eine Grundlage für die Erstellung der Managementpläne für die Natura 2000 Gebiete.

Aktionsplan für ökosystembasierte Land-Meer-Übergangszonen, Vorhaben: Entwicklung von GIS-basierten Applikationen für Risiko- und Potentialkarten

Populationsmodell des Auerhuhns in den Schweizer Alpen: Grundlagen für den Artenschutz

Das Auerhuhn ist eine stark gefährdete Brutvogelart der Schweiz. Veränderungen in der Zusammensetzung und Nutzung des Waldes haben dazu geführt, dass sich die Bestände dieses Raufusshuhns in den letzten drei Jahrzehnten halbiert haben. Deshalb sollen die Lebensraumansprüche des attraktiven Waldvogels vermehrt in der Planung und Umsetzung von Waldreservaten und der Bewirtschaftung von Wäldern der höheren Lagen berücksichtigt werden. Auf der kleinen räumlichen Ebene sind die Habitatsansprüche der Art durch Untersuchungen in West- und Mitteleuropa (Storch 1993, 2002, Schroth 1994) und Skandinavien relativ gut bekannt. Dagegen werden die Populationsprozesse auf der Ebene der Landschaft erst in Ansätzen verstanden (Sjöberg 1996, Kurki 2000). Entsprechend konnte man die Bestandsrückgänge in den meisten Gebieten Europas noch nicht stoppen, da einerseits genauere Kenntnisse über das Zusammenspiel und die relative Bedeutung der einzelnen Faktoren fehlen (Habitatqualität, Störungen, Prädatoren, Witterung-Klima, Huftierkonkurrenz), und andererseits noch nicht versucht wurde, die Bestandsentwicklung im grossen landschaftlichen Massstab als Metapopulationsdynamik zu verstehen. Es ist das primäre Ziel dieses Projekts, ein räumlich explizites Metapopulationsmodell des Auerhuhns für einen grossen Landschaftsausschnitt der Schweizer Alpen zu erarbeiten. Dabei sollen die erwähnten Einflussfaktoren möglichst umfassend berücksichtigt werden. Die Arbeit soll modellhaft zeigen, dass für das Verständnis von Populationsvorgängen von raumbeanspruchenden Wildtierarten eine Analyse und Bewertung von lokal bis überregional wirksamen Einflussfaktoren notwendig sind. Die Ergebnisse sollen zudem als konzeptionelle Grundlage für den Nationalen Aktionsplan Auerhuhn und für regionale Artenförderungsprojekte dienen. Folgende Fragen und Themen sind für das Projekt von zentraler Bedeutung: Wie gross ist das landschaftsökologische Lebensraumpotenzial für das Auerhuhn in den Alpen, wie ist es räumlich verteilt? Wie verteilen sich die lokalen Auerhuhnpopulationen in diesen Potenzialgebieten? Wie gross sind die Bestände? Welche Faktoren beeinflussen den Status von Lokal- und Regionalpopulationen? Welche Populationen haben abgenommen oder sind verschwunden, welche sind stabil (Source-Sink-Mechanismen)? Zwischen welchen räumlich getrennten Populationen besteht ein Austausch? Welche Landschaftselemente wirken als Barrieren? Entwickeln einer nicht-invasiven Methode für die genetische Differenzierung von Populationen, sowie für Bestandsschätzungen und Monitoring.

Naturschutzgebiete nach Aktionsplan Ostseeschutz 2030

Die Gebietsabgrenzungen der Naturschutzgebiete (NSG) im Aktionsplan Ostseeschutz 2030 gemäß der Verordnungen vom 11.03.2026 werden umgehend in den Gesamt-Datenbestand der Naturschutzgebiete aufgenommen. Bis dahin ist eine kartografische Darstellung nicht möglich. Der Download der Daten ist hier möglich. Die Abgrenzungen sind die linienhaften Verbindungen zwischen den Stützpunkten gemäß der Verordnungen.

