Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 2 Verwirklichung der Ziele § 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden § 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft § 6 Beobachtung von Natur und Landschaft § 7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung § 8 Allgemeiner Grundsatz § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)
a) Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung 2017/1369/EU sind zentrale Instrumente des produktbezogenen Umweltschutzes in der EU, welche wesentlich zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Minderung der von energieverbrauchsrelevanten Produkten verursachten Umweltbelastungen und zur Verbraucherinformation beitragen. Die EU-Kommission wird Anfang 2021 ihr viertes Arbeitsprogramm vorlegen. b) Zudem ist nach den Ankündigungen im neuen Aktionsplan Kreislaufwirtschaft und dem Grünen Deal damit zu rechnen, dass die Ökodesign-RL im Rahmen der "Sustainable Products Initiative" überarbeitet, im Anwendungsbereich auf neue Produktgruppen ausgeweitet und in den zu regelnden Aspekten erweitert wird. Eine wissenschaftlich fundierte Unterstützung für die Beteiligung des Umweltbundesamtes am Ausgestaltungsprozess ist erforderlich, um die Vielzahl der im Regelungsprozess befindlichen Produktgruppen bearbeiten zu können. Ziel ist es, hohe ökologische Standards in den Durchführungsmaßnahmen zu verankern, die sowohl die Energieeffizienz, als auch weitere relevante Umweltwirkungen und vor allem die Ressourceneffizienz im umfassenden Sinne adressieren. Zielsetzung/Methoden: 1) Begleitung und Kommentierung von Vorstudien für Produktgruppen;2) Kurzexpertisen und ad-hoc Beratung für Produktgruppen für Stakeholderkonsultationen, Konsultationsforen, Expertentreffen und Regelungsausschüssen, Prüfung der Anforderungen für Energieeffizienz und weitere Umweltwirkungen, vor allem Aspekte der Ressourceneffizienz;3) Begleitung von Selbstregulierungsinitiativen der Industrie;4) Informationen für Akteure: Erstellung von Produktdatenblättern für erlassene Verordnungen, Fortführung des Ökodesign-Kalenders und einer Übersicht zu den Einsparpotentialen, 5) Kurzexpertisen zu noch zu spezifizierenden Themen, welche in anschließenden Fachgesprächen mit der Fachöffentlichkeit diskutiert werden.
Gebietsabgrenzungen der geplanten Naturschutzgebiete (NSG) im Aktionsplan Ostseeschutz 2030 gemäß der Verordnungsentwürfe. Die Abgrenzungen sind die linienhaften Verbindungen zwischen den Stützpunkten gemäß der Verordnungsentwürfe
Der Maßnahmenplan 2023 – 2028 zum Aktionsplans Auerhuhn beschreibt die zentralen Handlungsfelder für den Erhalt des Auerhuhns im Schwarzwald. Das zugrundeliegende Flächenkonzept fokussiert auf die für den Erhalt des Auerhuhns im Schwarzwald wichtigsten Bereiche. Es basiert auf dem in definiertem Verfahren kartierten und aktuell gültigen Verbreitungsgebiet sowie dem Landschaftsökologischen Lebensraumpotential. Daraus ergeben sich drei zentrale Flächenkategorien (Vorrangflächen, Trittsteine und Korridore). Um eine Verwechslung mit den Bezeichnungen des Flächenkonzepts 2008 auszuschließen, wurden diese im Rahmen des Maßnahmenplans 2023 – 2028 neu definiert und benannt. Ausführliche Informationen gibt es auf der Seite des Wildtierportals unter: Aktionsplan Auerhuhn - Wildtierportal (wildtierportal-bw.de) Zur Unterstützung der schwarzwaldweiten Umsetzung des Maßnahmenplans 2023-2028 wurden Referenzgebiete eingerichtet, die überwiegend Staatswaldflächen beinhalten. In diesen Gebieten sollen die Maßnahmen umfassend und beispielgebend implementiert werden. Insbesondere sollen in den Referenzgebieten zeitnah die Zielwerte des Handlungsfelds Erhalt und Wiederherstellung der Lebensräume erreicht werden.
