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Schallimmissionsdaten

Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin)

Wirksamkeit von Lärmschirmen an 2- und 6-streifigen Straßenquerschnitten

Die Schallpegelmessungen werden gemäß Forschungsprogramm Straßenwesen FA 2.206 nacheinander abgewickelt (Autobahnen in 2001, Straßen in 2002). Es wird jeweils nur an einem Messort und dort an jeweils 7 Messpunkten gleichzeitig gemessen. Das Verkehrsaufkommen wird ebenfalls messtechnisch erfasst. Alle Messwerte werden für die Auswertung elektronisch gespeichert. Die Auswertungen werden nach jeder Messkampagne durchgeführt. Das Ziel der gesamten Messreihen ist es, nachzuweisen, inwieweit die Vernachlässigung der Boden- und Meteorologiedämpfungen bei der Schallausbreitungsberechnung über Schallschirme gerechtfertigt ist.

Lärm

Bild: SenMVKU Lärmminderungsplanung Berlin Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von Lärmaktionsplänen und der Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung reduziert werden. Strategische Lärmkarten zeigen die Ergebnisse aus jahrelanger Datenerfassung zur Lärmbelastung. Weitere Informationen Bild: Kalle Kolodziej - Fotolia.com Schallschutzfensterprogramm Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2026/2027. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Lärmschutz Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Fluglärmschutzbereich BER Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Weitere Informationen Bild: penofoto.de/stock.adobe.com Baulärm Aufgrund zahlreicher Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den kommenden Jahren mit Lärmbelästigungen leben müssen. Zu den Pflichten der Bauunternehmer gehört es, unvermeidbare Belästigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Weitere Informationen Bild: Omm-on-tour/stock.adobe.com Rechtsvorschriften und Arbeitshilfen Hier finden Sie die Rechtsvorschriften und Arbeitshilfen im Bereich Lärm. Weitere Informationen Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen

Schallimmissionskarten

Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin) 2001 Teterow, Boizenburg, Neustadt-Glewe, Amt Krakow am See

5. Planänderung (neu) Regionalstadtbahn Neckar-Alb im Modul 1, PFA 3 und 4, Bahnstrecke Tübingen - Herrenberg „Ammertalbahn“: Änderung des Betriebsprogramms

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Zweckverbands ÖPNV im Ammertal, vertreten durch die Erms-Neckar-Bahn AG, ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), 5. Planänderung: Änderung des Betriebsprogramms (neu), durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gegenstand des aktuellen Änderungsantrags ist die erneute Änderung des Betriebsprogramms der Ammertalbahn (PFA 3 und 4 des Moduls 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb). Noch vor Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen an der Ammertalbahn wurden vom Besteller der Nahverkehrsleistungen, der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW), geänderte Zugleistungen bestellt. Diese Zugleistungen gehen über das hinaus, was im Ausgangsverfahren bekannt war und dementsprechend den Antragsunterlagen zugrunde gelegt werden konnte. Gegenüber dem Ausgangsverfahren mit 74 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen - Entringen sowie 64 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen - Herrenberg ergeben sich nun 104 Fahrten tags und 20 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen - Entringen sowie 64 Fahrten tags und 20 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen - Herrenberg. Die Veränderungen betreffen insbesondere die Nachtstunden, mit dem Ziel, auch im Spätverkehr ein attraktives Verkehrsangebot bieten zu können. Veränderungen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss vom 16.05.2017 haben sich auch bei den auf der Ammertalbahn eingesetzten Fahrzeugen ergeben. Die daraus resultierenden Auswirkungen betreffen Veränderungen bei den betriebsbedingten Schallimmissionen. Durch aktive Schallschutzmaßnahmen werden nicht an allen Gebäuden entlang der Ammertalbahn die gesetzlich vorgegebenen Werte eingehalten. Daher werden die bereits festgelegten aktiven Schallschutzmaßnahmen in Form von Schienenstegdämpfern und Mini-Lärmschutzwänden um passive Maßnahmen (Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen) ergänzt. Im Bereich Herrenberg-Gültstein wird der Bereich der vorgesehenen Schienenstegdämpfer sowie der Mini-Lärmschutzwand auf eine Länge von rund 280 m erweitert. Durch die Erhöhung der Zugtaktung bzw. die Änderung des Betriebsprogramms hätte es entlang der Bahnstrecke potenziell zu Betroffenheiten an einem Wohngebäude in Tübingen und an zwei Wohngebäuden in Gültstein durch betriebsbedingte Erschütterungen kommen können. Aus diesem Grund hat der Vorhabenträger nach der Inbetriebnahme Erschütterungsmessungen in den betroffenen Gebäuden durchgeführt. Nachweislich der Messergebnisse ist dies nicht der Fall. Weitere Baumaßnahmen und damit Betroffenheiten fallen nicht an.

