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Schallimmissionsdaten

Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin)

Schallimmissionskarten

Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin) 2001 Teterow, Boizenburg, Neustadt-Glewe, Amt Krakow am See

Lärm

Bild: SenMVKU Lärmminderungsplanung Berlin Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von Lärmaktionsplänen und der Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung reduziert werden. Strategische Lärmkarten zeigen die Ergebnisse aus jahrelanger Datenerfassung zur Lärmbelastung. Weitere Informationen Bild: Kalle Kolodziej - Fotolia.com Schallschutzfensterprogramm 2024/2025 (keine Fördermittel mehr verfügbar) Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2024/2025. Weitere Informationen Bild: SenStadt Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Lärmschutz Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Fluglärmschutzbereich BER Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Weitere Informationen Bild: jarous - Fotolia.com Baulärmbroschüre Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Weitere Informationen Förderrichtlinie und Gesamtkonzept aktualisiert Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen Für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ist ein Auskunftstelefon und die Möglichkeit eine Online-Beschwerde einzureichen eingerichtet worden. Auskunftstelefon und Online-Beschwerde Baustellen Veranstaltungen Formulare Rechtsvorschriften

Wirksamkeit von Lärmschirmen an 2- und 6-streifigen Straßenquerschnitten

Die Schallpegelmessungen werden gemäß Forschungsprogramm Straßenwesen FA 2.206 nacheinander abgewickelt (Autobahnen in 2001, Straßen in 2002). Es wird jeweils nur an einem Messort und dort an jeweils 7 Messpunkten gleichzeitig gemessen. Das Verkehrsaufkommen wird ebenfalls messtechnisch erfasst. Alle Messwerte werden für die Auswertung elektronisch gespeichert. Die Auswertungen werden nach jeder Messkampagne durchgeführt. Das Ziel der gesamten Messreihen ist es, nachzuweisen, inwieweit die Vernachlässigung der Boden- und Meteorologiedämpfungen bei der Schallausbreitungsberechnung über Schallschirme gerechtfertigt ist.

Wirkung der Schattenbildung von aktiven Laermschutzmassnahmen bei Autobahnerweiterungen

5. Planänderung (neu) Regionalstadtbahn Neckar-Alb im Modul 1, PFA 3 und 4, Bahnstrecke Tübingen - Herrenberg „Ammertalbahn“: Änderung des Betriebsprogramms

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Zweckverbands ÖPNV im Ammertal, vertreten durch die Erms-Neckar-Bahn AG, ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), 5. Planänderung: Änderung des Betriebsprogramms (neu), durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gegenstand des aktuellen Änderungsantrags ist die erneute Änderung des Betriebsprogramms der Ammertalbahn (PFA 3 und 4 des Moduls 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb). Noch vor Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen an der Ammertalbahn wurden vom Besteller der Nahverkehrsleistungen, der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW), geänderte Zugleistungen bestellt. Diese Zugleistungen gehen über das hinaus, was im Ausgangsverfahren bekannt war und dementsprechend den Antragsunterlagen zugrunde gelegt werden konnte. Gegenüber dem Ausgangsverfahren mit 74 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen - Entringen sowie 64 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen - Herrenberg ergeben sich nun 104 Fahrten tags und 20 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen - Entringen sowie 64 Fahrten tags und 20 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen - Herrenberg. Die Veränderungen betreffen insbesondere die Nachtstunden, mit dem Ziel, auch im Spätverkehr ein attraktives Verkehrsangebot bieten zu können. Veränderungen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss vom 16.05.2017 haben sich auch bei den auf der Ammertalbahn eingesetzten Fahrzeugen ergeben. Die daraus resultierenden Auswirkungen betreffen Veränderungen bei den betriebsbedingten Schallimmissionen. Durch aktive Schallschutzmaßnahmen werden nicht an allen Gebäuden entlang der Ammertalbahn die gesetzlich vorgegebenen Werte eingehalten. Daher werden die bereits festgelegten aktiven Schallschutzmaßnahmen in Form von Schienenstegdämpfern und Mini-Lärmschutzwänden um passive Maßnahmen (Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen) ergänzt. Im Bereich Herrenberg-Gültstein wird der Bereich der vorgesehenen Schienenstegdämpfer sowie der Mini-Lärmschutzwand auf eine Länge von rund 280 m erweitert. Durch die Erhöhung der Zugtaktung bzw. die Änderung des Betriebsprogramms hätte es entlang der Bahnstrecke potenziell zu Betroffenheiten an einem Wohngebäude in Tübingen und an zwei Wohngebäuden in Gültstein durch betriebsbedingte Erschütterungen kommen können. Aus diesem Grund hat der Vorhabenträger nach der Inbetriebnahme Erschütterungsmessungen in den betroffenen Gebäuden durchgeführt. Nachweislich der Messergebnisse ist dies nicht der Fall. Weitere Baumaßnahmen und damit Betroffenheiten fallen nicht an.