Veranlassung Methoden des maschinellen Lernens kommen in der gewässerkundlichen Praxis der BfG bisher nur vereinzelt zum Einsatz. Der Einsatz von ML entspricht in vielen Bereichen aber bereits dem Stand von Wissenschaft und Technik und hält zunehmend Einzug auch in gewässerkundliche Fragestellungen. ML besitzt das Potenzial, zum einen bestehende Aufgaben und Methoden qualitativ zu optimieren (z. B. in Form verbesserter Prognosemethoden). Zum anderen werden durch den Einsatz von ML arbeitsaufwändige, mit klassischen Ansätzen nicht leistbare Analysen erst möglich, wodurch auch gänzlich neue oder substanziell erweiterte Leistungen und Produkte entstehen. Der unmittelbare Anwendungs- und Aufgabenbezug von MALPROG lässt diesbezüglich konkrete Ergebnisse für relevante Fachaufgaben sowie zielführende Erkenntnisse für eine Übertragung auf weitere Arbeitsfelder der BfG erwarten. Ziele Die übergeordneten Ziele von MALPROG sind - wissenschaftliche Erkenntnis und Datenharmonisierung: Untersuchung praktischer Anwendbarkeit von Methoden des maschinellen Lernens für ausgewählte BfG-Fachaufgaben (Messdatenplausibilisierung, Abfluss- und Wasserstandsvorhersage, Vegetationskartierung, Ölerkennung) - Technologietransfer: Überführung zielführender Methoden des maschinellen Lernens in zentrale Dienste und Applikationen der BfG - Konsolidierung des Wissens: Initiierung einer BfG-weiten Arbeitsgruppe "KI" zwecks Beratung, Unterstützung, Austausch und Koordination zukünftiger Anwendungen mit Bezug zu Methoden der künstlichen Intelligenz Für die konkrete Anwendung der ML-Methoden für die Fach- und Beratungsaufgaben der BfG sollen - eine weitere Steigerung der Vorhersagegüte erzielt, längerfristige Vorhersageskalen erschlossen und innovative Beratungsprodukte generiert werden, - eine intelligente Vorbeurteilung von Öl-Verschmutzungen ermöglicht werden, die z. B. einen effizienteren Einsatz unbemannter Systeme ermöglicht und den teuren Datentransfer für weitfliegende Systeme wesentlich reduziert, - durch die Anwendung auf digitale Orthofotos eine Identifizierung von Vegetation mit erhöhtem Automatisierungsgrad auf großer Fläche ermöglicht werden, z. B. für eine effiziente Erstellung von Biotoptypenkartierungen und für ein stringentes Vegetationsmonitoring bei Entwicklungsmaßnahmen, - durch Kameraaufnahmen automatisch Makroplastik in fließenden Gewässern identifiziert und klassifiziert werden, - Messfehler von Bodenfeuchtemessungen identifiziert und korrigiert werden. Die vertiefte Befassung mit den Möglichkeiten und Grenzen von ML-Methoden soll die BfG unterstützen, um die rasant zunehmende Menge an (Umwelt-)Daten unter Nutzung steigender Rechenressourcen in eine verbesserte Leistungsfähigkeit ihres Beratungsangebots (z. B. für die WSV, das BMDV, das BMUV) zu überführen. Die Entwicklung von Anwendungsfeldern im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) ist ein zentrales Ziel der Bundesregierung (KI-Strategie für Deutschland), welches das BMDV für den Verkehrssektor in seinem Aktionsplan "Digitalisierung und Künstliche Intelligenz in der Mobilität" aufgegriffen und weiter konkretisiert hat. Pilothafte Anwendungen belegen aber neben dem hohen Bedarf auch das große Potenzial von Methoden des maschinellen Lernens im Bereich der Gewässerkunde (Prognose, Klassifikation, Regression). Im Rahmen von MALPROG wird die Nutzung KI- bzw. ML-basierter Methoden für konkrete Anwendungsfelder in der Gewässerkunde systematisch untersucht. Als zielführend identifizierte Ansätze werden in die praktische Facharbeit integriert, um letztlich deren Potenzial für konkrete Anwendungen in der Analyse- und Beratungspraxis der BfG und WSV ausschöpfen zu können.