Wirkung der Schattenbildung von aktiven Laermschutzmassnahmen bei Autobahnerweiterungen

Reaktivierung der Strecke Kiel-Schönberger Strand

Die AKN Eisenbahn GmbH hat am 08.06.2026 den Antrag auf 2. Planänderung für das Vorhaben "Reaktivierung der Strecke Kiel-Schönberger Strand, für das der Planfeststellungsbeschluss am 24.01.2025 erlassen wurde, gestellt. Gegenstand der Planänderung sind der teilweise Wegfall des Einsatzes von Schienenstegdämpfern als aktiver Lärmschutzmaßnahme sowie die Neuberechnung der Lärmschutzauswirkungen durch den zukünftig vorgesehenen Einsatz von Elektro-Triebwagen (Akkuzügen) im Gegensatz zu den in der ursprünglichen Lärmuntersuchung vorgesehenen Dieseltriebwagen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass die Planänderung keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG erwarten lässt. UVP Kategorie: UVPG Anlage 1, Ziffer 14.7

Machbarkeitsuntersuchung östlicher Berliner Eisenbahnaußenring

Der östliche Berliner Außenring ist ein auf der Fläche des Landes Berlin liegender Abschnitt des zweigleisigen Eisenbahnrings, der in 40er und 50er-Jahren des 20. Jahrhunderts als Umfahrung West-Berlins erbaut wurde. Im Süden beginnt dieser Abschnitt in Altglienicke und verläuft weiter nach Norden über die Bezirke Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Pankow und endet an der Grenze zwischen dem Ortsteil Blankenfelde und Brandenburg. Diese Strecke und zusätzlich die Eisenbahnstrecke zwischen dem Karower Kreuz und Buch (siehe Karte) wurden im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung auf aktive Lärmschutzmaßnahmen überprüft. Diese Machbarkeitsuntersuchung ist eine von vier dieser Art Untersuchungen bundesweit. Sie wurde im Rahmen des freiwilligen Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ durchgeführt. Das Programm, das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr durchgeführt wird, umfasst die Untersuchung, Planung und Realisierung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen an Lärmschwerpunkten. Auf Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wurden die oben genannten Strecken, die hohe Lärmbelastungen insbesondere durch nächtlichen Güterverkehr aufweisen, in das Programm einbezogen. Nun liegen die Ergebnisse der Untersuchung, die durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fachlich begleitet wurde, vor. Die aus den Ergebnissen entwickelte Vorzugsvariante stellt ein umfangreiches Maßnahmenpacket bestehend aus Lärmschutzwänden und Schienenstegdämpfern auf einer Länge von über 20 km dar. Die detaillierten Ergebnisse wurden im Juni 2024 im Rahmen von zwei inhaltsgleichen Informationsveranstaltungen den Anwohnenden und Interessierten vorgestellt. Der Endbericht zur Machbarkeitsuntersuchung Östlicher Berliner Außenring wird nach Fertigstellung auf der folgenden Seite der Deutschen Bahn AG veröffentlicht werden. Hier sind auch die Machbarkeitsuntersuchungen aus den anderen Bundesländer zu finden. Machbarkeitsuntersuchungen

Projekte zur Lärmminderungsplanung

Bild: SenMVKU T30-Konzept nachts Im „T30-Konzept nachts“ überprüft die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt systematisch die verkehrslärmbelasteten Berliner Straßen: Hierbei wird die Notwendigkeit einer Absenkung der zulässigen nächtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde auf 30 Kilometer pro Stunde zum Gesundheitsschutz der Anwohnenden stadtweit untersucht. Weitere Informationen Bild: Marc Vorwerk Verhaltensbedingter Verkehrslärm Mit der wissenschaftlichen Untersuchung der Einsatzmöglichkeiten des Lärmblitzers „Hydre“ besteht die Möglichkeit eine neue Technologie zu erproben, die ereignisbezogen sehr laute Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr erfasst. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Präventionsfilm Verkehrslärm Ziel des Films ist es, präventiv schon bei den zumeist jungen Fahrschülerinnen und Fahrschülern ein Bewusstsein für ein faires Miteinander im Straßenverkehr zu schaffen und auf die Wirkungen von Lärm von motorisiertem Verkehr hinzuweisen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU, Hintergrundkarte: Geoportal Berlin, Brandenburg-Karte: basemap.de (Datenquellen: © GeoBasis-DE |MapLibre) Machbarkeitsuntersuchung östlicher Berliner Eisenbahnaußenring Die Machbarkeitsuntersuchung östlicher Berliner Außenbahnring wurde im Rahmen des freiwilligen Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ durchgeführt, das die Untersuchung, Planung und Realisierung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen an Lärmschwerpunkten umfasst. Weitere Informationen

Planfeststellung 6-streifiger Ausbau A45 Hagen / Westhofen

Die vorliegenden Planungsunterlagen umfassen den 6-streifigen Ausbau der A 45 auf den Gebieten der Städte Schwerte, Hagen und Dortmund vom Autobahnkreuz (AK) Hagen bis zum AK Westhofen, wobei hier die Fahrtrichtung (FR) Dortmund von 2 auf 3 Fahrstreifen erweitert wird. In FR Frankfurt a. M sind bereits 3 Fahrstreifen vorhanden. Bei dem Ausbau der A 45 handelt es sich um einen Autobahnausbau im Bestand. Im Rahmen der vorgesehenen Fahrbahnverbreiterung werden weder die Straßenachse der A45 noch die Gradienten der beiden Richtungsfahrbahnen verändert. Es ist vorgesehen neben dem Ausbau der Strecke der A45 einschließlich den notwendigen Folgemaßnahmen auch das Autobahnkreuz Westhofen entsprechend der zukünftigen Verkehrsbelastungen umzubauen (aus Gründen der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit). Hier ist wegen des starken Richtungsverkehrs Bremen/Frankfurt a. M. der Bau einer halbdirekten Verbindungsrampe erforderlich. Das AK Hagen wird im nördlichen Teil lediglich an den 6-streifigen Ausbau der A45 angepasst. Der 6-streifige Ausbau der A 45 beginnt am AK Hagen und endet am AK Westhofen. Damit ergibt sich eine gesamte Länge der Baumaßnahme im Zuge der A 45 von ca. 9,260 km. In großen Abschnitten entlang der A 45 werden bedingt durch die Aus - und Umbaumaßnahmen umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wällen und/oder Wänden durchgeführt.

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