Projekte zur Lärmminderungsplanung

Bild: SenMVKU T30-Konzept nachts Im „T30-Konzept nachts“ überprüft die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt systematisch die verkehrslärmbelasteten Berliner Straßen: Hierbei wird die Notwendigkeit einer Absenkung der zulässigen nächtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde auf 30 Kilometer pro Stunde zum Gesundheitsschutz der Anwohnenden stadtweit untersucht. Weitere Informationen Bild: Marc Vorwerk Verhaltensbedingter Verkehrslärm Mit der wissenschaftlichen Untersuchung der Einsatzmöglichkeiten des Lärmblitzers „Hydre“ besteht die Möglichkeit eine neue Technologie zu erproben, die ereignisbezogen sehr laute Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr erfasst. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Präventionsfilm Verkehrslärm Ziel des Films ist es, präventiv schon bei den zumeist jungen Fahrschülerinnen und Fahrschülern ein Bewusstsein für ein faires Miteinander im Straßenverkehr zu schaffen und auf die Wirkungen von Lärm von motorisiertem Verkehr hinzuweisen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU, Hintergrundkarte: Geoportal Berlin, Brandenburg-Karte: basemap.de (Datenquellen: © GeoBasis-DE |MapLibre) Machbarkeitsuntersuchung östlicher Berliner Eisenbahnaußenring Die Machbarkeitsuntersuchung östlicher Berliner Außenbahnring wurde im Rahmen des freiwilligen Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ durchgeführt, das die Untersuchung, Planung und Realisierung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen an Lärmschwerpunkten umfasst. Weitere Informationen

Machbarkeitsuntersuchung östlicher Berliner Eisenbahnaußenring

Der östliche Berliner Außenring ist ein auf der Fläche des Landes Berlin liegender Abschnitt des zweigleisigen Eisenbahnrings, der in 40er und 50er-Jahren des 20. Jahrhunderts als Umfahrung West-Berlins erbaut wurde. Im Süden beginnt dieser Abschnitt in Altglienicke und verläuft weiter nach Norden über die Bezirke Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Pankow und endet an der Grenze zwischen dem Ortsteil Blankenfelde und Brandenburg. Diese Strecke und zusätzlich die Eisenbahnstrecke zwischen dem Karower Kreuz und Buch (siehe Karte) wurden im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung auf aktive Lärmschutzmaßnahmen überprüft. Diese Machbarkeitsuntersuchung ist eine von vier dieser Art Untersuchungen bundesweit. Sie wurde im Rahmen des freiwilligen Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ durchgeführt. Das Programm, das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr durchgeführt wird, umfasst die Untersuchung, Planung und Realisierung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen an Lärmschwerpunkten. Auf Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wurden die oben genannten Strecken, die hohe Lärmbelastungen insbesondere durch nächtlichen Güterverkehr aufweisen, in das Programm einbezogen. Nun liegen die Ergebnisse der Untersuchung, die durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fachlich begleitet wurde, vor. Die aus den Ergebnissen entwickelte Vorzugsvariante stellt ein umfangreiches Maßnahmenpacket bestehend aus Lärmschutzwänden und Schienenstegdämpfern auf einer Länge von über 20 km dar. Die detaillierten Ergebnisse wurden im Juni 2024 im Rahmen von zwei inhaltsgleichen Informationsveranstaltungen den Anwohnenden und Interessierten vorgestellt. Der Endbericht zur Machbarkeitsuntersuchung Östlicher Berliner Außenring wird nach Fertigstellung auf der folgenden Seite der Deutschen Bahn AG veröffentlicht werden. Hier sind auch die Machbarkeitsuntersuchungen aus den anderen Bundesländer zu finden. Machbarkeitsuntersuchungen