Lärmaktionsplan Dinslaken

Der Datensatz enthält Objekte der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist eine durch EU- und Bundesrecht verpflichtende Aufgabe für die von Straßen- und/oder Schienenlärm betroffenen Kommunen. Im Rahmen dieses Prozesses können im Verwaltungsgebiet ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Diese Zonen werden untergliedert in ruhige und relativ ruhige Gebiete. In diesen Bereichen gilt der Schwellenwert von 55dB(A).

Elektronisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (Pollutant Release an Transfer Register)

DV-System zur jährlichen Datenerfassung, Plausibilitätsprüfung und Veröffentlichung PRTR sowie Berichterstattung zum E-PRTR. Auf der Grundlage des am 21.05.2003 unterzeichneten PRTR-Protokolls der UN-ECE haben sich sowohl die Europäische Gemeinschaft als auch die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ein Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister einzurichten und zu betreiben. Die EU-Verordnung (EG) Nr.166/2006 vom 18.01.2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters wurde am 04.02.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie regelt die Berichtspflichten und Datenlieferungen an die EU für das Europäisches Schadstoffregister. Erstes Berichtsjahr für die Betreiber ist das Jahr 2007. Das Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 6.6.2007, kurz "SchadRegProtAG" genannt, regelt die nationalen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Verordnung sowie die Einrichtung eines nationalen Registers unter Nutzung der für das europäische Register erhobenen Daten. Die Informationen zur Freisetzung bestimmter Schadstoffe in Luft, Wasser Boden sowie zur Verbringung von Abfällen und Schadstoffen in Abwasser müssen jährlich berichtet und aktualisiert werden. Die registrierten Informationen sollen via Internet der Öffentlichkeit sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zugänglich gemacht werden. Dazu werden elektronische Tools von der Datenerfassung, über Kontrollmechanismen bis zur Präsentation entwickelt. Bei der Entwicklung kann teilweise auf vorhandene Software aufgebaut werden. Gleichzeitig wird in einer Gesamtarchitektur der betrieblichen Berichterstattung die 11. und 13. BImschV integriert. Das Projekt wurde von der UMK mit Beschluss vom 26./27.10.2006 als Vorhaben für den Aktionsplan Deutschland Online benannt und ist im Umsetzungsplan 2008 als eGovernment 2.0 Projekt enthalten (Handlungsfeld Prozessketten). Dies zieht eine erhöhte politische Wahrnehmung des Projektes nach sich. Die eGovernment-Dienstleistung wurde unter Einbeziehung der betroffenen Wirtschaft realisiert. Für den PRTR Prozess, einschließlich der betrieblichen Berichterstattung gemäß 11. und 13. BImSchV und der in diesem Zusammenhang entwickelte Software wird eine IT-Grundschutzzertifizierung nach ISO 17799 und 27001 angestrebt. Für das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) eine Schutzbedarfsfestellung nach den IT-Grundschutzvorgaben des BSI vorgenommen. Als Grundlage für die verwendeten Standards und Architekturen dienen die Vorgaben des SAGA (Standards und Architektur für E-Government-Anwendungen) in der aktuellen Fassung.

Tierschutzbericht 2018/2019

Rechtliche Rahmenbedingungen (u. a. Änderung Tierschutzgesetz, Tierwohlkennzeichengesetz, Ferkelkastration, Tierschutz-Nutztierhaltung, Transportzeiten von Nutztieren, Handel mit Tieren im Internet und Printmedien), Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften, Tierhaltung (u. a. Umsetzung Aktionsplan Schwanzkupieren, Töten männlicher Eintagsküken, Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere, Hundediplom Junior, Umsetzung Katzenschutzverordnung, Wildtiere im Zirkus, Überprüfung von Tierbörsen), Schlachten von Tieren, Tierversuche, Transport von Tieren, Fischerei und Jagd, Förderung und Preise im Tierschutz, Tierschutzbeirat, Öffentlichkeitsarbeit; Anlagen: Transportkontrollen, Versuchstierzahlen, Richtlinie für Vergabe des Tierschutzpreises, Mitglieder des Tierschutzbeirats, Jahresbericht Tierschutzbeirat 2018 und 2019

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