Um die Folgen des Klimawandels möglichst gering zu halten und dem Klimawandel möglichst effektiv zu begegnen, gilt es - unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten - auch regional frühzeitig tätig zu werden. Die Hessische Anpassungsstrategie ist am 17.10.2012 vom HMUELV veröffentlicht worden. Darin werden die nach Modellberechnungen erwarteten Klimaveränderungen für Hessen dargestellt, Risiken durch den Klimawandel für die behandelten Bereiche identifiziert sowie strategische Empfehlungen zur Minimierung dieser Risiken angeboten. Ein Aktionsplan Klimawandel soll nun im nächsten Schritt erstellt werden, um für die gefährdeten Bereiche konkrete Maßnahmen zu benennen.
In today's biodiversity crisis, there is an urgent need to monitor terrestrial and aquatic species in their natural habitats, especially those that may be endangered, invasive or elusive. Traditional species observation methods, based on acoustic or observational surveys are inefficient, costly and time consuming. On the other hand, DNA is continuously deposited in the environment from natural processes and this environmental DNA (eDNA) allows us to detect species and reconstruct their communities with a high level of sensitivity. These data can be used to obtain occurrence records and to collect more population information in field. Crucially, these data are necessary to inform management agencies about the current state of our biodiversity, and are especially urgent for species that are currently data deficient. The aims of this study are to firstly identify occurrence records from diverse sources (databases, literature) and generate a database of distributional data for species of crustacean and mollusks that are data deficient in Sweden. Secondly, we aim to detect threatened species in Swedish marine, freshwater and terrestrial habitats using novel genomic methods (DNA metabarcoding, ddPCR). Finally, based on the new data, we will run species distribution and population models, to improve information on geographic range and population status for threatened invertebrates. The results will be integrated into current monitoring programmes (e.g. red-listing) and action plans.
Aktive Mitarbeit in der Mustelid & Viverrid Specialist Group und der Captive Breeding Specialist Group von IUCN (The World Conservation Union) umfasst die Erarbeitung und Aktualisierung von Roten Listen und eines Aktionsplanes zur Rettung gefaehrdeter Arten. Gutachtertaetigkeit bezueglich bedrohter Kleinraubtiere (zB Washingtoner Artenschutzabkommen).
Seit den 1930er-Jahren sind die Bestände des Auerhuhns im Schwarzwald kontinuierlich gesunken. Um das Auerhuhn im Schwarzwald zu schützen, verabschiedete das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR) in 2008 den „Aktionsplan Auerhuhn“ (APA) mit einer Laufzeit von 25 Jahren bis 2033. Das Ziel des APAs ist es, eine überlebensfähige und ausreichend vernetzte Auerhuhnpopulation im Schwarzwald zu erhalten. Aufgebaut aus einem wissenschaftlich fundiertem Fachkonzept und einem umsetzungsorientierten Maßnahmenplan soll der APA die Unterstützung der Umsetzenden vor Ort sicherstellen. In einem Flächenkonzept werden Waldgebiete für die flächenbezogene Umsetzung von Maßnahmen, die für die Population langfristig überlebensnotwendig sind, lokalisiert. Das Gesamtkonzept integriert verschiedene Nutzungen (Waldwirtschaft, Tourismus, Jagd, Infrastrukturplanung, Energiegewinnung u. a.), um die ökologischen und ökonomischen Ziele des Landes zu erreichen. Der APA liefert zudem eine Grundlage für die Erstellung der Managementpläne für die Natura 2000 Gebiete.
Origin | Count |
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Bund | 496 |
Kommune | 3 |
Land | 194 |
Wissenschaft | 1 |
Zivilgesellschaft | 9 |
Type | Count |
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Ereignis | 37 |
Förderprogramm | 329 |
Gesetzestext | 3 |
Taxon | 1 |
Text | 205 |
Umweltprüfung | 3 |
unbekannt | 107 |
License | Count |
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geschlossen | 287 |
offen | 391 |
unbekannt | 7 |
Language | Count |
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Deutsch | 656 |
Englisch | 91 |
Resource type | Count |
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Archiv | 3 |
Bild | 7 |
Datei | 34 |
Dokument | 157 |
Keine | 329 |
Multimedia | 1 |
Unbekannt | 7 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 245 |
Topic | Count |
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Boden | 482 |
Lebewesen und Lebensräume | 587 |
Luft | 422 |
Mensch und Umwelt | 680 |
Wasser | 374 |
Weitere | 685 |