Planfeststellung 6-streifiger Ausbau A45 Hagen / Westhofen

Die vorliegenden Planungsunterlagen umfassen den 6-streifigen Ausbau der A 45 auf den Gebieten der Städte Schwerte, Hagen und Dortmund vom Autobahnkreuz (AK) Hagen bis zum AK Westhofen, wobei hier die Fahrtrichtung (FR) Dortmund von 2 auf 3 Fahrstreifen erweitert wird. In FR Frankfurt a. M sind bereits 3 Fahrstreifen vorhanden. Bei dem Ausbau der A 45 handelt es sich um einen Autobahnausbau im Bestand. Im Rahmen der vorgesehenen Fahrbahnverbreiterung werden weder die Straßenachse der A45 noch die Gradienten der beiden Richtungsfahrbahnen verändert. Es ist vorgesehen neben dem Ausbau der Strecke der A45 einschließlich den notwendigen Folgemaßnahmen auch das Autobahnkreuz Westhofen entsprechend der zukünftigen Verkehrsbelastungen umzubauen (aus Gründen der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit). Hier ist wegen des starken Richtungsverkehrs Bremen/Frankfurt a. M. der Bau einer halbdirekten Verbindungsrampe erforderlich. Das AK Hagen wird im nördlichen Teil lediglich an den 6-streifigen Ausbau der A45 angepasst. Der 6-streifige Ausbau der A 45 beginnt am AK Hagen und endet am AK Westhofen. Damit ergibt sich eine gesamte Länge der Baumaßnahme im Zuge der A 45 von ca. 9,260 km. In großen Abschnitten entlang der A 45 werden bedingt durch die Aus - und Umbaumaßnahmen umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wällen und/oder Wänden durchgeführt.

BAB A 70, A 73, Nachträgliche Lärmvorsorge und verkehrstechnische Anpassungen am Autobahnkreuz Bamberg, Landkreise Bamberg und Lichtenfels

Für das vorliegende Straßenbauvorhaben hat die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordbayern – Außenstelle Bayreuth - (Vorhabenträger) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz beantragt. Gegenstand des Verfahrens ist im Wesentlichen die Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen an der A 70 im Abschnitt der Anschlussstelle Bamberg (Betriebskilometer 64,240) bis östlich des Autobahnkreuzes Bamberg (Betr.-km 66,954) sowie an der A 73 im Abschnitt nördlich des Autobahnkreuzes Bamberg (Betr.-km 95,420) und südlich der Anschlussstelle Memmelsdorf (Betr.-km 99,400). Daneben ist eine Anpassung des überlasteten Autobahnkreuzes an die aktuellen verkehrstechnischen Erfordernisse inklusive bestandsnaher Grunderneuerung der A 70 und A 73 vorgesehen. Die Umbaumaßnahmen am Autobahnkreuz umfassen die Anlage von beidseitigen Verteilerfahrbahnen an der A 70 und A 73, die Schaffung von kreisförmigen Schleifenrampen zur Erreichung eines gleichförmigen Fahrverlaufes und angepasste Tangentialrampen mit aufeinander abgestimmten Radienfolgen zur Vermeidung von Unstetigkeitsstellen. Darüber hinaus werden aufgrund der geringen Distanz zwischen der Anschlussstelle Bamberg und dem Autobahnkreuz Bamberg an der A 70 durchgehende Verflechtungsstreifen vorgesehen. Für die besonders hoch belastete Verkehrsbeziehung von Schweinfurt nach Nürnberg und von Nürnberg nach Schweinfurt sind zweistreifige Ausfahrten erforderlich. Die gegenständliche Planung umfasst weiterhin die Erneuerung des Oberbaus der beiden Richtungsfahrbahnen der BAB A 70 sowie der BAB A 73 mit einer teilweisen geringfügigen Trassenverschiebung bzw. mit beidseitig symmetrischen Fahrbahnverbreiterungen sowie die Neuordnung der Streckenentwässerung mit Anlage weiterer neuer und der Ertüchtigung zweier bereits vorhandener Regenwasserbehandlungsanlagen. Darüber hinaus werden die kreuzenden Gewässer Leitenbach, Stöckigtbach, Augraben und Seebach den neuen Verhältnissen angepasst. Der Gründleinsbach wird verlegt und verläuft zukünftig außerhalb des Autobahnkreuzes. Die Gemeindeverbindungsstraße Bamberg – Gundelsheim (Kemmerstraße), mit ihrem parallel verlaufenden gemeinsamen Geh- und Radweg, erhält ebenfalls eine neue Trassierung außerhalb der verschiedenen Rampenverbindungen. Als aktive Lärmschutzmaßnahmen sind auf beiden Seiten der A 70 und der A 73 sowie im Bereich von drei Tangentialrampen (FR Schweinfurt – Nürnberg, FR Nürnberg – Bayreuth und FR Bayreuth – Coburg) des Autobahnkreuzes Bamberg Lärmschutzwände bzw. Wall-Wand-Kombinationen geplant. Auf der Südseite der A 70 und der Verteilerfahrbahn Süd beträgt die Gesamtlänge der aktiven Maßnahmen 1.960 m. Ihre maximale Abschirmhöhe über Gradiente der Fahrbahn beträgt 11,00 m (Schutz von Kramersfeld – Hirschknock und Lichteneiche). Auf der Nordseite der A 70 und der Verteilerfahrbahn Nord beträgt die Gesamtlänge der aktiven Maßnahmen 383 m. Ihre maximale Abschirmhöhe über Gradiente der Fahrbahn beträgt 7,17 m (Schutz von Gundelsheim). Auf der Ostseite der A 73 sowie der Verteilfahrbahn Ost haben die aktiven Lärmschutzmaßnahmen eine Gesamtlänge von 2.381 m (Schutz von Gundelsheim und Lichteneiche) und eine Gesamthöhe von maximal 14,50 m. Entlang der Tangentialrampe Schweinfurt - Nürnberg haben die Lärmschutzmaßnahmen eine Länge von 990 m und eine maximale Höhe von 10,60 m, entlang der Tangentialrampe Nürnberg - Bayreuth eine Länge von 455 m mit einer maximalen Höhe von 10,00 m und entlang der Tangentialrampe Bayreuth - Coburg eine Länge von 492 m und eine Höhe von 7,17 m. Zusätzlich ist an der westlichen Verteilerfahrbahn der A73 eine Lärmschutzwand mit einer Länge von 254 m und einer maximalen Höhe von 5,00 m (Schutz von Kramersfeld – Hirschknock) vorgesehen. Im Zusammenhang mit den baulichen Maßnahmen an den Autobahnstrecken stehen die Neuordnung der Brückenquerungen im Autobahnkreuz, der Ersatzneubau aller im Streckenabschnitt baulich betroffenen Ingenieurbauwerke und die Erneuerung der technischen Ausstattung der Autobahnen. Zudem ergeben sich durch die geplante Baumaßnahme Änderungen bzw. Ergänzungen im Wegenetz, welche diverse öffentliche Feld- und Waldwege betreffen. Es wird auf die Planunterlagen verwiesen. Für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung hat der Vorhabenträger insbesondere folgende Unterlagen vorgelegt, die sämtlich Bestandteil des ausliegenden Planes sind: - Erläuterungsbericht - Übersichtskarte - Übersichtslagepläne - Lagepläne - Höhenpläne - Lagepläne der Immissionsschutzmaßnahmen - Entwässerungsmaßnahmen: Lagepläne der Entwässerungsmaßnahmen, Detailpläne Behandlungs- und Rückhalteanlagen - Landschaftspflegerische Maßnahmen: Maßnahmenübersichtsplan, Landschaftspflegerische Maßnahmenpläne, Maßnahmenblätter, tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation - Grunderwerb: Grunderwerbspläne, Grunderwerbsverzeichnis - Regelungsverzeichnis - Straßenquerschnitt: Ermittlung der Belastungsklasse, Regelquerschnitte - Immissionstechnische Untersuchungen: Erläuterungsbericht der schalltechnischen Untersuchung, Überprüfung des Anspruchs auf nachträgliche Lärmvorsorge, Lagepläne Anspruch nachträgl. Lärmvorsorge, Ergebnistabelle der Berechnung des Anspruchs nach RLS-81 mit DTV 2021, Wirksamkeit der Maßnahme, Ergebnistabelle der schalltechnischen Untersuchung, Kostenverhältnismäßigkeitsprüfung, Erläuterungsbericht Untersuchungen zu den Luftschadstoffen, Effizienz und Effektivität, Variantenlisten Lärmschutzeinrichtungen - Wassertechnische Untersuchungen: Wassertechnische Erläuterungen mit Berechnungen, Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, Ergebnisse der hydraulischen Betrachtungen (Leitenbach, Stöckigtbach, Gründleinsbach, Augraben und Seebach), Gewässerlängs- und Querschnitte, Lageplan Verlegung Gründleinsbach - Umweltfachliche Untersuchungen: Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit Artenschutzbeitrag, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), Umweltfachliche Sonderuntersuchungen, Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) - Weitere Gutachten: Verkehrsuntersuchung A 70, Grundlagen für die Verkehrslärmberechnung nach RLS-19 A 70, Verkehrsuntersuchung A 73, Grundlagen für die Verkehrslärmberechnung nach RLS-19, A 73, Verkehrstechnische Untersuchung am AK Bamberg, Verkehrssimulation, Verschattungsanalyse Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke sowohl auf Dauer als auch vorübergehend in den Gemarkungen Hallstadt, Oberhaid, Dörfleins, Draisdorf, Kemmern, Zapfendorf, Gundelsheim, Breitengüßbach, Hirschaid, Hauptsmoor, Döringstadt, Memmelsdorf und Unterhaid beansprucht. (siehe Planunterlage 9.2 Landschaftspflegerische Maßnahmepläne, Planunterlage 10.1 Grunderwerbspläne sowie Planunterlage 10.2 Grunderwerbsverzeichnis).

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